Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.6.2.3 Nicht zu Beteiligungen verdichtete Wertpapiere

Rz. 58 Wertpapiere, die keine Beteiligungen verkörpern, gehören i. d. R. nicht zum notwendigen Betriebsvermögen, da sie nicht wesentlich für die Betriebsführung sind. Rz. 59 In der Regel haben sie auch dann noch nicht eine für den Betrieb unerlässliche Funktion, wenn sie für einen Betriebskredit verpfändet werden.[1] Wertpapiere können aber durch Verpfändung gewillkürtes Betri...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.1.1 Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens

Rz. 12 Die Wertpapiere können zum Anlagevermögen oder zum Umlaufvermögen gehören. Als Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind es Finanzanlagen. Bei den Wertpapieren sind daher die Finanzanlagen von den Wertpapieren des Umlaufvermögens abzugrenzen. Finanzanlagen sind gem. § 247 Abs. 2 HGB dazu bestimmt, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, d. h. sie werden mehrmals ge...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.6.3.4 Sonderbetriebsvermögen

Rz. 68 Wertpapiere, die einem Gesellschafter einer Personengesellschaft gehören, können steuerrechtlich zum Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters gewillkürt werden. Rz. 69 Der Gesellschafter führt im Rahmen der Personengesellschaft keinen eigenen Betrieb, sondern er überlässt die Wertpapiere der Personengesellschaft zur Nutzung. Deshalb gehören sie nur dann zum gewillkür...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.1 Abgrenzung zum Gründungsstadium

Im Gründungsstadium der GmbH sind gesellschafts- und steuerrechtlich 3 Phasen zu unterscheiden: Ab dem Zeitpunkt der Entscheidung der Gesellschafter, eine GmbH zu gründen, bis zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung der Satzung (auch Gesellschaftsvertrag genannt) existiert eine sog. Vorgründungsgesellschaft. Diese ist steuerlich von der GmbH zu unterscheiden, sie ist zivilr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.4 Abgrenzung § 17 EStG zu § 20 EStG

Rz. 210a Aufgrund des Subsidiaritätsprinzips des § 20 Abs. 8 S. 1 EStG geht die Anwendung des § 17 EStG der Anwendung von § 20 EStG grundsätzlich immer vor, sodass eine Berücksichtigung eines Darlehensverlustes nach § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG nur möglich ist, soweit keine Berücksichtigung nach § 17 EStG erfolgt. Nach Auffassung der Finanzverwaltung führt im Falle des Verlus...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.5.4 Aufwandsbuchung beim Unternehmen

Rz. 190 Stock Options sind in Höhe ihres Werts für die Berechtigten geldwerte Vorteile und damit für das Unternehmen Lohnaufwand. Es ist für die Arbeitgeberin zu entscheiden, ob der Lohnaufwand erst in dem Zeitpunkt zu erfassen ist, in dem der Zufluss bei den Arbeitnehmern stattfindet, oder bereits im Zeitpunkt der Optionszusage oder verteilt auf den Zeitraum zwischen Option...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.5.1 Aktienoptionspläne

Rz. 183 Führenden Angestellten von Aktiengesellschaften wird in sogenannten Aktienoptionsplänen das Recht eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Ausübungsfrist eine bestimmte Anzahl von Aktien des Arbeitgeberunternehmens oder einer anderen zum Konzern gehörenden Aktiengesellschaft zu erwerben. Der Preis, zu dem die Aktien erworben werden sollen, wird von vornherein bestimmt....mehr

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Abschreibungen, sonstiges A... / 3 Planmäßige Abschreibungen

Als planmäßig sind steuerlich derzeit die lineare Abschreibung,[1] die Leistungsabschreibung [2] und die degressive Abschreibung zulässig.[3] Die degressive Abschreibung wurde im Zuge der Corona-Pandemie für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögenszwecks Investitionsförderung wieder eingeführt und ihr zeitlicher Anwendungsbereich danach verlängert.[4] Als Investitionsa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, sonstiges A... / 6 Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Nachträgliche Anschaffungskosten können z. B. anfallen, wenn der erwerbende Unternehmer nachträglich einen höheren Kaufpreis zahlen muss als ursprünglich angenommen. Nachträgliche Herstellungskosten können entstehen, wenn ein Wirtschaftsgut erweitert oder wesentlich verbessert und dabei der Rahmen üblicher Instandhaltungsarbeiten deutlich überschritten wird. Beiden Fällen is...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / Zusammenfassung

Begriff Grenzgänger sind Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz und ihren Arbeitsort in 2 verschiedenen Staaten haben und arbeitstäglich oder in anderen regelmäßig kurzen Abständen zwischen Wohn- und Arbeitsort pendeln. Weiter wird zwischen Ein- und Auspendlern unterschieden. Bezüglich Frankreich und Österreich gilt für Grenzgänger, dass Wohn- und Arbeitsort innerhalb einer bestim...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.4 Prüfungsschwerpunkte beim Einsatz von IDEA

Rz. 88 Bei der Prüfung von Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieben haben sich in der bisherigen Prüfungspraxis insbesondere folgende Prüfungsschwerpunkte herausgebildet: Klassische Finanzbuchhaltung Die Überprüfung der Stamm- und Bewegungsdaten der Sach- und Personenkonten durch IDEA ist unproblematisch, da die Grundstrukturen der Konten (Soll-/Habenbuchungen) bei allen Systemen ...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 3.5 Zweifelsfragen bei der Aufbewahrung digitaler Unterlagen

Rz. 43 Im Hinblick auf die Aufbewahrung von Unterlagen sind folgende Fragestellungen von Bedeutung, die immer wieder in der Unternehmenspraxis auftreten können: Die Aufbewahrungspflicht gilt grundsätzlich für alle aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten, die für eine maschinelle Weiterverarbeitung geeignet sind. Access-Datenbanken und Excel-Dateien können aufbewahru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 5 Einzelfälle

Rz. 124 In der Rspr. sind insb. folgende Einzelfälle behandelt: Alleinvertriebsrecht: Zahlungen für den Wegfall des Alleinvertriebsrechts für die Bundesrepublik Deutschland sind keine Entschädigung, weil sie im Rahmen einer üblichen und normalen Geschäftsbeziehung erfolgen.[1] Arbeitsplatzverlust: Eine einheitliche, in unterschiedlichen Vz ausgezahlte Entschädigung kann vorlie...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 3.7 Folgen bei der Verletzung der Aufbewahrungspflichten

Rz. 47 Steuerlich relevante Daten, die in elektronischer Form vorliegen, dürfen auch nach Ausdruck dieser Daten nicht vernichtet werden. Die GoBD schreiben vor, dass im Unternehmen eingehende digitale Dokumente mit einem eindeutigen Index zu versehen und unter diesem über die gesamte Aufbewahrungsfrist sicher vorzuhalten sind.[1] Trotz dieser Vorgaben werden im Prüfungsfall ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.5 Höhe der nachträglichen Anschaffungskosten

Rz. 210f Nach der Verwaltungsauffassung sind in Bezug auf die Höhe der nachträglichen Anschaffungskosten i. S. d. § 17 Abs. 2a EStG vier Fallgruppen von Darlehen – Krisendarlehen, krisenbestimmtes Darlehen, Finanzplandarlehen sowie stehen gelassenes Darlehen – zu unterscheiden. Für Bürgschaften sind nach Auffassung der Finanzverwaltung die für Gesellschafterdarlehen geltende...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.3 Veräußerungsgewinne (§ 34 Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 32 Veräußerungsgewinne i. S. v. § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG sind Gewinne aus der Veräußerung von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen und Bruchteilen von Mitunternehmeranteilen des land- und forstwirtschaftlichen, freiberuflichen und gewerblichen Bereichs i. S. v. §§ 14, 14a, 16 und 18 Abs. 3 EStG. Hingegen sind Gewinne aus der Veräußerung von im Privatvermögen ge...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 1.2 Ausübung der Rechte durch die Finanzverwaltung

Rz. 4 Von diesen 3 Möglichkeiten des Datenzugriffs kann die Finanzverwaltung grundsätzlich sowohl alternativ als auch kumulativ Gebrauch machen. Die Entscheidung hinsichtlich des "Ob" der Wahrnehmung der Rechte aus § 147 AO sowie die Auswahlentscheidung hat der Prüfer nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu treffen. Ein ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.1.1 Natürliche Person als Veräußerer

Rz. 26 § 17 EStG schränkt nach seinem Wortlaut seinen Anwendungsbereich in persönlicher Hinsicht nicht ein. Von der Vorschrift erfasst werden daher sowohl unbeschränkt als auch beschr. Stpfl. Direkt anwendbar ist § 17 EStG nur auf natürliche Personen; durch die Verweisung in § 8 Abs. 1 KStG ist die Vorschrift jedoch auch auf Körperschaftsteuersubjekte anwendbar, soweit diese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 4.1.4 Auskehrung aus dem steuerlichen Einlagekonto

Rz. 347 Kehrt die Kapitalgesellschaft Vermögensteile aus, die bei ihr im steuerlichen Einlagekonto nach § 27 KStG festgestellt sind, so handelt es sich um Rückzahlung von Einlagen des Gesellschafters. Bei dem Gesellschafter handelt es sich nicht um Einnahmen aus Kapitalvermögen (vgl. § 20 EStG n. F. Rz. 119ff.). Als Kapitalrückzahlung besteht im Rahmen des § 17 EStG Vergleic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.7.6 Zusammengeballte Zahlungsweise

Rz. 38 Ob die Entschädigung in einer Summe, in Raten in einem oder mehreren Vz oder in Rentenform geleistet wird, ist für § 24 Nr. 1 EStG unerheblich. Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG erfordert aber nach st. Rspr. die Zusammenballung von Einnahmen, denn der sachliche Grund für die tarifliche Begünstigung liegt darin, die sich aus der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.3.1 Rechtsentwicklung

Rz. 206 Bis zum MoMiG v. 23.10.2008: Mit § 17 Abs. 2a S. 3 EStG überschreibt der Gesetzgeber zum Teil die aktuelle Rspr. des BFH zur steuermindernden Berücksichtigung von ausgefallenen Gesellschafter-Finanzierungshilfen im Rahmen des § 17 Abs. 1, 4 und 5 EStG. In der Vergangenheit hat der BFH den Begriff der nachträglichen Anschaffungskosten i. S. d. § 17 Abs. 2 EStG weit au...mehr

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 6 Rechtsprechungsübersicht – Ab 1.12.2020: Was noch gilt (+), was nicht mehr gilt (–), was derzeit unklar ist (?)

Absenkungsbeschluss (§ 23 Abs. 3 Satz 2 WEG) Beschlüsse, die nach § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG für einzelne Gegenstände das Umlaufverfahren mit Mehrheit vorsehen (sog. Absenkungsbeschlüsse), sind nicht isoliert anfechtbar.[1] Ein "Absenkungsbeschluss" ist – wegen seiner Wesensähnlichkeit zu einem Beschluss zur Geschäftsordnung – nicht isoliert anfechtbar; dessen Ordnungsmäßigkeit so...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 4.5 Vergütungsvereinbarung

Aus § 4 Abs. 1 Satz 1 StBVV ergibt sich das Recht des Steuerberaters, eine höhere Vergütung zu verlangen, als in der StBVV geregelt ist. Allerdings muss der Steuerberater beachten, dass die Honorarvereinbarung den Formalien des § 4 Abs. 1 Satz 2 StBVV entspricht. Es genügt Textform (§ 126b BGB).[1] Der Steuerberater muss gem. § 4 Abs. 4 StBVV den Auftraggeber in Textform dara...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 6.1 Vollständige Abrechnung und Höhe der Gebühren

Ob und ggf. welche Gebühren nach Beendigung eines Mandats noch geltend gemacht werden können, richtet sich danach, ob ein Dienstvertrag oder ein Werkvertrag bestanden hat und ob der Steuerberater oder der Mandant das Mandat beendet bzw. gekündigt hat. Von einem Dienstvertrag kann man ausgehen, wenn dem Steuerberater die Wahrnehmung aller steuerlichen Angelegenheiten seitens d...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 2.1 Auftragsklarheit und Auftragsumfang

Steuerberater leisten in der Regel Dienste höherer Art i. S. v. § 627 BGB.[1] Dies gilt auch für nicht dem Steuerberater vorbehaltene Tätigkeiten, wenn sie Bestandteil eines einheitlichen Dienstvertrags sind, der auch die steuerliche Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat.[2] Schuldet der Steuerberater die Fertigung der Finanz- und Lohnbuchhaltung, handelt es sich nicht um Di...mehr

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 2.6 Inhalt der Einladung

Im Einladungsschreiben sind Zeit und Ort der Wohnungseigentümerversammlung anzugeben. Von erheblicher Bedeutung ist daneben die Tagesordnung, denn gemäß § 23 Abs. 2 WEG ist es für die Gültigkeit von Beschlüssen erforderlich, dass der Gegenstand der Beschlussfassung in der Einladung bezeichnet ist. Tipp: Prioritäten setzen Der Verwalter ist grundsätzlich in der Gestaltung der ...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 4.2 Rahmengebühr

Die Rahmengebühren verursachen in der Praxis immer wieder Ärger, da es Sache des Steuerberaters ist, alle Umstände zu berücksichtigen: die Bedeutung der Angelegenheit, den Umfang und die Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit, sowie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers (§ 11 StBVV).[1] Es handelt sich hierbei um unbestimmte Rechtsbegriffe, die ausgelegt w...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 3 Entstehung des Gebührenanspruchs und Fälligkeit des Honorars

Der Honoraranspruch eines Steuerberaters entsteht schon dann, wenn er in der ihm in Auftrag gegebenen Angelegenheit in irgendeiner Weise tätig geworden ist. Bereits mit der ersten Tätigkeit, welche die Voraussetzungen ihres Entstehungstatbestands erfüllt, ist die Gebühr in voller Höhe verdient, nicht erst mit Vorlage der Arbeitsergebnisse.[1] Wichtig Entstehung ist nicht glei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.8.4 Zurückbehaltungsrecht

Die Vorleistungspflicht des Steuerberaters bezieht sich nur auf die Fertigung der Hauptleistung und einer Rechnung. Hat der Steuerberater die vertraglich vereinbarte Leistung erbracht, kann er die Herausgabe der Arbeitsergebnisse grundsätzlich von der Zahlung der Vergütung abhängig machen und die zugehörigen Unterlagen bis zur Zahlung zurückhalten.[1] Gesetzlich geregelt ist ...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 4.4 Pauschalvergütung

Zur Erleichterung von Abrechnungsverfahren für wiederkehrende Tätigkeiten anstelle einer Vielzahl von Einzelvergütungen regelt § 14 StBVV Pauschalvergütungsvereinbarungen. Sie sind nur wirksam, wenn sie in Textform [1] festgelegt werden und mindestens für die Dauer eines Jahres gelten. Der Steuerberater sollte darauf achten, dass die Auslagen- und Telekommunikationspauschalen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.4 Korrekte und vollständige Abrechnung

Basis für die Abrechnungen sind die Dokumentationen bzw. Leistungserfassungen durch die Mitarbeiter und den Kanzleiinhaber. In § 9 StBVV sind die Voraussetzungen geregelt, die erfüllt sein müssen, damit der Steuerberater seine Vergütung fordern und ggf. auch einklagen kann. Steuerberater können ab dem 1.7.2020 Rechnungen auch elektronisch, insbesondere per E-­Mail, an die Auf...mehr

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 5.3.3 Problem: Majorisierung

Die Stimmabgabe des Mehrheitseigentümers ist noch nicht rechtsmissbräuchlich, sondern erst dann, wenn er sein Stimmenübergewicht missbräuchlich zu eigenen oder gemeinschaftsfremden Zwecken nutzt. Auch noch nicht rechtsmissbräuchlich ist es, wenn der Mehrheitseigentümer als einziger für oder gegen einen Beschlussgegenstand stimmt.[1] Dies gilt selbst dann, wenn er sich selbst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 3.2 Lohnsteuerliche Beurteilung

Gesellschafter einer GbR sind keine Arbeitnehmer. Ist die GbR gewerblich tätig, erzielen deren Gesellschafter Einkünfte aus Gewerbebetrieb.[1] Arbeitnehmer sind hingegen die angestellten Rechtsanwälte einer Rechtsanwalts-GbR. Die Beiträge zur eigenen Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwalts-GbR führen allerdings bei angestellten Rechtsanwälten der GbR nicht zu Arbeitsl...mehr

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 5.4.2 Exkurs: Geschäftsordnungsbeschlüsse

Die Wohnungseigentümer können sich für die Eigentümerversammlung eine Geschäftsordnung geben.[1] Mit Geschäftsordnungsbeschlüssen werden die Modalitäten des Versammlungsablaufs geregelt. Entsprechende Anträge zur Geschäftsordnung seitens der Versammlungsteilnehmer sind jederzeit – also insbesondere zu Beginn und im Laufe der jeweiligen Versammlung – zulässig. Geschäftsordnung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.12 Verjährung und Maßnahmen zur Unterbrechung bzw. Hemmung der Verjährung

Verjährung bezeichnet im Zivilrecht das Recht des Schuldners, die Leistung an den Gläubiger zu verweigern. Die Verjährung vernichtet nicht den Anspruch, sondern räumt dem Schuldner nach § 214 BGB lediglich ein Leistungsverweigerungsrecht ein. Der Lauf der Verjährung kann gehemmt oder unterbrochen werden. Honoraransprüche verjähren auch dann, wenn sie nicht abgerechnet sind. D...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 7 Mandant in der Krise – Honorar Zug-um-Zug gegen Leistung vereinnahmen

Gutes Forderungsmanagement (zeitnahe Realisierung der Steuerberaterhonorare) während des Mandats, solange es dem Mandanten finanziell gut geht, schützt den Steuerberater vor späteren Rückforderungen des Insolvenzverwalters, wenn der Mandant in die Krise geraten ist. Der mit der Erstellung eines Jahresabschlusses für eine GmbH beauftragte Steuerberater sieht auf der Grundlage...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 7.2 Lohnsteuerliche Beurteilung

Den Begriff des Selbstständigen mit einem Auftraggeber gibt es im Lohnsteuerrecht nicht. Arbeitnehmer ist vielmehr derjenige, der in den Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert und dessen Weisungen unterworfen ist.[1] Die Abgrenzung zwischen einer freien Mitarbeit und einem Arbeitsverhältnis kann mitunter schwierig sein. § 611a BGB enthält die gleichen Kriterien, die seitens ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unterstützungsleistung / 2 Anspruchsbegründung und Beendigung

Ein Anspruch auf Unterstützung kann sich aus einer ausdrücklichen Regelung im Arbeitsvertrag, einer freiwilligen (teilmitbestimmten) Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ergeben. Vergibt der Arbeitgeber Unterstützungsleistungen auch ohne ausdrückliche Vereinbarung oder Regelung nach bestimmten Grundsätzen, die einen kollektiven Bezug zur Gesamtbelegschaft aufweisen, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 4.9 Beratungsgebühr

Gem. § 21 StBVV erhält der Steuerberater für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft, die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt, eine Gebühr i. H. v. 1/10 bis 10/10 der vollen Gebühr nach Tabelle A (Anlage 1). Beschränkt sich die Tätigkeit nach § 21 Abs. 1 Satz 1 StBVV auf ein erstes Beratungsgespräch und ist der Auftraggeber ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.13.2 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG)[1] bezweckt, dass Verbraucher und Unternehmen (auch Rechtsanwälte und Steuerberater) ihre Streitigkeiten nicht erst vor den ordentlichen Gerichten, sondern bereits in außergerichtlichen Verfahren (Mediation, Schlichtung oder Schiedsverfahren) beilegen können. Das Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.8.6 Drohung mit Mandatskündigung und Folgen

Es ist grundsätzlich erlaubt, dem Mandanten mit der Mandatskündigung zu drohen, wenn er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Dies ergibt sich daraus, dass ein Steuerberatungsvertrag nach §§ 627, 628 BGB vom Steuerberater grundsätzlich auch jederzeit gekündigt werden darf.[1] Eine Kündigung des Steuerberatungsvertrags zur "Unzeit" wird durch den in § 627 Abs. 2 Sat...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen des Arbeitgebers / 4.3.5 Kuraufenthalt

Die Übernahme von Kosten für eine Kur durch den Arbeitgeber führt grundsätzlich zu einem Zufluss von Arbeitslohn.[1] Der Arbeitgeber kann jedoch gesundheitlich gefährdeten Arbeitnehmern Zuschüsse für eine Heil- und Vorsorgekur bis zu 600 EUR als steuerfreie Beihilfe leisten. Nachweise Um einen Kuraufenthalt von einem Erholungsurlaub[2] abzugrenzen, ist im Regelfall eine ärztli...mehr

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 2.4.1 Ort der Versammlung

Ort Grundsätzlich ist die Wohnungseigentümerversammlung am Ort der Wohnanlage durchzuführen.[1] Dies gilt auch für den Fall, dass die Mehrheit außerhalb des Ortes der Wohnanlage wohnhaft ist.[2] Bei der Wahl des Ortes der Wohnungseigentümerversammlung ist jedenfalls grundsätzlich zu berücksichtigen, dass nicht jeder Wohnungseigentümer so mobil ist, auch einen von der Wohnanla...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 6.4 Mitarbeitende Gesellschafter ohne Geschäftsführerfunktion

Für mitarbeitende Gesellschafter ohne Geschäftsführerfunktion ist ein Beschäftigungsverhältnis von vornherein grundsätzlich ausgeschlossen, wenn sie über mehr als die Hälfte des Stammkapitals verfügen.[1] Die Beschlussfassung erfolgt in der Gesellschafterversammlung grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Zwar obliegt das Weisungsrecht gegenüber den Bes...mehr

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 5.5 Abstimmung und Stimmenauszählung

Ist der Beschlussantrag verlesen, so bittet der Versammlungsleiter um Abgabe der Stimmen. Soweit die Gemeinschaftsordnung keine bestimmte Form der Abstimmung in der Eigentümerversammlung vorsieht, ist sie formfrei. Üblich ist die offene Abstimmung durch Handheben. Geheime Abstimmung möglich Mit einem Beschluss zur Geschäftsordnung kann die Versammlung eine andere Form der Abs...mehr

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 2.1.4 Einberufung durch Nichtberechtigte

Die Einberufung durch Nichtberechtigte, insbesondere durch den sog. Pseudo- bzw. Scheinverwalter, dessen Bestellungszeitraum abgelaufen ist, oder durch einen unberechtigten Verwaltungsbeiratsvorsitzenden bzw. Vertreter oder Wohnungseigentümer, bewirkt, dass die in der Versammlung gefassten Beschlüsse nach h. M. wirksam, aber anfechtbar sind. Sie können also durchaus bestands...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentümerversammlung (WEMoG) / 5.3.6 Vertreterklausel in der Gemeinschaftsordnung

In aller Regel ist die Vertretung in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt. Meist ist hiernach Vertretung durch den Verwalter, andere Wohnungseigentümer oder aber den Ehegatten möglich. Eine solche Regelung ist grundsätzlich zulässig.[1] Eine solche Beschränkung der Vertretungsmöglichkeit ist vom berechtigten Interesse d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 2.2 Lohnsteuerliche Beurteilung

Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft sind als gesetzliche Vertreter (Organ) der Kapitalgesellschaft Arbeitnehmer.[1] Besonderheiten können sich ergeben, wenn das Vorstandsmitglied auch gesellschaftsrechtlich an der Aktiengesellschaft beteiligt ist, also Aktionär ist. Hier ist immer anhand eines Fremdvergleichs zu prüfen, ob die Leistungen, die das Vorstandsmitglied f...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.11 Mahnbescheid und Klage

Ist die Entscheidung des Steuerberaters getroffen worden, dass er gerichtlich vorgehen will, sollte er das Mandat niederlegen, weil gerichtliche Schritte ohne Mandatsniederlegung standesrechtlich bedenklich sein könnten. Der Berater muss auch abwägen, ob er nun selbst tätig wird oder einen Rechtsanwalt beauftragt. Einen Mahnbescheid (§§ 688 ff. ZPO) darf der Steuerberater unab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 6.2 Zurückbehaltungsrecht der Akten

Vor allem dann, wenn das Mandatsverhältnis nicht einvernehmlich beendet worden ist, wird der Mandant häufig unberechtigterweise das ausstehende Honorar nicht bezahlen bzw. Gründe suchen und finden, warum er nicht bezahlt. Je korrekter und präziser die Honorarrechnungen des Steuerberaters sind und wenn er zudem die erbrachten Leistungen dokumentiert hat, desto leichter wird e...mehr