Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.1.2.4 Nutzungsüberlassung von Sportanlagen und anderen Anlagen

Tz. 83 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Mit Urteil vom 31.05.2001, BStBl II 2001, 658 hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung, wonach die Vermietung von Sportanlagen in eine steuerfreie Grundstücksvermietung und in eine steuerpflichtige Vermietung von Betriebsvorrichtungen aufzuteilen ist, aufgegeben und im Fall der Überlassung von Sportanlagen durch den Sportanlagenbetreiber a...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ort der sonstigen Leistung

Tz. 69b Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Eine sonstige Leistung wird vorbehaltlich des § 3a Abs. 2 bis 8 UStG (Anhang 5) und der §§ 3b, 3e und 3f UStG (Anhang 5) an dem Ort ausgeführt, von dem der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. In diesen Fällen ist nur der Leistende ein Unternehmer i. S. d. Umsatzsteuerrechts, der Leistungsempfänger ist kein Unternehmer (sog. business to c...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.1.2.2 Gemischte Verträge

Tz. 80 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Gemischte Verträge enthalten sowohl Leistungselemente der Vermietung und Verpachtung (Grundstücksüberlassung) als auch solche anderer Leistungen. Bei derartigen Verträgen ist zu prüfen, ob es sich um eine einheitliche Leistung oder um mehrere selbständige Leistungen handelt. Fälle dieser Art sind auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.2.1 Vermögensverwaltung

Tz. 86 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Vermietung von Sportstätten einschließlich der Betriebsvorrichtungen auf längere Dauer (mehr als sechs Monate) ist ertragsteuerlich dem Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltung zuzuordnen, sofern sich die Vermietung auf die Vermietungstätigkeit beschränkt, S. AEAO zu § 67a AO TZ 11, Anhang 2. Handelt es sich um eine reine Vermietung und Verp...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Wohnzwecke

Rz. 46 [Autor/Stand] Grundstücke oder Grundstücksteile dienen Wohnzwecken, wenn sie die Wohnbedürfnisse befriedigen. Dies erfordert allerdings nicht, dass es sich bei den Räumen um baulich abgeschlossene Wohnungen im bewertungsrechtlichen Sinn handeln muss (vgl. zum Wohnungsbegriff Rz. 164). Denn Wohnzwecken dienen auch solche Räume, die den Anforderungen des obigen Wohnungs...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5.1.1 Sportliche Veranstaltungen

Tz. 231 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Dem ermäßigten Steuersatz sind folgende Leistungen der Besteuerung zu unterwerfen: Entgelte aus Eintrittsgeldern, die anlässlich von Veranstaltungen des bezahlten/unbezahlten Sports erzielt werden und die die Voraussetzungen des § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) erfüllen (Zweckbetriebsfreigrenze von brutto 45 000 EUR ist nicht überschritten), unte...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.1.2.3 Verträge besonderer Art

Tz. 82 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Verträge besonderer Art liegen vor, wenn die einzelnen Leistungselemente nicht voneinander zu unterscheiden und untrennbar miteinander verbunden sind. D.h., das Vertragsverhältnis stellt ein unteilbares Ganzes das (s. BFH vom 19.12.1952, BStBl III 1953, 98 und s. BFH vom 31.05.2001, BStBl II 2001, 658; ferner s. Abschn. 4.12.6 UStAE). Bei ei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.1.1 Zivilrecht

Tz. 76 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 § 535 BGB definiert den Begriff der Miete wie folgt: "Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der vermieteten Sache während der Mietzeit zu gewähren. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den vereinbarten Mietzins zu entrichten." Die Vertragsdauer ist bürgerlich-rechtlich nicht von Bedeutung; es kann...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.2.3 Steuerschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Tz. 88 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Erfolgt die Vermietung der Sportstätten einschließlich Betriebsvorrichtungen auf kurze Dauer an Nichtmitglieder, tritt der Verein in größerem Umfang in Wettbewerb zu nichtbegünstigten Vermietern von Sportstätten, als es bei der Erfüllung seiner steuerbegünstigten Zwecke unvermeidbar ist (s. § 65 Nr. 3 AO, Anhang 1b). Die Entgelte sind im ste...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.4 Verzicht auf § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG

Tz. 93 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Werden Grundstücke, Gebäude oder Grundstücksteile an andere Unternehmer vermietet oder verpachtet, kann auf die Anwendung der Befreiungsvorschrift nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG (Anhang 5) verzichtet werden (sog. Option zur Umsatzsteuerpflicht). § 9 UStG (Anhang 5) regelt den Verzicht auf die Steuerbefreiung. Danach kann der Verein einen Ums...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtungen sowie deren Zusammenschlüsse (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG)

Tz. 226 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5) begünstigt nur die Leistungen von Körperschaften. Gemeint sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. Körperschaftsteuergesetzes, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke i. S. d. §§ 51–68 AO (Anhang 1b) verfolgen. Begünstigt sind auch die unentgeltlichen Wer...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.5 Gesetzliche Aufteilungsgebote

Es stellt sich die Frage, ob nach der aktuellen EuGH-Rechtsprechung die Vermietung von Gebäuden und von Betriebsvorrichtungen und der Behandlung der Betriebsvorrichtungen als unselbständige Nebenleistungen, die das umsatzsteuerliche Schicksal der Hauptleistung teilen, noch Raum für die Anwendung von diesem Grundsatz entgegenstehenden nationalen gesetzlichen Aufteilungsregelu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Sonstige Leistungen

Tz. 25 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Sonstige Leistungen sind nach § 3 Abs. 9 Satz 1 UStG (Anhang 5) Leistungen, die keine Lieferungen sind. Sie können in einem Unterlassen oder im Dulden einer Handlung oder eines Zustandes bestehen. Unter den Begriff einer sonstigen Leistung fallen hauptsächlich Dienstleistungen und Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungen. Tz. 26 Stand: EL 133 – E...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.2.2 Steuerunschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Zweckbetrieb)

Tz. 87 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Vermietung von Sportstätten und Betriebsvorrichtungen auf kurze Dauer (unter sechs Monaten) – es handelt sich um einen Vertrag besonderer Art – schafft lediglich die Voraussetzungen für "sportliche Veranstaltungen". Sie ist jedoch selbst keine "sportliche Veranstaltung", sondern ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eigener Art. Dieser i...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundsätzlicher Vorrang der Regelungen des InvStG (Satz 1)

a) Ausschluss des Grundtatbestands der Hinzurechnungsbesteuerung 1 Die Absätze 1 bis 4 sind nicht anzuwenden, ... Rz. 273 [Autor/Stand] Grundsätzlicher Vorrang des InvStG. Das InvStG regelt die Besteuerung von (realisierten und thesaurierten) Erträgen aus Anlagen, die ein Anleger in Investmentvermögen tätigt. § 7 Abs. 5 regelt, dass das InvStG grundsätzlich vorrangige Anwendu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.9.1 Befreite Umsätze

Tz. 126 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Befreit sind nur solche Umsätze, die eng mit dem Betrieb der betreffenden Einrichtung im Zusammenhang stehen (s. FG Bremen vom 09.10.1975, EFG 1975, 49 und s. FG Bremen vom 15.12.1981, EFG 1982, 271). Das sind z. B. anlässlich einer Theateraufführung die üblichen Nebenleistungen wie die Garderobenaufbewahrung, der Verkauf von Programmheften,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bayern / 3. Garagen und Nebengebäude von untergeordneter Bedeutung (Abs. 2 und 3)

Rz. 113 [Autor/Stand] Art. 2 Abs. 2 und 3 BayGrStG enthalten besondere Geringfügigkeitsregelungen für Garagen und sonstige Nebengebäuden von untergeordneter Bedeutung, die im Zusammenhang mit einer Wohnnutzung stehen. Die Flächen entsprechender Garagen und Nebengebäude sollen aus verfahrensökonomischen Gründen nicht berücksichtigt werden. Diesen Vereinfachungsregelungen lieg...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.2 Einordnung in die einzelnen Tätigkeitsbereiche

2.4.2.1 Vermögensverwaltung Tz. 86 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Vermietung von Sportstätten einschließlich der Betriebsvorrichtungen auf längere Dauer (mehr als sechs Monate) ist ertragsteuerlich dem Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltung zuzuordnen, sofern sich die Vermietung auf die Vermietungstätigkeit beschränkt, S. AEAO zu § 67a AO TZ 11, Anhang 2. Handelt es sich um ein...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.1 Begriff der Miete/Pacht

2.4.1.1 Zivilrecht Tz. 76 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 § 535 BGB definiert den Begriff der Miete wie folgt: "Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der vermieteten Sache während der Mietzeit zu gewähren. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den vereinbarten Mietzins zu entrichten." Die Vertragsdauer ist bürgerlich-rechtlich nicht von ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 15. Aufteilung des Vorsteuerabzugs bei gemischt genutzten Grundstücken

Tz. 314 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Durch § 15 Abs. 1b und 4 UStG (Anhang 5) wird die Anwendung des Umsatzsteuerschlüssels als alleiniger Aufteilungsmaßstab erheblich eingeschränkt. Die Aufteilung nach dem Umsatzsteuerschlüssel wird nur noch dann zugelassen, wenn keine andere wirtschaftliche Zurechnung möglich ist. Bevor es zu einer Aufteilung der Vorsteuerbeträge kommt, müss...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rückausnahme (Satz 2)

... 2 Satz 1 gilt nicht, wenn die den Einkünften zugrunde liegenden Geschäfte zu mehr als einem Drittel mit dem Steuerpflichtigen oder ihm nahestehenden Personen betrieben werden. Rz. 296 [Autor/Stand] Sekundärrechtliches Erfordernis der Rückausnahme. In § 7 Abs. 7 a.F. war keine mit § 7 Abs. 5 Satz 2 vergleichbare Klausel enthalten. Die Rückausnahme des § 7 Abs. 5 Satz 2 geh...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.6 Eng verbundene Umsätze

Tz. 101 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Als eng mit dem Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung oder Pflege körperlich, geistig oder seelisch hilfsbedürftiger Personen verbundene Umsätze sind Leistungen anzusehen, die für diese Einrichtungen nach der Verkehrsauffassung typisch und unerlässlich sind, regelmäßig und allgemein beim laufenden Betrieb vorgenommen und damit unmittelbar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bayern / 2. Gebäudeflächen (Abs. 1)

Rz. 99 [Autor/Stand] Art. 2 BayGrStG regelt die für die Ermittlung der Äquivalenzbeträge maßgeblichen Gebäudeflächen. Die Fläche des Grund und Bodens wird im BayGrStG nicht definiert, ist aber nach dem Sprachgebrauch allgemein bekannt und regelmäßig Synonym für die Flurstückfläche. Die Fläche des Grund und Bodens wird in Nr. 3.2.6 AEBayGrSt definiert: „Die Fläche des Grund un...mehr

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Mietereinbauten, Geschäftsr... / 8 Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Mietereinbauten

Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung hat sich der BFH mit Urteil vom 16.11.2016 geäußert.[1] Danach führt ein Mieter, der Ausbauten, Umbauten und Einbauten auf eigene Kosten vornimmt oder auf dem gemieteten Grundstück ein Gebäude errichtet, ebenso wie der Unternehmer, der auf einem ihm nicht gehörenden Grundstück ein Gebäude errichtet und das Gebäude dem Grundstückseigentü...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 1. Rechtsfolgen des § 613a BGB

Rz. 642 Gem. § 613a Abs. 1 BGB liegt ein Betriebsübergang vor, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber übergeht, d.h. wenn die Befugnis, den Betrieb im eigenen Namen zu leiten, hinsichtlich des ganzen Betriebes oder eines bestimmten, selbstständigen Betriebsteiles auf einen Rechtsnachfolger überwechselt (sog. Einzelrechtsnachfolge/Si...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Theater, Konzerte und Museen, Zirkusvorführungen und zoologische Gärten (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 UStG)

Tz. 220 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die gesetzliche Vorschrift des § 12 Nr. 7 Buchst. a UStG (Anhang 5) begünstigt die Umsätze der Theater, Konzerte und Museen sowie die Veranstaltungen von Theateraufführungen und Konzerten durch andere Unternehmer. Fallen die entsprechenden Leistungen nicht bereits unter die Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG (Anhang 5)...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Eigene oder fremde betriebliche Zwecke

Rz. 52 [Autor/Stand] Eigenen oder fremden betrieblichen Zwecken dienen Grundstücke oder Grundstücksteile, die zu eigenen oder fremden gewerblichen (§ 15 EStG), freiberuflichen (§ 18 EStG) oder land- und forstwirtschaftlichen Zwecken (§ 13 EStG) genutzt werden. Auch die Verwendung für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i.S.d. § 14 AO (z.B. Werkstätten, Verkaufsläden, etc...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Entgelt

Tz. 182 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Begriff des Entgelts i. S. v. § 10 Abs. 1 UStG (Anhang 5) gilt sowohl für die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (s. § 16 Abs. 1 UStG, Anhang 5) als auch für die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (s. § 20 UStG, Anhang 5). Entgelt ist alles, was der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung aufwendet, um die betreffend...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.10 Privatschulen und andere Bildungseinrichtungen (§ 4 Nr. 21 UStG)

Tz. 133 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Steuerfrei sind die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemein bildender oder berufsbildender Einrichtungen, die als Ersatzschulen (s. Art. 7 Abs. 4 GG) staatlich genehmigt oder nach Landesrecht erlaubt sind oder wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Angaben in der Rechnung (Pflichtangaben)

Tz. 262 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Gesetzgeber hat die Vorschriften zur Ausstellung von Rechnungen seit 01.01.2004 erheblich verschärft (s. § 14 Abs. 4 UStG, Anhang 5). Folgende Angaben sind bei der Ausstellung von Rechnungen zu beachten: vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers; wahlweise die Steuernummer (also ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Betriebseinschränkung

Rz. 1283 Der Begriff der Betriebseinschränkung – Betriebsänderung nach § 111 S. 3 Nr. 1 BetrVG – setzt voraus, dass die "Leistungsfähigkeit" des Betriebes herabgesetzt wird. Die Einschränkung muss "ungewöhnlich" und nicht nur vorübergehend sein. Bei der Prüfung der Frage, ob eine Betriebseinschränkung vorliegt, ist von dem regelmäßigen Erscheinungsbild des Betriebes auszugeh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Steuerliche Behandlung der Strafverteidigungskosten

Schrifttum: Aweh, Steuerliche Berücksichtigung von Strafverteidigungskosten, EStB 2008, 12; Bergkemper, Zur steuerlichen Berücksichtigung von Kosten der Strafverteidigung, FR 2008, 232; v. Briel/Ehlscheid, Steuerliche Berücksichtigung von Kosten im Steuerstrafverfahren, BB 1999, 2539; Depping, Strafverteidigungskosten als Betriebsausgaben – zur steuerlichen Gestaltung von Hon...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / XIV. Umsatzsteuerliche Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Tz. 319 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Unternehmereigenschaft im umsatzsteuerlichen Sinn setzt das selbständige Ausüben einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit voraus. Selbständig ist eine Tätigkeit, wenn sie auf eigene Rechnung und auf eigene Verantwortung ausgeübt wird. Hiernach fehlt es an einer selbständigen Tätigkeit, wenn eine juristische Person (sog. Organgesell...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Leistungen von Vereinigungen an ihre Mitglieder (Mindestbemessungsgrundlage)

Tz. 191 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Mindestbemessungsgrundlage bestimmt sich nach § 10 Abs. 5 i. V. m. § 10 Abs. 4 UStG (Anhang 5), wenn sie das Entgelt nach § 10 Abs. 1 UStG (Anhang 5) übersteigt. Diese Regelung ist für Vereine nach Einführung der Wertabgabebesteueuerung (s. §§ 3 Abs. 1b UStG, 3 Abs. 9a UStG, Anhang 5)von besonderer Bedeutung, weil für derartige Umsätze ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unwahrscheinlichkeit einer Vermögensminderung wegen der Art und Weise des Geschäftsbetriebs

Rn. 32 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 15a Abs 1 S 3 EStG schließt eine Erweiterung der Verlustausgleichs- und -abzugsfähigkeit auch dann aus, wenn "eine Vermögensminderung aufgrund der Haftung... nach Art und Weise des Geschäftsbetriebs unwahrscheinlich ist". Dem Aspekt der "Unwahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme" kommt um so größere Bedeutung zu, je mehr die im HR eingetrag...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Nachhaltigkeit

Tz. 11 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit wird nachhaltig ausgeübt, wenn sie auf Dauer zur Erzielung von Entgelten angelegt ist. Kriterien für die Nachhaltigkeit sind z. B.: mehrjährige Tätigkeit, planmäßiges Handeln, auf Wiederholung angelegte Tätigkeit, die Ausführung mehr als nur eines Umsatzes, Vornahme mehrerer gleichartiger Handlungen unter ...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 1. Wohnsitz

Rz. 40 Nach § 8 AO hat jemand seinen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird (allgemein dazu BMF-Schreiben v. 18.1.1990, BStBl I 1990, 50). Das Steuerrecht knüpft entgegen §§ 7, 8 BGB nicht an den rechtsgeschäftlichen Willen des Steuerpflichtigen an, sondern an die tatsächliche ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Vermögensverwaltende KG wird zu gewerblich geprägter KG

Rn. 70 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Der durch § 15 Abs 3 Nr 2 EStG bedingten Strukturwandel von der vermögensverwaltenden KG mit Einkünften nach § 21 EStG hin zur gewerblich geprägten Vermietungs-KG mit Einkünften nach § 15 EStG ist nicht Betriebsaufgabe, sondern Betriebseröffnung iSv § 6 Abs 1 Nr 6 EStG (FG RP EFG 2005, 1038 zu II. mit Verweis auf Wacker in Schmidt, § 15 EStG...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.1.1 Echte Mitgliedsbeiträge

Tz. 32 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Echte Mitgliederbeiträge werden aufgrund der Satzung erhoben und sind dem außerunternehmerischen Tätigkeitsbereich des Vereins zuzuordnen (s. Abschn. 1.4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 UStAE mit weiteren Nachweisen und s. BFH vom 20.12.1984, BStBl II 1985, 176). Vereine sind mit der Wahrnehmung ihrer ideellen, steuerbegünstigten satzungsmäßigen Tät...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Wj bei Mitunternehmerschaften

Rn. 18 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Einheitlicher Betrieb: Mitunternehmerschaften unterhalten einen einheitlichen (originär oder fiktiv gewerblichen) Betrieb, für den der Gewinn ebenfalls betriebsbezogen für ein (einheitliches) Wj zu bestimmen ist. Sonderbetriebsbereich: Gesellschafter einer mitunternehmerischen PersGes sind mit ihren Sonderbilanzen bzgl des Wj determiniert dur...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Miete (Nutzungsüberlassung)

Literatur: Gebel/Merz, DStZ 2011, 145; Kohlhaas, BB 2017, 474; Renner, DStZ 2017, 458; Behrenz, IStR 2022, 865. Wird ein Haus oder eine Wohnung, deren Eigentümer die Kapitalgesellschaft ist, ohne oder zu einem zu geringen Mietzins einem Gesellschafter überlassen, liegt in der nicht vereinbarten Miete eine verhinderte Vermögensmehrung und damit eine verdeckte Gewinnausschüttun...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Betriebsaufspaltung

Bei einer Betriebsaufspaltung können sich verdeckte Gewinnausschüttungen bei der Bildung der Betriebsaufspaltung und beim laufenden Betrieb ergeben. Zu berücksichtigen ist dabei, dass eine Betriebsaufspaltung voraussetzt, dass Besitz- und Betriebsgesellschaft von der gleichen Person bzw. der gleichen Personengruppe beherrscht werden. Es sind daher regelmäßig die besonderen R...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.34.4 Weitere Fragen zur Steuerermäßigung von Wasser

Rz. 535 Bei den bisherigen Steuersatzerhöhungen (zum 1.7.1968, 1.1.1978, 1.7.1979, 1.7.1983, 1.1.1993, 1.4.1998 und 1.1.2007), bei der Steuersatzsenkung im zweiten Halbjahr 2020 und der Wiedergeltung der bisherigen Steuersätze von 19 % bzw. 7 % ab dem 1.1.2021 sind für die Unternehmer der Versorgungswirtschaft zur Erleichterung ihrer Abrechnungen jeweils Übergangsregelungen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.8.4 Bestattungsunternehmen

Rz. 258 Bestattungsunternehmen erbringen gesondert zu beurteilende Leistungen verschiedener Art. Für die Lieferungen von Sträußen, Blumenkörben und ähnlichen Waren, die frische Blüten, frische Blütenknospen, frisches Blattwerk usw. enthalten, kann der ermäßigte Steuersatz in Anspruch genommen werden. Das gilt nach § 12 Abs. 2 Nr. 2 UStG auch für die Gestellung (Vermietung) f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.50.3 Allgemeines

Rz. 719a Unter Nr. 50 der Anlage 2 des UStG i. d. F. ab 1.1.2015 fallen nur die in der Vorschrift ausdrücklich aufgeführten Speichermedien aus Position 8523 des Zolltarifs, wenn auf diesen Speichermedien die Tonaufzeichnung der Lesung eines Buchs gespeichert ist. Die Steuerermäßigung kann nur angewandt werden, wenn die Speichermedien als körperliche Gegenstände (physische Tr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.53.4 Abgrenzung von Kunstgegenständen nach dem Zolltarif

Rz. 765 Von Nr. 53 der Anlage 2 des UStG werden nicht alle Kunstgegenstände umfasst, sondern nur solche, die unter die Positionen 9701, 9702 00 00 und 9703 00 00 des Zolltarifs fallen (Rz. 769 und 777ff.). Gegen diese Beschränkung sind aus Kunstkreisen seit Einführung der MwSt. in Deutschland zum 1.1.1968 wiederholt Einwendungen erhoben worden.[1] Der Gesetzgeber hat im Jahr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3 Besteuerung von Speisen- und Getränkelieferungen

Rz. 65 Nach der Verwaltungsauffassung ist ein "Vor-Ort-Umsatz" von einem "Außer-Haus-Umsatz" aufgrund der "Zweckabrede zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses" zu unterscheiden.[1] Danach ist insbesondere die Art und Weise der Bestellung maßgeblich. Bringt der Gast eines Restaurationsbetriebs mit diesem zuzurechnenden Verzehrvorrichtungen zum Ausdruck, dass er eine Speise vor ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.10 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 700 Im Einzelnen fallen unter Nr. 49 der Anlage 2 des UStG: Rz. 701mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.34.5 Legen von Wasserleitungen

Rz. 541 Die Frage, ob auf das Legen von Wasserleitungen (Hauswasseranschlüsse) und damit zusammenhängende Leistungen der allgemeine oder der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist, ist von der Rechtsprechung und der Verwaltung in der Vergangenheit unterschiedlich beurteilt worden. Mehrfach musste die Verwaltung ihre Auffassung an die EuGH- und BFH-Rechtsprechung anpassen. Zunäc...mehr