Fachbeiträge & Kommentare zu Veräußerungsgewinn

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Liebhaberei / 1.4.2 Beweisanzeichen für Einkünfteerzielungsabsicht

Die Einkünfteerzielungsabsicht als innere Tatsache kann nur anhand äußerer Merkmale (objektive Umstände) im Rahmen der Tatsachenfeststellung und Beweiswürdigung durch das FG nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens beurteilt werden.[1] Dafür genügt jede auch noch so geringe Ertragserwartung, selbst die bloße Aussicht auf steuerbare Veräußerungsgewinne.[2] Dabei liegt eine Unge...mehr

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Liebhaberei / 1.5 Verlustzuweisungs­gesellschaften

Kann eine Personengesellschaft nach Art ihrer Betriebsführung keinen Totalgewinn erreichen und will sie lediglich Gesellschaftern Steuervorteile durch Verlustzuweisungen verschaffen, liegt der Grund für die Fortführung der verlustbringenden Tätigkeit allein in der privaten Sphäre der Gesellschafter.[1] Die Überschusserzielungsabsicht muss sowohl auf der Ebene der Gesellschaft...mehr

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Liebhaberei: Besonderheiten... / 2.1 Anscheinsbeweis

Liegt ein Gewerbebetrieb – und nicht etwa eine davon abzugrenzende steuerunerhebliche private Vermögensverwaltung[1] — vor, spricht der Beweis des ersten Anscheins für Gewinnerzielungsabsicht und gegen Liebhaberei[2], insbesondere, wenn über mehrere Jahre Gewinne erzielt wurden.[3] Dabei sind im Rahmen einer vorzunehmenden Totalgewinnprognose auch Veräußerungsgewinne einzube...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.1.3 Anwendungsbereich

Rz. 38 Das Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG gilt für alle einkommensteuerpflichtigen natürlichen Personen (auch als Gesellschafter einer Personengesellschaft) mit Anteilen an Körperschaften, die im Betriebsvermögen oder im Privatvermögen gehalten werden, es sei denn die ESt ist bereits durch die KapESt abgegolten. Seit Einführung der Abgeltungsteuer[1] ist der Anwendung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.1.1 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 32 Das Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG ist eine Komplementärregelung zu § 3 Nr. 40 EStG (und § 3 Nr. 40a EStG). Die Vorschrift wurde im Rahmen des Systemwechsels vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren durch das Steuersenkungsgesetz v. 23.10.2000[1] eingeführt. Rz. 33 Durch das Halbeinkünfteverfahren soll die wirtschaftliche Doppelbelastung ausgeschüttet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 2.4 Ausnahme: Präferenzregelung entspricht dem OECD-Nexus Ansatz (§ 4j Abs. 1 S. 4 EStG)

Rz. 52 Das (Teil-)Abzugsverbot für Lizenzaufwendungen nach § 4j Abs. 1 S. 1 u. S. 2 EStG ist nicht anzuwenden, soweit sich die niedrige Besteuerung daraus ergibt, dass die Einnahmen des Gläubigers (oder des weiteren Gläubigers) einer Präferenzregelung unterliegen, die dem Nexus-Ansatz gem. Kapitel 4 des Abschlussberichts 2015 zu Aktionspunkt 5, OECD (2016) "Wirksamere Bekämp...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / c) Ersatzbemessungsgrundlage (Zeile 11)

In Zeile 11 sind Angaben zu machen, wenn durch das Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut die Ersatzbemessungsgrundlage angewendet wurde. Die Ersatzbemessungsgrundlage kommt immer dann zur Anwendung, wenn dem Steuerabzugsverpflichteten im maßgeblichen Zeitpunkt die Anschaffungsdaten (z.B. Datum der Anschaffung des Wertpapiers, Anschaffungskosten) unbekannt sind. Die Ersa...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / c) Erklärungspflicht der Ersatzbemessungsgrundlage nach dem EStG und dem InvStG

Einzelfragen zur Ersatzbemessungsgrundlage nach § 43a Abs. 2 Satz 7, 10 und 13 EStG: Nach Auffassung der Finanzverwaltung in Rz. 183 (BMF v. 18.1.2016, BStBl. I 2016, 85) ist für Fälle der Besteuerung nach der Ersatzbemessungsgrundlage gem. § 43a Abs. 2 Satz 7, 10 und 13 EStG geregelt, dass für den Fall, dass die beim KapESt-Abzug angesetzte Bemessungsgrundlage kleiner als d...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / d) Verluste (Zeilen 12 bis 15)

In den Zeilen 12 bis 15 sind die Angaben zu den Verlusten nach § 20 Abs. 6 EStG zu machen. Die Zuordnung der Verluste zu Zeile 12 führt zur Berücksichtigung allgemeiner Verluste i.S.d. § 20 Abs. 6 Satz 1 EStG und die Angaben zur Zeile 13 sind für die Ermittlung des gesonderten Verlustverrechnungskreises aus der Veräußerung von Aktien i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG notw...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 4.3 Veräußerungs- und Aufgabegewinne bei Mitunternehmerschaften (§ 7 S. 2 GewStG)

Rz. 100 Der Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe einer Beteiligung an einer Personengesellschaft i. S. d. §§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 bzw. 16 Abs. 3 S. 1 EStG unterliegt grundsätzlich nicht der GewSt.[1] Ein solcher Veräußerungsgewinn rechnet auch dann nicht zum Gewerbeertrag, wenn die Beteiligung zum Betriebsvermögen eines anderen gewerblichen Betriebs gehört. Für die Begrif...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 4.2 Veräußerungs- und Aufgabegewinne bei Einzelunternehmen

Rz. 93 Der Gewinn bzw. Verlust aus der Veräußerung bzw. Aufgabe eines Gewerbebetriebs oder eines Teilbetriebs i. S. d. § 16 EStG gehört nicht zum Gewerbeertrag des Einzelunternehmens.[1] Rz. 94 Eine Betriebsveräußerung i. S. d. § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG liegt vor, wenn in einem einheitlichen Vorgang alle wesentlichen Betriebsgrundlagen an einen Erwerber veräußert werden.[2]...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.8 Organschaft

Rz. 67 Die gewerbesteuerliche Organschaft ist in § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG geregelt. Folge der gewerbesteuerlichen Organschaft ist, dass die Organgesellschaft als Betriebsstätte des Organträgers gilt. Trotz dieser Fiktion bilden Organgesellschaft und Organträger kein einheitliches Unternehmen.[1] Sie bleiben vielmehr selbstständige Gewerbebetriebe.[2] Nur die GewSt-Pflicht wird...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Behaltensregelung für Betriebsvermögen (Abs. 6 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 176 [Autor/Stand] Die Veräußerung eines Gewerbebetriebs, eines Teilbetriebs oder eines Anteils an einer Gesellschaft i.S.d. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG, eines Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA oder eines Anteils daran innerhalb der Behaltensfrist ist ein Verstoß gegen die Behaltensregelungen, § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 ErbStG. R...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Einkunftsquelle

Rz. 401 [Autor/Stand] Begrifflichkeit. Der Begriff der Einkunftsquelle ist kein feststehender Begriff des EStG und wird im Allgemeinen unterschiedlich weit und eng verstanden.[2] Im Kontext des § 50d Abs. 3 EStG erfasst der Begriff der Einkunftsquelle die konkrete sachliche Erwerbsgrundlage (i.d.R. das materielle oder immaterielle Wirtschaftsgut), aus deren Nutzung die abzug...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.7 Steuerfreie Einnahmen

Rz. 64 Der nach den Vorschriften des EStG bzw. KStG zu ermittelnde Gewinn ist nach § 7 S. 1 GewStG grundsätzlich nur insoweit dem Gewerbeertrag zugrunde zu legen, als er – jeweils im selben Zeitabschnitt – auch bei der Ermittlung der entsprechenden Einkünfte zu berücksichtigen ist. Folglich sind Einnahmen, die unter keine Einkunftsart fallen oder die nach dem Gesetz steuerfr...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / k) Sonderfall: Vermögensverwaltende Holding, Kapitalanlagegesellschaften, Investmentfonds

Rz. 468 [Autor/Stand] Begriff. Unter einer vermögensverwaltenden Holding soll hier eine solche Körperschaft verstanden werden, die Wirtschaftsgüter erwirbt und sich auf die Verwaltung dieser Wirtschaftsgüter beschränkt. Im Rahmen dieser Vermögensverwaltung werden nun abzugsteuerpflichtige Einkünfte (z.B. Dividenden, Lizenzgebühren) erzielt. Sie qualifiziert hingegen weder al...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Verhältnis zu innerstaatlichen Vorschriften

Rz. 20 [Autor/Stand] § 41 Abs. 2 AO (Scheingeschäfte). § 50d Abs. 3 EStG und § 41 Abs. 2 AO schließen sich (ebenso wie im Verhältnis zu § 42 AO [2]) grundsätzlich aus. Beim von § 50d Abs. 3 EStG erfassten Treaty- bzw. Directive-Shopping ist das Umgehungsgeschäft (anders als das Scheingeschäft) nämlich gerade zur Erzielung des Steuervorteils gewollt.[3] Im Übrigen dürfte § 41 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Bestehender Entlastungsanspruch

"... hat [...] Anspruch auf Entlastung ..." a) Anspruch auf Entlastung Rz. 135 [Autor/Stand] Überblick. § 50d Abs. 3 EStG ist nur anwendbar (sachlicher Anwendungsbereich, vgl. Rz. 75) auf Ansprüche, die (i) sich aus ganz bestimmten Rechtsgrundlagen ergeben (s. Rz. 137) und (ii) zu einer Entlastung von der Kapitalertragsteuer oder der Abzugsteuer nach § 50a EStG führen (s. Rz. ...mehr

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Zum Vertrauensschutz im Steuerrecht bei unecht rückwirkenden Gesetzen

Leitsatz 1. Bei bilanzierenden Steuerpflichtigen ist Vertrauensschutz gegenüber unecht rückwirkenden Gesetzen nicht über mindestens zwei Veranlagungszeitraumwechsel hinweg zu gewähren. Der BVerfG-Beschluss Rückwirkung im Steuerrecht III vom 07.07.2010 – 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06 (BVerfGE 127, 31, BGBl I 2010, 925 –Entscheidungsformel–) ist nicht nur auf Arbeitnehm...mehr

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Besteuerung von Zuzahlungen an den Aktionär bei Verschmelzung US-amerikanischer Kapitalgesellschaften

Leitsatz 1. Bei der Besteuerung eines im Inland steuerpflichtigen Aktieninhabers einer US-amerikanischen Kapitalgesellschaft findet § 20 Abs. 4a EStG bei einem aufgrund einer Verschmelzung erfolgten Tausch der Aktien mit Spitzen- und Barausgleich keine Anwendung, wenn bei rechtsvergleichender Betrachtung die Verschmelzung aufgrund der hohen Barzahlungen nicht einmal hypothet...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Berichtigungsbeträge

Rz. 215 Nach § 9b Abs. 2 EStG berühren die Berichtigungsbeträge nach § 15a UStG die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts nicht. Ob bzw. in welchem Umfang die Vorsteuer zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehört, bestimmt sich ausschließlich nach den für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnissen. Gem. § 9b Abs. 2 EStG sind die ...mehr

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Gewerbesteuerrechtliche Nichterfassung des Veräußerungsgewinns einer GmbH & Co. KG anlässlich des Übergangs zu einer neuen Tätigkeit – Einstellung des "bisherigen" (originär gewerblichen) Betriebs trotz Fortführung einer wesentlichen Betriebsgrundlage in dem "neuen" (vermögensverwaltenden) Betrieb

Leitsatz 1. Ob der anlässlich des Übergangs zu einer neuen Tätigkeit erzielte Veräußerungsgewinn einer GmbH & Co. KG nach § 7 Satz 1 GewStG der Gewerbesteuer unterliegt, beurteilt sich danach, ob der "bisherige" und der "neue" Betrieb bei wirtschaftlicher Betrachtung und nach der Verkehrsauffassung wirtschaftlich identisch sind. Dies richtet sich nach den gleichen Kriterien,...mehr

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Aktuelle Entwicklungen bei ... / 2. Kapitalmaßnahmen der Hewlett-Packard Company in 2015

Steuerpflichtige Sachausschüttung oder steuerbegünstigte Abspaltung: Der BFH hat im Urteil v. 1.7.2021 entschieden, dass für den Fall, dass eine US-amerikanische Kapitalgesellschaft inländischen Anteilseignern im Wege eines sog. "Spin-Off" Aktien ihrer US-amerikanischen Tochtergesellschaft zuteilt, grundsätzlich Kapitaleinkünfte i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG vorliegen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 2.1 Persönlicher, sachlicher und räumlicher Geltungsbereich

Rz. 13 Der persönliche Geltungsbereich der Vorschrift erstreckt sich sowohl auf unbeschränkt als auch beschränkt Steuerpflichtige. Umfasst sind mithin natürliche Personen, Personengesellschaften und Körperschaften. Obwohl die Anwendung für Körperschaften bereits bei Einführung der Regelung dem Willen des Gesetzgebers[1] und der h. M.entsprach[2], fühlte sich der Gesetzgeber ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Veräußerungsgewinn

1. Allgemeines Rn. 654 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns verweist § 18 Abs 3 S 2 EStG auf § 16 Abs 3 EStG. Danach ist Veräußerungsgewinn der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des BV oder den Wert des Anteils am BV übersteigt. Bei Veräußerung eines Mitunternehmerteilanteils ist dessen Wert mit dem en...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Veräußerungsgewinn (§ 18 Abs 3 EStG)

Schrifttum: Kempermann, Steuerbegünstigung des Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung eines Anteils an einem Mitunternehmeranteil; Aufnahme eines Sozius in ein Einzelunternehmen nach dem Zweistufen-Modell, FR 2005, 198; Richter, Weitere steuerberatende Tätigkeit nach Praxisveräußerung, FS Klaus Korn, 2005, 131; Korn, „Übergangsbesteuerung bei der Aufnahme von Partnern in Einze...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einzelheiten

Rn. 655 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Wird der Kaufpreis bei der Veräußerung gestundet oder Ratenzahlung vereinbart, so ist der Veräußerungsgewinn im Zeitpunkt der Veräußerung verwirklicht. Die Kaufpreisforderung ist mit dem gemeinen Wert im Zeitpunkt der Veräußerung anzusetzen (BFH BStBl II 1968, 653; 1974, 452). Zur Ratenzahlung mit Versorgungscharakter vgl BFH BStBl II 1968,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 654 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns verweist § 18 Abs 3 S 2 EStG auf § 16 Abs 3 EStG. Danach ist Veräußerungsgewinn der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des BV oder den Wert des Anteils am BV übersteigt. Bei Veräußerung eines Mitunternehmerteilanteils ist dessen Wert mit dem entsprechenden B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zeitpunkt der Veräußerung

Rn. 610 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Der Zeitpunkt der Veräußerung und damit der Zeitpunkt der Erzielung des Veräußerungsgewinns ist der, in dem der Veräußerer seine vertraglichen Verpflichtungen wirtschaftlich erfüllt hat, also zB die Nutzungsmöglichkeiten durch Übergabe der Praxisräume, des Inventars und der Kunden- bzw Klientenkartei eröffnet hat (vgl BFH BStBl II 1992, 525...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatz

Rn. 661 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Hat der StPfl das 55. Lebensjahr vollendet oder ist er dauernd berufsunfähig, so wird der Veräußerungsgewinn auf Antrag zur ESt nur herangezogen, soweit er 45 000 EUR übersteigt. Er ermäßigt sich nach § 16 Abs 4 S 3 EStG um den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn 136 000 EUR (in den VZ 2002 und 2003; 154 000 EUR) übersteigt. Rn. 662 Stand:...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kempermann, Steuerbegünstigung des Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung eines Anteils an einem Mitunternehmeranteil; Aufnahme eines Sozius in ein Einzelunternehmen nach dem Zweistufen-Modell, FR 2005, 198; Richter, Weitere steuerberatende Tätigkeit nach Praxisveräußerung, FS Klaus Korn, 2005, 131; Korn, „Übergangsbesteuerung bei der Aufnahme von Partnern in Einzelpraxis und...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 602 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Wie bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb ist die Abgrenzung des laufenden Gewinns vom Veräußerungsgewinn ua bedeutsam für den Freibetrag (ab VZ 2002 51 200 EUR; ab VZ 2004: 45 000 EUR) sowie für die Tarifermäßigung nach § 34 Abs 2 Nr 1 EStG und § 34 Abs 3 EStG. Die Vorschriften des § 16 Abs 1 S 1 Nr 1 u 2, S 2 u Abs 2–4 EStG gelten entspre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einbringung ohne Ausgleichszahlungen

Rn. 620 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Bei Einbringung ohne Ausgleichszahlungen in das PV des Einbringenden gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten als tauschähnlicher Vorgang ist § 24 UmwStG anzuwenden (BFH BStBl II 1980, 239; 1984, 518; 1985, 695). Das gilt auch für die Aufnahme weiterer Gesellschafter in eine bestehende PersGes (BFH aaO) oder bei Verschmelzung zweier PersGes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Frühere Rechtslage

Rn. 635 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Bei Nichtfortführung der Buchwerte war auf den sich durch die Sacheinlage ergebenden Veräußerungsgewinn § 34 Abs 1 u 3 EStG anzuwenden, und zwar auch dann, wenn Zwischenwerte angesetzt wurden (vgl zur Rechtslage bei Einbringungen nach dem 31.12.2000 aber vor dem 01.01.2002 § 27 Abs 4c UmwStG). Nach § 20 Abs 5 S 2 UmwStG aF war der Freibetra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Erbfall

Rn. 626 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Mit dem Erbfall tritt der Erbe in die Rechtsstellung des Erblassers ein (§ 1922 BGB; hierzu BFH BStBl II 1973, 544). Daher sieht § 6 Abs 3 EStG für den Erbfall ebenso wie für die Schenkung die Fortführung der Buchwerte vor. Das gilt grundsätzlich auch beim Tod eines Freiberuflers (BFH BFH/NV 1992, 512). Rn. 627 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Erbfall

Rn. 648 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Da der Erbe eines selbstständig tätigen Gesamtrechtsnachfolgers in die Rechtsstellung des Erblassers eintritt (§ 1922 BGB), führt der Tod eines Freiberuflers nicht ohne weiteres zur Betriebsaufgabe. Vielmehr bezieht der Erbe weiterhin laufende betriebliche, ggf bei Fehlen der persönlichen Qualifikation, gewerbliche Einkünfte (BFH BStBl II 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtssystematische Bedeutung

Rn. 600 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Wie § 16 EStG ist auch § 18 Abs 3 EStG keine reine Tarifvorschrift (vgl BFH BStBl II 2004, 754). Ihr wird nach hM im Wesentlichen klarstellende Bedeutung iSd Gedankens der Gewinnbesteuerung beigemessen: Gewinne/Verluste aus den letzten Akten einer selbstständigen Tätigkeit – Veräußerung/Aufgabe des Vermögens oder eines selbstständigen Teils...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Besonderheiten bei Einbringung in eine PersGes/Sozietätsgründung/Sozietätserweiterung

1. Einbringung gegen Ausgleichszahlungen Rn. 617 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Wird eine freiberufliche Praxis (Einzelunternehmen oder Sozietät) zu Buchwerten in eine PersGes eingebracht und hat der aufgenommene oder beigetretene Gesellschafter Ausgleichszahlungen, sei es in das PV, sei es in das BV des Einbringenden zu leisten, führt dies ab VZ 2002 zum Entstehen eines laufende...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Erbengemeinschaft/Erbauseinandersetzung

Schrifttum: Verwaltungsanweisungen: BMF v 28.02.2006, BStBl I 2006, 228 (Realteilung); BMF v 14.03.2006, BStBl I 2006, 253 (Erbengemeinschaft: Ertragsteuerliche Behandlung). 1. Einkünftequalifikation Rn. 625 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Übernimmt eine Mehrheit von Erben eines Freiberuflers dessen Einzelpraxis, so werden die Erben vom Erbfall an als Mitunternehmer angesehen; handelt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff

Rn. 641 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Ebenso wie im Hinblick auf den selbstständigen Vermögensteil ist die Vorschrift auch insoweit § 16 Abs 1 Nr 2 EStG (Mitunternehmeranteil) nachgebildet (vgl GrS BFH BStBl II 2000, 123); gemeint ist die Beteiligung an einer selbstständig tätigen PersGes (BFH BStBl II 1984, 518), idR ein Praxisanteil; eine avisierte Bürogemeinschaft genügt nic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Besonderheiten bei Einbringung in eine KapGes

1. Grundsatz Rn. 634 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Einbringung eines (freiberuflichen) Betriebes in eine KapGes (idR eine Freiberufler-GmbH) erfordert – in welcher Form sie auch immer stattfindet – bei vorhergehender Überschussrechnung nach § 4 Abs 3 EStG den Übergang zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG (Ehlers, NWB F 3, 12 201). Die Gesellschaft hat das Wahlrecht, die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Aufgabe der selbstständigen Arbeit

1. Begriff Rn. 643 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Betriebs-/Praxisaufgabe ist die endgültige Einstellung der bisherigen selbstständigen Tätigkeit aufgrund eines Entschlusses des StPfl, den Betrieb aufzugeben, und Veräußerung der wesentlichen Betriebsgrundlagen oder deren äußerlich erkennbare Zuführung zu betriebsfremden Zwecken/in das PV in einem einheitlichen Vorgang, sodass...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Anteil am Vermögen, das der selbstständigen Arbeit dient

1. Begriff Rn. 641 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Ebenso wie im Hinblick auf den selbstständigen Vermögensteil ist die Vorschrift auch insoweit § 16 Abs 1 Nr 2 EStG (Mitunternehmeranteil) nachgebildet (vgl GrS BFH BStBl II 2000, 123); gemeint ist die Beteiligung an einer selbstständig tätigen PersGes (BFH BStBl II 1984, 518), idR ein Praxisanteil; eine avisierte Bürogemeinschaft ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Veräußerung

1. Begriff Rn. 603 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Unter Veräußerung von freiberuflichem Vermögen ist dessen entgeltliche Übertragung auf einen anderen Rechtsträger zu verstehen, die einhergehen muss mit der gleichzeitigen Beendigung der selbstständigen Tätigkeit am bisherigen Tätigkeitsort. Ob und wie der Übernehmer das Vermögen für Erwerbszwecke einsetzt, ist unerheblich. Die Ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einzelnes

a) Übergang der wesentlichen Grundlagen der selbstständigen Tätigkeit Rn. 604 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Vorausgesetzt wird der Übergang der wesentlichen Grundlagen der selbstständigen Tätigkeit (vgl BFH BStBl 1994, 925; 2003, 838; 2019, 64; BFH/NV 2020, 507). Hierzu gehören sowohl die WG, die zur Erreichung des Betriebszwecks erforderlich sind und ein besonderes wirtschaftli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches

1. Rechtssystematische Bedeutung Rn. 600 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Wie § 16 EStG ist auch § 18 Abs 3 EStG keine reine Tarifvorschrift (vgl BFH BStBl II 2004, 754). Ihr wird nach hM im Wesentlichen klarstellende Bedeutung iSd Gedankens der Gewinnbesteuerung beigemessen: Gewinne/Verluste aus den letzten Akten einer selbstständigen Tätigkeit – Veräußerung/Aufgabe des Vermögens ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Anwendungsfälle

a) Gleichartige Tätigkeiten, die räumlich und organisatorisch getrennt ausgeübt werden Rn. 638 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Bei gleichartigen Tätigkeiten, die räumlich und organisatorisch getrennt ausgeübt werden, ergeben sich idR eigene Kundenkreise (BFH BStBl II 1978, 620). Das gilt etwa bei einer Teilpraxis bzw Teilkanzlei, wenn die Gesamttätigkeit in mehreren örtlich abgegr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Selbstständiger Teil des Vermögens, das der selbstständigen Arbeit dient

1. Begriff Rn. 637 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Ein selbstständiger Teil des Vermögens liegt vor bei einer abgeschlossenen mit einer gewissen Selbstständigkeit ausgestatteten Organisationseinheit, mit deren Hilfe von der übrigen freiberuflichen Tätigkeit abgrenzbare freiberufliche Leistungen am Markt angeboten und erbracht werden (BFH BStBl II 1990, 373; 1994, 352; 1995, 403; 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Verwaltungsanweisungen: BMF v 28.02.2006, BStBl I 2006, 228 (Realteilung); BMF v 14.03.2006, BStBl I 2006, 253 (Erbengemeinschaft: Ertragsteuerliche Behandlung). 1. Einkünftequalifikation Rn. 625 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Übernimmt eine Mehrheit von Erben eines Freiberuflers dessen Einzelpraxis, so werden die Erben vom Erbfall an als Mitunternehmer angesehen; handelt es sich be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. Freibetrag

1. Grundsatz Rn. 661 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Hat der StPfl das 55. Lebensjahr vollendet oder ist er dauernd berufsunfähig, so wird der Veräußerungsgewinn auf Antrag zur ESt nur herangezogen, soweit er 45 000 EUR übersteigt. Er ermäßigt sich nach § 16 Abs 4 S 3 EStG um den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn 136 000 EUR (in den VZ 2002 und 2003; 154 000 EUR) übersteigt. R...mehr