Fachbeiträge & Kommentare zu Verschwiegenheitspflicht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Mandatsannahme / I. Vorteile einer Vollmachtserteilung

Rz. 65 Auch wenn keine Dokumentationspflicht besteht, da der Rechtsanwaltsvertrag nicht formbedürftig ist, muss nachvollziehbar sein, ob und inwieweit ein Vertrag geschlossen worden ist. Dies ist insbesondere auch im Verhältnis zu "Dauermandanten" wichtig, damit auch beiläufig erteilte Mandate erfasst werden. Entsteht später Streit über den Inhalt und den Umfang des Mandats,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Mandatsannahme / K. Mandatsniederlegung

Rz. 103 Wenn das Vertrauensverhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten (nachhaltig) gestört ist, ist eine Mandatsniederlegung – für alle Beteiligten – sinnvoll. Nicht nur der Mandant, sondern auch der Rechtsanwalt ist jederzeit, auch ohne das Vorliegen eines wichtigen Grunds nach § 627 Abs. 1 BGB, zur Kündigung berechtigt. Wegen möglicher haftungsrechtlicher Fo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 64 JGG-Besonderheiten, Verteidigung [Rdn 975]

mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsärztliche Betreuung... / 2.6 Einzelfallberatung

Auch und gerade wenn in einem Betrieb keine Vorsorgen anstehen (oder Angebotsvorsorgen nur schleppend wahrgenommen werden), gibt es doch Bedarf an individueller medizinischer Beratung – manchmal mehr, als die Betriebe und ihre Beschäftigten selbst wahrnehmen. Typische Anlässe für individuelle Beratung sind v. a. individuelle Erkrankungen und der damit ggf. verbundene Maßnahme...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Beschäftigung leistungsgewa... / 3.3.2 Wer berät?

Um eine Arbeitsplatzanpassung möglichst erfolgreich zu realisieren ist es sinnvoll, umfassend alle infrage kommenden Stellen und Funktionen einzubeziehen. Welche das sein können, ist vom Einzelfall und v. a. von den betrieblich-organisatorischen Bedingungen abhängig: Der Betriebsarzt ist besonders gefordert, um individuelle Leistungsfähigkeit und Arbeitsplatzprofil abzugleich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vorsorgekartei / 2 Umgang mit der Vorsorgekartei

Da es sich um personenbezogene Daten handelt, muss damit gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (Bundesdatenschutzgesetz) umgegangen werden, auch ohne dass Detailregelungen dazu in der ArbMedVV aufgeführt wären. Konkret bedeutet das: Es muss eine verbindliche Zugriffsregelung bestehen, d. h. die Vorsorgekartei muss unter Verschluss aufbewahrt werden, z. B. in einem versc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Das Einsichtsrecht des Arbeitnehmers

Rz. 8 § 83 BetrVG stellt eine eigenständige Anspruchsgrundlage des Einsichtsrechts dar.[1] Das Einsichtsrecht steht dem Arbeitnehmer höchstpersönlich zu. Er kann jedoch auch eine Person hierzu bevollmächtigten, wobei der Arbeitgeber auf einer schriftlichen Vollmacht bestehen kann, die zur Personalakte genommen werden darf. Bei dem Bevollmächtigten kann es sich auch um ein Be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Recruiting: Eignungsdiagnostik / 2.1 Umgang mit sensiblen Daten

Für die Eignungsdiagnostik benötigen Unternehmen umfangreiche Daten der Bewerber und sie fügen im Prozess weitere Daten aus der Beobachtung und der Bewertung hinzu. Diese persönlichen Daten zählen zu den besonders geschützten Daten von Bewerbern. Größtmögliche Sorgfalt im Umgang muss darum selbstverständlich sein. Das Prinzip der Datensparsamkeit im eignungsdiagnostischen Pro...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Inhalt der Personalakte

Rz. 4 Typischerweise gehören folgende Dokumente in eine Personalakte: Bewerbungsunterlagen Angaben zur Person des Arbeitnehmers Arbeitsvertrag Zeugnisse Personalfragebögen gem. § 94 BetrVG Schriftverkehr mit dem Arbeitnehmer Abmahnungen Angaben zur beruflichen Entwicklung, zu Leistungen und Fähigkeiten, Arbeitgeberdarlehen, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, Arbeitsunfällen etc....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.1.3 Sicherung des Steueraufkommens (Nr. 3)

Rz. 14 Die Nr. 3 des Abs. 1 dürfte in der Praxis der Sozialleistungsträger, hier insbesondere bei den Rentenversicherungsträgern, die größte Rolle spielen. Hier ist eine zulässige Datenübermittlung zur Sicherung des Steueraufkommens nach § 22a und nach § 32b Abs. 3 EStG und den §§ 93, 97, 105, § 111 Abs. 1 und 5 und nach § 116 Abgabenordnung (AO) geregelt. Während es bei den ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 76 Einschrä... / 2.1.1 Besonders schutzwürdige Sozialdaten

Rz. 10 Als besonders schutzwürdig sind vom Gesetzgeber alle Daten eingestuft worden, die von einem Arzt oder einer Ärztin oder einer anderen in § 203 Abs. 1 und 4 StGB genannten Person zugänglich gemacht worden sind. Achtung Durch Art. 10 des Gesetzes zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen v....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 76 Einschrä... / 2.1 Einschränkung der Übermittlungsbefugnis für besonders schutzwürdige Sozialdaten (Abs. 1)

Rz. 9 Nach Abs. 1 darf der Sozialleistungsträger die Daten, die ihm von einem Arzt oder einer Ärztin – im Sozialleistungsbereich der Hauptanwendungsfall, daher vom Gesetzgeber besonders hervorgehoben – oder einem anderen Geheimnisträger zugänglich gemacht worden sind, seinerseits nur unter den Voraussetzungen zulässig übermitteln, unter denen der Arzt oder der andere Geheimn...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 382 Rechts... / 2.3 Verschwiegenheitspflicht

Rz. 26 Abs. 4 verpflichtet den Vorsitzenden des Vorstandes wie die anderen Mitglieder des Vorstandes zur Verschwiegenheit über die ihnen amtlich bekannt gewordenen Angelegenheiten auch über das Ende ihrer Amtszeit hinaus. Es handelt sich um eine Hauptpflicht aus dem Arbeitsverhältnis. Amtlich bekannt geworden bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der jeweilige Vorstand mit d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 377 Berufu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Berufung und Abberufung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane in der Bundesagentur für Arbeit. Der betroffene Unterabschnitt umfasst die §§ 377 bis 379 und ist entgegen der für eine Berufung in die Selbstverwaltung maßgebenden Prozesskette aufgebaut. Die persönlichen Voraussetzungen dafür, berufen werden zu können, regelt § 378. In § 379 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 382 Rechts... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Rechtsstellung des Vorsitzenden des Vorstands und der beiden anderen Mitglieder des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit. Die Vorschrift ergänzt § 381. Dort sind die Organisation und Aufgaben des Vorstands bzw. seiner Mitglieder geregelt, ebenso die Rechte und Pflichten. Betroffen von § 382 sind das Verfahren zur Berufung der (mindestens) 3 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 382 Rechts... / 2.1 Benennung und Ernennung des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 12 Der Verwaltungsrat hat das Recht, aber nicht die Pflicht, der Bundesregierung Vorschläge für die Besetzung des Vorsitzenden des Vorstands und der beiden übrigen Vorstandsmitglieder zu unterbreiten. Das BMAS ist nur insoweit beteiligt, als es Sitze der Gruppe der öffentlichen Körperschaften im Verwaltungsrat einnimmt, insoweit hat die Bundesregierung für 3 Mitglieder d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 371 Selbst... / 2.8 Haftung der Selbstverwaltungsmitglieder

Rz. 38 Eine Haftung eines Selbstverwaltungsmitglieds kommt in Betracht, wenn aus seinem pflichtwidrigen Verhalten heraus ein Vermögensschaden entstanden ist, weil die Bundesagentur für Arbeit gegenüber einem Dritten aus hoheitlicher Tätigkeit des Selbstverwaltungsmitglieds haftet (§ 839 BGB, Art. 34 GG), die Bundesagentur für Arbeit gegenüber einem Dritten aus nicht hoheitlich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 374 Verwal... / 2.4 Mitglieder und Stellvertreter im Verwaltungsausschuss

Rz. 18 Abs. 4 bestimmt, dass die Zahl der Mitglieder im Verwaltungsausschuss höchstens 15 betragen darf. Die zulässige Höchstzahl wird jedoch vom Verwaltungsrat festgesetzt. Diese ist für die Amtsperiode, die am 1.7.2022 begonnen hat, einheitlich für alle Agenturen für Arbeit auf regelmäßig 12 Mitglieder, im Ausnahmefall 15 Mitglieder festgesetzt worden. Damit trägt der Verw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Verschwiegenheitspflicht.

Rn 85 Der ArbN ist unabhängig von arbeitsvertraglichen und spezialgesetzlichen Regelungen (vgl §§ 4 GeschGehG, 79 BetrVG, 13 2 Nr 6 BBiG, 24 II ArbNErfG, 93 I 2, 116 AktG, 53 BDSG) zur Verschwiegenheit über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verpflichtet (BAG DB 09, 1131). Die Pflicht umfasst auch Tatsachen, die die Person des ArbG oder eines Arbeitskollegen in besonderem Ma...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Team und Schweigepflichten

Rz. 791 [Autor/Stand] Da sowohl in den Teamgesprächen wie auch im Falle einer Sockelverteidigung vertrauliche Informationen ausgetauscht werden, ist es erforderlich, dass sich der Anwalt insoweit von seinem Mandanten von der Verschwiegenheitspflicht entbinden lässt; dies entweder gesondert oder – soweit schon absehbar – im Rahmen der Mandatsvereinbarung (s. Rz. 666 ff.). Er ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Zeugnisverweigerungsrecht

Rz. 506 [Autor/Stand] Aufgrund seiner Rechtsstellung als Beistand des Beschuldigten ist der Verteidiger unter der Strafdrohung des § 203 StGB zur Verschwiegenheit über alle ihm in dieser Eigenschaft bekannt gewordenen und vom Beschuldigten mitgeteilten Informationen verpflichtet. Gleiches gilt für den bereits im Besteuerungsverfahren als steuerlicher Berater tätig gewordenen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Zeugenstellung des steuerlichen Beraters

Rz. 246 [Autor/Stand] Vor Inkrafttreten der §§ 138a ff. StPO konnte der Verteidiger laut der vom BVerfG[2] für rechtswidrig erachteten Rspr. auch ausgeschlossen werden, wenn er im Strafverfahren als Zeuge gehört werden sollte. Heute sind die Ausschließungsgründe in den §§ 138a ff. StPO abschließend geregelt. Der Gesetzgeber hat den Fall der Zeugenstellung des Verteidigers in...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zulässiger Inhalt letztwilliger Verfügungen.

Rn 3 Eine der zentralen Regelungen, die der Erblasser in einem Testament trifft, ist die Einsetzung einer oder mehrerer Personen zum Erben. Die Erbeinsetzung beinhaltet nicht nur die Einsetzung zum Erben, sondern auch die Anordnung der Vor- und Nacherbfolge und die Ersatzerbenregelung für den Fall, dass eine zum Erben bestimmte Person aus irgendeinem Grund nicht zur Erbfolge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 251 [Autor/Stand] Mit Ausnahme des § 1 BRAO, der die Stellung des Rechtsanwalts allgemein in der Rechtspflege dahin gehend definiert, dass dieser ein unabhängiges Organ der Rechtspflege ist, findet sich keine nähere Definition der Rechtsstellung des Strafverteidigers. Mangels konkreter gesetzlicher Ausgestaltung – die StPO enthält hierzu nur vereinzelte Bestimmungen (etw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Tätige Reue und Bruch des Anwaltsgeheimnisses

Rz. 731 [Autor/Stand] § 261 Abs. 8 StGB sieht einen neben § 46b StGB anwendbaren und über diesen hinausgehenden Strafaufhebungsgrund für den Fall der sog. "tätigen Reue" vor. Dem Geldwäscher wird ein Ausweg aus seiner strafbaren Tat geboten, weil er neben der Selbstbezichtigung auch zur Sicherstellung der inkriminierten Gegenstände und damit regelmäßig auch zur Aufklärung de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Arbeitsvertrag.

Rn 42 Wesentliche Rechtsquelle zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist der Arbeitsvertrag (Einzelheiten und zahlreiche Muster bei BLDH/Lingemann Kap 2, 3, 6–8, 10–12; Preis, Arbeitsvertrag, 1 ff; Schaub/Schrader/Straube/Vogelsang 1 ff; Hümmerich/Reufels 1 ff). Er enthält typischerweise Regelungen zu folgenden Punkten: Vertragsbeginn, Gegenstand der geschuldeten Tätigkeit, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Stimmrecht.

Rn 3 Das Stimmrecht folgt aus der Mitgliedschaft und ist in der Inhaberschaft untrennbar mit der Mitgliedschaft verbunden (Abspaltungsverbot, § 711a). Zulässig bleibt die Stimmrechtsvollmacht an Mitgesellschafter oder bei Zustimmung der Mitgesellschafter (im Gesellschaftsvertrag oder im Einzelfall, ausdrücklich oder konkludent) oder bei Verhinderung aus wichtigem Grund auch ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Sonstige Pflichten

Rz. 296 [Autor/Stand] Darüber hinaus unterliegt der Anwalt gem. § 43a BRAO, der Steuerberater gem. § 57 StBG, der Verschwiegenheitspflicht, dem Sachlichkeitsgebot, dem Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen sowie der Pflicht zum sorgfältigen Umgang mit ihm anvertrauten Vermögen. Die Nichtbeachtung dieser Pflichten ist auch strafrechtlich nach §§ 203, 185 ff., §§ 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Das anwaltliche Mandat... / a) Allgemeines

Rz. 42 Den Rechtsanwalt treffen im Rahmen seiner Tätigkeit diejenigen Pflichten, die sich typischerweise aus seinem Berufsbild ergeben. Hierzu zählen die Verschwiegenheitspflicht (§ 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB), die Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung und insbesondere die Sorgfalts- und Informationspflichten, die dem Rechtsanwalt vor dem Hintergrund der Interessenswahrneh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Finanzdienstleistungen.

Rn 66 Anlageberatung: Wendet sich ein Interessent wegen einer konkreten Anlageentscheidung an ein Kreditinstitut/Beratungsunternehmen und lässt dieses sich auf die Beratung ein, so kommt auch ohne ausdrückliche Vereinbarung ein Beratungsvertrag zustande (BGHZ 123, 126, 128; 100, 117, 122; BGH NJW 00, 3275). Dies gilt auch dann, wenn der Kunde sich nach bereits getroffener An...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vereinbarung.

Rn 9 Die Parteien des Schuldverhältnisses können vor, bei oder nach Begründung der Forderung deren Unabtretbarkeit vereinbaren. Abtretungsverbote können auch in Tarifverträgen u Betriebsvereinbarungen enthalten sein (BAG AP § 399 Nr 1, 4, 8; LAG Köln NZA-RR 06, 365; Soergel/Schreiber § 399 Rz 5; einschr ArbG Hamburg DB 10, 2111). Ob ein Abtretungsausschluss gemeint ist, muss...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. (Vor-)Vertragliche Nebenpflichten.

Rn 29 (Vor-)Vertragliche Nebenpflichten treffen den Darlehensgeber nur ausnahmsweise in Form von Aufklärungs-, Rücksichtnahme- u Treupflichten. Beratungspflichten etwa zur Finanzierung (eingehend Buck-Heeb BKR 14, 221; ZIP 18, 705f) bestehen außerhalb von § 504a I u § 505 II 2 nur aufgrund eines gesondert (stillschweigend) geschlossenen Beratungsvertrags (BGHZ 201, 168, Rz 5...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Leistung und Schutz als Gegenstände der Pflicht.

Rn 14 § 241 unterscheidet zwei Gegenstände von Pflichten, nämlich die auf eine Leistung gerichteten Pflichten, Leistungspflichten iSv I 1, und diejenigen Pflichten, welche auf den Schutz der Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils gerichtet sind, Schutzpflichten iSv II. Diese Differenzierung hat zunächst einmal eine rein beschreibende Funktion. Bei ihr schwingt ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Kündigung durch den Dienstberechtigten.

Rn 7 Arbeitsleistung: beharrliche Verweigerung der Arbeitsleistung, selbst in der Annahme, rechtmäßig zu handeln (BAG NZA 18, 646), nicht bloße Schlechtleistung (LAG Schleswig-Holstein RzK I 6a Nr 208; LAG Düsseldorf LAGE Nr 2 zu § 626 BGB 2002), die aber zur ordentlichen Kündigung berechtigen kann (BAG NZA 04, 784 [BAG 11.12.2003 - 2 AZR 667/02]), Nichtbefolgen von (billige...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Erfüllungsanspruch als Rechtsbehelf.

Rn 21 Nach § 241 I 1 ist der Gläubiger berechtigt, eine ›Leistung zu fordern‹ und damit Inhaber eines Anspruchs iSv § 194 (zur Begrifflichkeit Staud/Peters/Jacoby [2014] § 194 Rz 1 ff). Der Gläubiger kann nicht nur die Erfüllung seines Anspruchs in Natur ›verlangen‹, sondern diese auch durchsetzen. Das geschieht va mit Hilfe der Gerichte und Vollstreckungsorgane, aber uU auc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB D

Dachboden 1361b 5 Damnationslegat 2174 1 Dänemark Verhältnis zur ROM I Art. 1 ROM I 2, 28; Art. 2 ROM I 4; Art. 24 ROM I 5; Art. 25 ROM I 2; vor ROM I 2 Darlegungs- und Beweislast 1361 5, 21, 41; 1584 5; 1360a 10 abgestufte ~ 22 AGG 7 anwendbares Recht Art. 18 ROM I 1 Darlehen 288 5; 780 8; 1376 12; Art. 9 ROM I 16 bei erlaubtem Spiel-/Wettvertrag 763 12 bei nicht erlaubtem/erlaubni...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Errichtung im Interesse des Anspruchstellers (§ 810 Alt 1).

Rn 6 Die Urkunde ist im eigenen Interesse des Anspruchstellers errichtet, wenn die Urkunde zumindest auch dazu bestimmt ist, ihm als Beweismittel zu dienen oder sonst seine rechtlichen Beziehungen zu fördern (BGH MDR 71, 574; Ddorf NJW-RR 96, 1464, 1466 [OLG Düsseldorf 15.09.1995 - 7 U 119/94]; Staud/Marburger Rz 12). Entscheidend kommt es nicht auf den Urkundsinhalt, sonder...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Einzelfälle von A–Z. Abschleppunternehmer.

Rn 82 Nach der Werkzeugtheorie (Rn 11) handelt es sich bei einem Abschleppunternehmer, der auf polizeilicher Veranlassung ein Fahrzeug abschleppt, um einen ›Beamten‹ iSd § 839 (BGHZ 49, 108; VersR 06, 807). Rn 83 Arzt, Amtshaftung. Unterlaufen einem beamteten Arzt Fehler, sind Amtshaftungsansprüche nur gegeben, wenn das Behandlungsverhältnis mit dem Geschädigten öffentlich-re...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. EXKURS: Mandatierung während laufender Durchsuchung

Schrifttum: Vgl. Nachweise vor Rz. 306. a) Überblick Rz. 591 [Autor/Stand] Sofern man während laufender Durchsuchung mandatiert wird, hat man den Dursuchungsort aufzusuchen oder – bei Verhinderung – dafür zu sorgen, dass ein damit vertrauter Kollege die Durchführung vor Ort begleitet. Rz. 592 [Autor/Stand] Die Durchsuchung unterscheidet sich rechtlich nicht von Durchsuchungen in...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB V

Valorismus 245 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung 1631e 1 Vater biologischer 1747 2 Vaterschaft 1592 2; Art. 19 EGBGB 16 Adoption 1747 2; 1748 10 nichteheliche ~ 1748 10 Vaterschaft; Leibliche ~ 1686a 1 Vaterschaftsanerkennung 1594 1; 1963 6 Drittanerkennung 1599 8 Form, Widerruf 1597 1 Unwirksamkeit 1598 1 Verbot missbräuchlicher Anerkennung 1597a 1 Zustimmung der Mutter 1595 1 Zusti...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Art und Weise der Auskunftserteilung.

Rn 4 Der Verpflichtete kommt seiner Verbindlichkeit durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses (Inventar) nach, dessen Inhalt und Umfang durch den Zweck der Auskunft konkretisiert wird. Hierbei können Schweigepflichten und Geheimhaltungsinteressen den Umfang der Auskunft beschränken (BGH NJW 89, 1602 [BGH 23.02.1989 - VII ZR 89/87]; Soergel/Forster § 260 Rz 62). Als Wissense...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Anspruchsteller.

Rn 40 Der Anspruchsteller muss WEigtümer sein (dazu Vor §§ 1–49 Rn 1). WEigtümer idS ist auch der ausgeschiedene, sofern er noch betroffen ist (KG NZM 00, 828, 829). Das Einsichtsrecht unterliegt keinen weiteren Voraussetzungen (s.a. BGH NJW 11, 1137 Rz 8; LG Saarbrücken ZMR 19, 798). Der Einsichtnehmende muss kein besonderes rechtliches Interesse geltend machen (Köln OLGR 0...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Auskunftsverpflichteter.

Rn 3 Auskunftsverpflichtet ist jeder Elternteil, regelmäßig – aber nicht nur (BGH FamRZ 17, 378) – derjenige, in dessen Obhut sich das Kind befindet. In entsprechender Anwendung besteht der Auskunftsanspruch auch gegenüber Nicht-Elternteilen, wenn sie diesen in ihrer rechtlichen oder tatsächlichen Stellung vergleichbar sind (BGH FamRZ 17, 378: Jugendamt als Ergänzungspfleger...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 301 [Autor/Stand] Besondere Probleme können sich ergeben, wenn gegen den Verteidiger strafprozessuale Zwangsmaßnahmen durchgeführt werden. Sie haben i.d.R. negative Auswirkungen auf die Verteidigung und damit auch für den Mandanten. Die näheren Einzelheiten hierzu sind bei § 385 Rz. 232 ff. (allgemein), § 385 Rz. 995 ff. (beim Verteidiger) und § 399 Rz. 273 ff. (mit Hand...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Durchführung und Kostenerstattung.

Rn 4 Das Recht des Patienten erstreckt sich auf die Möglichkeit, Einsicht in das Original der Patientenakte zu nehmen. Die Einsichtnahme unter Vorlegung der Patientenakte hat grds an dem Ort zu erfolgen, an dem sich die Patientenakte befindet (vgl § 811 I 1); die Vorlegung an einem anderen Ort bedarf zu ihrer Rechtfertigung eines wichtigen Grundes (§ 811 I 2; § 811 Rn 1). Be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Krankheit des Lebenspartners.

Rn 25 Im Fall der Erkrankung eines Partners besteht für Ärzte und Pflegepersonal die ärztliche Schweigepflicht auch ggü einem langjährigen Lebenspartner (Grziwotz FamRZ 03, 1418, 1421; anders im Fall der Aidserkrankung, nach der dem Rechtsgut Leben des Partners ggü dem Geheimhaltungsinteresse des Erkrankten der Vorrang einzuräumen ist (Frankf MDR 99, 1444 [OLG Frankfurt am M...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Durchsuchung und Beschlagnahme

Ergänzender Hinweis: Nr. 56 ff. AStBV (St) 2023/2024; s. AStBV Rz. 56. Schrifttum: Burhoff, Sofortmaßnahmen des Verteidigers, PStR 2004, 67; Dann, Durchsuchung und Beschlagnahme in der Anwaltskanzlei, NJW 2015, 2609; Gercke, Durchsuchung in Anwaltskanzleien, PStR 2008, 292; Göggerle, Durchsuchungen und Beschlagnahmen bei den Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolge.

Rn 3b Der vertretende Ehegatte darf in den in I 1–4 genannten Bereichen für den anderen tätig werden, sofern die Eheleute nicht getrennt leben (III 1), ihm oder dem behandelnden Arzt nicht bekannt ist, dass der Ehegatte die Vertretung ablehnt oder für eine anderweitige Vertretung gesorgt hat (III 2). Dabei muss die eingewilligte Behandlung sich nicht auf die Erkrankung bezie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Bestandsverzeichnis und Spezifizierung.

Rn 10 Die Auskunft hat durch Vorlage eines geordneten, nachprüfbaren stichtagsbezogenen schriftlichen Verzeichnisses zu erfolgen, § 260 (Kobl FamRZ 19, 872; Braunschw FamRZ 17, 789). Eine Folge einzelner Angaben in Schriftsätzen oder während einer Korrespondenz erfüllt den Anspruch nicht (Brandbg FamRZ 19, 1049), doch können, sofern die Übersichtlichkeit gewahrt bleibt, mehr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Häufige Kurzerkrankungen.

Rn 56 (1.) Sind beim ArbN in den vergangenen zwei bis drei Jahren krankheitsbedingt Fehlzeiten von jeweils mehr als sechs Wochen/Jahr (BAG NZA 10, 398 [BAG 10.12.2009 - 2 AZR 400/08]) aufgetreten, so ist idR die negative Gesundheitsprognose gerechtfertigt, dass auch in Zukunft mit entspr Fehlzeiten zu rechnen ist, es sei denn, die Krankheit ist ausgeheilt oder beruht auf ein...mehr