Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrssicherungspflicht

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bauarbeiten (Verkehrssicher... / 5.2 Sicherungspflicht gegenüber Besuchern

Häufig zeigen Bauherren ihren Verwandten und Bekannten den Rohbau des neuen Hauses und führen sie darin herum. Für die Sicherheit von Besuchern ist grundsätzlich der Bauherr verantwortlich, der ihnen den Zugang zur Baustelle eröffnet. Dieser muss selbst die Gefahren kennen, denen er seine Besucher aussetzt; er muss sie fernhalten, warnen oder sonst wie Vorsichtsmaßnahmen tre...mehr

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Betreten fremder Grundstück... / 5.2 Beschränkte Haftung für untypische Gefahren

Demgegenüber trägt der Grundeigentümer weiterhin nach den von den Gerichten entwickelten Grundsätzen die Verantwortung für untypische Gefahren, die er durch eigenes Handeln geschaffen hat und die für Erholungssuchende trotz der von ihnen zu erwartenden Aufmerksamkeit nicht zu erkennen sind. Für diese untypischen Gefahren haftet der Grundeigentümer nach Meinung der Gerichte n...mehr

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Bauarbeiten (Verkehrssicher... / 6.2 Haftungseinschränkungen

Andererseits haftet der Bauunternehmer nicht schrankenlos. So ist er nicht gehalten, trotz des auf der gegenüberliegenden Seite vorhandenen Gehwegs im Baustellenbereich zusätzlich einen Notweg für Fußgänger zur Verfügung zu stellen, um diesen bei winterlichen Verhältnissen an dieser Stelle ein Überqueren der Straße zu ersparen.[1] Handelt es sich um eine gut erkennbare Bauste...mehr

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Weihnachtsdekoration und Lichterketten: Das gilt rechtlich

Überblick Lichterketten im Fenster, Weihnachtsdekoration am Balkon – hier haben Vermieter eventuell ein Wörtchen mitzureden. Und was ist mit dem Nachbarn: Wie viel Advent muss der dulden, wenn Eigentümer das Haus schmücken? Ein Überblick. In der Adventszeit hängen viele Mieter Lichterketten und Weihnachtsdekoration auf. In manchen Fällen haben die Vermieter ein Recht, mitzur...mehr

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Bauarbeiten (Verkehrssicher... / 1.3 Kontrollpflicht des Bauherrn

Hat der Bauherr ein Unternehmen mit der Einrichtung einer Baustelle beauftragt, treffen ihn Kontroll- und Überwachungspflichten. Das gilt auch dann, wenn er die ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht auf den Auftragnehmer überträgt. Allerdings muss der Bauherr den Beauftragten nicht ständig beaufsichtigen. Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass er über das Geschehen ...mehr

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Betreten fremder Grundstück... / 5 Haftung des Grundeigentümers bei Unfällen von Erholungssuchenden

Einerseits muss der Grundeigentümer den öffentlichen Erholungsverkehr auf seinen Grundflächen als Ausformung der Sozialpflichtigkeit seines Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 2 Satz 2 GG dulden. Andererseits kann diese gesetzliche Duldungspflicht nicht dazu führen, dass er die unabsehbaren Haftungsfolgen nach § 823 Abs. 1 BGB wegen Verletzung seiner Verkehrssicherungspflich...mehr

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Baumschutz in Städten und G... / 6.1.2 Gefahren für Personen und Sachen

Bei gewichtigen Gefahren, die von einem geschützten Baum ausgehen und die nicht etwa durch baumchirurgische Maßnahmen abgewendet werden können, kann ein Ausnahmetatbestand erfüllt sein, der einen Antrag auf eine Fällgenehmigung begründet. Es handelt sich um den in der Praxis häufigsten Antragsfall. Unter Gefahr verstehen die Gerichte in diesem Zusammenhang eine Sachlage, die ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2.1 Formularverträge

Rz. 17 Formularmäßige Vereinbarungen über die Umlage von Betriebskosten müssen bestimmt oder zumindest bestimmbar sein, um wirksam zu sein (BGH, Urteil v. 8.4.2020, XII ZR 120/18, GE 2020,732; OLG Hamm, Urteil v. 8.3.2019, I-30 U 78/18, ZMR 2019, 581). Unklarheiten gehen zulasten des Vermieters (§ 305c). In Wohnraummietverträgen ist durch die Vereinbarung, dass der Mieter die...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.22 Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung

Rz. 184 § 2 Nr. 13 BetrKV Die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung, hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm- und Wasser sowie sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug. Die Kosten einer Sach- und Haftpflichtversicherung, die der Vermieter während...mehr

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Bauarbeiten (Verkehrssicher... / 1.1 Geschützte Personen

Grundsätzlich ist der Bauherr (Grundstückseigentümer) als Veranlasser des Bauvorhabens verkehrssicherungspflichtig. Er haftet dafür, dass die Baustelle gegenüber jedem gesichert ist, der sich befugt auf der Baustelle aufhält, z. B. Bauherr, Architekt, Handwerker, Lieferanten, Beamte der Bauaufsichtsbehörde. Bei jedem beauftragten Handwerker ist allerdings auch dessen Eigenver...mehr

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Bauarbeiten (Verkehrssicher... / 1.4 Nachbarschutz

Werden durch Bauarbeiten auf einem Grundstück Schäden an einem Nachbargrundstück verursacht, kommt auch eine Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB im Hinblick auf die einen Bauherrn treffenden Verkehrssicherungspflichten in Betracht. Des Weiteren besteht ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB, der sich nicht nur gegen den Eigentümer des beeinträchti...mehr

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Betreten fremder Grundstück... / 5.1 Haftungsbegrenzung

Deshalb bestimmt § 60 BNatSchG, dass das Betreten der freien Landschaft wie das Betreten des Waldes nach § 14 Abs. 1 Satz 3 BWaldG auf eigene Gefahr erfolgt. Durch die Betretungsbefugnis werden keine zusätzlichen Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten für den Grundeigentümer begründet. Es besteht nach dem Gesetzeswortlaut insbesondere keine Haftung für typische, sich au...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.19 Kosten der Gartenpflege

Rz. 175 § 2 Nr. 10 BetrKV Die Kosten der Gartenpflege, hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen. Zu den Kosten der Pflege von Gärten z...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Familienangehörige / 1.1 Enge Familienangehörige

Enge Familienangehörige gelten nach h. M. nicht als Dritte. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich. Der vertragsgemäße Gebrauch erfasse die Aufnahme dieser Personen.[1] Zu den engen Familienangehörigen zählen der Ehegatte[2], die gemeinsamen Kinder und die Stiefkinder,[3] u. U. auch die Enkel.[4] Auch der den Ehegatten gleichgestellte gleichgeschlechtliche Lebenspartner i. S....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 9 Nachträgliche Mietkaution

Rz. 30 Durch das Mietrechtsreformgesetz ist die Möglichkeit des Vermieters von Wohnraummietverträgen auch noch nachträglich eine Mietkaution zu verlangen, erweitert worden, was sich allerdings nicht aus § 551 ergibt: Gemäß § 563b Abs. 3 kann der Vermieter, falls der verstorbene Mieter keine Sicherheit geleistet hat, von den Personen, die gem. § 563 in das Mietverhältnis einge...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Haftung von Verwalter, GdWE... / 2.2.2 Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

Den relevantesten Grund einer Haftung gegenüber außenstehenden Dritten stellt die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar (siehe hierzu ausführlich Kap. D.IV.4.4.1). Im Unterschied zur Haftung gegenüber den Wohnungseigentümern im Fall der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, haftet die GdWE einem Dritten mangels Bestehens vertraglicher Beziehungen deliktisch nach...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Haftung von Verwalter, GdWE... / 1.5.2 Deliktische Haftung

Eine deliktische Haftung kann den Verwalter dann treffen, wenn er die durch § 823 BGB geschützten Rechtsgüter der Wohnungseigentümer verletzt. Hierbei handelt es sich insbesondere um das Leben, den Körper, die Gesundheit und das Eigentum. Praxis-Beispiel Die zerbrochene Vase In der Wohnung eines Wohnungseigentümers werden die Fenster ausgetauscht. Der Verwalter prüft vor Ort, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskosten richtig zuor... / 3.13 Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung, § 2 Nr. 13 BetrKV

§ 2 Nr. 13 BetrKV Zitat die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung, hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug; Sachversicherungen Neben den in § 2 Nr. 13 BetrKV namentlich erwähnten Versicherung...mehr

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Relevante Versicherungsarte... / 2.2 Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Nachfolgend wird die zweite sehr bedeutende Sachversicherung, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, erläutert. Gesetzliche Vorschriften § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG schreibt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für Wohnungseigentümergemeinschaften im Rahmen der ordnungsmäßigen Verwaltung vor. Fehlt eine solche Sachversicherung, kann diese von jedem einzel...mehr

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Gebäudepläne, Bauzeichnunge... / 1 Einführung

Die Immobilienwirtschaft wird durch das Wirtschaftsgut "Immobilie" in vielfältiger Art und Weise geprägt und nimmt in der Volkswirtschaft einen sehr bedeutenden und wichtigen Bereich ein. Das Wirtschaftsgut "Immobilie" unterscheidet sich von anderen Wirtschaftsgütern insbesondere durch die Standortgebundenheit, eine lange Produktions- und Nutzungsdauer, hohe Kapitalbindung, Einm...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / I. Muster: Teilungserklärung (Doppelhaus, § 3 WEG)

Rz. 67 Kann das Grundstück nicht real geteilt werden, bietet sich die Bildung von Wohnungseigentumsrechten an. An jeder Wohnung kann Sondereigentum begründet werden. Die Gemeinschaftsordnung kann so gestaltet werden, dass sie einer realen Teilung der Einheiten nah kommt. Die Aufteilungserklärung nach § 3 WEG bei der Gemeinschaftsordnung kann folgende Formulierung haben: Muster...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / h) Rückrufkostenausschluss (Ziff. 6.2.8)

Rz. 162 Mit dem in Ziff. 6.2.8 geregelten Rückrufkostenausschluss sollen Überschneidungen zu den Rückrufkostendeckungen[298] vermieden und die Abgrenzung einfach gestaltet werden.[299] Die Regelung in Ziff. 6.2.8 schließt Ansprüche wegen Kosten, die im Zusammenhang mit einem Rückruf von Erzeugnissen geltend gemacht werden, aus, wobei sowohl der Rückruf, als auch der Begriff ...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / G. Muster: Bauträgerkaufvertrag einer Eigentumswohnung

Rz. 20 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.1: Bauträgervertrag einer Eigentumswohnung UVZ-Nr. _________________________/_________________________ Verhandelt in _________________________ Am _________________________ erschienen vor mir, Notar _________________________, Amtssitz _________________________, in den notariellen Amtsräumen:mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / c) Medizinisches Versorgungszentrum

Rz. 49 Seit dem 1.1.2004 können "Medizinische Versorgungszentren" (MVZ)[100] ambulante vertragsärztliche Leistungen erbringen. Ein MVZ ist definiert als eine ärztlich geleitete Einrichtung, in der Ärzte als freiberufliche Vertragsärzte oder Angestellte tätig sind. Das ursprünglich erforderliche fachübergreifende Merkmal ist inzwischen weggefallen. Es können unterschiedliche ...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / b) Rechtsgrundlagen des Haftpflichtanspruchs

Rz. 29 Für den Versicherungsschutz ist nach A 1 Ziff. 3.1 S. 1 AVB/Ziff. 1.1 S. 1 AHB die Inanspruchnahme aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts maßgebend. Rz. 30 Gesetzliche Haftpflichtbestimmungen ergeben sich aus deliktischen, quasi deliktischen und sonstigen gesetzlichen Anspruchsnormen, die den Ausgleich eines Schadens bezwecken. Rz. 31 Au...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, § 2 c ARB bzw. Nr. 2.2.3 ARB 2012

Rz. 126 Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz wird gem. § 2 c ARB für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben, gewährt. Diese Leistungsart kann ausschließlich Gegenstand des Rechtsschutzes für Eigentümer und Mieter von Wohn...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / hh) Beispielsfälle

Rz. 102 Ziff. 5.1.1 AUB enthält vier Beispiele für ausgeschlossene Unfallereignisse. Die Beispiele 2 und 3 muss man so verstehen, dass die erforderliche Kausalität zwischen Bewusstseinsstörung und Abkommen von der Straße, bzw. Sturz in die Baugrube, unterstellt wird. Der Sturz in eine ungesicherte, unbeleuchtete Baugrube, der wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflichten ...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / D. Muster: Kaufvertrag über Wohnungseigentum mit Kaufpreisverwahrung

Rz. 58 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.3: Kaufvertrag über ein Wohnungseigentum mit Kaufpreisverwahrung UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt heute, _________________________, den _________________________ in den notariellen Amtsräumen in _________________________. Zu dem vor mir, Notar _________________________, anberaumten Termin, der um ____...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / E. Muster: Kaufvertrag über Wohnungseigentum (Direktzahlung)

Rz. 59 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.4: Kaufvertrag über ein Wohnungseigentum, Direktzahlung UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt in _________________________ am _________________________ Vor mir, Notarin _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute in den Amtsräumen in _________________________:mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / F. Muster: Kaufvertrag bei Kauf vom Insolvenzverwalter

Rz. 60 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.5: Grundstückskauf vom Insolvenzverwalter UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt zu _________________________, am _________________________ Vor mir, dem unterzeichneten Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute in den Amtsräumen:mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 1. Überblick

Rz. 58 Mit gutem Grund wird Ziff. 4 als der "Kern des Modells", bezogen auf die Frage des Umfanges des Versicherungsschutzes verstanden.[156] Während das sog. konventionelle Produkthaftpflichtrisiko[157] in den AHB i.V.m. Ziff. 1 des Produkthaftpflicht-Modells geregelt ist, erweitert insbesondere Ziff. 4 den Versicherungsschutz auf bestimmte, abschließend benannte, vertragli...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / B. Muster: Aufteilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung

Rz. 53 Bei dem nachstehenden Muster habe ich mich teilweise an einem Muster orientiert, das noch zum alten WEG-Recht erschien.[41] Rz. 54 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.2: Aufteilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung I. Teilungserklärung § 1 Begriffe Das Grundstück ist das im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs ______________________...mehr

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§ 2 Der transparente Grunds... / B. Muster: Transparenter Grundstückskaufvertrag

Rz. 2 In dem nachfolgenden Muster eines transparenten Grundstückskaufvertrages liegt der Fokus auf Klarheit und Verständlichkeit der Formulierungen. Die den Vertrag abschließenden Beteiligten sollen ihre Vereinbarung verstehen und nachvollziehen können: Auch der sachkundige Notarmitarbeiter sollte den Inhalt der Vereinbarung gut verstehen. Jeder der vertragsschließenden Bete...mehr

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Rutschiges Herbstlaub: Eigentümer in der Pflicht

Herbstlaub kann im Regen rutschig werden – Eigentümer müssen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür sorgen, dass Wege auf ihrem Grundstück gefahrlos genutzt werden können, sonst haften sie unter Umständen bei Unfällen. So haben die Gerichte entschieden. Nasses oder feuchtes Laub kann für Passanten schnell zur Gefahr werden. Mieter und Eigentümer sind grundsätzlich verp...mehr

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Balkonkraftwerke (Miete) / 3.3 Versicherung

Der Vermieter hat zu beachten, dass die das Gebäude betreffende Verkehrssicherungspflicht grundsätzlich ihm obliegt, soweit es sich nicht um einen vermietenden Wohnungseigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft handelt. In diesem Fall obliegt die Pflicht zur Verkehrssicherung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Diese würde aber die Gestattung der Montage eines B...mehr

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Bauliche Veränderungen durc... / 1 Zustimmungspflichtigkeit

Im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache liegen solche Maßnahmen, die rückgängig gemacht werden können, die keinen Eingriff in die bauliche Substanz darstellen, die die Einheitlichkeit der Wohnanlage nicht beeinträchtigen und die keine nachteiligen Folgewirkungen z. B. auf die Mitbewohner des Anwesens haben. Praxis-Beispiel Geringfügige bauliche Maßnahmen Anbringen ne...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten des WE... / 6.1 Pflichten über das WEG hinaus

Die Rechte und Pflichten des Verwalters können im Verwaltervertrag näher ausgestaltet und konkretisiert werden. Insbesondere kann der Verwalter mit dem Verwaltervertrag auch Pflichten übernehmen, die über seinen gesetzlichen Pflichtenkreis hinausgehen. Zu denken ist hier in erster Linie an die Verpflichtung zur Übernahme der Verkehrssicherungspflicht.[1] Zur Vermeidung überflü...mehr

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Rechte und Pflichten des WE... / 2.1 Grundsätze

Da § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG den Verwalter ermächtigt, eigenständig Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, kann es sich dabei nur um erforderliche Maßnahmen handeln. Unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ist er ohne entsprechenden Ermächtigungsbeschluss berechtigt, eigenständig Maßnahmen zu treffen, die vielleicht durchaus sinnvoll, aber nicht erforderlich sind. Praxi...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 2.2 Dritte

Die der Gemeinschaft obliegende Verkehrssicherungspflicht kann auf einzelne Wohnungseigentümer oder Dritte übertragen werden.[1] Werden die Verkehrssicherungspflichten teilweise auf Dritte, z. B. auf Reinigungs- oder Grundstücksbetreuungsunternehmen übertragen, sind diese faktisch auch für die Verkehrssicherung verantwortlich. Denn in die ursprünglich der Gemeinschaft oblieg...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 1.1.2 Verletzung von Schutzgesetzen nach § 823 Abs. 2 BGB

Für den Bereich der Verkehrssicherungspflichten ist auch § 823 Abs. 2 BGB von erheblicher Bedeutung. Hiernach trifft die Schadensersatzpflicht denjenigen, der schuldhaft gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. In weiten Bereichen konkretisieren öffentlich-rechtliche Sicherungs- und Verhaltenspflichten wie Bauvorschriften, Brandschutz-, Sicherheits- u...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 4.3 Erläuterung des Haftungssystems

Das System der Haftung für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ist nicht unkompliziert, da in aller Regel mehrere Personen beteiligt sind. Zum Verständnis daher nachfolgende Fallbeispiele. Praxis-Beispiel Ausgangsfall: Besucher stürzt Aufgrund entsprechender Beschlussfassung hat der Verwalter mit einem Hausmeister namens der GdWE einen Hausmeistervertrag geschlossen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 5 Übersichten

Zu den im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht einzuhaltenden Standards gibt es keine abschließenden Übersichten oder Zusammenstellungen. Neben den allgemeinen Grundsätzen zu den Verkehrssicherungspflichten hängen diese in hohem Maße von den baulichen und technischen Gegebenheiten einer Immobilie ab. Auch sind jeweils eintretende besondere Situationen zu beachten. Im Regelfa...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 2.3 Verwalter

Da die Pflicht zur Verkehrssicherung gemäß § 9a Abs. 2 WEG von der GdWE zu erfüllen ist und der Verwalter als ihr (Ausführungs-)Organ fungiert, trifft ihn in erster Linie die Verpflichtung, Maßnahmen der Verkehrssicherung zu organisieren. Hierzu gehört, dass er Gefahrenquellen lokalisiert und Abhilfemaßnahmen entweder selbst in Angriff nimmt oder aber Beschlüsse der Wohnungs...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 3.14 Schleichwege

Verkehrssicherungspflichten bestehen zunächst und grundsätzlich nur gegenüber "berechtigten" Besuchern der Wohnanlage samt gemeinschaftlichen Flächen. Der Einbrecher, der beim Abtransport des Diebesguts auf dem gemeinschaftlichen Gehweg infolge Eisglätte zu Sturz und Schaden kommt, kann sich nicht auf eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht der Eigentümergemeinschaft b...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 2.1 Wohnungseigentümergemeinschaft

Das Gemeinschaftseigentum ist Eigentum der Wohnungseigentümer in Form einer Bruchteilsgemeinschaft. Vom Grundsatz her sind also die Wohnungseigentümer zur Verkehrssicherung verpflichtet. Allerdings handelt es sich bei der Pflicht zur Verkehrssicherung um eine Pflicht, die aus dem gemeinschaftlichen Eigentum resultiert und daher nach § 9a Abs. 2 WEG von der GdWE wahrgenommen ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 4.2.2.4 Delegation von Verkehrssicherungspflichten auf Dritte

Existiert kein Winterdienst, sollte der Verwalter für eine entsprechende Beschlussfassung zur Beauftragung eines Fachunternehmens oder eine entsprechende Auftragserweiterung des Hausmeisters sorgen. Auch im Hinblick auf die Haftung der Gemeinschaft als Grundstücksbesitzer nach § 836 BGB und die den Verwalter – derzeit ungeklärt – treffende Haftung als Gebäudeunterhaltungsverp...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / Zusammenfassung

Überblick Das Thema "Verkehrssicherungspflichten" nennt Anlage 1 zu § 1 Satz 1 ZertVerwV in Ziff. 4.4. Der DIHK-Rahmenplan (Stand März 2022) taxiert diesen Prüfungsgegenstand mit S+M/3.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 3.2 Bäume

Die Verkehrssicherungspflicht erstreckt sich grundsätzlich auch auf den Schutz vor Gefahren durch Bäume. Gefahren können insbesondere von kranken und morschen Bäumen ausgehen. Soweit hier eine Gefahr für Personen und Sachen nicht anders beseitigt werden kann, können die Bäume auch nach den einschlägigen Baumschutzsatzungen gefällt werden, allerdings nicht eigenmächtig. Gerade...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 3.10 Kinderspielplatz

Gefährliche Einfriedung Allgemein sind an die Verkehrssicherungspflicht bei Kinderspielplätzen besonders hohe Anforderungen zu stellen.[1] Ist ein Spielplatz also etwa mit einem Stacheldraht oder mit einer Dornenhecke umzäunt, so hat der Verwalter dafür zu sorgen, dass diese gefährliche Einfriedung beseitigt wird.[2] In derartigen Extremfällen ist der Verwalter verpflichtet, ...mehr