Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrssicherungspflicht

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Verkehrssicherungspflichten... / 3.6 Elektrische Anlagen

Die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinschaft bezieht sich ausschließlich auf den Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums. Aber auch hier existieren elektrische Anlagen wie Lichtschalter, Steckdosen, ggf. elektronisch betriebene (Tief-)Garagen-Rolltore. Lose Kabel sind vom Elektriker zu sichern. Zu einer derartigen Maßnahme ist der Verwalter sowohl nach § 27 Abs. 2 Nr. 1 W...mehr

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Verkehrssicherungspflichten (ZertVerwV)

Zusammenfassung Überblick Das Thema "Verkehrssicherungspflichten" nennt Anlage 1 zu § 1 Satz 1 ZertVerwV in Ziff. 4.4. Der DIHK-Rahmenplan (Stand März 2022) taxiert diesen Prüfungsgegenstand mit S+M/3. 1 Rechtliche Grundlagen Die Verkehrssicherungspflicht ist eine deliktsrechtliche Verhaltenspflicht zur Abwehr von Gefahrenquellen, deren Unterlassen zu Schadensersatzansprüchen n...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.1.1 Generalklausel des § 823 Abs. 1 BGB

Haftungsrelevante Generalklausel ist § 823 BGB. Nach § 823 Abs. 1 BGB haftet auf Schadensersatz, wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt. Dem Deliktsrecht des BGB entstammend, hat die Norm hinsichtlich der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten insbeso...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.1.3 Grundstücksbesitzerhaftung

Eine besondere Ausprägung haben die Verkehrssicherungspflichten in § 836 BGB. Wird hiernach insbesondere durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt, haftet der Grundstücksbesitzer, wenn die Ablösung Folge insbesondere mangelhafter Unterhaltung ist.mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1 Rechtliche Grundlagen

Die Verkehrssicherungspflicht ist eine deliktsrechtliche Verhaltenspflicht zur Abwehr von Gefahrenquellen, deren Unterlassen zu Schadensersatzansprüchen nach § 823 BGB führen kann. Wer jedenfalls eine Gefahrenquelle schafft oder für sie verantwortlich ist, muss dafür sorgen, dass durch diese niemand einen Schaden erleidet. Jeder, der einen Verkehr eröffnet, ist für dessen Si...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 3.5 Dach

Dachziegel/Dachrinne Insbesondere nach heftigen Regenfällen und Sturm kann alters- und zustandsabhängig eine Gefahr durch gelockerte Dachziegel bestehen. In derartigen Fällen sollte umgehend ein Fachunternehmen zwecks Kontrolle der Dachhaut beauftragt werden. Der Verwalter ist zur entsprechenden Beauftragung auf Grundlage seiner Verpflichtung zur Nachteilsabwendung gemäß § 27...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.2 Nachbarrechtliche Regelungen

Unter Nachbarrecht versteht man die Regeln über die Rechtsbeziehungen zwischen Nachbarn an der Grundstücksgrenze. Maßgeblich sind hierfür zunächst die für das gesamte Bundesgebiet geltenden und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 903 bis 924 und 1004 aufgestellten Regeln. Darüber hinaus können die Nachbarrechtsgesetze der Länder Verkehrssicherungspflichten regeln. Nac...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 3.12 Räum- und Streupflichten

Die winterliche Räum- und Streupflicht setzt zunächst eine konkrete Gefahrenlage durch Glättebildung bzw. Schneebelag voraus. Grundvoraussetzung ist das Vorliegen allgemeiner Glätte und nicht nur das Vorhandensein einzelner Glättestellen.[1] Ist eine Streupflicht gegeben, richten sich Inhalt und Umfang nach den Umständen des Einzelfalls. Keine Beschlusskompetenz für Turnusre...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 4.1.2 Haftungsbegrenzung

Effektiv kann die GdWE ihre Haftung für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten nur durch den Abschluss von entsprechenden Versicherungen begrenzen (siehe hierzu Kap. A.II.2.2). Im Übrigen kann sie ihre Haftung gegenüber Unbefugten durch entsprechende Hinweisschilder begrenzen (siehe oben Kap. D.IV.4.3.14). Verletzen Eltern ihre Aufsichtspflicht, kann dies einer Haftung...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 4.4 Mitverschulden

Stets ist bei einer Haftung wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ein Mitverschulden des Geschädigten zu prüfen. Ein Mitverschulden i. S. v. § 254 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn der Geschädigte diejenigen Sorgfaltspflichten missachtet, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eines eigenen Schadens anzuwenden pflegt. Es handelt sich hierbei um e...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 4.2.2 Haftungsbegrenzung

4.2.2.1 Vertragsgestaltung Da es sich beim Verwaltervertrag in aller Regel um einen Formularvertrag handelt, der der Inhaltskontrolle nach den Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegt, kann der Verwalter für den Bereich der Verkehrssicherungspflichten seine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit weder dem Grunde ...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 3 Gefahrenquellen in einer WEG

3.1 Abwasserleitungen (Dichtheitsprüfung) Gemäß § 60 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) besteht grundsätzlich und für jeden die Verpflichtung, seine Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu betreiben und zu unterhalten. Mit anderen Worten: Jede Abwasserleitung muss absolut dicht sein. Dies gilt auch für Abwasserleitungen auf privaten ...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 2 Zur Verkehrssicherung Verpflichtete

2.1 Wohnungseigentümergemeinschaft Das Gemeinschaftseigentum ist Eigentum der Wohnungseigentümer in Form einer Bruchteilsgemeinschaft. Vom Grundsatz her sind also die Wohnungseigentümer zur Verkehrssicherung verpflichtet. Allerdings handelt es sich bei der Pflicht zur Verkehrssicherung um eine Pflicht, die aus dem gemeinschaftlichen Eigentum resultiert und daher nach § 9a Abs...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 3.4 Blitzschutzanlage

Nach der VDE 0185 sind Blitzschutzanlagen in regelmäßigen Abständen von einem Sachverständigen zu prüfen. Vorgeschlagen wird insoweit eine einfache Zwischenbesichtigung im Abstand von 2 bis 3 Jahren und alle 10 bis 20 Jahre eine Sachverständigenprüfung. Für Hochhäuser gilt eine Sachverständigenprüfung im jährlichen Abstand.mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 4 Haftungsrisiken und Haftungsbegrenzung

4.1 Haftung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer 4.1.1 Grundsätze Die originäre Haftung der GdWE folgt aus § 823 Abs. 1 BGB als Schädigerin. Ihre Haftung aus einer Verletzung eines Schutzgesetzes folgt aus § 823 Abs. 2 BGB. Die Haftung als Grundstücksbesitzer trifft die Gemeinschaft über § 836 BGB. Für Pflichtverletzungen des Verwalters haftet die Gemeinschaft entsprechend §§...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 4.2 Haftung des Verwalters

4.2.1 Grundsätze Verletzt der Verwalter seine Organpflichten, insbesondere weil er erforderliche Maßnahmen der Verkehrssicherung unterlässt bzw. nicht für eine entsprechende Beschlussfassung der Wohnungseigentümer sorgt, kann er wegen Verletzung der der GdWE im Außenverhältnis obliegenden Verkehrssicherungspflichten in Anspruch und in Regress genommenen werden. Eine unmittelba...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.4.5 Notrufsystem

Aufzüge, die noch mit einer Alarmklingel ausgestattet waren, mussten bis 31.12.2020 auf ein Zweiwege-Notruf-System umgestellt werden.mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.4 Betriebssicherheitsverordnung für Aufzugsanlagen

1.4.1 Grundsätze Seit dem Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) am 1.6.2015 gelten für Betreiber von Aufzugsanlagen strenge Regelungen. Zwar richtet sich die BetrSichV in erster Linie an Arbeitgeber. Da diese jedoch Regelungen für "Aufzugsanlagen im Sinne der Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 zur Angleichung de...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 4.1 Haftung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

4.1.1 Grundsätze Die originäre Haftung der GdWE folgt aus § 823 Abs. 1 BGB als Schädigerin. Ihre Haftung aus einer Verletzung eines Schutzgesetzes folgt aus § 823 Abs. 2 BGB. Die Haftung als Grundstücksbesitzer trifft die Gemeinschaft über § 836 BGB. Für Pflichtverletzungen des Verwalters haftet die Gemeinschaft entsprechend §§ 31, 89 BGB. Soweit der Verwalter für die GdWE Dritt...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.1 BGB

1.1.1 Generalklausel des § 823 Abs. 1 BGB Haftungsrelevante Generalklausel ist § 823 BGB. Nach § 823 Abs. 1 BGB haftet auf Schadensersatz, wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt. Dem Deliktsrecht des BGB entstammend, hat die Norm hinsichtlich der Verletzun...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 4.2.2.2 Objektbegehung

Haftungsrisiken wegen einer Verletzung von Verkehrssicherungspflichten sollte der Verwalter von Beginn seiner Tätigkeit an vorbeugen. Erstbegehung Der Verwalter sollte zeitnah nach Übernahme einer neuen Verwaltung eine Objektbegehung durchführen, um den Zustand der Anlage und etwaige Gefahrenquellen zu ermitteln. Unabhängig von der Frage, ob der Verwalter zu einer Objektbegehu...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 4.1.1 Grundsätze

Die originäre Haftung der GdWE folgt aus § 823 Abs. 1 BGB als Schädigerin. Ihre Haftung aus einer Verletzung eines Schutzgesetzes folgt aus § 823 Abs. 2 BGB. Die Haftung als Grundstücksbesitzer trifft die Gemeinschaft über § 836 BGB. Für Pflichtverletzungen des Verwalters haftet die Gemeinschaft entsprechend §§ 31, 89 BGB. Soweit der Verwalter für die GdWE Dritte mit der Überna...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 4.2.1 Grundsätze

Verletzt der Verwalter seine Organpflichten, insbesondere weil er erforderliche Maßnahmen der Verkehrssicherung unterlässt bzw. nicht für eine entsprechende Beschlussfassung der Wohnungseigentümer sorgt, kann er wegen Verletzung der der GdWE im Außenverhältnis obliegenden Verkehrssicherungspflichten in Anspruch und in Regress genommenen werden. Eine unmittelbare Haftung des V...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.3 Örtliche Satzungen

Erhebliche Bedeutung für den Umfang der Verkehrssicherungspflichten kommt demgegenüber örtlichen bzw. kommunalen Satzungen zu, bei denen es sich in aller Regel um Schutzgesetze des § 823 Abs. 2 BGB handelt. Von Bedeutung können insbesondere folgende Satzungen sein, wobei es selbstverständlich auf das jeweilige Orts- bzw. Kommunalrecht ankommt: Satzungen zur Aufrechterhaltung ...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 4.2.2.1 Vertragsgestaltung

Da es sich beim Verwaltervertrag in aller Regel um einen Formularvertrag handelt, der der Inhaltskontrolle nach den Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegt, kann der Verwalter für den Bereich der Verkehrssicherungspflichten seine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit weder dem Grunde noch der Höhe nach begrenz...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 3.17 Zaun

Zäune können dann ein Risiko bergen, wenn sie Ursache von Personenverletzungen sein können. Dies gilt insbesondere, wenn sie als Einfriedung von Spielplätzen oder Spielwiesen dienen. Es bedarf keiner Diskussion darüber, dass etwa ein Stacheldrahtzaun eine ungeeignete Einfriedung darstellt. Im Bereich von Spielplätzen sollten aber auch keine Zäune mit spitzen oberen Abschlüss...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 3.8 Gasleitungen

Vor der ersten Inbetriebnahme von Gasleitungen hat eine Dichtigkeitsprüfung zu erfolgen. Ansonsten erfolgt keine Anschlussfreigabe seitens des Gasversorgers. Die Technischen Regeln für Gasinstallationen (DVGW-TRGI) enthalten insoweit Regelungen bezüglich Planung, Erstellung, Änderung, Instandhaltung und den Betrieb von Gasinstallationen in Gebäuden und auf Grundstücken, die ...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 3.16 Trinkwasser

Nach § 14 Abs. 1 der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (TrinkwV) haben Unternehmer und sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage, in der sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet, das Wasser an mehreren repräsentativen Probeentnahmestellen regelmäßig von einer zugelassenen Untersuchungsstelle auf Legionellen untersuchen z...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 3.9 Grundstück

Weist eine Hoffläche oder ein Gehweg unterschiedlich hohe Pflastersteine auf und besteht deshalb eine Stolper- bzw. Sturzgefahr, muss Abhilfe geschaffen werden.[1] Entsprechendes gilt, wenn gemeinschaftliche Wege von Dornenhecken begrenzt werden. Führen diese auch noch zum gemeinschaftlichen Kinderspielplatz und werden deshalb von Kindern frequentiert, sollte der Verwalter um...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.4.6 Erhaltungsmaßnahmen

Gemäß § 2 Abs. 9 BetrSichV stellt "jede Maßnahme, durch welche die Sicherheit eines Arbeitsmittels beeinflusst wird", eine prüfpflichtige Änderung dar. Jede Reparatur eines Bauteils, das mit dem sicheren Betrieb der Aufzugsanlage zu tun hat, muss von der zuständigen ZÜS abgenommen werden. Sind also entsprechende Erhaltungsmaßnahmen am Aufzug erforderlich, muss der Verwalter ...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 3.11 Öltankreinigung

Eine Verpflichtung zur Reinigung von Heizöltanks besteht nicht, allerdings sollte aber an eine Öltankreinigung gedacht werden. Insoweit wird bei Stahltanks ein Reinigungsintervall von 5 bis 7 Jahren[1] und bei Kunststofftanks etwa alle 7 bis 10 Jahre empfohlen.mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.4.2 Notfallplan

Seit 31.5.2016 muss für jede Aufzugsanlage ein Notfallplan vorliegen und in der Aufzugsdokumentation hinterlegt sein. Des Weiteren ist der Einbau eines Zweiwege-Notrufsystems verpflichtend. Der Notfallplan muss an der Hauptzugangsstelle des Aufzugs ausgehängt werden. Der Notfallplan muss unter anderem den Namen und die Telefonnummer der Person ausweisen, die uneingeschränkt ...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.4.4 Prüfplakette

Jeder Aufzug muss mit einer Prüfplakette versehen sein, auf der der Monat und das Jahr der nächsten Prüfung angegeben sind. Diese Prüfplakette wird von den jeweiligen ZÜS angebracht, die die Prüfungen durchführen. Der Betreiber der Anlage – also die Wohnungseigentümergemeinschaft – ist dafür verantwortlich, dass die Plakette nicht entfernt wird und dass alle Aufzüge mit einer...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 1.4.3 Prüfpflicht und Prüffristen

Alle Aufzüge müssen spätestens alle 2 Jahre einer Hauptprüfung unterzogen werden. Dazwischen ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Die Fristen der Prüfungen hängen von mehreren Faktoren ab. Entscheidend sind zunächst die Art der Nutzung und die Anzahl der Aufzugsfahrten. Auch ist das Umfeld der Anlage in die Beurteilung mit einzubeziehen, also etwa die Gefahr von Vandalism...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.4.1 Grundsätze

Seit dem Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) am 1.6.2015 gelten für Betreiber von Aufzugsanlagen strenge Regelungen. Zwar richtet sich die BetrSichV in erster Linie an Arbeitgeber. Da diese jedoch Regelungen für "Aufzugsanlagen im Sinne der Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 zur Angleichung der Rechtsvorschri...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 4.2.2.3 Beseitigung von Gefahrenquellen

Hat der Verwalter potenzielle Gefahrenbereiche erkannt, sollte er umgehend eine Wohnungseigentümerversammlung zwecks Beschlussfassung über Abhilfemaßnahmen einberufen. In aller Regel genügt der Verwalter seinen Pflichten zunächst, indem er etwaige Gefahrenquellen ermittelt und die Eigentümergemeinschaft hierüber unverzüglich in Kenntnis setzt. Über konkrete Maßnahmen zur Bes...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 4.2.2.5 Beschlussdurchführung

Nach erfolgter Beschlussfassung ist der Verwalter verpflichtet, für eine unverzügliche Umsetzung des Beschlusses zu sorgen. Wartet der Verwalter ab, droht ein hohes Haftungsrisiko. Haben die Wohnungseigentümer den Verwalter z. B. beauftragt, an einem Treppenaufgang ein fehlendes Geländer anbringen zu lassen, so hat der Verwalter für die unverzügliche Ausführung des Auftrags ...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 3.7 Gartenteiche

Ob Gartenteiche einzufrieden sind, soll sich nach den Maßgaben des konkreten Einzelfalls, nämlich nach Lage, Größe und Tiefe des Teichs richten.[1] Im Hinblick aber auf die Tatsache, dass gerade Kleinkinder nicht ertrinken, sondern ersticken, wenn sie in einen Teich fallen, ist stets eine Einfriedung empfehlenswert. Alternativ kann knapp unter der Wasseroberfläche eine Abstu...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 3.15 Treppenhaus

Absturzsicherung Geradezu selbstverständlich ist, dass an Treppen eine Absturzsicherung wie etwa ein Geländer bzw. Handlauf angebracht sein muss.[1] Handläufe dienen der Sturzvermeidung. Angesichts der erheblichen Körperschäden, die ein Treppensturz verursachen kann, ist die Anbringung von Handläufen dringend geboten. Hier ist auch Eile geboten. So Handläufe (noch) nicht ange...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 1.4.7 "Aufzugswärter"

Stets war ein "Aufzugswärter" erforderlich, der den Aufzug regelmäßig überwacht und kontrolliert hat. Nunmehr muss eine "beauftragte Person" die Aufgaben des früheren Aufzugwärters übernehmen. Die ZÜS prüft, ob eine solche Person tatsächlich vorhanden ist, die die regelmäßigen Kontrollen durchführt. In § 3.3 der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 3121 ist ein e...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 3.3 Brandschutz

Verschließen der Haustür Die Bauordnungen der Länder sehen alle das Erfordernis eines 2. Rettungswegs im Brandfall vor. Dies impliziert das Vorhandensein überhaupt eines 1. Rettungswegs. Diesen stellen nicht nur die Treppenhäuser und Flure innerhalb der Wohnungseigentumsanlage dar, sondern in erster Linie die Haustür der Wohnanlage. Ist diese aber verschlossen, ist der 1. Ret...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 3.1 Abwasserleitungen (Dichtheitsprüfung)

Gemäß § 60 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) besteht grundsätzlich und für jeden die Verpflichtung, seine Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu betreiben und zu unterhalten. Mit anderen Worten: Jede Abwasserleitung muss absolut dicht sein. Dies gilt auch für Abwasserleitungen auf privaten Grundstücken. Nach der weiteren Bestimmun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 3.13 Rauchwarnmelder

Die Pflicht zur Ausstattung der Wohnungen mit Rauchwarnmeldern besteht in sämtlichen Bundesländern. Vereinzelt kann es Fälle geben, in denen die Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern noch nicht erfüllt wurde. Wichtig für Verwalter ist dann, wer neben dem Einbau der Rauchwarnmelder auch für deren Wartung verantwortlich ist. Nach den Landesbauordnungen trifft die Einbau...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist die Auswahl der r... / 3 FAQs

1) Wie erkennt man die Rutschhemmung von Bodenbelägen? Die Rutschhemmung von Bodenbelägen wird gemäß Anhang 2 ASR A1.5 in unterschiedliche Klassen zwischen R9 und R13 eingeteilt. 2) Wo gibt es Hilfestellung bei der Auswahl geeigneter Bodenbeläge? Anhang 2 ASR A1.5 enthält Beispiele für unterschiedliche Arbeitsräume und -bereiche. 3) Reicht Reinigung als Maßnahme vor Ausgleitunfä...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist die Auswahl der r... / Zusammenfassung

Überblick Unfälle durch Ausgleiten, Stolpern, Umknicken oder Stürzen bilden einen Schwerpunkt in der Unfallstatistik – unabhängig von der Branche. Jeden Tag ereignen sich mehr als 1.000 derartiger Unfälle in Deutschland. Über 50.000 Menschen stürzen so schwer, dass sie ins Krankenhaus müssen. Mehr als 6.100 dieser Unfälle pro Jahr führen zu Dauerschäden mit der Folge neuer Re...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fußböden – Ausgleit- und St... / 2.4 BGB

Es gibt eine allgemeine Verkehrssicherungspflicht, die sich hauptsächlich aus § 823 BGB ergibt. Dort heißt es: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet." Die zu ergreifenden Maßnahme...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verkehrswege / 2 Wahrung der Verkehrssicherung

Da der Betreiber von Verkehrswegen (i. d. R. der Unternehmer) die Verkehrssicherungspflicht hat, muss er stets für eine gefahrlose Nutzung sorgen. Dies bedeutet z. B., dass in angemessener Zeit Schadstellen (Schlaglöcher, Stolperstellen) beseitigt werden sollten. Auch sollte auf die Beleuchtung eines Verkehrsweges geachtet werden. Im Winter sind Verkehrswege der Nutzung entsp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hund am Arbeitsplatz / 3.1 Sachschäden oder externe Personenschäden

Kommt es durch den Bürohund zu einem Personen- oder Sachschaden im Betrieb, greift die gesetzliche Tierhalterhaftung nach § 833 BGB; etwa, wenn der Hund den Teppich einnässt, Büromöbel anknabbert, eine Kundin über den Hund stolpert etc.[1] Der private Bürohund, auch wenn er ausdrücklich oder konkludent, individual- oder kollektivrechtlich vom Arbeitgeber erlaubt wurde, ist k...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung von Jahresabrech... / 2.2.2.1 Wirtschaftliche Trennung der einzelnen Häuser

Möglich ist auch, durch Vereinbarung eine weitgehende wirtschaftliche Trennung der Häuser mit eigenen Beschlusskompetenzen insbesondere im Hinblick auf die Finanzverfassung der einzelnen Häuser herbeizuführen. Sieht die Gemeinschaftsordnung z. B. eine wirtschaftliche Trennung derart vor, dass für die einzelnen Häuser eigene Wirtschaftspläne zu erstellen sind, auf Grundlage d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jahresabrechnung (WEMoG) / 2.1.4.2 Wirtschaftliche Trennung der einzelnen Häuser

Bei Untergemeinschaften mit eigenen Beschlusskompetenzen kommt es maßgeblich darauf an, wie weit die Beschlusskompetenz reicht. Hier hat der BGH für Klarheit gesorgt, dass stets die Kosten der Gesamtgemeinschaft zu berücksichtigen sind.[1] Musterklausel: Regelung in der Gemeinschaftsordnung Bei Angelegenheiten, die ausschließlich einer bestimmten Untergemeinschaft zuzuordnen ...mehr