Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaubsanspruch

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 3 Urlaubsrecht

Bislang nicht endgültig geklärt war die Frage, ob ein Arbeitnehmer, der während des bereits bewilligten Urlaubs (symptomlos) mit COVID-19 infiziert ist und abgesondert wurde oder aufgrund von Kontakt zu einer infizierten Person in Quarantäne musste, verlangen kann, dass ihm der Urlaub für die Zeit der Absonderung wieder "gutgeschrieben wird". Das BAG hat die Rechtsfrage dem ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 2.2 Teilurlaub nach § 5 Abs. 1 Buchst. a

Rz. 15 Der Teilurlaub wegen Nichterfüllung der Wartezeit kann nur im Eintrittsjahr entstehen, da die Wartezeit für den Vollurlaubsanspruch nach § 4 BUrlG nur einmal für das Arbeitsverhältnis erfüllt werden muss und nicht in jedem Kalenderjahr. Voraussetzung von § 5 Abs. 1 Buchst. a BUrlG ist der rechtliche Beginn des Arbeitsverhältnisses in der zweiten Jahreshälfte. Das Arbe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 2.5 Teilurlaub nach § 5 Abs. 1 Buchst. c

Rz. 26 § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG kommt bei Vorliegen von 2 kumulativen Voraussetzungen zur Anwendung: Ausscheiden nach erfüllter Wartezeit und Ausscheiden in der ersten Kalenderjahreshälfte Da mit Erfüllung der Wartezeit nach § 4 BUrlG der Vollurlaubsanspruch entsteht, handelt es sich bei § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG um eine Vorschrift, die den Vollurlaubsanspruch entweder gekür...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 2.1.3 Unabdingbarkeit

Rz. 13 Einzelvertraglich kann der Erwerb von Teilurlaubsansprüchen nach § 5 Abs. 1 BUrlG nicht zuungunsten der Arbeitnehmer abgeändert werden (§ 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG). Dies gilt auch für den Zeitpunkt des Entstehens und der Fälligkeit. Der Arbeitgeber kann daher bei Teilurlaubsansprüchen die Fälligkeit nicht hinausschieben. Dagegen kann nach der bisherigen Rechtsprechung de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 3 Bruchteile von Urlaubstagen (Abs. 2)

Rz. 31 Im ersten Moment verblüfft die Aufrundungsregelung in § 5 Abs. 2 BUrlG. Da der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch 24 Werktage jährlich beträgt und das Zwölftelungsprinzip auf volle Monate abstellt, können beim gesetzlichen Mindesturlaub Bruchteile von Urlaubstagen nicht entstehen. Bis zum 31.12.1994 war dies nicht so, da bei vormalig 18 Urlaubstagen jeder volle Monat ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personalabbau und seine Kos... / 2.3 Kosten aus der Freistellung

Manchmal zwingt die wirtschaftliche Lage ein Unternehmen, beim Personalabbau sehr weit zu gehen. Damit werden auch immer mehr Positionen betroffen, die mit großem Vertrauen zu den Mitarbeitern ausgestattet sind. Mitarbeiter im Vertrieb kennen wichtige Kundendaten, Einkäufer die Konditionen bei wichtigen Lieferanten. Die IT-Mitarbeiter können an alle Daten gelangen. Durch ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.3.2.13 Urlaub

Rz. 76 Besondere Regelungen gelten bei einer Erkrankung des Arbeitnehmers während des Erholungsurlaubs. Aufgrund dessen Zweckgebundenheit wird der Urlaubsanspruch bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit kraft Gesetzes unterbrochen. Die nachgewiesenen Tage der Erkrankung werden auf den Jahresurlaub nicht angerechnet und können nachgeholt werden (§ 9 BUrlG). Dies bedi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.10.1 Urlaubsdauer (§ 9 Abs. 1 TVSöD)

§ 9 Abs. 1 TVSöD verweist wegen des Erholungsurlaubs auf die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen mit der Maßgabe, dass der Urlaubsanspruch der Studierenden bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 5 Tage in der Kalenderwoche in jedem Kalenderjahr 30 Ausbildungstage beträgt. Aufgrund der Verweisung auf die für die Beschäftigten des Ausbildenden...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.10.2 Zusammenhängende Gewährung (§ 9 Abs. 2 TVSöD)

Um den Studienerfolg nicht zu gefährden, sind die Studierenden gem. § 9 Abs. 2 TVSöD gehalten, den Erholungsurlaub in der vorlesungs- und unterrichtsfreien Zeit zu nehmen. Hierauf sollte im Ausbildungs- und Studienvertrag ausdrücklich hingewiesen werden (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f TVSöD). Die Tarifvertragsparteien haben insoweit die Regelung des § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7.2 Die 32-Stunden-Grenze für Erwerbstätige

Rz. 110 Berechtigte i. S. d. § 1 dürfen entweder keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben. Die Vorschrift stellt mit dem Begriff der Erwerbstätigkeit auf alle im Erwerbsleben stehenden Personen ab. Erwerbstätigkeit ist eine auf die Erzielung von Einkünften gerichtete Tätigkeit. Sie kann als abhängige Beschäftigung, als Tätigkeit in einem öffentlich-rechtlichen Dienstv...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Urlaubsentgelt und ... / 2.5 Rückforderung bei Überzahlung

Hat der Arbeitnehmer seinen vollen Urlaubsanspruch bereits ausgeschöpft und stellt sich dann heraus, dass er z. B. aufgrund von Rechen- oder Übertragungsfehlern tatsächlich zu viel Urlaub erhalten hat, oder vermindert sich der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers im Nachhinein auf einen Teilurlaubsanspruch, weil das Arbeitsverhältnis in der ersten Hälfte des Jahrs beendet wird,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Urlaubsentgelt und ... / 1.5 Berechnungsbeispiele

Praxis-Beispiel 6-Tagewoche und Wochenlohn Ist bei wöchentlich 6 Arbeitstagen ein Wochenlohn von 1.000 EUR vereinbart und nimmt der Arbeitnehmer den vollen gesetzlichen Urlaub von 24 Werktagen, so ergibt sich folgende Berechnung: (13 × 1.000 EUR Wochenlohn) / (13 × 6 Arbeitstage) × 24 Urlaubstage = 4.000 EUR Urlaubsentgelt. Wird hingegen bei gleichem Wochenlohn von 1.000 EUR di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Urlaubsentgelt und ... / 2.2 Urlaubsgeld bei Arbeitsunfähigkeit

Arbeitnehmer haben auch dann Anspruch auf Urlaub, wenn Sie das gesamte Kalender- bzw. Urlaubsjahr hinweg ohne Unterbrechung arbeitsunfähig erkrankt waren.[1] Ein mit dem Urlaubsentgelt verknüpfter Anspruch auf Urlaubsgeld wird in solchen Fällen ebenfalls grundsätzlich bis zu 15 Monaten nach Ablauf des Urlaubsjahres übertragen. Der Arbeitgeber ist aber erst dann verpflichtet,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.10 Psychologische Aspekte der Unternehmensnachfolge

Probleme bei der Umsetzung des Nachfolgekonzepts ergeben sich in der Mehrzahl der Fälle aus psychologischen und emotionalen Konflikten zwischen Übernehmer und Übergeber, z. B. durch unterschiedliche, altersbedingte Wertvorstellungen und Lebenseinstellungen ("Generationenkonflikt"), durch unterschiedliche Vorstellungen über kurz- und langfristige Unternehmensziele sowie die A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 54a Einsti... / 2.7 Arbeitsvertrag

Rz. 31 Bei der Einstiegsqualifizierung nach § 54a handelt es sich um ein Ausbildungsverhältnis eigener Art, das weder ein Arbeitsverhältnis noch ein Berufsausbildungsverhältnis darstellt (LAG Hamburg, Urteil v. 4.11.2015, 7 Sa 31/15; Kühl, in: Brand, SGB III, § 54a Rz. 4, der von einem Beschäftigungsverhältnis nach § 7 Abs. 2 SGB IV ausgeht; ebenso: Schön, in: Böttiger/Körte...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.2.2.2 Lohn-/Vergütungsfragen

Rz. 71j Im Arbeitsverhältnis gilt aber der Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn". Einen allgemeinen Entgeltfortzahlungsanspruch außerhalb von Gesetz oder Tarifvertrag gibt es nicht (BAG, Urteil v. 19.9.2018, 10 AZR 496/17). Rz. 72 Bereitschaftszeit ist mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten. Bei Bereitschaftsdienst neben Vollarbeit darf der Bruttolohn das Produkt der Gesamt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.5.3 Urlaub

Rz. 41 Während des Wiedereingliederungsprozesses ist der Wiedereinzugliedernde weiter arbeitsunfähig (§ 2 AU-Richtlinien, Rz. 56 ff.). Das bedeutet, dass er sich durch die Arbeit keine zusätzlichen Urlaubsansprüche erwirtschaften kann. Auf der anderen Seite kann ihm der Arbeitgeber keine Fehltage auf den Jahresurlaub anrechnen, wenn der Wiedereinzugliedernde zum Zwecke der E...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 1.1.4 Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls

Vermeidbarer Arbeitsausfall Kurzarbeit kommt nur in Betracht, wenn nicht andere, im Einzelfall wirtschaftlich weniger schwerwiegende Entscheidungsalternativen zur Verfügung stehen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmern zuzumuten sind.[1] Folgende Maßnahmen sind daher im Vorfeld zu prüfen: Personalmaßnahmen: Versetzung von Arbeitnehmern in andere voll arbeitende Abteilungen; Anordnu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 7.1.4 Fortbestehen des Erholungsurlaubs (§ 24 MuSchG)

Gemäß § 24 Satz 1 MuSchG gelten für die Berechnung des Anspruchs auf bezahlten Erholungsurlaub die Ausfallzeiten wegen Beschäftigungsverboten nach dem Mutterschutzgesetz als Beschäftigungszeiten. Für die Zeiten der Beschäftigungsverbote findet daher keine Kürzung des Erholungsurlaubs statt. Wichtig Die Vorschriften des § 24 MuSchG gelten für Beschäftigungsverbote i. S. v. § 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigungsverbot / Arbeitsrecht

Die wichtigsten Beschäftigungsverbote betreffen den Mutterschutz und den Jugendarbeitsschutz. Darüber hinaus gilt z. B. ein Beschäftigungsverbot für Ausländer, wenn diese nicht im Besitz einer entsprechenden Genehmigung sind. Außerdem können Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen Beschäftigungsverbote normieren. Das Mutterschutzgesetz kennt 2 Arten von Beschäftigungsverbote...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / Arbeitsrecht

Für unständig Beschäftigte, bei denen die Beschäftigung auf weniger als eine Woche entweder nach der Natur der Sache beschränkt zu sein pflegt oder im Voraus durch den Arbeitsvertrag beschränkt ist, gelten insbesondere folgende, vom normalen, unbefristeten Arbeitsvertrag abweichende arbeitsrechtliche Bestimmungen: Die Befristung des Arbeitsvertrags muss nach § 14 Abs. 4 TzBfG...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Langzeitkonten: Gestaltungs... / 3.2.3 Entnahmen aus Langzeitkonten

Bei Guthaben des Arbeitnehmers auf Langzeitkonten handelt es sich um individualrechtliche Ansprüche auf Freistellung von der Arbeitspflicht, ähnlich einem Urlaubsanspruch. Die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarte Entnahme unterliegt nicht der Mitbestimmung, sofern sich dadurch keine Auswirkungen auf andere Arbeitnehmer ergeben (z. B. Anordnung von Mehrarbeit geg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7.2 Urlaub und Urlaubsgeld

Rz. 64 Da durch die Elternzeit das Arbeitsverhältnis ruht, kann auch keine Arbeitsbefreiung mehr erteilt werden, sodass Urlaubserteilung während der Elternzeit nicht möglich ist. Im Übrigen wird das Schicksal des Urlaubs im Zusammenhang mit der Elternzeit durch § 17 BEEG geregelt.[1] Ebenso ist eine bezahlte Arbeitsbefreiung nach anderen Vorschriften, z. B. nach den Bildungsu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Am 1.1.2007 ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in Kraft getreten und hat bezüglich des Anspruchs auf Elternzeit (vormals Erziehungs"urlaub") das Bundeserziehungsgeldgesetz abgelöst, ohne allerdings wesentliche Änderung mit sich zu bringen. Für Kinder, die ab dem 1.7.2015 geboren wurden, trat zum 1.1.2015 eine erhebliche Änderung in Kraft. Mit ihm wir...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

Rz. 4 1. Voraussetzung für den Anspruch auf Elternzeit nach §§ 15 f. BEEG ist das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses [1] oder eines gleichgestellten Rechtsverhältnisses. Dazu zählen nach § 20 Abs. 1 BEEG die Berufsbildungsverhältnisse (nicht nur die Berufsausbildungsverhältnisse, sondern auch die sonstigen Berufsbildungsverhältnisse i. S. d. § 26 BBiG) und auch die Heimarbei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.3.5 Inhalt des Elternteilzeitarbeitsverhältnisses

Rz. 54 Die Rechte und Pflichten im Elternteilzeitarbeitsverhältnis richten sich nach dem Arbeitsverhältnis, das vor der Elternzeit bestanden hat. Lediglich die Arbeitszeit ist verringert und die Lage der Arbeitszeit entsprechend verändert. Daher kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer während der Elternteilzeit auch durch sein Weisungsrecht eine andere Tätigkeit zuweisen, sola...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Langzeitkonten: Gestaltungs... / 1.2 Einlagen in Langzeitkonten: "Zeit" und/oder "Geld"?

Arbeitszeitkonten für den fortlaufenden Zeitausgleich (Kurzzeitkonten)[1] werden grundsätzlich auf der Basis von Differenzen zwischen der vertraglich vereinbarten und tatsächlich geleisteten Arbeitszeit geführt: Überschreitungen der Vertragsarbeitszeit werden als Zeitguthaben bzw. Zeitschulden saldiert und durch Freizeitnahme bzw. Nacharbeit ausgeglichen. Einlagen von Entgel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sabbatical / 1.2 Art der Vereinbarung

Eine Vereinbarung sollte aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen[1] schriftlich getroffen werden und alle wesentlichen Punkte enthalten, wie etwa die Durchführung der Arbeitszeitansparung, die mögliche Dauer des Sabbaticals, Regelungen zur Vergütung, Regelungen zur Urlaubsentstehung während des Sabbaticals,[2] Regelung zur Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, Versicherungen, be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Beschäftigungsverbot außerhalb der Schutzfrist

Rz. 8 Der Anspruch auf Mutterschutzlohn setzt zunächst voraus, dass für die Arbeitnehmerin ein Beschäftigungsverbot gem. § 2 Abs. 3 MuSchG gilt. Dazu zählen Beschäftigungsverbote aufgrund ärztlichen Zeugnisses, § 16 Abs. 1 MuSchG, Beschäftigungsverbote wegen unverantwortbarer Gefährdung, §§ 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 2 und 3 MuSchG, auch aufgrund Bestimmung der Aufsichtsbehörde ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Erwerbsminderung / 2.8 Hinzuverdienst

In der gesetzlichen Rentenversicherung wurden zum 1.1.2023 die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei vorgezogenen Altersrenten und bei Erwerbsminderungsrenten reformiert und im Achten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) geregelt. Im Bereich der Erwerbsminderungsrenten wurden ab 1.1.2023 die Hinzuv...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Berücksichtigungsfähige Entgeltbestandteile

Rz. 8 Zur Berechnung des Durchschnittsverdienstes ist zunächst der Gesamtverdienst gemäß § 2 Abs. 5 MuSchG im Referenzzeitraum festzustellen. Zum im Bezugszeitraum verdienten Arbeitsentgelt rechnet jede laufend gewährte geldwerte Gegenleistung des Arbeitgebers für die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten durch die Arbeitnehmerin im Berechnungszeitraum.[1] Rz. 9 Zum Ve...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Erwerbsminderung / 3.3.2 Dauerhafte volle Erwerbsminderung

Automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses Nach § 33 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Satz 3 TVöD endet das Arbeitsverhältnis, sofern dem Beschäftigten der Rentenbescheid zugestellt wird, wonach der Beschäftigte eine Rente auf unbestimmte Dauer wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung erhält. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des dem Rentenbeginn vorangehenden Tages; fr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalcontrolling: Kennza... / 1.2.3 Arbeitsvolumen

Die Erhebung des Arbeitsvolumens hilft, den Personalbedarf zu planen und zu kontrollieren und kann bei der Reduzierung des Personalbedarfs unterstützen. Die genaue Zahl des Personalbedarfs kann nur errechnet werden, wenn genaue Kenntnis über das Arbeitsvolumen vorliegt. Dieses errechnet sich so:mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Umfang der Freistellungspflicht

Rz. 8 Das letzte Wort "sind" des § 7 Abs. 1 Satz 1 steht grammatisch fehlerhaft im Plural. Die Voraussetzung der Erforderlichkeit bezieht sich auf die Zeit, die für die Untersuchungen benötigt wird – und nicht auf die Untersuchungen selbst. Für welche Untersuchungen freizustellen ist, ergibt sich vielmehr aus § 24d SGB V . Danach besteht während der Schwangerschaft, bei und n...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 3.5.2 Urlaubsanspruch bei Übernahme des Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis

3.5.2.1 Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber Beendet ein Auszubildender im Laufe eines Monats sein Ausbildungsverhältnis und wechselt ohne Unterbrechung in ein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber, stellt sich die Frage nach der Höhe des Urlaubsanspruchs, denn die Anwendung der tariflichen Zwölftelungsregelung des § 26 Abs. 2 Buchst. b TVöD zur Berechnung von Te...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 3.5.2.1 Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber

Beendet ein Auszubildender im Laufe eines Monats sein Ausbildungsverhältnis und wechselt ohne Unterbrechung in ein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber, stellt sich die Frage nach der Höhe des Urlaubsanspruchs, denn die Anwendung der tariflichen Zwölftelungsregelung des § 26 Abs. 2 Buchst. b TVöD zur Berechnung von Teilurlaubsansprüchen würde bei einer Gesamtbetrachtu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 3.5.1 Urlaubsregelung, § 9

§ 9 Abs. 1 verweist wegen des Erholungsurlaubs auf die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen mit der Maßgabe, dass der Urlaubsanspruch der Auszubildenden bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 5 Tage in der Kalenderwoche in jedem Kalenderjahr 30[1] Ausbildungstage beträgt. Aufgrund der Verweisung auf die für die Beschäftigten des Ausbildenden ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 3.5.2.2 Arbeitsverhältnis mit einem anderen Arbeitgeber

Beendet ein Auszubildender im Laufe eines Monats sein Ausbildungsverhältnis und wechselt ohne Unterbrechung in ein TVöD-Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber, ist der Teilmonat, in dem der Wechsel erfolgt, weder bei der Berechnung des Teilurlaubs für das beendete Ausbildungsverhältnis noch bei dem Teilurlaub des sich nahtlos anschließenden Arbeitsverhältnisses zu b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1 Gesetzlicher Urlaubsanspruch

Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist sehr knapp in § 1 BUrlG formuliert: Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Urlaub. Die weitere Konkretisierung findet sich in den nächsten Bestimmungen. Das Bundesurlaubsgesetz stellt aber insgesamt nur wenige Voraussetzungen für den Urlaubsanspruch auf: Der Anspruchsteller muss zum anspruchsberechtigten Personenkreis [1] ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Anspruch und Voraus... / 2 Vertraglicher Urlaubsanspruch

Die vorstehenden Regeln gelten wie einleitend bemerkt nur für den gesetzlichen Urlaub. Die Arbeitsvertragsparteien und die Tarifparteien können den von ihnen vereinbarten Zusatzurlaub frei regeln. Bislang stellte die Rechtsprechung allerdings strengere Anforderungen, wenn die Arbeits- der Tarifvertragsparteien vom Gesetz abweichende, für den Arbeitnehmer ungünstigere Rechtsfo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Baulohn / 1 Urlaubsanspruch Bauhauptgewerbe, gewerblicher Arbeitnehmer über 18 Jahre (West)

Sachverhalt Ein 30 Jahre alter Arbeitnehmer tritt am 1.5.2024 in das Unternehmen ein. Vom 1.1.-30.4.2024 war er bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt. Aus dem Vorjahr stehen ihm noch 2,5 Urlaubstage und 355,21 EUR Urlaubsgeld zu. Im Juli 2024 nimmt der Arbeitnehmer 4 Tage Urlaub. Wie wird das Urlaubsgeld für diesen Mitarbeiter berechnet? Ergebnis Die Urlaubsvergütung beträg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Baulohn / 7 Urlaubsanspruch für gewerbliche Arbeitnehmer, Mindesturlaubsvergütung Krankheit

Sachverhalt Ein gewerblicher Arbeitnehmer ist seit 1.1.2015 bei einer Firma beschäftigt, die zum Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrags (BRTV) des Bauhauptgewerbes gehört und einen Betriebsrat hat. Er ist gesetzlich krankenversichert. Sein Stundenlohn beträgt 22,40 EUR.[1] Seine Sollarbeitszeit beträgt im Februar 2024 insgesamt 160 Stunden sowie im März 2024 158 Stund...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.2 Wirksames Arbeitsverhältnis

Mit der Festlegung des berechtigten Personenkreises verlangt das Bundesurlaubsgesetz implizit, dass der Berechtigte in einem wirksamen Arbeitsverhältnis oder in einem ähnlichen Rechtsverhältnis zu dem Verpflichteten steht. Das BAG ist der Auffassung, dass dabei der bloße Bestand des Arbeitsverhältnisses die einzige Voraussetzung des Urlaubsanspruchs ist. Auch in einem ruhende...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.1.2 Geringfügig Beschäftigte/Aushilfen

Geringfügig Beschäftigte und Aushilfen haben, wenn sie Arbeitnehmer sind, den gesetzlichen Urlaubsanspruch in gleicher Weise wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Üben sie mehrere geringfügige Tätigkeiten parallel aus, so kann das lediglich Auswirkungen auf die Berechnung des Urlaubsanspruchs haben.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.3.1 Berechnung der Wartezeit

Zur Berechnung der Wartezeit sind die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zur Berechnung von Fristen heranzuziehen. Beginn und Ende der Wartezeit berechnen sich also nach den §§ 187 ff. BGB; lediglich § 193 BGB findet auf die Wartezeit keine Anwendung, sodass Sonn- und Feiertage auf deren Ablauf keinen Einfluss haben. Beginn der Wartezeit Die Wartezeit ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.1.1 Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer nennt das Bundesurlaubsgesetz die Arbeiter und Angestellten.[1] Es behält damit eine Unterscheidung bei, die in der beruflichen Praxis kaum mehr Bedeutung hat. Das Bundesurlaubsgesetz gewährt den Urlaubsanspruch für Arbeiter und Angestellte ohne Unterschiede. Es kommt allein auf den umfassenden Begriff des Arbeitnehmers an. Das Bundesurlaubsgesetz enthält kei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.3 Wartezeit

Bei einem neu begründeten Arbeitsverhältnis entsteht der Anspruch auf den vollen Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz erst, wenn eine Wartezeit von 6 Monaten ab Beginn des Arbeitsverhältnisses zurückgelegt ist.[1] Dies bedeutet aber nicht, dass der Arbeitnehmer während der ersten 6 Monate per se keinen Erholungsurlaub nehmen könnte. Zwar hat er noch keinen Anspruch a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Der anspruchsberechtigte Personenkreis ergibt sich aus § 2 BUrlG. Genannt sind die herkömmlichen Arbeitnehmergruppen der Arbeiter und Angestellten, ferner Auszubildende und arbeitnehmerähnliche Personen. 1.1.1 Arbeitnehmer Als Arbeitnehmer nennt das Bundesurlaubsgesetz die Arbeiter und Angestellten.[1] Es behält damit eine Unterscheidung bei, die in der beruflichen Praxis kaum...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.1.6 Organe von juristischen Personen

Organe juristischer Personen – also z. B. GmbH-Geschäftsführer und Vorstände von Aktiengesellschaften – sind grundsätzlich keine Arbeitnehmer. Auf sie ist das Bundesurlaubsgesetz also grundsätzlich nicht anwendbar. Selbst wenn ein Organ aus einem Arbeitsverhältnis in diese Position befördert wurde und ausnahmsweise das Arbeitsverhältnis für die Laufzeit der Beschäftigung als...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.1.4 Arbeitnehmerähnliche Personen/Heimarbeiter

Als Arbeitnehmer im Sinne des Urlaubsrechts gelten gemäß § 2 Satz 2 BUrlG auch Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind. Das sind Dienstverpflichtete (z. B. freie Mitarbeiter), die zwar nicht wie Arbeitnehmer persönlich abhängig sind, die aber aufgrund ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit vom Dienstberechti...mehr