Fachbeiträge & Kommentare zu Vergütung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.5.1 Allgemeines

Rz. 490 Die Vorschrift zur Leistungsortsbestimmung für auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen (oft auch als elektronische Dienstleistungen bezeichnet) nach dem ursprünglichen § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 13 [1] UStG wurde mWv 1.7.2003 durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz v. 1.7.2003[2] eingefügt. Die damalige Regelung war schon deshalb kompliziert, weil in § 3a Abs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.3.2 Die "Katalogberufe" des § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 3 UStG

Rz. 357 Die Vorschrift regelt in erster Linie Beratungsleistungen von bestimmten hier benannten Berufsträgern (sog. Katalogberufe). Bei Rechtsanwälten, Patentanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern fallen dabei alle berufstypischen Leistungen unter § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 3 UStG. Zur Beratungstätigkeit gehört daher z. B. bei einem Rechtsanwalt die Prozessführung, bei ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.4 Datenverarbeitung (§ 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 4 UStG)

Rz. 380 Unter Datenverarbeitung ist im weitesten Sinne die Tätigkeit der elektronischen Datenverarbeitungsanlagen (gemeint sind Computer von jeder Leistungsfähigkeit) zu verstehen. Dabei werden bestimmte Eingabewerte – die Daten – in einem Computer verarbeitet und u. U. auch ausgewertet oder verknüpft. Die unionsrechtliche Grundlage der Regelung findet sich in Art. 59 Buchst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.10 Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände, ausgenommen Beförderungsmittel (§ 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 10 UStG)

Rz. 441 § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 10 UStG [1] regelt den Ort der Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände an im Drittlandsgebiet ansässige "Nichtunternehmer"; ausdrücklich ausgenommen von dieser Regelung ist die Vermietung von Beförderungsmitteln; für diese gilt – je nach Sachverhaltsvariante – grundsätzlich die Ortsbestimmung des § 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG, u. U. aber auch die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.2 Leistungen nach § 4 Nr. 12 UStG (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 S. 2 Buchst. a UStG)

Rz. 170 Zu den in § 4 Nr. 12 UStG ausdrücklich bezeichneten sonstigen Leistungen gehören die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken. Diese praxisrelevanten sonstigen Leistungen gelten schon aufgrund der gesetzlichen Verweisung in § 3a Abs. 3 Nr. 1 S. 2 Buchst. a UStG als im Zusammenhang mit einem Grundstück erbracht[1]; im Übrigenwerden sie auch ausdrücklich in Art. 31a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.2 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 310 Die unionsrechtlichen Grundlagen des § 3a Abs. 4 UStG finden sich in Art. 59 MwStSystRL. Der Wortlaut der unionsrechtlichen Vorgabe enthält – gleichfalls in einer Art Katalogregelung – die hiervon einzeln betroffenen "Dienstleistungen", er lautet wie folgt: Als Ort der folgenden Dienstleistungen an einen Nichtsteuerpflichtigen, der außerhalb der Gemeinschaft ansässig ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.5.2 Weitere unionsrechtliche Rechtsquellen und der UStAE

Rz. 496 Eine weitere umfangreiche inhaltliche Ausfüllung erfährt die Anlage II der MwStSystRL durch Art. 7 und Anhang I der MwStVO .[1] Diese seit dem 1.7.2011 geltende unionsrechtliche Durchführungsverordnung ist als Verordnung der Europäischen Union – im Unterschied zu Richtlinien – in allen Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht[2]; sie ist demnach in Deutschland bei ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.9.3 Abtretungsklausel

Rz. 261 Anstelle der Einziehung nach dem Todesfall kann die GmbH-Satzung auch die Pflicht der Erben statuieren, den Anteil an Miterben, eine dritte Person oder die Gesellschaft selbst abzutreten.[1] Auch hier gilt es bei der Satzungsbestimmung die gesellschaftsrechtlichen Implikationen genau zu beachten.[2] Bezüglich des Abtretungsentgelts gelten die gleichen Grundsätze wie ...mehr

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Besteuerung von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten

Leitsatz An der Umsatzsteuerpflicht der Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit bestehen auch nach Einführung der sog. virtuellen Automatensteuer (§ 36ff. RennwLottG i.d.F. vom 25.06.2021) zum 01.07.2021 keine ernstlichen Zweifel. Normenkette § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG, §§ 36 ff. RennwLottG, Art. 135 Abs. 1 Buchst. i EGRL 112/2006 (= MwStSystRL), § ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.3 Der Leistungsbezug durch die Betriebsstätte

Rz. 127 Der Leistungsort kann gem. § 3a Abs. 2 S. 2 UStG dann abweichend vom Sitz des Unternehmers bestimmt werden, wenn die sonstige Leistung an eine Betriebsstätte des Leistungsempfängers ausgeführt wird, das Unionsrecht verwendet hierzu in Art. 45 MwStSystRL und in allen weiteren Vorschriften – vgl. insbesondere Art. 11 MwStVO – den Begriff der festen Niederlassung.[1] Zu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.6.2 Sonstige Leistungen im Geschäft mit Gold, Silber und Platin

Rz. 411 Die Regelung des § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 6 Buchst. b UStG ist ursprünglich eingeführt worden, um Wettbewerbsnachteile der deutschen Edelmetallbörsen im Verhältnis zu denen anderer Mitgliedstaaten zu vermeiden[1]; eine unionsrechtliche Grundlage findet sich in Art. 59 MwStSystRL nicht.[2] Bei den sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit Gold, Silber und Platin handelt es...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.9 Verzicht auf die Ausübung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit (§ 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 9 UStG)

Rz. 435 § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 9 hat neben der Nr. 8 des § 3a Abs. 4 S. 2 UStG eine weitere Verzichtshandlung zum Inhalt; auch ihre unionsrechtliche Grundlage findet sich in Art. 59 Buchst. d MwStSystRL . Hier wird auf die Ausübung einer gewerblichen oder sonstigen beruflichen Tätigkeit verzichtet; die sonstige Leistung besteht mithin in einem Unterlassen. Dabei kann unter der ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.8 Übertragung des Erwerbs

Rz. 60 Die Erbschaft kann entgeltlich oder unentgeltlich übertragen werden. Bei der entgeltlichen Übertragung handelt es sich regelmäßig um einen Erbschaftskauf. Dies ist ein Verpflichtungsgeschäft unter Lebenden, in dem sich der Erbe als Verkäufer zur Übertragung der Erbschaft bzw. der Miterbe zur Übertragung seines Erbanteils im Ganzen verpflichtet.[1] Gegenstand des Vertr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.5 Leistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen zwischen Unternehmern

Rz. 187a Der besonderen Betrachtung bei den grundstücksbezogenen sonstigen Leistungen nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG bedürfen die Leistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen, weil bei ihnen regelmäßig auch ein Zusammenhang mit einem Grundstück besteht. Wegen der vielfältigen wirtschaftlichen Verflechtungen über die Staatsgrenzen hinaus sind dabei gerade die Leistung...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Erbschaftsteuerrecht

Rz. 305 Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 ErbStG unterliegt der Erwerb durch Vermächtnis der ErbSt. Die ErbSt entsteht nach h. M.[1] mit dessen Anfall[2] und nicht mit dessen Annahme. Dies ist vor dem Hintergrund des erbschaftsteuerrechtlichen Bereicherungsprinzips – zumindest rechtspolitisch – nicht unproblematisch.[3] Zwar verhält es sich so, dass die Forderung bereits mit dem ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.1 Allgemeines

Rz. 500 Dem Erblasser stehen als Mittel für die Weitergabe von Vermögenswerten im Todesfall neben den Verfügungen von Todes wegen auch rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten außerhalb des Erbrechts und neben der von § 2301 BGB erfassten Schenkung auf den Todesfall zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere den sog. echten Vertrag zugunsten Dritter.[1] Gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbSt...mehr

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Neufassung des Auslandstäti... / 8. Begünstigter Arbeitslohn

Unverändert geblieben ist der Kreis der steuerpflichtigen Einnahmen aus der begünstigten Auslandstätigkeit (ATE 2022 Rz. 7). Zum begünstigten Arbeitslohn gehören auch folgende steuerpflichtige Einnahmen: Zulagen, Prämien oder Zuschüsse des Arbeitgebers für Aufwendungen des Arbeitnehmers, die durch eine begünstigte Auslandstätigkeit veranlasst sind, oder die entsprechende unen...mehr

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Neufassung des Auslandstäti... / d) Kofinanzierte Projekte

Wie bereits ausgeführt ist der ATE auf Zahlungen, die aus einer inländischen öffentlichen Kasse gewährt werden, grds. nicht anwendbar. Ausnahmsweise gilt teilweise etwas anderes, wenn die Tätigkeit im Rahmen eines durch andere Träger bzw. weitere Institutionen, die keine inländische öffentliche Kasse sind (z.B. Institutionen der EU), kofinanzierten Projekts ausgeübt wird. Be...mehr

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Neufassung des Auslandstäti... / 9. Progressionsvorbehalt

Wie schon beim ATE 1983 unterliegen die vom ATE 2022 begünstigten Einnahmen dem Progressionsvorbehalt des § 32b EStG. Danach werden die privilegierten Einnahmen zwar nicht bei den Einkünften berücksichtigt. Diese erhöhen vielmehr den ESt-Satz. Auf das zu versteuernde Einkommen ist der Steuersatz anzuwenden, der sich ergibt, wenn der vom LSt-Abzug freigestellte Arbeitslohn be...mehr

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Neufassung des Auslandstäti... / b) Verpflichtendes besonderes Verfahren

Außerdem muss sich der Arbeitgeber gem. ATE 2022 Rz. 17 S. 2 verpflichten, das folgende Verfahren einzuhalten: Gesonderte Aufzeichnung im Lohnkonto: Der begünstigte Arbeitslohn ist im Lohnkonto gesondert aufzuzeichnen und in der elektronischen LSt-Bescheinigung, ggf. der besonderen LSt-Bescheinigung, sowie der Gehaltsbescheinigung, dem Entgeltnachweis etc. jeweils getrennt vo...mehr

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Neufassung des Auslandstäti... / 1. Einleitung

Die Finanzverwaltung hatte für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit[1] durch das BMF-Schreiben v. 31.10.1983 [2] zur Förderung der deutschen Exportwirtschaft die in § 34c Abs. 5 EStG vorgesehene Befugnis zur steuerlichen Privilegierung ausländischer Einkünfte ausgeübt (sog. Auslandstätigkeitserlass – ATE 1983). Der ATE 1983 ist nunmehr durch den ATE 2022 [3] mit Wirkung für ...mehr

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Neufassung des Auslandstäti... / 10. Nichtanwendung des ATE

Wie schon der ATE 1983 sind auch im ATE 2022 Fälle benannt, in denen die Begünstigungen nicht anzuwenden sind (ATE 2022 Rz. 11). Dabei verzichtet der ATE 2022 auf die aus historischen Gründen überholte – im ATE 1983 aber noch enthaltene – Nichtanwendung bei der Beschäftigung in der DDR oder Berlin (Ost). Für VZ ab 2023 ist der ATE nicht anzuwenden, soweit der Arbeitslohn unmit...mehr

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Neufassung des Auslandstäti... / b) Mindestbesteuerung

Neu ist auch der in Rz. 11 Nr. 3 des ATE 2022 vorgesehene Nachweis der Mindestbesteuerung. Rz. 15 des ATE 2022 enthält ein Beispiel zur Mindestbesteuerung. Beispiel Der Angestellte eines international tätigen Unternehmens im Bereich des Anlagenbaus erhält für seinen 10-monatigen Einsatz zur Inbetriebnahme einer Fabrik im Staat S (kein DBA mit Deutschland) ein Gehalt i.H.v. 11...mehr

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Neufassung des Auslandstäti... / b) 75%ige Förderung bei der deutschen öffentlichen Entwicklungshilfe

Verschärfende Regelung für VZ ab 2023 ...: Nach dem ATE 2022 sind ebenfalls privilegiert Tätigkeiten der deutschen öffentlichen Entwicklungshilfe bei der Technischen oder Finanziellen Zusammenarbeit. Diese waren zwar zuvor schon begünstigt. Für VZ ab 2023 wird jedoch verschärfend verlangt, dass eine Projektförderung unmittelbar oder mittelbar aus inländischen öffentlichen Mi...mehr

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Neufassung des Auslandstäti... / 4. EU-/EWR-Arbeitgeber

Der Arbeitgeber muss Sitz, Geschäftsleitung, Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in einem EU-/EWR-Staat haben (ATE 2022 Rz. 1). Nunmehr ausdrücklich enthaltener unionsrechtlicher Bezug: Der jetzt ausdrücklich enthaltene unionsrechtliche Bezug ist eine Reaktion der Finanzverwaltung auf das Urteil des EuGH in der Sache Petersen [7]. Danach ist es unionsrechtswidrig, we...mehr

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Neufassung des Auslandstäti... / a) Zahlung aus einer inländischen öffentlichen Kasse

Soweit nach ATE 2022 Rz. 11 Nr. 1 wie bisher der ATE 1983 auf Arbeitslohn unmittelbar oder mittelbar aus inländischen öffentlichen Kassen – inkl. der Kassen des Bundeseisenbahnvermögens (zuvor: Deutsche Bundesbahn) und der Deutschen Bundesbank – keine Anwendung findet, ist hinsichtlich des Merkmals der "Zahlung aus einer inländischen öffentlichen Kasse" für VZ ab 2023 ausdrü...mehr

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Neufassung des Auslandstäti... / c) Verhältnis LSt-Verfahren zur ESt-Veranlagung

Entsprechend allgemeiner Grundsätze wird in Rz. 19 des ATE 2022 darauf hingewiesen, dass die Steuerfreistellung des Arbeitslohns abschließend bei der ESt-Veranlagung des Arbeitnehmers erfolgt. Soweit aufgrund der Freistellungsbescheinigung bereits i.R.d. LSt-Abzugsverfahrens auf die Besteuerung verzichtet worden ist, sind v.a. die Nachweise zur Mindestbesteuerung (ATE 2022 R...mehr

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Neufassung des Auslandstäti... / c) Keine Anwendung bei beschränkter Steuerpflicht

Aufgrund der Begünstigung ausschließlich von Tätigkeiten im Ausland nach Rz. 2 des ATE 2022 und wegen der Nichtanwendung des ATE auf Arbeitslohn aus inländischen öffentlichen Kassen greift § 1 Abs. 4 i.V.m. § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG tatbestandlich nicht ein, weshalb der ATE – wie für VZ ab 2023 ausdrücklich klargestellt wird – für Fälle der beschränkten Steuerpflicht keinen Anw...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Anlage zur Bilanz gemäß § 5 Abs. 5 Satz 3 PublG

Rn. 29 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 PersG und Einzelkaufleute haben die Wahl, neben der Bilanz entweder die vollständige GuV oder eine Anlage zur Bilanz mit den folgenden Angaben zu veröffentlichen (vgl. § 5 Abs. 5 Satz 3 PublG): UE i. S. d. § 277 Abs. 1, Erträge aus Beteiligungen, Löhne, Gehälter, soziale Abgaben sowie Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung, Bewertung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Verfahren

Rn. 3 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die gerichtliche Bestellung des Vertragsprüfers erfordert nach § 293c Abs. 1 Satz 1 AktG einen Antrag der Vorstände der vertragsschließenden Gesellschaften, eine Bestellung von Amts wegen findet nicht statt (vgl. Hüffer-AktG (2022), § 293c, Rn. 4; KonzernR (2019), § 293c AktG, Rn. 5). Die Vorstände der vertragsschließenden Gesellschaften haben...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 24 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute können die Gewinn- und Verlustrechnung nach den für ihr Unternehmen geltenden Bestimmungen aufstellen" (§ 5 Abs. 5 Satz 1 PublG). Eine Ausnahme besteht nur beim Vorhandensein von Formblattvorschriften (vgl. HdR-E, PublG § 5, Rn. 11f., sinngemäß für die GuV). Zunächst ist auf den Gesellschafts...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Pensionsrückstellungen

Rn. 141 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Für die Bewertung von Pensionsrückstellungen gelten handelsrechtlich die allg. Grundsätze. Zu berücksichtigende künftige Preis- und Kostensteigerungen umfassen insbesondere künftige Lohn-, Gehalts- und Rententrends. Auch Pensionsrückstellungen sind gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 grds. einzeln mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnitt...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Disagio

Rn. 205 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Für den Unterschiedsbetrag zwischen Erfüllungs- und Ausgabebetrag bei Kreditgewährung (Disagio) greift handelsrechtlich das Aktivierungswahlrecht des § 250 Abs. 3. Ein Disagio verkörpert wirtschaftlich eine Vorleistung für eine zeitraumbezogene, in der Kap.-Nutzung bestehende Gegenleistung. Im Hinblick auf den fraglos gegebenen Zeitraumbezug...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Unternehmensverträge

Rn. 4 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Gemäß § 293a Abs. 1 Satz 1 AktG sind die Vorstände von beteiligten AG/KGaA/SE berichtspflichtig, soweit zum Abschluss des UN-Vertrags die Zustimmung der HV erforderlich ist. § 293a AktG kommt also zur Anwendung, wenn ein UN-Vertrag abgeschlossen werden soll. Der Gesetzgeber hatte bei der Schaffung der §§ 293aff. AktG die Vorstellung, dass die V...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Rückstellungen wegen Schutzrechtsverletzungen und Jubiläumsrückstellungen

Rn. 121 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Vorbehaltsregelungen des § 5 Abs. 3f. EStG sind Folge der BFH-Entscheidungen zur Bildung von Rückstellungen wegen Patentrechtsverletzungen bzw. Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen (vgl. BFH, Urteil vom 11.11.1981, BStBl. II 1982, S. 748; BFH, Urteil vom 05.02.1987, BStBl. II 1987, S. 845; fernerhin das Haushaltsbegleitgesetz 1983 vom...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI 244a Wartezeiterfüllung durch Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 244a trat gemäß Art. 11 des Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2474) mit Wirkung zum 1.1.2013 in Kraft. Die Vorschrift regelt als Nachfolgevorschrift zu § 52 Abs. 2 die Anerkennung von Wartezeitmonaten aufgrund von Zuschlägen an Entgeltpunkten (§ 76b, § 264b) für Arbeitsentgelt aus geringfügig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI 244a Warteze... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Bei Ausübung einer abhängigen Beschäftigung (§ 7 Abs. 1 SGB IV) gegen Arbeitsentgelt (§ 14 Abs. 1 SGB IV) in der Bundesrepublik Deutschland (§ 3 Nr. 1 SGB IV) besteht grundsätzlich Rentenversicherungspflicht gemäß § 1 Satz 1 Nr. 1. Abweichend hiervon sieht das Gesetz für geringfügig entlohnte Beschäftigungen i. S. v. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV in der jeweiligen Fassung So...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI 244a Warteze... / 2 Rechtspraxis

Rz. 8 Die Vorschrift bestimmt als Übergangsregelung zu § 52 Abs. 2, in welchem Umfang sich die Ausübung einer geringfügig entlohnten versicherungsfreien Beschäftigung auf die Wartezeit für einen Rentenanspruch auswirkt. Voraussetzung für die Anerkennung von Wartezeitmonaten für Arbeitsentgelt aus einer geringfügig entlohnten versicherungsfreien Beschäftigung ist allerdings, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Energiepreispauschale in de... / 3 Festsetzung bei der Einkommensteuerveranlagung

Wird für das Jahr 2022 eine Einkommensteuererklärung abgegeben, prüft das Finanzamt automatisch, ob ein Anspruch auf die EPP besteht. Auch Arbeitnehmer, die ihre EPP nicht im Lohnsteuerverfahren über den Arbeitgeber erhalten haben, bekommen sie anhand ihrer Angaben in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022. Wenn der Arbeitgeber die EPP nicht auszahlt, können Arbeitneh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Energiepreispauschale in de... / 2.1 Auszahlung im Lohnsteuerverfahren

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die am 1.9.2022 in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis zu einem inländischen Arbeitgeber stehen und in eine der Steuerklassen 1 bis 5 eingereiht sind oder nach § 40a Abs. 2 EStG pauschal besteuerten Arbeitslohn (Minijob) beziehen, erhalten die EPP grds. von ihrem Arbeitgeber im September 2022 ausgezahlt. Voraussetzung für die Ausza...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Energiepreispauschale in de... / 2 Auszahlungsverfahren der EPP 2022

Für die Auszahlung der EPP ist zu unterscheiden, ob der Steuerpflichtige am 1.9.2022 Arbeitslohn von einem inländischen Arbeitgeber bezieht oder ausschließlich Gewinneinkünfte erzielt. 2.1 Auszahlung im Lohnsteuerverfahren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die am 1.9.2022 in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis zu einem inländischen Arbeitgeber stehen und in eine der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 272 Besond... / 2.1 Besitzschutz für Berechtigte im Ausland

Rz. 5 Berechtigte, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland genommen haben, erhalten die ihnen nach den Vorschriften des SGB VI zustehende Rente grundsätzlich unter Berücksichtigung der Entgeltpunkte für Bundesgebiets-Beitragszeiten sowie diesen nach dem Fünften Kapitel des SGB VI gleichstellten Beitragszeiten (§§ 70, 256 bis 256c, 259a) einschließlich der Entgeltpunkte ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Energiepreispauschale in de... / 2.2 Auszahlung im Vorauszahlungsverfahren

Nicht-Arbeitnehmer, die Einkünfte nach § 13, § 15 oder § 18 EStG beziehen, erhalten die EPP durch eine Minderung der Einkommensteuer-Vorauszahlung zum 10.9. für das dritte Quartal 2022. Sind für den 10.9.2022 Einkommensteuer-Vorauszahlungen festgesetzt worden, kürzt die EPP den festgesetzten Vorauszahlungsbetrag III/2022. Betragen die für den 10.9.2022 festgesetzten Einkomme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Energiepreispauschale in de... / Zusammenfassung

Begriff Zum Ausgleich der drastisch gestiegenen Energiekosten gewährt das Steuerentlastungsgesetz 2022 den Steuerpflichtigen für den Veranlagungszeitraum 2022 eine staatliche Unterstützung von 300 EUR (= Energiepreispauschale). Die gesetzliche Förderung richtet sich insbesondere an diejenigen Steuerbürger, denen im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung typischerweise Fah...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI 244a Warteze... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 244a trat gemäß Art. 11 des Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2474) mit Wirkung zum 1.1.2013 in Kraft. Die Vorschrift regelt als Nachfolgevorschrift zu § 52 Abs. 2 die Anerkennung von Wartezeitmonaten aufgrund von Zuschlägen an Entgeltpunkten (§ 76b, § 264b) für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 362b Nutzun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Um einen gesicherten Zugang zum Zentralen Vorsorgeregister für Ärzte zu gewährleisten und dabei den hohen Anforderungen an den Schutz vertraulicher Daten gerecht zu werden und sicherzustellen, dass neben den bereits zugriffsberechtigten Betreuungsgerichten und Notaren, die aus vergleichbar gesicherten Netzwerken zugreifen, nur approbierte Ärzte eine elektronische Zugriff...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 57 Berücks... / 2.2.3 Einschränkende Regelung für selbständig Tätige

Rz. 11 Nach Satz 2 der Vorschrift können Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung für Zeiten einer mehr als geringfügigen selbständigen Tätigkeit nur angerechnet werden, soweit diese Zeiten auch Pflichtbeitragszeiten sind. Selbständig Tätige sollen von den rentenrechtlichen Vorteilen einer Berücksichtigungszeit nach dem Willen des Gesetzgebers nur profitieren, wenn sie ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 265 Knapps... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Monatsbetrag einer Rente ergibt sich gemäß § 64, indem die unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors (§§ 77, 86a) ermittelten persönlichen Entgeltpunkte (§§ 66 Abs. 1 Nr. 1 bis 11, 85 Abs. 1 Satz 1) mit dem Rentenartfaktor (§§ 67, 82, 255, 265 Abs. 7) und dem aktuellen Rentenwert (§§ 68, 255a) mit ihrem Wert bei Rentenbeginn miteinander vervielfältigt werden. Ergän...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 265 Knapps... / 2.1 Entgeltpunkte für Bergmannsprämien vor 1992

Rz. 3 Unter Tage beschäftigte Arbeitnehmer erhielten in der Zeit vom 1.1.1972 bis zum 31.12.2007 gemäß § 1 des Gesetzes über Bergmannsprämien (BergPG) für jede "unter Tage verfahrene volle Schicht" eine Bergmannsprämie. [1] Gemäß § 4 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Bergmannsprämien v. 20.12.1977 (BGBl. I S. 3135) wurde darüber hinaus auch an über Tage Beschä...mehr

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Jansen, SGB VI § 57 Berücks... / 2.3 Leistungsrechtliche Auswirkungen von Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung

Rz. 16 Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung wirken sich im Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Prüfung von Rentenansprüchen wie folgt anspruchsbegründend aus: bei Prüfung der Wartezeit von 35 Jahren gemäß § 51 Abs. 3 für einen Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte (§ 36, § 236) sowie auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen (...mehr