Fachbeiträge & Kommentare zu Vergütung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 7 Abweichung durch Bewilligungen der Aufsichtsbehörde (Abs. 5)

Rz. 75 Abs. 5 eröffnet für Bereiche, in denen üblicherweise keine Tarifverträge geschlossen werden, die Möglichkeit von den Grundnormen durch Bewilligung durch die Aufsichtsbehörde abzuweichen, wie es die Absätze 1, 2 und 2a zulassen. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die Abweichung aus betrieblichen Gründen erforderlich ist und die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht ge...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 6 Abweichungsmöglichkeiten für Kirchen und öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften (Abs. 4)

Rz. 71 Abweichungen, die nach den Absätzen 1, 2 und 2a zulässig sind, können von Kirchen und öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften gem. § 7 Abs. 4 ebenfalls in ihren Regelungen getroffen werden. Dies ist Ausfluss des verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrechts nach Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV.[1] Neben den namentlich genannten Normadressate...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.2 Historische Entwicklung des Inlandsbegriffs

Rz. 495 Der Begriff des "Inlands" unterlag in der Vergangenheit diversen Veränderungen – jeweils in Abhängigkeit von der politischen Situation. Eine territoriale Abgrenzung musste in jedem UStG vorgenommen werden, da – unabhängig des Gehalts der einzelnen Regelungen – ohne Abgrenzung des Anwendungsbereichs keine Umsetzung der Regelungen erfolgen kann.[1] Rz. 496 In der Durchf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten

Rz. 114 § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG verweist dadurch auf das Urheberrecht, dass es an dessen speziellen Sprachgebrauch anknüpft. Die Begriffe "Einräumung" und die "Übertragung" von (Nutzungs-)Rechten bezeichnen die durch die § 31 und § 34 UrhG umschriebenen Rechtsakte im Zusammenhang mit der Verwertung von Urheberrechten. Der Begriff "Wahrnehmung von (Nutzungs-, Einwill...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Verwertung von Sprachwerken

Rz. 61 Unter Sprachwerken in ihrer Allgemeinheit sind solche Werke zu verstehen, bei denen der gedankliche Gehalt mit Mitteln der Sprache ausgedrückt wird.[1] Zu den Sprachwerken gehören insbes. die Schriftwerke der Dichter/Schriftsteller, Autoren, Journalisten, Presseagenturen, Übersetzer und anderer Bearbeiter von urheberrechtlich geschützten Werken, Computerprogramme als ...mehr

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Kündigung / 7 Personenbedingte Kündigung

Personenbedingte Gründe zur Kündigung sind solche, die auf den persönlichen Eigenschaften des Arbeitnehmers beruhen. Hierzu zählen unter anderem: Erkrankungen, die die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers erheblich herabsetzen und/oder zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, Abnahme der Leistungsfähigkeit durch fortgeschrittenes Alter sowie mangelnde körperliche oder g...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8 Personenbeförderungen im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen (ab 1.1.2012)

Rz. 101 MWv 1.1.2012 hatte § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG wieder die Fassung erhalten, die die Vorschrift bereits zum 1.1.1980 hatte. Steuerermäßigt ist seither auch der Linienverkehr mit Schiffen unter der Bedingung, dass die Beförderung innerhalb einer Gemeinde oder bis zu einer Beförderungsstrecke von 50 km durchgeführt wird. Rz. 102 Für den Linienverkehr mit Schiffen sollen nach...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.6.1 Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrags (§ 17 Abs. 1 S. 1 UStG)

Rz. 128 Der für den Umsatz geschuldete Steuerbetrag ist entsprechend der Änderung der Bemessungsgrundlage zu berichtigen. Maßgebend ist also nicht der insgesamt geschuldete Steuerbetrag, sondern nur der für den Umsatz geschuldete. Die Rechnungssteuer nach § 14c UStG wird also nicht betroffen. Für sie kann sich eine Berichtigungsmöglichkeit nur durch Rechnungsberichtigung erö...mehr

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Kündigung / 3.1 Form

Nach § 623 BGB bedarf jede Kündigung zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. § 623 BGB erfasst die arbeitgeberseitige und auch die arbeitnehmerseitige, die ordentliche wie auch die außerordentliche Kündigung. Dem Formerfordernis des § 623 BGB unterliegt auch die Änderungskündigung. Die Änderungskündigung ist nämlich eine Beendigungskündigung, verbunden mit einem Angebot auf For...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.3 Eigenverbrauchstatbestände in der Entwicklung

Rz. 16 Bis zum 1.4.1999 war in § 1 Abs. 1 UStG auch der Eigenverbrauch geregelt, der zuerst noch wenig spezifiziert war und sich nur auf die Entnahme von Gegenständen richtete: § 1 Abs. 1 Nr. 2 UStG 1951 (Steuerbare Umsätze): Zitat Der USt unterliegen die folgenden Umsätze: Der Eigenverbrauch. Solcher liegt vor, wenn ein Unternehmer im Inland Gegenstände aus seinem Unternehmen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.3.1.2 Insolvenzverfahren

Rz. 167 Für das Insolvenzverfahren ist an die Stelle der Sequestration (Rz. 162) die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters getreten.[1] Bereits zu diesem Zeitpunkt, also vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist die Uneinbringlichkeit gegeben. Vgl. zustimmend auch FG München[2], wonach bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens Uneinbringlichkeit i. S. v. § 17...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Begriff der Beförderung

Rz. 32 § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG ist nur auf Leistungen anzuwenden, bei denen es sich um eine Beförderung (von Personen bzw. – bei Beförderungen im Fährverkehr auch – von Gütern) handelt. Der Begriff der Beförderung ist überall erfüllt, wo eine der Raumüberwindung für Personen oder Güter dienende Tätigkeit entfaltet wird. Die Raumüberwindung in Gestalt einer Rundfahrt (sogar o...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11.2 Leistungen im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers

Rz. 317 Leistungen im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers liegen dann vor, wenn diese Leistungen durch das betriebliche Interesse veranlasst sind. Diese Maßnahmen können auch die Befriedigung eines privaten Bedarfs des Personals zur Folge haben, diese Folge wird aber durch die mit den Maßnahmen angestrebten betrieblichen Zwecke überlagert.[1] Dies ist regelmäßig dann ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.2.1 Wesentliche Betriebsgrundlagen

Rz. 416 Bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen müssen nicht alle Teile des Unternehmens auf den Erwerber übergehen. Eine Geschäftsveräußerung liegt auch dann vor, wenn einzelne Wirtschaftsgüter von der Übereignung oder der Einbringung ausgenommen werden.[1] Im Wesentlichen muss erreicht werden, dass der Erwerber das Unternehmen so fortführen kann, wie der Veräußerer (oder ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.1 Dichter und Schriftsteller

Rz. 65 Für Dichter/Schriftsteller kommt die Steuerermäßigung in Betracht, soweit sie einem anderen Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Werken einräumen. Zu den geschützten Sprachwerken gehören z. B. Romane, Epen, Sagen, Erzählungen, Märchen, Fabeln, Novellen, Kurzgeschichten, Essays, Satiren, Anekdoten, Biografien, Autobiografien, Reiseberichte, Aphorismen, Trakta...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Drahtseilbahnen (Bergbahnen) und andere mechanische Aufstiegshilfen

Rz. 94 Seit dem 1.1.2008 unterliegen auch Personenbeförderungen "mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art" dem ermäßigten Steuersatz.[1] Die Gesetzesänderung ging auf die Stellungnahme des Bundesrats zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein JStG 2008 zurück.[2] Als Begründung hatte der Bundesrat insbesondere ausgeführt, im Hinblick auf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Umsätze, die unter das GrEStG fallen (§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG)

Rz. 123 § 9 Abs. 1 UStG erwähnt seit dem 1.1.1980 mit § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG nur noch die Umsätze, welche unter das GrEStG fallen. § 9 UStG 1967/73 hatte dagegen mit der Nennung des § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG 1967/73 nicht nur die Umsätze, welche unter das GrEStG fallen, sondern auch die unter das Versicherungsteuergesetz oder Teil I des Kapitalverkehrsteuergesetzes fallende...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11.5.1 Abgabe von Speisen in Kantinen

Rz. 336 Bei der Abgabe von Speisen und Getränken in Kantinen und Gaststätten kann es zu verschiedenen Rechtsfolgen kommen[1]: Unentgeltliche Abgabe von Mahlzeiten in unternehmenseigenen Kantinen; Bemessungsgrundlage für diese unentgeltliche Wertabgabe wären eigentlich die Gesamtkosten, die bei der Ausführung dieser Umsätze entstanden sind. Aus Vereinfachungsgründen lässt die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Beförderungsstrecke beträgt nicht mehr als 50 Kilometer

Rz. 110 Erstreckt sich eine Beförderung über das Gebiet einer Gemeinde hinweg, unterliegt die jeweilige Verkehrsart (ab 1.1.2020 gilt dies nicht mehr für den Schienenbahn-Verkehr) nur dann dem ermäßigten Steuersatz, wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 km beträgt. Rz. 111 Beförderungsstrecke [1] ist die Strecke, auf der der Beförderungsunternehmer einen Fahrgast oder...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1 Innergemeinschaftlicher Erwerb

Rz. 374 In § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG wird festgelegt, dass der Steuertatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs der USt unterliegt, ohne den Steuertatbestand als solchen zu definieren. Dies entspricht auch der gesetzgeberischen Vorgehensweise bei den anderen Steuertatbeständen wie der Lieferungen und sonstigen Leistung bzw. der Einfuhr, die Definition der Rechtsbegriffe in a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.4 Unentgeltliche Wertabgaben (§ 1 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 576 Unentgeltliche Lieferungen nach § 3 Abs. 1b UStG sowie unentgeltliche sonstige Leistungen nach § 3 Abs. 9a UStG, die in den Freihäfen (Freizone i. S. d. Art. 243 UZK) oder in den Gewässern und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie ausgeführt werden, sind wie Umsätze im Inland zu behandeln (§ 1 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 UStG). Voraussetzung für die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Leistungen von Wohnungseigentümergemeinschaften an Wohnungseigentümer und Teileigentümer (§ 4 Nr. 13 UStG)

Rz. 182 § 9 Abs. 1 UStG führt auch die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 13 UStG auf. Nach der Begründung des Regierungsentwurfs eines UStG 1979[1] wurde die Anwendbarkeit des § 9 UStG auf die gem. § 4 Nr. 13 UStG steuerfreien Umsätze ausgedehnt, weil "die Steuerbefreiung bei Leistungen an Unternehmer zu wirtschaftlichen Nachteilen führen kann". Es sollte also sichergestellt werd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Geschäftsveräußerung bis zum 31.12.1993

Rz. 392 Die Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen unterlag bis zum 31.12.1993 grundsätzlich als steuerbarer Umsatz der USt, soweit die allgemeinen Voraussetzungen des § 1 UStG erfüllt waren. Wurde ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb entgeltlich an einen anderen Unternehmer übertragen, fü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.4 Entsprechende Anwendung bei Rechnungsberichtigung (§ 14c Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 S. 5 UStG)

Rz. 23 Für beide Fälle von Rechnungsberichtigungen (sowohl nach § 14c Abs. 1 UStG als auch nach § 14c Abs. 2 UStG) einschließlich der Berichtigung von Gutschriften kommt eine entsprechende Anwendung des § 17 Abs. 1 UStG ausdrücklich in Betracht. Für den Fall der Berichtigung eines unrichtigen (z. B. zu hohen) Steuerausweises ist bei einer Berichtigung der Rechnung durch den ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.3 Rechtsfolgen des Schadensersatzes

Rz. 218 Handelt es sich um einen "echten" Schadensersatz, liegt kein Leistungsaustausch vor, der Vorgang ist nicht steuerbar nach § 1 Abs. 1 UStG. Da kein steuerbarer Umsatz vorliegt, kann auch keine USt entstehen. Wenn keine USt entsteht, darf auch kein gesonderter Ausweis einer USt in einer Abrechnung oder einem anderen Dokument vorgenommen werden. Hat ein Beteiligter denn...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.2.3 Vorläufige Uneinbringlichkeit

Rz. 156a Der BFH[1] hat mit der Begründung der Rolle des Steuereinnehmers in den Fällen der Sollversteuerung eine Uneinbringlichkeit i. S. d. § 17 Abs. 2 S. 1 UStG auch dann angenommen, wenn ein der Sollversteuerung unterliegender Unternehmer seinen Entgeltanspruch wegen eines vertraglich vereinbarten Sicherungseinbehalts zur Absicherung von Gewährleistungsansprüchen für ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.3 Zuordnung von Leistungen

Rz. 48 Problematisch ist aber die Zuordnungsmöglichkeit von Leistungen, die der Unternehmer nicht ausschließlich für unternehmerische Zwecke verwendet. Früher war klar, dass bezogene sonstige Leistungen, soweit sie auch für unternehmerische Zwecke verwendet wurden, dem Unternehmen voll zugeordnet werden konnten. Bei Gegenständen galt dies entsprechend, mit der Einschränkung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9.4 Umwandlung von Gesellschaften

Rz. 280 Umwandlungen von Gesellschaften führen zu diversen steuerrechtlichen Konsequenzen. Grundsätzlich ist zu prüfen, ob bei einer Umwandlung ein umsatzsteuerrechtlicher (steuerbarer) Vorgang dem Grunde nach vorliegen kann, ob ggf. eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen oder eine Übertragung eines gesondert geführten Betriebs nach § 1 Abs. 1a UStG oder ein st...mehr

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Kündigung / 5.1.4 Sonstige Auswirkungen auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses

Das Kündigungsverbot richtet sich nur an den Arbeitgeber. Die Arbeitnehmerin selbst kann kündigen. Hat die Arbeitnehmerin in Unkenntnis ihrer Schwangerschaft einen Aufhebungsvertrag geschlossen oder selbst gekündigt, steht ihr kein Anfechtungsrecht zu.[1] Das Kündigungsverbot hat auch keine Auswirkung auf befristete Arbeitsverträge. Auch mit schwangeren Frauen können daher be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Zivilrechtliche Fragen

Rz. 194 Allein der leistende Unternehmer hat die Entscheidung zu treffen, ob er einen der in § 9 UStG erwähnten steuerfreien Umsatz als steuerpflichtig behandeln will. Er wird dabei die wirtschaftlichen Vor- und Nachteile abwägen, die sich aus der Anwendung des § 9 UStG ergeben. Seine Leistungsempfänger können von ihm nicht verlangen, dass er § 9 UStG anwendet oder nicht (me...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Rahmen des Unternehmens

Rz. 44 Voraussetzung für einen in den Anwendungsbereich des UStG fallenden Vorgang ist aber nicht nur, dass ein Unternehmer handelt, es muss auch "im Rahmen seines Unternehmens" tätig werden. Der Rahmen des Unternehmens ist dabei nicht genauer umschrieben und ergibt sich auch nicht aus anderen Normen des UStG. § 2 Abs. 1 S. 2 UStG umschreibt zwar, dass das Unternehmen die ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.1 Leistung als Oberbegriff

Rz. 56 § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG verwendet den Begriff der Leistung nicht, sondern definiert die Vorgänge, die unter das UStG fallen mit den umsatzsteuerrechtlichen Begriffen der Lieferung und sonstigen Leistung. Die Lieferung ist dabei über § 3 Abs. 1 UStG definiert und erfasst die Verschaffung der Verfügungsmacht über einen Gegenstand. Lieferungen stellen einen Teilbegrif...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9.3 Auflösung von Gesellschaften

Rz. 273 Wird eine Personen- oder Kapitalgesellschaft aufgelöst, besteht deren Unternehmereigenschaft grundsätzlich bis zur Lösung der letzten unternehmerischen Beziehung. Damit führt die Gesellschaft noch steuerbare Umsätze aus, bis die letzte Rechtsbeziehung abgewickelt ist, wozu auch die Beziehung der Gesellschaft zum FA gehört.[1] Auch die spätere Veräußerung von Gegenstä...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5 Preisnachlässe in der Leistungskette (§ 17 Abs. 1 S. 6 UStG)

Rz. 126b § 17 Abs. 1 S. 6 UStG regelt, dass bei Preisnachlässen und Preiserstattungen eines Unternehmers in einer Leistungskette an einen in dieser Leistungskette nicht unmittelbar nachfolgenden Abnehmer eine Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Abs. 1 S. 1 UStG nur vorliegt, wenn der Leistungsbezug dieses Abnehmers im Rahmen der Leistungskette im Inland steuerpflicht...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Personenbeförderungen im Verkehr mit Taxen

Rz. 80 Nach § 47 Abs. 1 PBefG ist Verkehr mit Taxen die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Der Unternehmer kann Beförderungsaufträge auch während einer Fahrt oder am Betriebssitz entgegennehmen. Das der Abgrenzung zum Linien...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.3.4 Verlustabzugsverbot bei Organschaft

Rz. 80c Das Gesetz regelt die Wirkungen des § 8c Abs. 1 KStG bei Bestehen einer Organschaft nicht ausdrücklich. Nach Verwaltungsauffassung[1] soll auch das negative Einkommen der Organgesellschaft den Rechtsfolgen des § 8c Abs. 1 KStG unterliegen. Dies ist insbesondere relevant bei unterjährigen Anteilsübertragungen, da sich in diesem Fall die Frage stellt, ob unterjährig be...mehr

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Kündigung / 11.11 Einzelfälle

Es gibt keine absoluten Kündigungsgründe, insbesondere keine Fälle, die eo ipso "wichtiger Grund" wären. Das Arbeitsgericht prüft zunächst, ob Tatsachen vorliegen, die "an sich" einen Grund für einen wichtigen Grund[1] darstellen können. Der Arbeitgeber muss das Vorliegen eines solchen schuldhaften Verstoßes gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten darlegen und beweisen. Ist ...mehr

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Kündigung / 8.5 Einzelfälle

Abwerbung Eine Abwerbung von anderen Arbeitnehmern stellt nur dann einen Kündigungsgrund dar, wenn sie unter Verletzung sonstiger Vertragspflichten erfolgt ist, z. B. im Rahmen von unerlaubter Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers.[1] Abkehrwille Eine anderweitige Bewerbung rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung. Allerdings kommt eine betriebsbedingte Kündigung ausnahm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.2 Rechtslage gem. § 9 Abs. 2 UStG ab dem 1. Januar 1994

Rz. 165 Mit der Neufassung des § 9 Abs. 2 UStG durch das StMBG zum 1.1.1994 (Rz. 14) lebt die a. F. des § 9 Abs. 2 UStG zwar noch indirekt über die in Rz. 157ff. dargestellte Übergangsregelung in § 27 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG weiter fort; sie ist aber zugleich von dem neuen Wortlaut des § 9 Abs. 1 UStG mitumfasst, denn ab dem 1.1.1994 ist danach der Verzicht auf die Steuerbef...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Personenbeförderungen im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen

Rz. 60 Als Linienverkehr wird nach § 42 PBefG eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung verstanden, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können. Der Linienverkehr setzt nach dieser Bestimmung nicht voraus, dass ein Fahrplan mit bestimmten Abfahrts- oder Ankunftszeiten besteht oder Zwischenhaltes...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.6 Ausnahme für konzerninterne Übertragungen (Abs. 1 S. 4)

Rz. 100 Nach der ursprünglichen Gesetzesfassung war Abs. 1 uneingeschränkt anwendbar, wenn die Übertragung innerhalb eines Konzerns erfolgte, sich die Beteiligung der Konzernmutter also wirtschaftlich nicht änderte. Das FG Berlin-Brandenburg hat für den Zeitraum vor der Einfügung der Konzernklausel in S. 5 den Anwendungsbereich der Vorschrift aufgrund einer teleologischen In...mehr

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Geschlechtsunabhängige Beza... / 2.2.2 Transparenz im laufenden Arbeitsverhältnis

(1) Informations- und Auskunftspflichten (Art. 6, 7) Arbeitgeber sind nach Art. 6 der Richtlinie verpflichtet, ihren Beschäftigten Informationen darüber, welche Kriterien für die Festlegung ihres Entgelts, der Entgelthöhe und der Entgeltentwicklung verwendet werden, zur Verfügung zu stellen. Flankiert wird diese Arbeitgeberpflicht durch im Vergleich zum bisherigen deutschen E...mehr

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Geschlechtsunabhängige Beza... / 1 Entstehungsgeschichte

Der Grundsatz des gleichen Entgelts ist seit 1957 in den Europäischen Verträgen (vgl. Art. 157 AEUV) verankert. Männer und Frauen sollen in der EU bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit auch den gleichen Lohn erhalten. Im Jahr 2006 wurden mehrere Richtlinien zur Gleichstellung der Geschlechter in Arbeits- und Beschäftigungsfragen in der Richtlinie 2006/54/EG unter dem Eindr...mehr

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Geschlechtsunabhängige Beza... / 2.2 Lohntransparenz

2.2.1 Entgelttransparenz schon vor der Beschäftigung (Art. 5) Die Lohntransparenz beginnt schon beim arbeitssuchenden Bewerber. Nach Art. 5 hat schon der Stellenbewerber das Recht, vom künftigen Arbeitgeber das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne sowie ggf. einschlägige zur Anwendung kommende Tarifbestimmungen zu erfahren. Diese Informationen sind so frühzeitig bereitzustelle...mehr

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Geschlechtsunabhängige Beza... / 2.2.1 Entgelttransparenz schon vor der Beschäftigung (Art. 5)

Die Lohntransparenz beginnt schon beim arbeitssuchenden Bewerber. Nach Art. 5 hat schon der Stellenbewerber das Recht, vom künftigen Arbeitgeber das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne sowie ggf. einschlägige zur Anwendung kommende Tarifbestimmungen zu erfahren. Diese Informationen sind so frühzeitig bereitzustellen, etwa schon in der Stellenausschreibung, dass fundierte und...mehr

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Geschlechtsunabhängige Beza... / 3 Momentaufnahme und erste Handlungsempfehlungen

Allein aufgrund der Richtlinie besteht für Arbeitgeber in Deutschland noch kein konkreter Handlungsbedarf. Die Richtlinie muss erst durch ein nationales Gesetz umgesetzt werden. Der deutsche Gesetzgeber wird hierfür aber voraussichtlich nicht die dreijährige Umsetzungsfrist voll ausschöpfen müssen, denn seit 2017 besteht in Deutschland bereits das Entgelttransparenzgesetz (E...mehr

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Geschlechtsunabhängige Beza... / 2 Zentrale Inhalte der Richtlinie

Für den europäischen Gesetzgeber waren mangelnde Transparenz von Entgeltsystemen, mangelnde Rechtssicherheit in Bezug auf den Begriff der gleichwertigen Arbeit und Verfahrenshindernisse für Diskriminierungsopfer die maßgeblichen Indikatoren für die Erstellung der Richtlinie (vgl. Erwägungsgrund 11). In den Evaluierungen der Gleichbehandlungsrichtlinie 2006/54/EG wurde festge...mehr

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Geschlechtsunabhängige Beza... / Zusammenfassung

Am 6.6.2023 ist die Europäische Entgelttransparenzrichtlinie (EU/2023/970) in Kraft getreten. Sie bringt erweiterte Auskunftsansprüche und Berichtspflichten sowie Entschädigungsansprüche bei geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung.mehr

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Geschlechtsunabhängige Beza... / 2.1 Begriff der gleichwertigen Arbeit (Art. 4)

Lohngleichheit soll nicht nur für gleiche, sondern auch für gleichwertige Arbeit gelten. Die Richtlinie überlässt es den Mitgliedstaaten, die erforderlichen Konzepte zu entwickeln, um den Wert der Arbeit zu ermitteln und vergleichen zu können. Kriterien für die Bewertung sind nach Art. 4 Abs. 4 jedenfalls Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen und ggf...mehr

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Geschlechtsunabhängige Beza... / 2.2.3 Bessere Durchsetzbarkeit von Arbeitnehmerrechten

Für eine bessere rechtliche Durchsetzbarkeit von Arbeitnehmerrechten sowie einem effektiveren Rechtsschutz sollen folgende Maßnahmen sorgen: a) Schadensersatz und Entschädigung (Art. 16) Beschäftigte, die geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung ausgesetzt sind, sollen Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung erhalten. Wie in europarechtlichen Rechtssetzungen üblich, s...mehr