Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.12 Vermögensbindung

Tz. 73 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO (Anhang 1b) will bei steuerbegünstigten Körperschaften eine gewisse Vermögensbindung erreichen. D.h., im Falle einer Auflösung oder Aufhebung der steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen steuerbegünstigten Zwecks soll das dann noch vorhandene Vermögen nur für steuerbegünstigte Z...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 4.2 Zuständigkeit

Die Verwaltung des Gemeinschaftsvermögens obliegt dem Verwalter nach Maßgabe der Beschlüsse der Wohnungseigentümer. Unabhängig von den Beschlüssen der Wohnungseigentümer verleiht ihm das Gesetz in § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG die Kompetenz, sämtliche Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung von untergeordneter Bedeutung zu treffen. Insoweit hat er auch ohne entsprechende Beschlussfassu...mehr

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ZErb 11/2022, Fortschreibun... / 1

Nach wie vor werden die oft erheblichen privaten und betrieblichen Vermögen der Nachkriegsgeneration vererbt.[2] Getragen von dem Wunsch der Absicherung der Familie einerseits und der Vermeidung von Streitigkeiten andererseits werden dabei vermehrt Testamentsvollstreckungen angeordnet.[3] Über die für eine Testamentsvollstreckung angemessene Vergütung[4] besteht in der Praxi...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Übertragung von Entscheidungskompetenz der Gläubigerversammlung auf einen Gläubigerausschuss

Rn 11 Die Gläubigerversammlung kann die ihr im Hinblick auf die Fragen der Verwertung des schuldnerischen Vermögens zustehende Entscheidungsbefugnis teilweise oder voll umfänglich auf den Gläubigerausschuss delegieren.[39] Dies gilt auch für die elementaren Entscheidungen wie beispielsweise die Schließung oder Fortführung des Geschäftsbetriebs.[40] Eine Übertragung der Entsc...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Ist der Schuldner eine natürliche Person und hat er einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt, so werden ihm auf Antrag die Kosten des Insolvenzverfahrens bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung gestundet, soweit sein Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen wird, um diese Kosten zu decken. 2Die Stundung nach Satz 1 umfasst auch die Kosten des Verfahrens über de...mehr

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AGS 11/2022, Häufige Fehler... / b) Planarten

Unter dem starren – oder auch statischem – Nullplan versteht der Gesetzgeber das Angebot des Schuldners, seinen Gläubigern überhaupt nichts anbieten zu können, also wie es das OLG Stuttgart formuliert, nach dem Motto "ich zahle jetzt und später nichts." Neben dieser starren Form des reinen Nullplans, kennt die Praxis auch den sog. flexiblen Nullplan. Auch dieser geht im Grund...mehr

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FoVo 11/2022, Was tun, wenn... / II. Die Lösung

Die Frage nach dem Warum Die Abwägung, welche weitere Vollstreckungsmaßnahme in Betracht gezogen werden soll, hängt (auch) davon ab, aus welchen Gründen der Schuldner die Abgabe der Vermögensauskunft verweigert hat. Natürlich wird der Gläubiger dies nicht positiv wissen, sondern kann die Antwort auf die Frage vielmehr nur aus den allgemeinen Sozialdaten ableiten. 1. Die verwei...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Obstruktionsverbot

Rn 12 Wie schon § 245 ein missbräuchliches Abstimmungsverhalten der Gläubiger für unbeachtlich erklärt, unterliegt auch die Wahrung der Rechte des Schuldners einer Einschränkung. Rechte des Schuldners können etwa berührt sein, wenn der Plan Regelungen enthält, die sich auf das künftige, nicht massezugehörige Vermögen des Schuldners und auf dessen Nachhaftung beziehen oder di...mehr

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FF 11/2022, Die Überlagerun... / II. Vorbemerkung

Das von einer BGB-Gesellschaft ggf. gebildete Vermögen steht grundsätzlich den Gesellschaftern als Eigentümer zur gesamten Hand zu. Wird die Gesellschaft als Innengesellschaft[4] geführt, gilt dies nicht. Zu deren konstitutiven Merkmalen gehört, dass das Vermögen zwar durch die beidseitigen Beiträge gemeinsam erwirtschaftet, dinglich aber nur demjenigen Gesellschafter zugeor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ausnahmen

Rn. 55 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Wie oben ausgeführt gilt zwar der Grundsatz, dass Aufwendungen auf das "Privat"-Vermögen nicht als WK behandelt werden dürfen. Hiervon gibt es aber zahlreiche Ausnahmen. Dies lässt sich (auch) mit der Überlegung begründen, dass diese Aufwendungen zwar die Vermögensebene betreffen, zugleich aber ein zum Zwecke der Einkünfteerzielung eingesetz...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.5.1 Mobiliarvollstreckung

Rn 60 Entsprechend der früher schon praktizierten Regelung in § 2 Abs. 4 GesO hat der Gesetzgeber dem Insolvenzgericht in § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 für den Bereich der Mobiliarvollstreckung die Möglichkeit zur Einstellung laufender und Untersagung zukünftiger verfahrens- und masseschädlicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzelner Gläubiger von Amts wegen gegeben, um so Zugri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Erhaltungsaufwendungen

Rn. 62 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Auch Erhaltungsaufwendungen (zB Reparaturkosten) kommen dem Vermögen zugute. Ihre Anerkennung als WK erklärt sich daraus, dass die Erzielung der Einnahmen die Bereitstellung und Erhaltung des überlassenen (abnutzbaren) WG voraussetzt (BFH v 04.07.1990, GrS 1/89, BStBl II 1990, 830).mehr

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zfs 11/2022, Auslegung eine... / 2 Aus den Gründen:

1. Zu Recht hat das LG der Kl. allerdings den Mehrbetrag zuerkannt, um welchen der ausbezahlte Rückkaufswert die Todesfallleistung übersteigt, wenngleich sich dieser rechnerisch richtig auf 954,05 EUR beläuft (§§ 1922, 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1, 818 Abs. 2 BGB). Soweit die Bekl. hierzu geltend macht, dass durch die vorzeitige Auszahlung des Rückkaufswerts vor dem Tod der VN schl...mehr

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ZErb 11/2022, Missglückte V... / 4. Fazit: Tendenzen für die Entscheidungsfindung der Erblasser bei der Wahl der passenden Wiederverheiratungsklausel

Das Motiv für den Einsatz der Wiederverheiratungsklauseln ist grundsätzlich der Wunsch, das Vermögen des Erstversterbenden bei Wiederheirat des überlebenden Ehegatten nicht in die neue Familie abwandern, sondern den eigenen Abkömmlingen zugutekommen zu lassen. Danach müssen die Entscheidungsmotive weiter eingegrenzt werden, um die passende Ausformung der Wiederverheiratungskl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Keine Aufwendungen ohne Vermögensminderung

Rn. 11 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aus dem Nettoprinzip (s Rn 4f) folgt, dass Aufwendungen eine Vermögensminderung voraussetzen. Fehlt es an einer Verminderung des Vermögens des StPfl, so liegen idR keine berücksichtigungsfähigen WK iSd § 9 EStG vor. Rn. 12 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Steuerrechtlich sind demzufolge keine Aufwendungen gegeben, wenn der StPfl auf die Aufwendung ...mehr

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ZErb 11/2022, Missglückte V... / d) Verhältnis Anfechtungsverzicht zur Wiederverheiratungsklausel

Mit der Aufnahme eines Anfechtungsverzichts[41] im gemeinsamen Ehegattentestament oder Erbvertrag kann das Selbstanfechtungsrecht des Ehegatten und das Anfechtungsrecht Dritter gem. §§ 2078 ff. BGB aufgehoben werden. Es handelt sich hierbei um einen Vorausverzicht, der auch gegenüber einem Dritten gilt, der zur Anfechtung berechtigt ist.[42] Also gegenüber dem neuen Ehepartn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. ABC der Schuldzinsen

Rn. 370 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Abschlussgebühr bei Bausparverträgen s "Bausparvertrag". Agio Zahlt der StPfl beim Erwerb von Wertpapieren einen über dem Nennwert liegenden Betrag, ist die Differenz zwischen Kurs- und NennwertTeil der AK, ein WK-Abzug kommt nicht in Betracht (FG Ha v 06.12.2001, VI 114/01, bestätigt durch BFH v 30.07.2002, VIII B 23/02, BFH/NV 2002, 1574; BF...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 4. Tod eines Gesellschafters

Für den in der Vermögens- und Unternehmensnachfolge tätigen Berater ist die Rechtsfolge des Todes eines Gesellschafters eine elementare Frage. Gem. § 727 Abs. 1 BGB a.F. wird die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters aufgelöst, sofern nicht aus dem Gesellschaftsvertrag sich ein anderes ergibt. Gem. § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB n.F. führt der Tod eines Gesellschafters hing...mehr

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AGS 11/2022, Keine Einigung... / Leitsatz

Besteht ein Rechtsverhältnis und steht keiner Partei ein Recht zur Änderung dieses Rechtsverhältnisses zu, einigen sich die Parteien aber auf eine Beendigung oder Modifizierung dieses Rechtsverhältnisses, so wird keine Einigungsgebühr ausgelöst. Daher entsteht keine Einigungsgebühr, wenn die Eheleute die Zugewinngemeinschaft einvernehmlich aufheben, um den Zugewinn zu regeln...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.5 Vergütung (§§ 63 bis 65)

Rn 37 Über die Verweisung in § 21 Abs. 1 Nr. 1 sind für die Vergütung des vorläufigen Verwalters die Vorschriften der §§ 63 bis 65 anwendbar. Durch das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vom 15.07.2013[116] ist nunmehr in § 63 Abs. 3 eine eigenständige Anspruchsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzver...mehr

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FoVo 11/2022, Wie setzt sic... / II. Die Antwort

Hartz IV ist kein Hindernis für eine gütliche Einigung Bezieht der Schuldner Hartz IV, ist das sicher ein Indiz dafür, dass sein laufendes Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt. Dies gilt auch dann, wenn er die Leistungen nur ergänzend zu Arbeitseinkommen und/oder einer (Erwerbsunfähigkeits-)Rente bezieht. Allein dies besagt aber nicht, dass eine gütliche Erledigun...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Beschlussfassung im Berichtstermin

Rn 7 Für die Beschlussfassung im Berichtstermin gelten die allgemein für die Beschlussfassung in Gläubigerversammlungen nach der InsO geltenden Maßgaben: Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Gläubiger erscheint.[32] Ist der einzig erschienene Gläubiger allerdings vom Stimmrecht ausgeschlossen, ist die Versammlung beschlussunfähig. Sofern kein – bzw. kein st...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Grundsatz der Ausschließlichkeit

Tz. 81 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Der Gesetzgeber fordert in § 56 AO (Anhang 1b) neben der selbstlosen und unmittelbaren Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke auch den weiteren Grundsatz der Ausschließlichkeit. Eine Körperschaft verfolgt nur dann gemeinnützige Zwecke, wenn dies ausschließlich geschieht. D.h., die Gesamtbetätigung der Körperschaft und ihre Aufgaben müssen auf ...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 2

Der nachfolgende Beitrag soll als Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen durch das MoPeG verstanden werden. Dabei wird bewusst nur auf Änderungen mit (potenziellen) Auswirkungen auf die Vermögens- und Unternehmensnachfolge eingegangen.mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

1Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. 2Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.6 Mittelverwendung

Tz. 43 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b) schreibt vor, dass Mittel, die der Körperschaft zur Verfügung stehen, ausschließlich für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden sind. Durch die Mittelverwendung wird vonseiten des Gesetzgebers sichergestellt, dass eine ausschließliche Verwendung zu satzungsmäßigen Zwecken zu erfolgen hat (...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 8. Bilanz, Umsatz, Anzahl der Arbeitnehmer

Rn 17 § 3a nimmt eine Bewertung zur Eröffnung eines Gruppengerichtsstandes u.a. an der Bilanzsumme und dem Umsatzerlös vor. Rn 18 Der Konzernabschluss besteht aus der Konzernbilanz, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzernanhang, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel, § § 297 Abs. 1 Satz 1 HGB. Der Konzernabschluss ist klar und übersichtlich aufzust...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1 Grundsatz

Rn 33 Die Stundung der Verfahrenskosten bewirkt zunächst in der Phase des Insolvenzeröffnungsverfahrens, dass eine Abweisung des Eröffnungsantrags mangels Masse unterbleibt, § 26 Abs. 1 Satz 2, 2. Alt. Ein eröffnetes Insolvenzverfahren kann nach Stundung der Verfahrenskosten nicht mangels Masse eingestellt werden, § 207 Abs. 1 Satz 2, 2. Alt. Im Restschuldbefreiungsverfahren...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Die Verfahrensziele

Rn 14 § 1 sieht die Gläubigerbefriedigung als numerisch zuerst benanntes Ziel vor. Der Gläubiger, die sich daraus ergebende Stellung und Eigenschaft, werden in § 1 nicht näher erläutert. Das Gesetz setzt dies als gegeben voraus, wobei die verfahrensrechtliche Position und Weiterungen sich aus § 38 ergeben. Neben den sog. Insolvenzgläubigern zählen zudem die absonderungsberec...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 4.1 Gegenstand

Das Gemeinschaftsvermögen ist gemäß § 9a Abs. 3 WEG der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zugeordnet. Es besteht aus den im Rahmen der gesamten Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gesetzlich begründeten und rechtsgeschäftlich erworbenen Sachen und Rechten sowie den entstandenen Verbindlichkeiten. Zum Gemeinschaftsvermögen gehören insbesondere die Ansprüche und Befu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Arbeitsmittel

Rn. 58 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aufwendungen für Arbeitsmittel sind nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 6 EStG ausdrücklich als WK abzugsfähig.mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 1

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt bekanntlich am 1.1.2024 in Kraft. Zahlreiche Änderungen, vor allem im Bereich des GbR-Rechts, erfordern eine Betrachtung der praktischen Auswirkungen des MoPeG auf die Vermögens- und Unternehmensnachfolge.mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Vorläufige Insolvenzverwaltung (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1)

Rn 26 In konsequenter Umsetzung der von Rechtsprechung und Literatur[75] schon zur Sequestration gemäß § 106 KO entwickelten Grundsätze und wiederum in enger Anlehnung an die frühere Regelung des § 11 VerglO wurde für das moderne Insolvenzverfahren die Möglichkeit der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters ausdrücklich geregelt. Die Anordnung und die daraus resulti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Der zivilrechtliche Zinsbegriff

Rn. 261 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Das RG (RGZ 168, 284, 295) hat den Zins definiert als "die vom Schuldner fortlaufend zu entrichtende Vergütung für den Gebrauch eines in Geld oder anderen vertretbaren Sachen bestehenden Kapitals, ausgedrückt in einem im Voraus bestimmten Bruchteil der geschuldeten Menge". Der BGH, der sich zunächst dieser Definition angeschlossen hatte, hat ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Systematische Bedeutung des § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG

Rn. 883 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die zentrale Vorschrift des EStG über Abschreibung von WG, § 7 EStG, steht im Abschnitt "Gewinn" und ist deshalb nach der Gesetzessystematik nur auf die Gewinneinkunftsarten, nicht aber auf die Überschusseinkünfte anzuwenden. Gäbe es die Vorschrift des § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG mit der Verweisung auf die Abschreibungsregelungen nicht, so wäre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Abwehraufwendungen

Rn. 80 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zu den WK gehören auch Ausgaben zur Abwehr von Eingriffen in das Vermögen des StPfl (sog "Abwehraufwendungen"), wenn die abzuwehrende Gefahr durch die Einkünfteerzielung – und nicht durch die Sicherung des Vermögensstamms (zB BFH v 11.03.2003, IX R 65/01, BFH/NV 2003, 778: Zahlungen an Zwangsverwalter bei Erwerb eines der Zwangsverwaltung un...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) Auch wenn die erforderlichen Mehrheiten nicht erreicht worden sind, gilt die Zustimmung einer Abstimmungsgruppe als erteilt, wennmehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2 Ziel der Beschwerde

Rn 28 Die Beschwerde des Schuldners gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen kann sich stets nur gegen den Beschluss als Ganzes richten mit dem Ziel der Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses. Die Einlegung der sofortigen Beschwerde mit dem Ziel, den Eröffnungsbeschluss nur inhaltlich abzuändern, etwa hinsichtlich des Zeitpunkts der Verfahrenseröffnung,[32]...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Zinsaufwendungen

Rn. 56 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 Nr 1 EStG sieht vor, dass die Zinsaufwendungen, die für die Anschaffung von zur Einnahmeerzielung verwendeten Vermögensgegenständen anfallen, als WK abzugsfähig sind. Rn. 57 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach der Rspr gilt dies auch, wenn nach Veräußerung des WG der Veräußerungserlös nicht ausreicht, um das FK vollständig abzulösen; Da...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Gleichbehandlungsgrundsatz (§ 245 Abs. 1 Nr. 2)

Rn 15 Als zweite Voraussetzung für eine gesetzlich fingierte Zustimmung einer Klasse von Beteiligten muss deren angemessene Beteiligung am planmäßigen Erlös sichergestellt sein (§ 245 Abs. 1 Nr. 2). Einzelheiten darüber, ab wann eine Beteiligung als angemessen anzusehen ist, enthält § 245 Abs. 2, dessen Bedingungen ebenso wie schon bei § 245 Abs. 1 kumulativ erfüllt sein müs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Abnutzbare WG

Rn. 59 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Abnutzbare WG gehören zwar auch in das PV des StPfl und ein aus ihnen erzielter Veräußerungsgewinn ist (mit Ausnahme von §§ 22 Nr 2 EStG iVm §§ 23, 17 EStG; s Rn 52) nicht der ESt unterworfen. § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG lässt aber ausdrücklich Abschreibungen auf die AK/HK als WK zu (zum Meinungsstreit, ob AK/HK ihrem Wesen nach selbst WK sind u...mehr

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FF 11/2022, Vorzeitige Aufh... / 2. Antrag

Ein Antrag nur auf Aufhebung der Zugewinngemeinschaft nach § 1386 könnte z.B. lauten: "Die Zugewinngemeinschaft der Beteiligten wird aufgehoben".[69] Das Gericht beendet dann – Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen vorausgesetzt – durch Gestaltungsbeschluss die Zugewinngemeinschaft. Mit Rechtskraft des Beschlusses tritt Gütertrennung ein, § 1388. Auch wenn vorzeitiger Zuge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Verlorene Aufwendungen

Rn. 63 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Sofort als WK abziehbar sind auch Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Einnahmen stehen, für die der StPfl aber keine Gegenleistung erhält. Dies ist zB der Fall bei Vorauszahlungen für ein Bauvorhaben, für das wegen des Konkurses des Bauunternehmers tatsächlich keine Herstellungsleistungen erbracht werden. Diese sog "verlorenen Aufwendungen...mehr

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AGS 11/2022, Verfahrenswert... / III. Bedeutung für die Praxis

Zutreffend ist, dass sich der Wert eines selbstständigen Beweisverfahrens auf Zugewinn nach der streitigen Differenz berechnet. Es ist also danach zu fragen, welcher Zugewinnausgleichsanspruch sich nach dem vom Antragsteller angenommenen Wert ergibt und welcher Zugewinnausgleich sich nach dem von der Antragsgegnerin behaupteten Wert ergibt. In der Regel ist dann die hälftige...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / Gesetzestext

(1) In einem Antrag nach § 3a Absatz 1 sind anzugeben:mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.7 Sonderregelungen in der Konzerninsolvenz (§§ 56b, 269a)

Rn 43a Der Gesetzgeber hat sich bei der Regelung des Konzerninsolvenzrechts[131] für einen flexiblen Rahmen zur Koordination der jeweiligen Einzelinsolvenzverfahren gruppenangehöriger Unternehmen entschieden. Diese Koordination muss bereits im Eröffnungsverfahren beginnen. Daher gilt § 56b entsprechend für den vorläufigen Insolvenzverwalter. Er richtet sich an die beteiligte...mehr

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FF 11/2022, Vorzeitige Aufh... / 4. Stichtag

Endvermögen ist das Vermögen, das einem Ehegatten bei Beendigung des Güterstands gehört, § 1375 Abs. 1 S. 1. Wird die Ehe geschieden, tritt an die Stelle der Beendigung des Güterstandes gemäß § 1384 der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags. Ist ein Scheidungsverfahren bereits rechtshängig, bevor ein Antrag auf vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft ein...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.8 Verluste, die in steuerschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben entstehen

Tz. 50 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 55 Abs. 1 Satz 1 AO (Anhang 1b) verbietet, dass Mittel nicht für satzungsfremde Zwecke eingesetzt werden. Mittel, die den steuerbegünstigten Körperschaften zur Verfügung stehen (Mitgliederbeiträge, Zuwendungen/Spenden, Zuschüsse, Gewinne aus Zweckbetrieben, gebildete Rücklagen) oder Überschüsse aus der Vermögensverwaltung und das entsprech...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / Gesetzestext

1Ist der Schuldner eine natürliche Person, ist für die Prüfung einer voraussichtlichen Schlechterstellung nach § 245 Absatz 1 Nummer 1 im Zweifel davon auszugehen, dass die Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse des Schuldners zum Zeitpunkt der Abstimmung über den Insolvenzplan für die Verfahrensdauer und den Zeitraum, in dem die Insolvenzgläubiger ihre restlichen...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Moderner Gesetzgebungstechnik entsprechend, stellt § 1 als Programmsatz ohne eigenen Regelungsgehalt die wesentlichen Ziele des Insolvenzverfahrens den eigentlichen gesetzlichen Regelungen voran. Rn 2 Hauptziel und maßgeblicher Zweck des Insolvenzverfahrens ist die gemeinschaftliche, gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger eines Schuldners, der nicht mehr in der Lage ist...mehr