Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.3.2 Als Anschaffungskosten für den Grund und Boden zu behandelnde Aufwendungen lt. Rechtsprechung des BFH

Rz. 104 1. Beiträge für erstmalige Anschaffung, Ersetzung und Modernisierung von Gas-, Wasser- und Stromanlagen Sind Wasser-, Strom- und Gasanschlussbeiträge anlässlich der Errichtung eines Betriebsgebäudes nicht für die spezifische betriebliche Nutzung angefallen, dürften sie beim erstmaligen Anfall nicht den Anschaffungskosten des Gebäudes, sondern dem Grund und Boden des B...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.2.1 Lohn- und Gehaltsvereinbarungen bei der Einstellung

Der Grundsatz der Vertragsfreiheit hat bei der arbeitsvertraglichen Festlegung der Arbeitsvergütung Vorrang vor dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, sofern die Arbeitsvertragsparteien die Arbeitsvergütung ausgehandelt haben.[1] Eine allgemein gültige Anspruchsgrundlage "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" kennt die deutsche Rechtsordnung nicht.[2] Der neu einzustel...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.3 Unterschiede nach Beschäftigtenstatus

Statusmerkmale werden gern als Differenzierungsgründe herangezogen, da sie scheinbar objektive und neutrale Differenzierungen ermöglichen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten. Untersuchung der Gruppenbildung In einem ersten Schritt ist die Gruppenbildung vergleichbarer Arbeitnehmer zu untersuchen. Gleichbehandlung kann verlangen, wer zu den vergleichbaren Arbeitnehmern gehört. Ve...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.1.6 Besonderheiten bei Land- und Forstwirten

Rz. 59 Bis zum Jahre 1970 war für die Erfassung des Grund und Bodens die Methode der steuerrechtlichen Gewinnermittlung maßgebend. Ungeachtet dessen, dass der Grund und Boden zum Anlagevermögen eines Betriebs gehörte, blieb sein Wert bei der Gewinnermittlung durch eingeschränkten Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG und bei der Einnahmeüberschussrechnung nach § 4 ...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.2.4 Freiwillige Sondervergütungen/Gratifikationen

Der Arbeitgeber ist in seiner Entscheidung, ob und unter welchen Voraussetzungen er seinen Arbeitnehmern eine zusätzliche Leistung gewährt, grundsätzlich frei. Entscheidet er sich aber, über individuell motivierte Einzelfälle hinaus, nach von ihm gesetzten allgemeinen Regeln freiwillige Sonderzahlungen, wie z. B. Gratifikationen, zu leisten, ist er an den arbeitsrechtlichen ...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.5.2 Bodenverbesserungskosten als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben

Rz. 207 Aufwendungen für Grund und Boden stellen laufende Betriebsausgaben dar, wenn diese der Steigerung der Ertragsfähigkeit der Ackerkrume durch Bodenverbesserung dienen. Dienen die Aufwendungen hingegen der Urbarmachung bisher landwirtschaftlich nicht nutzbarer Flächen, handelt es sich nicht um Betriebsausgaben, sondern um Herstellungskosten des Grund und Bodens.[1] Als B...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.11 Zahlungen zur Befreiung von einer dinglichen Belastung

Rz. 156 Zahlungen zur Befreiung eines Grundstücks von einer dinglichen Belastung sind (nachträgliche) Anschaffungskosten des Grund und Bodens.[1] Dies gilt auch bei abgelösten vorbehaltenen Nutzungsrechten.[2] Derartige Ablösungskosten sind deshalb als Aufwendungen auf das Grundstück zu aktivieren, weil die dingliche Last eine Bewertungseinheit mit dem – auch unentgeltlich e...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.9 Erbbaurecht und Anschaffungskosten beim Grund und Boden

Rz. 147 In der Übernahme von Erschließungskosten durch den Erbbauberechtigten liegt ein zusätzliches Entgelt für die Nutzung des Grundstücks. Der Erbbauberechtigte hat in seiner Bilanz einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen und über die Dauer des Erbbaurechts zu verteilen. Es handelt sich um Vorleistungen an den Grundstückseigentümer für dessen zeitraumbezogene...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.1.2 Gruppenbildung

Die Anwendbarkeit des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes setzt voraus, dass eine Gruppenbildung vergleichbarer Arbeitnehmer möglich ist. Vergleichbar sind zunächst Arbeitnehmer mit vergleichbaren Tätigkeiten. Entscheidend sind nicht einzelne Arbeitsvorgänge, sondern die überwiegend auszuübende Tätigkeit.[1] Bewertungsmaßstab ist die Verkehrsanschauung, wobei Ein...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.2.3 Zulagen/Zuschläge

Bei der Zulagengewährung ist zulässiger Differenzierungsgrund allein der Zweck der Zulage. Arbeitskräftemangel kann Zulagen rechtfertigen, um Arbeitnehmer zu gewinnen oder zu halten. Diese sog. Arbeitsmarktzulagen müssen bei neu eingestellten Kräften nicht fortgeführt werden, wenn der Arbeitskräftemangel nicht mehr besteht. Ein sachlicher Grund liegt nicht allein in dem Umstan...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.1.7 Bilanzberichtigung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG

Rz. 76 Eine Bilanzberichtigung darf nur der Steuerpflichtige selbst vornehmen.[1] Ist z. B. der Bilanzansatz "Grund und Boden" unrichtig, kann der Steuerpflichtige nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG den Fehler durch eine entsprechende Mitteilung an das Finanzamt berichtigen. Ein Bilanzansatz wird dann als unrichtig betrachtet, wenn er unzulässig ist. Dies ist der Fall, wenn der Bil...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.4.3 Gründe für die Teilwertabschreibung

Rz. 178 Der Ansatz des niedrigeren Teilwerts (im steuerlichen Sprachgebrauch die Teilwertabschreibung oder gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB die außerplanmäßige Abschreibung) erfordert eine dauernde Wertminderung. Der Begriff der voraussichtlichen dauernden Wertminderung ist dem Handelsrecht entlehnt.[1] Rz. 179 Unbebaute Grundstücke unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. U...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 3 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen den Grundsatz

Die Rechtsfolgen von Verstößen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz sind je nach Maßnahme unterschiedlich. Dem Arbeitnehmer nachteilige Rechtshandlungen (Kündigung, einseitige Leistungsbestimmungen jeder Art, Widerruf von freiwilligen Leistungen), die unter Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz ergehen, sind unwirksam. Rechtsgeschäfte, die andere Arbeitnehmer gleichhei...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.5.1 Aufwendungen für die Urbarmachung des Grund und Bodens

Rz. 201 Aufwendungen für die Urbarmachung von Grund und Boden sind Teil der aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten des Grund und Bodens. Derartige Aufwendungen sind lt. RFH vom 2.11.1938[1] anzunehmen, wenn sie bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise dem Erwerb oder der Herstellung des Grund und Bodens gleichkommen. Es müssen Aufwendungen sein, die den Landwirt erst in di...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.6 Abfindungen

Auch Abfindungen sind nach den Grundsätzen der Gleichbehandlung zu verteilen. Zahlt ein Arbeitgeber nach der Schließung seines Betriebs freiwillig an die Mehrzahl seiner ehemaligen Arbeitnehmer Abfindungen, so sind die Leistungen nach dem vom Arbeitgeber bestimmten Verteilungsschlüssel am Gleichbehandlungsgrundsatz zu messen. Sind die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen ...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.3.1 Grundsätzliches

Rz. 89 Ständiges Thema der BFH-Rechtsprechung ist schon seit Jahrzehnten im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsgut (Vermögensgegenstand) "Grund und Boden" die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Erschließungsbeiträgen und ähnlichen Aufwendungen z. B. für die Erschließungsmaßnahmen durch die öffentliche Hand, nämlich die Ver- bzw. Entsorgung der Grundstücke mit Strom, Gas, ...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.4.7 Teilwertabschreibung auf landwirtschaftlichen Grund und Boden

Rz. 196 Der nach § 55 Abs. 5 EStG zu bestimmende Teilwert landwirtschaftlich genutzter Grundstücke entspricht in der Regel den Wiederbeschaffungskosten, die mit dem erzielbaren Veräußerungspreis übereinstimmen können, aber nicht übereinstimmen müssen. Rein spekulativ motivierte Angebote von Kaufpreisen liegen nach der Marktlage über dem allgemeinen Preisniveau und damit auch...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.1.3 Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsanspruch soll eine Ungleichbehandlung in der Sache verhindern. Daher sind Gegenstand der Prüfung stets konkrete einzelne Ansprüche oder Rechte eines Arbeitnehmers. Wichtig Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist verletzt, wenn der Arbeitgeber einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von ...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 1.2.3 Veräußerung von Bauplätzen als landwirtschaftliches Hilfsgeschäft oder gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 13 Werden langjährig landwirtschaftlich genutzte Grundstücke veräußert, handelt es sich grundsätzlich um ein landwirtschaftliches Hilfsgeschäft. Grundstücksveräußerungen sind erst dann Gegenstand eines selbstständigen gewerblichen Grundstückshandels und nicht mehr landwirtschaftliche Hilfsgeschäfte, wenn der Landwirt über die Parzellierung und Veräußerung hinausgehende A...mehr

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Konsignationslager / 4 Übergangsregelung der Finanzverwaltung bis Ende 2019

Bis zur Neuregelung ab dem Jahr 2020 galt faktisch ein Wahlrecht zum Einen eine in der Zielrichtung in Teilbereichen ähnliche Regelung wie die jetzige Neuregelung anzuwenden oder zum Anderen noch die Altregelung zu verwenden. Die Übergangsregelung der Finanzverwaltung[1] wird im Folgenden dargestellt. Die Altregelung ist im nachfolgenden Abschnitt erläutert. Die Übergangsrege...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 1.2.2 Abgrenzung zu den Bilanzposten Bodenschatz und Geschäftswert

Rz. 11 Ein entdeckter Bodenschatz ist grundsätzlich ein unselbstständiger Bestandteil des Grund und Bodens. Die Eigenschaft eines selbstständigen Wirtschaftsguts erlangt der Bodenschatz erst, wenn er zur nachhaltigen Nutzung in den Verkehr gebracht wird oder mit dem Beginn seiner Aufschließung zu rechnen ist. Die Aufschließung darf nur erfolgen, wenn alle öffentlich-rechtlic...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.6 Erwerb von Grund und Boden bei Zwangsversteigerungen

Rz. 127 Bei einem durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung erworbenen Grundstück gehören zu den Anschaffungskosten das Meistgebot, die nicht ausgebotenen eigenen Grundpfandrechte des Ersteigerers, Verpflichtungen, die der Erwerber im Zusammenhang mit der Zwangsversteigerung gegenüber dem Schuldner oder Dritten außerhalb des Zuschlagsbeschlusses übernimmt und Nebenkosten, wi...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.1.1 Bestehende Rechtsbeziehung

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz setzt voraus, dass zwischen Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, der sich auf den Gleichbehandlungsanspruch stützt, eine Rechtsbeziehung besteht, mithin regelmäßig ein bestehendes Arbeitsverhältnis. Vor Begründung und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Gleichbehandlung. Eine Ausnahme ...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.1.4 Aufteilung des Grund und Bodens bei Gebäuden, die aus mehreren selbstständigen Gebäudeteilen bestehen

Rz. 50 Gebäude, die teils eigenbetrieblich, teils fremdbetrieblich, teils zu eigenen und fremden Wohnzwecken genutzt werden, können mindestens 2 und höchstens 4 Wirtschaftsgüter bilden.[1] Dieser Handhabung ist auch bei der Bilanzierung des Grund und Bodens zu folgen.[2] Rz. 51 Häufig besteht ein Gebäude aus mehreren sonstigen selbstständigen Gebäudeteilen. Eines dieser selbs...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.4.2 Einzelbewertung

Rz. 174 Ein in den Grund und Boden eingefügtes Gebäude verkörpert nicht nur einen eigenständigen Wert, der als selbstständiges Wirtschaftsgut zu erfassen und gegebenenfalls auf einen Erinnerungsposten abzuschreiben ist. Es beeinflusst zugleich den Grund und Boden, sodass es auch für den Wert des Grund und Bodens bedeutend ist, denn der Teil des Grund und Bodens, der durch da...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.7 Tausch von unbebauten Grundstücken

Rz. 130 Steuerrechtlich führt der Tausch im Gegensatz zur handelsrechtlichen Behandlung grundsätzlich zur Gewinnrealisierung.[1] Rz. 131 Gemäß § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG bemessen sich die Anschaffungskosten des im Tausch erworbenen Grund und Bodens nach dem gemeinen Wert des hingegebenen Wirtschaftsguts. Erhält der Steuerpflichtige neben dem erworbenen Grund und Boden noch eine Z...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.2 Gewährung von Erholungs- und Sonderurlaub

Bei der Gewährung von Erholungs- und Sonderurlaub hat der Arbeitgeber den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten, sofern er nach allgemeinen Richtlinien verfährt. Dies gilt sowohl für die Dauer des Erholungsurlaubs als auch für dessen zeitliche Festlegung. Gewährt der Arbeitgeber aufgrund allgemeiner Richtlinien der Belegschaft oder bestimmten Arbeitnehmergruppen Sonderurlaub...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.1.3 Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung

Rz. 41 Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile gehören grundsätzlich zum notwendigen Betriebsvermögen. Aus Vereinfachungsgründen besteht gemäß § 8 EStDV [1] ein Wahlrecht für eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile, deren Wert nicht mehr als ein Fünftel des Gesamtwertes des Grundstücks und nicht mehr als 20.500 EUR beträgt. Diese Grundstücksteile brauchen nicht als Betr...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.10 Aufwendungen zur Erlangung einer Grunddienstbarkeit

Rz. 154 Ein durch eine Grunddienstbarkeit gesichertes Wegerecht wird Bestandteil des herrschenden Grundstücks und ist steuerlich dem Grund und Boden zuzurechnen. Aufwendungen zur Erlangung einer solchen Grunddienstbarkeit gehören daher zu den Anschaffungskosten des Grund und Bodens.[1] Aufwendungen für eine als Grunddienstbarkeit eingetragene Duldung einer Grenzbebauung sind...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.3.4 Ausgleichsbeträge nach § 154 BauGB

Rz. 108 Der Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks hat zur Finanzierung der Sanierung an die Gemeinde einen Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwerts seines Grundstücks entspricht.[1] Die Gemeinde kann durch Satzung bestimmen, dass der Ausgleichsbetrag abweichend von § 154 A...mehr

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Konsignationslager / 2 Umsatzsteuerliche Einordnung

Das Konsignationslager wird ab 2020 EU-weit erstmalig einheitlich geregelt.[1] In Deutschland ist die EU-Richtlinie mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften umgesetzt worden.[2] Zuvor hatte die Finanzverwaltung bereits mit BMF-Schreiben übergangsweise auf diese neue Situation reagiert und den Ke...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.1.2 Abgrenzung zwischen Anlage- und Umlaufvermögen

Rz. 39 Wird ein Grundstück des Anlagevermögens in Veräußerungsabsicht parzelliert und wirkt der Steuerpflichtige an der Aufbereitung zum Bauland aktiv mit oder nimmt er darauf Einfluss, wechselt das Grundstück auch bei zunächst unveränderter Nutzung zum Umlaufvermögen.[1] Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen sind nicht geeignet, Umlaufvermögen eines land- und forstw...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 1.2.4 Stehendes Holz

Rz. 25 Der BFH hält an seiner Rechtsprechung fest, dass das stehende Holz eines Forstwirts ein vom Grund und Boden getrennt zu bewertendes Wirtschaftsgut des nicht abnutzbaren Anlagevermögens ist. Als Wirtschaftsgut ist beim stehenden Holz der in einem selbstständigen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehende Baumbestand anzusehen, der sich durch geografische Faktoren, di...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.4 Direktionsrecht

Bei der Ausübung des Direktionsrechts muss der Arbeitgeber ebenfalls den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Das Direktions- oder Weisungsrecht gibt dem Arbeitgeber die Befugnis, durch einseitige Anordnungen die im Arbeitsvertrag nur rahmengemäß umschriebene Leistungspflicht des Arbeitnehmers nach Zeit, Ort und Art der Leistung näher zu bestimmen. Er kann auch einen Wechsel...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 3.3 Aufbewahrungspflichtige Unterlagen

Rz. 56 Der sachliche Umfang der Aufbewahrungspflicht in § 147 Abs. 1 AO wird grundsätzlich begrenzt durch die Reichweite der zugrunde liegenden Aufzeichnungspflicht. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen ist somit akzessorisch. Eine eigenständige Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen, die nicht mit einer Pflicht zur Aufzeichnung von Daten in Zusammenhang stehen, ist ...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.5 ABC der temporären Differenzen

Rz. 42 Alphabetische Übersicht sämtlicher Differenzen in einer Bilanz:mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.4 Nachträgliche Anschaffungskosten

Rz. 112 Nachträgliche Anschaffungskosten liegen auch vor, wenn beim Grundstückserwerb vereinbart ist, im Falle einer späteren Veräußerung durch den jetzigen Erwerber einen Teil des Übererlöses abzuführen und der jetzige Erwerber später zur Abgeltung dieser aufschiebend bedingten Verpflichtung eine Zahlung leistet.[1] Nachträgliche Änderungen des Entgelts, die auf einem Vergle...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.1 Grundsätzliches

Rz. 83 Der Grund und Boden ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren Teilwert zu bewerten, wobei eine spätere Wertaufholung bis zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten mit entsprechender Gewinnauswirkung zulässig ist. Abgesehen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben kommen dabei die Herstellungskosten ka...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.4.5 Teilwertabschreibung von aktivierten Überpreisen

Rz. 191 Ein die Anschaffungskosten beim Erwerb eines Grundstücks erhöhender Überpreis kann eine Teilwertabschreibung auf den niedrigeren Vergleichswert zu einem späteren Bilanzstichtag allein nicht begründen. Für die Bestimmung des Teilwerts des Grund und Bodens gilt die Vermutung, dass der Teilwert im Zeitpunkt des Erwerbs und an den folgenden Bilanzstichtagen den Anschaffu...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.4.4 Ableitung des Grund- und Bodenwerts aus Verkaufspreisen und aus Richtwerten

Rz. 187 Der Grund und Boden eines Betriebs ist mit den Anschaffungskosten anzusetzen.[1] Stattdessen kann der niedrigere Teilwert angesetzt werden. Zur Vereinfachung der Teilwertschätzung hat die Rechtsprechung Teilwertvermutungen aufgestellt. So entspricht der Teilwert eines Wirtschaftsguts im Zeitpunkt des Erwerbs den Anschaffungskosten. Später sind die Wiederbeschaffungsk...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.2.1 Abgrenzung zum allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 GG

Hinweis Hintergründe Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verpflichtet als Grundrecht in seiner Schutzfunktion den Gesetzgeber und subsidiär auch die Rechtsprechung, bei der Ausgestaltung der Privatrechtsordnung gleichheitswidrige Regelbildungen auszuschließen. In Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip ergibt sich aus diesem allgemeinen Gleichheitssatz die Pflicht des Staates, grav...mehr

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Latente Steuern / Zusammenfassung

Begriff Latente Steuern (künftige Steuerzahlungen, Steuerrückzahlungen und Steuererstattungen) entstehen aufgrund von unterschiedlichen Bewertungen in der Handels- und Steuerbilanz. Sie werden auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der einzelnen Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und den hierzu für steuerliche Zwecke korrespondierenden W...mehr

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Personengesellschaften: Bes... / 1.2.2 Kapitalgesellschaften & Co.

Die zentrale Bestimmung für die Frage des anzuwendenden Rechts ist § 264a HGB. Hiernach finden die ergänzenden Regelungen über den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften Anwendung auf solche OHGs und KGs, bei denen nicht wenigstens eine natürliche Person oder eine OHG, KG oder eine andere Personengesellschaft mit einer natürlichen Person als Gesellschafter persönlich haften...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 1.1 Grundsätzliches

Rz. 1 Als Grund und Boden sind abgegrenzte oder abgrenzbare Teile der Erdoberfläche, der nackten Erdkruste, anzusehen. Das Wirtschaftsgut Grund und Boden wird von anderen Wirtschaftsgütern nicht nach bürgerlich-rechtlicher Beurteilung (z. B. nach den Vorschriften über die wesentlichen Bestandteile), "sondern nach steuerrechtlichen Gesichtspunkten und nach den Grundsätzen ord...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.2 Bewertung bei Teilung von Grund und Boden

Rz. 86 Wird von einem zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstück eine Teilfläche veräußert, so ist der Buchwert des bisherigen Gesamtgrundstücks im Verhältnis der Teilwerte des abgegebenen und des verbleibenden Grundstücksteils aufzuteilen. Der Verhältnisrechnung sind die Teilwerte der beiden Grundstücksteile zugrunde zu legen, wie sie sich im Zeitpunkt der Anschaffung des b...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 3.4 Aufbewahrung in elektronischer Form

Rz. 59 Sowohl das Handelsrecht als auch das Steuerrecht lassen es zu, dass nahezu alle Unterlagen auch als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden dürfen, wenn dies den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht und sichergestellt ist, dass die Wiedergabe oder die Daten „mit den empfangenen Handels- oder Geschäftsbriefen und den...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.1 Grundlagen

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist gesetzlich nicht normiert. Er wurde von der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte aus § 242 BGB entwickelt und ist inhaltlich durch die Regeln des Art. 3 Abs. 1 und 3 GG geformt.[1] Als Gewohnheitsrecht ist der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz mittlerweile allgemein anerkannt und bildet ein grundlegendes Prinzip d...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / Zusammenfassung

Überblick Der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet den Arbeitgeber zur prinzipiellen Gleichbehandlung der beschäftigten Arbeitnehmer. Er verbietet eine sachfremde Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage sowie eine Differenzierung zwischen Arbeitnehmern einer bestimmten Ordnung ohne sachl...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.5 Kündigung

Der Arbeitgeber kann auch im Zusammenhang mit Kündigungen den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten haben. Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf Gleichbehandlung. Ein mittels Änderungskündigung unterbreitetes Angebot des Arbeitgebers, das dem Arbeitnehmer weniger zugesteht, als er beanspruchen kann, widerspricht der Rechtslage. Der Arbeitgeber hat keinen Anspruch au...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.4.6 Bandbreitenrechtsprechung auf Teilwertermittlung nicht übertragbar

Rz. 192 Die häufig aufgeworfene Frage, ob der nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG im Falle der Entnahme eines Grundstücks aus dem Betriebsvermögen anzusetzende Teilwert nach einem Bandbreitenverfahren zu bestimmen ist, und sich die Schätzung des anzusetzenden Werts nach den Regeln der Beweislast an dem für den Steuerpflichtigen günstigen Wert innerhalb der Bandbreite halten muss, ist...mehr