Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Verwalter von Wohnungseigen... / 4.12.1 Vertretung der Wohnungseigentümer

Das WEMoG erlegt dem Verwalter den Wohnungseigentümern gegenüber keinerlei Pflichten mehr auf. Seine Funktion beschränkt sich gänzlich auf die organschaftliche Vertretung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Der Verwalter vertritt die Wohnungseigentümer demnach auch nicht mehr. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die nicht mehr geltende Bestimmung des § 27 Abs. 2 WEG...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 1.6 "Erst muss einer klagen, sonst ändert sich nichts"

Mit seiner Klage vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg[1] gegen den Steuerbescheid eines seiner eigenen Restaurants, wollte der Fachanwalt für Steuerrecht letztlich bis zum Bundesverfassungsgericht vordringen und den Gesetzgeber endlich zum Handeln zwingen. In seiner Klage trug er umfangreiche Argumente zusammen, die seinen Steuerbescheid als verfassungswidrig ausweisen. Al...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 1.1 Natürliche Person

Zunächst und grundsätzlich kann zum Verwalter jede natürliche und geschäftsfähige (Privat-)Person bestellt werden. Das Wohnungseigentumsgesetz enthält zur Person des Verwalters keinerlei Bestimmungen. Dem Gesetz ist lediglich zu entnehmen, dass es nur einen Verwalter geben kann. Da das WEG keinerlei Bestimmungen oder Beschränkungen im Hinblick auf die Person des Verwalters e...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 1.6 Bauträger als Verwalter

Es ist gängige Praxis, dass sich Bauträger selbst oder "bauträgernahe" Verwaltungsunternehmen in der Teilungserklärung zum Verwalter erklären bzw. bestellen. Häufig werden seitens der Bauträger zu diesem Zweck auch Tochterunternehmen gegründet, die dann als Verwalter in der Teilungserklärung festgelegt werden. Dies ist zulässig.[1] Neben dem Vorteil der "Nähe" zu dem zu verw...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 4.3 Durchsetzung der Hausordnung

Gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG a. F. war der Verwalter ausdrücklich verpflichtet, für die Durchführung der Hausordnung zu sorgen. Auch wenn das reformierte WEG keine Katalogpflichten des Verwalters mehr kennt, hat sich an seiner Pflicht, für die Durchführung der Hausordnung zu sorgen, nichts geändert. Nach der insoweit maßgeblichen Bestimmung des § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG sind die ...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 4.13.2 Notmaßnahmen

Im Ergebnis entspricht § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG den früheren Befugnissen des Verwalters hinsichtlich einer Notgeschäftsführung, die in § 27 Abs. 1 Nr. 3 WEG a. F. geregelt war. Jedenfalls ist der Verwalter nach wie vor berechtigt und verpflichtet, in dringenden Fällen sonstige zur Erhaltung des Gemeinschaftseigentums erforderliche Maßnahmen zu treffen. Die Verwalterbefugnisse b...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 6 Delegation von Verwalteraufgaben

Das Verwalteramt ist bereits wegen der damit verbundenen Vermögensbetreuungsbefugnis bzw. -verpflichtung ein Vertrauensamt und daher höchstpersönlicher Natur. Der bestellte Verwalter hat das Amt gemäß § 664 Abs. 1 BGB in persona auszuüben. Selbstverständlich kann er innerhalb seines Unternehmens bzw. innerhalb seiner Firma Verwalteraufgaben und Tätigkeiten auf seine Mitarbei...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 4.1.2 Untergeordnete Bedeutung

Es bedarf keiner Problematisierung, dass beispielsweise der Austausch defekter Leuchtmittel unabhängig von der Größe der zu verwaltenden Gemeinschaft stets eine Maßnahme untergeordneter Bedeutung darstellt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass im Lauf der Heizperiode Heizöl nachzukaufen ist. Keiner der Wohnungseigentümer dürfte als Alternative ein Frieren oder die Anschaff...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5.1 Mitteilungspflichten

Rz. 33 Die Mitteilungspflicht des Arbeitnehmers über den Zeitpunkt des Maßnahmebeginns und deren voraussichtliche Dauer ist unabhängig davon, welcher Leistungsträger die Maßnahme trägt. D. h. es wird nicht danach unterschieden, ob es sich um eine öffentlich-rechtliche Leistung[1] oder die eines privaten Trägers[2] handelt. Rz. 34 In der Regel wird die Mitteilung mit der Vorla...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 1.3.1 GbR

Eine BGB-Gesellschaft kann nicht wirksam zum Verwalter bestellt werden.[1] Die grundsätzliche Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts[2] führt also nicht dazu, dass diese Verwalterin nach dem Wohnungseigentumsgesetz sein kann. Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss nicht nur rechts- und geschäftsfähig sein, sondern darüber hinaus...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 10.9 Erotikkino und DVD-Kabinen

Der Betreiber eines Erotikmarkts unterhielt neben seinem Ladengeschäft 2 Kleinkinos und 9 DVD-Kabinen in den benachbarten Räumen. Die Kabinen und die Kinos waren mit jeweils eigenen Geldeinwurfautomaten versehen. Nach Auffassung des FG Nürnberg[1] stellen die Geldspeicher jedes einzelnen DVD-Automaten eine gesonderte, in sich geschlossene Kasse dar. Liegen keine Kassenbelege ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3 Bewilligung

Rz. 14 Unter einer Bewilligung ist – wie auch unter Maßgabe des SGB – nur die vorherige Kostenübernahmeerklärung des Leistungsträgers zu verstehen. Das ist Tatbestandsvoraussetzung. Die Bewilligung erfolgt durch einen Verwaltungsakt i. S. d. § 31 SGB X, d. h. durch eine Regelung im Einzelfall mit Außenwirkung. Diese erfolgt in aller Regel vor Antritt der Leistung in schriftl...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 4.1.4 Vorgehen des Verwalters

Die Größe der Gemeinschaft in Kombination mit einem geringen Prozentsatz des Wirtschaftsplanvolumens stellen zunächst einen probaten Anhaltspunkt dar. So ist eine Maßnahme mit einem Aufwand von 4.000 EUR in einer Kleinanlage, die aus 4 Sondereigentumseinheiten besteht, stets mit erheblichen Kosten verbunden, was bei einer Großanlage mit 200 Einheiten nicht der Fall ist. Im Üb...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 1.5 Das verschärfte Kassenrecht: Da geht aber noch mehr!

Nicht alle sind der Meinung, dass das neue verschärfte Kassenrecht in der Lage ist, dem Steuerbetrug entscheidend entgegenzuwirken. Da geht doch noch einiges mehr. Noch immer ist der Ehrliche der Dumme. Das befürchtete ein Fachanwalt für Steuerrecht vom Bodensee,[1] gleichzeitig Besitzer mehrerer Restaurants. Als Steuerrechtler der Ehrlichkeit verpflichtet, weiß er genau, wov...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5.7 Steuerliche Folgen bei Löschung der Einspielergebnisse

Ein Automatenaufsteller macht geltend, dass die von ihm eingesetzten Geldspielautomaten nur eine Speicherung der Daten von 2 Monaten ermöglichen. Weder eine Überprüfung der erklärten Einnahmen noch Plausibilitätsprüfungen waren im Urteilsfall[1] möglich, da auch die papiernen Statistikstreifen nicht aufbewahrt wurden. Der Senat war der Auffassung, dass die Löschung der Speich...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 4.13.1 Fristwahrung

Die Wahrung einer Frist ist deshalb ausdrücklich genannt, weil es sich wohl um den praktisch häufigsten Fall handeln dürfte, in dem ein Rechtsnachteil verhindert werden soll. § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG erfasst insbesondere auch die Führung eines Prozesses für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, soweit eine Befassung der Versammlung der Wohnungseigentümer aufgrund der einzuha...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 3.2 Standort der Pflichtangaben

Die nach dem TMG erforderlichen Angaben müssen "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein. Die gesetzlichen Pflichtangaben müssen also auf einer gesonderten, gut erreichbaren Seite des Internetauftritts zu finden sein. Insoweit reicht es nach der Rechtsprechung aus, wenn der Nutzer durch Anklicken von 2 aufeinanderfolgenden Links auf die Seite mit ...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 3.1.6 Zuständige Aufsichtsbehörde (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG)

Da die Verwaltertätigkeit der behördlichen Zulassung bedarf, müssen entsprechende Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde gemacht werden; diese ist namentlich samt Adresse zu bezeichnen. Soweit möglich, sollte auch ein entsprechender Link zu dem Internetportal der zuständigen Behörde gesetzt werden. Stets muss die aktuell zuständige Aufsichtsbehörde angegeben werden, darauf...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 4.10 Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Rechnungslegung

Wirtschaftsplan Eng verbunden mit der Pflicht zur Vermögensverwaltung ist die Pflicht des Verwalters, nach § 28 Abs. 1 Satz 2 WEG jeweils für ein Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Haben die Wohnungseigentümer eine vom Kalenderjahr abweichende Wirtschaftsperiode beschlossen, ist für diese ein Wirtschaftsplan zu erstellen.[1] Jahresabrechnung Nach Ablauf des Kalend...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2 Bewilligung durch Sozialleistungsträger

Rz. 3 Versicherte haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu 6 Wochen gegen ihren Arbeitgeber während einer medizinischen Maßnahme, wenn es sich um eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation handelt, diese vorher bewilligt worden ist und die Bewilligung durch einen Sozialversicherungsträger erfolgt ist. Der Anspruch während einer Kur setzt voraus, dass die Be...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2 Maßnahmen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 18 Abweichend zu den Maßnahmen nach Abs. 1 Satz 1 können die Maßnahmen nicht nur in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung, sondern auch in vergleichbaren Einrichtungen durchgeführt werden, die nicht in allen Einzelheiten den Anforderungen des § 107 Abs. 2 SGB V entsprechen. Aus dem Kriterium der Vergleichbarkeit ergibt sich aber, dass gewisse Standards der Maßn...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 10.4 Warenautomaten

Als Warenautomaten werden Geräte bezeichnet, mit denen (Heiß- und Kalt-) Getränke, Süßigkeiten, Snacks und sonstige Lebensmittel verkauft werden. Der Kunde bezahlt mit Bargeld oder je nach Gerät mit der EC-Karte. In Deutschland werden mehr als eine halbe Mio. Warenautomaten betrieben, mit denen ein Umsatz von über 2,5 Mrd. EUR erzielt wird. Moderne Automaten verfügen über ein...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 4.2 Beschlussdurchführung

Obwohl nicht mehr ausdrücklich gesetzlich geregelt, ist der Verwalter in erster Linie verpflichtet, die Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzuführen. Allerdings wird er insoweit als Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer tätig. Da dieser gemäß § 18 Abs. 1 WEG die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt, wären Ansprüche auf Beschlussdurchführung gegen di...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 2.4.4.1 Die Regel

Zunächst einmal steht es den Wohnungseigentümern völlig frei, auch ab dem 1.12.2023 einen Verwalter zu bestellen, der nicht zertifiziert ist. Allerdings würde der Bestellungsbeschluss ordnungsmäßiger Verwaltung widersprechen. Etwas anderes würde nur im Fall der Wiederbestellung des Verwalters gelten, der bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des WEMoG als Verwalter bestel...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 1.7 Wohnungseigentümer als Verwalter

Die Bestellung eines Wohnungseigentümers zum Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft ist zwar grundsätzlich möglich[1], wegen des erheblichen Streitpotenzials einer derartigen Konstellation in der Praxis allerdings nicht immer unproblematisch.[2] Soll ein Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt werden, darf dieser nicht gleichzeitig Mitglied des Verwaltungsbeirats sei...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 4 Das Kassengesetz – Auswirkung auf Geldspielgeräte und Automaten

Inwieweit die verschärften Anforderungen des Kassengesetzes 2016 auf Geldspielgeräte und andere Automaten anwendbar sind, ist derzeit immer noch strittig. Nach aktuellem Stand der Kassensicherungsverordnung [1] gehören Geldgewinnspielgeräte nicht zu den in § 146a AO genannten elektronischen Aufzeichnungssystemen. Dies hat zur Folge, dass die in § 146a AO für die Wirtschaftsja...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5.4 Der Statistikausdruck

Die auf dem "langen Ausdruck" befindlichen Statistikdaten gehören zu den sonstigen aufbewahrungspflichtigen Unterlagen i. S. d. § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO. Sie geben u. a. Aufschluss über die Veränderungen im Bestand der Röhren bzw. Hopper und zeichnen damit steuerlich bedeutsame Beträge auf. Diese für die Besteuerung zweifellos relevanten Daten werden oft fälschlicherweise als S...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 7 Aufbewahrungsfristen

Kassenführungsunterlagen sind, wie die Unterlagen der Finanzbuchführung grundsätzlich 10 Jahre aufzubewahren, soweit sie steuerlich von Bedeutung sind.[1] Das gilt für Tagesendsummenbons, Kassenbücher, Waren- und Kellnerberichte, aber auch für Organisationsunterlagen, wie Programmierprotokolle (Erstprogrammierung und Programmieränderungen), Bedienungsanleitungen u. a. Bei Ei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Situation im GmbH-Recht

Rn. 46 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der "qualifiziert faktische GmbH-Konzern" war in Rspr. und Schrifttum im Wege der Rechtsfortbildung lange als eigenständiger Haftungstatbestand anerkannt. BGH (vgl. BGH, Urteil vom 16.09.1985, II ZR 275/84, BGHZ 95, S. 330; BGH, Urteil vom 23.09.1991, II ZR 135/90, BGHZ 115, S. 187; BGH, Urteil vom 29.03.1993, II ZR 265/91, BGHZ 122, S. 123; ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Unternehmereigenschaft

Rn. 9 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Ausgleichs- und Berichtspflichten der §§ 311ff. AktG richten sich nur an herrschende "UN". Beherrschende Aktionäre, die selbst keine Unternehmer sind, werden nicht erfasst. Eine Erstreckung auf alle beherrschenden Gesellschafter ist weder mit dem eindeutigen Wortlaut noch mit dem System des Aktienkonzernrechts, das auf dem UN-Begriff aufba...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausnahmen von der elektronischen Übermittlungspflicht

Rn. 7 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Gemäß § 5b Abs. 2 Satz 1 EStG kann die Finanzverwaltung zur Vermeidung unbilliger Härten auf Antrag, welcher beim zuständigen Finanzamt zu stellen ist, auf die elektronische Übermittlung verzichten. Die Einführung einer ausnahmslosen Pflicht zur elektronischen Übermittlung wäre mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unvereinbar gewesen. Der...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Abwehr der Begründung von Abhängigkeitsverhältnissen

Rn. 22 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Einen zwingenden gesetzlichen Schutz der Gesellschaft, ihrer Aktionäre und Gläubiger vor der Begründung eines Abhängigkeitsverhältnisses kennt das deutsche Aktienrecht nicht. Nicht die Konzernbildung ist rechtswidrig, die gesetzlichen Schutzmechanismen greifen erst, nachdem die Abhängigkeitslage entstanden ist, indem sie die Nachteilszufügung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Veranlassung zu nachteiliger Maßnahme bei mangelnder Rücksichtnahme auf die Eigenbelange der abhängigen AG, KGaA bzw. SE

Rn. 59 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das Verhaltenselement der qualifizierten Nachteilszufügung wird entsprechend dem Nachteilsbegriff des § 311 AktG ausgelegt. Bei einer Nachteilszufügung liegt also immer auch eine mangelnde Rücksichtnahme auf die Belange der abhängigen Gesellschaft vor (vgl. KonzernR (2022), Anhang zu § 317 AktG, Rn. 11; Raiser/Veil (2015), § 61, Rn. 56f.). Ei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Reichweite

Rn. 35 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Konzernvorgänge sind grds. Teil der eigenverantwortlichen UN-Leitung, die das Gesetz dem Vorstand zuweist (vgl. Goette, AG 2006, S. 522 (523)). Ungeschriebene Mitwirkungsbefugnisse der HV kommen daher allein dann in Betracht, "wenn eine von dem Vorstand in Aussicht genommene Umstrukturierung der Gesellschaft an [... der, d.Verf.] Kernkompeten...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Fallgruppen einer "nicht einzelausgleichsfähigen" Nachteilszufügung

Rn. 58 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Abgrenzung des einfachen vom qualifiziert faktischen Konzern hat in der Praxis in erster Linie anhand des Kriteriums des Einzelausgleichs zu erfolgen (vgl. zum Vorrang des Einzelausgleichs auch BGH, Urteil vom 02.10.2000, II ZR 64/99, NZG 2001, S. 126 (127); OLG Celle, Urteil vom 18.11.1998, 9U 225/97, NZG 1999, S. 728). Für den Einzelaus...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Handelsrechtliche Buchführungspflicht

Rn. 4 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 238 ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den GoB ersichtlich zu machen (Ausnahme: Einzelkaufleute i. S. v. § 241a; vgl. HdR-E, HGB § 241a). Diese Verpflichtung gilt für Kaufleute i. S. d. §§ 1 bis 6. Mit dem sog. Handelsrechtsreformgesetz (HRefG) vom 22...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gefahrenlage

Rn. 29 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das Erfordernis einer Konzernbildungskontrolle besteht auch aus Sicht der (Minderheits-)Gesellschafter eines potenziellen MU, da ihr Einfluss durch die Gründung von TU und die Verlagerung von Entscheidungsprozessen in diese Gesellschaften ausgehöhlt werden kann (Mediatisierungseffekt). Die Verwaltung der Beteiligungen obliegt dem Vorstand (vg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vertragsinhalt

Rn. 10 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Durch den TGAV nach § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG verpflichtet sich eine AG, KGaA oder SE, einen Teil ihres Gewinns oder den Gewinn einzelner ihrer Betriebe ganz oder z. T. an einen anderen abzuführen. Vertragspartner der AG, KGaA oder SE kann jede andere Person sein, es muss kein UN sein. Ist der Vertragspartner aber ein UN, so werden dieses UN eb...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Verlustausgleichspflicht

Rn. 64 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Rechtsfolgen der qualifiziert faktischen Konzernierung bestimmen sich nach dem Recht des Vertragskonzerns (vgl. HdR-E, Einf AktG §§ 311–318, Rn. 51). In Analogie zu § 302 AktG ist das herrschende UN verpflichtet, den gesamten bei der abhängigen Gesellschaft entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen (vgl. so die für die GmbH überholte, f...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rechtsform der abhängigen Gesellschaft

Rn. 14 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die §§ 311ff. AktG enthalten eine konzernrechtliche Sonderregelung, die nicht nur nach dem eindeutigen Wortlaut, sondern auch nach dem Willen der Gesetzgebungsinstanzen auf die besonderen Strukturen der AG und KGaA zugeschnitten ist. Der AG ist dabei eine im Inland ansässige SE gleichgestellt (vgl. § 49 Abs. 1 SEAG). Die unterschiedliche Stel...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Rechtsfolgen fehlerhafter Verträge

Rn. 17 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Nichtigkeit eines TGAV bestimmt sich nach den allg. zivilrechtlichen Nichtigkeitsgründen, bspw. nach den §§ 123, 142 BGB, nach § 134 BGB i. V. m. den §§ 57, 58, 60 AktG oder nach § 138 BGB. Verbotswidrig erbrachte Leistungen der Gesellschaft unterliegen dem besonderen aktienrechtlichen Rückgewähranspruch des § 62 AktG. Bereits erbrachte L...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Situation im Aktienrecht

Rn. 49 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Wenngleich die rechtstatsächliche Relevanz der Themenstellung mangels zumindest einschlägiger höchstrichterlicher Rspr. zweifelhaft erscheinen muss (vgl. zur praktischen Relevanz MünchKomm. AktG (2020), Anhang zu § 317, Rn. 9; Decher, ZHR 2007, S. 126 (137); Hüffer, in: FS Goette (2011), S. 191 (196f.); Mülbert (1996), S. 476ff.), so entsprac...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Mängel des Vertrags

Rn. 44 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Mängel des Vertrags können in den allg. vertragsrechtlichen Nichtigkeitsgründen der §§ 119 und 123 i. V. m. 142 Abs. 1, 125, 134, 138, 154, 155 BGB sowie in dem in § 304 Abs. 3 Satz 1 AktG genannten Nichtigkeitsgrund eines fehlenden Ausgleichs liegen. Rn. 45 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Schwierigkeiten kann der Fall bereiten, in dem ein BHV oder ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Wettbewerbsverbot in faktischen Konzernverbindungen

Rn. 27 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Es ist strittig, ob der herrschende Gesellschafter in faktischen UN-Verbindungen einem Wettbewerbsverbot unterliegt (vgl. dafür Henze, in: FS Hüffer (2010), S. 309 (318ff.); ­Henze, ZHR 2011, S. 1 (7f.); Burgard, in: FS Lutter (2000), S. 1033 (1048ff.); KonzernR (2022), Vorbemerkungen zu § 311 AktG, Rn. 7; Armbruster, ZIP 1997, S. 1269 (1271)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Steuerrechtliche Buchführungspflicht

Rn. 7 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 140 AO sind Verpflichtungen, Bücher und Aufzeichnungen nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen zu führen, auch im Interesse der Besteuerung zu erfüllen, wenn sie für die Besteuerung von Bedeutung sind. Gesetz i. S. d. § 140 AO ist jede Rechtsnorm, deshalb gehören dazu auch Rechts-VO (Gesetze im materiellen Sinne). Durch § 140 AO wir...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsätze

Rn. 55 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Drängt sich die grds. Übertragbarkeit der Rechtsfolgen der §§ 302ff. AktG geradezu auf, so liegt die schwierige Aufgabe in der hinreichend präzisen tatbestandlichen Definition der intensivierten faktischen UN-Verbindung, die eine Anwendbarkeit des vorgegebenen Rechtsfolgensystems erlaubt. Genau genommen geht es nicht um die Definition einer s...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Rechtsfolgen bei Missachtung der Kontrollrechte

Rn. 39 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Hat der Vorstand unter Missachtung der aufgezeigten Zuständigkeitsgrenzen eine Konzernbildungsmaßnahme durchgeführt, so kann die Wirksamkeit der Gesellschaftsgründung von den Gesellschaftern des MU nicht direkt angegriffen werden. Außerhalb der Fälle eines Missbrauchs der Vertretungsmacht können sich die Gesellschafter selbst bei einer Kompet...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 238

Rn. 20 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Folgen, die Verstöße gegen die Buchführungspflicht nach sich ziehen, sind abhängig von Art und Schwere der Vergehen (vgl. im Übrigen EBJS (2020), § 238 HGB, Rn. 36f.). Zunächst können strafrechtliche Vorschriften, insbesondere der §§ 283 Abs. 1 Nr. 5, 283b Abs. 1 Nr. 1 StGB, zur Anwendung kommen. Hiernach wird mit Freiheits- oder Geldstra...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Zuständigkeit

Rn. 32 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Zuständigkeitsverteilung zwischen Vorstand und HV ist bei vorliegender Satzungsermächtigung für jene Konzernbildungen, die als Ausgliederung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf der Basis des UmwG erfolgen, gesetzlich geklärt. Die §§ 123 Abs. 3, 125, 13, 65 UmwG schreiben zwingend die Mitwirkung der HV vor. Bei anderweitigen Konzernvorgä...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Missbrauch des Antragsrechts?

Rn. 12 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Wie bei vielen Einzelrechten des Aktionärs ist auch i. R.d. § 315 Satz 1 AktG eine missbräuchliche Ausübung des Antragsrechts nicht auszuschließen. Angesichts der hohen tatbestandlichen Hürden des § 315 Satz 1 AktG ist bei einer Beschränkung des Antragsrechts über § 242 BGB (individueller Rechtsmissbrauch) allerdings größte Zurückhaltung gebo...mehr