Fachbeiträge & Kommentare zu Verein

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Meldeanlässe, Meldetatbestände und Meldefristen

3.1 Anmeldungen Tz. 115 Stand: EL 135 – ET: 02/2024mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Hinzurechnungen

Tz. 20 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Von dem nach § 7 GewStG (Anhang 7) ermittelten Gewinn aus Gewerbebetrieb sind Hinzurechnungen für bestimmte, im Rahmen der Gewinnermittlung abgezogene Betriebsausgaben nach § 8 GewStG (Anhang 7) vorzunehmen. 2.1 Hinzurechnung von Finanzierungskosten Tz. 21 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Nach § 8 Nr. 1 GewStG (Anhang 7) sind hinzuzurechnen: Entgelte...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 An- und Abmeldungen

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Reuber, Die Besteuerung der... / 8.2 Verteilung der Beitragslast

Tz. 73 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Da andererseits aber ein Mindestbeitrag von 32,55 EUR seit 2018 (2015–2017: 32,73 EUR, 2014: 33,08 EUR) zu zahlen ist, bedeutet dies, dass der geringfügig Beschäftigte bei monatlichen Arbeitsentgelten unter 175 EUR (Mindestberechnungsgrundlage für den Rentenversicherungsbeitrag) den vom Arbeitgeber i. H. v. 15 % zu tragenden Beitragsanteil e...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Besteuerung der Stiftung

1.1 Erbschaft-/Schenkungsteuer Tz. 61 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Gründet ein Stifter eine Stiftung und wendet dieser als Ausstattung die im Stiftungsgeschäft vorgesehenen Mittel zu, handelt es sich um eine unentgeltliche Übertragung von Vermögen, d. h. es liegt eine Schenkung vor, § 7 Abs, 1 Nr. 8 ErbStG. Dies gilt entsprechend für Zustiftungen. Die Schenkung unterliegt bei de...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4.1 Jahresmeldung

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Kürzungen

Tz. 30 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Für die Ermittlung des Gewerbeertrags sind nach den Hinzurechnungen noch Kürzungen nach § 9 GewStG (Anhang 7) vorzunehmen. 3.1 Kürzung bei Betriebsgrundstücken Tz. 31 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG (Anhang 7) ist die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen zu kürzen um 1,2 % des Einheitswertes (bis einschl. 2024) des...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.5 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen neben dem Bezug von Ausgleichsgeld nach dem FELEG

Tz. 36 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die oben (s. Tz. 31) genannten Ausführungen gelten entsprechend. Sind aber Bezieher von Ausgleichsgeld in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung als Rentner versichert, werden sie aufgrund einer daneben ausgeübten Beschäftigung in der Krankenversicherung wie beschäftigte Rentner behandelt.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Grunderwerbsteuer

Tz. 63 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Wird aufgrund des Stiftungsgeschäfts ein Grundstück auf die Stiftung übertragen, stellt dies einen grunderwerbsteuerbaren Vorgang dar. Bei der Übertragung handelt es sich wie ausgeführt um eine unentgeltliche Übertragung, welche gemäß § 3 Nr. 2 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit ist.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Beitragsgruppen in den Meldungen nach der DEÜV

Tz. 127 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Auf allen Meldungen zur Sozialversicherung ist ein numerischer Schlüssel anzugeben. Dabei wird für jeden Beschäftigten in der Reihenfolge Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung die jeweils zutreffende Ziffer angegeben. Wenn keine Beitragspflicht vorliegt, wird dies mit der Ziffer 0 ausgewies...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Mindestlohn für Vertragsamateure und ehrenamtlich tätige Personen

1. Vertragsamateure Tz. 5 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 In Vereinen bestand nach Einführung des Mindestlohngesetzes eine erhebliche Unsicherheit, ob der Mindestlohn auch für Vertragsamateure Gültigkeit hat. Grundsätzlich gilt der Mindestlohn für alle Arbeitnehmer. In der Regel ist eine Anmeldung zum Minijob mit der Arbeitnehmereigenschaft verbunden, sodass der Mindestlohn zu zahl...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Stiftungsregister

Tz. 48 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Ab dem 01.01.2026 tritt das Stiftungsregistergesetz in Kraft. Zentrale Regelung hierfür ist der neu eingeführte § 82b Abs. 1 BGB. Er normiert, dass für Stiftungen ein Stiftungsregister geführt wird und verweist für nähere Regelungen auf das Stiftungsregistergesetz. Damit soll Transparenz im Stiftungswesen und Vertrauensschutz im Rechtsverkeh...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Besteuerung des Stifters

2.1 Ertragssteuern Tz. 64 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Überträgt der aufgrund des Stiftungsgeschäfts Privatvermögen (z. B. Barvermögen, Wertpapiere oder Grundstücke) auf die Stiftung, ist dies grundsätzlich nicht ertragssteuerpflichtig. Dies gilt auch bei der Übertragung von wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Sinne von § 17 EStG. Tz. 65 Stand: EL 135 – ET: 02...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Bewertung von Sachzuwendungen

1. Allgemeines Tz. 4 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Für die Frage, mit welchem Wert eine Sachzuwendung/Sachspende im Rahmen des Spendenabzugs nach § 10b EStG (Anhang 10) steuerlich geltend gemacht werden kann bzw. welchen Wert die Empfängerorganisation auf der Zuwendungsbestätigung bescheinigen darf, ist zu unterscheiden, ob die Sache aus dem Privatvermögen oder dem Betriebsvermö...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6 Öffentlich-rechtliche Stiftungen

Tz. 7 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Kennzeichnend für eine öffentlich-rechtliche Stiftung ist, dass der Stifter (regelmäßig) nicht eine Privatperson, sondern eine Person des öffentlichen Rechts ist. Dies kann der Bund selbst, das einzelne Bundesland, eine Kommune oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sein. Öffentlich-rechtliche Stiftungen werden in das staatliche...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Gewerbesteuerbescheid

Tz. 56 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Auf der Grundlage des vom Finanzamt festgestellten und festgesetzten Gewerbesteuermessbetrages setzt die zuständige Gemeinde die Gewerbesteuer fest und erteilt den Gewerbesteuerbescheid. Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich dabei nach dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde (§ 16 Abs. 1 GewStG, Anhang 7).mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Umsatzsteuerliche Beurteilung der Sachzuwendungen/-spenden

1. Unentgeltliche Wertabgabe Tz. 17 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Sachspende aus einem Unternehmensvermögen (Betriebsvermögen) unterliegt als sog. "unentgeltliche Wertabgabe" nach § 3 Abs. 1b UStG der Umsatzsteuer, sofern die Anschaffung oder die Herstellung des (später gespendeten) Gegenstands zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat. Die unentgeltliche Wert...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Krankenversicherung und Pflegeversicherung

2.1 Krankenversicherung Tz. 7 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und Studenten sowie sonstige in § 5 Abs. 1 Nr. 1–13 SGB V genannte Personen (vgl. im Einzelnen Tz. 9). Tz. 8 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung endet...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Einsichtsrechte

Tz. 53 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Nach § 15 StiftRG ist die Einsichtnahme in das Register selbst sowie den eingereichten Dokumenten jedermann gestattet. Bei berechtigtem Interesse kann die Einsicht in die Dokumente beschränkt oder ausgeschlossen werden. Ist dies gewünscht, so muss der betroffene Stifter sein schutzwürdiges Interesse darlegen und entsprechend tätig werden. Die...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Beitragsnachweis für geringfügig Beschäftigte

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Behandlung selbständiger Künstler

Tz. 90 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Sozialversicherung selbständiger Künstler unterliegt den Besonderheiten des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Hierzu ausführlich s. "Künstlersozialversicherung". Hinweis: Der Prozentsatz der Künstlersozialabgabe beträgt gemäß Künstlersozialabgabeverordnung 2024 unverändert und wie 2023 5,0 %, zuvor von 2018 bis einschließlich 2022 4,2 ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Namenszusatz

Tz. 51 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Gemäß § 82c BGB hat die Stiftung nach Eintragung in das Stiftungsregister ihren Namen mit dem Zusatz "eingetragene Stiftung", abgekürzt "e.S.", zu führen. Eine Verbrauchsstiftung hat den Zusatz "eingetragene Verbrauchsstiftung", abgekürzt "e.VS." zu führen. Der Namenszusatz ist zu führen, jedoch müssen bereits bestehende Stiftungen ihre Satz...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Versicherungspflicht der geringfügig oder kurzzeitig tätigen Arbeitnehmer

1. Allgemeines Tz. 16 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Personen, die geringfügig (oft nebenberuflich) oder kurzzeitig entgeltlich beschäftigt sind, unterliegen ebenfalls der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, soweit nicht nach dem SGB eine Versicherungsfreiheit in Betracht kommt. Tz. 17 Stand: EL 135 – ET: 02...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Erscheinungsformen der Stiftung

2.1 Einführung/Rechtsfähige Stiftungen Tz. 2 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Rechtsfähige Stiftungen sind Stiftungen, die gemäß § 80 Abs. 2 BGB von der jeweiligen zuständigen Landesbehörde als solche anerkannt wurden. Sie können damit als juristische Person am Rechtsverkehr teilnehmen und sind selbst Träger von Rechten und Pflichten. 2.2 Gemeinnützige Stiftungen Tz. 3 Stand: EL 135 ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.2 Rechtsstellung der kirchlichen Stiftung

Eine kirchliche Stiftung kann unterschiedliche Rechtsstellungen haben, da sie rechtsfähig oder auch nicht rechtsfähig und privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich sein kann. Zur Abgrenzung der unterschiedlichen Erscheinungsformen kommt es auf die Errichtung und den Stiftungszweck an. Nach dem Kirchenrecht können die Kirchen selbst den Rechtsstatus einer ihr zugeordneten Stif...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Daten zur technischen Kommunikation

Tz. 109 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Der Aufbau und der Inhalt der Datensätze für die Kommunikationsdaten sind künftig in gesonderten "Gemeinsamen Grundsätzen für Kommunikationsdaten nach § 28b Abs. 1 Nr. 4 SGB IV" in der vom 01.01.2016 an geltenden Fassung festgelegt.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Pflichten des Arbeitgebers

Tz. 14 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Arbeitnehmeranteile für die Versicherungspflichtigen sind vom Arbeitgeber bei den jeweiligen Lohnzahlungen einzubehalten und gemeinsam mit den Arbeitgeberanteilen bei den Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung anzumelden und an diese abzuführen.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Minijobs)

2.1 Entgeltgrenze Tz. 19 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat eine Entgeltgrenze monatlich (2024) von 538 EUR nicht überschreitet. Bei der Ermittlung des monatlichen Arbeitsentgelts sind auch einmalige Einnahmen aus der Beschäftigung (z. B. Weihnachtsgeld, ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3.2 Von der Rentenversicherungspflicht befreite Personen

Tz. 69 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Ferner sind die Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung für Personen zu zahlen, die nach § 6 SGB VI von der Rentenversicherungspflicht befreit worden sind oder die bereits am 31.12.1991 von der Rentenversicherungspflicht befreit waren und dies auch über diesen Zeitpunkt hinaus nach den §§ 231 un...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Schätzung der Beitragsschuld

Tz. 111 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Bislang sind gegenüber dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum eingetretene Änderungen, die sich auf die Beitragsschuld auswirken, wie z. B. variable Entgeltbestandteile, unvorhergesehene Arbeitsstunden, Fehlzeiten oder die Änderung der Beschäftigtenzahl, zu berücksichtigen und die voraussichtliche Beitragsschuld so genau wie möglich zu ermitteln...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Besteuerungsgrundlagen

Tz. 18 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag (§ 6 GewStG, Anhang 7).mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Zwingende Neueinreichung eines Dauer-Beitragsnachweises

Tz. 114 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Seit 2009 ist es zwingend erforderlich, der Einzugstelle "Minijob-Zentrale" bzw. der Einzugstelle "Knappschaft" einen Dauer-Beitragsnachweis mit den für Entgeltabrechnungszeiträume zu berücksichtigenden Abgaben zu übermitteln.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Steuerbefreiung für Bildungseinrichtungen

Tz. 12 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Private Schulen und andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen sind nach § 3 Nr. 13 GewStG (Anhang 7) befreit, soweit ihre Leistungen nach § 4 Nr. 21 UStG (Anhang 5) von der Umsatzsteuer befreit sind. Nicht erforderlich ist, dass diese Einrichtungen auch als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtungen anerkannt sind.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach § 6 Abs. 1b SGB VI

Tz. 23 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Tz. 24 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Tz. 25 Stand: EL 135 – ET: 02/2024mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Mustertexte im Durchlaufspendenverfahren für Sachzuwendungen/-spenden

2.1 Muster einer Erklärung über eine Sachzuwendung/-spende Tz. 24 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Textentwurf für die Erklärung eines Zuwendungsgebers über eine Sachzuwendung/-spende, die der Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gebietskörperschaft) mit der Auflage zugewendet wird, die Sachzuwendung/-spende an einen von der zuständigen Finanzbehörde als steuerbegünstigt (gemeinnü...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 8.1 Rentenversicherungsbeiträge seit 2013 (Regelfall)

Tz. 72 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Arbeitnehmer, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben, sind seit 2013 grundsätzlich versicherungspflichtig. Der Beitragssatz beträgt seit 2018 18,6 % (2015–2017: 18,7 %, 2014: 18,9 %). Von diesem hat der Arbeitgeber 15 % und der Arbeitnehmer den übersteigenden Anteil zu tragen. Auf schriftlichen Antrag kann der geringfügig Besch...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Steuerliche Gesichtspunkte bei Errichtung einer steuerbegünstigten Stiftung

1. Besteuerung der Stiftung 1.1 Erbschaft-/Schenkungsteuer Tz. 61 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Gründet ein Stifter eine Stiftung und wendet dieser als Ausstattung die im Stiftungsgeschäft vorgesehenen Mittel zu, handelt es sich um eine unentgeltliche Übertragung von Vermögen, d. h. es liegt eine Schenkung vor, § 7 Abs, 1 Nr. 8 ErbStG. Dies gilt entsprechend für Zustiftungen. Die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Jahresmeldungen, Unterbrechungsmeldungen, sonstige Entgeltmeldungen

3.4.1 Jahresmeldung Tz. 119 Stand: EL 135 – ET: 02/2024mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ausgestaltung

2.1 Begriff Tz. 14 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 In § 80 BGB ist zusammenfassend die Ausgestaltung und Entstehung der Stiftung geregelt. Grundlegende Änderungen zum bisherigen Verständnis der Stiftung haben sich nicht ergeben. Eine Stiftung ist eine mit einem Vermögen zur dauernden und nachhaltigen Erfüllung eines vom Stifter vorgegeben Zwecks ausgestattete, mitgliederlose jurist...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Kürzung von Beteiligungseinkünften

Tz. 35 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Gewinnanteile aus einer Beteiligung an einer gewerblich tätigen Personenhandelsgesellschaft sind nach § 9 Nr. 2 GewStG (Anhang 7) zu kürzen, soweit diese einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb begründen. Auf die Ausführungen zu der Hinzurechnung von Beteiligungseinkünften (TZ 26ff.) wird ergänzend hingewiesen.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Amtliche Muster für Zuwendungs-/Spendenbestätigungen

Tz. 23 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die amtlichen Muster für Zuwendungs-/Spendenbestätigungen wurden mit BMF-Schreiben vom 07.11.2013 (BStBl I 2013, 1333, Anhang 14) ergänzt durch BMF-Schreiben vom 26.03.2014 (BStBl I 2024, 791; Anhang 14) veröffentlicht.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.3 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen neben gesetzlicher Dienstpflicht, Elternzeit sowie von Studenten

Tz. 34 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine neben gesetzlicher Dienstpflicht ausgeübte geringfügig entlohnte Beschäftigung ist versicherungsfrei. Ggf. sind aber auch in diesen Fällen Pauschalbeiträge zur Renten-, Krankenversicherung, pauschale Lohnsteuerabzugsbeträge i. H. v. 2 % bzw. Umlagen von Seiten des Arbeitgebers zu entrichten. Es spielt keine Rolle, ob die geringfügig ent...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Hinzurechnung von Finanzierungskosten

Tz. 21 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Nach § 8 Nr. 1 GewStG (Anhang 7) sind hinzuzurechnen: Entgelte für Schulden Renten und dauernde Lasten Gewinnanteile des stillen Gesellschafters Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen, müssen bei der Ermittlung des Gewinns m...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Kürzung bei Betriebsgrundstücken

Tz. 31 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG (Anhang 7) ist die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen zu kürzen um 1,2 % des Einheitswertes (bis einschl. 2024) des zum Betriebsvermögen des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs gehörenden und nicht von der Grundsteuer befreiten Grundbesitzes. Ab 2025 beträgt die Kürzung 0,11 % des Grundstüc...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.6 Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung

Tz. 37 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Ein Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze kann auch durch Zusammenrechnung einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung mit einer bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübten zweiten oder weiteren geringfügig entlohnten Beschäftigung erfolgen. Arbeitnehmer, die neben einer nicht geringfügig entlohnten versicher...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungen

Tz. 44 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Bei der Prüfung, ob die Zeiträume von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen überschritten werden, sind die Zeiten mehrerer aufeinander folgender kurzfristiger Beschäftigungen zusammenzurechnen. Erfüllt eine Beschäftigung gleichzeitig die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, so wird diese Beschäftigung nicht angerechnet. Di...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Änderungsmeldungen

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2.2 Stiftung von Todes wegen

Tz. 17 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine Stiftung kann auch von Todes wegen errichtet werden. In diesem Fall muss das Stiftungsgeschäft gemäß § 81 Abs. 3 BGB den Formen der Verfügung von Todes wegen entsprechen, d. h. das Stiftungsgeschäft muss in einem eigenhändigen oder notariell beurkundeten Testament bzw. einem Erbvertrag enthalten sein. Aus Gründen der Rechtssicherheit so...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Spendenabzug

Tz. 39 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Der gewerbesteuerliche Spendenabzug wird durch § 9 Nr. 5 GewStG (Anhang 7) geregelt. Danach können Zuwendungen aus dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einer steuerbegünstigten Körperschaft bis zur Höhe von 20 % des Gewinns aus Gewerbebetrieb oder 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Wirtschaftsjahr aufgewendeten L...mehr