Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
vGA – Versorgungszahlung und Geschäftsführergehalt

Leitsatz 1. Aus steuerrechtlicher Sicht ist es nicht zu beanstanden, ein Versorgungsversprechen der Kapitalgesellschaft nicht von dem endgültigen Ausscheiden des Begünstigten aus dem Dienstverhältnis als Geschäftsführer, sondern allein von dem Erreichen der Altersgrenze abhängig zu machen. In diesem Fall würde ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter allerdings gr...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.3.4.3 Verdeckte Einlagen

Rz. 61 Eine verdeckte Einlage[1] ist die Zuwendung eines bilanzierungsfähigen Vorteils des Gesellschafters oder einer ihm nahestehende Person[2] ohne Gegenleistung in Form von Gesellschaftsrechten an seine Kapitalgesellschaft, die zu einer Vermögensmehrung der Gesellschaft führt und nicht den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspricht. Das ist der Fall, wenn die Zuwend...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Pensionsverpf... / 6.3 Maßgebendes Pensionsalter: Das in der Pensionszusage festgeschriebene Pensionsalter

Das Bundesfinanzministerium hat sich in einem Schreiben u. a. zum maßgebenden Pensionsalter hinsichtlich der Bewertung von Pensionsverpflichtungen nach § 6a EStG bei Gesellschafter-Geschäftsführern geäußert.[1] Danach ist für die Bewertung einer Pensionszusage nach § 6a EStG grundsätzlich das in der Pensionszusage festgeschriebene Pensionsalter maßgebend. Bei ausschließliche...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.2.1 Begriff der Entnahme

Rz. 7 Entnahmen sind nach § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG alle Wirtschaftsgüter bzw. Vermögensgegenstände (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), z. B. Geld, Waren, Grundstücke, Forderungen, Verbindlichkeiten, Patente oder Wertpapiere, die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjah...mehr

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Inflationsausgleichsprämie ... / 2 Besonderheiten bei der Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie an Gesellschafter-Geschäftsführer

Gesellschafter Geschäftsführer sind regelmäßig Arbeitnehmer ihrer GmbH oder UG, sodass auch sie einen Anspruch auf eine Inflationsausgleichsprämie haben. Zusätzlich zu den Voraussetzungen des § 3 Nr. 11c EStG müssen weitere Vorgaben beachtet werden, damit das Finanzamt die Sonderzahlung nicht als verdeckte Gewinnausschüttung umqualifiziert. Denn in diesem Fall wäre die steue...mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / 11 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.4.2 Zum Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung iSd § 20 EStG

Tz. 112 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der Begriff der vGA in § 20 Abs 1 Nr 1 EStG ist nicht deckungsgleich mit dem vGA-Begriff in § 8 Abs 3 S 2 KStG. Die beiden Gesetzesvorschriften belegen unterschiedliche Tatbestände mit dem Begriff der vGA, die sich zwar im Regelfall überlagern, die aber in Sonderfällen auch unabhängig voneinander vorkommen können. Unter einer vGA iSd § 8 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.4.6 Belastungswirkungen der verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 122 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Das Aufdecken einer vGA bedeutet für die Kö sowohl im Halb-/Teil-Eink- als auch im früheren Vollanrechnungsverfahren stets eine stliche Mehrbelastung. Ob das auch für den AE oder bei einer Gesamtbetrachtung von Kö und AE so ist, hängt zum einen von dem im betr VZ geltenden Recht als auch vom Einzelfall ab. Im Halb-/Teil-Eink-Verfahren ist di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Verhältnis zu verdeckten Gewinnausschüttungen

Tz. 110 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 VGA und verdeckte Einlagen haben etliche Gemeinsamkeiten: Bei beiden Rechtsinstituten handelt es sich um Vorgänge, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben. Es ist also jeweils ein Fremdvergleich durchzuführen (zu vGA s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 100ff). Beide führen zu einer außerbilanziellen Korrektur, soweit der Vorgang in der 1. St...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.4.4 Kapitalertragsteuer und verdeckte Gewinnausschüttung

Ausgewählte Literaturhinweise: Sender, vGA und KapSt-Abzug, StB 1994, 52 und StWa 1994, 161; Findeis, KapSt – Außenprüfung unter dem Regime der AbgeltungSt, DB 2009, 2397; Voßkuhl/Klemke, Vorrang des Veranlagungsverfahrens vor dem Abzugsverfahren, DB 2012, 2248; Weber-Grellet, Die Funktion der KapSt im System der AbgeltungSt (Teil I), DStR 2013, 1357; Anemüller, Problemfelder und...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.4 Anwendung des § 20 Abs 5 EStG auf verdeckte Gewinnausschüttungen und auf Ausgleichszahlungen iSd § 304 AktG?

Tz. 308 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Wichmann (GmbHR 1995, 426) weist auf ein Problem hin, das sich bei der Anwendung des § 20 Abs 2a (heute: Abs 5) EStG in den Fällen der vGA ergibt. § 20 Abs 5 EStG enthält die Legaldefinition des AE und regelt, wem die Eink aus KapV stlich zuzurechnen sind. Die AE-Definition des § 20 Abs 5 S 2 EStG bezieht sich nach ihrem Wortlaut auf Kap-Ertr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.4 Zurechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen

Ausgewählte Literaturhinweise Kohlhepp, Zurechnung einer vGA, DB 2007, 2446; Westerfelhaus, Die Zurechnung der vGA bzw verdeckten Entnahme an Gesellschafter, DB 2007, 876; Brete, Hinzuschätzung als vGA bei der GmbH und beim Gesellschafter, GmbHR 2010, 911; Geist, vGA an mittelbar Beteiligte, BB 2012, 2339; Breier/Seidija, Ertragstliche Zurechnung von vGA, GmbHR 2011, 290. Tz. 171...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.4 Verdeckte Gewinnausschüttungen (§ 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG)

Ausgewählte Literaturhinweise Briese, Wider die verfahrensrechtliche Gleichschaltung der vGA! DStR 2005,999; DWS-Institut, Gefahr der Doppelbesteuerung bei einer nachträglich festgestellten vGA, DStR 2005, 989; Suchanek/Hagedorn, Stliche Behandlung von Gesellschafterdarlehenszinsen bei Verstoß gegen das Auszahlungsverbot, GmbHR 2006, 405; Kohlhepp, Zurechnung einer vGA, DB 2007,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.5 Rückgängigmachung einer offenen oder verdeckten Gewinnausschüttung

Ausgewählte Literaturhinweise Schütz, Tatbestandsverhinderung und Rückabwicklung einer vGA, DStZ 2004, 14; Schwedhelm/Binnewies, Nochmals: Rückgängigmachung einer vGA, GmbHR 2005, 151; Wassermeyer, Nochmals: Rückgängigmachung einer vGA, GmbHR 2005, 149; Briese, Nochmals: Zur vGA und verdeckten Einlage, GmbHR 2006, 1308. Tz. 123 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Rückgewähr einer oGA ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Kohlhepp, Zurechnung einer vGA, DB 2007, 2446; Westerfelhaus, Die Zurechnung der vGA bzw verdeckten Entnahme an Gesellschafter, DB 2007, 876; Brete, Hinzuschätzung als vGA bei der GmbH und beim Gesellschafter, GmbHR 2010, 911; Geist, vGA an mittelbar Beteiligte, BB 2012, 2339; Breier/Seidija, Ertragstliche Zurechnung von vGA, GmbHR 2011, 290. Tz. 171 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Briese, Wider die verfahrensrechtliche Gleichschaltung der vGA! DStR 2005,999; DWS-Institut, Gefahr der Doppelbesteuerung bei einer nachträglich festgestellten vGA, DStR 2005, 989; Suchanek/Hagedorn, Stliche Behandlung von Gesellschafterdarlehenszinsen bei Verstoß gegen das Auszahlungsverbot, GmbHR 2006, 405; Kohlhepp, Zurechnung einer vGA, DB 2007, 2446; Westerfelhaus, Die Zure...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Sender, vGA und KapSt-Abzug, StB 1994, 52 und StWa 1994, 161; Findeis, KapSt – Außenprüfung unter dem Regime der AbgeltungSt, DB 2009, 2397; Voßkuhl/Klemke, Vorrang des Veranlagungsverfahrens vor dem Abzugsverfahren, DB 2012, 2248; Weber-Grellet, Die Funktion der KapSt im System der AbgeltungSt (Teil I), DStR 2013, 1357; Anemüller, Problemfelder und Besonderheiten bei der Erhebu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.4.1 Die gesetzlichen Regelungen

Tz. 111 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG gehören zu den sonstigen Bezügen auch vGA. Dieser (klarstellende) Satz wurde durch das StRefG 1990 v 25.07.1988 (BGBl I 1988, 1093) in das EStG eingefügt. Damit wurde bezweckt, den erweiterten vGA-Begriff, wie er sich aus (dem bereits damals vorgesehenen) § 8a KStG aF ergibt (der aber erst durch das StandOG mit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.4.3 Veranlassung durch das Gesellschafterverhältnis

Tz. 116 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Eine vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags iSd § 4 Abs 1 S 1 EStG auswirkt und nicht auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr Gewinnverteilungsbeschl beruht (s R 8.5 Abs 1 KStR...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.1 Grundgedanke

Tz. 170 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 8 Abs 3 S 5 gilt S 4 auch für eine verdeckte Einlage, die auf einer vGA einer dem Gesellschafter nahe stehenden Pers beruht und bei der Besteuerung des Gesellschafters nicht berücksichtigt wurde, es sei denn, die verdeckte Einlage hat bei der leistenden Kö das Einkommen nicht gemindert. In diesen Fällen erhöht die verdeckte Einlage n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Schütz, Tatbestandsverhinderung und Rückabwicklung einer vGA, DStZ 2004, 14; Schwedhelm/Binnewies, Nochmals: Rückgängigmachung einer vGA, GmbHR 2005, 151; Wassermeyer, Nochmals: Rückgängigmachung einer vGA, GmbHR 2005, 149; Briese, Nochmals: Zur vGA und verdeckten Einlage, GmbHR 2006, 1308. Tz. 123 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Rückgewähr einer oGA wird stlich wie eine verdeckt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Ermittlungsschema nach R 7.1 KStR 2015

Tz. 7 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 § 7 Abs 1 KStG bezeichnet das zvE als BMG der KSt und definiert es in § 7 Abs 2 KStG als das um die Freibeträge gem §§ 24 und 25 KStG verminderte Einkommen iSd § 8 Abs 1 KStG (s § 7 KStG Tz 3ff). Tz. 8 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Fin-Verw gibt in R 7.1 Abs 1 KStR 2015 der Praxis ein Schema der einzelnen Rechenschritte zur Ermittlung der vd ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.2 Weitere Einzelfragen

Tz. 172 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Für den Begriff der nahe stehenden Pers gelten die für die vGA entwickelten Grundsätze (dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 500ff), da § 8 Abs 3 S 5 KStG nicht auf § 1 Abs 2 AStG verweist; ebenso s Rengers (in Brandis/Heuermann, KStG, § 8 Rn 187); s Watermeyer (in H/H/R, KStG, § 8 Rn 351); und s Schnitger (in Sch/F, 2. Aufl, § 8 KStG Rn 749); o...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.4.5 Einschränkung der Anwendung der Steuerbefreiung gem § 8b KStG

Tz. 120 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Vor Inkrafttreten des JStG 2007 konnten die AE bei Vorliegen einer vGA die St-Befreiung gem § 8b KStG auch dann in Anspruch nehmen, wenn auf der Ebene der ausschüttenden Kö eine Hinzurechnung der vGA iRd Einkommensermittlung – zu Recht oder zu Unrecht – nicht erfolgt war. Die Frage, ob ein bestimmter Sachverhalt eine vGA auslöst, war bei de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Briese, Fragwürdige Korrespondenz bei vGA und verdeckten Einlagen durch den Ges-Entw des JStG 2007, BB 2006, 2110; Strnad, Das Korrespondenzprinzip in § 8, § 8b KStG gem JStG 2007, GmbHR 2006, 1321; Dieterlen/Dieterlen, Keine Einkommensminderung des verdeckt einlegenden Gesellschafters als Voraussetzung einer einkommensneutralen verdeckten Einlage nach § 8 Abs 3 S 3 KStG, DStZ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6 Verhältnis zum Außensteuerrecht

Tz. 119 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die og Grundsätze zu den Voraussetzungen und Rechtsfolgen der verdeckten Einlage gelten grds auch dann, wenn an der Einlage beteiligte (natürliche oder jur) Pers im Ausl ansässig sind. In diesen Konstellationen stellen sich allerdings häufig Fragen des sog materiellen Korrespondenzprinzips in § 8 Abs 3 S 4ff KStG. Dazu s Tz 150ff. § 1 AStG w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise (ab 1997):

Zu Einlagen (allgemein): Büchele, Offene und verdeckte Einlagen im Bil- und Gesellschaftsrecht, DB 1997, 2337; Groh, Ist die verdeckte Einlage ein Tauschgeschäft?, DB 1997, 1683; Büchele, Die Sacheinlage – ein Austauschgeschäft oder ein mitgliedschaftlicher Beitrag?, DStR 1998, 741; Groh, Einlage wertgeminderter Gesellschafterforderungen, BB 1997, 2523 (mit Erwiderung von Parczy...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.3.2 Forderungsverzicht

Tz. 36 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Klassischer Fall einer Zuwendung des Gesellschafters, die zum Wegfall eines Passivpostens führt, ist ein Forderungsverzicht, den der Gesellschafter für ein Gesellschafterdarlehen ausspricht; s H 8.9 "Forderungsverzicht" KStH 2022. Aber auch ein Verzicht auf andere Forderungen kann zu einer verdeckten Einlage führen. Auf die Bezeichnung (als ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.6 Übertragung auf eine (Schwester-)Gesellschaft

Tz. 260 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 In letzter Zeit wird zur "Entsorgung" von Pensionszusagen häufiger die Möglichkeit genutzt, die Verpflichtung entgeltlich auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen. Diese Variante hat den Vorteil, dass eine hohe Einmalzahlung bei frühzeitigem Versterben des Berechtigten für die Erben nicht verloren wäre, wie dies bei Zahlungen an extern...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Ausgangssituation vor der Einfügung des § 8 Abs 1 S 2 KStG – strukturell dauerdefizitärer Betrieb gewerblicher Art als steuerlich nicht relevanter Liebhabereibetrieb?

Tz. 482 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die stliche Behandlung dauerdefizitärer BgA wurde im Vorfeld der Einfügung des § 8 Abs 1 S 2 KStG durch das JStG 2009 in Rspr und Fach-Lit (zB s Hüttemann, DB 2007, 1603; s Seer, DStR 1992, 1790; s Seer/Wendt, DStR 2001, 825) umfassend und kontrovers diskutiert. Insbes ging es hierbei um die Frage, ob allein die Ausübung einer dauerdefizitä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.2 Abfindung des Pensionsanspruchs

Tz. 252 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Anders als bei einem Verzicht auf die Pensionszusage (oder einem im Gesellschaftsverhältnis veranlasstem Widerruf durch die Kap-Ges) erhält der anspruchsberechtigte Ges-GF bei einer Abfindung seines Anspruchs eine Gegenleistung. Diese kann in Geld, aber auch in einem WG bestehen (Grundstück, Beteiligung, Aktien oder andere Wertpapiere). Sow...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Wündisch, Was ist eine GA iSv § 20 EStG? FR 1969, 11; Richter, Die Besteuerung der ausgeschütteten (KSt-)Gewinne bei den AE – Anrechnungs- und Vergütungsverfahren, DStR 1977, 81; Schoor, Die Besteuerung von GmbH-Ausschüttungen bei AE, INF 1987, 194; Ziebe, Rechtsnatur und Ausgestaltung von Genussrechten, DStR 1991, 1594; Bayer/Sprave, Der Kleinaktionär und die ESt, BB 1992, 1825...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.6 Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG auch in den Fällen des § 8a KStG idF vor dem URefG 2008 und des § 14 Abs 3 KStG?

Tz. 124 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 8a KStG idF vor dem URefG 2008 stellen Vergütungen für die Überlassung von FK durch den wes beteiligten AE, durch eine diesem nahe stehende Person bzw durch rückgriffsberechtigte Dritte an die Kap-Ges unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls eine vGA dar. Nach § 14 Abs 3 S 1 KStG idF des EURLUmsG gelten in vororganschaftlicher Zeit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.3 Einlagen durch nahe stehende Personen

Tz. 23 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verdeckte Einlagen können nicht nur durch den Gesellschafter, sondern auch durch ihm nahe stehende Pers (und aus deren Vermögen) erfolgen. Die Rechtsform der nahe stehenden Pers ist dabei unerheblich. Zuwendende können also sowohl natürliche als auch juristische Pers sein; auch eine Pers-Ges kann nahe stehende Pers idS. Auch bei der Anwendung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5 Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis

Tz. 50 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis ist gegeben, wenn ein Nichtgesellschafter der Gesellschaft den Vermögensvorteil bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht eingeräumt hätte, zB s Urt des BFH v 06.11.2003 (BStBl II 2004, 416) und v 07.05.2014 (BFH/NV 2014, 1736). Es ist also ein Fremdvergleich vorzunehmen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1 Abgrenzung der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung

Tz. 206 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch beim Verzicht auf einen Pensionsanspruch liegt eine verdeckte Einlage nur dann vor, wenn der Verzicht im Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Eine außerbilanzielle Korrektur des Ertrags aus dem Wegfall der Pensionsrückstellung kommt damit dann nicht in Betracht, wenn keine gesellschaftsrechtliche Veranlassung gegeben ist. Eine Veran...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Systembedingte Abweichungen vom Einkommensbegriff des EStG

Tz. 6 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der Hinweis in § 8 Abs 1 S 1 KStG auf die Vorschriften des KStG trägt den systembedingten Unterschieden zwischen Kö und natürlichen Personen Rechnung. Das KStG enthält dazu folgende Sondervorschriften: Regelungen über vGA (s § 8 Abs 3 S 2 KStG; hierzu s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 1ff und s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1ff sowie s § 8 Abs 3 KStG Anh ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Definitionen

Tz. 15 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Hr-lich wird eine verdeckte (Sach-)Einlage angenommen, wenn eine Geldeinlage eines Gesellschafters bei wirtsch Betrachtung und aufgr einer im Zusammenhang mit der Übernahme der Geldeinlage getroffenen Abrede als Sacheinlage zu bewerten ist, die Gesellschaft also bei wirtsch Betrachtung einen Sachwert erhalten soll; zB s Urt des OLG Ddf v 25....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Harle, Inkongruente GA und Schütt-aus-Hol-zurück, GmbHR 2000, 321; Paus, Inkongruente GA und Einlagen, FR 2000, 197; Schwedhelm/Binnewies, Inkongruente Einlagen und inkongruente Ausschüttungen, GmbH-StB 2000, 281; Blumers/Beinert/Witt, Individuell gesteuerter Gewinnfluss zur Gesellschafterebene bei Kap-Ges (Teil I und II), DStR 2002, 565 und 616; Rose, Zur stlichen Beurteilung e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7.2.4 Dreiecks- und Konzernfälle

Tz. 127 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die zivilrechtliche Betrachtungsweise der BFH-Rspr (s Urt des BFH v 17.10.2007, BStBl II 2008, 381 und v 09.12.2009, BStBl II 2010, 566) hatte in der Praxis Befürchtungen ausgelöst, dass auch vGA im Konzern als schenkstbar angesehen werden könnten. § 7 Abs 8 S 2 2. Hs ErbStG stellt aber klar, dass solche Vermögensverschiebungen zwischen Kap...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.3.2.1 Allgemeines

Tz. 98 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Zu den Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG gehören neben den Gewinnanteilen und Ausbeuten auch die sonstigen Bezüge aus Anteilen an einer in § 20 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG genannten Kö. Hierbei handelt es sich um Beträge, die die AE einer noch nicht aufgelösten Kö ohne Herabsetzung des Kap erhalten, soweit es sich hierbei nicht um Gewinnanteile...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 8 Einführung

1 Überblick über die Vorschrift Tz. 1 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 § 8 KStG fasst die allgemeinen Bestimmungen über die Ermittlung des Einkommens zusammen, ohne dass die Vorschrift selbst einen Einkommensbegriff definiert. Vielmehr wird ergänzend zu § 7 KStG auf die Vorschriften des EStG sowie des KStG verwiesen. Innerhalb des KStG sind dies insbes die folgenden Regelungen: § 8a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.1 Grundsatz

Tz. 21 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Zuwendung des Vermögensvorteils muss durch den Gesellschafter oder eine ihm nahe stehende Pers erfolgen. Nur dann kann eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis vorliegen (Näheres dazu s Tz 50). Die Rechtsform des Gesellschafters ist nicht entsch; es kann sich bei ihm also um eine natürliche Pers, eine Pers-Ges, eine Kap-Ges od...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.1 Rechtsfolgen auf Ebene der Kapitalgesellschaft

Tz. 243 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Bilanziell ergibt sich durch den Pensionsverzicht idR ein Ertrag bei der Kap-Ges, da der Passivposten "Pensionsrückstellung" wegfällt. Dies gilt bilanziell zunächst unabhängig davon, ob der Verzicht im Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und ob der Anspruch werthaltig ist. Der entstehende Ertrag ist in H-Bil und St-Bil regelmäßig untersc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7.1 Grundlagen und Entwicklung der Problematik

Tz. 120 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Offene Einlagen können im Verhältnis zwischen AE und Kö keine erbst- und schenkstpfl Tatbestände auslösen, weil sie entgeltliche Vorgänge sind. Auch führt eine verdeckte Einlage in eine Kö nicht zu einer freigebigen Zuwendung des einlegenden Gesellschafters an die Kö. Eine solche Zuwendung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Förderun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.2 Zuwendung durch den Gesellschafter/Wegfall Passivposten

Tz. 216 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verdeckte Einlagen verlangen eine Zuwendung des Gesellschafters (oder einer ihm nahe stehenden Pers) an die Kö. Nicht jeder gesellschaftsrechtlich veranlasste Wegfall eines Passivpostens stellt dabei eine Zuwendung dar; dazu s Tz 18. Dies gilt auch bei einem Pensionsverzicht. So beruht zB die (tw) Ausbuchung einer endgehaltsunabhängigen Pens...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Voraussetzung für die Versagung der Steuerbefreiung

Tz. 153 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Rechtsfolge des § 8 Abs 3 S 4 KStG tritt ein, "soweit eine verdeckte Einlage das Einkommen des Gesellschafters gemindert hat". Der Sachverhalt, welcher der verdeckten Einlage zugrunde liegt, muss sich also mindernd auf die Eink des AE ausgewirkt haben. Dies kann sowohl durch eine Berücksichtigung als stlich abzb Aufwand (BA oder WK) als...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.2 Zeitpunkt der Korrektur einer Einlage

Tz. 10 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Ist eine Einlage erfolgswirksam gebucht (Gewinnermittlung 1. Stufe), ist eine Korrektur in dem Jahr vorzunehmen, in dem die (Ertrags-)Buchung erfolgt ist. Der Zeitpunkt der (außerbilanziellen) Korrektur (Gewinnermittlung 2. Stufe) richtet sich somit – wie bei vGA (dazu s § 8 Abs 3 Teil C Tz 351ff) – immer nach dem Jahr der (Ertrags-)Buchung....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Henninger, Veräußerung von Dividendenscheinen und Verrechnung der KapSt, AG 1959, 334; Winter, Die stliche Behandlung von Eink aus der Veräußerung und dem Erwerb von Dividendenscheinen, FR 1962, 405; Henke, KapSt bei Abtretung von Dividendenscheinen, BB 1969, 1266; Kamprad, KapSt bei getrennter Veräußerung von Aktie oder Dividendenschein, FR 1970, 65; Weber, Die Einbehaltung von...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.1 Betroffene Körperschaften

Tz. 6 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Einlagen sind grds bei allen Arten von Kö denkbar. Vorrangig kommen sie natürlich bei Kap-Ges vor, sie sind aber auch bei anderen Rechtsformen denkbar. Bei Kö, die nicht unter § 8 Abs 2 KStG fallen (zB Vereine oder Stiftungen) kann sich eine Einlage aber auch innerhalb desselben St-Subjekts ergeben. Ebenso kann eine Kö des öff Rechts eine Ein...mehr