Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einkünfte aus KapVerm nach § 20 EStG

Rn. 32 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei Anteilen an KapGes erfolgt eine Besteuerung auf zwei verschiedenen Ebenen, nämlich der Vermögensebene und der Ertragsebene. Insoweit besteht grundsätzlich eine "scharfe Trennlinie" ( Pung in D/P/M, § 17 EStG Rz 18). Die laufenden Einkünfte aus der Beteiligung an der KapGes – offene oder vGA nach § 20 Abs 1 Nr 1 EStG – fallen auf der Ertra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Leippe/Baldauf, Geplante ges Verankerung des kommunalen stlichen Querverbunds durch das JStG 2009, DStZ 2008, 568; Bracksiek, Die Neuregelung des stlichen Querverbunds durch das JStG 2009, FR 2009, 15; Hüttemann, Rechtsprobleme des "neuen" Querverbundes nach dem JStG 2009, DB 2009, 2629. Leippe/Baldauf, Änderungen beim kommunalen stlichen Querverbund nach dem JStG 2009, DStZ 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 5 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 § 4 Abs 1 KStG enthält die Definition des in § 1 Abs 1 Nr 6 KStG als unbeschr kstpfl benannten BgA einer jur Pers d öff Rechts. § 8 Abs 1 S 2 KStG bestimmt, dass bei BgA iSd § 4 KStG die Absicht, Gewinn zu erzielen, und die Beteiligung am allg wirtsch Verkehr nicht erforderlich sind. Nach § 8 Abs 7 S 1 Nr 1 KStG sind die Rechtsfolgen einer vGA...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Steuerliche Begünstigung des Kapitalgesellschafters

Rn. 65 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 4e EStG gilt nicht nur für Beiträge, die ein Trägerunternehmen für seine ArbN aufwendet. Handelt es sich bei dem Trägerunternehmen um eine KapGes, kann es auch Beiträge an einen Pensionsfonds, die es zu Gunsten eines Kapitalgesellschafters, der zB als Geschäftsführer oder ArbN der KapGes tätig ist, als BA abziehen. Allerdings ist insoweit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Umsatzsteuer und Vorsteuer

Tz. 24 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Zu den nach § 10 Nr 2 KSG nabzb St gehören auch die USt für Umsätze, die Entnahmen oder vGA sind sowie die VorSt-Beträge auf Aufwendungen, die dem Abzugsverbot nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 1–4 und 7 und Abs 7 EStG unterliegen. 4.3.1 Entstehungsgeschichte der Regelung Tz. 25 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 10 Nr 2 KStG aF rechnete die "USt auf den Eig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Verhältnis des § 22 KStG zu anderen Vorschriften

Tz. 8 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 § 22 KStG gilt für die Gen iSd § 1 Abs 1 Nr 2 KStG . Zur Bedeutung der Vorschrift für die st-befreiten Gen iSd § 5 Abs 1 Nr 10 und 14 KStG s Tz 7. § 22 KStG grenzt die als BA abzb gen Rückvergütungen von solchen ab, die eine vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG darstellen; in Bezug auf die abzb Rückvergütungen geht § 22 KStG dem § 8 Abs 3 S 2 KStG vor (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.2.1 Finanzmarktstabilisierungsfonds, Finanzmarktstabilisierungsanstalt und Abwicklungsanstalten

Tz. 12 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Der durch das Finanzmarktstabilisierungsfondsges – FMStFG – errichtete Finanzmarktstabilisierungsfonds unterliegt nach § 14 Abs 1 FMStFG nicht der KSt. Bei dieser Regelung handelt es sich um eine StBefreiung außerhalb des KStG . Krit hierzu s Wagner (DStZ 2009, 346). Die nach § 3a FMStFG errichtete Finanzmarktstabilisierungsanstalt ("Bundesans...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.1.1 Gruppe 1: Betriebe gewerblicher Art mit Betriebsvermögensvergleich/Überschreiten von Umsatz- bzw Gewinngrenzen

Tz. 287 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Zu dieser Gruppe gehören nicht st-befreite BgA, die ihren Gewinn aufgr einer ges Verpflichtung oder freiwillig durch BV-Vergleich (s § 4 Abs 1 EStG, § 5 EStG) ermitteln oder die bestimmte Umsatz- bzw Gewinngrenzen überschreiten. 13.4.1.1.1 Betriebe gewerblicher Art, die den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln Tz. 288 Stand: EL 98...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.8.4 Betreiben von nicht nach § 4 Abs 6 KStG zusammenfassbaren Tätigkeiten in einer Personengesellschaft

Tz. 327 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach dem Urt des BFH v 26.06.2019 (Az: VIII R 43/15) kommt die Zusammenfassung mehrerer BgA zu einem neuen, einheitlichen BgA auch für Zwecke des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG nur unter den Voraussetzungen des § 4 Abs 6 KStG (hierzu s Tz 110ff) in Betracht (hierzu auch s Tz 324e). Sind in einer Pers-Ges mehrere vd (Gewinn- und Verlust-)Tät...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.5 Verlusttragung bei mehreren beteiligten juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Tz. 62b Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Im Falle der Beteiligung mehrerer jur Pers d öff Rechts an der Kap-Ges vertrat die Fin-Verw zunächst die Rechts-Auff, dass sich die Verlusttragungspflicht grds nach der Beteiligungsquote (und nicht nach dem Verhältnis der Stimmrechte; aA s Pinkos, DStZ 2010, 96) bemesse, dh alle an der Kap-Ges beteiligten jur Pers d öff Rechts müssten die V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.7.1 Grundsätzliche Anwendung auch für Veranlagungszeiträume vor 2009

Tz. 42 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 34 Abs 6 S 4 KStG idF des JStG 2009 ist § 8 Abs 7 KStG auch für VZ vor 2009 anzuwenden. Das bedeutet, dass alle bei Inkrafttreten der Vorschrift noch offenen Veranlagungen nach den vorstehenden Ausführungen abzuwickeln sind. Nach Rechtsauff von Frotscher (in F/D, KStG, § 8 Rn 636) und Paetsch (in R/H/N, KStG, § 8 Rn 1872) handelt es s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3 Zeitpunkt und Nachweis der Verlusttragung durch die öffentlich-rechtlichen Anteilseigner

Tz. 61c Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Zum Zeitpunkt, zu dem der Verlustausgleich durchzuführen ist, s Geißelmeier/Bargenda (DStR 2009, 1333, 1339). Nach Frotscher (in F/D, KStG, § 8 Rn 614) hat der Ausgleich der Verluste im zeitlichen Zusammenhang mit dem Wj der Kap-Ges zu erfolgen, in dem der Verlust erwirtschaftet wurde, es sei denn, es bestehe eine bindende und vollwertige V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.3 Kapitalerträge bei Betrieben gewerblicher Art der Gruppe 3

Tz. 349 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die dritte Gruppe umfasst die BgA "Veranstaltung von Werbesendungen" der inl öff-rechtlichen Rundfunkanstalten (ARD-Anstalten, ZDF). Die Besteuerung knüpft an das Einkommen iSd § 8 Abs 1 S 3 KStG an. Nach dieser Vorschrift beträgt das Einkommen aus dem Geschäft der Veranstaltung von Werbesendungen 16 % der Entgelte (§ 10 Abs 1 UStG) aus Werb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.4.2.2 Abstandnahme vom Steuerabzug bei steuerbegünstigten Gläubigern der Kapitalerträge

Tz. 360a Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Erfüllt der Gläubiger der Kap-Erträge die Voraussetzungen des § 44a Abs 7 S 1 Nr 1 bis 3 EStG, ist entspr dieser Vorschrift der KapSt-Abzug nicht vorzunehmen. Insoweit sind zwei Fallgruppen zu unterscheiden: § 44a Abs 7 S 1 Nr 2 und Nr 3 EStG betrifft die Fälle, in denen die Träger-Kö des BgA entweder eine Stiftung des öff Rechts, die aussch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.3.2 Zeitpunkt der Zurechnung des Gewinns des Eigenbetriebs bei der Trägerkörperschaft

Tz. 322 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach dem Urt des BFH v 16.11.2011 (BStBl II 2013, 328) kann die Träger-Kö auf die in einem Eigenbetrieb erzielten Gewinne nicht unmittelbar zugreifen. Erst wenn das hierfür zuständige Gremium beschließt, den Gewinn ganz oder tw in den allg Haushalt der Träger-Kö zu überführen, kann die Träger-Kö hierüber verfügen. Wie bei beherrschenden AE ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.7 Erstmalige Anwendung

Tz. 368 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach § 52 Abs 37a S 2 EStG idF des StSenkG ist § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG erstmals auf Gewinne anzuwenden, die (von dem Empfänger des Gewinns, also der Träger-Kö des BgA) nach Ablauf des ersten Wj des BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit erzielt werden, für das das KStG idF des StSenkG erstmals anzuwenden ist. 13.4.7.1 Erstmalige Anwendun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.3.4 Verluste des Eigenbetriebs

Tz. 324 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Bei einer Kap-Ges stehen Gewinne, die zum Ausgleich von Verlusten aus früheren Wj verwendet werden müssen, für Ausschüttungen nicht mehr zur Verfügung. Insoweit kann es daher nicht zu Eink kommen, die nach dem Teileink-Verfahren zu versteuern sind. Bei Eigenbetrieben, die nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften zur Gewinnermittlun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.1.3 Gruppe 3: Rundfunkanstalten

Tz. 295 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die "Veranstaltung von Werbesendungen" durch inl öff-rechtliche Rundfunkanstalten (ARD-Anstalten und ZDF) bildet unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen der Gruppe 1 einen BgA. Die Besteuerung knüpft an das Einkommen iSd § 8 Abs 1 S 3 KStG an. Hierzu s Tz 349.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.7.4 Erstmalige Anwendung auf Gewinne iSd § 21 Abs 3 UmwStG 1995

Tz. 372 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Für die erstmalige zeitliche Anwendung auf Gewinne iSd § 21 Abs 3 UmwStG 1995 enthält das Ges keine besondere Anwendungsregelung. Nach der Grundregel des § 52 Abs 37a S 2 EStG idF des StSenkG ist § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG erstmals auf Gewinne anzuwenden, die nach Ablauf des ersten Wj des BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit erzielt werd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.3 Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG bei einem Eigenbetrieb

13.4.2.1.3.1 Begriff des Eigenbetriebs Tz. 321 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Eigenbetriebe sind organisatorisch und haushaltsmäßig verselbständigte Einrichtungen, die finanzwirtsch Sondervermögen der Träger-Kö sind (zB s § 86 Abs 1 GemO – RP). Zum Begriff des Eigenbetriebs s auch Tz 19, s Schüttler/Engels/Schmidt (DStR 2012, 1069); und s Schr des BMF v 28.01.2019 (BStBl I 2019, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.11 Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG bei Umwandlungs-Vorgängen

Tz. 335 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Aufgr der Änderung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 2 EStG durch das JStG 2007 bzw durch das SEStEG (s Tz 255ff) gelten "in Fällen der Einbringung nach dem Sechsten und des Formwechsels nach dem Achten Teil des UmwStG " (für Umwandlungen, für die das UmwStG idF des SEStEG anzuwenden ist) bzw "in Fällen der Einbringung nach dem Achten und des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.11.2 Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft (Formwechsel nach dem Achten Teil des UmwStG)

Tz. 337 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 2 Hs 2 EStG gelten auch im Falle des Formwechsels nach dem Achten Teil des UmwStG die Rücklagen als aufgelöst. Diese Regelung erfasst uE solche Fälle, in denen der BgA in einer Beteiligung an einer MU-Schaft/Pers-Ges besteht (s Tz 51) und diese MU-Schaft/Pers-Ges in eine Kap-Ges formgewechselt wird. Auch hier...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.11.4 Einbringung eines Betriebs, zu dessen Betriebsvermögen Anteile an einer Kapitalgesellshaft gehören, in diese Kapitalgesellschaft

Tz. 341 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 In dem Fall, dass im Zuge einer Einbringung eines BgA in eine GmbH bisherige Anteile an dieser GmbH, die BV des BgA waren, zurückbehalten und (unentgeltlich) ins Hoheitsvermögen überführt werden, ist zu prüfen, ob eine analoge Anwendung der Billigkeitsregelung in Rn 20.09 des Schr des BMF v 11.11.2011 (BStBl I 2011, 1314; keine Annahme eines...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 286 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Hinsichtlich des pers Anwendungsbereichs des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 bis 3 und 5 EStG ist zwischen drei Gruppen von BgA zu unterscheiden: Unter die erste Fallgruppe fallen BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die ihren Gewinn durch BV-Vergleich ermitteln oder die in § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 EStG genannte Umsatz- oder Gewinngröße ü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.8.5 Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 327a Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Stellt die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer Kap-Ges einen BgA dar (hierzu s Tz 55), so ist dieser – mangels rechtlicher Verselbständigung – als Regiebetrieb zu beurteilen (s Schiffers, DStZ 2017, 562). Ist eine solche Beteiligung ein eigenständiger BgA oder – notwendiges oder gewillkürtes – BV eines (anderen) BgA (s Tz 185f...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.5.1 Verlusttragung abweichend von der Beteiligungsquote

Tz. 62c Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Bei einem "Sachverhalt im Verkehrsbereich" war es nach Verw-Auff zulässig, die Verluste einer Kap-Ges, in der sich zwei Landkreise zur gemeinsamen Erbringung von Leistungen im ÖPNV zusammengeschlossen haben, entspr des (unterschiedlichen) Umfangs der in den jeweiligen Kreisen erbrachten Verkehrsdienstleistungen (zB nach dem Verhältnis der i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.1.2 Gruppe 2: Betriebe gewerblicher Art im Falle der Veräußerung einbringungsgeborener bzw. sperrfristbehafteter Anteile

Tz. 294 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Zur Rechtslage vor Inkrafttreten des SEStEG (Veräußerung einbringungsgeborener Anteile) s Tz 344, zur Rechtslage nach Inkrafttreten des SEStEG (Veräußerung sperrfristbehafteter Anteile) s Tz 345ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Ausschließlich die öffentlich-rechtlichen Anteilseigner müssen die Verluste aus begünstigten Dauerverlustgeschäften tragen – § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 letzter Hs KStG

5.4.1 Allgemeines Tz. 59 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Ein begünstigtes Dauerverlustgeschäft liegt nur vor, wenn nachweislich ausschl solche Gesellschafter, die jur Pers d öff Rechts sind, die Verluste aus Dauerverlustgeschäften tragen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Dritte, die keine jur Pers d öff Rechts sind, nicht von der Anwendung des § 8 Abs 7 KStG profitieren (s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.2.3.4 "Unzulässige" Rücklagen eines Regiebetriebs

Tz. 315 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 28.01.2019, BStBl I 2019, 97 Rn 35) führt die Bildung einer unzulässigen Rücklage zu stpfl Kap-Ertr der Träger-Kö. Gleichzeitig gilt der in die unzulässige Rücklage eingestellte Betrag als durch die Träger-Kö wieder in den BgA eingelegt und führt zu einem Zugang im stlichen Einlagekto (s Schr des BMF v 28.01...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.4.1 Steuersatz

Tz. 359 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Besteuerung wird in den Fällen des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG im Wege des KapSt-Abzugs vorgenommen (s § 43 Abs 1 S 1 Nr 7c EStG). Der KapSt-Satz für Kap-Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG beträgt 15 % (s § 43a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG). Zur Höhe des St-Satzes gelten die Ausführungen zur Höhe des KapSt-Satzes für die Kap-Erträge iSd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.4.2.1 Schuldner

Tz. 360 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Durch § 43 Abs 2 EStG wird klargestellt, dass in den Fällen des § 43 Abs 1 Nr 7c EStG die Identität von Gläubiger und Schuldner dem St-Abzug vom Kap-Ertrag nicht entgegensteht. Die Vorschrift des § 44 Abs 6 S 1 EStG fingiert für die Durchführung des KapSt-Abzugs die jur Pers d öff Rechts als Gläubiger und den BgA als Schuldner der Kap-Erträg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.6 Behandlung der Kapitalerträge beim Empfänger

Tz. 367 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der Gläubiger der Kap-Erträge (Träger-Kö des BgA) unterliegt mit den Eink iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG der beschr KSt-Pflicht nach § 2 Nr 2 KStG. Mit Abzug der KapSt ist die KSt für diese Eink abgegolten (s § 32 Abs 1 Nr 2 KStG). Die nach § 43 Abs 1 Nr 7c EStG zu erhebende KapSt ist definitiv; eine tw Abstandnahme vom St-Abzug nach § 4...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.7.1 Erstmalige Anwendung auf den Gewinn eines Regiebetriebs

Tz. 369 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach der BFH-Rspr (s Urt des BFH v 11.07.2007, BStBl II 2007, 841) werden der Gewinn des BgA iSd KStG und der Gewinn (= Kap-Ertrag) der Träger-Kö iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG zeitgleich bezogen, da BgA und Träger-Kö rechtlich identisch sind (s Tz 10). In seiner späteren Rspr, s Urt des BFH v 16.11.2011 (BStBl II 2013, 328) hat der BFH ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.3.1 Begriff des Eigenbetriebs

Tz. 321 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Eigenbetriebe sind organisatorisch und haushaltsmäßig verselbständigte Einrichtungen, die finanzwirtsch Sondervermögen der Träger-Kö sind (zB s § 86 Abs 1 GemO – RP). Zum Begriff des Eigenbetriebs s auch Tz 19, s Schüttler/Engels/Schmidt (DStR 2012, 1069); und s Schr des BMF v 28.01.2019 (BStBl I 2019, 97 Rn 17).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.3.3 Zuführung des Gewinns des Eigenbetriebs zu Rücklagen

Tz. 323 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Da die Träger-Kö nicht unmittelbar auf den von einem Eigenbetrieb erzielten Gewinn zugreifen kann (s Tz 322), führen diese Gewinne, solange deren Überführung in den allg Haushalt der Träger-Kö noch nicht beschlossen wurde und sie auch nicht ohne einen entspr Beschl tats an die Träger-Kö zur allg Verwendung geleistet wurden, noch nicht zu Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.4 Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG bei einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung

Tz. 324a Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach den landesrechtlichen Vorschriften können Regiebetriebe auch nach den für Eigenbetriebe maßgeblichen Bestimmungen verwaltet werden, wenn deren Art und Umfang eine selbständige Wirtschaftsführung rechtfertigt (eigenbetriebsähnliche Einrichtungen, s Tz 20). Hierzu zB s § 86 Abs 2 S 1 GemO – Rh-Pf und s § 107 Abs 2 GemO – NRW. Die Fin-Ve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.7.5 Erstmalige Anwendung auf den Gewinn öff-rechtlicher Rundfunkanstalten aus der Veranstaltung von Werbesendungen

Tz. 373 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die KapSt-Pflicht für den Gewinn aus der Veranstaltung von Werbesendungen durch inl öff-rechtl Rundfunkanstalten gilt nach § 52 Abs 37a Satz 3 EStG idF des StSenkG bereits für Gewinne (3/4 des Einkommens) des VZ 2001 (§ 52 Abs 53 S 3 EStG idF des StSenkG enthält die entspr Anwendungsregelung für § 44 Abs 6 S 3 EStG).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.4.3 Beteiligung von Körperschaften an der übernehmenden Gesellschaft bei Übertragung (§ 6 Abs 5 S 5 EStG)

Tz. 54 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Bei der Übertragung eines WG in den Sachverhalten des § 6 Abs 5 S 3 EStG (s Tz 47) ist (von vorn herein) statt des Bw der Tw anzusetzen (dazu s Tz 52, s Tz 52a), wenn und soweit der Anteil einer Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse an dem übertragenen WG unmittelbar oder mittelbar begründet wird oder sich erhöht (s § 6 Abs 5 S 5 EStG). Z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 170 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Veräußerungspreis iSd § 17 Abs 2 S 1 EStG ist das Entgelt, welches dem Veräußerer für die Übertragung am wirtschaftlichen Eigentum der Anteile zufließt. Das umfasst alle vom Erwerber erhaltenen Gegenleistungen. Diese können zusätzlich oder ausschließlich auch in Form von Sach-, Dienstleistungen, Rechten, Abtretungen von Forderungen oder...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Verhältnis zu § 12 EStG

Tz. 5 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 § 12 Nr 1 EStG verbietet ua den Abzug der Aufwendungen für die private Lebensführung. Es war in Rspr und Lit lange Zeit umstritten, inwieweit dieses Abzugsverbot auch auf die KSt übertragbar ist. So hatte der BFH in früheren Urt (zB s Urt v 07.11.1963, BStBl III 1964, 181 und v 02.11.1965, BStBl III 1966, 225) die Auff vertreten, dass auch Kö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2 Anwendungsbereich von § 6 Abs 5 S 3 EStG

Tz. 47 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 In § 6 Abs 5 S 3 EStG ist der Bewertungsansatz für Einzel-WG enthalten, die durch Übertragung im MU-Bereich die Zugehörigkeit vom (Sonder-)BV des MU zum Gesamthandsvermögen einer MU-Schaft oder zum Sonder-BV eines anderen MU wechseln. Der Vorgang erfolgt wegen der angeordneten Bw-Fortführung idR st-neutral, sofern keine Besteuerungssubstanz ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.4 Maßgeblicher Zeitpunkt; Teilbetrieb im Aufbau; Liefer- und Leistungsbeziehungen im Rückwirkungszeitraum

Tz. 114 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Teilbetriebs-Eigenschaft war nach früherer Verw-Auff (s UmwSt-Erl 1998 Rn 15.10) nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Spaltungsbeschl zu beurteilen. Bis dahin mussten sowohl die wes Betriebsgrundlagen als auch die sog neutralen WG den zu spaltenden Teilbetrieben zugeordnet sein (wg der Zuordnung von WG zu einem Teilbetrieb s Tz 133f...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.3 Verpachtung von Wirtschaftsgütern, die zum Hoheitsvermögen der Trägerkörperschaft gehören

Tz. 76 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach der Rspr (s Urt des BFH v 17.05.2000, BStBl II 2001, 558) gelten die Grundsätze zur Zuordnung von wes Betriebsgrundlagen zum BV des BgA dann jedoch nicht, wenn die WG zum Hoheitsvermögen der Träger-Kö gehören. Solche WG könnten zwar wes Betriebsgrundlagen des BgA, aber nicht dessen BV sein. Dennoch seien auch in diesen Fällen Nutzungsen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.5.1 Gebot der gleichmäßigen Behandlung der Mitglieder

Tz. 51 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Bei der Gewährung von gen Rückvergütungen sind die Mitglieder gleichmäßig zu behandeln. Gem § 22 Abs 2 S 1 KStG sind die Rückvergütungen nur abzb, wenn sie unter Bemessung nach der Höhe des Umsatzes zwischen den Mitgliedern und der Gen bezahlt sind. R 22 Abs 5 S 1 KStR 2022 präzisiert dies dahingehend, dass die Rückvergütungen nach der Höhe ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Options- und Umwandlungsrechte

Rn. 84 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zu den Anwartschaften gehören auch Options- und Umwandlungsrechte, da sie dem Gläubiger (Rechtsinhaber) das Recht auf Bezug von Aktien bzw auf Umwandlung einer Forderung oder stillen Beteiligung in eine Beteiligung gewähren (§ 221 Abs 1 S 1 AktG, § 272 Abs 2 Nr 2 HGB). Nach der hM sind auch Optionsanleihen Anwartschaften iSd § 17 Abs 1 S 3 ES...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.3.5 Mobiles BHKW

Tz. 127j Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Rn 5 iVm Rn 1 des BMF-Schr v 11.05.2016 (BStBl I 2016, 479) enthalten Sonderregelungen für mobile BHKW. Dies sind transportable Einrichtungen, die an vd Orten eingesetzt werden können, zB im Sommer an einem Freibad und im Winter an einer Schule oder einem Hallenbad. Rn 1 des BMF-Schr verlangt, dass das mobile BHKW mehr als 50 % seiner Wärme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 341 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Auflösungsgewinn iSd § 17 Abs 4 EStG ist der Betrag, um den der gemeine Wert (§ 9 BewG) des dem StPfl zugeteilten oder zurückgezahlten Vermögens der KapGes die AK einschließlich der als nachträgliche AK der Beteiligung zu behandelnde Kosten (s Rn 184ff) übersteigt. Die im Zusammenhang mit der Auflösung der Gesellschaft vom StPfl persönlich ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.1 Rechtsentwicklung und Sinn der Vorschrift

Tz. 249 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der Besteuerungstatbestand des § 20 Abs 1 Nr 10 EStG ist durch das StSenkG eingeführt und in der Folgezeit mehrfach – insbes durch das UntStFG – geändert worden. Er ist erstmals auf Gewinne und Leistungen anzuwenden, die nach Ablauf des ersten Wj des BgA erzielt werden, für das das KStG idF des StSenkG erstmals anzuwenden ist (s § 52 Abs 37a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Sinn und Zweck der Vorschrift

Tz. 2 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Anders als Kap-Ges, die auf die Förderung der eigenen Gewinne ausgerichtet sind, dienen Gen gem § 1 GenG dem Zweck, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder (Genossen) oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Die Genossen sind dabei nicht nur die Träger der Gen, sondern auch deren...mehr