Fachbeiträge & Kommentare zu UWG

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Nr 6, Aufhebung einer früheren Entscheidung.

Rn 10 Es geht um die Aufhebung einer vorgängigen Entscheidung durch rechtskräftiges Urteil. Insgesamt ist also iRv Nr 6 von drei Urteilen die Rede: Zum einen das Urt des Vorprozesses, dessen Rechtskraftdurchbrechung mit der Wiederaufnahme angestrebt wird, zum zweiten ein Urt, worauf das Urt im Vorprozess gegründet ist (›vorgängiges Urteil‹), und drittens ein rechtskräftiges ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Selbstwiderlegung.

Rn 10 Der Gläubiger kann die Dringlichkeitsvermutung durch sein eigenes Verhalten entkräften, in dem er zu erkennen gibt, dass es ›ihm nicht eilig ist‹ (Selbstwiderlegung, BGH GRUR 00, 151 [BGH 01.07.1999 - I ZB 7/99]; KG NJW-RR 01, 1201, 1202 [KG Berlin 09.02.2001 - 5 U 9667/00]; Hamm WRP 21, 1489). Dies ist va dann der Fall, wenn der Gläubiger die Antragstellung trotz Kenn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Sozialgerichtsbarkeit.

Rn 11 Der § 51 SGG enthält eine ggü der Generalklausel des § 40 VwGO umfangreiche enumerative Sonderzuweisung an die Sozialgerichte als besondere Verwaltungsgerichte für die dort genannten Streitigkeiten mit spezialgesetzlicher Ergänzungsmöglichkeit (§ 51 I Nr 10 SGG). Rechtsbeziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände zu Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Apotheken ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Streitwertarten.

Rn 2 Entsprechend den Funktionen des Streitwertes ist zwischen verschiedenen Arten von Streitwerten zu unterscheiden. Bei jeder Wertfestsetzung ist vorher zu prüfen, welcher Streitwert festgesetzt werden soll. Erst nach Klärung dieser Frage lassen sich die jeweils einschlägigen Normen und Bewertungsgrundsätze verlässlich erkennen. Einzelheiten werden bei §§ 3 ff dargestellt....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Schutzwürdiges Interesse an Prozessführung.

Rn 42 Neben der Ermächtigung erfordert eine gewillkürte Prozessstandschaft ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Prozessführung im eigenen Namen, das auch durch ein wirtschaftliches Interesse begründet werden kann (BGHZ 119, 237, 242 = NJW 93, 918; BGHZ 108, 52, 56 = NJW 89, 2750; BGHZ 100, 217 f = NJW 87, 2018; BGHZ 96, 151, 152 f = NJW 86, 850; BGH GRUR 08, 1108, 111...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wettbewerbsverbot / 2.1 Grundsatz

Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet grundsätzlich auch die Pflicht des Arbeitnehmers gegenüber seinem bisherigen Arbeitgeber, diesem keine Konkurrenz zu machen. Er kann zu seinem ehemaligen Arbeitgeber in Wettbewerb treten, seine im früheren Arbeitsverhältnis rechtmäßig erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten einsetzen und auch in den Kundenkreis des ehemaligen Arbei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.8 Einzelne Anwendungsfälle zum Entgeltsumfang

Rz. 86 Abbruchmaterial darf der Abbruchunternehmer beim Abbruch häufig behalten. Hat das Material überhaupt einen Wert, ist dieser Wert dem zu zahlenden Barbetrag hinzuzurechnen, um auf den Abbruchpreis und das Entgelt zu kommen (tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe, vgl. Rz. 415X). Voraussetzung ist allerdings, dass Abbruchleistung und Materialüberlassung im Verhältnis ein...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 8... / 4.4 Schadensersatzanspruch

Rz. 11 Ein Arbeitnehmer, der während seines Urlaubs eine nach § 8 BUrlG verbotene Erwerbstätigkeit verrichtet, begeht grundsätzlich eine schuldhafte Nebenpflichtverletzung und kann sich deshalb nach § 280 Abs. 1 BGB schadensersatzpflichtig machen.[1] Meist wird es jedoch dem Arbeitgeber nicht gelingen, einen Schaden nachzuweisen. Denn ersetzbar ist nur ein adäquat kausal ver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
So gewinnen Sie neue Kunden... / 2 Bei Ihrer Werbung müssen Sie gesetzliche Einschränkungen und Auflagen beachten

Das Positive vorweg: Anders als Steuerberater dürfen Sie als "Buchführungshelfer" Werbung für Ihr Angebot machen. Sie unterliegen damit nicht dem Werbeverbot des § 8 Steuerberatungsgesetz. Sie dürfen sich als Buchhalter bezeichnen und geprüfte Bilanzbuchhalter sowie Steuerfachwirte dürfen auch unter ihrer Berufsbezeichnung werben. Allerdings müssen Sie in Bezug auf den Inhalt...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energieausweis (GEG) / 12.2 Verpflichtete

Ihrem Wortlaut nach verpflichtet die Bestimmung des § 87 Abs. 1 GEG den Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Leasinggeber oder Immobilienmakler, soweit die jeweilige Person die Veröffentlichung der Immobilienanzeige verantwortet. EnEV 2014 / GEG 2020 / GEG 2024 Gegenüber der Regelung in § 16a EnEV 2014 wurde auch der Immobilienmakler im GEG 2020 ausdrücklich in den Geltungsbere...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energieausweis (GEG) / 12.4.2 Ordnungswidrigkeit

Die in einer Immobilienanzeige enthaltenen Pflichtangaben nach § 87 GEG müssen selbstverständlich richtig sein. § 108 Abs. 1 Nr. 27 GEG regelt mit Blick auf die Bestimmung des § 87 GEG allerdings nur das Fehlen erforderlicher Pflichtangaben als Ordnungswidrigkeit. Der Fall unrichtiger Pflichtangaben wird nicht ausdrücklich erwähnt. Ob mit Blick auf das strafrechtliche Analog...mehr

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AGS 03/2024, Köhler/Bornkamm/Feddersen, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb mit GeschGehG, PAngV, UKlaG, DL-InfoV, P2B-VO, VDuG

Von Prof. Dr. Helmut Köhler, Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Bornkamm, Jörn Feddersen, LL.M. 42. neu bearb. Aufl., 2024. C.H. Beck, München. XXXVII, 2.911 S., 219,00 EUR. Die Neuauflage des Köhler/Bornkamm/Feddersen als dem führenden Kommentar zum UWG ist vor allem geprägt durch die Umsetzung der Verbandsklagen-Richtlinie durch das Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG v...mehr

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FoVo 02/2024, Antragsbefugn... / 2 II. Die Entscheidung

OLG: unzulässiger Antrag mangels Antragsbefugnis Der Antrag auf Festsetzung von Ordnungsmitteln nach § 890 Abs. 1 S. 1 ZPO ist unzulässig. Dem Gläubiger fehlt die erforderliche Antragsbefugnis. Die Regelungen in § 8 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 UWG über die Befugnis von Wirtschaftsverbänden und qualifizierten Einrichtungen zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen haben nach herrschende...mehr

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FoVo 02/2024, Antragsbefugn... / Leitsatz

Betreibt ein Wirtschaftsverband (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG) die Zwangsvollstreckung aus einem materiell-rechtlich auf § 8 Abs. 1 UWG gestützten Unterlassungstitel, muss der Verband zum Zeitpunkt der Entscheidung über einen Antrag auf Festsetzung von Ordnungsmitteln nach § 890 Abs. 1 S. 1 ZPO den zu diesem Zeitpunkt geltenden Anforderungen des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG entsprechen. Ans...mehr

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FoVo 02/2024, Antragsbefugn... / 3 Der Praxistipp

Nur institutionelle Statthalter von Interessen sind Anspruchsberechtigte Wer eine nach § 3 oder § 7 UWG unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt, kann nach § 8 Abs. 1 UWG auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht bereits dann, wenn eine derartige Zuwiderhandlung droht. Neben den Mitbewerbe...mehr

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FoVo 02/2024, Antragsbefugn... / 1 Der Fall

Nicht eingetragener Wettbewerbsverein als Gläubiger Der Gläubiger ist ein Verband in der Rechtsform des eingetragenen Vereins, zu dessen Aufgaben nach seiner Satzung die Förderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen deutscher Online-Unternehmer und Online-Freiberufler und die Mitwirkung an der Herstellung eines fairen Wettbewerbs gehören. Der Gläubiger ist bis zum...mehr

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Beschäftigtendatenschutz: S... / 1.5 Marketing-Maßnahmen in Social Media

Bei der Durchführung von Marketing-Maßnahmen sind die gleichen Grundsätze zu beachten, die durch die DSGVO und das Wettbewerbsrecht vorgegeben werden. Insofern ergeben sich für die Werbetätigkeiten in sozialen Netzwerken keine Besonderheiten. Dabei ist allerdings zu beachten, dass sogenannte "Inbox-Werbung", also die Schaltung von Werbeeinblendungen in E-Mail-Postfächern, rec...mehr

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Direktionsrecht des Arbeitg... / 2 Die Rechtsgrundlage für das Direktionsrecht: Gesetz oder arbeitsvertragliche Vereinbarung

Das Direktionsrecht stützt sich auf den Arbeitsvertrag. Dieser ist die Ausgangsbasis dafür, ob eine Änderung der Arbeitsbedingungen noch durch die Ausübung des Direktionsrechts möglich oder aber eine Änderungsvereinbarung notwendig ist.[1] Aber die Vertragsparteien haben keine Wahl hinsichtlich der Anwendung des § 106 GewO. Deshalb kann der Auffassung, § 106 GewO schaffe kein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.1 Rechtsentwicklung

Rz. 48 RFH und BFH haben in langjähriger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, durch den Betrieb oder Beruf ausgelöste Geldstrafen und Geldbußen könnten nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, weil die betriebliche Veranlassung hinter der persönlichen Verfehlung zurücktrete.[1] Rz. 49 Von dieser ständigen Rechtsprechung ist der Große Senat[2] hinsichtlich der Geldbuße...mehr

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§ 6 Franchiserecht / III. Franchise-Verträge und Wettbewerbsrecht

Rz. 181 Der Franchise-Nehmer ist für seine regionale Werbung selbst verantwortlich. Dazu ist auch die Rspr. für die bei Franchise-Systemen immer bedeutsamer gewordene sog. Influencer-Werbung zu beachten.[385] Ist diese wettbewerbswidrig, kann nicht nur der Franchise-Nehmer, sondern auch der Franchise-Geber auf Unterlassung oder ggf. auch auf Schadensersatz nach erfolgter Aus...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 3 Firmenrecht / a) Geschäftsbezeichnung

Rz. 24 Nur der Kaufmann hat nach § 17 Abs. 1 HGB eine Firma. Daneben kann er eine Geschäftsbezeichnung oder mehrere Geschäftsbezeichnungen (früher Etablissementbezeichnungen) gebrauchen. Wurden diese Bestandteil der Firma, handelte es sich bereits nach altem Firmenrecht um unselbstständige Geschäftsbezeichnungen ("Richard Kaub, Möbelfundgrube"), die als Firmenbestandteil den...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 3. Geschäftliche Verhältnisse

Rz. 99 I.S.d. § 18 Abs. 2 HGB relevant ist nur eine Irreführungsgefahr über geschäftliche Verhältnisse. Diese im Vergleich zu § 18 HGB a.F. geänderte Formulierung[285] lehnt sich an § 3 UWG a.F. an.[286] Das sind Umstände, die den Geschäftsbetrieb des Firmenträgers, z.B. Art, Umfang und Branchenbezug des Betriebs, den Inhaber des Betriebs und seine Verhältnisse betreffen.[28...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 1. Ziele des HRefG

Rz. 3 Das HRefG hat neben der Modernisierung des Kaufmannsbegriffes die Liberalisierung des Firmenrechts vorangetrieben. Das in Deutschland im europäischen Vergleich recht rigide Firmenbildungsrecht wurde entschärft und vereinheitlicht. Den Unternehmen wurde größere Wahlfreiheit bei der Bildung aussagekräftiger und werbewirksamer Firmen eingeräumt.[4] Unabhängig von der gewä...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 4. Vollstreckungsfragen

Rz. 259 Im Vollstreckungsrecht sind keinerlei Besonderheiten des Franchise-Rechts zu beachten. Die Vollstreckung der Titel, die der Franchise-Geber gegen den Franchise-Nehmer erstritten hat oder umgekehrt, richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen der Vollstreckungsvorschriften der ZPO. Rz. 260 § 8 Abs. 2 UWG ist auch im Vollstreckungsverfahren von Bedeutung, wenn es daru...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 4. Verkehrswesentlichkeit

Rz. 100 Die Möglichkeiten der Firmenbildung sollen durch das Irreführungsverbot nicht über Gebühr eingeschränkt und das Registerverfahren durch die Firmenprüfung nicht unangemessen verzögert werden. Daher sollen nur solche Angaben als zur Irreführung geeignet beanstandet werden können, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind. Der Gesetzgeber führte damit ei...mehr

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§ 3 Firmenrecht / b) Umgangssprache, Sachbezeichnungen und geografische Bezeichnungen

Rz. 88 Die Firma muss auch abstrakt Unterscheidungskraft besitzen, um eine Verwechslungsgefahr mit anderen Firmen – gemessen an der Verkehrsauffassung des angesprochenen Publikums – auszuschließen. Nach Baumbach/Hefermehl[252] sind wegen Fehlens der Unterscheidungskraft Worte der Umgangssprache, Sachbezeichnungen und geografische Bezeichnungen nicht schutzfähig, wenn die Fir...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 155 Der Aspekt der Verschwiegenheit, insbesondere im Zusammenhang mit dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, gewinnt gerade im schnelllebigen Zeitalter von Globalisierung, Digitalisierung und Arbeiten 4.0 eine immer wichtigere Bedeutung. Egal, ob bestimmte Bau- und Konstruktionspläne, Fertigungsverfahren, Rezepturen, Marketingstrategien, Montageanleitungen o...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 7. Firmenschutz

Rz. 226 Der Schutz der Firma als Immaterialgüterrecht bestimmt sich nach dem Recht des Schutzlandes (sog. Schutzlandprinzip).[663] Im Geltungsbereich der Pariser Verbandsübereinkunft gilt der Grundsatz der Inländerbehandlung (Art. 2 Abs. 1, 8 PVÜ). Dies gilt unabhängig vom Firmenschutz des Heimatlandes.[664] Außerhalb des Anwendungsbereiches des PVÜ kommt das jeweilige Fremd...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 1. Firmenstatut

Rz. 220 Nach bisher h.M. richtet sich die Frage, wie die Firma zu bilden ist (sog. Firmenstatut) bei einzelkaufmännischen Unternehmen nach dem Recht des Unternehmenssitzes.[632] Die Firma der juristischen Person und von Handelsgesellschaften bestimmt sich nach dem Gesellschaftsstatut,[633] also nach bisher h.M. nach dem Recht, das am Sitz der Hauptverwaltung des Unternehmens...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / e) Verschwiegenheitspflicht (§ 90 HGB)

Rz. 45 Nach § 90 HGB darf der HV Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihm anvertraut oder durch seine Tätigkeit für den Unternehmer bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht verwerten oder anderen mitteilen, soweit dies nach den gesamten Umständen der Berufsauffassung eines ordentlichen Kaufmanns widersprechen würde. Bei den Geschäfts- un...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 4. Firmenfortführung (§§ 21, 22, 24 HGB)

Rz. 47 Im Fall der Geschäftsveräußerung gibt der Veräußerer regelmäßig seinen Gewerbebetrieb auf. Der Erwerber kann unter den Voraussetzungen des § 22 HGB die Firma fortführen. Willigt der Veräußerer in die Fortführung nicht ein, erlischt die Firma. Aber auch dann, wenn der Erwerber die Firma nicht fortführen will (obwohl er es darf) und er eine neue Firma wählt, erlischt di...mehr

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§ 3 Firmenrecht / II. Firma des ausländischen Rechtsträgers in Deutschland

Rz. 227 Tritt eine ausländische Gesellschaft selbst im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr oder mit einer unselbstständigen Betriebsstätte bzw. Verkaufsstelle im Inland auf, kann sie grds. ihre nach dem anwendbaren ausländischen Recht zulässige Firma auch dann führen, wenn sie hier anders gebildet werden müsste.[667] In diesen Fällen gelangen die unterschiedlichen Theorien z...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / a) Geschäfte eines Kaufmanns

Rz. 22 § 343 Abs. 1 HGB setzt zunächst überhaupt "Geschäfte" voraus. Geschäfte sind Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnliche Handlungen und Unterlassungen, wie z.B. die Mahnung nach § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB, die Leistung und ihre Annahme, das Schweigen im Handelsverkehr oder die Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 677 BGB).[34] Nicht unter den Geschäftsbegriff i.S.d. § 343 HG...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 2. Firmenrechtliche Vorschriften im Überblick

Rz. 6 Das Firmenrecht kann nach verschiedenen Kriterien unterteilt werden. Nach seinem Regelungscharakter differenziert steht dem Firmennamensrecht das Firmenordnungsrecht ggü.[8] Rz. 7 Nach dem Regelungsinhalt unterscheidet man[9] die Bestimmungen zur Zulässigkeit der Firmenbildung (§§ 17–19 HGB) und der Firmenfortführung (§§ 21–24 HGB).mehr

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§ 3 Firmenrecht / 3. Buchstabenkombinationen

Rz. 79 Für Buchstabenkombinationen,[197] die sich zunehmender Beliebtheit erfreuen, galt nach altem Firmenrecht Folgendes: Ein Firmenbestandteil, der als Kurzwort aus den Anfangsbuchstaben weiterer Firmenbestandteile gebildet worden ist, genießt firmenrechtlichen Schutz, sofern die Buchstabenkombination aussprechbar ist. Die Kombination ist dann ohne Verkehrsdurchsetzung sch...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / I. Vorbemerkungen

Rz. 209 Aus Gründen des Gläubigerschutzes existiert eine Vielzahl von Regelungen, welche gläubigerschädigendes Fehlverhalten insb. im Insolvenzvorfeld nicht nur zivilrechtlich, sondern auch strafrechtlich[401] sanktionieren und die durch die Rspr. auch sehr strikt angewandt werden. Hinweis Die Deliktanfälligkeit des Schuldners und der übrigen Beteiligten wächst mit der Insolv...mehr

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§ 3 Firmenrecht / dd) Personenfirma

Rz. 131 Bei Personenfirmen sind unterschiedliche Vornamen bei gleichem Nachnamen hinreichend unterscheidungskräftig (arg. § 30 Abs. 2 HGB).[405] Die Beifügung des Vornamens nur bei dem einen oder die Aufnahme eines zusätzlichen Vornamens reichen dabei aus ("Johann Herm. H" und "Hermann H."[406]). Andererseits wird die Hinzufügung nur der Initialen als nicht genügend angesehe...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 3. Geografische Angaben

Rz. 111 Die Auffassung, dass Landes-, Landschafts-, Orts- und andere geografische Bezeichnungen als Firmenbestandteil in aller Regel nicht nur als Hinweis auf den Sitz, die Nationalität oder die Zugehörigkeit des Unternehmens zu dem betreffenden Gebiet verstanden werden, sondern darüber hinaus auf eine besondere Beziehung zu diesem Gebiet in der Weise hindeuten, dass das Unt...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / III. Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 158 Ansatzpunkt für die Vertragsgestaltung in Bezug auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ist der nunmehr legal definierte, verobjektivierte Geheimnisbegriff. Während nach § 17 UWG im Wesentlichen ein subjektiver Geheimhaltungswille – der sich objektiv lediglich in irgendeiner Form manifestieren musste – ausreichte, wird nach § 2 Abs. 2 GeschGehG insbesondere Folgendes ...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 2. Rechtsformzusätze, Gesellschaftszusätze, "& Partner"

Rz. 104 Nach § 19 Abs. 1 HGB sowie § 4 GmbHG, § 4 AktG, § 3 GenG und § 2 PartGG muss jeder Unternehmensträger zwingend einen seine Rechtsform charakterisierenden Rechtsformzusatz in der Firma beinhalten. Diesbezüglich duldet das Gesetz auch nach dem HRefG 1998 keine Täuschungen.[309] Der Gesetzgeber hat die Wichtigkeit dieser Information für die Verkehrskreise durch die Neur...mehr

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Guidelines für die wirksame Vereinbarung von Wettbewerbsverboten

Zusammenfassung Wettbewerbsverbote sind integraler Bestandteil von Vertriebs- und Kooperationsverträgen, Geschäftsführer- und Arbeitsverträgen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten, die Grenzen des rechtlich Zulässigen sowie darüber, was bei einem Verstoß zu tun ist. Was sind Wettbewerbsverbote? Es gibt verschiedene Arten von vertrag...mehr

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Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 4.1 Allgemeines

Vor Inkrafttreten des GeschGehG wurden Geschäftsgeheimnisse durch die §§ 17–19 UWG a. F. geschützt. Diese wurden nun durch § 23 GeschGehG ersetzt, welcher der Gesetzesbegründung im Regierungsentwurf zufolge im Wesentlichen den ursprünglichen Regelungen des UWG entsprechen soll.[1] Dementgegen steht allerdings bereits, dass zahlreiche begriffliche Veränderungen und Umformulie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 4.4 Umgang mit Altfällen

Da § 23 GeschGehG die §§ 17–19 UWG a. F. ablöst, stellt sich die Frage, wie mit denjenigen Fällen umzugehen ist, bei denen das GeschGehG zwar zum Zeitpunkt der gerichtlichen Endentscheidung in Kraft ist, aber zum Zeitpunkt der Tat noch nicht in Kraft war. Bei solchen "Altfällen" ist gemäß § 2 Abs. 3 StGB die mildere Vorschrift anzuwenden. Hier kommt die Anwendung der Vorschr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / Zusammenfassung

Überblick Um einen EU-weiten Mindeststandard an Know-how-Schutz zu gewährleisten, hat der europäische Gesetzgeber bereits im Juni 2016 die Richtlinie (EU) 2016/943 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung[1] verabschiedet (Trade-Secret-RL). Zu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 1 Rechtlicher Rahmen

Das GeschGehG ist zunächst im gewerblichen Rechtsschutz zu verorten, auch wenn wesentliche Auswirkungen in der Praxis gerade auch für den Bereich HR / Arbeitsrecht bestehen. Systematisch ist das GeschGehG also als eigenständige Regelung neben dem Arbeitsrecht einzuordnen. Ersichtlich ist dies aus § 1 Abs. 3 GeschGehG, nach dem Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis u...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 4.2.1 Reverse Engineering

Reverse Engineering meint einen Vorgang, bei dem durch Beobachten, Testen, Untersuchen oder Rückbau von erworbenen Mitbewerberprodukten versucht wird, an das im Produkt enthaltene Know-how zu gelangen.[1] Von der Ausnahme der Offenkundigkeit des Geheimnisses abgesehen, war ein solches Verhalten nach der alten Rechtslage grundsätzlich nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UWG a. F. strafbar...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 4.2.2 Whistleblowing

Bereits im obigen arbeitsrechtlichen Teil des Beitrags wurde kurz auf die Regelungen zum Whistleblowing eingegangen. Der Umgang mit Whistleblowern ist eine der zentralen strafrechtlichen Fragen bei dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen, weshalb sie auch aus dieser Perspektive noch einmal beleuchtet werden soll. Unter Whistleblowing versteht man im Allgemeinen die Meldung von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Vorgründungsgesellschaft / 3 Haftung in der Vorgründungsgesellschaft

In zweierlei Hinsicht ergeben sich Haftungstatbestände: Die Vorgründungsgesellschaft haftet nach den Grundsätzen des unternehmensbezogenen Geschäfts mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen, wenn die Gesellschafter für sie handeln. In der Praxis wird oft nicht für die Vorgründungsgesellschaft gehandelt, sondern der betreffende Gesellschafter tritt in Vorleistung und handelt i...mehr