Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

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Erbschaftsteuer: Berechnung / 1.1 Sachliche Steuerpflicht

Der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) unterliegen als sog. Grundtatbestände nach § 1 Abs. 1 ErbStG (= sachliche Steuerpflicht) der Erwerb von Todes wegen, die Schenkungen unter Lebenden, die Zweckzuwendungen und die (Familien-)Stiftungen mit dem Ziel, die Bereicherung aus einem Vermögensanfall zu erfassen. Die Schenkung ist schon deshalb mit einzubeziehen, um sonst mögliche Steue...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.3.2 Betriebsergebnis

Für die Ermittlung des Durchschnittsertrags der letzten 3 Jahre ist das Betriebsergebnis der jeweiligen in den Durchschnittszeitraum fallenden Wirtschaftsjahre zu ermitteln. In § 202 BewG sind Vorgaben für die Ermittlung dieses Betriebsergebnisses gemacht – Ziel ist ein normiertes, um außergewöhnliche und steuerliche Besonderheiten bereinigtes Ergebnis. Praxis-Tipp Kein Einfl...mehr

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Genossenschaften und deren ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Markus Kowanda[*] In Social-Media-Kanälen und effekthascherischen Internetauftritten wird gehäuft und teilweise in Verkennung der Sachlage und unter Vermischung insb. steuerlicher Fachausdrücke auf die ertragsteuerlichen und auch erbschaft/-schenkungsteuerlichen Vorteile von Genossenschaften aufmerksam gemacht. Dieser dreiteilige Beitrag soll eine Einschätzun...mehr

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Genossenschaften und deren ... / 7. Reguläre Gewinnauskehrung an Genossen und deren Besteuerung

Außerhalb der vGA oder der genossenschaftlichen Rückvergütung sind an die Mitglieder ausgeschüttete Beträge als reine (nicht abziehbare) Gewinnausschüttungen wie Dividenden zu behandeln, so dass bei den Mitgliedern diese bei Privatvermögenszugehörigkeit der Anteile nach Einbehalt der Abgeltungssteuer (25 % KapESt, 5,5 % hierauf ggf. SolZ sowie ggf. KiSt) auszuzahlen sind. Is...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden / 1 Allgemeine Grundsätze

Nach § 9 Nr. 5 GewStG wird die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen um die aus den Mitteln des Gewerbebetriebs geleisteten Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung bestimmter Zwecke in betragsmäßig begrenzter Höhe gekürzt. Die Kürzung erfolgt nach den eigenständigen Regelungen in § 9 Nr. 5 GewStG, die jedoch mit dem einkommensteuerlichen Spendenabzug (§ 10b EStG) ide...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines von einer GmbH überlassenen Pkw trotz vertraglichem Nutzungsverbots

Leitsatz Aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass ein Alleingesellschafter-Geschäftsführer einen ihm zur Verfügung stehenden betrieblichen Pkw unabhängig von einem vereinbarten Nutzungsverbot auch für private Fahrten nutzt, da nicht zu erwarten ist, dass ein Verstoß gegen ein Privatnutzungsverbot aufgrund des fehlenden Inter...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.3 Vorabausschüttungen und verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 87 In der Praxis kommt es aufgrund der Systematik des steuerlichen Einlagekontos häufig zu Problemen, da für die Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns auf die Vorjahreswerte zurückgegriffen werden muss; der im laufenden Wirtschaftsjahr erzielte Gewinn steht für Ausschüttungen der Körperschaft noch nicht zur Verfügung. Viele Unternehmen haben die Prozesse für die Aufstell...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.3 Anteilseigner

Rz. 165 Der Anspruch auf Ausstellung der Bescheinigung über die Verwendung des steuerlichen Einlagekontos steht dem Anteilseigner zu. Als Anteilseigner gilt derjenige, dem im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbeschlusses die Anteile i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG gem. § 39 AO zuzurechnen sind. Entscheidend ist also das wirtschaftliche Eigentum an den Anteilen, etwa bei Wertpap...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 4.3 Erstmalige Feststellung des steuerlichen Einlagekontos

Rz. 128 Gem. § 27 Abs. 2 S. 3 KStG ist der Bestand des steuerlichen Einlagekontos zum Zeitpunkt des Eintritts in die unbeschränkte Steuerpflicht erstmalig festzustellen. Diese Regelung gilt nur für Körperschaften, die zuvor nicht der unbeschränkten Steuerpflicht unterlegen haben. Hierfür kommen neu gegründete Körperschaften ("klassische" Neugründung, Verschmelzung, Spaltung,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.6 Zuordnung der Auskehrung zu den Gesellschaftern

Rz. 104 Leistungen der Körperschaft sind den Anteilseignern grds. anteilig entsprechend den Beteiligungsquoten zuzurechnen. Bereits nach handelsrechtlichen Maßstäben wird den Gesellschaftern ein Anteil an einem bestimmten Gewinn, nicht jedoch ein bestimmter Anteil am Gewinn zugeordnet. Es ist mithin nicht möglich, einzelne Gewinnanteile den Gesellschaftern zuzuordnen. Kommt ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 7.4 Rechtsfolgen

Rz. 269 Sind die Voraussetzungen des § 27 Abs. 7 KStG erfüllt, ergibt sich als Rechtsfolge, dass diese Körperschaften und Personenvereinigungen ein steuerliches Einlagekonto zu führen, fortzuschreiben und zu erklären haben. Es erfolgt eine gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos gem. § 27 Abs. 2 KStG. Allerdings müssen Erklärung und Bescheinigung an die Verhäl...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.2 Verpflichtung zur Ausstellung der Bescheinigung

Rz. 151 Eine ausschüttende Körperschaft ist gem. § 27 Abs. 3 S. 1 KStG dazu verpflichtet, dem Anteilseigner eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu erteilen, sofern Beträge des steuerlichen Einlagekontos für die Ausschüttung als verwendet gelten. Der Anteilseigner hat damit einen zivilrechtlichen Anspruch auf Erteilung der Bescheinigung, wenn eine Ausschüt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.4 Form und Inhalt der Steuerbescheinigung

Rz. 174 Die Bescheinigung ist gem. § 27 Abs. 3 S. 1 KStG nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen. Die Ermächtigungsgrundlage hierzu befindet sich in § 33 Abs. 2 Nr. 1 KStG, wonach das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder u. a. die in § 27 KStG vorgeschriebene Bescheinigung bestimmen kann. Dies ist mit Schreiben v. 3.12.2014[1] geschehen, w...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.6.6 Zu hohe Bescheinigung

Rz. 207 Die dritte im Gesetz genannte Fallgruppe umfasst schließlich die zu hohe Bescheinigung der Verwendung des steuerlichen Einlagekontos. In diesem Fall könnte ein Steuerschaden entstehen, da dieser Betrag beim Anteilseigner eine steuerfreie Kapitalrückzahlung darstellt, soweit die Auskehrung die Anschaffungskosten bzw. den Buchwert der Anteile nicht übersteigt.[1] § 27 ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 7.1 Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nrn. 2–5 KStG

Rz. 253 § 27 Abs. 1 bis 6 KStG bezieht sich ausdrücklich nur auf Kapitalgesellschaften, d. h. in Übereinstimmung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG auf AG, GmbH, KGaA sowie SE. Darüber hinaus ist die Regelung auf Gesellschaften ausl. Rechtsform anzuwenden, sofern diese nach einem Rechtstypenvergleich[1] in den wesentlichen Strukturmerkmalen einer deutschen Kapitalgesellschaft entspre...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.6.4 Verspätete bzw. unterlassene Bescheinigung

Rz. 200 Gem. § 27 Abs. 5 S. 2 KStG gilt bei einer verspäteten oder unterlassenen Bescheinigung eine fiktive Verwendungsfestschreibung mit 0. Die Regelung zielt darauf ab, Verfahrenssicherheit herzustellen[1] und Verzögerungen bei der Ausstellung von Bescheinigungen zu vermeiden. Maßgebend ist die in der Vorschrift genannte Frist. Danach ist eine Bescheinigung nach Abs. 3 bis...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.3 Entwicklung des steuerlichen Einlagekontos

Rz. 32 Das steuerliche Einlagekonto wird gem. § 27 Abs. 1 S. 2 KStG stichtagsbezogen festgestellt. Hierzu wird als Anfangsbestand auf den zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs festgestellten Endbestand des Vorjahrs zurückgegriffen. Der Vorjahresbescheid ist insoweit bindend für die Feststellung des steuerlichen Einlagekontos auf den folgenden Stichtag.[1] Dem fest...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.4 Organschaftliche Ausgleichszahlungen

Rz. 96 Bei Ausgleichszahlungen an außenstehende Anteilseigner einer Organschaft ist danach zu differenzieren, ob die Organgesellschaft selbst oder der Organträger die Ausgleichszahlung leistet. Fraglich ist zunächst, ob die Ausgleichszahlung eine Leistung i. S. d. § 27 KStG darstellen kann. M. E. sprechen die besseren Argumente dafür, dass die Ausgleichszahlungen als Leistun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.6.1 Problemstellung

Rz. 188 § 27 Abs. 3 KStG normiert die Pflicht zur Ausstellung der Bescheinigung über die Höhe von Leistungen, die aus dem steuerlichen Einlagekonto finanziert worden sind. Als Grundlage für die Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos für ein Wirtschaftsjahr dient die Steuerbilanz zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs. Wird diese Bilanz zu einem späteren Zeitpunk...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 6.2 Organschaftliche Mehr- und Minderabführungen

Rz. 226 § 27 Abs. 6 KStG befasst sich mit Korrekturen des steuerlichen Einlagekontos infolge in organschaftlicher Zeit verursachter Mehr- und Minderabführungen der Organgesellschaft.[1] Nach dieser Vorschrift erhöhen Minderabführungen und mindern Mehrabführungen das Einlagekonto der Organgesellschaft, sofern diese ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben. Die Vorschrift ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.1.1 Steuerliche Verwendungsreihenfolge

Rz. 40 Nach § 27 Abs. 1 S. 3-5 KStG besteht eine allgemeine Verwendungsreihenfolge. Diese bestimmt, dass Leistungen der Kapitalgesellschaft zunächst aus dem ausschüttbaren Gewinn finanziert werden. Ist kein ausschüttbarer Gewinn (mehr) vorhanden, wird insoweit das steuerliche Einlagekonto verwendet. Der Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto wird auf Ausnahmefälle be...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 7.2 Betriebe gewerblicher Art, wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

Rz. 258 Eine wichtige klarstellende Erweiterung enthält Abs. 7 für Betriebe gewerblicher Art gem. § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG. Betriebe gewerblicher Art sind wirtschaftliche Geschäftsbetriebe juristischer Personen des öffentlichen Rechts, die insbes. im Bereich der Versorgung (Bereitstellung von Energie, Gas, Wasser etc.) sowie in Form von Betrieben von Hafenanlagen anzutreffen si...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.6.3 Zu niedrige Bescheinigung

Rz. 191 Wird eine "zu niedrige" Verwendung des steuerlichen Einlagekontos bescheinigt,[1] hat der Anteilseigner zu hohe Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern. Die Kapitalgesellschaft hat zudem zu hohe KapESt einbehalten. Gem. § 27 Abs. 5 S. 1 KStG bleibt die Verwendungsfestschreibung des steuerlichen Einlagekontos dennoch bestandskräftig bestehen. Eine Korrektur ist ni...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.1.3 Besserungsschein und steuerliches Einlagekonto

Rz. 52 Fraglich ist, ob auch das Wiederaufleben einer Verbindlichkeit gegenüber Gesellschaftern aufgrund eines Besserungsscheins unter die allgemeine Verwendungsreihenfolge des § 27 Abs. 1 S. 3 KStG fällt oder einen Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto ermöglicht.[1] Verzichtet ein Gesellschafter auf ein Darlehen gegen eine Besserungsabrede, ist die Verbindlichkeit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.1.5 Ausschüttbarer Gewinn

Rz. 63 Eine Definition des ausschüttbaren Gewinns enthält § 27 Abs. 1 S. 5 KStG. Demnach ist ausschüttbar das Eigenkapital laut Steuerbilanz (ggf. das handelsrechtliche Eigenkapital zzgl. steuerlichem Mehr- und abzüglich steuerlichem Mindervermögens gem. § 60 Abs. 2 EStDV), vermindert um das gezeichnete Kapital und um den Bestand des steuerlichen Einlagekontos. Das steuerlic...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Inflationsausgleichsprämie / 6 Besonderheiten bei der Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie an Gesellschafter-Geschäftsführer

Gesellschafter-Geschäftsführer sind regelmäßig Arbeitnehmer ihrer GmbH oder UG, sodass auch Ihnen eine Inflationsausgleichsprämie gewährt werden kann. Zusätzlich zu den Voraussetzungen des § 3 Nr. 11c EStG müssen weitere Vorgaben beachtet werden, damit das Finanzamt die Sonderzahlung nicht als verdeckte Gewinnausschüttung umqualifiziert. Denn in diesem Fall wäre die steuerfr...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Inflationsausgleichsprämie / 6.2 Achtung: Beschluss der Gesellschafterversammlung nötig, falls Dienstverträge keine Regelung beinhalten

Enthält der Dienstvertrag bisher keine gültige Regelung, wonach der Gesellschafter-Geschäftsführer alle steuerfreien Leistungen erhalten kann, kann der Gesellschafter-Geschäftsführer eine abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie nur dann erhalten, wenn die Gesellschafterversammlung zuvor einen entsprechenden Beschluss fasst, der zu protokollieren ist. Ohne Beschluss der Gesel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anteile an verbundenen Unte... / 5.1 Beteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen

Ist eine Körperschaft an anderen Körperschaften oder Personenvereinigungen beteiligt, bleiben bei der Ermittlung des Einkommens Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG,[1] 2,[2] 9[3] und 10 Buchst. a[4] EStG außer Ansatz. Gleiches gilt für Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, deren Leistungen beim Empfänger zu den genannten...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Umsatztantieme an Minderheitsgesellschafter einer AG als vGA

Grundsatz: Die Gewährung einer Umsatztantieme an Minderheitsgesellschafter einer AG kann eine vGA darstellen. Ausnahme: Eine Umsatztantieme kann im Ausnahmefall auch bei Minderheitsgesellschaftern einer AG (Gründungs- oder Aufbauphase) steuerlich anzuerkennen sein, wenn sie zeitlich und höhenmäßig begrenzt ist. FG Nürnberg v. 19.7.2022 – 1 K 1489/20, Rev. eingelegt, Az. des BF...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Entgelt für einen Schuldbeitritt zu Pensionszusagen von Konzern-Schwestergesellschaften keine vGA

Die Erhöhung eines vorab vereinbarten Entgelts für einen Schuldbeitritt zu Pensionszusagen von Konzern-Schwestergesellschaften führt nicht zu einer vGA. Die Verteilung des BA-Abzugs über einen Zeitraum von 15 Jahren nach § 4f Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 S. 1 EStG kommt für vor dem 29.11.2013 erklärte Verpflichtungsübernahmen nicht in Betracht. Für die Anwendung des § 4f Abs. 2 EStG...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Anforderungen an Gewinnerhöhungen nach § 8 Abs. 3 S. 5 KStG bei verdeckten Einlagen in Dreiecksverhältnissen

Verkauft eine zu einem Konsortium mit mehreren Muttergesellschaften gehörende Tochtergesellschaft GmbH-Anteile an eine Urenkelgesellschaft, deren Anteile mittelbar von einer anderen Tochtergesellschaft gehalten werden, zu einem unter dem fremdüblichen Kaufpreis liegenden Preis, führt das zu einer vGA an die Muttergesellschaften sowie zu einer verdeckten Einlage bei der Urenkel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.1 Allgemeines

Rz. 70 § 7 EStG enthält, von § 7 Abs. 5 EStG abgesehen, keine Regelung darüber, wer die AfA vorzunehmen hat. Zur Vornahme der AfA ist derjenige berechtigt, der das Wirtschaftsgut zur Erzielung von eigenen Einkünften einsetzt und die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des genutzten Wirtschaftsguts getragen hat.[1] Zuzurechnen sind die Einkünfte demjenigen, der den Tatbesta...mehr

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Genossenschaften und deren ... / 3. Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) bei Genossenschaften

Die vGA ist vereinfacht dargestellt das körperschaftsteuerliche Einkommenskorrektiv, wenn eine Körperschaft auf Veranlassung ihres/ihrer Gesellschafter steuerlich wirksame Vermögensminderungen oder verhinderte Vermögensmehrungen erleidet, oftmals dergestalt, dass Gesellschafter(-Geschäftsführer) oder denen nahestehende Personen überhöhte Vergütungen/Zinsen/Mieten erhalten od...mehr

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Genossenschaften und deren ... / 2. Laufende Besteuerung

Wie bei anderen Körperschaften hat die Genossenschaft ihr Einkommen durch Betriebsvermögensvergleich i.S.d. § 4 Abs. 1 EStG zu versteuern und nach § 23 Abs. 1 EStG einem Steuersatz von 15 % zu unterwerfen, alle Einkünfte sind solche aus Gewerbebetrieb, § 8 Abs. 2 KStG. Da nach § 8 Abs. 1 KStG das Einkommen nach den Vorschriften des KStG und EStG zu ermitteln ist, finden gem....mehr

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Genossenschaften und deren ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Markus Kowanda[*] In Social-Media-Kanälen und effekthascherischen Internetauftritten wird gehäuft und teilweise in Verkennung der Sachlage und unter Vermischung insb. steuerlicher Fachausdrücke auf die ertragsteuerlichen und auch erbschaft/-schenkungsteuerlichen Vorteile von Genossenschaften aufmerksam gemacht. Dieser dreiteilige Beitrag soll eine Einschätzun...mehr

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Genossenschaften und deren ... / a) Grundsätze

Einzugehen ist hier noch auf die in § 22 KStG gesetzlich verankerte und in R 22 KStR 2022 in 13 Absätzen behandelte Besonderheit der Rückvergütungen von Genossenschaften an ihre Mitglieder, welche insoweit zum Betriebsausgabenabzug zugelassen werden, als die dafür verwendeten Beträge im Mitgliedergeschäft erwirtschaftet worden sind. Der Gesetzgeber will dabei der Eigenart vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Regelungsinhalt

Rn. 381 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Nach § 8 Abs 2 S 2 EStG (Rechtsfolgenverweisung) findet für die Bewertung eines geldwerten Vorteils, der einem StPfl mit Überschusseinkünften aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz erwächst, § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG entsprechend Anwendung. Danach ist die private Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Fahrten für jeden Kalender...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Fiktionen der Einnahme

Rn. 44 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Verzichtet der StPfl, ohne dass eine sog konkrete Verwendungsabrede getroffen wird, auf eine Leistung, so fehlt es an einem Zufluss und damit an einer Einnahme, vgl BFH v 23.09.1998, XI R 18/98, BStBl II 1999, 98. Rn. 45 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Gewährung eines zinslosen oder zinsverbilligten Darlehens führt bei dem Darlehensgeber nicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 91 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Ebenso wie die Möglichkeit, eine Einnahme zu erzielen, noch keine Einnahme ist, BFH v 24.01.2001, I R 100/98, BStBl II 2001, 509, so ist auch der Verzicht auf diese Möglichkeit keine Einnahme. Der StPfl ist nicht verpflichtet, mögliche Einnahmen zu erzielen; verzichtet er zB darauf, eine Lagerhalle zu vermieten oder arbeitet er nicht, können...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Thomas, Einzelfragen zur Gestellung eines Kfz nach dem JStG 1996, DStR 1996, 1859; Urban, Privatnutzung mehrerer Dienstwagen und Nutzungsgemeinschaften, FR 1996, 741; Korn, Zum JStG 1996, KÖSDI 1996, 10 562; Broudré, Nutzung betrieblicher Kfz zu Privatfahrten, DB 1997, 1197; Böhlk-Lankes, Die sog Dienstwagenbesteuerung, BB 1997, 1122; Söhn, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Teilweiser Zusammenhang (Aufteilung)

Rn. 241 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Da sich aus § 12 Nr 1 S 2 EStG kein allgemeines Aufteilungsverbot ergibt (vgl Beschluss des GrS des BFH v 21,09.2009, GrS 1/06, BStBl II 2010, 672, so zuvor schon für den Bereich der Einnahmen vgl BFH v 18.10.2005, VI R 32/03, BStBl II 2006, 30; BFH v 07.12.2004, VIII R 70/02, BStBl II 2005, 468; BFH v 28.01.2003, VI R 48/99, BStBl II 2003,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Wegfall einer Verbindlichkeit

Rn. 60 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Beim Wegfall einer Verbindlichkeit liegt kein Zufluss eines Gutes in Geld oder Geldeswert iSd § 8 Abs 1 EStG vor, wie auch die Entstehung der Schuld keine Aufwendung (Abfluss eines Gutes) beinhaltete. Der durch den Verzicht auf die Forderung beim Schuldner entstehende geldwerte Vorteil liegt darin, dass sich seine Vermögenslage verbessert ha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Einnahmen für Rechnung des StPfl

Rn. 164 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Auf die Erzielung von Einnahmen und ihrer Zurechnung zu dem StPfl hat die Verwendung der Einnahmen keinen Einfluss. Rn. 165 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 So wird der Tatbestand der Einkunftserzielung nicht durch die unentgeltliche Abtretung von Ansprüchen in Frage gestellt, die der StPfl im Rahmen einer einkunftsrelevanten Tätigkeit erworben ha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsatz

Rn. 20 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Grundsätzlich wird der volle KapErtr oder der ausgezahlte Betrag ohne jedwede Kürzung um WK, BA, SA und Steuern angesetzt (§ 43a Abs 2 S 1 EStG). Die Neufassung der Vorschrift ab 2018 verzichtet auf den Zusatz "jeden", was nichts ändern soll an dem Normzweck, keinerlei Anrechnung oder Gegenrechnung irgendwelcher Aufwendungen oder Belastungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Verbilligte Überlassung von WG oder Dienstleistungen

Rn. 65 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Wird ein WG im Rahmen eines Leistungsaustauschs unter seinem am Abgabeort üblichen Endpreis – gemindert um die üblichen Preisnachlässe – übertragen, so liegt darin eine objektive Bereicherung des Empfängers, vgl BFH v 07.12.1984, VI R 164/79, BStBl II 1985, 164; BFH v 22.07.1988, III R 175/85, BStBl II 1988, 995. Ob eine Einnahme in der Gest...mehr

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Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Körperschaftsteuer

In Klageverfahren gegen einen Körperschaftsteuerbescheid bildet grundsätzlich der strittige Steuerbetrag den Streitwert.[1] Bei verdeckten Gewinnausschüttungen beträgt der Streitwert 30/70 (= 42,85 %) des strittigen Gewinnausschüttungsbetrags.[2] Ab der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens im Jahr 2001 ist der Streitwert mit 25 % der strittigen Gewinnausschüttung zu bemess...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 1.2 Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern auf die Betriebskapitalgesellschaft

Soweit bei Begründung der Betriebsaufspaltung einzelne Wirtschaftsgüter des Ausgangsunternehmens auf die Betriebskapitalgesellschaft überführt werden, unterfällt die­ser Vorgang nicht § 20 UmwStG. Voraussetzung für die Betriebsaufspaltung ist, dass mindestens eine wesentlichen Betriebsgrundlage an die Betriebskapitalgesellschaft zur Nutzung überlassen wird. Wegen dieser Notw...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 3.2 Steuerrechtliche Aspekte

Im Rahmen einer Betriebsaufspaltung lassen sich die steuerlichen Vorteile eines Personenunternehmens (Einzelkaufmann, Personengesellschaft) mit den steuerlichen Vorteilen einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) kombinieren.[1] An Steuervorteilen bietet eine Betriebsaufspaltung u. a.: Schuldrechtliche Verträge zwischen dem Besitzunternehmen und der Betriebs-GmbH werden steuerlich ...mehr

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FAQ "Corona“ (Steuern) / 13. Konnte ein Gesellschafter-Geschäftsführer die Steuerfreiheit ebenfalls in Anspruch nehmen?

Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft konnte die Zahlung von steuerfreien Beihilfen und Unterstützungen im Sinne des § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. In diesem Fall wurde die Steuerfreiheit nicht gewährt. Eine verdeckte Gewinnausschüttung lag vor, wenn für die Zahlung keine überzeugenden be...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.4.2.5 Personalüberlassung

Rz. 60 Für die pauschalierte Bewertung von privaten Fahrzeugnutzungen, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern gestatten, gilt die in Rz. 26–33 beschriebene sog. 1 %-Regelung gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG entsprechend.[1] Bei untersagter Privatnutzung (i. d. R. durch arbeitsvertragliches Verbot) ist der früher geltende Beweis des ersten An...mehr