Fachbeiträge & Kommentare zu Verfassung

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Begrenzung des Kapitalwerts durch den gemeinen Wert der Nutzungen oder Leistungen

Rz. 78 [Autor/Stand] Auch bei Nutzungen oder Leistungen, die auf die Lebenszeit einer Person beschränkt sind, ist an Stelle des Kapitalwerts der gemeine Wert anzusetzen, wenn der gemeine Wert nachweislich geringer oder höher als der Kapitalwert ist (§ 14 Abs. 4 BewG). Diese Vorschrift, die erstmals im BewG 1934 in § 16 Abs. 5 enthalten war, beruht auf einer Rspr. des RFH.[2]...mehr

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zfs 05/2022, Zum Subsidiari... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall in Anspruch. [2] Die Klägerin kam am 1.10.2015 mit dem von ihr gefahrenen Pkw Audi A 8 vor einem Kreisverkehr zum Stehen. Der Fahrer des bei der Beklagten versicherten Lkw fuhr auf das Heck des Audi A 8 auf. [3] Auf die von der Klägerin geforderten Schadensersatz- und Schmerz...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / a) Verfassungsrechtliche Vorgaben für Realitäts- und Relationsgerechtigkeit

Rz. 38 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber muss nicht nur den Belastungsgrund der Grundsteuer im Gesetz erkennbar regeln (Rz. 29 f.), sondern ihn – im Rahmen der legislativen Sekundärentscheidung über die Steuerermittlungsregelungen (zur Primärentscheidung, Rz. 31) – auch realitätsgerecht erfassen.[2] Insbesondere muss er diese Regelungen gleichheitsgerecht und damit folgerichtig ...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 2. Allseitiges Vertrauen

Rz. 45 Das oft über Jahrzehnte währende Mandatsverhältnis, in dem der künftige Erblasser viele sehr persönliche Dinge über sich und seine Familie preisgibt, unterstreicht das hohe Vertrauen, das der Erblasser in "seinen" Steuerberater setzt. Dies gilt erst recht, wenn das Mandat sich nicht auf die jährlich wiederkehrende Fertigung der Steuererklärungen beschränkt, sondern ei...mehr

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§ 2 Urheberrecht / b) Nicht verfügbare Werke

Rz. 433 Nicht verfügbare Werke sind urheberrechtlich geschützte Werke, insbesondere Schriftwerke, die der Allgemeinheit auf keinem üblichen Vertriebsweg in einer vollständigen Fassung angeboten werden (§ 52b VGG).[638] Adressaten sind die Kulturerbe-Einrichtungen (§ 60d UrhG), denen es erlaubt wird, die nicht verfügbaren Werke aus ihrem Bestand zu vervielfältigen oder vervie...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 4. Vergütungspflicht und Recht auf Vergünstigung

Rz. 414 Die Verwertungsgesellschaften können die Vergütungen gegenüber den Veranstaltern aufgrund von Gesamtverträgen oder Tarifen erheben (§§ 35 oder 39 VGG). Gesamtverträge können mit so genannten Dachorganisationen (erwähnt sei hier der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband) dann abgeschlossen werden, wenn diese über eine ausreichende Anzahl an Mitgliedern verfügen. Der ...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 8. Eigenes Umgangsrecht anderer Personen nach § 1685 BGB

Rz. 49 Neben dem normalen Umgangsrecht besteht auch ein Umgangsrecht anderer Bezugspersonen des § 1685 BGB . Enge Bezugspersonen können der Ehegatte oder frühere Ehegatte eines Elternteils bzw. der Lebensgefährte oder frühere Lebensgefährte sein. Erfasst werden auch Pflegepersonen, bei denen das Kind längere Zeit in Familienpflege gelebt hat, erwachsene Geschwister, Großelter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Finanzverfassung

Rn. 35 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die vorgesehene Ermäßigung der ESt bei Einkünften aus Gewerbebetrieb um einen am GewSt-Messbetrag orientierten Pauschalbetrag ist nach Auffassung des Gesetzgebers mit der Verfassung vereinbar. Rn. 36 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Regelung überschreitet nicht die Grenzen der Gestaltungsfreiheit des Steuergesetzgebers, die sich mit Blick auf d...mehr

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Roscher, GrStG § 26 Koppelu... / 2 Koppelungsvorschriften und Höchsthebesätze

Rz. 10 § 26 GrStG ergänzt § 25 GrStG um weitere grundsteuerrechtliche Regelungen, die von den Gemeinden bei der Festsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer (§ 25 GrStG) zu beachten sind. Nach § 26 GrStG bleibt es einer landesrechtliche Regelung vorbehalten, in welchem Verhältnis die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer zueinanderstehen müssen (Koppelungsvorsc...mehr

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Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.5.1.2 Inländische Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3b)

Rz. 61 Die Befreiungsvorschrift nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3b GrStG befreit Grundbesitz von der Grundsteuer, der von einer inländischen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwe...mehr

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Roscher, GrStG § 22 Zerlegu... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 8 Die Zerlegung ist Teil des Steuermessbetragsverfahrens, der zweiten Stufe des grundsteuerlichen Besteuerungsverfahrens (§ 13 GrStG Rz. 1). Erstreckt sich eine wirtschaftliche Einheit des Grundbesitzes (§ 2 GrStG Rz. 12) über das Gebiet mehrerer Gemeinden, ist der nach §§ 13 ff. GrStG festgesetzte Steuermessbetrag – vorbehaltlich eines Steuerausgleichs i. S. d. § 24 GrSt...mehr

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Roscher, GrStG § 22 Zerlegu... / 4.1 Zerlegung nach Flächengrößen (Abs. 3 S. 1)

Rz. 16 Bei gemeindeübergreifenden Grundstücken ist der Steuermessbetrag nach § 22 Abs. 3 S. 1 GrStG grundsätzlich in dem Verhältnis zu zerlegen, in dem die auf die einzelnen Gemeinden entfallenden Flächen zueinanderstehen (Zerlegung nach Flächengrößen). Infolge dieses Zerlegungsmaßstabes ist es insbesondere unerheblich, ob es sich um unbebaute oder bebaute Grundstücke handelt...mehr

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Roscher, GrStG § 2 Steuerge... / 2 Inländischer Grundbesitz als Steuergegenstand

Rz. 10 § 2 GrStG bestimmt den inländischen Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes zum Steuergegenstand der Grundsteuer. Unter den Oberbegriff Grundbesitz subsumiert die Vorschrift die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (§§ 232 bis 234, 240 BewG) sowie die Grundstücke als wirtschaftliche Einh...mehr

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Roscher, GrStG § 22 Zerlegu... / 2 Zerlegung – Zerlegungsvoraussetzungen (Abs. 1 S. 1)

Rz. 10 Nach § 22 Abs. 1 GrStG ist grundsätzlich eine Zerlegung des Steuermessbetrags in die auf die einzelnen Gemeinden entfallenden Anteile(Zerlegungsanteile) durchzuführen, wenn sich der Steuergegenstand (§ 2 GrStG) über mehrere Gemeinden erstreckt. Bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft kann anstelle der Zerlegung ein Steuerausgleich im Sinne des § 24 GrStG stattfind...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 2.4 Ausnahme: Präferenzregelung entspricht dem OECD-Nexus Ansatz (§ 4j Abs. 1 S. 4 EStG)

Rz. 52 Das (Teil-)Abzugsverbot für Lizenzaufwendungen nach § 4j Abs. 1 S. 1 u. S. 2 EStG ist nicht anzuwenden, soweit sich die niedrige Besteuerung daraus ergibt, dass die Einnahmen des Gläubigers (oder des weiteren Gläubigers) einer Präferenzregelung unterliegen, die dem Nexus-Ansatz gem. Kapitel 4 des Abschlussberichts 2015 zu Aktionspunkt 5, OECD (2016) "Wirksamere Bekämp...mehr

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Jansen, SGB IV § 31 Organe / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die notwendigen Bestimmungen über die (interne) Willensbildung des Sozialversicherungsträgers sowie die Umsetzung dieser Willensbildung nach außen. Sie regelt damit, welche Organe intern und nach außen für den Versicherungsträger tätig werden. Das sind die Vertreterversammlung, der Vorstand und der Geschäftsführer, die im Rahmen der Verfassung de...mehr

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Jansen, SGB IV § 33 Vertret... / 2.2.1 Setzung autonomen Rechts

Rz. 6 Zum autonomen Recht gehören alle Vorschriften, die der Versicherungsträger im Rahmen der Gesetze mit Wirkung für und gegen Dritte erlässt. Kernstück dieser legislativen Tätigkeit, aber anders als im Kommunalrecht nicht ausschließlicher Bereich, ist die Aufstellung der in Abs. 1 ausdrücklich genannten Satzung. Sie ist gleichsam die Verfassung des Versicherungsträgers un...mehr

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Jansen, SGB IV § 29 Rechtss... / 2.1 Träger der Sozialversicherung

Rz. 3 Die Träger der Sozialversicherung sind in den §§ 21 bis 23 SGB I genannt. In diesen Vorschriften erfolgt zugleich eine Aufgabenübertragung durch Benennung eines Leistungskatalogs. Bis zur Errichtung einer Unfallkasse des Bundes durch das HZvNG v. 21.6.2002 nahmen die Ausführungsbehörden bis zum 31.12.2002 eine Sonderstellung ein. Sie waren keine Sozialversicherungsträg...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Erstes Missbrauchsindiz: Fehlende persönliche Entlastungsberechtigung (Satz 1 Nr. 1)

a) Systematik Rz. 167 [Autor/Stand] Regelungssystematik. Die Nr. 1 statuiert das erste Missbrauchsindiz. Nach der Gesetzeskonzeption soll ein Indiz für einen steuerlichen Gestaltungsmissbrauch sein, wenn den an der Körperschaft Beteiligten oder durch diese begünstigten Personen der geltend gemachte Entlastungsanspruch nicht zustände, wenn sie (fiktiv) die abzugsteuerpflichtig...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hamburg

Schrifttum: Bräutigam, Grundsteuerreform – von der künftigen Diversität einer Steuerart, DStR 2021, 1330; Esser, Reform der Grundsteuer – Abschied von einer einheitlichen Bemessungsgrundlage?, WPg 2020, 346; Grootens, Die Reform der Grundsteuer, NWB-EV 2019, 228; Grootens, Umsetzung der Grundsteuerreform in den Ländern – Der Flickenteppich kommt!, ErbStB 2021, 80; Hey, Stellu...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 3. Abgabenordnung und Datenschutz (Abs. 2)

Rz. 307 [Autor/Stand] Nach § 11 Abs. 2 Satz 1 HmbGrStG sind die Vorschriften der AO entsprechend anzuwenden, soweit das HmbGrStG nicht anderes bestimmt. Mit Blick auf § 1 Abs. 1 AO gelten die Vorschriften der AO nicht bereits unmittelbar. Rz. 308 [Autor/Stand] § 32h AO gilt gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 HmbGrStG mit der Maßgabe, dass die oder der Hamburgische Beauftragte für Daten...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 326 [Autor/Stand] Nach § 13 HmbGrStG tritt das Gesetz über die Erhebung der Grundsteuer vom 21.1.1974[2] in der geltenden Fassung mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft. Rz. 327 [Autor/Stand] Im Gesetz über die Erhebung der Grundsteuer vom 21.1.1974[4] ist in § 1 geregelt, dass die Grundsteuer am 15. August mit ihrem Jahresbetrag fällig wird, wenn dieser 15 Euro nicht über...mehr

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AGS 03/2022, Erhöhung der V... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des VG Berlin ist in vollem Umfang zuzustimmen. 1. Anfall der Gebührenerhöhung Treten die Eltern lediglich als gesetzlicher Vertreter für ein eigenes Kind auf, so hat der Rechtsanwalt mit dem Kind nur einen Auftraggeber. Sind die Eltern gesetzliche Vertreter zweier Kinder, so hat der Rechtsanwalt zwei Auftraggeber, sodass sich die Verfahrensgebühr um den Satz ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolgenbestimmung der Höhe nach ("soweit")

a) Systematik und Berechnung "..., soweit ..." Rz. 479 [Autor/Stand] Systematik: Rechtsfolgenbestimmung der Höhe nach. Die Konjunktion "soweit" bezieht sich auf den ihr vorgeschalteten Satzteil (= den bestehenden Entlastungsanspruch) und ist regelungstechnisch Teil der Rechtsfolgenanordnung des § 50d Abs. 3 EStG. Sie bezieht sich auch auf den nachfolgenden Satzteil (Nr. 1 und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Begünstigte Körperschaftsteuersubjekte

Tz. 9 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die heutige Fassung des § 5 Abs 1 Nr 16 KStG beruht auf dem StÄndG 2015 (v 02.11.2015, BGBl I 2015, 2834) und gilt seit dem VZ 2015 (§ 34 Abs 3 S 3 KStG). Die Neufassung beruhte auf dem DGSD-Umsetzungsges (v 28.05.2015, BGBl I 2015, 786). Mit diesem Ges wurde die neue Einlagensicherungs-RL 2014/49/EU (v 26.04.2014, Abl EU Nr L 173, 149) in na...mehr

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zfs 03/2022, Verwirklichung... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. [5] Die Überprüfung des Urteils auf das unbeschränkt eingelegte Rechtsmittel hat keinen Rechtsfehler zum Vorteil des Angeklagten ergeben. [6] 1. Die Beweiserwägungen, mit denen das LG einen bedingten Tötungsvorsatz verneint hat, halten unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGHSt 63, 88, 93; BGH, Urt. v. 5.12.2017 – 1 S...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] StMBG vom 21.12.1993. [2] § 50 d Abs. 3 EStG war ursprünglich § 50 d Abs. 1 a EStG. Der Buchstabe "a" verdeutlich dabei, dass die Regelung erst nachträglich in § 50 d EStG aufgenommen worden ist. Historisch erklärt sie sich allein aus dem Umstand, dass nach der sog. "Monaco"-Entscheidung des BFH [3] die allgemeine Missbrauchsbekämpfungsvorschrift des § 42 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht

Tz. 35 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Gelegentlich werden gegen die Entstrickungsbesteuerung verfassungsrechtliche Bedenken hervorgebracht (s ausführlich, die Verfassungskonformität begründend Müller, Die Besteuerung stiller Reserven bei Ausl-Bezug im Spannungsfeld zwischen Verfassung, Abkommens- und Europarecht, (Diss), Baden-Baden 2012; hierzu s auch Oppel, ISR 2016, 298, 302;...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kennerknecht, Komm zum KStG, Köln 1926; Evers, Komm zum KStG, Berlin 1927; Kennerknecht, Komm zum KStG, 5. Aufl, Köln 1937; Vogel, Das StÄndG 1961, BB 1961, 685; Baranowski, Gewinnverwirklichung bei der Überführung von WG in eine ausl BetrSt?, DB 1962, 881; Jung, Die Verlegung der Geschäftsleitung und des Sitzes dt Kap-Ges oder von BetrSt ins Ausl unter besonderer Berücksichtigun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Börsenausnahme (Satz 2 Alt. 2)

"... oder wenn mit der Hauptgattung der Anteile an ihr ein wesentlicher und regelmäßiger Handel an einer anerkannten Börse stattfindet." a) Systematik Rz. 577 [Autor/Stand] Überblick. Die Regelung des Satzes 1 findet keine Anwendung, "wenn" (vgl. Rz. 585) die Voraussetzungen der sog. Börsenklausel des Satzes 2 Alt. 2 erfüllt sind. Erforderlich ist hierfür, dass die Hauptgattun...mehr

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zfs 03/2022, Fahrerlaubnis ... / 1 Aus den Gründen:

I. [1] Die Kl. begehrt die Feststellung, dass die ihr gegenüber ergangene Anordnung, an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilzunehmen, rechtswidrig gewesen ist. [2] Mit rechtskräftigem Bußgeldbescheid vom 28.10.2019 setzte die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Verwaltungsamt, gestützt u.a. auf § 24 StVG, § 3 Abs. 1 StVO, Lfd. Nr. 8.1 BKat, eine Geldbuße in Höhe von 75,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ramadan / 3 Sicherheit und Arbeitsschutz

Wie stets im Arbeitsschutz muss der Arbeitgeber in einer Gefährdungsbeurteilung klären, ob bestimmte Umstände zu einer Gefährdung der Beschäftigten führen und ob bzw. welche Maßnahmen deswegen zu ergreifen sind. Das gilt grundsätzlich auch, wenn Bedenken wegen der Fastenpraxis muslimischer Beschäftigter bestehen. Grundlegende Vorschriften im Arbeitsschutz wie die Arbeitsstätt...mehr

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Argumentationsstrategien de... / 2 Gespräche mit der Geschäftsleitung

Bei Gesprächen, die zwischen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Geschäftsleitung stattfinden, treffen häufig Menschen mit ganz unterschiedlichen Interessen, Meinungen, Wertvorstellungen und Vorwissen in Präventionsthemen aufeinander. Auch die persönliche Wahrnehmung der Gesprächssituation kann, z. B. durch Termindruck oder bereits vorhandene Erfahrungen, sehr unterschiedlic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 52... / 5.2 Katalogzwecke im Einzelnen

Rz. 20 Nr. 1 Die Förderung von Wissenschaft und Forschung Die Begriffe Wissenschaft und Forschung umfassen jeden nach Inhalt und Form ernsthaften, planmäßigen Versuch zur Ermittlung der Wahrheit.[1] Wissenschaftlich tätig ist, wer schöpferische oder forschende Arbeit leistet oder wer das aus der Forschung hervorgegangene Wissen und Erkennen auf konkrete Vorgänge anwendet. Von...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 "Mit den guten Sitten nicht vereinbar"

Rz. 9 Wegen der ganz besonderen Umstände muss die Maßnahme der Zwangsvollstreckung für den Schuldner eine Härte bedeuten, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist. Eine sittenwidrige Härte ist vor allem dann anzunehmen, wenn die Zwangsvollstreckung Leben oder Gesundheit des Schuldners ernstlich gefährdet. Ist eine derartige Beeinträchtigung zu befürchten, so ist eine bes...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 Räumungsvollstreckung (Absatz 2 1. Alternative)

Rz. 7 Absatz 2 stellt klar, dass für die Räumungsvollstreckung eine richterliche Durchsuchungsanordnung nicht erforderlich ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte über diese Frage noch nicht zu entscheiden. Es kann jedoch mit der ganz h. M. (§ 885 Rn. 5) davon ausgegangen werden, dass das Bundesverfassungsgericht die für die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen getroffe...mehr

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Bürodynamik - Möglichkeiten... / 2.2 Der Mensch zählt – er bewegt das Unternehmen

In modernen Unternehmen ist der Mensch mittlerweile die wichtigste Unternehmensressource. Es ist also im ureigenen Interesse jedes erfolgreichen Unternehmens, seine Mitarbeiter so zu unterstützen, dass sie in bester körperlicher und geistiger Verfassung sind. Das bedeutet sowohl die Minimierung der zuvor beschriebenen gesundheitlichen Probleme als auch die Förderung der ment...mehr

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FF 02/2022, Der Gesetzgeber... / Beschl. v. 16.12.2021 – 1 BvR 1541/20

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass der Gesetzgeber Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verletzt hat, weil er es unterlassen hat, Vorkehrungen zu treffen, damit niemand wegen einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle zur Verfügung stehenden intensivmedizinischer Behandlungsressourcen benac...mehr

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ZErb 02/2022, Zur Geltendma... / 1 Gründe

I. Die Klägerin macht gegen den Beklagten, testamentarischer Erbe der am 28.8.2016 im Alter von 94 Jahren verstorbenen Erblasserin, Ansprüche aus einem Vermächtnis geltend. Am 20.8.2016 errichtete die Erblasserin ein Schriftstück, in dem sie verfügte, dass die Klägerin "von meinem Vermögen 50.000 EUR erben …" solle. Der Beklagte macht geltend, die letztwillige Verfügung sei g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 108 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Der Begriff schriftstellerische Tätigkeit wird seit jeher entsprechend dem allg Sprachgebrauch weit ausgelegt (BFH BStBl III 1958, 316; BStBl II 1976, 192): Schriftstellerisch tätig ist, wer eigene Gedanken mit den Mitteln der Sprache schriftlich für die Öffentlichkeit niederlegt (BFH BStBl II 2003, 27; 2015, 128). Insofern muss ein eigensc...mehr

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FF 02/2022, Was ist und bed... / I. Die Familie als Wertbegriff

Das Wort "Familie" löst in unserer Zeit sehr unterschiedliche Vorstellungen aus. Die Typologie reicht von der Kleinstfamilie mit einer Elternperson und einem Kind über die heutige Normalfamilie (zwei Eltern, ein Kind) bis hin zur Patchworkfamilie und schließlich zur Reproduktionsfamilie[2] mit der Möglichkeit einer Splittung der genetischen, biologischen, rechtlichen und soz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schaper/Neufang, Beschäftigung von Mitarbeitern durch Freiberufler, INF 1992, 154; Olgemüller, Freie Mitarbeit in der RA- und StB-Praxis, Sozietäten und andere Zusammenschlüsse rechts- und steuerberatender Berufe, 1999, 81 (Beratungsakzente 26); Schmittmann, Nochmals: Beschäftigung von Juristen als freie Mitarbeiter bei StB – Erwiderung zu Späth, StB 1998, 407, StB 1999, 107; H...mehr

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Unternehmensbewertung in de... / 1.2 Bewertungsziele

Bei solch einer M&A-Transaktion müssen sich Käufer und Verkäufer vor allem über den Kaufpreis einigen. Dafür ist es wichtig, dass sich die Akteure im Vorfeld Preisober- bzw. -untergrenzen setzen und wissen, wie diese in den Verhandlungen bestmöglich zu begründen sind. Die im Markt realisierbaren Preise dürfen dabei nicht außer Acht gelassen werden. Es muss vermutlich nicht e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.3 Verhältnis zu § 2 AO (Treaty Override)

Rz. 3 § 50d EStG regelt, zusammenfassend ausgedrückt, dass bestimmte Vorschriften der DBA bzw. von EU-Richtlinien unter bestimmten Bedingungen und in bestimmtem Ausmaß nicht anzuwenden sind. Dies betrifft den Steuerabzug vom Kapitalertrag und den Steuerabzug nach § 50a EStG, der trotz gegenteiliger Regelungen in DBA oder EU-Richtlinien durchzuführen ist. Daher gehen § 50d Ab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2.3 Erstattungsverfahren

Rz. 35 Das Erstattungsverfahren ist nach § 50d Abs. 1 S. 3 EStG antragsabhängig. Antragsberechtigt ist der Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen. Der Vergütungsschuldner ist aus eigenem Recht nicht antragsberechtigt.[1] Da § 50d Abs. 1 S. 11 EStG für das Freistellungsverfahren nicht gilt (Rz. 33g), ist bei Auseinanderfallen der Gläubigerstellung von der des Zurechnun...mehr

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§ 7 Homeoffice / III. Arbeitsschutz

Rz. 52 Die Einrichtung eines Homeoffice verlangt nicht nur die Beachtung des Arbeitszeitschutzes, sondern in diesem Zusammenhang sind etwa auch die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung einschlägig. Die Arbeitsstättenverordnung wurde durch den Gesetzgeber nunmehr an die Bedürfnisse der Telearbeit angepasst – jetzt befinden sich dort eindeutig auf das Homeoffice bezogene ...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 5.1 Grundsteuerbefreiung nach §§ 3, 4 GrStG [Zeilen 3 bis 12]

Wenn der Grundbesitz einem begünstigten Rechtsträger zuzurechnen ist und unmittelbar zu steuerbegünstigten Zwecken genutzt wird, kann er von der Grundsteuer befreit werden. Die Zwecke, die von den Steuerbefreiungsvorschriften umfasst werden, dienen der Unterstützung des Gemeinwohls. Eine Steuerbefreiung nach § 3 GrStG kommt beispielsweise für Grundbesitz juristischer Personen...mehr

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Fahrtenbuch und Verschwiege... / III. Zur Verfassungsmäßigkeit der 1-%-Regelung

Die Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG ist nur deshalb verfassungsgemäß, weil der Steuerpflichtige das Wahlrecht zur Führung eines Fahrtenbuchs hat (vgl. BFH v. 20.3.2014 – VI R 35/12, BStBl. II 2014, 643; Verfassungsbeschwerde nicht zur Entsch. angenommen, vgl. BVerfG v. 27.5.2006 – 2 BvR 524/04, n.v.; zuletzt auch BFH v. 15.5.2018 – X R 28/15, BStBl. II 2018, 712, Az....mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit der Regelung des § 4 TzBfG hat der Gesetzgeber die Vorgaben der Europäischen Rahmenvereinbarung zur Teilzeitarbeit (Richtlinie 97/81/EG [1]) und der Europäischen Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge (Richtlinie 1999/70/EG [2]) umgesetzt. Der Text der Richtlinien wird weitgehend übernommen. Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung ist ein wesentlicher Grun...mehr