Fachbeiträge & Kommentare zu Vermieter

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Schadensersatz – Mieter muss nur Zeitwert ersetzen

Abzug "neu für alt" Die unfachmännische Renovierung der Wohnung durch den Mieter stellt eine positive Vertragsverletzung und damit eine Pflichtverletzung dar, die einen Schadensersatzanspruch des Vermieters begründen kann. Dies gilt nach einem neuen Urteil des BGH auch dann, wenn der Mieter Tapeten, die bei Beginn des Mietverhältnisses vorhanden waren, ganz oder teilweise ent...mehr

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Eigenbedarf – Kinderreichtum ist kein Härtefall

Doppelter Kündigungsschutz Bei einer ordentlichen Kündigung des Vermieters ist der Mieter doppelt geschützt. Zum einen dadurch, dass der Vermieter nur kündigen darf, wenn er ein berechtigtes Interesse hat, d.h. sich auf einen gesetzlichen Kündigungsgrund wie z.B. Eigenbedarf stützen kann. Zum anderen dadurch, dass der Mieter auch dann, wenn der Vermieter einen gesetzlichen Kü...mehr

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Wirtschaftlichkeitsgebot – Verstoß bei Verkürzung von Prüfungsturnus

Bei der Umlegung von Betriebskosten auf den Mieter ist der Vermieter im Rahmen eines gewissen Ermessensspielraums verpflichtet, möglichst wirtschaftlich und sparsam, d.h. mit Blick auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis, vorzugehen. Bei Verstoß gegen dieses gesetzliche Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 556 Abs. 3 Satz 1 BGB) kann der Mieter die umgelegten Betriebskosten ent...mehr

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Modernisierung – Zentralheizung statt Etagenheizung

Gesetzliche Ankündigungspflicht Der Austausch einer Gasetagenheizung gegen eine Gaszentralheizung mit Brennwertkessel und zentraler Warmwasseraufbereitung stellt eine Modernisierungsmaßnahme i.S.v. § 555b BGB dar. Diese hat der Vermieter dem Mieter spätestens 3 Monate vor ihrem Beginn in Textform anzukündigen (Modernisierungsankündigung, § 555c Abs. 1 BGB). Der Mieter muss d...mehr

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Modernisierung – Anforderungen an Ankündigung dürfen nicht überspannt werden

Modernisierungsmaßnahmen (z.B. Austausch der Fenster und Balkontüren, Sanierung des Bades, Erneuerung der Heizung, Anbringen eines Wärmedämmverbundsystems an der Außenfassade, Dachsanierung) muss der Vermieter dem Mieter spätestens 3 Monate vor ihrem Beginn ankündigen. Bei einer energetischen Modernisierung muss aus dieser Ankündigung auch die zu erwartende Energieeinsparung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Umzugskosten

Umzugskosten sind unabhängig von der Art der Wohnungskündigung durch den Mieter o Vermieter idR nicht außergewöhnlich (BFH BStBl II 1975, 482; 1978, 526; BFH/NV 2009, 149; H 33.1 – 33.4 EStH 2018 "Umzug"). Ausführlich s Wohnungskosten Rn 5f.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Abfindung

Eine Abfindung im Rahmen einer Vermögensauseinandersetzung ist keine ag Belastung. Die Aufwendungen sind unabhängig von den Vermögensverhältnissen weder außergewöhnlich noch zwangsläufig (st Rspr BFH BFH/NV 2010, 1807; BStBl II 2010, 747; 1994, 240; vgl auch Kanzler in H/H/R, § 33 EStG Rz 61, der in der Vermögensauseinandersetzung eine bloße Vermögensumschichtung sieht; Losc...mehr

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Wohnraum – Kündigungsschutz für Gesellschafter einer GbR

Gesellschaft bürgerlichen Rechts Die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), z.B. einer Erbengemeinschaft, können Räume zu eigenen Wohnzwecken anmieten. Für sie gelten die Schutzvorschriften des Wohnraumietrechts hinsichtlich Kündigung und Mieterhöhung. Dies hat das KG Berlin entschieden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung Anders ist die Rechtslage bei V...mehr

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Betriebskosten – Papierlose Akteneinsicht

Grundsatz Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, seiner jährlich zu erstellenden Betriebskostenabrechnung Fotokopien der Abrechnungsbelege (z.B. Rechnungen, Gebührenbescheide) beizufügen. Er kann den Mieter auf dessen Recht zur Einsichtnahme in die Belege verweisen. Dadurch kann zusätzlicher Aufwand durch Anfertigung von Kopien vermieden werden. Ferner können dem...mehr

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Mieterhöhung gilt bei Zustimmung des Mieters auf jeden Fall

Leitsatz der Redaktion Durch die Zustimmung eines Mieters zu einem Mieterhöhungsverlangen kommt eine Vereinbarung über eine Mieterhöhung zustande. Es kommt dann nicht mehr darauf an, ob das Erhöhungsverlangen formell wirksam und inhaltlich berechtigt war. Problem Der ehemalige Mieter einer Wohnung verlangt von den Vermietern die Rückzahlung von Miete. Die Vermieter hatten 2007, ...mehr

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Zahlungsverzug – geringfügige Verspätung berechtigt nicht zur Kündigung

Hat der Vermieter den Mieter wegen laufend unpünktlicher Mietzahlungen bereits abgemahnt, kann nach der Rechtsprechung des BGH für eine fristlose Kündigung schon 1 weitere unpünktliche Mietzahlung nach Abmahnung ausreichend sein, da der Mieter mit der Fortsetzung seiner unpünktlichen Zahlungsweise nach Abmahnung zu erkennen gibt, dass er nicht bereit ist, seine zögerliche Za...mehr

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Eigenbedarf – Konkrete Benennung der Bedarfsperson erforderlich

Zur Begründung der Eigenbedarfskündigung genügt grundsätzlich die Angabe der Person (Angabe von Name, Alter, Anschrift), für die die Wohnung benötigt wird und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat. Ausführungen zu Räumlichkeiten, die für die begünstigte Person alternativ als Wohnraum in Betracht kommen könnten, muss das Kündigungssch...mehr

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Kündigungsverzicht – Bei Gewerbe nicht auf vier Jahre beschränkt

Kündigungsausschluss Sowohl bei der Vermietung von Wohnraum als auch bei gewerblicher Vermietung kann vereinbart werden, dass der Mieter, der Vermieter oder auch beide Parteien für eine bestimmte Zeit auf ihr Kündigungsrecht verzichten. Ein Verzicht des Vermieters stellt für den Mieter sicher, dass er für eine bestimmte Zeit in der Wohnung bleiben kann, ohne eine ordentliche ...mehr

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Abstandszahlung – Keine Zahlungspflicht des Erwerbers

Kauf bricht nicht Miete Beim Verkauf einer Immobilie tritt der Käufer mit allen Rechten und Pflichten in bestehende Mietverhältnisse ein ("Kauf bricht nicht Miete", § 566 BGB). Sinn und Zweck dieser Bestimmung ist der Schutz des Mieters, dem die Wohnung aufgrund eines wirksamen Mietvertrags überlassen worden ist. Die dem Mieter eingeräumte Rechtstellung – der berechtigte Besi...mehr

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Garten – Großes Schwimmbecken nur mit Einwilligung

Vertragsgemäßer Gebrauch Bauliche Veränderungen der Mietsache darf der Mieter grundsätzlich nur mit Einwilligung des Vermieters durchführen. Ausgenommen sind Veränderungen geringfügiger Art im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs. Dies beruht auf dem Grundsatz, dass der Vermieter dem Wohnungsmieter nicht ohne triftige, sachbezogene Gründe Maßnahmen verbieten darf, die dem Mie...mehr

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Bauliche Änderungen – Mieter haftet nicht immer für Rückbau

Mieter muss ursprünglichen Zustand wiederherstellen Bei baulichen Änderungen an der Mietsache z.B. Versetzen oder Einziehen von Zwischenwänden, Erweiterung von sanitären Anlagen, ist der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses grundsätzlich zur Herstellung des ursprünglichen Zustands, d.h. zum Rückbau, verpflichtet, sofern er mit seinem Vermieter keine abweichenden Verein...mehr

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Tod des Mieters – Erbenhaftung bei verzögerter Räumung

Sonderkündigungsrecht Treten beim Tod des Mieters weder der Ehegatte noch Angehörige in das Mietverhältnis ein und wird es auch nicht mit den überlebenden Mietern fortgesetzt, wird das Mietverhältnis kraft Gesetz (§ 564 Satz 1 BGB) mit dem bzw. den Erben fortgesetzt. Dieser kann das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Dreimonatsfrist kün...mehr

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Altbau – Mieter muss Einschränkungen akzeptieren

Bei der Vermietung von Altbauten bzw. älteren Wohnungen kommt es im Laufe des Mietverhältnisses nicht selten zum Streit zwischen Mieter und Vermieter, wenn der Mieter feststellt, dass die angemietete Wohnung entgegen seinen Vorstellungen nicht den Standard und den Wohnkomfort einer modernen Wohnung aufweist, weil z.B. durch Wärmebrücken Schimmel entsteht, wenn nicht genügend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kosten des Sicherheitsdienstes – Umlagefähig nur bei konkreter Erforderlichkeit

Sonstige Betriebskosten Die Kosten des Wach- und Schließdienstes bzw. Sicherheitsdienstes zählen grundsätzlich zu den sonstigen, auf den Mieter umlagefähigen Betriebskosten i.S.v. § 2 Nr. 17 BetrKV. Voraussetzung für die Umlagefähigkeit der Kosten ist neben einer ausdrücklichen Benennung im Mietvertrag, dass eine konkrete praktische Notwendigkeit dafür aufgrund der konkreten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unterbringung von Flüchtlingen – Schutzvorschriften für Mieter gelten nicht

Gewerbliches Mietverhältnis Trotz Nutzung zu Wohnzwecken durch den Endmieter werden Mietverhältnisse als Geschäftsraummietverhältnisse qualifiziert und unterliegen somit nicht den Wohnraumschutzvorschriften, wenn der Vertragszweck nicht im Wohnen durch den Mieter selbst, sondern in der Weitervermietung – sei es auch zu Wohnzwecken – liegt. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein Unt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Stromkosten: Keine Haftung des Vermieters, wenn Mieter eigenen Zähler hat

Leitsatz der Redaktion Hat eine vermietete Wohnung in einem Mehrfamilienhaus einen eigenen Stromzähler, ist in der Regel der Mieter und nicht der Hauseigentümer Vertragspartner des Stromversorgers. Das Problem Ein Energieversorger verlangt vom Eigentümer eines Mehrfamilienhauses die Zahlung von Stromkosten für eine der im Haus gelegenen Wohnungen sowie die Kosten für einen erfo...mehr

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Betriebskosten: Ist ein Hausmeister-Notdienst umlegbar?

Leitsatz der Redaktion Eine Notdienstpauschale des Hausmeisters zählt nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten, sondern zu den Verwaltungskosten. Damit hat der Vermieter diese Kosten zu tragen. Das Problem Vermieterin und Mieter einer Wohnung sind sich nicht darüber einig, wer die Kosten einer sog. "Notdienstpauschale" für den Hausmeister zu tragen hat. Diese Pauschale erhielt...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.3.3 Wohngeld (§ 54 Abs. 3 Nr. 2a SGB I)

Rz. 187c Wohngeld gehört nach § 26 SGB I zu den Sozialleistungen i. S. d. § 11 SGB I und ist zweckgebunden. Es ist unpfändbar, soweit die Pfändung nicht wegen Ansprüchen erfolgt, die Gegenstand der §§ 9 und 10 WoGG sind. Zweck der Regelung ist es, auszuschließen, dass Gläubiger, die mit dem Wohnraum des Wohngeldempfängers (Schuldner) in keinem unmittelbaren Zusammenhang steh...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 3.7.1 Mietvertrag

Muss der Gründer Gewerbeflächen anmieten, muss er sich klar machen, dass ein langfristiger Mietvertrag im Fall eines Scheiterns genauso nachteilig sein kann wie in dem Fall, dass er schon bald expandieren muss. Praxis-Tipp Kündigung eines Mietvertrags Wird ein Gewerbemietvertrag ohne Vereinbarungen zur Mietzeit abgeschlossen, ist das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit eingega...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3.3 Dritter als Mitbesitzer

Rz. 24 Aus einem Räumungstitel gegen den Schuldner als Mieter einer Wohnung kann der Gläubiger nicht gegen einen im Titel nicht aufgeführten Dritten vollstrecken, wenn dieser Mitbesitzer ist (BGH, ZAP EN-Nr. 790/2004 = NJW 2004, 3041 = JurBüro 2005, 55; AG Wuppertal, DGVZ 2010, 158; KG Berlin, OLGZ 1994, 479; OLG Oldenburg (Oldenburg), NJW-RR 1994, 715; OLG Köln, DGVZ 1997, ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Gerichtsvollzieherverfahren (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 regelt das Vorgehen des Gerichtsvollziehers bei der Durchführung des Vollstreckungstermins (vgl. auch §§ 128 f. GVGA). Der Gerichtsvollzieher ist nach Satz 1 dazu verpflichtet, die vorgefundenen frei ersichtlichen beweglichen Sachen zu dokumentieren. Hierdurch soll im Streitfall die Beweisführung über den Bestand und Zustand der vom Schuldner in die Räume eingebr...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Vorgefundene bewegliche Sachen (Abs. 3)

Rz. 8 Abs. 3 bestimmt, wie mit den in der Wohnung vorgefundenen beweglichen Sachen unmittelbar im Anschluss an die Vollstreckungsmaßnahme weiter zu verfahren ist. Satz 1 eröffnet dem Gläubiger die Befugnis, die beweglichen Sachen, die nicht Gegenstand der Zwangsvollstreckung sind, sofort im Anschluss an die Durchführung der Herausgabevollstreckung aus der Wohnung zu entfernen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Mieten und Pachten in der Zwangsverwaltung

Rz. 34 Im Rahmen der Zwangsverwaltung geht der Umfang der Immobiliarbeschlagnahme über die Wirkungen der Beschlagnahme im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahren hinaus (§§ 148 Abs. 1, 21 Abs. 1, 2 ZVG). Hierunter fallen: das Grundstück, land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, Erzeugnisse (§§ 97, 98 BGB), Bestandteile (§§ 93ff. BGB) und Zubehör (§§ 97, 98 BGB) des Grunds...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Ermittlung des notwendigen Unterhalts

Rz. 24 Bei der Bemessung des pfandfreien Betrags sind grundsätzlich die gesetzlichen Unterhaltspflichten des Schuldners in Höhe des dem Unterhaltsberechtigten zustehenden Betrags zu berücksichtigen, auch wenn der Schuldner seiner Unterhaltspflicht nicht in vollem Umfang genügt (BGH, Vollstreckung effektiv 2011, 13 = WM 2010, 1754 = FamRZ 2010, 1654 = ZVI 2010, 348 = MDR 2010...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.3 Inhaberschaft eines Pfand- oder Vorzugsrechts

Rz. 18 Der – derart nicht im Besitz der gepfändeten Sache befindliche (vgl. Rz. 11 und 13) – Kläger (Dritte) muss Inhaber eines vorrangigen Pfand- oder Vorzugsrechts an der gepfändeten Sache sein. Dabei geht es um den Vorrang vor dem Pfändungspfandrecht, der sich nach der allgemein maßgeblichen Regel der Priorität richtet. Rz. 19 Als Pfandrechte kommen die gesetzlichen besitz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.9.1 Allgemeines

Rz. 161 Rz. 161a Nach BGH (Vollstreckung effektiv 2005, 78 = NJW 2005, 681 = WM 2005, 288 = WuM 2005, 138 = NZM 2005, 192 = FamRZ 2005, 436 = Rpfleger 2005, 206 = JurBüro 2005, 210 = KKZ 2005, 254 = MDR 2005, 650) waren Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung außerhalb des von § 851b ZPO umfassten Bereichs grundsätzlich uneingeschränkt pfändbar. Die Notwendigkeit, zur Sicherung...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3.2 Volljährige Kinder

Rz. 23 Gleiches wie bei minderjährigen Kindern gilt für ein volljähriges Kind, das weiter in der elterlichen Wohnung lebt und Gemeinschaftseinrichtungen mitbenutzt. Hier ist von einer fortdauernden Mitbenutzung ohne eigenen Besitzwillen auszugehen. (AG Ludwigshafen, WuM 2010, 45; OLG Hamburg, MDR 1991, 453; vgl. im Ergebnis ebenso AG Wuppertal, Vollstreckung effektiv 2014, ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Norm wurde zum 1.5.2013 durch das MietRÄndG eingeführt (BGBl. I 13, 434). Sie enthält Bestimmungen, mit denen die Praxis der sog. Berliner Räumung (vgl. hierzu § 885 Rz. 41 ff.) auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden soll (BT-Drucks. 17/10485 S. 31 re. Sp.). Hierbei beschränkt der Gläubiger seinen Vollstreckungsauftrag auf die bloße Besitzverschaffung an de...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Aufbewahrung / Verwertung von vorgefundenen beweglichen Gegenstände (Abs. 3, 4)

Rz. 7 Der BGH (Vollstreckung effektiv 2006, 63 = NJW 2006, 848 = WM 2006, 626 ;BGH, NJW 2006, 3273 = Vollstreckung effektiv 2007, 44) hat darauf verwiesen, dass der Vermieter (Gläubiger) nach Geltendmachung des Vermieterpfandrechts (sog. "Berliner Räumung"; vgl. § 885 Rz. 41 ff.) die in der Wohnung verbliebenen Sachen gem. den §§ 1215, 1257 BGB zu verwahren hat. Die bisherig...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Mitteilungspflicht des Gerichtsvollziehers (Abs. 6)

Rz. 16 Abs. 6 bestimmt, dass der Gerichtsvollzieher den Gläubiger und den Schuldner mit der Mitteilung des Räumungstermins auf die Vorschriften über die ordnungsgemäße Sonderung, Verwahrung und Liquidierung hinzuweisen hat (vgl. § 129 Abs. 3 GVGA. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Der Hinweis dient insbesondere dazu, private Vermieter in die Lage zu versetzen, im...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3.4 Ehegatten

Rz. 25 Bei Ehegatten ist davon auszugehen, dass der nicht schuldnerische Ehepartner Mitgewahrsam an der Wohnung hat. In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, dass der Mietvertrag allein zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner abgeschlossen worden ist. Denn aus dem Gebot der ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 1353 Abs. 1 BGB) folgt die Pflicht der Ehegatten, sich gegens...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.2 gesetzliche Pfandrechte

Rz. 3 Hierbei handelt es sich um ein Pfandrecht an einer beweglichen Sache, das unabhängig von einer vertraglichen Einigung zwischen Schuldner und Gläubiger entsteht und dabei entweder an den Besitz des Gläubigers an der Pfandsache oder an der Einbringung der Pfandsache in den Herrschaftsbereich des Gläubigers anknüpft. Der Schuldner muss Eigentümer der Sache sein. Gutgläubi...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Begründetheit der Klage auf vorzugsweise Befriedigung

Rz. 13 Begründet ist die Klage, wenn dem Kläger ein Pfand- oder Vorzugsrecht zusteht, welches den gleichen oder einen besseren Rang (vgl. hierzu § 804 Rz. 5 ff., 18) hat als das Pfändungspfandrecht des Beklagten und wenn dieses nicht berücksichtigt worden ist. Zudem dürfen keine Einwendungen des Beklagten entgegenstehen. Die durch das Pfand- Vorzugsrecht gesicherte Forderung...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 13.2 Musterantrag/Räumungsauftrag nach § 885a ZPO mit zuvor geltend gemachtem Vermieterpfandrecht

Rz. 21 An das Amtsgericht ... – Gerichtsvollzieherverteilerstelle – In der Zwangsvollstreckungssache Gläubiger ... gegen Schuldner ... wird anliegend die vollstreckbare Ausfertigung des Räumungsurteils des ... gerichts vom..., Az. ..., überreicht, mit dem Auftrag den Schuldner aus dem Besitz der im Titel bezeichneten Wohnung in ... (genaue Bezeichnung) zu setzen und den Gläubi...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Einzelfälle

Rz. 7 Als nicht vertretbare Handlungen kommen in Betracht (übersichtlich Goebel/Goebel, § 11 Rn. 66): Auszahlungsanweisung an Anwalt zur Rückzahlung des vom Gläubiger auf dessen Geschäftskonto eingezahlten Geldes (OLG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 26.10.2011, 16 W 120/11, Juris; BGH, JurBüro 2008, 104). Verpflichtung zur Gewährung häuslicher Krankenpflege (LSG Berlin Brande...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.9.3.3 Zwangsverwaltung und Insolvenz

Rz. 169 Oft tritt ein Insolvenzverfahren mit einem Zwangsverwaltungsverfahren zusammen. Hier ist § 110 InsO zu beachten. Danach gilt: Hat der Schuldner als Vermieter oder Verpächter eines unbeweglichen Gegenstands oder von Räumen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Miet- oder Pachtforderung für die spätere Zeit verfügt, ist diese Verfügung nur wirksam, soweit ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10 Sozialleistungen

Rz. 177 Bezüglich der Pfändung von Ansprüchen auf Zahlung von Sozialleistungen enthält § 54, SGB I Sonderregelungen, die sich insbesondere an die Vorschriften über die Pfändung von und den Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen (§§ 850 bis 850k ZPO) anlehnen. Sie lautet wie folgt: Rz. 178 Zitat § 54 SGB I Pfändung (1) Ansprüche auf Dienst- und Sachleistungen können nicht gepfände...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Voraussetzung der Pfändung – Gewahrsamsprüfung

Rz. 4 Der Schuldner muss sich im Gewahrsam der körperlichen Sachen befinden (vgl. § 70 Abs. 1 GVGA). Dies hat der Gerichtsvollzieher von Amts wegen zu prüfen. Vor diesem Hintergrund handelt ein Gläubiger grundsätzlich nicht pflichtwidrig, wenn er die Pfändung eines Gegenstandes beantragt, sofern er hinreichende Anhaltspunkte dafür hat, dass sich dieser im Gewahrsam des Schul...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Pfändungswirkungen

Rz. 35 Die wirksame Pfändung begründet eine Verstrickung der Pfandsache und das Entstehen eines Pfändungspfandrechts (vgl. § 803 Rn. 3). Wirksam ist die Pfändung, wenn der Gerichtsvollzieher die Sache gem. den Regelungen des Abs. 1 in Besitz nimmt. Die Pfändung wird auch durch Wegnahme vorher nicht gepfändeter Gegenstände durch den Gerichtsvollzieher bewirkt (hier: Wegnahme ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.9.3.2 Pfändungen im Rahmen der Immobiliarvollstreckung

Rz. 164 Als Möglichkeiten der Immobiliarvollstreckung kommen neben der Eintragung einer Sicherungshypothek sowohl die Zwangsversteigerung als auch die Zwangsverwaltung in Betracht. Mit Anordnung der Zwangsverwaltung bzw. -versteigerung wird bei dem Grundbuchamt ein Zwangsverwaltungs- bzw. Zwangsversteigerungsvermerk eingetragen (sog. Beschlagnahme, §§ 20, 21 ZVG). Die Beschl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Der Umfang der Pfändung

Rz. 107 Die Pfändung umfasst die Forderung in ihrem tatsächlichen Bestand zum Zeitpunkt der Zustellung des Arrestatoriums (vgl. Rz. 58 f.) an den Drittschuldner. Rz. 108 Ein im Streit zwischen Schuldner und Drittschuldner ergehendes Urteil wirkt gem. § 325 ZPO grds. auch für und gegen den Gläubiger, der die streitige Forderung nach Rechtshängigkeit des Rechtsstreits gepfändet...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.2 Auseinandersetzungsanspruch

Rz. 23 Wie das Grundstück unterliegt auch der Miteigentumsbruchteil an einem Grundstück oder grundstücksgleichen Recht der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen (§ 864 Abs. 2 ZPO). Der schuldrechtliche Anspruch des Miteigentümers eines Grundstücks auf Aufhebung der Gemeinschaft (§§ 749, 1008 BGB) allein ist ohne den Miteigentumsanteil nicht abtretbar (Abs. 1, § 85...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.1 Verfahren

Rz. 24 Über die Klage auf vorzugsweise Befriedigung wird im "normalen" zivilprozessualen Erkenntnisverfahren entschieden. Die Klage wird an den Prozessbevollmächtigten des Vollstreckungsgläubigers erster Instanz oder an ihn persönlich zugestellt. Die Darlegungs- und Beweislast richtet sich nach den allgemeinen Regeln. Der Dritte (Kläger) hat die gesicherte Forderung, sein Pf...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Einzelfälle

Rz. 8 Als vertretbare Handlungen kommen i. d. R. Werk- oder Dienstleistungen (soweit letztere nicht unter § 888 ZPO fallen) vor (ausführlich hierzu Goebel/Goebel, § 11 Rn. 10), so z. B.: Abnahme einer Kaufsache (OLG Köln, MDR 1975, 586), der Anspruch auf Vernichtung von Fotomaterial, das sich im Besitz des Schuldners befindet (OLGR Frankfurt, 2006, 935; ausgeschlossen wäre ein...mehr