Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 8 Die ursprünglich mit dem Schlagwort "Mantelkauf" bezeichnete Regelung des Verlustabzugs von Körperschaften ist im Laufe der Zeit mehrfach geändert worden. Zunächst hatte die höchstrichterliche Rspr. den Verlustabzug jahrzehntelang in der "Mantelkaufrechtsprechung" nicht nur von der rechtlichen, sondern auch von der wirtschaftlichen Identität zwischen dem den Verlust er...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 1.1 Systematische Stellung der Vorschrift

Rz. 1 § 8c Abs. 1 KStG wurde durch Gesetz v. 14.8.2007[1] als Ersatz für die Regelung in § 8 Abs. 4 KStG a. F. eingeführt.[2] Rz. 2 § 8c KStG ist eine besondere Regelung zur Ermittlung des Einkommens. Verluste, die im Regelfall bei der Ermittlung des Einkommens abgezogen werden, werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nicht berücksichtigt. Die Vorschrift wirkt darüber...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein § 14c UStG ohne Gefährdung des Steueraufkommens

Leitsatz Eine Steuerschuld nach § 14c UStG entsteht nicht, wenn feststeht, dass durch den unberechtigten oder unrichtigen Steuerausweis keine Steuergefährdung eintreten kann. Dies gilt nicht nur für Rechnungen an Privatpersonen, sondern auch an andere Personen ohne Vorsteuerabzugsberechtigung. Sachverhalt Zwischen der Z AG (Klägerin) und dem Finanzamt ist streitig, ob das Pro...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geschlechtsunabhängige Beza... / 3 Momentaufnahme und erste Handlungsempfehlungen

Allein aufgrund der Richtlinie besteht für Arbeitgeber in Deutschland noch kein konkreter Handlungsbedarf. Die Richtlinie muss erst durch ein nationales Gesetz umgesetzt werden. Der deutsche Gesetzgeber wird hierfür aber voraussichtlich nicht die dreijährige Umsetzungsfrist voll ausschöpfen müssen, denn seit 2017 besteht in Deutschland bereits das Entgelttransparenzgesetz (E...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 5.6 Sonderfall: Nichtanwendungserlasse

Rz. 123 Besondere Problemfragen im Spannungsfeld zwischen richterlicher Rechtsfortbildung einerseits und Gewaltenteilungsprinzip[1] sowie dem Vorrang des Gesetzes[2] andererseits werfen die sog. Nichtanwendungserlasse[3] auf, mit denen das BMF bei "missliebiger" BFH-Rechtsprechung die Finanzbehörden anweist, ein bestimmtes BFH-Urteil "nicht über den entschiedenen Fall" hinau...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Verdeckte Einlagen / 3 Verzicht auf Forderungen gegenüber der GmbH

Eine verdeckte Einlage ist bei einem Verzicht auf eine Forderung anzunehmen. Das betrifft z. B. Fälle, in denen der Gesellschafter auf Zinsen aus einem Gesellschafterdarlehen verzichtet bzw. in den Fällen des unentgeltlichen Darlehensverzichts. Verzichtet ein Gesellschafter also auf seine Darlehensforderung gegenüber der GmbH, liegt eine verdeckte Einlage vor, wenn der Verzi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 5 Zwangsvollstreckung in den Nachlass im Fall der Testamentsvollstreckung

Rz. 23 § 748 ZPO (Zwangsvollstreckung bei Testamentsvollstrecker) (1) Unterliegt ein Nachlass der Verwaltung eines Testamentsvollstreckers, so ist zur Zwangsvollstreckung in den Nachlass ein gegen den Testamentsvollstrecker ergangenes Urteil erforderlich und genügend. (2) Steht dem Testamentsvollstrecker nur die Verwaltung einzelner Nachlassgegenstände zu, so ist die Zwangsvol...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.1.3 Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut bei Erwerbsgeschäft

Rz. 16 § 741 ZPO (Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut bei Erwerbsgeschäft) Betreibt ein Ehegatte, der in Gütergemeinschaft lebt und das Gesamtgut nicht oder nicht allein verwaltet, selbstständig ein Erwerbsgeschäft, so ist zur Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut ein gegen ihn ergangenes Urteil genügend, es sei denn, dass zur Zeit des Eintritts der Rechtshängigkeit der Einsp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitssicherheit / 8 Privates Arbeitssicherheitsrecht

Die Arbeitssicherheit ist nicht nur eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers, sondern auch eine Nebenpflicht des Arbeitsvertrags. Achtung Privatrechtlicher Arbeitsschutz Der privatrechtliche Arbeitsschutz hat seine Grundlage in der Vorschrift des § 618 BGB .[1] Danach hat der Arbeitgeber Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitssicherheit / 2.3 Nichtraucherschutz

§ 5 ArbStättV enthält eine Nichtraucherschutzregelung, wonach der Arbeitgeber die "erforderlichen Maßnahmen" zu treffen hat, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Seit dem 1.9.2007 gilt dies mit der Ergänzung, dass er soweit erforderlich, ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4 Zwangsvollstreckung bei Erbengemeinschaften

Rz. 20 Die Gemeinschaft mehrerer Erben (Erbengemeinschaft) ist eine Gesamthandsgemeinschaft.[1] Der Nachlass ist gemeinschaftliches Sondervermögen. Einer Vollstreckung in Nachlassgegenstände wegen einer Eigenschuld eines Miterben können die übrigen Miterben bis zur vollzogenen Erbauseinandersetzung[2] nach § 262 Abs. 1 S. 1 AO widersprechen. Der Miterbenanteil selbst ist nac...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.1 Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut

Rz. 9 § 740 ZPO (Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut) (1) Leben die Ehegatten in Gütergemeinschaft und verwaltet einer von ihnen das Gesamtgut allein, so ist zur Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut ein Urteil gegen diesen Ehegatten erforderlich und genügend. (2) Verwalten die Ehegatten das Gesamtgut gemeinschaftlich, so ist die Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut nur zuläss...mehr

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Unwirksame Pflichtteilsentziehung macht Enterbung nicht unwirksam

Zusammenfassung Ist eine Pflichtteilsentziehung unwirksam, z. B. wegen Verzeihung durch den Erblasser, so führt dies nicht automatisch zur Unwirksamkeit einer im gleichen Testament verfügten Enterbung. Entziehung des Pflichtteils wegen groben Undanks In dem vom OLG entschiedenen Fall hatte ein Vater seinen 3 Kindern durch testamentarische Verfügung den Pflichtteil wegen groben...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.3 Zwangsvollstreckung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft

Rz. 23 § 745 ZPO (Zwangsvollstreckung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft) (1) Im Falle der fortgesetzten Gütergemeinschaft ist zur Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut ein gegen den überlebenden Ehegatten ergangenes Urteil erforderlich und genügend. (2) Nach der Beendigung der fortgesetzten Gütergemeinschaft gelten die Vorschriften der §§ 743, 744 mit der Maßgabe, dass an die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.1.1 Verwaltung des Gesamtgutes durch einen Ehegatten (§ 740 Abs. 1 ZPO)

Rz. 14 Verwaltet im Fall der Gütergemeinschaft ausschließlich einer der Ehegatten nach § 1421 S. 1, 1. und 2. Var. BGB das Gesamtgut allein, so bedarf es gem. § 740 Abs. 1 ZPO für die Zwangsvollstreckung in dieses eines Urteils gegen den verwaltungsberechtigten Ehegatten. Für die Vollstreckung eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis sind also ein vollstreckbarer Verwa...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / h) Keine Verlustausgleichsbeschränkung gem. § 15a EStG in sog. "Goldfinger-Fällen"

Im Streitfall ging es um die Frage, ob die im Rahmen einer auslandsbezogenen Goldfingergestaltung erzielten Verluste auf der Ebene der Gesellschafter durch eine Anwendung des § 15a EStG neutralisiert werden können. Das FG entschied: Die Darlegungs- und Feststellungslast für die im Ergebnis steuererhöhende Regelung des § 15a Abs. 5 EStG trägt in der Regel die Finanzverwaltung. D...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.6.3.2 Auseinandersetzung mit dem FG-Urteil

Rz. 35 Die alleinige Angabe der verletzten Rechtsnorm genügt jedoch den Erfordernissen des Abs. 3 Nr. 2a nicht. Die Revisionsbegründung dient der Zusammenfassung des Streitstoffs, der Entlastung des BFH und damit der Beschleunigung des Revisionsverfahrens. In der Revisionsbegründung sind daher zusätzlich die rechtlichen oder tatsächlichen Gründe anzugeben, die nach der Auffa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.3.2 Bezeichnung des angefochtenen Urteils

Rz. 6 Die Revision ist wirksam eingelegt, wenn in dem Schriftsatz das angefochtene Urteil bezeichnet ist.[1] Mehr ist für eine zulässige Revisionseinlegung nicht erforderlich.[2] Bereits mit der Revision, nicht erst in der Revisionsbegründung, muss das FG-Urteil so genau bezeichnet werden, dass ein Irrtum ausgeschlossen ist. Dazu bedarf es grundsätzlich der Angabe der Vorins...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.3.3 Beifügung einer Ausfertigung/Abschrift des FG-Urteils

Rz. 6a Der Revision soll nach Abs. 1 S. 3 eine Urteilsausfertigung oder Urteilsabschrift beigefügt werden, sofern dies nicht bereits mit der Nichtzulassungsbeschwerde gem. § 116 Abs. 2 S. 3 FGO geschehen ist. Es handelt sich wie bei § 116 Abs. 2 S. 3 FGO um eine Sollvorschrift, keine Mussvorschrift.[1] Sie dient dazu, dem BFH, dem beim Eingang der Revision, wenn die Begründu...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 7.1 Fehlen von Entscheidungsgründen

Rz. 40 Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das FG, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und sich mit dem entscheidungserheblichen Kern des Vorbringens auseinanderzusetzen (sog. Beachtenspflicht). Ein Fehlen der Entscheidungsgründe i. S. d. § 119 Nr. 6 FGO liegt daher nur vor, wenn den Beteiligten die Möglichkeit entzogen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2.4 Vorschriften über Urteile und andere Entscheidungen (§§ 95–114 FGO)

Rz. 7 § 95 FGO: nicht anwendbar, wenn der BFH nur über die Revision entscheidet, z. B. bei Verwerfung oder Zurückweisung der Revision (hier gehen die Sondervorschriften §§ 126–127 FGO vor); anwendbar, wenn der BFH nach § 126 Abs. 3 Nr. 1 FGO zugleich durch Urteil über die Klage entscheidet. § 96 FGO: entsprechend anwendbar. Abs. 1 S. 1: Entscheidung nach freier Überzeugung.[1...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 7.3 Weitere Einzelfälle

Aktien / Anteile Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn ein Gesellschafter Aktien an die Gesellschaft zu einem höheren Preis als dem Kurswert verkauft oder die Gesellschaft Aktien an einen Gesellschafter zu einem niedrigeren Preis als dem Kurswert verkauft.[1] Geburtstagsfeier des Gesellschafter-Geschäftsführers Gibt eine GmbH aus Anlass des 65. Geburtstags ihres Ges...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.7.2.1 Allgemeines

Rz. 15 Die Revisionsfrist beginnt grundsätzlich mit der (wirksamen) Zustellung des vollständigen Urteils an die Beteiligten, sofern das FG die Revision zugelassen hat.[1] Die Zustellung ist auch dann entscheidend, wenn das Urteil verkündet und somit bereits mit der Verkündung wirksam wird. Dies gilt auch bei Zustellung an einen Prozessunfähigen.[2] Fehlt auch nur eine Seite ...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 7.2 Darlehensverhältnisse

Die Hingabe eines Darlehens an den Gesellschafter stellt eine verdeckte Gewinnausschüttung dar, wenn schon bei der Darlehenshingabe mit der Uneinbringlichkeit gerechnet werden muss.[1] Ein unvollständiger Darlehensvertrag zwischen Kapitalgesellschaft und beherrschendem Gesellschafter kann nicht in die Zuführung von Eigenkapital umgedeutet werden.[2] Eine verdeckte Gewinnaussch...mehr

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Personenbedingte Kündigung:... / 12 Freiheitsstrafe/Straftat

Die Arbeitsverhinderung aufgrund der Verbüßung einer Freiheitsstrafe kann einen personenbedingten Kündigungsgrund darstellen. Bei Straftaten im Arbeitsverhältnis, d. h. bei Ausübung der vertraglich vorgesehenen Tätigkeit, wird allerdings grundsätzlich eine verhaltensbedingte Kündigung (ggf. fristlose Kündigung) auszusprechen sein. Wurde die Straftat vom Arbeitnehmer außerdiens...mehr

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Personenbedingte Kündigung:... / 2 Alkoholsucht/Drogensucht

Soll eine Kündigung wegen Alkohol- und/oder Drogenkonsums ausgesprochen werden, muss geprüft werden, ob eine verhaltens- oder personenbedingte Kündigung in Betracht kommt. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber davon ausgehen, dass das Trinkverhalten durch den Arbeitnehmer beherrschbar ist. Ist der Arbeitnehmer in einem Stadium, in welchem der Trunksucht ein medizinischer Krankhe...mehr

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Personenbedingte Kündigung:... / 11 Fehlende oder mangelhafte Eignung

Die fehlende oder mangelhafte körperliche oder geistige Eignung stellt den klassischen personenbedingten Kündigungsgrund dar. Sie ist der Oberbegriff, vereinigt deshalb die einzeln aufgeführten Kündigungsgründe in sich und fängt die nicht im Einzelnen genannten personenbedingten Kündigungsgründe auf. Objektive und subjektive Mängel Die fehlende oder mangelhafte Eignung kann su...mehr

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Personenbedingte Kündigung:... / 14 Führerschein-/Fahrerlaubnisentzug

Der Entzug der Fahrerlaubnis ist bei Arbeitnehmern, die ohne Führerschein die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung nicht erbringen können, ein personenbedingter Kündigungsgrund.[1] Die Kündigung ist möglich, wenn der Arbeitnehmer nicht auf einem anderen (freien) Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden kann[2] und andere Überbrückungsmaßnahmen nicht zumutbar sind. Ist die Fah...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.6.1 Revisionsantrag (Abs. 3 Nr. 1)

Rz. 32 Die Revision oder die Revisionsbegründung muss einen bestimmten Antrag enthalten. Eine Revision, deren Begründung kein eindeutiger Antrag zu entnehmen ist, ist unzulässig.[1] Der Antrag braucht nicht förmlich ziffernmäßig oder in der Umschreibung des Sachverhalts bis in die Einzelheiten ausformuliert zu sein. Er braucht auch nicht förmlich gestellt zu sein.[2] Es reich...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 4.2 Versagung des rechtlichen Gehörs

Rz. 17 Die Pflicht zur Gewährung des rechtlichen Gehörs bedeutet insbesondere, dass das FG gem. § 96 Abs. 2 FGO seiner Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweismittel zugrunde legen darf, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten[1]; der Beteiligte muss Gelegenheit haben, sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen und Beweismitteln zu äußern. dass das FG – über d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2 Zurückweisung bei Ergebnisrichtigkeit (Abs. 4)

Rz. 8 Die Revision ist auch dann zurückzuweisen – d. h., es ist durchzuerkennen – und die Sache nicht an das FG zurückzuverweisen, wenn die Entscheidungsgründe des FG-Urteils zwar eine Verletzung des bestehenden Rechts ergeben, die Entscheidung sich aber aus anderen Gründen als zutreffend darstellt.[1] Das FG-Urteil wird dann nicht in seiner Begründung, sondern nur im Ergebn...mehr

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Personenbedingte Kündigung:... / 9 Eheschließung/Ehescheidung

Die Schließung einer Ehe ist grundsätzlich kein Kündigungsgrund. Sogenannte Zölibatsklauseln sind wegen Umgehung des allgemeinen Kündigungsschutzes und Verletzung der Art. 6 Abs. 1 und Art. 1, 2 GG nichtig. Etwas anderes gilt, wenn die Eheschließung eines im kirchlichen Dienst stehenden Arbeitnehmers gegen fundamentale Grundsätze der kirchlichen Glaubens- und Sittenlehre oder...mehr

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Personenbedingte Kündigung:... / 8 Druckkündigung

Eine Druckkündigung liegt vor, wenn die Entlassung des Arbeitnehmers von anderen, meist von Arbeitskollegen, gefordert wird. Meist ist der Grund der Forderung ein bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers (z. B. autoritärer Führungsstil) oder eine besondere Eigenschaft des Arbeitnehmers (z. B. HIV-Infektion, Homosexualität, Körpergerüche). Es ist schon auf der Rechtsebene streit...mehr

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Ausgleichsquittung: Inhalt ... / 2 Inhalt

Bei der Auslegung des Inhalts von Ausgleichsquittungen ist die Lebenserfahrung zu berücksichtigen, dass in der Regel ohne Gegenleistung auf Ansprüche nicht verzichtet wird. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss deshalb aus Gründen der Rechtsklarheit ein Verzicht im Text der Ausgleichsquittung zweifelsfrei zum Ausdruck kommen.[1] Die allgemeine Formulierung, ...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 1.4 Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis bei Zuwendung an beherrschende Gesellschafter

Ein Gesellschafter kann mit "seiner" Körperschaft sowohl aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung, als auch aufgrund des Gesellschaftsverhältnisses in Rechtsbeziehung treten. Es steht ihm frei, für die Körperschaft unentgeltlich, gegen ein unter dem Üblichen liegenden Entgelt, oder gegen eine angemessene Vergütung tätig zu werden. Im Verhältnis zwischen Gesellschaft und beherr...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 1.3 Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis

Die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis ist das zentrale Tatbestandsmerkmal der verdeckten Gewinnausschüttung. Es dient der Abgrenzung der Einkommenserzielung von der Einkommensverwendung. Für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung ist zu prüfen, auf welcher Rechtsgrundlage die eingetretene Vermögensminderung der Körperschaft beruht. Vermögensminderungen d...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 1.1 Absolute Revisionsgründe

Rz. 1 Liegt ein Verfahrensfehler vor, führt dies regelmäßig nur dann zur Aufhebung des angefochtenen Urteils, wenn die Entscheidung auf dem Verfahrensmangel beruht, d. h., der Verfahrensfehler muss für die Entscheidung in dem Sinn ursächlich (kausal) sein, dass die Entscheidung ohne den Verfahrensmangel anders (für den Revisionskläger günstiger) ausgefallen wäre. Dementsprec...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.3 Zurückverweisung (Abs. 3 S. 1 Nr. 2)

Rz. 20 Ist die Sache nicht spruchreif (Rz. 15) und kann der BFH deshalb in der Sache nicht abschließend entscheiden, hebt er das angefochtene Urteil auf und weist die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurück.[1] Sind mehrere Punkte im Streit, kann es sachgerecht sein, die Sache bereits dann zurückzuverweisen, wenn sicher ist, dass eine Zurückverw...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 7.1 Das Anstellungsverhältnis mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer

Formvorschriften für die Abfassung des Anstellungsvertrags Für den Anstellungsvertrag mit dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer besteht kein Formzwang. Auch ein mündlicher Vertrag ist demnach grundsätzlich wirksam. Unter dem Gesichtspunkt des Nachweises ist allerdings die Schriftform zu empfehlen. Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge [1] Für die Prüfung der Angem...mehr

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Personenbedingte Kündigung:... / 4 Aufenthaltstitel mit Arbeitsberechtigung

Das Erlöschen der Arbeitserlaubnis (bzw. des Aufenthaltstitels mit der entsprechenden Berechtigung, einer entgeltlichen Tätigkeit nachzugehen)[1] führt nicht zur Nichtigkeit des Arbeitsverhältnisses[2], sondern zu einem Beschäftigungsverbot. Dies ist an sich als personenbedingter Kündigungsgrund geeignet[3], auch wenn noch nicht rechtskräftig über die Erteilung des Aufenthal...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.6.4 Rüge von Verfahrensmängeln (Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b)

Rz. 40 Rügt der Revisionskläger mit der Revisionsbegründung Verfahrensmängel (Verstoß gegen Prozessrecht), reicht die bloße Bezeichnung der verletzten Rechtsnorm bzw. die Angabe der Umstände der Rechtsverletzung (Abs. 3 Nr. 2a) nicht aus. Nach Abs. 3 Nr. 2b müssen darüber hinaus die Tatsachen angegeben werden, die den Verfahrensmangel ergeben, um dem BFH die Prüfung des Sach...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Bedeutung

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die verschiedenen Möglichkeiten der Beendigung des Revisionsverfahrens durch eine Entscheidung des BFH: Unzulässige Revision: Verwerfung durch Beschluss[1], Unbegründete Revision: Zurückweisung durch Urteil[2], Begründete Revision: Entscheidung durch Urteil,mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.5 Entscheidung über die Zulässigkeit

Rz. 6 Schon das Fehlen nur einer Zulässigkeitsvoraussetzung führt zur Unzulässigkeit der Revision.[1] Sie ist durch Beschluss zu verwerfen.[2] Die Entscheidung ergeht grundsätzlich in der Besetzung mit drei Richtern[3] ohne mündliche Verhandlung; zu der Entscheidung über die Zulässigkeit durch den Vollsenat s. Dürr, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, § 126 FGO Rz. 6. Betrifft das...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.6.2 Angabe der Revisionsgründe (Abs. 3 Nr. 2)

Rz. 33 Mit der Revision können materiell-rechtliche Rügen (Sachrügen) und/oder verfahrensrechtliche Rügen (Verfahrensrügen) erhoben werden. Da sich der eventuelle materiell-rechtliche Mangel aus dem FG-Urteil ergibt, reicht es insoweit aus, die Umstände, aus denen sich nach Meinung des Revisionsklägers die Rechtsverletzung ergibt, zu bezeichnen (Abs. 3 Nr. 2a). Bei der Rüge ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2 Rechtsfolge der Revisionsrücknahme

Rz. 16 Die Rücknahme der Revision bewirkt nur den Verlust der jeweils eingelegten Revision, nicht des Rechtsmittels überhaupt. Das angefochtene Urteil bleibt bestehen. Das Recht, Revision einzulegen, kann deshalb, sofern die Revisionsfrist noch nicht abgelaufen ist, erneut (theoretisch mehrfach) wahrgenommen werden.[1] Deshalb wird das FG-Urteil, wenn die fristgerecht eingel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2 Entscheidung

Rz. 3 Ist die Revision unzulässig, ist sie durch Beschluss zu verwerfen.[1] Eine Entscheidung durch Urteil oder Gerichtsbescheid ist nicht zulässig.[2] Auch ein Beschluss nach § 126a FGO mit Begründungserleichterung ist nicht möglich, da die Regelung eine unbegründete, nicht eine unzulässige Revision voraussetzt.[3] Der Revisionskläger soll eine Begründung für seine erfolglo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.2 Entscheidung in der Sache selbst (Abs. 3 S. 1 Nr. 1)

Rz. 15 Der BFH entscheidet in der Sache selbst, wenn die Sache entscheidungsreif (spruchreif) ist.[1] Das setzt voraus, dass der BFH anhand der festgestellten Tatsachen abschließend entscheiden kann, dass eine Rechtsverletzung vorliegt.[2] Dies ist nicht der Fall, wenn die Tatsachenfeststellungen, an die der BFH gebunden ist[3], eine abschließende Beurteilung nicht zulassen,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.1 Fortgang des Verfahrens

Rz. 27 Mit der Zurückverweisung wird das ursprüngliche Verfahren vor dem FG fortgesetzt, es wird nicht neu anhängig.[1] Die mündliche Verhandlung ist aber nicht wiederzueröffnen; vielmehr hat das FG eine neue mündliche Verhandlung durchzuführen.[2] Diese bildet mit der früheren Verhandlung eine Einheit. Es gelten §§ 63–113 FGO mit der Einschränkung des Abs. 5 (vgl. Rz. 32ff....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Rücknahmeerklärung

Rz. 5 Die Rücknahme muss als Prozesshandlung klar und eindeutig erklärt werden.[1] Eine missverständliche Erklärung ist unwirksam, der BFH braucht sich nicht durch Rückfrage über den Inhalt der Erklärung zu vergewissern.[2] Die Rücknahme unter einer Bedingung ist daher unwirksam.[3] Nicht erforderlich ist die ausdrückliche Erklärung, die Revision zurücknehmen zu wollen; ausr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Erfordernis der Revisionseinlegung

Rz. 3 Hat das FG in seinem Urteil die Revision zugelassen, muss der Beteiligte, der sich gegen das FG-Urteil wenden will, ausdrücklich Revision einlegen. Bei einer Zulassungsentscheidung im Gerichtsbescheid des FG steht wahlweise auch der Antrag auf mündliche Verhandlung zur Verfügung.[1] Auf einen Antrag auf mündliche Verhandlung wird das FG-Verfahren so fortgesetzt, wie wen...mehr