Fachbeiträge & Kommentare zu Vergaberecht

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bündelt Regelungen zur Förderung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung einschließlich des Verfahrens mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Rz. 2a Die Förderung kann Ausbildungsuchenden, Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden zugutekommen, nicht aber Arbeitsuchenden, die nicht von Arbeitslosigkeit b...mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.2 Förderungsfähiger Personenkreis, Maßnahmen und Maßnahmeziele

Rz. 8 Förderungsfähig nach Abs. 1 sind Ausbildungsuchende, Arbeitsuchende, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, sowie Arbeitslose. Diesen Personenkreis definiert das SGB III selbst. Arbeitsuchende, die nicht von Arbeitslosigkeit bedroht sind, gehören nicht zum förderungsfähigen Personenkreis. Sie stehen, da sie auch nicht arbeitslos und deshalb förderungsberechtigt sind, i...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.8 Verhältnis zum Haushalts- und Vergaberecht

Rz. 20 Da mit dem Abschluss der Vereinbarung nach § 78b, wie oben gezeigt, weder ein Anspruch des Einrichtungsträgers noch des Jugendamtes auf "Belegung" verbunden ist und das Betriebsrisiko beim Einrichtungsträger verbleibt, liegt kein Beschaffungsvorgang im haushaltsrechtlichen Sinne vor. Es hat daher weder eine Ausschreibung i. S. d. § 55 BHO noch ein förmliches Vergabeve...mehr

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Jung, SGB VIII § 78f Rahmen... / 2.1.4 Rechtswirkung

Rz. 8 Sowohl aus dem Gesamtzusammenhang und dem Sinn der Neuregelung der §§ 78a f. wie aus verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben ergeben sich Hinweise zu ihrer Rechtswirkung. Schon nach dem Wortlaut des § 78f i. V. m. § 78b geben die Rahmenverträge nur den Rahmen für die Vereinbarungen auf örtlicher Ebene ab. Wenn die Vertragspartner auf örtlicher Ebene übereinstimmend...mehr

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Jung, SGB VIII § 78f Rahmen... / 2.1.2 Rechtscharakter

Rz. 7 Bei den Rahmenverträgen handelt es sich um öffentlich-rechtliche Verträge i. S. d. § 53 SGB X. Für Rechtsstreitigkeiten aus ihnen ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Die Entscheidung des BGH, der für Rahmenverträge über die Leistungserbringung in der Sozialhilfe den Zivilrechtsweg als gegeben angesehen hat (BGH, Beschluss v. 30.9.1999, III ZB 15/99), ist nicht auf §...mehr

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zfs 02/2023, Möglichkeiten und Grenzen der 130 % - Regelung

Der BGH gewährt dem Geschädigten unter besonderen Voraussetzungen im Rahmen seines 4-Stufen-Modells[1] das Recht, zu entscheiden, ob er die Reparatur des beschädigten Fahrzeugs oder die Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs vornehmen will, auch wenn die Kosten der Reparatur im Vergleich zu den Kosten der Wiederbeschaffung deutlich höher sind.[2] Nachdem die Ersatzbeschaffung ein...mehr

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Sauer, SGB III § 131a Sonde... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Neufassung der Vorschrift gehört zu einem Bündel gesetzgeberischer Maßnahmen zur Verstärkung und Weiterentwicklung der beruflichen Weiterbildung. Die Gesetzesmaterialien weisen darauf hin, dass der wirtschaftliche, technische und qualifikationsspezifische Strukturwandel auf dem Arbeitsmarkt einerseits zu einer höheren Nachfrage an Fachkräften führt, andererseits je...mehr

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Sauer, SGB III § 131a Sonde... / 2.2 Vergabeverfahren

Rz. 20 Abs. 2 gestattet eine befristete Abkehr vom Bildungsgutscheinverfahren. Stattdessen dürfen die Maßnahmen nach Abs. 2 nach Vergaberecht an Träger von Maßnahmen vergeben werden. Gesetzliche geregelte Folge des Vergabeverfahrens ist der Suspens von der Zulassung der Maßnahme durch die Fachkundige Stelle nach § 176 Abs. 2 Satz 2. Folglich muss auch kein Nachweis über die ...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / II. Grundsatz: Kenntnisnahme nicht Rücksendedatum

Rz. 91 Zu unterscheiden ist nach diesseitiger Auffassung zum einen das Datum, das auf dem Empfangsbekenntnis angegeben wird (= Zustellungsdatum) und das Datum, zu dem dann das Empfangsbekenntnis zurückgesendet wird. Das Datum der empfangsbereiten Kenntnisnahme ist das Zustellungsdatum, nicht aber das Datum, an dem das eEB in Rücklauf gegeben wird. Diese Daten können zwar zus...mehr

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§ 7 So legen Mitarbeiter, V... / I. Neuregelung der Vertretungsbestellung seit 1.8.2021

Rz. 20 Die BRAO hat gerade auch im Bereich der Vertretung erhebliche Änderungen zum 1.8.2022 erfahren.[1] Das Recht der Vertretungsbestellung wurde entbürokratisiert; die Selbst-Bestellung wurde vereinfacht und die Notwendigkeit der Vertretungsbestellung bei Ortsabwesenheit ausgedehnt. Sofern ein Anwalt länger als eine Woche gehindert ist, seinen Beruf auszuüben, muss gem. §...mehr

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Sommer, SGB V § 323 Betrieb... / 2.2 Aufträge, Zulassungen (Abs. 2)

Rz. 4 Zur Durchführung des Betriebs der Telematikinfrastruktur vergibt die gematik Aufträge oder erteilt in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren Zulassungen (Satz 1). Beim Zulassungsverfahren haben Anbieter von Betriebsleistungen einen Anspruch auf Zulassung, wenn die zu verwendenden Komponenten und Dienste nach Maßgabe von § 311 Abs. 6 und § 325 zugelasse...mehr

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Sommer, SGB V § 324 Zulassu... / 2.1 Zulassung (Abs. 1)

Rz. 3 Anbieter von Betriebsleistungen haben einen Anspruch auf Zulassung (Satz 1). Folgende Voraussetzungen sind dazu kumulativ erforderlich: die zu verwendenden Komponenten und Dienste sind nach Maßgabe von § 311 Abs. 6 und § 325 zugelassen, der Anbieter erbringt den Nachweis, dass die Verfügbarkeit und Sicherheit der Betriebsleistungen gewährleistet sind und der Anbieter verp...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB III

Rz. 26 Steuerfrei sind die Arbeitsförderleistungen nach dem Dritten Kapitel des SGB III , d. h. nach § 29ff. SGB III, an erwerbsfähige Leistungsberechtigte, Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende oder Ausbildungssuchende. Arbeitsförderleistungen nach dem SGB III können neben Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III einschlie...mehr

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Schell, SGB IX § 224 Vergab... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Regelung stellt eine besondere Verpflichtung aller öffentlichen Auftraggeber fest, also nicht nur des Bundes, sondern auch der Länder, Gemeinden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Sie soll – ebenso wie die Möglichkeit der Anrechnung von Aufträgen an Werkstätten auf die Ausgleichsabgabe – die Beschäftigung behinderter Menschen in den ...mehr

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VI. Die Freiwillige Versich... / 2 Die staatliche Förderung im Rahmen einer Entgeltumwandlung

Wegen der in den kommenden Jahren steigenden Rentenneuzugängen (die sog. Babyboomer gehen in Rente) und der steigenden Lebenserwartung der Rentner wird die gesetzliche Rente in den kommenden Jahren und Jahrzehnten wohl weiter unter das heutige Niveau absinken. Damit wird die gesetzliche Rente in der Zukunft in vielen Fällen noch weniger als bisher nicht mehr ausreichen, um d...mehr

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VI. Die Freiwillige Versich... / 2.3 Durchführungswege

Die Entgeltumwandlung kann auf verschiedene Arten – sog. Durchführungswege – vollzogen werden. Als Durchführungswege kommen in Betracht: Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung, Direktzusage und Unterstützungskasse. Der Arbeitgeber legt einseitig den Durchführungsweg fest und entscheidet auch über den Anbieter. Durch den Tarifvertrag im kommunalen öffentlichen Dienst sind...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 6.7.4 Entgeltumwandlung im kommunalen Bereich

Bereits am 18.3.2003 hatten die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und die Gewerkschaften mit Abschluss des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) die tarifrechtlichen Voraussetzungen für eine Entgeltumwandlung geschaffen. Die Beschäftigten haben somit ebenfalls die Möglichkeit, ihre betriebliche...mehr

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Sommer, SGB XI § 52 Aufgabe... / 2.3 Geltung des Wettbewerbsrechts

Rz. 7 Kurz erörtert werden soll die Frage der Geltung des europäischen und deutschen Wettbewerbsrechts im Hinblick auf die Tätigkeiten der Pflegekassen allgemein sowie der Landesverbände und dem Spitzenverband der Pflegekassen im Speziellen. Relevant kann dies u. a. beim Abschluss von Versorgungsverträgen mit ambulanten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen (vgl. § ...mehr

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Sauer, SGB III § 74 Assisti... / 2.6 Maßnahmeträger (Abs. 6)

Rz. 26 Nach Abs. 6 beauftragt die Agentur für Arbeit Träger mit der Durchführung von Maßnahmen der Assistierten Ausbildung unter Anwendung des Vergaberechts. Vergaberechtlich sind somit die Vorschriften des GWB, der VgV und der UVgO zu beachten. Rz. 27 Träger, die die Assistierte Ausbildung nach den §§ 74-75a im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit durchführen wollen, müssen ...mehr

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zfs 01/2022, Dauner-Lieb/Langen (Hrsg.), Bürgerliches Gesetzbuch: BGB, Band 2: Schuldrecht, in 3 Teilbänden, Kommentar, Nomos, 4. Aufl. 2021, 6.833 Seiten, 298 EUR (für DAV-Mitglieder 250 EUR), ISBN - 978-3-8487-4885-3

In der Reihe NomosKommentar ist im mehrbändigen BGB-Kommentar Band 2 – Schuldrecht in der 4. Auflage erschienen, wie gewohnt in Kooperation mit dem Deutschen AnwaltVerein. Das gewaltige Kompendium ist wiederum aufgeteilt in drei Teilbände. Um dem Umfang des Werks gerecht zu werden, wurde der Kreis der Mitautorinnen und Mitautoren um 13 zusätzliche Experten erweitert. Den Her...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Öffentliche Auftraggeber sollen Waren, Bau- und Dienstleistungen im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren beschaffen.[1] Mit § 19 will der Gesetzgeber verhindern, dass der Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht um die besseren Produkte und Dienstleistungen, sondern zulasten der Arbeitnehmer durch die Vereinbarung immer niedrigerer Löhne stattfindet.[2] E...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2 Auftraggeber

Rz. 4 Der Begriff Auftraggeber ist in § 98 GWB legal definiert. Dies sind öffentliche Auftraggeber i. S. v. § 99 GWB, Sektorenauftraggeber i. S. v. § 100 GWB und Konzessionsgeber i. S. v. § 101 GWB. Alle 3 Gruppen von Auftraggebern können von der Vergabe ausgeschlossen werden. Öffentliche Auftraggeber können öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisiert sein.[1] Die ...mehr

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Türkei / 2. Gegenwärtige Situation

Rz. 4 Der gegenwärtige Stand des türkischen Rechts (Juni 2021) ist von intensiven Reformbewegungen geprägt, die gleichzeitig den für die Aufnahme der Türkei in die EU geforderten Anpassungen des Normenbestandes an europäische Standards Rechnung zu tragen suchen. Auch die großen Kodifikationen sind davon betroffen. Rz. 5 Nachdem bereits Mitte der neunziger Jahre viele wirtscha...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.2 Gesetzliche Herstellerabschläge

Rz. 4 Es ist zwischen verschiedenen gesetzlichen Herstellerabschlägen (Herstellerrabatten) zu unterscheiden: Für erstattungsfähige Arzneimittel ohne Festbetrag beträgt der Herstellerabschlag 7 % (vgl. Abs. 1 Satz 1). Für patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel gilt ein Abschlag in Höhe von 6 % (vgl. Abs. 1 Satz 2). Für patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel (Generika und...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.13 Vertragsoption zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern (Abs. 8)

Rz. 12 Nach Abs. 8 können die Krankenkassen oder ihre Verbände vertraglich mit den pharmazeutischen Unternehmern zusätzliche Rabatte auf freiwilliger Basis (vgl. "können … vereinbaren") ausmachen. Rechtlich handelt es sich um einen Vertrag, der durch übereinstimmende Willenserklärungen der Beteiligten zustande kommt. Die Gleichsetzung der Begriffe der Vereinbarung und des Ve...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2.6 Vergaberechtliche Überprüfung von Aufträgen der Träger der öffentlichen Jugendhilfe an Träger der freien Jugendhilfe

Rz. 21 Per Beschluss v. 11.1.2006 (VK 73/05) setzte sich die Vergabekammer Stuttgart mit der Ausschreibung der Trägerschaft von Jugendhäusern für die offene Jugendarbeit auseinander. Das Gericht prüfte, ob die Vergabe derartiger Leistungen bei Überschreitung des Schwellenwerts dem Anwendungsbereich öffentlicher Aufträge nach § 100 GWB unterliegt. Die Kammer kam zu dem Ergebn...mehr

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§ 50 Vergaberecht

A. Einleitung Rz. 1 Die im Vergaberecht ergangenen gesetzlichen Regelungen seit Ende der 90er Jahre haben insbesondere die subjektiven Rechte des Bieters erweitert. Die letzte grundlegende Reform des auf europäischem Richtlinienrecht basierenden oberschwelligen Kartellvergaberechts erfolgte im Jahr 2016. Für die in diesem Kapital behandelten Rechtsbehelfe im EU-Vergaberecht s...mehr

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§ 50 Vergaberecht / Literaturtipps

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§ 50 Vergaberecht / A. Einleitung

Rz. 1 Die im Vergaberecht ergangenen gesetzlichen Regelungen seit Ende der 90er Jahre haben insbesondere die subjektiven Rechte des Bieters erweitert. Die letzte grundlegende Reform des auf europäischem Richtlinienrecht basierenden oberschwelligen Kartellvergaberechts erfolgte im Jahr 2016. Für die in diesem Kapital behandelten Rechtsbehelfe im EU-Vergaberecht sind die Verga...mehr

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§ 50 Vergaberecht / C. Eilantrag nach § 169 Abs. 2 S. 1 GWB

I. Typischer Sachverhalt Rz. 10 Im Rahmen eines Vergabeverfahrens hat ein öffentlicher Auftraggeber einem Bieter mitgeteilt, dass ein anderer Bieter den Zuschlag erhalten soll. Der nicht berücksichtigte Bieter hält die Gründe für vergaberechtswidrig. Er hat bei der Vergabekammer einen Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gestellt. Hierdurch ist der öffentliche A...mehr

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§ 50 Vergaberecht / E. Sofortige Beschwerde nach §§ 171 ff. GWB

I. Typischer Sachverhalt Rz. 25 Der Bieter eines Vergabeverfahrens rügt mehrere Verstöße gegen vergaberechtliche Vorschriften gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber und ist der Auffassung, dass er durch die Vergaberechtsverstöße in seinen Rechten verletzt wird. Er hat einen Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der Vergabekammer gestellt. Die Vergabekammer h...mehr

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§ 50 Vergaberecht / B. Nachprüfungsverfahren

I. Typischer Sachverhalt Rz. 2 Ein Unternehmen hat Ausschreibungsunterlagen eines öffentlichen Auftraggebers erhalten. Es beabsichtigt, sich als Bewerber/Bieter[1] an dem Vergabeverfahren zu beteiligen. Es ist jedoch der Auffassung, dass die Ausschreibungsunterlagen gegen vergaberechtliche Bestimmungen verstoßen und Bieter hierdurch in vergaberechtlichen Rechten verletzt werd...mehr

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§ 50 Vergaberecht / D. Antrag nach § 169 Abs. 2 S. 5 GWB

I. Typischer Sachverhalt Rz. 17 Ein Bieter hat einen Antrag zur Vergabekammer auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gestellt. Diesem Antrag lag zugrunde, dass ihm im Rahmen eines Vergabeverfahrens durch einen öffentlichen Auftraggeber mitgeteilt wurde, dass der Zuschlag an ein Drittunternehmen erteilt werden soll. Nach Anhängigkeit des Nachprüfungsverfahrens hat die Ver...mehr

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§ 50 Vergaberecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 4 Das Vergaberecht wird allgemein definiert als die Gesamtheit der Regeln und Vorschriften, die ein Träger öffentlicher Verwaltung bei der Beschaffung von sachlichen Mitteln und Leistungen, die er zur Erfüllung von Verwaltungsaufgaben benötigt, beachten muss.[2] Ein privater Auftraggeber kann in der Regel frei entscheiden, an wen und unter welchen Voraussetzungen er Auft...mehr

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§ 50 Vergaberecht / III. Checkliste: Eilantrag zur Erteilung des Zuschlags

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§ 50 Vergaberecht / V. Anmerkungen zum Muster

Rz. 16 Zur Begründung II.1.b) – Verzögerung: Zu prüfen ist, ob das Nachprüfungsverfahren tatsächlich zu einer erheblichen Verzögerung bei Erteilung der Auftragsvergabe führt.mehr

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§ 50 Vergaberecht / III. Checkliste: Antrag auf vorläufige Untersagung des Zuschlags

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§ 50 Vergaberecht / III. Checkliste: Nachprüfungsantrag

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§ 50 Vergaberecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 10 Im Rahmen eines Vergabeverfahrens hat ein öffentlicher Auftraggeber einem Bieter mitgeteilt, dass ein anderer Bieter den Zuschlag erhalten soll. Der nicht berücksichtigte Bieter hält die Gründe für vergaberechtswidrig. Er hat bei der Vergabekammer einen Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gestellt. Hierdurch ist der öffentliche Auftraggeber gehindert, e...mehr

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§ 50 Vergaberecht / III. Checkliste: Sofortige Beschwerde

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§ 50 Vergaberecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 26 Im Bestreben, für den Bieter eines Vergabeverfahrens einen effektiven und wirksamen Rechtsschutz zu schaffen, wurde ihm die Möglichkeit eingeräumt, gegen Entscheidungen einer Vergabekammer sofortige Beschwerde beim für den Sitz der Vergabekammer zuständigen Oberlandesgericht einzureichen. Dies gilt selbstverständlich auch für den öffentlichen Auftraggeber, sofern zu d...mehr

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§ 50 Vergaberecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 11 Bei Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens durch einen nicht berücksichtigten Bieter entsteht in der Regel für den öffentlichen Auftraggeber zumindest eine Zeitverzögerung in Bezug auf die Verwirklichung des Projektes. In der Regel hat der öffentliche Auftraggeber diese nicht einkalkuliert. Das Nachprüfungsverfahren ist zwar als beschleunigtes Verfahren ausgestaltet....mehr

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§ 50 Vergaberecht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 50 Vergaberecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 2 Ein Unternehmen hat Ausschreibungsunterlagen eines öffentlichen Auftraggebers erhalten. Es beabsichtigt, sich als Bewerber/Bieter[1] an dem Vergabeverfahren zu beteiligen. Es ist jedoch der Auffassung, dass die Ausschreibungsunterlagen gegen vergaberechtliche Bestimmungen verstoßen und Bieter hierdurch in vergaberechtlichen Rechten verletzt werden. Das Unternehmen rügt...mehr

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§ 50 Vergaberecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 17 Ein Bieter hat einen Antrag zur Vergabekammer auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gestellt. Diesem Antrag lag zugrunde, dass ihm im Rahmen eines Vergabeverfahrens durch einen öffentlichen Auftraggeber mitgeteilt wurde, dass der Zuschlag an ein Drittunternehmen erteilt werden soll. Nach Anhängigkeit des Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabekammer dem öffentlic...mehr

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§ 50 Vergaberecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 25 Der Bieter eines Vergabeverfahrens rügt mehrere Verstöße gegen vergaberechtliche Vorschriften gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber und ist der Auffassung, dass er durch die Vergaberechtsverstöße in seinen Rechten verletzt wird. Er hat einen Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der Vergabekammer gestellt. Die Vergabekammer hat über diesen Antrag en...mehr

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§ 50 Vergaberecht / IV. Muster: Antrag nach § 169 Abs. 2 S. 5 GWB

Rz. 24 Muster 50.3: Antrag nach § 169 Abs. 2 S. 5 GWB Muster 50.3: Antrag nach § 169 Abs. 2 S. 5 GWB Oberlandesgericht K-Stadt Gerichtsstraße 10K-Stadt Antrag nach § 169 Abs. 2 S. 5 GWB der Bieter GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Billig, geschäftsansässig _____ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen K–Stadt, vertreten durch den Oberbürgerme...mehr

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§ 50 Vergaberecht / IV. Muster: Sofortige Beschwerde nach §§ 171 ff. GWB

Rz. 32 Muster 50.4: Sofortige Beschwerde nach §§ 171 ff. GWB Muster 50.4: Sofortige Beschwerde nach §§ 171 ff. GWB Oberlandesgericht K-Stadt Gerichtsstraße 10K-Stadt Sofortige Beschwerde nach §§ 171 ff. GWB der Bieter GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Billig, geschäftsansässig _____ – Antragstellerin und Beschwerdeführerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ ge...mehr

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§ 50 Vergaberecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 18 Gibt die Vergabekammer einem Antrag des öffentlichen Auftraggebers auf Aufhebung des Verbots der Zuschlagserteilung gem. § 169 Abs. 2 S. 1 GWB statt, so stellt sich für den nichtberücksichtigten Bieter das Problem, dass der Auftraggeber nach Ablauf von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Aufhebung des Verbots die Möglichkeit hat, den Auftrag an ein Konkurrenzunternehmen ...mehr

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§ 50 Vergaberecht / IV. Muster: Nachprüfungsantrag nach §§ 160 ff. GWB

Rz. 8 Muster 50.1: Nachprüfungsantrag nach §§ 160 ff. GWB Muster 50.1: Nachprüfungsantrag nach §§ 160 ff. GWB Vergabekammer bei der Bezirksregierung K-Stadt Vergabestraße 12K-Stadt Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gem. §§ 160 ff. GWB der Bieter-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Billig, geschäftsansässig _____ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: ...mehr