Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Planung und Durchführung vo... / 1 ADDIE als Grundlage zur Planung und Durchführung von Schulungen und Unterweisungen

Video: Professionelle Vorbereitung von Unterweisungen Das ADDIE-Modell beschreibt in 5 Phasen die wesentlichen Schritte, um Schulungen erfolgreich planen, umsetzen und bewerten zu können. Die Schritte sind an die "normalen" Schritte im Projektmanagement angelehnt, orientieren sich aber an didaktischen, also auf Lehren und Lernen bezogenen Prinzipien. Die 5 Phasen des ADDIE-Mod...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Gemeinschaftsrecht

Rz. 29 § 4 Nr. 16 UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL. Danach sind steuerfrei "eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen, einschließlich derjenigen, die durch Altenheime, Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit sozialem...mehr

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REACH-Verordnung: Kerninhal... / 3.2 Bewertung von Chemikalien und deren Registrierungsdossiers

Ein wesentliches Ziel der REACH-Verordnung ist die Vermeidung unnötiger Tierversuche. Die Agentur prüft und entscheidet daher über entsprechende Versuchsvorschläge (s. Art. 40 1907/2006/EG) und ohne die Zustimmung der ECHA dürfen keine Tierversuche durchgeführt werden. Die ECHA ist auch federführend bei der Dossierbewertung. Bei der Stoffbewertung spielt die ECHA eine eher ad...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.11 Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. k UStG

Rz. 95 Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz[1] wurden zum 1.7.2013 Einrichtungen, denen die rechtliche Betreuung nach § 1896 BGB durch Betreuungsbeschluss übertragen wurde, als begünstigte Einrichtungen anerkannt und in den Katalog des § 4 Nr. 16 S. 1 unter Buchst. k UStG aufgenommen. Rechtliche Betreuung erhalten volljährige Personen, die ihre Angelegenheiten aufgr...mehr

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Aktuelle Entwicklungen bei ... / 3. Kapitalmaßnahmen der eBay Inc. und PayPal Holdings Inc. in 2015

Der BFH hat im Urteil v. 1.7.2021 entschieden, dass für den Fall, dass eine US-amerikanische Kapitalgesellschaft inländischen Anteilseignern im Wege eines sog. "Spin-Off" Aktien ihrer US-amerikanischen Tochtergesellschaft zuteilt, dies grundsätzlich zu Kapitaleinkünften i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG führen kann, soweit keine Abspaltung i.S.d. § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG ...mehr

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Die Aufteilung des gemeinen... / 2. Die Entscheidung des BFH v. 17.6.2020 (Az. II R 43/17)

Im Kontext des § 97 Abs. 1a BewG ist zudem die jüngere Entscheidung des BFH vom 17.6.2020 zu beachten (BFH v. 17.6.2020 – II R 43/17, DStR 2020, 2596 = ErbStB 2021, 1 [Halaczinsky]). In dem besagten Urteil war das Kapitalkonto des Erblassers zum Stichtag positiv, während die Kapitalkonten der Mitgesellschafter negativ waren. Allerdings ergab sich trotz eines nach dem vereinfa...mehr

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Aktuelle Entwicklungen bei ... / 2. Kapitalmaßnahmen der Hewlett-Packard Company in 2015

Steuerpflichtige Sachausschüttung oder steuerbegünstigte Abspaltung: Der BFH hat im Urteil v. 1.7.2021 entschieden, dass für den Fall, dass eine US-amerikanische Kapitalgesellschaft inländischen Anteilseignern im Wege eines sog. "Spin-Off" Aktien ihrer US-amerikanischen Tochtergesellschaft zuteilt, grundsätzlich Kapitaleinkünfte i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG vorliegen...mehr

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Die Aufteilung des gemeinen... / V. Zusammenfassung und Fazit

Die in § 97 Abs. 1a BewG manifestierte Berechnungssystematik zur Ermittlung des gemeinen Werts bei Personengesellschaftsanteilen kann bei der sich daraus ergebenden Zurechnung des Verwaltungsvermögens in einigen Fällen zu Verzerrungen führen. Der BFH hat mit seinem Urteil vom 17.6.2020 zwar die Möglichkeit zur abweichenden Wertfestsetzung, z.B. aufgrund eines Gutachtens, erö...mehr

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Aktuelle Entwicklungen bei ... / 4. Kapitalmaßnahmen der Vodafone Group PLC und der Verizon Wireless in 2014

Steuerpflichtige Gewinnausschüttung oder begünstigte Abspaltung: Mit Urteilen v. 4.5.2021 hat der BFH folgendes entschieden (BFH v. 4.5.2021 – VIII R 17/18, EStB 2022, 5 [Brill] und BFH v. 4.5.2021 – VIII R 14/20, EStB 2022, 6 [Brill]): Ein ausländischer Vorgang ist dann nicht mit einer Abspaltung i.S.d. § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG vergleichbar, wenn es an einer Übertragung von ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Das Urteil des BGH v. 29.1.2001 (II ZR 331/00)

Rz. 2 Der BGH (BGHZ 146, 341 = NJW 2001, 1056) hat entschieden, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts rechts- und auch parteifähig ist, soweit sie als Teilnehmerin am Rechtsverkehr eigene vertragliche Rechte und Pflichten begründet (sog. "Außen-GbR"). Für die vertraglichen Ansprüche aus der Teilnahme der Gesellschaft am Rechtsverkehr ändert sich danach die Rechtslage auc...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Ansprüche der Gesellschaft

Rz. 3 Hat die Gesellschaft eigene Ansprüche, die sie selbst geltend macht, ist sie als Gesellschaft Klägerin. Sie wird durch die vertretungsberechtigten Gesellschafter gesetzlich vertreten. Diese können oder müssen (§ 78 ZPO) die Prozessführung einem Rechtsanwalt überlassen, dem sie namens der Gesellschaft Vollmacht erteilen. Die Klageschrift muss den Namen der Gesellschaft ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Ansprüche gegen die Gesellschaft

Rz. 7 Die Gesellschaft hat eigene Verbindlichkeiten, die gegen sie selbst geltend gemacht werden. Beklagte ist also die Gesellschaft. Für ihre Vertretung, ihre Angabe in der Klageschrift und einen Gesellschafterwechsel gilt dasselbe wie bei der eigenen Klage der Gesellschaft. Ein Urteil, das eine Verbindlichkeit der Gesellschaft materiell-rechtskräftig verneint, erlangt anal...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / Zusammenfassung

Überblick Mit der Erbschaftsteuerreform wurde ab 2009 die Vorschrift des § 13c neu in das ErbStG eingefügt. Durch die Erbschaftsteuerreform 2016 wurde die Vorschrift ohne inhaltliche Änderungen in § 13d ErbStG überführt. Nach § 13d ErbStG werden zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke teilweise steuerbefreit (d. h. es wird ein Verschonungsabschlag i. H. v. 10 % abgezogen). Anw...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Ansprüche gegen die Gesellschafter

Rz. 10 Ein Gläubiger der Gesellschaft kann die geschuldete Leistung in der Regel auch von den Gesellschaftern verlangen. Die Gesellschafter haften ihm als Gesamtschuldner. Die Gesellschafter einerseits und die Gesellschaft andererseits sind keine Gesamtschuldner. Doch kann der Gläubiger die geschuldete Leistung von den Gesellschaftern und der Gesellschaft insgesamt nur einma...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Verfahren

Rz. 2 Der Vermerk ist auf allen Titeln (§ 795 ZPO) anzubringen (Stein/Jonas/Münzberg, § 734). Er wird auf die tatsächliche Urschrift gesetzt, wenn die Urschrift bei der die Akten führenden Stelle, an die spätere Anträge auf Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung zu richten sind, verwahrt wird. Befindet sich an dieser Stelle lediglich eine beglaubigte Abschrift (§§ 541 Ab...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Bestimmung zieht die Folgerung aus dem Wesen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als einer auf den individuellen Zusammenhalt ihrer Mitglieder ausgerichteten Gesamthandsgemeinschaft ohne körperschaftliche Strukturen: Anders als bei der Vollstreckung gegen den Verein (vgl. § 735 ZPO) setzt die Zwangsvollstreckung in das Vermögen der Gesellschaft bürgerlichen ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Muster – Antrag auf Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung gegen Nießbraucher

Rz. 5 An das Amtsgericht Az.: ... In Sachen X ./. Y überreiche ich in der Anlage die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils vom ... gegen den ... (Besteller des Nießbrauchs) und beantrage namens und in Vollmacht des Klägers (Gläubigers), diesem eine vollstreckbare Ausfertigung des nämlichen Urteils gegen Herrn ... als Nießbraucher zur Duldung der Zwangsvollstreckung in die sein...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Für den Bereich der Zwangsvollstreckung zieht die Bestimmung die Konsequenzen aus § 50 Abs. 2 ZPO: Wenn es möglich ist, gegen den Verein einen Titel zu erwirken, muss dieser auch vollstreckbar sein. Mit dem Wort "genügt" wird im Übrigen deutlich gemacht, dass der Gesetzgeber den Titel gegen den Verein nicht als die einzige Vollstreckungsmöglichkeit in das Sondervermöge...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.4 Zwangsvollstreckung in das Privatvermögen eines Gesellschafters

Rz. 13 Zur Zwangsvollstreckung in Privatvermögen eines Gesellschafters ist ein Titel gegen diesen Gesellschafter erforderlich. Daher genügt auch ein Titel gegen alle Gesellschafter oder jedenfalls auch ein gegen den betreffenden Gesellschafter gerichteter Titel, aber nicht ein Titel gegen die Gesellschaft (LG Bonn, DGVZ 2004, 75). Wird aufgrund eines solchen Titels gegen ein...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Vollstreckung bei Umwandlung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in eine Handelsgesellschaft und umgekehrt

Rz. 21 Liegt ein gegen alle Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gerichteter, nach § 736 ZPO zur Zwangsvollstreckung in das Gesellschaftsvermögen geeigneter Titel vor und ist danach die Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit Außenwirksamkeit ohne weiteres zur OHG geworden, so kann dieser Titel auch gegen die OHG vollstreckt werden, da es sich lediglich um den ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Ausblick: Aufhebung des § 735 ZPO

Rz. 9 Die Bestimmung des § 735 ZPO wird mit Wirkung vom 1.1.2024 durch das MoPeG (Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vom 10.8.2021 (BGBl I S. 3436) aufgehoben (vgl. BTDrs. 19/27635, 202). Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Änderung von § 50 ZPO. Nach der Konzeption des geltenden § 735 ZPO setzt sich die aktive und passive Parteifähigkeit des nic...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Bestellung eines Nießbrauchs ist nach den Vorschriften des BGB sowohl an einzelnen Sachen (§§ 1030 bis 1067 BGB), an Rechten (§§ 1068 bis 1084 BGB), an einem Vermögen (§§ 1085 bis 1088 BGB) oder an einer Erbschaft (§ 1089 BGB) möglich. Der Nießbraucher ist berechtigt, die Nutzungen der Sache zu ziehen (§ 1036 BGB), darf die Sache besitzen (§ 1036 BGB) und die belas...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Für diejenigen Gläubiger des Bestellers eines Vermögens- oder Nachlassnießbrauchs (§§ 1085, 1089 BGB), deren Anspruch bereits vor der Bestellung des Nießbrauchs rechtskräftig festgestellt ist, sieht die Bestimmung eine wesentliche Erleichterung im Vergleich zu der Regelung in § 737 ZPO vor. Unter den genannten Voraussetzungen wird der Duldungstitel gegen den Nießbrauch...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.5 Zwangsvollstreckung in ein Grundstück der Gesellschaft

Rz. 14 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist nach der Entscheidung des BGH vom 4.12.2008 grundbuchfähig (BGHZ 179, 102 = NJW 2009, 594 = DNotZ 2009, 115). Dazu muss die Gesellschaft bürgerlichen Rechts allerdings in einer Form eingetragen werden, die sie von anderen Gesellschaften bürgerlichen Rechts unterscheidet. Das ist in Anlehnung an die Vorschriften für die register...mehr

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Baustellenunfall: Deliktisc... / 2 OLG Bamberg, Urteil vom 11.9.2002 – 8 U 29/02

Zum Sachverhalt Im Jahr 2000 führte die Klägerin auf einer Baustelle Installationsarbeiten aus. Einer ihrer Arbeiter stürzte am 1.2.2000 durch eine unzureichend abgedeckte, 1 m2 große Aussparung in der Geschossdecke über dem Kellergeschoss. Die Klägerin machte gegenüber den Sicherheitskoordinatoren dieser Baustelle die Kosten geltend, die ihr durch die fast zwei Monate dauern...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2.2 Einzelfälle

Rz. 7 Fragen zum beruflichen Werdegang, zu Ausbildungs- und Weiterbildungszeiten und den entsprechenden Zeugnissen sind regelmäßig uneingeschränkt zulässig.[1] Das Gleiche gilt für berufliche und fachliche Fähigkeiten und Erfahrungen des Arbeitnehmers, soweit sie für den zukünftigen Arbeitsplatz Bedeutung haben.[2] Hinweis Das Vorlegen eines gefälschten Arbeitszeugnisses im B...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.1 Grundsätzliches

Rz. 2 Unter einer Täuschung ist jedes Verhalten zu verstehen, durch das ein Irrtum bezüglich objektiv nachprüfbarer Umstände erregt, bestärkt oder aufrechterhalten wird, durch die der Getäuschte zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst wird.[1] Die Äußerung subjektiver Werturteile genügt nicht.[2] Die Täuschung kann ebenfalls durch Vorspiegeln oder Entstellen von Tatsach...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Widerrechtliche Drohung als Anfechtungsgrund

Rz. 29 Auch derjenige ist zur Anfechtung berechtigt, der durch eine widerrechtliche Drohung zur Abgabe seiner Willenserklärung veranlasst wurde.[1] Eine Drohung ist das Inaussichtstellen eines künftigen Übels,[2] dessen Eintritt – zumindest nach der Vorstellung des Bedrohten – vom Willen des Drohenden abhängt.[3] Übel ist jeder Nachteil für den Bedrohten oder einen Dritten.[...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2 Eigenschaftsirrtum

Rz. 3 Von größerer arbeitsrechtlicher Bedeutung ist hingegen die Anfechtung von Arbeitsverträgen wegen eines Irrtums über eine Eigenschaft des Arbeitnehmers gemäß Abs. 2. [1] Der Irrtum des Arbeitgebers muss sich auf solche Eigenschaften des Arbeitnehmers beziehen, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden. Hinweis Verkehrswesentliche Eigenschaften einer Person bestehen n...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.3 Offenbarungspflichten des Arbeitnehmers

Rz. 27 Unabhängig vom Fragerecht des Arbeitgebers[1] kann der Bewerber auch ohne vorheriges Fragen des Arbeitgebers zur Offenbarung bestimmter Tatsachen verpflichtet sein. Grundsätzlich muss eine Vertragspartei bei Vertragsverhandlungen – auch im Rahmen der Begründung eines Arbeitsverhältnisses – nicht von sich aus auf Umstände hinweisen, die die andere Vertragspartei vom Ve...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2.1 Grundsätzliches

Rz. 3 Um sich vor einer Einstellung Kenntnisse über die persönlichen Verhältnisse des Bewerbers zu verschaffen, kann der Arbeitgeber ihn im Rahmen des Einstellungsgesprächs mündlich befragen. Häufig muss der Bewerber auch bereits zur Vorbereitung eines Einstellungsgesprächs einen Personalfragebogen des Arbeitgebers ausfüllen. Der Personalfragebogen ist die formularmäßige Zus...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Kausalität und Anfechtungserklärung

Rz. 30 Die Täuschung bzw. Drohung muss für die Abgabe der Willenserklärung ursächlich geworden sein.[1] Die Ursächlichkeit einer Täuschung kann nicht schon dann ohne weiteres bejaht werden, wenn die arglistige Täuschung nach der conditio-sine-qua-non-Formel eine nicht wegzudenkende Ursache für die angefochtene Willenserklärung ist. Nach § 123 Abs. 1 BGB muss der Anfechtende ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7 Rechtsfolgen

Rz. 15 Grundsätzlich bewirkt die wirksame Anfechtung die Nichtigkeit des Vertrags von Anfang an.[1] Bereits erbrachte Leistungen werden nach den Regeln des Bereicherungsrechts rückabgewickelt. Im Gegensatz zur allgemeinen bürgerlich-rechtlichen Regelung gibt es beim Arbeitsvertrag hinsichtlich der Rechtsfolgen einer wirksamen Anfechtung eine Sonderentwicklung. Diese beruht i...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5 Erklärung der Anfechtung

Rz. 12 Die Anfechtungserklärung ist eine formlose Willenserklärung, die gegenüber dem anderen Teil erfolgt. Sie unterliegt nicht dem Gebot der Schriftform[1], unabhängig davon, ob sie der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer erklärt.[2] Sie ist unwiderruflich und bedingungsfeindlich.[3] Eine Eventualanfechtung hingegen ist jedoch zulässig: Eine solche liegt vor, wenn die Anfech...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die zum Abschluss des Arbeitsvertrags abgegebene Willenserklärung jeder Partei kann unter den Voraussetzungen der §§ 119 ff. BGB angefochten werden. Die Anfechtung wird insbesondere nicht durch die Kündigungsregeln verdrängt.[1] Das Anfechtungsrecht wird auch nicht durch eine vorherige Kündigung "verbraucht".[2] Kündigungsverbote sind für die Wirksamkeit einer Anfechtu...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.1 Inhalts- und Erklärungsirrtum (Abs. 1)

Rz. 2 Die auf den Abschluss des Arbeitsvertrags gerichteten Willenserklärungen können wie jede andere Willenserklärung gemäß Abs. 1 angefochten werden, wenn bei ihrer Abgabe ein Inhalts- oder Erklärungsirrtum vorlag. Ein Erklärungsirrtum liegt dann vor, wenn der Erklärende eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte. Bei einem Inhaltsirrtum irrt der Erklären...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6 Anfechtungsfrist

Rz. 14 Die Anfechtung einer Willenserklärung wegen eines Irrtums hat unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern zu erfolgen, und zwar nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat.[1] Sie ist innerhalb einer den Umständen des Einzelfalls angepassten Prüfungs- und Überlegungsfrist zu erklären.[2] Hinweis Nach der Rspr. des BAG wird der Begr...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Kausalität

Rz. 11 Der Irrtum muss für die Begründung des Arbeitsverhältnisses ursächlich gewesen sein. Das bedeutet, dass der Anfechtungsberechtigte ohne ihn seine Willenserklärung nicht oder nicht mit diesem Inhalt abgegeben hätte, wobei eine Mitursächlichkeit ausreicht.[1]mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6 Rechtsfolgen

Rz. 32 Grundsätzlich entfaltet im Arbeitsrecht entgegen § 142 Abs. 1 BGB auch die Anfechtung gem. § 123 BGB wegen der Schwierigkeiten einer Rückabwicklung regelmäßig nur für die Zukunft Wirkung (ex nunc),[1] sodass die erbrachten Leistungen auch hier so abzuwickeln sind, als sei das Arbeitsverhältnis in der Vergangenheit gültig gewesen. Wurde das Arbeitsverhältnis zwischenze...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Voraussetzungen

Rz. 2 Die Norm fordert die Ermächtigung des Minderjährigen durch den gesetzlichen Vertreter. Die Ermächtigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige und formfreie Willenserklärung, die an den Minderjährigen zu richten ist. Zwar kann sie konkludent erteilt werden, jedoch muss erkennbar sein, dass der gesetzliche Vertreter die Arbeitsaufnahme in einem Dienst- oder Arbeitsverh...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8 Klagefrist

Rz. 18 Nach erklärter Anfechtung durch den Arbeitgeber kann der Arbeitnehmer durch Feststellungsklage geltend machen, dass kein Anfechtungsgrund besteht. Hierbei muss er grundsätzlich keine Klagefrist beachten, da § 13 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. §§ 3, 4 Satz 1, 7 KSchG aufgrund der fehlenden Gleichstellung von Anfechtung und außerordentlicher Kündigung keine entsprechende Anwend...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8 Anfechtung eines Aufhebungsvertrags

Rz. 34 Die Anfechtung eines Aufhebungsvertrags wegen rechtswidriger Drohung oder wegen Verletzung von Aufklärungspflichten, die eine Täuschung durch Unterlassen darstellen können, ist möglich.[1] Sofern allerdings mit dem Aufhebungsvertrag ein gleichzeitiges Angebot eines anderen Arbeitsplatzes verbunden wird, genügt als Anfechtungsgrund nicht, dass eine Seite ohne Täuschung...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Beschränkung der Anfechtungsmöglichkeit durch den Grundsatz von Treu und Glauben

Rz. 10 Da sich die Anfechtung auf in der Vergangenheit liegende Willenserklärungen bezieht, ist in Ausnahmefällen eine Beschränkung des Anfechtungsrechts geboten. Probleme entstehen etwa, wenn sich nach erklärter Anfechtung herausstellt, dass ein Anfechtungsgrund in Wirklichkeit von Anfang an nicht bestanden hat oder später weggefallen oder bedeutungslos geworden ist. Hierdu...mehr

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Baustellenunfall: Deliktisc... / 1 Vorbemerkung

Die Aufgaben eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) sind grundlegend in § 3 Abs. 2 und 3 BaustellV beschrieben. Der SiGeKo muss im Rahmen seiner in § 3 BaustellV genannten Aufgaben den Bauherrn und die sonstigen am Bau Beteiligten dabei unterstützen, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei ihrer Zusammenarbeit zu beachten, und zwar sowohl während der Plan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 1.2 Vereinbarkeit mit Europarecht

Rz. 3 Europarechtliche Bedenken bestehen zunächst gegen den Tatbestand der Entstrickung[1], der der Bildung eines Ausgleichsposten sachlogisch vorausgeht. Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut oder eine Sachgesamtheit durch einen Stpfl. innerhalb Deutschlands (auch zwischen Betriebsstätten oder ggf. Betrieben des Stpfl.) verlagert, ergibt sich typischerweise keine Aufdeckung von...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2 Rechtsgeschäfte mit Dritten

Rz. 9 Entgegen dem Wortlaut erstreckt sich die Teilgeschäftsfähigkeit des Minderjährigen auch auf solche Rechtsgeschäfte, die das Dienst- oder Arbeitsverhältnis nicht unmittelbar betreffen, jedoch notwendige Folge der Durchführung des Vertrags sind bzw. die den Minderjährigen in die Lage versetzen sollen, ein Arbeitsverhältnis in gewissem Umfang selbstständig zu begründen, i...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Rechtsbehelfe

Rz. 8 Bei Ablehnung der Erteilung der Klausel kann der Gläubiger die sofortige Beschwerde nach § 11 Abs. 1 RPflG i. V. m. den §§ 567ff. ZPO einlegen; der Schuldner kann die Erteilung mit der Klauselerinnerung nach § 732 ZPO anfechten, was auch dann gilt, wenn die weitere vollstreckbare Ausfertigung erst nach einer Erinnerung des Gläubigers auf Anordnung des Richters erteilt ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Muster – Antrag auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung

Rz. 9 An das Amtsgericht ... nur per beA Az.: ... In Sachen X ./. Y Namens und in Vollmacht des Gläubigers werde ich beantragen, dem Gläubiger eine weitere vollstreckbare Ausfertigung des Urteils des ... vom ... zur Zwangsvollstreckung gegen den Beklagten zu erteilen. Begründung Unterzeichner hatte bereits unter dem ... bei dem zuständigen Urkundsbeamten die Erteilung einer vollstrec...mehr

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Risikoanalyse oder Gefährdu... / 5 Konsequenzen

Aus dem Gesagten wird deutlich, dass Risikoanalysen nur dann sinnvoll sein können, wenn es entsprechende Datengrundlagen gibt. Schätzungen sind grundsätzlich abzulehnen, da sie ein stark subjektives Element enthalten, das je nach Einstellung zu Risiken im Allgemeinen, dem jeweiligen Kenntnis- und Ausbildungsstand etc. zu unterschiedlichen Urteilen führen kann. Leben und Gesu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Voraussetzungen und Verfahren

Rz. 3 Zuständig zur Erteilung der weiteren vollstreckbaren Ausfertigung ist bei Urteilen und Prozessvergleichen der Rechtspfleger des für die erste Klauselerteilung zuständigen Gerichts nach § 20 Nr. 12 RPflG. Für die örtliche Zuständigkeit gilt § 724 Abs. 2 ZPO (BGH, NJW-RR 2006, 1575). Anwaltszwang besteht nicht (§ 78 Abs. 3 ZPO). Für die Erteilung der weiteren Ausfertigun...mehr