Fachbeiträge & Kommentare zu Vergütung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Freie Genussmittel

Rn. 225 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach R 19.6 Abs 2 LStR 2023 gehören Getränke und Genussmittel, die dem ArbN zum Verbrauch im Betrieb unentgeltlich oder verbilligt überlassen werden, nicht zum Arbeitslohn. Dasselbe gilt für Speisen, die der ArbG den ArbN anlässlich und während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes, zB während einer betrieblichen Besprechung, zum Verzehr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Begriffsbestimmung

Rn. 35 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der steuerrechtliche ArbN-Begriff ist ein Typusbegriff, der sich nicht durch Aufzählung feststehender Merkmale abschließend bestimmen lässt, s BFH BStBl II 2008, 981; 2009, 374. Das Gleiche gilt für den Begriff des Dienstverhältnisses. Eine Definition der nichtselbstständigen Arbeit fehlt in § 19 EStG. Die Abgrenzung zwischen selbstständiger...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. Verwendung von einheitlichen Unternehmenskennzeichen innerhalb einer multinationalen Unternehmensgruppe

Eine multinationale Unternehmensgruppe besteht aus mindestens zwei in verschiedenen Staaten ansässigen, i. S. d. § 1 Absatz 2 AStG einander nahestehenden Personen oder aus mindestens einer Person mit mindestens einer Betriebsstätte in einem anderen Staat. Der Begriff multinationale Unternehmensgruppe ist demnach nicht deckungsgleich mit dem Begriff Konzern. Eine multinational...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kreussler, Zukunftssicherungsfreibetrag für beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer, DB 1986, 1597; Kreussler, Direktversicherung von ArbN-Ehegatten – Angemessenheit von Prämienaufwendungen – Überversorgung, Anmerkung zu BFH BStBl II 1987, 205, DB 1987, 209; Metz/Paschek, Sind durch Gehaltsumwandlung finanzierte Direktversicherungen auch für "Tarifangestellte" zulässig, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Führerscheinkostenerstattung

Rn. 260 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Aufwendungen des ArbG zum Führerscheinerwerb durch einen ArbN zur Führung eines als Betriebsfahrzeug ausgestatteten Pkw hält BFH BStBl II 1968, 773 zwar für BA, nicht aber für Arbeitslohn beim ArbN. Es liege eine Annehmlichkeit vor; bedenklich und nach neuer Rspr nicht mehr vertretbar. Aufwendungen des ArbG zum Führerscheinerwerb sind nur d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Werkzeuggeld

Rn. 294 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach BFH BStBl III 1963, 299 blieben auch Werkzeuggelder, die der ArbN für die Benutzung seines eigenen Werkzeugs erhielt, steuerfrei; sie waren kein Arbeitslohn. Hierunter fielen die Entschädigungen des ArbG für arbeitnehmereigene Arbeitsgeräte aller Art (Schreibmaschinen, Fahrräder ua). Die Entschädigungen durften aber die tatsächlichen K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Popp/Albert, Der Begriff des Arbeitslohns unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsveranstaltungen, DB 1984, 632; Offerhaus, Änderung der BFH-Rspr zu den Betriebsveranstaltungen, DB 1985, 1908; Kempf/Starke, StPfl Arbeitslohn bei Betriebsveranstaltungen und Seminaren?, FR 1985, 350; Lienau, Zuwendungen an ArbN im Rahmen von Betriebsveranstaltungen, BB 1985, 1596; von Bornha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Rechtslage ab Kj 2015

Rn. 243 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Gesetzgeber hat durch das ZollkodexAnpG (BGBl I 2014, 2417) in § 19 Abs 1 Nr 1a EStG die Grundsätze der Rspr des BFH (s Rn 236–242) gesetzlich normiert. Danach sind Zuwendungen des ArbG an seine ArbN und dessen Begleitpersonen anlässlich von Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter (Betriebsveranstaltung)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Begrenzte Zuwendungen in Abhängigkeit von den tatsächlich erbrachten Leistungen (§ 4d Abs 1 S 1 Nr 2 S 1 Hs 2 EStG)

Rn. 147 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Das Trägerunternehmen kann gemäß § 4d Abs 1 S 1 Nr 2 S 1 Hs 2 EStG anstelle der Zuwendungen iHv 0,2 % der Lohn- und Gehaltssumme den Betrag der von der Kasse in einem Wj erbrachten "nicht lebenslänglich laufenden Leistungen" (der "Notfallleistungen", s Rn 141) als BA abziehen. Der Ersatz dieser Leistungen ist jedoch nur insoweit zulässig als...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Arbeitnehmer hat die Kündigungsschutzklage in erster Instanz gewonnen

Rz. 27 Muster 8.6: Arbeitnehmer hat die Kündigungsschutzklage in erster Instanz gewonnen Muster 8.6: Arbeitnehmer hat die Kündigungsschutzklage in erster Instanz gewonnen _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Situation Mit dem Urteil hat das Gericht entschieden, dass die von Ihrem Arbeitgeber erklärte Kündigung unwirksam war. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Erholungsurlaub

Rn. 233 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Kostenloser Erholungsurlaub im eigenen Erholungsheim des ArbG ist Arbeitslohn, s BFH BStBl III 1958, 257; ebenso die Gewährung eines Ferienplatzes durch den ArbG, s BFH BStBl III 1957, 279; es liegt nicht nur eine Annehmlichkeit ohne objektive Bereicherung des ArbN vor. Leistet ein Unternehmer als Mitglied einer Gemeinschaft für Erholungshe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 199 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Sind die Ausgaben für die Zukunftssicherung Arbeitslohn, so stellen die späteren Leistungen an den ArbN aus der Versorgungseinrichtung (Pensionskasse des Betriebs, Versicherungsunternehmen) im allgemeinen Renten iSd § 22 EStG dar, s BFH BStBl III 1958, 4; BFH BStBl III 1958, 258 zur Frage der Rentenleistungen an die früheren IG-Farben-Pensi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Änderungen der Rechtsposition des ArbN

Rn. 196 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nicht zum Arbeitslohn gehören Gewinnanteile, die entweder zur Leistungserhöhung bei der Direktversicherung angesammelt, zur Abkürzung der Versicherungsdauer verwandt oder an den ArbN ausgezahlt werden. Werden die Gewinnanteile dagegen nicht zugunsten des ArbN verwandt, sondern zugunsten des ArbG beim Versicherungsunternehmen angesammelt, mi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ee) Losgewinn

Rn. 253 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ein Losgewinn des ArbN aus einer vom ArbG iRd betrieblichen Vorschlagwesens durchgeführten Verlosung ist Arbeitslohn, so mit Recht BFH BStBl II 1994, 254 in Abänderung der Rspr vom 19.07.1974, BFH BStBl II 1975, 181. Die Einräumung einer bloßen Gewinnchance führt hingegen nicht zu einem Zufluss von Arbeitslohn (BFH aaO, auch s Rn 149). Arbei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Pensionen, Versorgungsausgleich

Rn. 152 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Pensionszahlungen an den ArbN selbst sind Arbeitslohn nach § 19 Abs 1 Nr 2 EStG. Dies auch dann, wenn der ArbG den ArbN mit unbedeutenden Gehaltskürzungen zum Erwerb des Pensionsanspruchs herangezogen hatte, s BFH BStBl II 1969, 187. Bei eigenen Beiträgen größeren Umfangs lägen Renten vor. Es kommt nicht darauf an, ob der ArbG in die Auszah...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gc) Grundstücke

Rn. 273 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die verbilligte Überlassung von Grundstücken hat der BFH zutreffend stets als Arbeitslohn beurteilt, vgl zB die Urteil BFH BStBl II 1968, 698; 1969, 73; 1975, 383; 1975, 182. Zum Zuflusszeitpunkt bei Einräumung von wirtschaftlichem Eigentum an einem Grundstück s Rn 150. Wird ein Grundstück nicht bereits verbilligt überlassen, sondern ledigl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

E. Schmidt, Zur steuerlichen Behandlung von Studienbeihilfen, FR 1982, 609; Klatt, "Steuervermeidungskunst" für Kleinverdiener, DStZ 1986, 348; Dilthey, Hochschulaufwendungen als vorab entstandene WK und BA, FR 1984, 333; Hartz/Meessen/Wolf, ABC-Führer LSt, "Unterhaltszuschüsse" (Dezember 2015), "Studienbeihilfen" (August 2017). Rn. 171 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Unterhaltszusch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Begriff des Leistungsempfängers (§ 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst a S 2 u 3 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Leistungsempfänger iSd Anlage 1 (zu § 4d Abs 1 EStG) ist gemäß § 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst a S 2 Hs 1 EStG Zitat "jeder ehemalige ArbN des Trägerunternehmens, der von der Unterstützungskasse Leistungen erhält." Das Gesetz nennt seit dem StÄndG 1992 nur noch ehemalige ArbN und nicht auch aktive ArbN. Es soll dadurch ein Missbrauch durch das Verme...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.2 Einbringung gegen Zuzahlung in das Vermögen des Einbringenden von dritter Seite

Tz. 62 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Vereinnahmt der eine Einbringung tätigende Gesellschafter eine Geldzahlung (oder andere nicht in Gesellschaftsrechten an der Übernehmerin bestehende Gegenleistungen) eines anderen Gesellschafters (Mitgesellschafter oder künftig der übernehmenden Pers-Ges beitretenden Gesellschafters) pers, führt dies zu einem Gewinn aus der Veräußerung desjen...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 5. BMF, Schr. v. 30.12.1999 – IV B 4 - S 1341 - 14/99, BStBl. I 1999, 1122 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge international verbundener Unternehmen Folgendes: Inhaltsübersichtmehr

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AGS 09/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil (S. 385) befasst sich Burhoff mit der anwaltlichen Vergütung in strafrechtlichen Berufungsverfahren. Lissner (S. 392) berichtet über Aktuelles zur Beratungshilfe und gibt Zukunftsausblicke. Immer wieder wird in straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldsachen darüber gestritten, ob von der Mittelgebühr oder von unterdurchschnittlichen Gebührenbeträgen auszugehen ist. Da...mehr

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FF 09/2023, FamFG

Prütting/Helms (Hrsg.)6. Aufl. 2023, 2961 Seiten, Otto Schmidt KG Köln, 159 EURISBN 978-3-504-47956-5 Die Neuauflage dieses Kommentars auf Dünndruckpapier war erforderlich, weil entsprechend dem Vorwort der Herausgeber auf dem familienrechtlichen Gebiet in der jüngsten Vergangenheit mehrere Gesetzesänderungen in Kraft getreten sind. Die bewährte äußere Form ist beibehalten wo...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 2. Erläuterungen

Rz. 47 Der Umfang des Rechtsschutzes bei verkehrsrechtlichen Vergehen ergibt sich aus § 2i aa und § 5f aa ARB 2008. Danach besteht unabhängig vom Schuldvorwurf vorläufiger Versicherungsschutz, der im Fall der rechtskräftigen Verurteilung wegen einer Vorsatztat nachträglich entfällt. Über diese unangenehme Folge sollte der Mandant bereits im Erstgespräch hingewiesen werden. V...mehr

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FF 09/2023, Einigungsgebühr... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das Verfahren betrifft die aus der Landeskasse zu erstattende Rechtsanwaltsvergütung in einem Sorgerechtsverfahren. [2] Mit Schriftsatz vom 17.3.2022 hat die Kindesmutter die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge für die beiden minderjährigen Töchter der Beteiligten beantragt. Das Gericht hat für die Kinder einen Verfahrensbeistand bestellt und eine Stel...mehr

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§ 4 Baurecht / II. Erläuterungen

Rz. 3 Werkunternehmer sind oft schnell dabei, behauptete Mängel zu ignorieren, ohne sich näher damit beschäftigt zu haben. Vor allem, wenn noch Vergütungsforderungen im Raum stehen, verweigert jede Seite den nächsten Schritt aufeinander zu. Bauherren neigen in einer solchen Situation dazu, gezielt nach möglichen Mängeln zu suchen, um den Einbehalt zu rechtfertigen. Sofern ni...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. WK bei Ehrenamt

Rn. 355 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wird die ehrenamtliche Tätigkeit als Arbeitsverhältnis angesprochen (s Rn 72ff), dann sind auch die Aufwendungen, die mit ihr in Zusammenhang stehen, WK. Außerdem können derartige Aufwendungen auch dann als WK abgezogen werden, wenn das unentgeltlich ausgeübte Ehrenamt nur oder vorwiegend mit Rücksicht auf den Hauptberuf übernommen worden i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Rn. 80 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit gehören auch die Einnahmen aus einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst, § 19 Abs 1 Nr 1 EStG. Danach sind Beamte – auch in Ausbildung –, Richter, Berufs- und Zeitsoldaten ArbN. Grundsätzlich gilt nichts anderes bei hoheitlicher Verpflichtung zur Dienstleistung. So waren auch bis zur Auf...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 24 & Zu 1. Die Kündigungsschutzklage ist bei jeder Art von Kündigung möglich, also sowohl bei der ordentlichen (fristgerechten), als auch bei der außerordentlichen (fristlosen) Kündigung und der Änderungskündigung. Gegen betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigungen ist ebenso die Klage erforderlich wie gegen Kündigungen, in denen keinerlei Grund ...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 70 & Zu 2. Für Aufhebungsverträge gilt die zwingende Schriftform (§ 623 BGB). Die Einhaltung der Schriftform richtet sich nach § 126 Abs. 2 BGB, sodass grundsätzlich die Unterschriften beider Parteien auf derselben Urkunde erforderlich sind. Nicht formwirksam geschlossene Aufhebungsverträge sind nichtig (§ 125 BGB). Rz. 71 & Zu 3. Der Inhalt des Aufhebungsvertrages ist frei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sonstige Angehörige

Rn. 63 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Für Arbeitsverträge zwischen Eltern und ihren minderjährigen Kindern gelten die zum Ehegattenarbeitsverhältnis wiedergegebenen Grundsätze entsprechend, s BFH BStBl III 1958, 294; BStBl II 1987, 121; 1993, 834; 1998, 149. Arbeitsverträge mit Kindern unter 15 Jahren, die noch in vollem Umfang schulpflichtig sind (§§ 2, 5, 7 ArbSchG), sind zivi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Arbeitnehmerüberlassung

Rn. 138a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 ArbG ist grds auch, wer als Verleiher einem Dritten (Entleiher) ArbN (Leih-ArbN) im Rahmen eines Leiharbeitsverhältnisses (ArbN-Überlassungsvertrag) auf Zeit gegen Entgelt zur Verfügung stellt, s BFH BStBl II 1988, 804. Der Entleiher ist ArbG, wenn der Leih-ArbN nach den getroffenen Vereinbarungen nicht in dessen Betrieb eingegliedert ist. ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.19.6 Kreditinstitutsinterne Darlehensverhältnisse (§ 19 Absatz 6 BsGaV)

229 § 19 Absatz 6 BsGaV erweitert für Kreditinstitute die Möglichkeit, fiktive kreditinstitutsinterne Darlehensverhältnisse i.S.d. § 16 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 BsGaV mit einer längeren Laufzeit anzunehmen, als § 16 Absatz 3 Satz 3 BsGaV dies vorsieht (Beendigung mit Ende des Wirtschaftsjahrs). Die Anerkennung solcher fiktiver kreditinstitutsinterner Darlehensverhältnisse i...mehr

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AGS 09/2023, Erstattung der... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Man mag es nicht glauben Wenn man es gelesen hat, mag man es nicht glauben. Die Aktenversendungspauschale Nr. 9003 GKG KV soll beim ortsansässigen Verteidiger nicht erstattungsfähig sein. Man fühlt sich zurückgesetzt ins vorige Jahrhundert, als um diese Frage gestritten worden ist. Was bei dem Beschluss vor allem sauer aufstößt, ist der Umstand, dass der entscheidende Amts...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Werbungskostenersatz und Auslagenersatz, FR 1979, 554; Offerhaus, Werbungskostenersatz durch den ArbG, BB 1982, 978; Giloy, Arbeitslohn durch ersparte Aufwendungen BB 1986, 38; Giloy, Verzicht des ArbG auf Forderungen gegen den ArbN, DStZ 1986, 222; Hartz/Meessen/Wolf, ABC-Führer LSt, "Auslagenersatz" (August 2017).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Grundsatz

Rn. 247 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Geschenke vom ArbG sind idR Belohnung der Dienstleistung, deshalb Arbeitslohn. Steuerfreiheit kam in Betracht, soweit es sich um Heirats- und Geburtshilfen gemäß § 3 Nr 15 EStG aF (bis einschließlich VZ 2005) handelte.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gf) Bahncard und Jobticket

Verwaltungsanweisungen: BMF vom 15.08.2019, BStBl I 2019, 875 (Steuerbefreiung nach § 3 Nr 15 EStG idF des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handeln mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (UStAVermG)). Rn. 280a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ersetzt der ArbG seinen ArbN mit umfangreicher Reisetätigkeit die Kosten der Bahncard...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Negative Einnahmen

Rn. 363 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Als WK wurden früher auch die spätere Rückzahlung von Arbeitslohn behandelt. Ihrem Wesen nach sind solche Lohnrückzahlungen keine WK. BFH BStBl III 1964, 184 sieht Zinsrückzahlungen als negative Einnahmen aus KapVerm an, BFH BStBl III 1965, 11 Lohnrückzahlungen als negative Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit; so auch BFH BStBl II 197...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 151 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Für den Begriff des Arbeitslohns ist es gleichgültig, ob es sich um laufende – dazu s § 39b Rn 20 (Mues) – oder um einmalige Bezüge handelt und ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht. Arbeitslohn sind gemäß § 19 Abs 1 Nr 2 EStG auch Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder sowie andere Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen. Witwen un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Versicherungsbeiträge des ArbG

Rn. 178 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Schließt der ArbG für seine ArbN eine Reisegepäckversicherung ab, aus der dem ArbN ein eigener Anspruch gegenüber dem Versicherer zusteht, so führt die Zahlung der Prämien durch den ArbG zu Arbeitslohn. Dieser ist nur dann gemäß § 3 Nr 16 EStG steuerbefreit, wenn sich der Versicherungsschutz ausschließlich auf Dienstreisen beschränkt. Bezie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Historische Entwicklung und erstmalige Anwendung

Rn. 4 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 4d EStG ist durch § 19 Nr 2 BetrAVG (BGBl I 1974, 3610) in das EStG eingefügt worden. Gemäß § 52 Abs 5a S 2 EStG 1975 war die Vorschrift erstmals für Wj anzuwenden, die nach dem 31.12.1974 endeten. Sie galt daher, im Gegensatz zu den §§ 4b u 4c EStG, noch nicht für Wj, die mit dem Kj 1974 übereinstimmten (s § 4c Rn 4 (Höfer)). Rn. 5 Stand: E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Zur lohnsteuerlichen Behandlung von Belegschaftsrabatten nach dem SteuerreformG 1990, BB 1989, 122; Klöckner, LSt 1990, DB 1990, 448; von Bornhaupt, ArbN von dritter Seite gewährte Preisvorteile als Arbeitslohn, BB 1993, 2493; Donderer, Rabattbesteuerung und PreisangabenVO, DB 1994, 1159; von Bornhaupt, Leistungen Dritter als stpfl Einnahme, BB 1999, 1532.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fd) Kostenloses Telefonieren/Internet

Rn. 262 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Lässt der ArbG im dienstlichen Interesse einen Telefonanschluss in die Wohnung des ArbN legen (Dienstanschluss), ist die private Nutzung des ArbN und seiner Familienangehörigen ab VZ 2000 steuerfrei (s § 3 Nr 45 EStG). Die Nutzung betrieblicher Telekommunikationsgeräte ist unabhängig vom Standort steuerfrei. Steuerfrei bleibt auch der Ersat...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Mahlzeiten im Betrieb

Rn. 216 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Arbeitslohn bildet auch die Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb, die Ausgabe von Essensmarken sowie die Gewährung von Barzuschüssen zur Verbilligung von Mahlzeiten innerhalb und außerhalb des Betriebs. Zur Besteuerung der unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb bis VZ 1989 (Essensfreibetrag ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Freies Parken und Kostenersatz

Rn. 261 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Kein geldwerter Vorteil und somit kein Arbeitslohn ist gegeben, wenn der ArbN auf dem Firmenparkplatz lediglich einen von den jeweils freien Plätzen nutzen kann, auch wenn es sich nicht um firmeneigene, sondern angemietete Plätze handelt. Es fehlt an einem konkretisierbaren geldwerten Vorteil. Mietet der ArbG Garagen- oder Stellplätze an un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Allgemeines

Rn. 269 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Überlässt der ArbG seinen ArbN Waren oder Dienstleistungen zum verbilligten Preis, so kann der Unterschied zwischen dem vereinbarten und dem Marktpreis ein geldwerter Vorteil sein, der dem Steuerabzug unterliegt, wenn er zum Arbeitslohn gehört. Die steuerliche Behandlung von Personalrabatten war bis einschließlich 1989 im EStG nicht gesonde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Barzuschüsse für Verpflegung

Rn. 227 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Aufwendungen für Speisen und Getränke, die der ArbG macht, um dem ArbN einen Anreiz zum Besuch von außerhalb der Arbeitszeit stattfindenden Schulungsabenden zu geben, sollen nach FG Nds EFG 1972, 199 eine bloße Annehmlichkeit sein. Barzuschüsse zur Verbilligung des Mittagessens hingegen nach FG Nds EFG 1972, 383 sind auch dann stpfl Arbeits...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtsanspruch des ArbN

Rn. 182 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach ständiger Rspr – vgl BFH BStBl III 1958, 267; BStBl II 1975, 275; 1976, 694; 1994, 246 – muss der ArbN einen Rechtsanspruch auf die späteren Vorteile aus der Zukunftssicherung erlangen. Der Anspruch kann allerdings von bestimmten Bedingungen abhängig sein, zB Einhaltung einer Wartezeit. Es muss also zumindest eine Anwartschaft vorliege...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Gehaltsverzicht

Rn. 213 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Unter gewissen Bedingungen kann auch der Verzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers auf sein Geschäftsführergehalt bei der Berechnung der AK Berücksichtigung finden. Nachträgliche AK entstehen grds immer dann, wenn ein Gesellschafter seiner KapGes außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlagen Vermögensvorteile zuwendet, welche ihre Ur...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Grundsachverhalte der Einbringung gem § 24 UmwStG

Tz. 18 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die unter § 24 Abs 1 UmwStG fallenden Sachverhalte sind auf Grund der Besonderheiten des Einbringungstatbestands sehr zahlreich, so dass der Regelungsbereich des § 24 UmwStG entspr vielseitig ist. Dies liegt zum einen daran, dass der ges bestimmte Einbringungssachverhalt von der Person des Einbringenden unabhängig ist, so dass grds alle (inl ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Prinzip der Steuervergünstigung und Abgrenzung zur Betriebsveräußerung gem § 16 EStG

Tz. 6 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die St-Vergünstigung von § 24 UmwStG besteht im Kern darin, dass die dort geregelten Einbringungsvorgänge (ihrer Rechtsnatur nach gewinnrealisierende Veräußerungssachverhalte, s Tz 5) erfolgsneutral (auf Antrag, s § 24 Abs 2 S 2 UmwStG) vorgenommen werden können. Zu einer Gewinnrealisierung im Zeitpunkt der Umstrukturierung von BV in eine Per...mehr