Fachbeiträge & Kommentare zu Verbindlichkeit

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Felix/Streck, Die steuerliche Behandlung von Vertretungs- und Verteidigungsaufwendungen in Steuerstrafsachen, DStR 1979, 479; Döllerer, Geldbußen als BA, BB 1984, 545; Rettig, Das Problem der Rückwirkung bei der neuen gesetzlichen Geldbußen-Regelung, BB 1984, 595; Wedemeyer/Holfeld, Geldstrafen, Geldbußen und Verfahrenskosten sowie deren Erstattung in ihren steuerlichen Auswirk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.1 Grundsätze und Behandlung der Einbringungskosten (insbesondere Grunderwerbsteuer)

Tz. 178 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der Wert, mit dem die Übernehmerin das eingebrachte BV in ihrer Bil einschl Ergänzungs- und Sonder-Bil ansetzt, ist die Ausgangsbasis für die weitere Ermittlung des estlichen oder kstlichen Gewinns der MU-Schaft. Dieser konkrete Bewertungsansatz gilt auch für die GewSt (s § 20 UmwStG Tz 231). Aufgr der analogen Anwendung der Regelungen in §...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 27. BMF, Schr. v. 19.5.2014 – IV B 5 - S 1341/07/10006-01 – DOK 2014/0348272, BStBl. I 2014, 838 (Glossar "Verrechnungspreise")

1 Anlage Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gebe ich ein fortlaufend zu aktualisierendes Glossar "Verrechnungspreise" als verwaltungsinterne Arbeitshilfe bekannt. Das Glossar soll zu einer Vereinheitlichung der Terminologie im Bereich der Verrechnungspreise beitragen. Dieses Schreiben nebst Anlage steht ab sofort bis a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 12.4.2005 – IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. I 2005, 570 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren [Verwaltungsgrundsätze-Verfahren])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes: Inhaltsangabemehr

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Latente Steuern bei Persone... / 1.5 Ermittlung und Ausweis aktiver und passiver latenter Steuern

Aktive latente Steuern ergeben sich, wenn der handelsrechtliche Wert bei Vermögensgegenständen kleiner ist als der steuerliche Wert oder wenn der Wert der Verbindlichkeiten und Rückstellungen laut Handelsbilanz größer ist als der steuerliche Wertansatz. Passive latente Steuern entstehen hingegen, wenn der handelsrechtliche Wertansatz bei Vermögensgegenständen größer ist als der ...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 2 Anwendung und größenabhängige Erleichterungen

Kleine Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften nach § 264a HGB sind von der Anwendung der Vorschrift zu den latenten Steuern nach § 274 HGB durch § 274a Nr. 4 HGB befreit. Dennoch kann eine Bildung einer Steuerrückstellung für latente Steuern nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB erforderlich sein. Die Frage, ob es bei Vorliegen der Voraussetzung für eine Rückstellung ...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 7 Anhang

Latente Steuern sind nach § 285 Nr. 29 HGB für jeden Bilanzposten im Anhang zu erläutern. Darüber hinaus sind latente Steuern aufgrund steuerlicher Verlustvorträge, Steuergutschriften und Zinsvorträge ebenso wie der Steuersatz, mit dem die latenten Steuern bewertet worden sind, anzugeben. Es sind ebenso Angaben zu machen, ob Differenzen aus dem erstmaligen Ansatz von Vermögen...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 4.1 Sonderbetriebsvermögen

Nach h. M. ist das Sonderbetriebsvermögen nicht in die Ermittlung von latenten Steuern auf Ebene der Personengesellschaft einzubeziehen. Dieses Sonderbetriebsvermögen gehört nicht zum Gesamthandsvermögen[1] und es steht ihm kein handelsrechtlicher Wertansatz gegenüber.[2] Das Sonderbetriebsvermögen ist nur steuerlich der Personengesellschaft zuzurechnen. Die Vermögensgegenst...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 1.2 Temporäre Differenzen

Temporäre Differenzen sind Differenzen zwischen dem Wert eines Vermögensgegenstands oder einer Schuld laut Handelsbilanz und Steuerbilanz, die sich künftig wieder umkehren lässt, d. h. sie sind zeitlich begrenzt. Praxis-Beispiel Drohverlustrückstellung Eine Drohverlustrückstellung führt zu einer temporären Differenz zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz, weil es steuerlich e...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / Zusammenfassung

Überblick Latente Steuern zeigen in der Handelsbilanz künftige Änderungen von Ertragsteuern, die sich aus den Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und den steuerlichen Werten von Bilanzposten (Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten) ergeben. Der Ansatz latenter Steuern hat zum Ziel, den Steueraufwand in der Handelsbilanz so darzustellen, als wär...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 3.1 Allgemeines

Unternehmen in der Rechtsform einer gewerblich tätigen Personengesellschaft, wie z. B. OHG, KG oder GmbH & Co. KG, werden als sog. Mitunternehmerschaften in Deutschland der Besteuerung unterworfen. Die Einkünfte, die die Mitunternehmer im Rahmen ihrer Tätigkeit erzielen, gelten als gewerbliche Einkünfte der Mitunternehmerschaft. Der Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft ermi...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zu den Voraussetzungen der Haftung eines Geschäftsführers für Biersteuer

Leitsatz 1. Die Entnahme von Bier aus einem Steuerlager mit der Folge der Entstehung der Biersteuer nach § 14 Abs. 1 i.V.m. § 14 Abs. 2 Nr. 1 des Biersteuergesetzes stellt für sich betrachtet noch keine objektive Pflichtverletzung dar, auf die eine Haftungsinanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH nach § 69 Satz 1 der Abgabenordnung gestützt werden kann. 2. Der Geschäft...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer und Bruchteilsgemeinschaft

Leitsatz Eine Bruchteilsgemeinschaft erbringt keine Leistungen gegen Entgelt als Unternehmer (Festhalten an den Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 22.11.2018 – V R 65/17, BFHE 263, 90 und vom 07.05.2020 – V R 1/18, BFHE 270, 146). Über § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG i.d.F. von Art. 43 Abs. 6 i.V.m. Art. 16 Nr. 2 JStG 2022 war im Streitfall nicht zu entscheiden. Normenkette § 1 Abs. 1 ...mehr

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Referenten-Entwurf für ein ... / a) Änderungen bei der Zinsschranke

Hintergrund: Die i.R.d. Zinsschrankenregelung in § 4h EStG vorgesehenen Änderungen dienen insbesondere dazu, die Regelung an die Vorgaben der sog. ATAD-Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates vom 12.7.2016 anzupassen. Freibetrag als einziger Grund für die Nichtanwendung der Zinsschranke: Derzeit kommt die Zinsschranke nur zur Anwendung, wenn die die Zinserträge übersteigenden Zi...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Hinausschieben der Fälligkeit (Stundung)

Rz. 22 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Solange eine Lohnforderung noch nicht entstanden ist, kann der Zeitpunkt der Fälligkeit noch verändert werden. Aber auch, wenn die Forderung bereits entstanden ist, können ArbN und ArbG die Fälligkeit vor deren Eintritt hinausschieben, ohne dass dies ein Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO; > Steuerumgehung) ist (BFH 227, 93 = BStBl 2010 II, 746,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 3 Literatur/Materialien

Rz. 749 Azmons/Beck, Der Wiedereinstellungsanspruch auf einen Blick – Rechtlicher Umgang und praktische Umsetzung, NZA 2015 S. 1098. Bader, Die Befristung von Arbeitsverträgen zur Vertretung und der Rechtsmissbrauch, NJW 2017 S. 989. ders., Die Betriebsratsanhörung subjektiv determiniert – was folgt daraus?, NJW 2015 S. 1420. Bader-Jörchel, Das Befristungsrecht weiter in Bewegu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Nutzung durch mehrere Personen/Drittaufwand

Rz. 71 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei einer gemeinsamen Nutzung des Arbeitszimmers durch mehrere Personen/die Eheleute ist für jede Person getrennt zu prüfen, ob bzw in welchem Umfang WK zu berücksichtigen sind. Jede Person kann grundsätzlich die von ihr getragenen Aufwendungen abziehen. Auf den jeweiligen Nutzungsumfang kommt es nicht an (BFH 256, 150 = BStBl 2017 II, 941)....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeine Grundsätze

Rz. 5 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zufluss bedeutet Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über den Arbeitslohn (zB BFH 227, 93 = BStBl 2010 II, 746; H 11 – Allgemeines – EStH). Dazu gibt es Besonderheiten bei der Übertragung von > Geld und Sachzuwendungen (> Rz 10 ff) sowie von Rechtsansprüchen (> Rz 13 ff). Sobald der ArbN berechtigt ist, über den > Arbeitslohn zu ve...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung zu § 3 Nr 62 EStG

Rz. 10 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die gesetzliche Sozialversicherung ist für die Masse der ArbN die grundlegende Form der Zukunftssicherung (> Rz 1). Sie besteht aus der Rentenversicherung (GRV), der Krankenversicherung (GKV), der Pflegeversicherung (GPflV) und der Arbeitslosenversicherung (GAV). Zur Unfallversicherung (GUV) > Rz 57 ff. Zu ihren Trägern > Sozialversicherung ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Anrechnung verwertbaren Vermögens

Rz. 140 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bedürftig ist nicht, wer sein > Existenzminimum aus eigenem Vermögen decken kann (> Rz 105). Der Empfänger von Unterhalt muss deshalb zunächst sein Vermögen verwerten (§ 33a Abs 1 Satz 4 EStG; > R 33a.1 Abs 2 Satz 1 EStR). Rz. 141 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Das gilt in allen Fällen des § 33a Abs 1 EStG, also auch für Personen in nichtehelich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.4.3 Einzelne verhaltensbedingte Kündigungsgründe

Rz. 324 Bei der nachfolgenden Zusammenstellung werden Sachverhalte dargestellt, die tendenziell eine verhaltensbedingte Kündigung eher zur Folge oder eher nicht zur Folge haben. Maßgebend sind die Umstände des Einzelfalles. Manche der Sachverhalte können je nach Ausprägung auch eine außerordentliche Kündigung begründen (wird z. T. angegeben). Auf die Notwendigkeit einer eige...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 9.2 Zeitliche Zuordnung der Unterhaltsaufwendungen

Rz. 26 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Unterhaltsaufwendungen können nur abgezogen werden, soweit sie dem laufenden Lebensbedarf der unterhaltenen Person im Kalenderjahr der Leistung dienen (BFH-Urteil vom 11. November 2010, BStBl 2011 II Seite 966). Rz. 27 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Auch nur gelegentliche oder einmalige Leistungen im Kalenderjahr können Aufwendungen für den Unter...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.4 Pflichten des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis

Rz. 262c Den Arbeitgeber trifft zunächst die Pflicht einer vertragsgemäßen Beschäftigung des Arbeitnehmers. Muss der Arbeitnehmer diese einklagen, werden damit auch die vereinbarten Entgeltansprüche i. S. der ersten Stufe einer Ausschlussfrist geltend gemacht (BAG, Urteil v. 18.9.2019, 5 AZR 240/18). Verletzt der Arbeitgeber seine arbeitsvertraglichen Pflichten, kann daraus f...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.3 Sperrzeit bei unzureichenden Eigenbemühungen

Rz. 436 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 definiert den Tatbestand für eine Sperrzeit wegen unzureichender Eigenbemühungen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitslose trotz Belehrung über die Rechtsfolgen die von der Agentur für Arbeit geforderten konkreten und zumutbaren Eigenbemühungen nicht nachweist. Die Regelung bezieht sich auf § 138 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 Satz 2. Dort werden die Anfo...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis erlöschen nach § 47 AO insbesondere durch Zahlung (> Abführung der Lohnsteuer), > Aufrechnung, Erlass (> Billigkeit Rz 13 ff) und > Verjährung von Steueransprüchen. Im Vollstreckungsverfahren (> Abführung der Lohnsteuer Rz 12) gilt bei Pfändung von Geld die Wegnahme als Zahlung des Vollstreckungsschu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Unterhaltsleistungen

Rz. 18 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Unterhaltsleistungen iSd § 10 Abs 1a Nr 1 EStG sind alle zur Deckung des persönlichen Lebensbedarfs geeigneten Zuwendungen ohne Gegenleistung (vgl §§ 1601, 1610 BGB; zur Abgrenzung > Rz 22). Ohne Bedeutung ist, ob und für welchen Zweck der Empfänger die Zuwendungen tatsächlich verwendet (vgl Erläuterungen zur Anlage U). Zum Unterhalt iSd § 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.2.4.3 Verhinderung typischerweise im Vorstellungsgespräch

Rz. 413 Im Zusammenhang mit der Verhinderung der Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnisses tritt neben den Tatbestand der Verhinderung eines Vorstellungsgespräches alternativ das Verhalten des Arbeitslosen, etwa gerade in einem Vorstellungsgespräch, das die weiterführende Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnisses verhindert, weil der Arbeitgeber aufgrund des Verhaltens d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.3 Wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung

Rz. 350 Ob für die ausgesprochene außerordentliche Kündigung ein wichtiger Grund vorliegt, prüft die Arbeitsgerichtsbarkeit in 2 Stufen. Zunächst ist relevant, ob die Tatsachen, auf die der Arbeitgeber seine außerordentliche Kündigung stützt, an sich geeignet sind, als wichtiger Grund nach § 626 BGB herangezogen zu werden, z. B. eine sexuelle Belästigung i. S. v. § 3 Abs. 4 ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Zeitanteilige Kürzung der Jahresbeträge

Rz. 145 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Höchstbeträge (> Rz 110–112) und der anrechnungsfreie Betrag (> Rz 119) ermäßigen sich für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für die Steuerermäßigung nicht vorgelegen haben, um ein Zwölftel (§ 33a Abs 3 Satz 1 EStG). Waren wenigstens an einem Tag im Monat die Voraussetzungen des § 33a Abs 1 EStG gegeben, wird mithin...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Eigene Räume

Rz. 53 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei einem Arbeitszimmer im eigenen Haus oder in einer eigenen ETW gehören die Gebäude-AfA einschließlich der Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung und Sonderabschreibungen zu den WK/BA. AfA-Grundsätze gelten auch für zusätzlichen Herstellungsaufwand wie zB beim Einbau einer Trennwand (EFG 1995, 914) oder ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 562 Besuch einer Abendschule Der Besuch einer Abendschule kann der Annahme oder dem Antritt einer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.4 Einzelne außerordentliche Kündigungsgründe des Arbeitgebers

Rz. 355 Unter Berücksichtigung der notwendigen Einzelfallentscheidung, der Interessenabwägung und der Anlegung des Maßstabes der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit für den Arbeitgeber wird nachfolgend allein darauf abgestellt, ob Sachverhalte an sich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen können oder nicht. Dabei sind bei Ausschluss der ordent...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erstattung von Lohnkirchensteuer an den Arbeitgeber

Leitsatz 1. Erstattet der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber im Rahmen eines Gesamtschuldnerausgleichs die für ihn an das Finanzamt im Rahmen der Haftung nach § 42d des Einkommensteuergesetzes (EStG) gezahlten Lohnkirchensteuern, handelt es sich nicht um Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, da der hierfür erforderliche objektive Zusammenhang mit dem ...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.3.3 Abgegrenzte Verbindlichkeiten

Rz. 66 Nach IAS 37.11 erfolgt der Ausweis weitgehend sicherer Verpflichtungen, die auf bereits vollzogenen Lieferungs- und Leistungsbeziehungen der Vergangenheit basieren (so genannte Verbindlichkeits-Rückstellungen) unter den Verbindlichkeiten als "accruals" oder "abgegrenzte Verbindlichkeiten"[1]. Beispiele hierfür sind Verpflichtungen aus ausstehenden Rechnungen, aus nich...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.3 Rückstellungen und abgegrenzte Verbindlichkeiten

4.3.1 Pensionsrückstellungen Rz. 57 IAS 19.140 a) sieht eine Reihe von Angabepflichten für Pensionsverpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen vor. Insbesondere lassen sich folgende Angabepflichten kontenmäßig abbilden: Überleitungsrechnung des Barwerts der Brutto-Verpflichtung vom Anfangs- zum Endbestand einer Berichtsperiode (IAS 19.140 a) (ii) i. V. m. IAS 19.1...mehr

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Segmentberichterstattung na... / 5.3.2 Zurechnung von gemeinschaftlichen Vermögenswerten und Schulden sowie Ergebnisrechnungsposten

Rz. 146 Bei der Zurechnung von Abschlussposten auf die Segmente ergeben sich in zweifacher Hinsicht Freiräume, die aufgrund vorhandener Gestaltungsspielräume nicht zu eindeutigen Ergebnissen führen und damit einen anhand der offengelegten Zahlen durchgeführten Wirtschaftlichkeitsvergleich beeinträchtigen. Rz. 147 Die Abschlussposten sind auf die operativen Segmente – sowohl b...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.4.1.3 Rücklage für Zeitwertbewertung

Rz. 75 Die Rücklage für Zeitwertbewertung schließt sowohl die erfolgsneutralen Bewertungsergebnisse aus der Zeitwertbewertung der erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten nach IFRS 9. Kapitel 4.1.2A als auch die ebenfalls erfolgsneutral erfassten Bewertungsergebnisse aus dem effektiven Teil von Cashflow-Hedges ein. Gleiches gilt bei A...mehr

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Segmentberichterstattung na... / 4.3.1.2 Berichtsgrößen zur Bilanz

Rz. 86 Segmentvermögen Sofern das Segmentvermögen intern regelmäßig dem obersten Entscheidungsgremium berichtet wird, ist das Segmentvermögen im Rahmen der externen Segmentberichterstattung nach IFRS 8 anzugeben.[1] Entsprechend dem management approach wird der Umfang des Segmentvermögens in IFRS 8.26 nicht festgelegt. Vielmehr ist nach IFRS 8.26 Satz 1 in der Segmentberichte...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.4.2 Eigenkapitalveränderungsrechnung

Rz. 84 Die Eigenkapitalveränderungsrechnung, welche die in IAS 1.106 aufgeführten Anforderungen erfüllt, hat folgende Gestalt:[1]mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.5.1 Bestandteile des Steueraufwands und -ertrags

Rz. 85 Nach IAS 12.79 sind die Hauptbestandteile des Steueraufwands und Steuerertrags getrennt anzugeben. IAS 12.80 enthält eine beispielhafte, jedoch nicht abschließende Aufzählung der Komponenten des Steueraufwands und Steuerertrags. Diese Hauptbestandteile des Steueraufwands lassen sich hinsichtlich der Art nach in die tatsächlichen und die latenten Ertragsteuern (aus tem...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 2.3 Aufstellung der IFRS-Eröffnungsbilanz

Rz. 13 In der 3. Phase ist auf Basis eines vorliegenden HGB-Jahresabschlusses eine Eröffnungsbilanz nach IFRS zu erstellen.[1] Diese Stufe bildet zugleich einen Teil des Ergebnisses der ersten beiden Phasen ab. Grundlage für die erstmalige Erstellung einer IFRS-Eröffnungsbilanz ist IFRS 1. Nach der Grundregel des IFRS 1.7 ist in der IFRS-Eröffnungsbilanz so zu bilanzieren, a...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.6.2.2 Aufgabe von Geschäftsbereichen

Rz. 106 IFRS 5 schreibt sowohl für die zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen als auch für die aufgegebenen Geschäftsbereiche zahlreiche Angaben im Anhang zum IFRS-Abschluss vor. Die bilanzbezogenen Angabepflichten zu den zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen lassen sich dadurch abbilden, inde...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.3.1 Pensionsrückstellungen

Rz. 57 IAS 19.140 a) sieht eine Reihe von Angabepflichten für Pensionsverpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen vor. Insbesondere lassen sich folgende Angabepflichten kontenmäßig abbilden: Überleitungsrechnung des Barwerts der Brutto-Verpflichtung vom Anfangs- zum Endbestand einer Berichtsperiode (IAS 19.140 a) (ii) i. V. m. IAS 19.141); Überleitung des beizuleg...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.7 Zahlungsströme in der Kapitalflussrechnung

Rz. 113 Nach IAS 7.31 und 7.35 sind Cashflows aus erhaltenen und gezahlten Zinsen, Dividenden und Ertragsteuern jeweils gesondert anzugeben.[1] Bei buchhalterischer Abbildung dieser Anforderung müssen Konten zur Herausfilterung der zahlungswirksamen Zinsen, Dividenden und Steuern (sowohl Auszahlungen als auch Einzahlungen) eingerichtet werden. Eine 2. Möglichkeit zur Generie...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.4.1.4 Kapitalrücklage

Rz. 80 Auswirkungen auf die Kapitalrücklage nach IFRS können sich insbesondere ergeben: durch die Erfassung von Eigenkapitalbeschaffungskosten, durch die Bilanzierung des Eigenkapitalanteils aus einer Wandel- oder Optionsschuldverschreibung und/oder durch anteilsbasierte Vergütungen mit echten Eigenkapitalinstrumenten. Erfassung von Eigenkapitalbeschaffungskosten Rz. 81 Nach IAS ...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.4.1.1 Anpassung der Gewinnrücklagen im IFRS-Abschluss

Rz. 68 Sofern ein Unternehmen erstmalig nach IFRS bilanziert, hat das Unternehmen den Abschluss grundsätzlich so aufzustellen, als ob es seit Beginn der Unternehmenstätigkeit nach IFRS bilanziert hätte.[1] Der kumulierte Eigenkapitaleffekt aus dem Übergang zu IFRS ist nach IFRS 1.11 im Regelfall[2] als Anpassung des Eröffnungswertes der angesammelten Gewinnrücklagen der erst...mehr

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Segmentberichterstattung na... / 4.5 Generierung von Berichtsgrößen aus dem internen Berichtswesen (Exkurs)

Rz. 114 Die in der Segmentberichterstattung offenzulegenden Berichtsgrößen lassen sich unmittelbar aus der der internen Finanzberichterstattung vorgeschalteten Kosten- und Leistungsrechnung oder in Einzelfällen bereits direkt aus der Finanzbuchhaltung generieren. Im Folgenden werden typische Möglichkeiten der Generierung aufgeführt: Rz. 115 Für die Aufteilung der Segmenterlös...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.6.2.1 Segmentberichterstattung

Rz. 102 IFRS 8 fordert von börsennotierten Unternehmen die Offenlegung ausgewählter Abschlussdaten für die einzelnen Aktivitätsfelder eines Unternehmens bzw. Konzerns. Der mit IFRS 8 umgesetzte Management Approach basiert auf der Idee, dass den Abschlussadressaten grundsätzlich dieselben Schlüsselgrößen in derselben Abgrenzung wie den zentralen Entscheidungsträgern des Unter...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.3.2 Sonstige Rückstellungen

Rz. 65 IAS 37.84 schreibt die Offenlegung der Rückstellungsentwicklung vor. Zusätzlich zur üblichen Darstellung der Rückstellungsentwicklung in der deutschen Rechnungslegung sind die Zuführung aufgrund der Aufzinsung der Rückstellungen im Zeitablauf sowie die Effekte aus der Änderung des Abzinsungssatzes gesondert darzustellen. Aufgrund der Regelung des § 277 Abs. 5 Satz 1 H...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.2.3 Modifizierte Differenzbuchungen

Rz. 30 Die Differenzen zwischen den Konteninhalten des 1. Rechnungslegungssystems (z. B. HGB) und denjenigen des 2. Rechnungslegungssystems (z. B. IFRS) werden über die Konten des 2. Bewertungsbereichs abgebildet. Auf diesen Konten finden zunächst die Stornierungen der – im 2. Rechnungslegungssystem – abweichenden Buchungen des 1. Rechnungslegungssystems sowie anschließend d...mehr