Fachbeiträge & Kommentare zu Vergütung

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 2 & Zu 1. Die Erhebung einer Klage gegen eine Abmahnung ist in den meisten Fällen nicht sinnvoll. Zum einen ist sie mit Kosten für den Arbeitnehmer verbunden, die er unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits selbst zu tragen hat, sofern nicht eine Rechtsschutzversicherung eintritt oder Prozesskostenhilfe gewährt wird. Zum anderen belastet ein Klageverfahren das ohnehin sch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Steuerschuldenhaftung

Rn. 221 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wird ein geschäftsführender Gesellschafter für Steuerschulden der KapGes in Anspruch genommen, so ist dies grds für die nachträglichen AK unbeachtlich. Dies ist damit zu begründen, dass die Zahlung aufgrund des Haftungsbescheids (§§ 34, 69 AO) auf dem Fehlverhalten des Geschäftsführers beruht und nicht auf das Gesellschaftsverhältnis zurück...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 7. Entgeltfähigkeit der Höhe nach

Eine Entgeltfähigkeit der Höhe nach ist auch bei Entgeltfähigkeit dem Grunde nach nur dann anzunehmen, wenn der Nutzende aus einer tatsächlichen oder rechtlichen Einräumung der Nutzung, z. B. eines immateriellen Wertes (z. B. Nutzung eines Unternehmenskennzeichens, einer Firma oder einer Marke), einen wirtschaftlichen Vorteil erwarten kann, unabhängig davon, ob dieser Vortei...mehr

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§ 11 Strafrecht / D. Muster: Antrag auf Pflichtverteidiger-Beiordnung

Rz. 4 Muster 11.4: Antrag auf Pflichtverteidiger-Beiordnung Muster 11.4: Antrag auf Pflichtverteidiger-Beiordnung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, im vorliegenden Strafverfahren werde ich beim Gericht beantragen, mich Ihnen als Pflichtverteidiger/-in gem. § 140 StPO beiordnen zu lassen. Das Gesetz sieht mehrere Gründe vor, d...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 56 & Zu 3. Hinsichtlich der Beachtung der Fristen ist besondere Vorsicht geboten: Die Widerspruchsfrist gegen den Mahnbescheid beträgt nach den §§ 46a Abs. 1 ArbGG, 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, 46a Abs. 3 ArbGG nur eine Woche. Diese Wochenfrist gilt auch für den Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid nach den §§ 46a Abs. 1 ArbGG, 700 Abs. 1 ZPO, 46 Abs. 2 S. 1 ArbGG, 339 Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Personengesellschafter

Rn. 82 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Tätigkeitsvergütungen an Personengesellschafter gelten, sofern sie Mitunternehmer (zum Begriff Bitz, s § 15 Rn 23ff) sind, gemäß § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Sie mindern den steuerlichen Gewinn des Personengesellschafters nicht, sondern beeinflussen lediglich die Gewinnverteilung auf die Gesellschafter. Zu den E...mehr

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AGS 09/2023, Anfall der Aus... / IV. Objektives Ende

In vorl. Sache erkannte das AG Hagen die weiter beantragte Auslagenergänzung ab. Begründet wurde dies damit, dass der weitere Anfall vom Verwalter selbst herbeigeführt worden sei. Das durch den Insolvenzverwalter eingelegte Rechtsmittel gegen den gerichtlichen Vergütungsbeschluss sowie der aus dem daraufhin folgenden gerichtlichen Schreiben sich ergebende abzuwartende Frista...mehr

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§ 1 Allgemeines / I. Muster: Beratungshilfe

Rz. 2 Muster 1.2: Beratungshilfe Muster 1.2: Beratungshilfe _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Rechtsgrundlage ist das Beratungshilfegesetz. Haben Sie bereits einen Bewilligungsschein für Beratungshilfe bei Ihrem Anwaltsbesuch vorgelegt oder soll der Rechtsanwalt im Nachhinein Beratungshilfe für seine Tätigkeit beantragen, wer...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 2. Erläuterungen

Rz. 11 Die Anwaltsgebühren in Bußgeldverfahren werden als sog. Rahmengebühren berechnet. Der Gebührenrahmen ergibt sich aus den Nummern 5100–5200 Vergütungsverzeichnis RVG. Die konkrete Gebührenhöhe innerhalb des Rahmens bestimmt der Rechtsanwalt im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der B...mehr

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§ 7 Erbrecht / I. Muster: Betreuungsverfügung

Rz. 22 Muster 7.8: Betreuungsverfügung Muster 7.8: Betreuungsverfügung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Wenn in Zeiten der Geschäftsfähigkeit keine wirksame Vollmacht erteilt wurde oder der hierin Bevollmächtigte weggefallen ist, muss das Betreuungsgericht auf Anregung eine gesetzliche Betreuung anordnen, wenn der Patient b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) ArbN und Mitunternehmer

Rn. 109 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Tätigkeitsvergütungen, die ein Gesellschafter, der als Mitunternehmer anzusehen ist, von seiner Gesellschaft erhält, gehören nach § 15 Abs 1 Nr 2 EStG grundsätzlich zu seinen Einkünften aus Gewerbebetrieb. Das gilt nicht nur, wenn der Gesellschafter seine Dienste bereits nach dem Gesellschaftsvertrag schuldet, sondern auch, wenn er sich der...mehr

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AGS 09/2023, Anfall der Aus... / II. Grundsätzlich Nachfestsetzung möglich

Grds. – so das AG Fulda – sei eine Nachfestsetzung einer Vergütung stets denkbar. Dies sei sowohl ursprünglich als auch sogar nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens grds. möglich. Die Festsetzung der Verwaltervergütung im Insolvenzverfahren entfaltet materielle Rechtskraft für den Vergütungsanspruch als solchen und seinen Umfang; die Berechnungsgrundlage und der Vergütungssa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Personengesellschafter

Rn. 79 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Tätigkeitsvergütungen an Personengesellschafter gelten, sofern sie Mitunternehmer (zum Begriff s Bitz (s § 15 Rn 23ff)) sind, laut § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb zählen auch die von der PersGes für die Direktversicherung eines Mitunternehmers gezahlten Direktversicherungsbeiträ...mehr

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FF 09/2023, Kindesunterhalt / 8 Kosten und Gebühren

OLG Celle, Beschl. v. 10.7.2023 – 21 WF 78/23 1. Schließen die Beteiligten in einem Termin einen Vergleich zum Sorge- und Umgangsrecht, so bemisst sich die Einigungsgebühr gemäß Nr. 1003 i.V.m. Nr. 1000 Nr. 1 VV RVG aus den zusammengerechneten Werten beider Verfahren. Die Vergütung ist in dem Verfahren festzusetzen, in dem der Vergleich geschlossen wird (im Anschluss an OLG C...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6 Umsatzsteuer auf Aufsichtsratsvergütungen

Tz. 82 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Das Aufsichtsratsmitglied war nach bisherige BFH-Rspr regelmäßig Unternehmer iSd § 2 UStG (Urt des BFH v 27.07.1972, BStBl II 1972, 810 und v 20.08.2009, BStBl II 2010, 88). Im letztgenannten Urt hat der BFH auch entschieden, dass die Tätigkeit im Aufsichtsrat einer Volksbank nicht ehrenamtlich iSd § 4 Nr 26 UStG ist. In seiner neueren Rspr ...mehr

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§ 1 Allgemeines / I. Muster: Verbrauchererstberatung

Rz. 32 Muster 1.15: Verbrauchererstberatung Muster 1.15: Verbrauchererstberatung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Die Erstberatung ist eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung. Sie ist grundsätzlich kostenpflichtig, unabhängig davon, ob die Beratung mündlich, telefonisch, in einem Videocall oder in Textform erfolgt. ...mehr

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§ 1 Allgemeines / II. Erläuterungen

Rz. 31 Bei Fernabsatzverträgen, also solchen, bei denen das Mandat per Telefon, E-Mail, Post oder Telefax von einem Verbraucher übernommen wird, zudem bei Verträgen, die außerhalb der Kanzlei geschlossen wurden, steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht während der Dauer von 14 Tagen zu (§§ 312b f., 355 f. BGB). Auf das Widerrufsrecht kann er nicht wirksam verzichten. Die Fri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sachlicher Geltungsbereich

Rn. 16 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 In § 19 EStG werden die Einnahmen aus einem Dienstverhältnis erfasst. Anders als bei den Einkünften aus KapVerm, § 20 Abs 3 EStG, und aus VuV, § 21 Abs 3 EStG, enthält die Vorschrift keine Subsidiaritätsklausel. Das schließt andererseits nicht aus, dass Anhangstätigkeiten nach der Haupttätigkeit beurteilt werden. Dementsprechend können einze...mehr

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AGS 09/2023, Anfall der Aus... / I. Sachverhalt

Das Insolvenzverfahren ist mit Beschl. v. 12.1.2022 eröffnet worden und der Insolvenzverwalter hatte mit seinem Schlussbericht angezeigt, dass die Verwertung beendet worden ist. Es wurde daraufhin eine Vergütung i.H.v. 1.120,00 EUR (Anm.: geminderte Mindestgebühr gem. § 13 InsVV) sowie Auslagen i.H.v. 212,80 EUR antragsgemäß mit Beschl. v. 11.8.2022, besondere Auslagen gem. ...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 60 & Zu 2. Für Kündigungen gilt die zwingende Schriftform (§ 623 BGB). Die Schriftform gilt für jede Art der Kündigung. Die Einhaltung der Schriftform richtet sich nach § 126 Abs. 1 BGB, sodass die eigenhändige Unterschrift auf der Kündigung erforderlich ist. Die elektronische Form ist nach § 623, 2. Hs. BGB nicht ausreichend. Auch Telefax oder E-Mail genügen der gesetzlic...mehr

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§ 1 Allgemeines / II. Erläuterungen

Rz. 14 1. Das vereinfachte Verfahren erweist sich für die Parteien, aber auch für die Anwälte, oft als sehr unbefriedigend. Der Anwalt erhält aufgrund des geringen Streitwerts oft keine attraktive Vergütung, muss aber wegen der Ausschlussfrist besonders sorgfältig arbeiten. Die Möglichkeit, ergänzend vorzutragen, wie nach einem frühen ersten Termin oft gehandhabt, entfällt. V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Lösungsansätze

Rn. 207 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Diese Grenzfälle wurden von der Rspr bis 1984 unter den Gesichtspunkten "Annehmlichkeit" und "Gelegenheitsgeschenk" abgehandelt, die durch den Begriff des "eigenbetrieblichen Interesses" abgelöst worden sind, s Rn 140–143. Die Bedeutung der Änderung liegt darin, dass nunmehr nicht mehr von der Rspr selbst geschaffene Begriffe wie gesetzlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 341 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei gemäß § 3 Nr 13 EStG steuerfreien Reisekostenentschädigungen an Beamte und sonstige öffentliche Bedienstete wird unterstellt, dass die Zahlungen die tatsächlichen Reisekosten nicht übersteigen, vgl Bergkemper in H/H/R, § 3 Nr 13 EStG Rz 2 (Juni 2019). Die Tätigkeit des Empfängers braucht nicht als öffentlicher Dienst anzusehen zu sein. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einzelfälle

Rn. 284 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Das Urteil des RFH vom 29.07.1936, RStBl 1936, 987 bildet die folgenden Bsp, die auch heute noch Gültigkeit haben: Beispiel 1: Ein ArbN erhält von seinem ArbG Geld, um eine auf den ArbG laufende Rechnung im Namen des ArbG zu bezahlen. Hier ist zweifellos der Fall durchlaufenden Geldes gegeben. Beispiel 2: Ein ArbN hat wegen Abwesenheit des Arb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Dienstaufwandsentschädigungen

Rn. 290 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Dienstaufwandsentschädigungen der im privaten Dienst tätigen ArbN sind Teile des stpfl Arbeitslohnes, s BFH BStBl III 1957, 149. Entgegenstehende Vereinbarungen ändern daran nichts. Dienstaufwandsentschädigungen sind Entschädigungen des ArbG, über die der ArbN nicht zu einem vorbestimmten Zweck, sondern nach seinem Ermessen verfügen kann, s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Eigenbetriebliches Interesse und Annehmlichkeits-Rspr

Rn. 208 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Obgleich die Rspr das Tatbestandsmerkmal "für" eine Beschäftigung in § 19 Abs 1 Nr 1 EStG nicht mehr gegen den Begriff der Annehmlichkeit abgrenzt, sondern die Veranlassung des Zuflusses durch das individuelle Dienstverhältnis untersucht und stpfl Zuwendungen mit dem Ziel der Entlohnung, die vom ArbN als Frucht seiner Dienstleistung aufgefa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

1. Begriff Rn. 139 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Arbeitslohn ist nach ständiger Rspr schon des RFH grundsätzlich alles, was dem ArbN mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis als Gegenleistung für die zur Verfügungstellung seiner Arbeitskraft vom ArbG oder für diesen von einem Dritten gewährt wird, s zB RFH RStBl 1936, 1158; 1937, 1186; 1939, 299; BFH BStBl III 1959, 230. Mit Offe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Sachbezüge

Schrifttum: Albert/Heitmann, Das überwiegend eigenbetriebliche Interesse als Abgrenzungskriterium des Arbeitslohns, DB 1985, 2524; Strasser, Annehmlichkeit als Arbeitslohn? FR 1985, 640; Benner/Bals, Arbeitsentgelt iSd Sozialversicherung und Arbeitslohn iSd Lohnsteuerrechts, BB Beilage 15 zu Heft 34/1985; Seibold, Aufmerksamkeiten und Leistungsaustausch, UStR 1986, 1; Offerhaus, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Person des ArbN

Rn. 38 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Begriff "ArbN" wird im EStG oft verwendet, jedoch nur in § 1 Abs 1 LStDV definiert. Der Bezug von Arbeitslohn ist nicht Tatbestandsmerkmal des ArbN-Begriffs, sondern nur Folge der Tätigkeit des ArbN, nämlich Empfang der Gegenleistung für eine durch das Dienstverhältnis veranlasste Beschäftigung. Verzichtet der ArbG auf die Arbeitsleistung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Betriebsversammlung

Rn. 244 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ersatzleistungen des ArbG nach § 44 BetriebsverfassungsG gehören zum stpfl Arbeitslohn. Bei Betriebsversammlungen außerhalb des Betriebs können für Pkw-Fahrten der ArbN die Kosten im Rahmen von R 9.5 LStR 2023 ersetzt werden, s auch Eisgruber in Kirchhof/Seer,§ 19 EStG Rz 73c (21. Aufl). Rn. 245–246 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Erbrechtliche Anordnungen

Rn. 67 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Arbeitslohn, der nach dem Tode des ArbN gezahlt wird, ist bei seinen Erben nach deren steuerlichen Merkmalen zu erfassen, s Rn 27ff. Erfolgen nach dem Tod des ArbG Zahlungen durch dessen Rechtsnachfolger an den ArbN, so sind diese Beträge, wenn sie auf dem Dienstverhältnis beruhen, beim ArbN als Arbeitslohn zu erfassen und unterliegen nicht d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ge) Bausparverträge

Rn. 280 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Verzichtet eine Bausparkasse bei einem eigenen ArbN auf die Abschlussgebühr, so erblickte die FinVerw bis 1989 – FinMin NRW FR 1978, 506 – darin eine Annehmlichkeit, wenn die Vertragssumme der vom ArbN im Kj abgeschlossenen Bausparverträge 20 000 DM nicht überstieg. Wurde dieser Betrag überschritten, war Steuerfreiheit nur insoweit anzunehm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

J. Bauer/von Werder, Die Überlassung von Firmenwagen – vorteilhaft für Unternehmer und Mitarbeiter?, DStR 1982, 250; Filges, Die steuerliche Behandlung von Einrichtungen zur persönlichen Sicherheit, DB 1983, 1166; E. Schmidt, Geldwerter Vorteil bei Kfz-Überlassung an ArbN, DB 1983, 2388; Polke, Gestellung eines Fahrers durch ArbG für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, ...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 28 & Zu 1. Gewinnt der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage, so muss der Arbeitgeber aufgrund des Annahmeverzuges den (eventuell seit dem Ablauf der Kündigungsfrist nicht gezahlten) Lohn nachzahlen. Bis zum Erlass des Urteils befindet sich der Arbeitgeber im Annahmeverzug, weil in der Erhebung der Kündigungsschutzklage gleichzeitig das wörtliche Angebot der Arbeitsleist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Überlassung von Kfz

Rn. 257 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Überlässt ein ArbG oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter einem ArbN ein Kfz kostenlos zur privaten Benutzung, so handelt es sich hierbei um einen geldwerten Vorteil, der zum stpfl Arbeitslohn gehört und dessen Wert sich nach § 8 Abs 2 EStG bemisst. Er ist in der Höhe anzusetzen, in der dem ArbN durch die Haltung eines eigenen Kf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Gesetzliche Grundlagen

Rn. 205 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach § 8 Abs 1 EStG unterliegen der Besteuerung Einnahmen, die im Rahmen einer Einkunftsart zufließen. Einnahmen setzen einen Zufluss von geldwerten Gütern voraus. Das Gesetz nennt in § 8 Abs 2 EStG neben Geld Wohnung, Kost, Waren und sonstige Sachbezüge. Sachbezüge, also Einnahmen, die nicht in Geld bestehen, sind mit den um übliche Preisn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ae) Restaurantschecks

Rn. 227a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Restaurantschecks, die ein ArbG seinen ArbN zur Verfügung stellt, damit diese ihr Mittagessen in bestimmten Restaurants oder Verkaufsstellen einnehmen können, sind als geldwerter Vorteil zu versteuern. Als Wert hierfür gilt grundsätzlich der Sachbezugswert für Mahlzeiten, s Rn 223. Kürzt der ArbG im Einverständnis mit seinen ArbN den zu zah...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Nachweisfragen

Rn. 289 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Grundsätzlich sind nach der Rspr, so BFH BStBl III 1957, 149, durchlaufende Posten nur anzuerkennen, wenn Rechnung gelegt wird, gerade im Interesse des ArbG, da sie für dessen Rechnung ausgegeben werden; BFH BStBl III 1958, 16: Auslagenersatz bzw durchlaufende Gelder setzen Einzelabrechnung voraus; ferner BFH BStBl II 1972, 137; 1976, 134. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff

Rn. 282 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei den durchlaufenden Geldern und dem Auslagenersatz handelt es sich um Beträge, die ein ArbN vom ArbG erhält, um sie für ihn auszugeben, oder die er erhält, weil er sie für den ArbG ausgegeben hat. Diese Beträge sind lediglich ein Vermögensausgleich der für den ArbG getätigten Aufwendungen, s BFH BStBl II 2006, 473. Sie sind grundsätzlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Scholz, Bewertung und steuerliche Behandlung von Sachbezügen, insbesondere von Werkswohnungen und Mahlzeiten, NSt Lohnsteuersachbezüge Darstellung I (01.03.1984); Offerhaus, Gesetzlose Steuerbefreiungen zulässig?, DB 1985, 565; E. Schmidt, LStPfl des Essensfreibetrags?, BB 1985, 1709; Klüting, Ist die Geltung der SachBezV von der Höhe der Verkehrswerte der Sachbezüge abhängig?,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / af) Freie Unterkunft und Verpflegung

Rn. 228 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Freie Unterkunft und Verpflegung an ehrenamtliche Helfer von Wohlfahrtsverbänden hält BFH BStBl II 1976, 134 für keinen stpfl Sachbezug, wenn die Helfer die Teilnehmer von Jugendferienreisen im Wesentlichen beim Essen und Schlafen zu überwachen haben. Die Entscheidung ist mit Tipke, StuW 1976, 158–159 und Baumdicker, DStR 1977, 688 abzulehn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verfassungsmäßigkeit

Rn. 201 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach BFH BStBl III 1960, 104 und ständig bis BFH BStBl II 1976, 228 verstößt es nicht gegen das GG, wenn einkommensteuerlich die verschiedenen Formen der Altersversorgung von ArbN unterschiedlich behandelt werden wie zB die Ruhegehälter der Beamten als Arbeitslohn nach § 19 EStG, die damit voll besteuert werden, während bei der hier behande...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Eigenständiger Begriff des steuerlichen Dienstverhältnisses

Rn. 43 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Begriff des steuerlichen Dienstverhältnisses stimmt nicht notwendig mit dem überein, was als Dienst- oder Arbeitsverhältnis iSd Bürgerlichen Rechts, des Arbeits- oder Sozialrechts gilt, s BFH BStBl II 1979, 188; 1980, 303, s Lang, DStJG Bd 9 (1986), 15, 22ff. § 19 EStG enthält eine eigenständige Begriffsbestimmung. Zwar weisen die Bsp Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Bezugsrechte

Rn. 81 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bezugsrechte sind alle schuldrechtlichen oder dinglichen Rechte auf Erwerb eines Anteils an einer KapGes, zB kraft Gesetzes bei Kapitalerhöhung einer AG gemäß § 186 AktG. Bei einer GmbH kann kraft Satzung oder Kapitalerhöhungsbeschluss ein Bezugsrecht eingeräumt werden. Die Veräußerung von Bezugsrechten aus einer beschlossenen Kapitalerhöhun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Vorrang der Grundsätze der verdeckten Gewinnausschüttung und verdeckten Einlage

Tz. 84 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Bringt eine Kap-Ges einen Sacheinlagegegenstand iSd § 24 Abs 1 UmwStG in eine Pers-Ges ein und erhält die einbringende Kap-Ges einen MU-Anteil an der Übernehmerin, unterfällt der Vorgang grds § 24 Abs 1 UmwStG. Erreicht jedoch der Wert der erlangten MU-Beteiligung nicht den Wert des eingebrachten BV, so dass es zu einer Vermögensverschiebung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Spätere Leistungen an den ArbN

a) Grundsatz Rn. 199 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Sind die Ausgaben für die Zukunftssicherung Arbeitslohn, so stellen die späteren Leistungen an den ArbN aus der Versorgungseinrichtung (Pensionskasse des Betriebs, Versicherungsunternehmen) im allgemeinen Renten iSd § 22 EStG dar, s BFH BStBl III 1958, 4; BFH BStBl III 1958, 258 zur Frage der Rentenleistungen an die früheren IG-...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Personalrabatte

Schrifttum: Giloy, Zur lohnsteuerlichen Behandlung von Belegschaftsrabatten nach dem SteuerreformG 1990, BB 1989, 122; Klöckner, LSt 1990, DB 1990, 448; von Bornhaupt, ArbN von dritter Seite gewährte Preisvorteile als Arbeitslohn, BB 1993, 2493; Donderer, Rabattbesteuerung und PreisangabenVO, DB 1994, 1159; von Bornhaupt, Leistungen Dritter als stpfl Einnahme, BB 1999, 1532. ga) A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Abgrenzung zu steuerfreien Einnahmen

a) Entschädigung – Schadensersatz Rn. 163 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei Abfindungen wegen Auflösung des Dienstverhältnisses durch den ArbG kommt bis Kj 2005 einschließlich Steuerfreiheit nach § 3 Nr 9 EStG aF in Betracht. Das gilt auch für Vorruhestandsleistungen, s BFH BStBl II 1980, 205; BMF BStBl I 1984, 498. Ab Kj 2006 ist die Steuerbefreiung aufgehoben. Bis zum 31.12.200...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 21 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Arbeitslohn wird regelmäßig demjenigen zugerechnet, der die Arbeitsleistung erbringt. "Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind die klassischen Tätigkeitseinkünfte. Das entscheidende Merkmal dieser Einkunftsquelle ist die Teilnahme am Markt durch entgeltliche Nutzung der eigenen Arbeitskraft. Derartige Quellen sind aus der Natur de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Vorschüsse und Darlehen

Schrifttum: Offerhaus, Möglichkeiten steuerfreier Zuwendungen von ArbG an ihre ArbN, INF 1980, 97, 112; Horlemann, § 3 Nr 68 EStG: Zinsersparnis bei ArbG-Darlehn, DStR 1987, 579; Alte, Zinslose ArbG-Darlehn – unzulässige Rückwirkung des § 3 Nr 68 EStG auf sog Altfälle?, DB 1987, 1508; von Bornhaupt, Zehn Jahre Rspr des VI. Senats des BFH zu stpfl Einkünften aus nichtselbstständi...mehr