Fachbeiträge & Kommentare zu Vergütung

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / C. Außergerichtliche Tätigkeit

I. Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels 1. Prüfung der Erfolgsaussichten ohne Gutachten Rz. 121 Nach Nr. 2100 VV RVG erhält der Rechtsanwalt für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels eine Gebühr i.H.v. 0,5 bis 1,0. Diese Gebühr ist auf eine Gebühr für das Rechtsmittelverfahren wie bisher anzurechnen, wenn der Rechtsanwalt anschließend als Verfahrens...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / IV. Anrechnung der Geschäftsgebühr

1. Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG Rz. 185 Erfolgt vor oder nach der außergerichtlichen Tätigkeit über denselben Gegenstand eine gerichtliche Tätigkeit ist eine hälftige Anrechnung der Geschäftsgebühr vorzunehmen, maximal jedoch bis zu einem Gebührensatz von 0,75, Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG. Rz. 186 Die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines gerichtlichen Verf...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Vorzeitige Beendigung, Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG

a) Allgemeine Voraussetzungen Rz. 482 Diese vorzeitige Beendigung betrifft die Fälle, in denen der Auftrag des Rechtsanwalts endigt, bevor er die Klage, den ein Verfahren einleitenden Antrag oder einen Schriftsatz, der Sachanträge, Sachvortrag, die Zurücknahme der Klage oder die Zurücknahme des Antrags enthält, eingereicht, oder bevor er einen Termin wahrgenommen hat. Rz. 483...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / E. Gerichtliche Vertretung

I. Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG 1. Allgemeines Rz. 456 Die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3100 VV RVG beträgt 1,3. Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG bestimmt, dass der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält. Die Entstehung der Verfahrensgebühr ist abhängig von der Auftragserteilung des Mandanten. Sie bedarf eines unbedingt...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / II. Geschäftsgebühr

1. Abgrenzung Geschäftsgebühr zur Verfahrensgebühr Rz. 137 Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information sowie für die Mitwirkung an der Gestaltung eines Vertrags, Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV RVG. Maßgeblich für den Anfall einer Geschäftsgebühr ist der erteilte Auftrag, da diesem zu entnehmen ist, welchen Weg der Re...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / III. Zur Bemessung der Geschäftsgebühr

1. Umfang der anwaltlichen Tätigkeit a) Zeitlicher Aufwand Rz. 165 In Abs. 1 der Anmerkung zu Nr. 2300 VV RVG wird allein auf die Kriterien Umfang und Schwierigkeit abgestellt, um eine höhere Gebühr als 1,3 abrechnen zu können. Es gibt unterschiedliche Vorgehensweisen, die Geschäftsgebühr zu bemessen. Eine Möglichkeit: Die Gebühr wird unter Berücksichtigung sämtlicher Kriterien ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Voraussetzungen für das Entstehen der Einigungsgebühr

a) Tatbestandsmerkmale Rz. 262 Die Voraussetzungen für das Entstehen einer Einigungsgebühr sind:mehr

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§ 1 Allgemeines / II. Gesamte Vergütung

Rz. 54 § 60 RVG ist auf die gesamte Vergütung nach RVG anwendbar somit nicht nur für die Gebühren, sondern vielmehr auch für die Auslagen, wie z.B. die Reisekosten, vgl. dazu auch die Legaldefinition des Begriffs Vergütung in § 1 Abs. 1 RVG (Gebühren und Auslagen). Wird daher für eine gebührenrechtliche Angelegenheit die bis zum 31.12.2020 geltende Gebührentabelle angewendet...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / IV. Gutachten

Rz. 114 Ein Gutachten ist im Gegensatz zum Rat, der oft mündlich erteilt wird, eine ausführliche, objektive, schriftliche und immer juristisch begründete Ausarbeitung des Rechtsanwalts über die Sach- und Rechtslage eines bestimmen Sachverhalts. Für die Erstellung eines Gutachtens gilt das zu § 34 Abs. 1 S. 1 bis 3 Gesagte. Nrn. 2101 u. 2103 VV RVG regeln jedoch eine Ausnahme...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / II. Anrechnung bei weitergehender Tätigkeit

Rz. 103 Die Gebühr für eine erste Beratung nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG ist auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit anzurechnen, die mit der Beratung zusammenhängt, § 34 Abs. 2 RVG. Die Anrechnungsvorschrift gilt auch für eine vereinbarte Vergütung. Rz. 104 Anzurechnen ist nach meiner Auffassung nur auf eine folgende Betriebsgebühr, wie z.B. eine Geschäfts- oder Verfahrensge...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / V. Mediation

Rz. 116 Unter Mediation wird eine außergerichtliche Konfliktbehandlung verstanden. Der Mediator ist ein zu Objektivität, Neutralität und Unvoreingenommenheit verpflichteter Vermittler in einem Konflikt zwischen zwei oder mehreren Parteien, dem keine Entscheidungskompetenz zusteht. Formen der Mediation finden sich z.B. bei Ehesachen. Aber auch bei Vermögensauseinandersetzunge...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Gesetzestext

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§ 5 Vergütung in Familiensachen

A. Definition der Angelegenheit und des Gegenstands I. Einmaligkeit der Gebühren Rz. 1 § 15 Abs. 2 RVG regelt, dass der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit die Gebühren nur einmal fordern darf. In gerichtlichen Verfahren darf der Rechtsanwalt die Gebühren in jedem Rechtszug fordern; insoweit stellen das Verfahren über ein Rechtsmittel und der vorausgegangene Rechtszug vers...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 6. Ende der ersten Beratung

Rz. 83 Nach Entscheidung des BGH [69] handelt es sich bei einer Erstberatung um Zitat "… eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung. Dazu gehört nicht, dass sich der Rechtsanwalt erst sachkundig macht oder dass er die Erstberatung schriftlich zusammenfasst." Nach Ansicht der Rechtsprechung fallen unter ein erstes Beratungsgespräch nicht:mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 4. Beschränkung für Verbraucher

Rz. 80 Hat der Rechtsanwalt keine Gebührenvereinbarung getroffen ist er, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist, sowohl bei Beratungen als auch bei Erstellung eines Gutachtens auf netto max. 250,00 EUR und, wenn es sich um ein erstes Beratungsgespräch gehandelt hat, netto max. 190,00 EUR bei der Abrechnung beschränkt; § 14 RVG ist entsprechend anzuwenden. Die Kappungsgrenzen ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 8. Auslagen neben der Erstberatungsgebühr?

Rz. 99 Für die Übersendung der Vergütung allein können Auslagen nicht berechnet werden, Anmerkung zu Nr. 7001 VV RVG. Da Nr. 7002 VV RVG (für die Pauschale) auf Nr. 7001 VV RVG verweist ("anstelle"), gilt die Anmerkung auch für die Auslagenpauschale (auch PT-Pauschale genannt). Ausnahmsweise kann die Auslagenpauschale dann abgerechnet werden, wenn der Rechtsanwalt Auslagen i...mehr

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§ 1 Allgemeines / III. Vergütung für Tätigkeiten von Vertretern des RA

Rz. 92 Der Rechtsanwalt hat gemäß § 613 BGB seine Dienste persönlich zu leisten. Dies ist nicht immer möglich. Überträgt der Rechtsanwalt die Ausübung der Dienste auf andere Personen, so handelt er auf eigenes Risiko mit den sich daraus ergebenden Haftungsfolgen. Er kann sich deshalb z.B. bei Verhinderung von einem anderen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Vergütung für ein...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 4. Anrechnung bei Erhöhung

Rz. 428 Zur Frage, wie die Anrechnung einer erhöhten Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr für ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren zu erfolgen hat, vgl. die entsprechenden Ausführungen (siehe Rdn 316 ff. in diesem Kapitel).mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Verfahrensauftrag

Rz. 480 Bei einer vorzeitigen Beendigung reduziert sich eine Verfahrensgebühr in den Fällen, in denen der Rechtsanwalt Verfahrensauftrag hatte, nach Nr. 3101 Nr. 1–3 VV RVG auf 0,8. Hat der Rechtsanwalt noch keinen Verfahrensauftrag und befindet er sich im Bereich der außergerichtlichen Vertretung, hat er die Höhe der Geschäftsgebühr bei vorzeitiger Beendigung entsprechend n...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / e) Unbedingter Verfahrensauftrag mit VKH-Antrag

Rz. 410 Hat ein Rechtsanwalt einen unbedingten Verfahrensauftrag, reicht beispielsweise einen Zugewinnantrag ein und stellt gleichzeitig den Antrag, VKH zu bewilligen, ist der Anspruch mit Zustellung des Antrags rechtshängig. Die Einigungsgebühr entsteht im Fall einer Einigung in Höhe von 1,0 nach Nr. 1003 VV RVG.mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / I. Geltungsbereich

Rz. 261 Die allgemeinen Gebühren sind in Teil 1 des Vergütungsverzeichnisses geregelt. Diese Gebühren erhält der Rechtsanwalt neben den in anderen Teilen bestimmten Gebühren, Vorbem. 1 VV RVG. Dies bedeutet, dass diese Gebühren sowohl neben den in Teil 2 (außergerichtliche Vertretung) als auch in Teil 3 (gerichtliche Vertretung) geregelten Gebühren entstehen können.mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / d) Anerkenntnis oder Verzicht

Rz. 282 Die Einigungsgebühr entsteht nach Abs. 1 S. 1 der Anmerkung zu Nr. 1000 VV RVG nicht, wenn der Hauptanspruch anerkannt oder wenn auf ihn verzichtet wird. Mit dieser Regelung wollte der Gesetzgeber vermeiden, dass bereits das einseitige Nachgeben i.S. eines Anerkenntnis zum Anfall einer Einigungsgebühr führt.mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / b) Gerichtliche Protokollierung, anschließende notarielle Beurkundung

Rz. 638 Zu diesem Thema siehe auch die Ausführungen im Kapitel zur Einigungsgebühr unter Rdn 267, 289, 294, 301 in diesem Kapitel.mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / d) Besprechungen mit dem Steuerberater

Rz. 597 Besprechungen mit einem Steuerberater des Auftraggebers lösen die Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG nicht aus.[381]mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 8. Terminsgebühr neben Aussöhnungsgebühr

Rz. 444 Neben einer Aussöhnungsgebühr kann eine Terminsgebühr entstehen, wobei diese allerdings den Verfahrensauftrag an den Anwalt voraussetzt.[324] Dies ergibt sich auch aus dem im Rahmen des 2. KostRMoG ergänzten Absatz 1 der Vorbem. 3, wonach Gebühren nach Teil 3 nur abgerechnet werden dürfen, wenn ein unbedingter Verfahrensauftrag erteilt worden ist.mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Allgemeines

Rz. 43 In § 17 Nr. 4b RVG ist geregelt, dass das Verfahren in der Hauptsache und ein Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung verschiedene Angelegenheiten darstellen, so dass hier gesondert Gebühren abgerechnet werden können, auch wenn der Rechtsanwalt in der Hauptsache selbst tätig wird.mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 4. Anrechnungsvorschriften zur Verfahrensgebühr

Rz. 462 Anrechnungsvorschriften zur Verfahrensgebühr finden sich zum Beispiel in der Anmerkung zu Nr. 3100 VV RVG sowie auch in der Vorbemerkung 3 in den Absätzen 5 bis 7 des Vergütungsverzeichnisses. a) Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger Rz. 463 Im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger (§§ 249–260 FamFG) fällt nach dem RVG zunächst e...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 14. Anfechtung der Vereinbarung

Rz. 411 Wurde eine Vereinbarung geschlossen und wird sie später – wirksam – angefochten, so bleibt die einmal angefallene Einigungsgebühr bestehen.[304] (Wird ein Vergleich mehr als zwei Kalenderjahre nach seinem Abschluss angefochten, gilt die weitere Tätigkeit als neue Angelegenheit, § 15 Abs. 5 S. 3 u. 2 RVG.mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Derselbe Gegenstand

Rz. 427 Bei Wertgebühren gilt die Erhöhung nur, soweit der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist, Abs. 1 der Anmerkung zu Nr. 1008 VV RVG. Die Erhöhung wird nach dem Betrag berechnet, an dem die Personen gemeinschaftlich beteiligt sind, Abs. 2 der Anmerkung zu Nr. 1008 VV RVG.mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 11. Anrechnungsvorschrift Abs. 2 der Anm. zu Nr. 3104 VV

Rz. 614 Um eine Zuvielanrechnung der Terminsgebühr zu vermeiden ist in Absatz 2 der Anm. zu Nr. 3104 VV geregelt, dass die Terminsgebühr im (verglichenen) Verfahren auf die Terminsgebühr des Parallelverfahrens lediglich soweit anzurechnen ist, wie sie den sich ohne Berücksichtigung der nicht rechtshängigen Ansprüche ergebenden Gebührenbetrag übersteigt. Eine Musterrechnung, ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Beschwerdeverfahren – Vergütungsanspruch

Rz. 774 Die Gebühren in Beschwerdeverfahren richten sich nach Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses. Nach der Vorbemerkung 3.2.1. Nr. 2b) VV RVG sind die in diesem Unterabschnitt geregelten Gebühren in Verfahren über Beschwerden gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gericht...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 5. Tätigkeitsumfang entscheidend

Rz. 82 Die Kappungsgrenze orientiert sich an der tatsächlich erbrachten Tätigkeit und nicht am erteilten Beratungs-Auftrag. Damit wird der Rechtsanwalt geschützt, dessen Auftraggeber nach einer umfangreicheren Tätigkeit des Rechtsanwalts nach Inanspruchnahme der Leistungen (z.B. weitergehende Beratungen) behauptet, er habe nur den Auftrag für eine erste Beratung erteilt.mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 10. Anrechnung bei späterer Verfahrenskostenhilfe (VKH) – § 55 RVG

Rz. 216 Gemäß § 58 Abs. 2 RVG Zitat "… sind Vorschüsse und Zahlungen, die der Rechtsanwalt vor oder nach der Beiordnung erhalten hat, zunächst auf die Vergütungen anzurechnen, für die ein Anspruch gegen die Staatskasse nicht oder nur unter den Voraussetzungen des § 50 besteht." In der Vergangenheit war zunächst umstritten, ob und ggf. wie sich der anzurechnende Teil der Geschäf...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 5. Weitere Vergütung nach § 50 RVG

Rz. 275 § 50 RVG kommt zur Anwendung, wenn dem Antragsteller VKH unter Ratenzahlungen bewilligt worden ist. Muss ein Antragsteller Ratenzahlungen leisten, so leistet sie diese an die Staatskasse (Bundeskasse bei Verfahren vor Bundesgerichten (z.B. BGH), Landeskasse bei Verfahren vor Gerichten des Landes (Amts-, Land- oder Oberlandesgerichte). Maximal muss ein Antragsteller 4...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Einzelfälle – Rechtsprechung

Rz. 35 Soll der Rechtsanwalt zunächst einen Vertrag beurkunden lassen und prüft er dann, ob die notarielle Urkunde das von dem Auftraggeber Gewollte richtig wiedergibt, liegt dieselbe Angelegenheit vor.[29] Dieselbe Angelegenheit liegt auch vor, soweit der Rechtsanwalt zunächst am Vergleich und dann an seiner Durchführung mitwirkt.[30] In beiden Fällen handelt es sich m.E. u...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 5. Der Rechtsmittelverzicht – Fluranwalt

Rz. 471 § 144 FamFG regelt die Möglichkeit des umfassenden Rechtsmittelverzichts: Zitat "Haben die Ehegatten auf Rechtsmittel gegen den Scheidungsausspruch verzichtet, können sie auch auf dessen Anfechtung im Wege der Anschließung an ein Rechtsmittel in einer Folgesache verzichten, bevor ein solches Rechtsmittel eingelegt ist." § 144 FamFG setzt voraus, dass die Ehegatten beide...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Anrechnungsvorschrift

Rz. 129 Wird das Rechtsmittel durch den Rechtsanwalt eingelegt, ist diese Gebühr auf eine Gebühr für das Rechtsmittelverfahren anzurechnen, vgl. dazu die Anmerkung zu Nr. 2100 VV RVG. Rz. 130 Muster 9: Musterrechnung 5.9: Prüfung der Erfolgsaussichten nach erstinstanzlicher Tätigkeit – Einlegung des Rechtsmittels Musterrechnung 5.9: Prüfung der Erfolgsaussichten nach erstinst...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / I. Gesetzliche Vergütung zu niedrig

Rz. 1 Vergütungsvereinbarungen sind immer dann geboten, wenn die gesetzlichen Gebühren keine angemessene Vergütung für die Tätigkeit des Rechtsanwaltes darstellen.[1] Rz. 2 Der Rechtsanwalt kann mit seinem Mandanten eine von der Vergütung nach RVG abweichende Vergütungsvereinbarung treffen. Aus seiner Vertragsfreiheit (bis auf wenige Ausnahmen, z.B. wenn der Rechtsanwalt gemä...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Prüfung der Erfolgsaussichten ohne Gutachten

Rz. 121 Nach Nr. 2100 VV RVG erhält der Rechtsanwalt für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels eine Gebühr i.H.v. 0,5 bis 1,0. Diese Gebühr ist auf eine Gebühr für das Rechtsmittelverfahren wie bisher anzurechnen, wenn der Rechtsanwalt anschließend als Verfahrensbevollmächtigter im Rechtsmittelverfahren tätig wird. Rz. 122 Ist der frühere Auftrag seit mehr als ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / c) Erstreckung der Beiordnung auf eine Einigung nach § 48 Abs. 3 RVG

Rz. 385 Zumindest was den Fall des § 48 Abs. 3 RVG betrifft, wurde durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2013 klargestellt, dass alle entstandenen Gebühren mit der Staatskasse abgerechnet werden können, § 48 Abs. 3 RVG wurde durch den Gesetzgeber wie folgt ergänzt:[288] Rz. 386 (3) Die Beiordnung in einer Ehesache erstreckt sich im Fall des Abschlusses eines Vertrags im Sinne der Nu...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 7. Abgrenzung Beratung zur Geschäftsgebühr

Rz. 85 Seit Einführung des RVG ist das Entwerfen einer Urkunde nicht mehr im Gesetzeswortlaut erwähnt, wobei sich aus der Gesetzesbegründung kein Hinweis ableiten lässt, dass die Geschäftsgebühr Nr. 2300 für den Entwurf einer Urkunde oder eine einseitige Willenserklärung (nicht wechselseitiger Erbvertrag!) wie z.B. ein Testament, nicht mehr gelten sollte.[77] Das OLG Nürnber...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / f) Ursächliche Mitwirkung an Verhandlungen

Rz. 289 Genügend ist, dass die anwaltliche Tätigkeit für das Zustandekommen des Vertrags nachgewiesen werden kann. Keine Vergleichsgebühr nach BRAGO wurde nach Ansicht des OLG Düsseldorf ausgelöst, wenn der Rechtsanwalt lediglich mit der Protokollierung einer bereits abgeschlossenen – nicht formbedürftigen – Einigung beauftragt ist.[210] Diese Ansicht überzeugt nach Meinung ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Zustimmung zum Scheidungsantrag

Rz. 460 Mit der Aufzählung der Tätigkeiten in Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG, bei deren Fehlen nur eine 0,8 Verfahrensgebühr entsteht, ist klargestellt, welche Tätigkeiten der Rechtsanwalt wahrnehmen muss, um eine 1,3 Verfahrensgebühr entstehen zu lassen. Sobald der Rechtsanwalt einen Scheidungsantrag (auf Antragstellerseite) oder aber einen Schriftsatz (auf Antragsgegnerseite), der ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / d) Versäumnisbeschluss/Versäumnisentscheidung

Rz. 791 Nach Nr. 3203 VV RVG erhält der Rechtsanwalt des Beschwerdegegners, wenn ein Termin stattgefunden hat, in dem auf seinen Antrag hin eine Versäumnisentscheidung ergeht, weil der Beschwerdeführer nicht ordnungsgemäß vertreten ist, eine Terminsgebühr i.H.v. 0,5. Rz. 792 Zunächst ist festzuhalten, dass im Beschwerdeverfahren Anwaltszwang herrscht. Nr. 3203 VV RVG stellt d...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Fortsetzung der Ehe

Rz. 434 Der Wille beider Ehegatten, die Ehe fortzusetzen, muss erkennbar sein und damit das Bild einer nicht mehr akut gefährdeten Ehe bestehen.[308] Eine die Aussöhnungsgebühr auslösende Aussöhnung ist nach Ansicht des OLG Düsseldorf dann nicht anzunehmen, wenn die Ehe nur fortgesetzt wird, um der Drohung eines Ehepartners, im Scheidungsfall belastende Tatsachen vorzutragen...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 4. Verfahrensgebühr im Rechtsbeschwerdeverfahren

Rz. 795 Die Verfahrensgebühr beträgt nach Nr. 3206 VV RVG im Rechtsbeschwerdeverfahren 1,6; sofern für die Vertretung ein beim Bundesgerichtshof zugelassener Rechtsanwalt erforderlich ist, beträgt die Gebühr Nr. 3206 nach Nr. 3208 VV RVG 2,3. Rz. 796 Die Terminsgebühr im Rechtsbeschwerdeverfahren nach Nr. 3210 VV RVG beträgt 1,5. In der Anmerkung zu Nr. 3210 wird auf die Anme...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 8. Verfahren nach der Hausratsverordnung

Rz. 736 Die Hausratsverordnung ist zum 1.9.2009 aufgehoben worden.[410] Verfahren über den Haushalt und die Ehewohnung sind Familiensachen nach § 111 Nr. 5 FamFG. Besonderheiten bei der Abrechnung sind mit Ausnahme der Gegenstandswerte nicht zu beachten. Zu den Gegenstandswerten in Ehewohnungs- und Haushaltssachen vgl. § 4 Rdn 513 ff. Rz. 737 Praxistipp Aufgrund der sehr nied...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. § 34 RVG – Inhalt

Rz. 69 § 34 RVG ist stufenweise aufgebaut und sollte auch stufenweise "abgearbeitet" werden. Er regelt: Zitat "(1) -1-Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll der Rechtsanwalt auf...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Voraussetzungen der Anrechnung

Rz. 190 Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr hat nur dann zu erfolgen, wenn:mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / XI. Mix von Stundensatz zu RVG-Vergütung

Rz. 304 Eine interessante Möglichkeit ist die Regelung, dass für Kindschaftssachen (Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindesherausgabe) oder z.B. Hausratsteilung nach Stunden abgerechnet wird (niedrige gesetzliche Werte!); der "Rest" dann gesetzlich. Praxistipp Erforderlich ist in solchen Fällen die korrekte Erfassung der Stunden für die Kindschaftssache. Dies ist jedoch nicht immer ...mehr