Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Ausland

Negative Einkünfte eines unbeschränkt StPfl aus der Vermietung einer Wohnung im EU-Ausland, die im Ausland wegen fehlender positiver Einkünfte nicht stpfl nutzbar und auch nicht vortragsfähig sind (sog finale Verluste), können im Inland nicht mit positiven Einkünften verrechnet werden (BFH BFH/NV 2016, 375).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Kurzfristige Zimmervermietung

Auch die kurzfristige Vermietung führt zu Einnahmen aus VuV (zB Messezimmer, Studentenzimmer). Hier hat die Verwaltung eine Freigrenze geschaffen. Einnahmen sind bis zur Höhe von 520 EUR im VZ steuerfrei (R 21.2 Abs. 1 EStR 2012).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verkaufsabsicht oder Vermietungsabsicht

Rn. 241 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Ausgehend von diesen Grundsätzen, sind die Fälle in denen ein StPfl während der Leerstandzeiten eine Doppelstrategie (Verkaufen oder Vermieten) verfolgt, differenziert zu beurteilen. Wurde eine Immobilie vor den Leerstandszeiten nicht vermietet, sondern selbstgenutzt oder neu hergestellt, und steht sie dann leer, so müssen weitere Umstände ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Treuhand

Ist der Verwalter Träger der Rechte und Pflichten aus der Vermietung einer Ferienwohnung, weil er die Wohnung im eigenen Namen vermietet hat, sind die Einkünfte steuerlich gleichwohl dem Eigentümer zuzurechnen, wenn zwischen ihm und dem Verwalter ein Treuhandverhältnis besteht und der Treugeber nach den Umständen des Einzelfalles gegenüber dem Treuhänder eine derart beherrsc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Einkunftstatbestände der Einkünfte aus VuV (§ 21 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 294 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Zu Einkünften aus VuV führen nur solche Sachverhalte, die einen der Tatbestände des § 21 Abs 1 EStG erfüllen. Der abschließende Katalog des § 21 Abs 1 EStG unterscheidet vier Gruppen von Gegenständen. Die Vorschrift erfasst ua neben der Besteuerung von unbeweglichem Vermögen aber auch die Besteuerung von beweglichem Vermögen. Darüber hinaus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Zweitwohnungssteuer

Die Zweitwohnungsteuer ist mit dem auf die Vermietung der Wohnung an wechselnde Feriengäste entfallenden zeitlichen Anteil (einschließlich der auf sie entfallenden Leerstandszeiten) als WK abzugsfähig (BFH BStBl II 2003, 287; H 21.2 EStH 2020 "Zweitwohnungsteuer"). Fehlt in einem Jahr gänzlich die Selbstnutzung, so ist dann die Zweitwohnungssteuer im vollen Umfang als WK zu ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtslage von VZ 2012 bis VZ 2020

Rn. 73 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Nach § 21 Abs 2 S 1 EStG nF ist hier eine Aufteilung in einen entgeltlichen und unentgeltlichen Teil vorzunehmen, wenn der Mietzins weniger als 66 % beträgt. Liegt der Prozentsatz über 66 % so gilt eine gesetzlich unwiderlegliche Vermutung, wonach von einer vollumfänglichen entgeltlichen Vermietung auszugehen ist. Diese Differenzierung gilt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Mietverträge zwischen nahen Angehörigen

Rn. 173 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Mietverhältnisse zwischen nahen Angehörigen sind nach den allgemein Grundsätzen für Verträge zwischen nahen Angehörigen auf ihre steuerrechtliche Wirksamkeit zu überprüfen. Dies gilt auch für Verträge zwischen Eltern und volljährigen Kindern. Die nachfolgenden Grundsätze gelten des Weiteren auch bei Mietverhältnissen zwischen PersGes und Pri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Diebstahl

Schäden, die der StPfl durch einen Diebstahl, Unterschlagung oder durch Veruntreuen von Mieteinnahmen, Objekten der Vermietung etc erleidet, sind WK, wenn sie von einem außenstehenden Dritten verursacht worden sind. Erfolgt die Veruntreuung durch einen an den Einkünften aus VuV beteiligten StPfl, so ist das PV des StPfl betroffen, so dass der Erwerbsbereich unberührt bleibt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Nachträgliche Werbungskosten

Rn. 531 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Neben vorab entstandenen WK können auch nachträgliche WK entstehen. Sie gehören nach § 24 Nr 2 EStG zu den Einkünften aus VuV, weil sie mit der früheren Vermietung zusammenhängen. Rn. 532–535 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 vorläufig frei a) Hauptanwendungsgebiet nachträgliche Schuldzinsen Rn. 536 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Besonders bei den Schuld...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Maklerkosten

Maklerkosten bei Vermietung: Die Makleraufwendungen für die Vermittlung eines Mieters sind WK. Maklerkosten bei Veräußerung: Maklerkosten stehen grds im Veranlassungszusammenhang mit der Veräußerung eines Objekts und sind daher grds nur als WK bei den Einkünften aus § 23 EStG zu erfassen. Parallel zur Entscheidung des BFH zur Vorfälligkeitsentschädigung (BFH BFH/NV 2014, 1254...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Aufwendungen nach der Vermietungstätigkeit

Rn. 556 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Werden nach der Vermietungszeit die Erhaltungsaufwendungen durchgeführt, so ist nur ausnahmsweise ein Veranlassungszusammenhang zu den Einkünften aus § 21 EStG anzunehmen. Werden im Rahmen einer Veräußerung des Grundstücks Reparaturen an dem Gebäude vorgenommen, so stehen diese Aufwendungen im Zusammenhang mit der Veräußerung und nicht mit ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Wohngemeinschaft

Wird im Rahmen einer familiären Haushaltsgemeinschaft, einer Wohngemeinschaft zB von Studenten oder einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein Mietvertrag zwischen den Teilnehmern der Haushaltsgemeinschaft geschlossen (auch in Form einer Untervermietung), so mag es sich zwar zivilrechtlich um einen wirksamen Vertrag handeln; jedoch ist er steuerlich idR nicht anzuerkennen, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Missbrauchsgestaltungen bei Mietverhältnis unter nahen Angehörigen

Rn. 206 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Frage des Missbrauchs von Gestaltungsrechten (§ 42 AO) stellt sich erst dann, wenn das Angehörigen-Mietverhältnis dem Fremdvergleich standhält. Ein Gestaltungsmissbrauch iSv § 42 AO ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die – gemessen an dem erstrebten Ziel – unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und dur...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Gewerbeimmobilie

WK können bei der VuV einer Gewerbeimmobilie nicht ohne weiteres berücksichtigt werden. Hier kann die Einkünfteerzielungsabsicht nicht – wie bei Vermietung von Wohnraum – von vornherein angenommen werden. Sie ist stets im Einzelfall festzustellen. Gewerbeimmobilie idS ist auch ein aus landw Grundstücksflächen und Gebäuden bestehendes Anwesen, das für den Betrieb einer Pferde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Abstandzahlung

Leistet der Vermieter an den weichenden Mieter, der vorzeitig sein Nutzungsrecht an der Wohnung aufgibt, eine Abstandszahlung, um anschließend eine erhöhte Miete vereinnahmen zu können, so handelt es sich um WK (BFH BFH/NV 2011, 1480; BStBl II 1975, 730; 1980, 187; Schallmoser in Brandis/Heuermann, § 21 EStG Rz 400 "Abstandszahlungen", November 2019). Hat dagegen der StPfl k...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Erhaltungsaufwand

Rn. 1 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Erhaltungsaufwand während der Vermietungszeit ist grds als WK abzugsfähig (BFH BStBl II 2001, 787). Dies gilt jedoch dann nicht, wenn sie die Selbstnutzung vorbereiten soll (im Einzelnen s bei einer zunächst vermieteten und später selbstgenutzten Wohnung BMF BStBl I 2001, 868) und daher nur vorverlagert werden. Eindeutig ist dies dann zB anzu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Maßgeblichkeit des Außenverhältnisses und weitere Grundsätze

Rn. 106 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Einkünfte aus VuV sind grundsätzlich demjenigen zuzurechnen, der dem Benutzenden die Sache oder das Recht zum Gebrauch überlassen hat. Das wird idR der Eigentümer der Sache (auch der wirtschaftliche Eigentümer) oder der Inhaber des Rechts sein. Es ist aber auch denkbar, dass zB durch die Vermietung von Wohnungen Nießbrauchsberechtigte, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. VuV von unbeweglichen Vermögen (§ 21 Abs 1 Nr 1 EStG)

Rn. 295 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Hauptanwendungsgebiet des § 21 EStG ist die VuV unbeweglichen Vermögens (§ 21 Abs 1 Nr 1 EStG). Darunter fallen nach dem Wortlaut der Nr 1 folgende Gegenstände bzw Rechte: Rn. 296 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 bebaute oder unbebaute Grundstücke, Grundstücksteile, insbesondere Wohnungen, Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Gr...mehr

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ZErb 04/2022, Nachfolgegest... / 1. Welche Gesellschaftsform eignet sich für die Beteiligung von Minderjährigen?

Die GbR ist aufgrund der unbeschränkten persönlichen Haftung für die Beteiligung von Minderjährigen nicht geeignet. Die KG ist hingegen die optimale "Einstiegsrechtsform" für vermögensverwaltende Familienpools, da die Senioren als Komplementäre weiterhin eine größtmögliche Entscheidungsbefugnis behalten können. Die minderjährigen Familienmitglieder können als Kommanditisten ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Abgrenzung zu Betriebsausgabe

Maßgeblich für die Abgrenzung ist, ob das vermietete Objekt zu einem gewerblichen BV gehört. Dann liegen BA vor, sonst sind WK gegeben. So kann diese Frage zB pragmatisch werden, wenn es darum geht, ob eine Betriebsaufspaltung vorliegt oder nicht (s zB BFH BFH/NV 2016, 297). Des Weiteren kommt uU auch eine aufgrund der Tätigkeit anzunehmende gewerbliche Vermietung in Betrach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitlich beschränkter Nießbrauch

Rn. 219 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Als Gestaltungsmodell könnte sich der Fall darstellen, der einer Entscheidung des FG BdW zugrunde lag und eine zeitlich beschränkte Nießbrauchseinräumung betraf. In dem Fall hatten die Eltern ihrer Tochter für den Zeitraum des Studiums einen unentgeltlichen Zuwendungsnießbrauch an einem Grundstück zugewendet, damit diese für diese Zeit posi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Ferienwohnung

Aufwendungen für eine Ferienwohnung können uU als WK bei den Einkünften aus VuV abzugsfähig sein. Es können aber auch im Ausnahmefall BA bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb sein, wenn nicht übliche Sonderleistungen erbracht werden (zu den Voraussetzungen in diesem Fall s BFH BStBl II 2013, 613 mwN; BFH BFH/NV 2013, 1552; ferner Hinweis auf FG MV EFG 2018, 1172, aufgehoben ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zuordnung von Leerstandszeiten

Rn. 61 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Hat der StPfl seine Ferienwohnung für eine Selbstnutzung vorbehalten oder nutzt er sie selbst, so sind die Zeiten des Leerstands im Verhältnis der Selbstnutzung zur Vermietungszeit aufzuteilen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Selbstnutzung zeitlich beschränkt ist. Dann sind nur die Aufwendungen, die auf die Zeit der Selbstnutzung entfalle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rechtslage ab VZ 2021

Rn. 75 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Nach § 21 Abs 2 S 1 EStG idF des JStG 2020 ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen, wenn das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken weniger als 50 % (vorher 66 %) der ortsüblichen Marktmiete beträgt. Beträgt das Entgelt 50 % und mehr, jedoch weniger als 66 % der ortsübli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Finanzierungskosten

Rn. 1 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Finanzierungskosten (Schuldzinsen, Damnum, Zinsbegrenzungsprämien, Bankgebühren, Fahrtkosten, Notarkosten, Grundbuchamtkosten etc) sind WK, wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang zu den Einkünften aus VuV besteht. Dies ist davon abhängig, ob ein wirtschaftlicher Zusammenhang des Darlehens mit dem Mietobjekt besteht. Ein solcher Zusammenhang k...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 327 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Überlassung von Rechten als Besteuerungstatbestand bei den Einkünften aus VuV spielt in der Praxis eine geringere Rolle. Denn zumeist werden die Einkünfte aus der Vermietung von Rechten nach § 21 Abs 3 EStG anderen Einkunftsarten zuzuordnen sein. Insbesondere wird es sich in vielen Fällen um Einkünfte aus Gewerbebetrieb handeln. Anders ...mehr

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FF 04/2022, Freistellung vo... / 2 Anmerkung

Der Entscheidung liegt der Fall einer gesamtschuldnerischen Verbindlichkeit von Ehegatten gegenüber einem Kreditinstitut zugrunde, zu der sich der Ehemann (M) im Alleininteresse der Ehefrau (F) mitverpflichtet hatte, um deren Immobilienerwerb zu finanzieren. Nach der Trennung stritten beide – bis zu einem Anerkenntnis der F – darum, ab wann der Befreiungsanspruch des M gegen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Vorfälligkeitsentschädigung

Rn. 1 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Rspr des BFH hat sich in Bezug auf den Abzug von Vorfälligkeitsentschädigungen geändert. Bisher konnten Vorfälligkeitsentschädigungen als WK in den Fällen abgezogen werden, in denen nach der Ablösung des Restdarlehens der verbleibende Veräußerungserlös zum Erwerb eines neuen Mietobjekts verwandt wurde. Dann handelte es sich zum Teil um Fi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Unterschreitung der ortsüblichen Vermietungszeit

Rn. 52 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Eine Überschussprognose ist auch in den Fällen der ausschließlichen Vermietung an Feriengäste und in der übrigen Zeit hierfür bereit gehaltenen Wohnung zu erstellen, wenn die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen erheblich unterschritten wird; hiervon ist bei einem Unterschreiten von mindestens 25 % auszugeben (BFH BFH/NV 2005, 602...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Ortsübliche Marktmiete und das Entgelt für die Überlassung der Wohnung

Rn. 76 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Vergleichsmaßstab für die Bestimmung der drei Bereiche (> 50 %, mindestens 50 % aber weniger als 66 % und < 66 %) ist die ortsübliche Miete. Dies ist bei Vorliegen der örtliche Mietspiegel (BFH BStBl II 2021, 479 mit Hinweisen, wann ein Rückgriff auch auf einen vorhandenen Mietspiegel nicht in Betracht kommt). Liegt ein Mietspiegel nicht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriffsbestimmung

Rn. 458 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 WK sind nach § 9 Abs 1 S 1 EStG Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind nach § 9 Abs 1 S 2 EStG bei der Einkunftsart VuV abzuziehen, wenn sie bei ihr erwachsen, und dh, durch die sie veranlasst sind. Sie müssen also mit der auf VuV gerichteten Tätigkeit zusammenhängen und zur Förderung der Nutzungsüberlas...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Überlassung von unbeweglichem Vermögen, das nicht in § 21 Abs 1 Nr 1 EStG ausdrücklich genannt ist

Rn. 315 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Als Auffangtatbestand erfasst § 21 Abs 1 Nr 1 EStG außer den oben konkret genannten Fallgruppen jegliche zeitlich beschränkte Gebrauchsüberlassung von unbeweglichem Vermögen gegen Entgelt. Hierzu gehört die Nutzungsentschädigung, die Unternehmen für die Lagerung von Erdöl in Kavernen an den Grundstückseigentümer zahlen (BFH BStBl II 1983, 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Subsidiarität der Einkunftsart VuV (§ 21 Abs 3 EStG)

Rn. 581 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Nach § 21 Abs 3 EStG ist grds § 21 EStG gegenüber anderen Einkunftsarten nachrangig. Davon sind aber Ausnahmen zu beachten. Nach § 20 Abs 8 EStG gilt dies jedoch nicht im Verhältnis zu Einkünften aus KapVerm. Auch nach § 22 Nr 1 u 3 EStG gelten speziellere Subsidiaritätsklauseln. Rn. 582 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Zurechnung der Einkünft...mehr

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ZErb 04/2022, Schmid, Steuerfallen im Erbbrecht

2. Auflage 2022 352 Seiten, 49 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-119-3 Vererben und flankierend vorbereitende und vorweggenommene Erbregelungen sind schon für sich eine (fachliche und menschliche) Herausforderung. Es gilt für – ggf. in weiter Zukunft liegende – Verhältnisse Anordnungen zu treffen bzw. diese Anordnungen in gewissen Abständen an veränderte Verhältnisse anzupassen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Klare und eindeutige Vereinbarung

Rn. 180 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Zur Anerkennung ist erforderlich, dass die vertragliche Vereinbarung klar und eindeutig ist. So fehlt es an einer eindeutigen Regelung, wenn die im Vertrag genannte Miete nicht eindeutig erkennen lässt, ob sie auch die Nebenkosten enthält oder nicht (BFH BFH/NV 2004, 1531; FG Mchn EFG 1998, 1127). Auch die Vereinbarung einer Überlassung des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Voraussetzungen der modellhaften Gestaltungen iSv § 15b EStG

Rn. 421 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die in erster Linie auf PersGes mit gewerblichen Einkünften zugeschnittene Regelung des § 15b EStG ist nach § 21 Abs 1 S 2 EStG durch die sinngemäße Anwendung auch auf WK-Überschüsse aus VuV anzuwenden. Wie schon erwähnt sind insoweit geschlossene Immobilienfonds mit Einkünften aus VuV betroffen. Dabei ist Voraussetzung, dass die Anteile ei...mehr

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Durchlaufende Posten und Ge... / 1.1.2.2 Beispiele für Betriebseinnahmen und -ausgaben (keine durchlaufenden Posten)

Rz. 12 Pfändung Ein Geldzufluss bei dem Steuerpflichtigen, der wegen eines Herausgabeanspruchs nach § 667 BGB gepfändet wird, zählt gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG als zugeflossen und somit zu den Betriebseinnahmen. Der Umstand, dass Einnahmen, die in eigenem Namen und für eigene Rechnung vereinnahmt werden, aus Rechtsgründen zurückgezahlt werden müssen, macht sie nicht zu durc...mehr

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Vermietung: Beschlusskompetenz

1 Leitsatz Die Wohnungseigentümer haben keine Beschlusskompetenz, einen Zustimmungsvorbehalt für die Vermietung des Sondereigentums zu bestimmen. 2 Normenkette § 13 Abs. 1 WEG 3 Das Problem Die Wohnungseigentümer beschließen, bei einer Neuvermietung solle "ein Zustimmungsvorbehalt der Eigentümergemeinschaft" gelten. Der vermietende Eigentümer habe die Gemeinschaft der Wohnungseig...mehr

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Sondernutzungsrecht: Vermietung

1 Leitsatz Ein Wohnungseigentümer ist berechtigt, die einem Sondernutzungsrecht unterliegende Fläche (hier: Terrasse) zu vermieten. 2 Normenkette § 535 BGB; §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 1, 16 Abs. 1 Sätze 1, 3 WEG 3 Das Problem Mieter K und Vermieter B streiten über den Umfang der Mietsache. Zankapfel ist eine der Mietwohnung vorgelagerte Terrasse, die zwar nur über eine Terrassentür aus ...mehr

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Vermietung: Beschlusskompetenz / 1 Leitsatz

Die Wohnungseigentümer haben keine Beschlusskompetenz, einen Zustimmungsvorbehalt für die Vermietung des Sondereigentums zu bestimmen.mehr

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Vermietung: Beschlusskompetenz / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen, bei einer Neuvermietung solle "ein Zustimmungsvorbehalt der Eigentümergemeinschaft" gelten. Der vermietende Eigentümer habe die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer außerdem "über den Namen, Beruf, Familienstand und Wohnanschrift des Mietinteressenten sowie die Zahl der einziehenden Personen vor Vermietung zu informieren". Damit soll sicher...mehr

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Vermietung: Beschlusskompetenz / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Der Beschluss ist nach Auffassung des AG in Ermangelung einer Beschlusskompetenz nichtig. Gem. § 13 Abs. 1 WEG dürfe jeder Wohnungseigentümer, soweit nicht das Gesetz entgegenstehe, mit seinem Sondereigentum nach Belieben verfahren, insbesondere dieses bewohnen, vermieten, verpachten oder in sonstiger Weise nutzen und andere von Einwirkungen ausschließen. Ein Wohn...mehr

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Vermietung: Beschlusskompetenz / 2 Normenkette

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Sondernutzungsrecht: Vermie... / 1 Leitsatz

Ein Wohnungseigentümer ist berechtigt, die einem Sondernutzungsrecht unterliegende Fläche (hier: Terrasse) zu vermieten.mehr

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Sondernutzungsrecht: Vermie... / 6 Entscheidung

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Vermietung: Beschlusskompetenz / 6 Entscheidung

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Vermietung: Beschlusskompetenz / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 13 Abs. 1 WEG kann jeder Wohnungseigentümer mit den in seinem Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen nach Belieben verfahren, insbesondere diese vermieten. Die Wohnungseigentümer können dieses Recht einschränken. Die Wohnungseigentümer können z. B. das Recht zur Vermietung des Sondereigentums eines Wohnungs- oder Teileigentums im Wege einer Vereinbarun...mehr

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Sondernutzungsrecht: Vermie... / 5 Hinweis

Problemüberblick Der Fall, der im Mietrecht spielt, weist mehrere wohnungseigentumsrechtliche Probleme auf. Eines besteht in der Frage, ob ein Wohnungseigentümer, dessen Wohnungseigentum ein Sondernutzungsrecht zugewiesen ist, berechtigt ist, dieses zu vermieten. Ein anderes besteht in der Frage, wer die Reparatur eines Bauteils organisieren darf, das im gemeinschaftlichen Ei...mehr

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Sondernutzungsrecht: Vermie... / 2 Normenkette

§ 535 BGB; §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 1, 16 Abs. 1 Sätze 1, 3 WEGmehr