Fachbeiträge & Kommentare zu Verschwiegenheitspflicht

Beitrag aus TVöD Office Professional
Synopse TVöD-K

der fortlaufenden Paragrafen des TVöD-K zu den Paragrafen des BAT/BAT-O bzw. des MTArb/MTArb-O bzw. des BMT-G/BMT-G-Omehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Synopse TVöD-V

der fortlaufenden Paragrafen des TVöD zu den Paragrafen des BAT/BAT-O bzw. des MTArb/MTArb-O bzw. des BMT-G/BMT-G-Omehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 9 Besonderheiten bei Kauf einer Freiberuflerpraxis

Der Mandanten- bzw. Patientenstamm ist für den Käufer einer Freiberuflerkanzlei/-praxis besonders wichtig, wie der Steuerberater regelmäßig aus eigener Erfahrung weiß. Bei Regelungen, die das Verhältnis zu den Mandanten betreffen, sind neben psychologischen Aspekten und Fingerspitzengefühl rechtliche Vorgaben zu beachten, insbesondere sind auch Vereinbarungen bez. der Informa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 13 Weitere Urteile

BGH, Urteil v. 16.6.2016, IX ZR 23/15 (Kündigt der Schuldner dem Gläubiger einer in den Vormonaten deutlich angewachsenen fälligen Forderung an, im Fall des Zuflusses neuer Mittel die Verbindlichkeit nur durch eine Einmalzahlung und zwanzig folgende Monatsraten begleichen zu können, offenbart er dem Gläubiger seine Zahlungsunfähigkeit). BGH, Urteil v. 9.9.2016, IX ZR 174/15 (...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 3.5 4. Schritt: Beginn der Gespräche

Nun ist der Weg frei für das eigentliche Eingliederungsmanagement. Außer den Gesprächspartnern, nämlich Arbeitgeber, Interessenvertretung, betroffener Beschäftigter und ggf. die Schwerbehindertenvertretung, regelt das Gesetz nur die Zielsetzung des nun einsetzenden Prozesses, aber keine Einzelheiten, was angesichts der Komplexität und Vielgestaltigkeit der Materie sinnvoll i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 6.4 Exkurs: Atteste über gesundheitliche Einschränkungen

In der Praxis verursachen häufig unklar formulierte oder auch unzureichend begründete ärztliche Bescheinigungen, nach denen der Arbeitnehmer eine bestimmte Tätigkeit nicht mehr ausüben darf, kann oder soll, Schwierigkeiten. Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig sind, dass von ihm bestimmte Tätigkeiten aus gesundheitlichen Gründen nicht ausgeübt werden können, stellt s...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 3.3 2. Schritt: Die Informationsphase

Das Gelingen des betrieblichen Eingliederungsmanagements hängt stark von der Bereitschaft des Beschäftigten ab, sich angstfrei auf das Verfahren einzulassen. Deshalb verlangt § 167 Abs. 2 Satz 3 SGB IX, dass der Arbeitgeber zunächst den Betroffenen bzw. dessen gesetzlichen Vertreter über die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements informiert, also darauf hinweist, ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 2.3.3 Zustimmung des Beschäftigten

Unabdingbare Voraussetzung für die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements ist die vorherige Zustimmung des Beschäftigten (§ 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX). Diese hat der Arbeitgeber einzuholen, nachdem er den Beschäftigten über die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements informiert hat. Die Zustimmung kann formlos erklärt werden. Verweigert der Beschäf...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsunfähigkeit: Weiterb... / 2 Wie ist vorzugehen?

Um entscheiden zu können, ob ein Einsatz des Betroffenen während der AU mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zu vereinbaren ist und keine anderen Risiken mit sich bringt, muss der Arbeitgeber in einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob ein gesundheitlich eingeschränkter Mitarbeiter seine Tätigkeiten ausüben kann oder nicht. I. d. R. muss der Arbeitgeber das selbstveran...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schweigepflicht

Zusammenfassung Begriff Schweigepflicht wird meist als Synonym für den strafrechtlichen Tatbestand der "Verletzung von Privatgeheimnissen" verwendet. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Verletzung von Privatgeheimnissen wird nach § 203 StGB unter Strafe gestellt. Auf § 203 StGB verweist § 65 SGB VIII. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in sei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schweigepflicht / 1.2 Informationen weitergeben trotz Schweigepflicht

Die Schweigepflicht gilt nur, soweit keine Offenbarungsbefugnisse bestehen.[1] Offenbarungsbefugnisse sind: Einwilligung: Der Betroffene hat eingewilligt, dass sein Geheimnis offenbart werden darf. Hier muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Einwilligung wirksam ist.[2] Die strafrechtliche Einwilligung ist auch mündlich und ohne die Informationspflichten wirksam. Mitteilungs...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schweigepflicht / 2 Zeugnisverweigerungsrecht

Wer in einem Strafverfahren als Zeuge geladen wird, ist grundsätzlich zur Aussage verpflichtet. Die Schweigepflicht kann aber Auswirkungen auf die Zeugnispflicht haben. So haben Mitglieder oder Beauftragte einer anerkannten Beratungsstelle nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz und Berater für Fragen der Betäubungsmittelabhängigkeit in einer anerkannten Beratungsstelle ein ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schweigepflicht / Zusammenfassung

Begriff Schweigepflicht wird meist als Synonym für den strafrechtlichen Tatbestand der "Verletzung von Privatgeheimnissen" verwendet. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Verletzung von Privatgeheimnissen wird nach § 203 StGB unter Strafe gestellt. Auf § 203 StGB verweist § 65 SGB VIII. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Urteil vom ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schweigepflicht / 1 Verletzung von Privatgeheimnissen

Im Rahmen ihrer Arbeit werden den Beschäftigten in der Kinder- und Jugendhilfe tagtäglich persönliche Daten (sog. Sozialdaten) anvertraut. So entsteht zwischen dem Hilfesuchenden und dem Beschäftigten ein Vertrauensverhältnis, das Grundlage für eine gelingende Hilfe ist. Dieses Vertrauensverhältnis schützt der Staat durch verschiedene Rechtsvorschriften, in deren Zentrum die...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schweigepflicht / 1.1 Berufsgruppen

Nur wer die geheimen Daten im Rahmen ("als") seiner beruflichen Tätigkeit erfahren hat, kann sich strafbar machen. Das Gesetz nennt die betroffenen Berufsgruppen[1]; dazu gehören u. a. Ärzte, Berufspsychologen, Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugendberater sowie Berater für Suchtfragen in einer anerkannten Beratungsstelle, Mitglieder oder Beauftragte einer anerkannten Beratung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Handlungen des Abschlussprüfers oder seines Gehilfen

Rn. 5 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Gemäß § 333 Abs. 1 ist die unbefugte Offenbarung eines Geheimnisses der geprüften KapG, eines TU (vgl. § 290 Abs. 1f.), eines gemeinsam geführten UN (vgl. § 310) oder eines assoziierten UN (vgl. § 311) unter Strafe gestellt (vgl. zum Täterkreis HdR-E, HGB § 333, Rn. 27f.). Vom Gesetz besonders hervorgehoben ist die Offenbarung eines Betriebs- ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Prüfungs- und Auskunftsrechte des Konzernabschlussprüfers

Rn. 40 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 320 Abs. 3 Satz 2 räumt dem KA-Prüfer die gleichen Prüfungs- und Auskunftsrechte ein, wie sie dem JA-Prüfer nach § 320 Abs. 1f. gewährt werden. Der KA-Prüfer hat das Recht, die Bücher, Schriften, VG und Schulden der MU und aller TU zu prüfen sowie alle erforderlichen Aufklärungen und Nachweise zu verlangen. Diese Prüfungs- und Auskunftsrech...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Pflichten des Abschlussprüfers bei Beendigung des Prüfungsauftrags

Rn. 61 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 320 wurde durch das BilMoG um Abs. 4 erweitert. Darin wird die Pflicht des bisherigen AP festgelegt, dem "neuen Abschlussprüfer auf schriftliche Anfrage über das Ergebnis der bisherigen Prüfung zu berichten" (§ 320 Abs. 4 (1. Halbsatz)). Durch die Regelung wird Art. 23 Abs. 3 der AP-R 2006/43/EG (ABl. EU, L 157/87ff. vom 09.06.2006, ABl. EU...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Grenzen der Lageberichterstattung

Rn. 58 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Eine allg. Schutzklausel, wie sie § 286 für den Anhang vorsieht, gibt es für den Lagebericht nicht. Allerdings werden in zwei Fällen spezielle Schutzklauseln vorgesehen: Erstens erlaubt § 289a Satz 4, Angaben zu kontrollwechselabhängigen Vereinbarungen nach § 289a Satz 1 Nr. 8 zu unterlassen, soweit diese Angaben der Gesellschaft einen erhebl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsatz der Vollständigkeit

Rn. 37 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der Grundsatz der Vollständigkeit verlangt, dass im Lagebericht alle Angaben gemacht werden müssen, um eine Gesamtbeurteilung des Geschäftsverlaufs, der Lage und der voraussichtlichen Entwicklung des UN zu ermöglichen (vgl. DRS 20.12; überdies HdJ, Abt. IV/3 (1994), Rn. 9; ADS (1995), § 289, Rn. 39ff.; Beck Bil-Komm. (2020), § 289 HGB, Rn. 22...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Grenzen der Prüfungs- und Auskunftsrechte

Rn. 42 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Prüfungs- und Auskunftsrechte werden begrenzt, sofern die mit diesen Rechten gesetzlich vorgesehenen Zwecke nicht erreicht werden können und sie sich nicht durch das Prüfungsverhältnis, d. h. durch das zivilrechtliche Vertragsverhältnis zwischen zu prüfendem UN und AP, begründen lassen (vgl. MünchKomm. AktG (1973), § 165, Rn. 13; ADS (200...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 52... / 3.1 Begriff der Allgemeinheit

Rz. 3 Der Begriff der "Allgemeinheit" i. S. dieser Norm ist aus zwei Perspektiven zu betrachten: Allgemeinheit als Anforderung an den Personenkreis[1] und darüber hinaus Allgemeinheit als Anforderung an den Förderzweck (Gemeinwohl) Personenkreisbezogen ist zunächst abzugrenzen innerhalb der beiden extremen Fälle, nämlich der Gesamtheit der Bevölkerung einerseits und einem abgesc...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist für bestimmte Tät... / 1.2 Verantwortung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist zur gesundheitlichen Fürsorge für seine Beschäftigten verpflichtet.[1] Er muss daher für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge sorgen, zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge einen Arzt nach § 7 ArbMedVV beauftragen, mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin", dem Arzt alle erforderlichen Auskü...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Arbeitssicherheitsgesetz: R... / 3.4 Aufgaben

Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit initiativ und aktiv unterstützen. Während die Betriebsärzte vor allem arbeitsmedizinisch tätig werden, kümmern sich die Fachkräfte für Arbeitssicherheit um die sicherheitstechni...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Medikamente / 2.1 Medikamentenabhängigkeit

Medikamentenabhängigkeit tritt häufig bei folgenden Medikamentengruppen auf: Schlaf- und Beruhigungsmittel Schmerzmittel Stimulantien (Aufputschmittel) Wie bei anderen Suchtmitteln kann es hier zur körperlichen und psychischen Abhängigkeit kommen, die eine ständige, immer höher dosierte Einnahme erfordert. Das geschieht z. T. schon nach kurzer Einnahmedauer, z. B. wenn es nach e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Compliance Office Online
Betriebsarzt / 1 Aufgaben und Pflichten

Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber zu beraten, insbesondere bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung), Planung, Ausführung und Unterhaltung von Anlagen, Einrichtungen usw., Beschaffung und dem Einsatz von Arbeitsmitteln, -verfahren und -stoffen, Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsorganisation und Arbeitsumgebung, arbeitsmedizinischen Vor...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.2.1 Verschwiegenheit

Rz. 161 Aus dem Arbeitsvertrag ergibt sich – auch ohne explizite vertragliche Festschreibung[1] – eine Pflicht für den Arbeitnehmer, über ihm bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Verschwiegenheit zu bewahren. Dabei liegt ein Betriebsgeheimnis[2] vor, wenn Tatsachen im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb, die nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbMedVV: Rechtsgrundlage f... / 6.1 Pflichten des Arztes

"Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge hat der Arzt oder die Ärztin die Vorschriften dieser Verordnung einschließlich des Anhangs zu beachten und die dem Stand der Arbeitsmedizin entsprechenden Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. Vor Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge muss er oder sie sich die notwendigen Kenntnisse über die Arbeitsplatzverhältnisse versc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Repräsentationskosten

Rn. 540 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 § 4 Abs 5 S 1 Nr 1–7 EStG schränkt den Abzug an sich betrieblich veranlasster Aufwendungen, die auch die private Lebenssphäre des StPfl berühren können, oder die anderer Personen ein. Die Abzugsbeschränkung kommt allerdings erst zur Anwendung, wenn es sich bei den Aufwendungen nicht bereits um nicht abziehbare Kosten der Lebensführung iSv §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Grenzüberschreitender ... / E. Muster "Standarddatenschutzklauseln"

Rz. 77 Muster der Standarddatenschutzklauseln abgedruckt nach Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 der Kommission vom 4.6.2021 über Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates: Muster 1: Muster Standarddatenschutzklauseln Muster "Standarddatenschutzklauseln" AB...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Homeoffice / II. Muster Arbeitsvertrag mit einem Telearbeitnehmer

Rz. 86 Muster 7.2: Arbeitsvertrag mit einem Telearbeitnehmer Muster 7.2: Arbeitsvertrag mit einem Telearbeitnehmer Zwischen dem Unternehmen _________________________ [Name, Anschrift] – im folgenden Arbeitgeber – und Herrn/Frau _________________________ [Name, Anschrift] – im folgenden Mitarbeiter – wird ein Arbeitsvertrag über Arbeit in Form von Telearbeit geschlossen: § 1 Arbeitsbegi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fahrtenbuch und Verschwiege... / II. Der Verschwiegenheitspflicht unterliegende Angaben in Fahrtenbüchern

Im Fahrtenbuch sind Informationen über Mandanten wie Namen und Anschrift enthalten. Diese Informationen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht z.B. gem. § 43a Abs. 2 BRAO. Diese Verschwiegenheitspflicht sowie ein entsprechendes Auskunftsverweigerungsrecht gelten auch gegenüber Finanzämtern gem. § 102 Abs. 1 Nr. 3 AO. Die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht ist gem. § 2...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fahrtenbuch und Verschwiegenheitspflicht (AO-StB 2022, Heft 1, S. 27)

WP/StB Dipl.-Kfm. Dr. Bernd Langhein[*] I. Einleitung Die Verschwiegenheitspflicht (z.B. gem. § 43a BRAO, § 18 BNotO, § 43 WPO, § 57 StBerG) verpflichtet Angehörige freier Berufe wie Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ärzte, Berufspsychologen usw., über Verhältnisse anderer Personen, die ihnen bei ihrer Berufstätigkeit bekannt werden, grundsätzlich gegenüber jed...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fahrtenbuch und Verschwiege... / I. Einleitung

Die Verschwiegenheitspflicht (z.B. gem. § 43a BRAO, § 18 BNotO, § 43 WPO, § 57 StBerG) verpflichtet Angehörige freier Berufe wie Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ärzte, Berufspsychologen usw., über Verhältnisse anderer Personen, die ihnen bei ihrer Berufstätigkeit bekannt werden, grundsätzlich gegenüber jedem Schweigen zu bewahren. Ein Verstoß gegen die Versc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fahrtenbuch und Verschwiege... / III. Zur Verfassungsmäßigkeit der 1-%-Regelung

Die Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG ist nur deshalb verfassungsgemäß, weil der Steuerpflichtige das Wahlrecht zur Führung eines Fahrtenbuchs hat (vgl. BFH v. 20.3.2014 – VI R 35/12, BStBl. II 2014, 643; Verfassungsbeschwerde nicht zur Entsch. angenommen, vgl. BVerfG v. 27.5.2006 – 2 BvR 524/04, n.v.; zuletzt auch BFH v. 15.5.2018 – X R 28/15, BStBl. II 2018, 712, Az....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fahrtenbuch und Verschwiege... / [Ohne Titel]

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fahrtenbuch und Verschwiege... / IV. Ergebnis und Ausblick

Wenn der Privatanteil der Pkw-Nutzung eines zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Steuerbürgers nicht nach der pauschalen Regelung (1-%-Regelung), sondern nach der Fahrtenbuchmethode ermittelt werden soll, muss zunächst ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt werden. Bereits das Verlangen des FA, ein nicht neutralisiertes Fahrtenbuch vorzulegen, ist ein nichtiger Verwalt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Disziplinarische Ahndung vo... / 1.6 Sonderfall: Ruhestandsbeamte

Bei Ruhestandsbeamten kommen als Disziplinarmaßnahmen nur in Frage: Die Kürzung oder die Aberkennung des Ruhegehalts (nach §§ 32 bzw. 33 LDG BW), § 25 Abs. 2 LDG. Dabei kann sowohl abgestellt werden auf eine Dienstpflichtverletzung, die der Beamte noch in seiner aktiven Zeit begangen hat (die aber erst jetzt der Disziplinarbehörde bekannt wird) oder wegen einer Dienstpflichtv...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Disziplinarische Ahndung vo... / 3.1 Gegen welche Beamte kann ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden?

Ein Disziplinarverfahren kann gegen alle Beamte des Landes[45], der Gemeinden, der Landkreise und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts eingeleitet werden (§ 1 Abs. 1 LDG BW). Dies gilt auch für Ruhestandbeamte (§ 1 Abs. 1 LDG BW) – bei diesen kann sowohl eine Dienstpflichtverletzung geahndet we...mehr

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V / Verteidiger, Verschwiegenheitspflicht [Rdn 5000]

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E / Entbindung von der Schweigepflicht [Rdn 2264]

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E / Entbindung von der Schweigepflicht [Rdn 1721]

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B / Beschlagnahme, Beschlagnahmeverbote [Rdn 945]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Z / Zeuge, Zeugnisverweigerungsrecht [Rdn 4242]

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K / Kontakte des Verteidigers zur Staatsanwaltschaft [Rdn 2888]

Rdn 2889 Literaturhinweise: Boehme-Neßler, Litigation-PR als Revisionsgrund Verfahrensrechtliche Folgen verfassungswidriger Informationspolitik der Staatsanwaltschaft, StraFo 2010, 456 Döpfer, Strafverteidigung im Prisma – Aktuelle Perspektiven der Strafverteidigung aus Sicht einer Rechtsanwältin, AnwBl 2009, 286 Fehn/Horst, Behördliche Pressearbeit bei strafprozessualen Maßna...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Annahme des erbrech... / 2. Verschwiegenheit

Rz. 8 Im Verhältnis zum Mandanten bildet die Verschwiegenheitspflicht aus § 43a Abs. 2 BRAO, § 2 BORA, § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB einen Hauptpunkt der anwaltlichen Berufspflichten. Die Verschwiegenheitspflicht bildet die unerlässliche Grundlage des Vertrauensverhältnisses zwischen Rechtsanwalt und Mandant.[8] Der Mandant darf darauf vertrauen, dass der Rechtsanwalt ohne seinen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / Verteidiger, Beschlagnahme von Verteidigerakten [Rdn 3749]

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V / Verteidiger, Wahrheitspflicht des Verteidigers [Rdn 5053]

Rdn 5054 Literaturhinweise: Beulke, Die Strafbarkeit des Verteidigers, 1989 ders., Die Vernehmung des Beschuldigten – einige Anmerkungen aus der Sicht der Prozeßwissenschaft, StV 1990, 180 ders., Originalbeweisstücke beim Strafverteidiger – eine risikoreiche Gratwanderung. StV 2019, 205 Bottke, Wahrheitspflicht des Verteidigers, ZStW 1984 (Band 96), 726 Brand, Das Spannungsverhä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Z / Zeugnisverweigerungsrechte [Rdn 5437]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
J

Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten [Rdn 2695][Autor] Das Wichtigste in Kürze:mehr