Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrssicherungspflicht

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / a) Der Fall

Rz. 239 Die Klägerin war als Auszubildende zur Pferdewirtin von ihrem Arbeitgeber zur Betreuung von dessen Pferden bei einer von dem Beklagten zu 2 auf dem Gelände eins Reitvereins veranstalteten Hengstkörung eingesetzt. Als sie vor dem Eingangstor der Reithalle dem Hengst ihres Arbeitgebers nach Beendigung der Präsentation eine Decke auflegte, wurde sie von einem vorbeigefü...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / 13. Gestörte Gesamtschuld durch Haftungsprivilegierung des Entleihers des verletzten Arbeitnehmers

Rz. 201 BGH, Urt. v. 18.11.2014 – VI ZR 47/13, VersR 2015, 189 Zitat BGB §§ 426, 823 Abs. 1, 104 Abs. 1 S. 1; SGB VII §§ 108 Abs. 1, 110 Abs. 1mehr

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§ 1 Problematische Personen... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 164 Das angefochtene Urteil hielt der revisionsrechtlichen Nachprüfung nicht stand. Die von dem Polizeibeamten K. erlittene psychische Gesundheitsverletzung war dem Beklagten zuzurechnen und löste daher einen Schadensersatzanspruch gegen diesen aus § 823 Abs. 1 BGB aus, der gemäß § 72 Abs. 1 LBG Rheinland-Pfalz auf das klagende Land übergegangen war. Rz. 165 Durch ein Ges...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 359 Das Berufungsurteil hielt einer revisionsrechtlichen Überprüfung nicht stand, weil eine – aus seiner Sicht mit Recht nicht näher geprüfte – Haftung der Beklagten aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht weder wegen des Bestehens einer gemeinsamen Betriebsstätte zwischen der Beklagten und dem Kläger noch nach den Grundsätzen des gestörten Gesamtschuldverhältnisses...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 438 Das Berufungsurteil hielt einer revisionsrechtlichen Überprüfung nicht stand. Auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen war nicht ausgeschlossen, dass die Klägerin aus übergegangenem Recht des Versicherten von der Beklagten Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (§ 823 Abs. 1 BGB) beanspruchen kann. Ein solcher Anspruch war entgegen der ...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / a) Der Fall

Rz. 559 Die Klägerin, eine Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung, nahm die Beklagten auf Ersatz von Aufwendungen wegen eines Unfalls des bei ihr versicherten Kindes B. in einer Kindertagesstätte in Anspruch. Am 6.3.2008 hielt sich das versicherte Kind mit anderen Kindern auf dem Außengelände der Kindertagesstätte auf. Die Kordel des Anoraks des Kindes verhakte sich in...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 243 Soweit das Berufungsgericht meinte, die Schädigung der Klägerin sei auf einer für die Klägerin und den Beklagten zu 1 gemeinsamen Betriebsstätte i.S.d. § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII erfolgt, trugen seine Feststellungen diese Beurteilung nicht. Rz. 244 Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung erfasst der Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte über die Fälle der Arbeits...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / a) Der Fall

Rz. 202 Die Klägerin, eine Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung, nahm die Beklagten aus übergegangenem Recht ihres Versicherten R. wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten auf Ersatz materiellen Schadens in Anspruch. Rz. 203 Die Stadtwirtschaft W. GmbH beabsichtigte, auf dem Gelände ihres Betriebshofs eine Halle zu errichten. Sie beauftragte die Beklagte z...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / 4. Probleme des gestörten Gesamtschuldverhältnisses

Rz. 53 BGH, Urt. v. 14.6.2005 – VI ZR 25/04, VersR 2005, 1397 Zitat BGB §§ 831, 823, 840 Abs. 1 und 2; SGB VII § 106 Abs. 3 Alt. 3mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / 3. Das Haftungsprivileg des § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII beim bauleitenden Architekten

Rz. 270 BGH, Urt. v. 13.3.2007 – VI ZR 178/05, VersR 2007, 948 Zitat BGB § 823; SGB VII § 106 Abs. 3 Alt. 3 a) Der Fall Rz. 271 Die K...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 532 Das angefochtene Urteil hielt der revisionsrechtlichen Nachprüfung nicht stand. Entgegen der Auffassung der Revision war der Senat an einer Sachentscheidung allerdings nicht bereits deshalb gehindert, weil das Berufungsgericht die Berufungsanträge nicht wiedergegeben hat. Ohne die Wiedergabe der Anträge leidet das Berufungsurteil zwar regelmäßig an einem von Amts wege...mehr

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§ 7 Prozessrecht, Rechtskra... / a) Der Fall

Rz. 58 Die Klägerin machte Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche nach einem Badeunfall geltend. Rz. 59 Die beklagte Verbandsgemeinde (Beklagte zu 3) betrieb einen künstlich angelegten, jedoch naturnah gestalteten Badesee als öffentliche Einrichtung. § 10 Abs. 1 der Bade- und Benutzungsordnung bestimmt, dass die Benutzung der Anlage auf eigene Gefahr und Verantwortung er...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 43 Das Berufungsgericht hatte hinsichtlich der allein noch im Streit befindlichen Haftung des Beklagten zu 2 auf Ersatz des immateriellen Schadens des Klägers ausgeführt, dass der Schaden durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs verursacht worden sei. Der Beklagte zu 2 hafte als Haftpflichtversicherer des vom Beklagten zu 1 gesteuerten Lkw gemäß § 3 Nr. 1 PflVG allerdings ...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 563 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung im Ergebnis Stand. Mit der Revision war davon auszugehen, dass das Rechtsmittel unbeschränkt zugelassen worden war. Die Entscheidungsformel des Berufungsurteils enthielt keinen Zusatz, der die dort ausgesprochene Zulassung der Revision einschränkt. Auch aus den Entscheidungsgründen des Berufungsurteils erg...mehr

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Haftung der Gemeinschaft de... / 1.6 Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

Die Verkehrssicherungspflicht trifft in erster Linie denjenigen, der ein Grundstück oder ein Gebäude anderen Personen zugänglich macht und somit einen "Verkehr" eröffnet. Er hat dann auch für einen verkehrssicheren Zustand zu sorgen. Sicherungsverpflichtet ist daneben grundsätzlich jeder, der in der Lage ist, über die Sache zu verfügen. Das Gemeinschaftseigentum ist Eigentum...mehr

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Haftung der Gemeinschaft de... / 3.2 Verletzung der Verkehrssicherungspflichten

Relevantester Grund einer Haftung gegenüber außenstehenden Dritten stellt die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar. Im Unterschied zur Haftung gegenüber den Wohnungseigentümern im Fall der Verletzung der Verkehrssicherungspflichten, haftet die GdWE mangels Bestehens vertraglicher Beziehungen zu dem Dritten deliktisch nach § 823 Abs. 1 BGB oder über § 9a Abs. 2 WEG au...mehr

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Haftung der Gemeinschaft de... / 1.7.1 Verkehrssicherung

Eng verbunden mit der Haftung im Fall der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ist die Haftung der GdWE für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Die der Gemeinschaft obliegende Verkehrssicherungspflicht kann auf einzelne Wohnungseigentümer oder Dritte übertragen werden.[1] Werden die Verkehrssicherungspflichten teilweise auf Dritte, z. B. auf Reinigungs- oder Grundstü...mehr

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Wirtschaftsplan (WEMoG) / 2.4.2.1 Wirtschaftliche Trennung der einzelnen Häuser

Möglich ist auch, durch Vereinbarung eine weitgehende wirtschaftliche Trennung der Häuser mit eigenen Beschlusskompetenzen insbesondere im Hinblick auf die Finanzverfassung der einzelnen Häuser herbeizuführen. Sieht die Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung z. B. eine wirtschaftliche Trennung derart vor, dass für die einzelnen Häuser eigene Wirtschaftspläne zu erstellen...mehr

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Erhaltung des Gemeinschafts... / 4.2.1 Eigentümer informieren und Entscheidung herbeiführen

Auf Grundlage eines Begehungsprotokolls und der Ergebnisse einer ergänzenden Kontrolle bestimmter Bereiche des Gemeinschaftseigentums durch Fachunternehmen sollte hinsichtlich des ermittelten Erhaltungsbedarfs eine Prioritätenliste erarbeitet und die Wohnungseigentümer entsprechend informiert werden. Die Entscheidung über das "Ob" und "Wie" erforderlicher Maßnahmen der Erhalt...mehr

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Sonderumlage (WEMoG) / 2.3 Bauliche Veränderung

Maßnahmen der baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums müssen nicht stets und zwangsläufig nur im Sinne eines oder einzelner Wohnungseigentümer liegen. Maßnahmen baulicher Veränderung können durchaus auch dem Interesse einer Mehrheit der Wohnungseigentümer dienen. Praxis-Beispiel Bauliche Veränderung im Interesse mehrerer Eigentümer Es kann durchaus im Interesse vieler...mehr

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Baum- und Pflanzenwuchs im ... / 5.1 Herüberwachsende Wurzeln

Das bloße Hinüberwachsen der Wurzeln von benachbarten Bäumen und Sträuchern auf das eigene Grundstück ist für sich genommen noch keine Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung, die abgewehrt werden könnte.[1] Das Gesetz verlangt vielmehr gemäß § 910 Abs. 2 BGB eine konkrete Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung.[2] Das ist etwa dann der Fall, wenn: Baumwurzeln in eine Abwasse...mehr

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Geh- und Fahrrecht / 2 Wer ist wofür zuständig?

Der Berechtigte muss den Weg unterhalten, instand setzen und trägt die Verkehrssicherungspflicht, muss also auch räumen und streuen. Benutzt allerdings der Eigentümer den Weg mit, tragen beide die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung anteilig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Auch sind in der Regel beide verkehrssicherungspflichtig.[1]mehr

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Verkehrssicherungspflicht bei Eis und Schnee

Überblick Die ersten heftigen Schneefälle haben das Land im Griff und wenn es kälter wird, kommt auch das Glatteis. Eigentümer und Mieter sollten jetzt an die Verkehrssicherungspflicht denken. Die zentrale Frage lautet: Wer muss räumen und streuen? Schnee und Eis müssen grundsätzlich vom Grundstückseigentümer oder Vermieter beseitigt werden, denn diesem obliegt die Verkehrss...mehr

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Gaststätte, Kaufhaus und Su... / 1 Gaststätte und Hotel

An der Vielzahl der Gerichtsurteile gemessen muss das Betreten und Verlassen von Gaststätten mit erheblichen Gefahren verbunden sein, denn danach stürzen die Gäste reihenweise über Schwellen, Gitterroste und Ähnliches oder rutschen auf nassen Fliesen oder Treppenstufen aus. Dabei fallen die Entscheidungen recht unterschiedlich aus: Mal hat der Gastwirt den "schwarzen Peter",...mehr

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Gaststätte, Kaufhaus und Su... / 2.2.1 Eingang und Bodenbelag

Der Betreiber eines Einkaufszentrums muss zumutbare Sicherheitsvorkehrungen treffen, um der Rutschgefahr vorzubeugen, die dadurch entsteht, dass Kunden wegen der Witterungsverhältnisse (Schneeregen) Nässe in den Eingangsbereich tragen.[1] Für Fußböden in Kaufhäusern und Supermärkten gilt, dass der Belag so auszuwählen und zu unterhalten ist, dass die Stand- und Trittsicherhei...mehr

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Gaststätte, Kaufhaus und Su... / 2.3.1 Eingangsbereich und Zuwegung

In den Wintermonaten ist verstärkt damit zu rechnen, dass Kunden mit wasser- und schneebehafteten Schuhen den Einkaufsbereich betreten und ohne Anbringung einer Fußmatte eine besondere Rutschgefahr besteht. Der Betreiber eines Lebensmittelladens kommt dann seiner Verkehrssicherungspflicht i. d. R. dadurch hinreichend nach, dass er im Eingangsbereich eine den DIN-Normen entsp...mehr

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Gaststätte, Kaufhaus und Su... / 2.1 Ladenlokale aller Art

Innerhalb von Einkaufszentren wie Kaufhäusern, Supermärkten und Getränkemärkten bestehen gesteigerte Verkehrssicherungspflichten, weil die Kunden – wie vom Betreiber beabsichtigt – ihr Augenmerk vornehmlich auf die Warenauslagen lenken. Es gelten strenge Sicherheitsstandards.[1] Entsprechend kann der Geschäftsinhaber bereits für kleinere Gefahrenquellen haften.[2] Dies betrif...mehr

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Gartenteiche und Schwimmbec... / Zusammenfassung

Überblick Jeder Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer trägt für seine Immobilie die Verkehrssicherungspflicht. Besonders wichtig ist dies bei Gartenteichen und Schwimmbecken, die für Kinder eine besondere Gefahrenquelle darstellen.mehr

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Gaststätte, Kaufhaus und Su... / 2.2.3 Rolltreppe

Für Schäden im Zusammenhang mit der Benutzung einer Rolltreppe, die entsprechend den anerkannten Regeln der Technik beschaffen ist und betrieben wird, kommt eine Haftung aus dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflichtverletzung grundsätzlich nicht in Betracht. Jedoch ist der Betreiber eines Einkaufszentrums nicht deswegen von dem Ergreifen jeglicher Maßnahmen zum Schutz ...mehr

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Gebäudeeinsturz und herabfa... / 1.2 Haftungsausschluss und Beweislast

Es handelt sich um einen Fall der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, der in § 836 Abs. 1 BGB besonders geregelt ist.[1] Danach tritt die Ersatzpflicht allerdings nicht ein, "wenn der Besitzer zum Zweck der Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat". Es werden also nach dem Gesetz sowohl das Verschulden des Grundstücksbesitzers als auch ein ...mehr

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Gaststätte, Kaufhaus und Su... / Zusammenfassung

Überblick Diese Immobilien öffnet der Betreiber gezielt dem Personenverkehr. Deshalb herrschen hier erhöhte Verkehrssicherungspflichten. Dabei besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen den Speiselokalen und den Einkaufszentren, bei denen das Auge ganz bewusst "zur Ware hin" abgelenkt und dadurch das Risiko erhöht wird. Doch auch bei anderen Stätten mit regem Publikumsver...mehr

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Gartenteiche und Schwimmbec... / 3 Aufsichtspflicht der Eltern

Allerdings dürfen die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflichten nicht überspannt werden. So nehmen die Gerichte bei Unfällen von Kleinkindern (bis ca. 3 Jahre) verstärkt deren Eltern oder andere Begleitpersonen in die (Aufsichts-)Pflicht. Der Gartenteichbesitzer darf darauf vertrauen, dass ein Kleinkind lückenlos beaufsichtigt wird.[1] Ein verletztes Kind muss sich da...mehr

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Gaststätte, Kaufhaus und Su... / 3 Weitere Stätten mit Publikumsverkehr

Apotheke Eine Apotheke treffen geringere Verkehrssicherungspflichten als z. B. Kaufhäuser oder sonstige Einrichtungen mit großem Publikumsverkehr, da in Apotheken regelmäßig kein Publikumsandrang herrscht, der die Einsehbarkeit des Bodenbereichs für Kunden signifikant einschränkt. Zudem gehen von den Auslagen einer Apotheke keine besonderen Ablenkungswirkungen aus.[1] Fachgesc...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 3.3 Organisationspflichten

Greifen die vorstehend beschriebenen besonderen gesetzlichen Ausnahmeregelungen oder vereinbarte Kompetenzbestimmungen nicht ein, so ist der Verwalter an das von der Rechtsprechung umfassend interpretierte gesetzliche Aufgabenmodell gebunden, wonach die Entscheidungskompetenz der Eigentümerversammlung zukommt. Dabei wird insbesondere die Regelung des § 27 Abs. 1 Nr. 1 und 2, ...mehr

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Dachlawinen und Eiszapfen (... / Zusammenfassung

Überblick Jeder Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer trägt für seine Immobilie die Verkehrssicherungspflicht. Im Winter nach starkem Schneefall sollte er den Blick verstärkt nach oben richten und prüfen, ob etwa Dachlawinen und Eiszapfen eine Gefahr für Passanten darstellen können. Eine Haftung kann auch in schneearmen Gebieten bestehen.mehr

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Dachlawinen und Eiszapfen (... / 1.1 Sicherungspflicht nur in besonderen Fällen

Bei der Gefahr von Dachschneelawinen kann im Einzelfall eine Verkehrssicherungspflicht des Hausbesitzers bestehen. Bester Schutz gegen Dachlawinen sind Schneefanggitter, gesetzlich vorgeschrieben sind diese aber nur in Gebieten, in denen erfahrungsgemäß viel Schnee fällt. Allerdings ist es grundsätzlich Aufgabe eines jeden Passanten oder sonstigen Verkehrsteilnehmers selbst, ...mehr

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Dachlawinen und Eiszapfen (... / 3 Schäden durch Hilfemaßnahmen Dritter

Wenn der Eigentümer eines mehrstöckigen Hauses bei drohenden Dachlawinen nicht selbst in der Lage ist, die Gefahr zu beseitigen, sollte er einen Handwerker oder aber bei großer Dringlichkeit die Feuerwehr einschalten. Doch wie sieht es mit deren Haftung aus, wenn die Feuerwehrleute bei der Sicherungsmaßnahme Gebäudeschäden verursachen? Praxis-Beispiel Haftung der Feuerwehr Di...mehr

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Dachlawinen und Eiszapfen (... / 2.1 Sicherungspflicht

Gegen das Herabfallen von Eiszapfen, die sich an der Dachrinne gebildet haben, sind sichere Vorkehrungen vielfach nicht möglich. Die Bildung von Eiszapfen erfolgt nur bei bestimmten Witterungslagen; ihr Herabfallen kann letztlich nur durch rechtzeitiges Entfernen (Abschlagen) verhindert werden. Eine entsprechende Verpflichtung besteht für den Verkehrssicherungspflichtigen nu...mehr

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Dachlawinen und Eiszapfen (... / 1.6 Sicherungsmaßnahmen

Wenn den Grundstückseigentümer aufgrund der geschilderten besonderen Umstände eine Verkehrssicherungspflicht bezüglich der Dachlawinen trifft, muss er die erforderlichen und ihm zumutbaren Maßnahmen ergreifen. Wenn der Hauseigentümer weiß, dass das Haus eine zusätzliche Sicherung gegen herabfallenden Schnee hat und dass das Dach, obwohl die Schneelage schon länger andauert, n...mehr

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Dachlawinen und Eiszapfen (... / 1.7 Delegierung auf Dritte

Mit der Beauftragung einer Hausverwaltung genügen Wohnungseigentümer grundsätzlich der ihnen in Bezug auf das Objekt obliegenden Verkehrssicherungspflicht. Weitergehende Pflichten des Wohnungseigentümers bestehen in schneearmen Gebieten grundsätzlich auch dann nicht, wenn ausnahmsweise einmal mehr Schnee auftritt. Eine Kontrolle der Sicherheit des Objekts durch den einzelnen...mehr

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Dachlawinen und Eiszapfen (... / 1.5 Konkrete Verkehrseröffnung

Hat der Eigentümer auf seinem Grundstück einen Verkehr eröffnet, z. B. einen Kundenparkplatz eingerichtet, trifft ihn eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Notfalls muss er das Grundstück absperren. Entsprechend haftet der Eigentümer eines Hotels für die Beschädigung eines auf dem Hotelparkplatz abgestellten Fahrzeugs durch den Abgang einer Dachlawine.[1] Auch im Falle speziell für ...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / 1. Gefahr, Haftung und Verkehrssicherungspflichten

Rz. 9 Mit dem Erbfall gehen die Gefahr, die Haftung und die mit dem Eigentum an der Immobilie einhergehenden Verkehrssicherungspflichten auf die Erbengemeinschaft als Eigentümer über. Der Erbengemeinschaft obliegen insbesondere die Räumungs- und Streupflichten. Ist die zum Nachlass gehörende Immobilie vermietet, beziehen sich die gegenüber dem Mieter bestehenden Verkehrssich...mehr

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§ 22 Bestattungsrecht / IV. Verkehrssicherungspflichten

Rz. 29 Da die meisten Friedhöfe der Öffentlichkeit zugänglich sind, müssen nach überwiegender Auffassung auch Verkehrssicherungspflichten beachtet werden.[55] Dies betrifft sowohl das eigentliche Friedhofsgelände [56] als auch die Gräber mit den aufstehenden Grabsteinen. Bei den Anforderungen an den Zustand des Friedhofs und seiner Wege ist nach hier vertretener Ansicht ein a...mehr

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Bauarbeiten (Verkehrssicher... / 5 Umfang der Verkehrssicherungspflicht

5.1 Grundsatz Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht wird von den Umständen des Einzelfalls bestimmt. Der Verkehrssicherungspflichtige muss in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise Gefahren ausräumen oder jedenfalls vor ihnen warnen. Die Verkehrssicherungspflicht reicht grundsätzlich nur so weit, wie der bestimmungsgemäße Verkehr auf der Baustelle eröffnet ist. Da nur fü...mehr

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Bauarbeiten (Verkehrssicher... / 6.1 Erhöhte Verkehrssicherungspflicht

Baustellen bergen erhöhte Gefahren schon wegen der Bauarbeiten an sich, aber auch wegen der Vielzahl der Personen, die sich auf und nahe der Baustelle aufhalten. Deshalb werden an die Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers strengere Anforderungen gestellt. Denn er schafft mit seinen Bauarbeiten die Gefahrenquelle unmittelbar und übt auch die tatsächliche Verfügungsgew...mehr

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Bauarbeiten (Verkehrssicher... / 5.1 Grundsatz

Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht wird von den Umständen des Einzelfalls bestimmt. Der Verkehrssicherungspflichtige muss in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise Gefahren ausräumen oder jedenfalls vor ihnen warnen. Die Verkehrssicherungspflicht reicht grundsätzlich nur so weit, wie der bestimmungsgemäße Verkehr auf der Baustelle eröffnet ist. Da nur für einen begre...mehr

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Bauarbeiten (Verkehrssicher... / 2 Haftung des Generalunternehmers

Grundsätzlich trifft die Verkehrssicherungspflicht zunächst alle Unternehmer, die eine Gefahrenquelle schaffen oder diese beherrschen und dadurch in der Lage sind, Gefahren zu sehen und sie gleichzeitig abzuwenden. Doch im Einzelfall ist manches streitig. Geht es um die Sicherheit der in Auftrag gegebenen Arbeiten, soll allein der fachkundige Auftragnehmer verantwortlich sei...mehr

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Bauarbeiten (Verkehrssicher... / 4 Haftung des Architekten

Auf einer Baustelle ist primär der einzelne Bauunternehmer verkehrssicherungspflichtig.[1] Doch ist der bauleitende Architekt neben dem Unternehmer verkehrssicherungspflichtig, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Unternehmer in dieser Hinsicht nicht genügend sachkundig oder zuverlässig ist, z. B. bei einem unzureichenden Baugerüst.[2] Praxis-Beispiel Strenge Haftung F...mehr

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Bauarbeiten (Verkehrssicher... / Zusammenfassung

Überblick Jeder Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer trägt für seine Immobilie die Verkehrssicherungspflicht. Er muss Verkehrsteilnehmer vor schlecht erkennbaren Gefahren schützen oder zumindest warnen. Im Zusammenhang mit Bauarbeiten kann die Verkehrssicherungspflicht auf den Architekten oder die Bauunternehmer übergehen. Für den Bauherrn bestehen jedenfalls Kontroll- und Ü...mehr

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Bauarbeiten (Verkehrssicher... / 1.2 Übertragung auf Dritte

Die Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn kann eingeschränkt sein, wenn er die Planung und Durchführung des Bauvorhabens Fachleuten überträgt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Bauherr die Ausführung einem als zuverlässig bekannten Bauunternehmer zur eigenverantwortlichen Durchführung übertragen hat.[1] Bauunternehmer So treffen die Sicherungspflichten auf Baustellen...mehr