Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

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Informationspflichten für D... / 1 Für welche Dienstleistungen und Dienstleister diese Pflichten gelten

Der Begriff "Dienstleistung" umfasst jede selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit, die i. d. R. gegen Entgelt erbracht wird.[1] Dienstleistungserbringer i. S. d. DL-InfoV ist jede natürliche Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt, und jede in einem Mitgliedstaat niedergelassene juristische Person, die eine Dienstleistung anbietet oder erbringt.[2] Di...mehr

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Nichteheliche Lebensgemeins... / 5 Erbrechtliche Situation

Stirbt ein Partner der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, hat der andere Partner kein gesetzliches Erbrecht. Um den Partner zu beerben, ist also eine Verfügung von Todes wegen (Testament) gem. § 2064 ff. BGB erforderlich oder ein Erbvertrag gem. §§ 2274 ff. BGB (mit Rücktrittsvorbehalt).[1] Auch die Festsetzung eines Vermächtnisses[2] zugunsten des anderen kommt in Betracht...mehr

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Nichteheliche Lebensgemeins... / 6.5 Verbundene Lebensversicherung nach Trennung

Für das Bezugsrecht aus einer Lebensversicherung kommt es auf das Deckungsverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer und die dort vereinbarten Bedingungen an. Bei einer Versicherung für verbundene Leben handelt es sich um einen gegenseitigen Vertrag, bei dem jeder Versicherungsnehmer seine Leistung, nämlich die Einsetzung des anderen zum Bezugsberechtigten, nur ...mehr

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Nichteheliche Lebensgemeins... / 4.1 Vollmachten

Mangels gesetzlicher Regelungen bleibt den Partnern für Zwecke der rechtsgeschäftlichen Stellvertretung nur die Vollmacht. Diese ist nach §§ 164 ff. BGB grundsätzlich ohne Beschränkung möglich. Im Rahmen der erteilten Vollmacht kann der Bevollmächtigte für und gegen den Vertretenen wirkende Rechtsgeschäfte abschließen. Aus Sicherheitsgründen sollte der Umfang der Vollmacht g...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 4 Fahrzeugkosten: Vollständigkeit und Plausibilitätskontrollen

Die Fahrzeugkosten als Bestandteil der sonstigen betrieblichen Aufwendungen weisen alle Kfz-Kosten des laufenden Geschäftsjahres aus, so z. B. Kraftstoffe, Kfz-Versicherungen, Reparaturen, Leasinggebühren etc. Die Kfz-Steuern werden hingegen unter den "sonstigen Steuern" ausgewiesen. Auf dem Aufwandskonto "Sonstige Kfz-Kosten" (SKR 03: 4580; SKR 04: 6570) finden sich alle Kfz-Aufw...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 16 Geldwäschebeauftragter

Rz. 12a Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Strafdaten (Geldwäschegesetz – GwG) vom 23. 06. 2017 (BGBl I S. 1822) wurde durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. 07. 2018 (BGBl I S. 1102) geändert. Nach § 7 Abs. 3 GwG kann die Aufsichtsbehörde anordnen, dass z. B. Unternehmen einen außenstehenden Geldwäschebeauftragten zu bestellen haben. Nach § 7 Abs. 4 GwG ...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 44 Verwaltungsvollstreckungsverfahren

1. Allgemeines Rz. 1 Im Verwaltungsvollstreckungsverfahren sind auch für den StB die Gebührenvorschriften des RVG anzuwenden. Zum Verwaltungsvollstreckungsverfahren gehören insbesondere die aus den §§ 249 ff. AO und entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften für Realsteuern sich ergebenden Verfahren (z. B. Antrag auf einstweilige Einstellung der Vollstreckung, § 258 AO; (z...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / 3. RVG-Vorschriften zur Steuerrechtshilfe

Rz. 105 Im Folgenden werden die einzelnen StBVV-Vorschriften angesprochen, bei denen auf die Honorierung "entsprechend dem RVG" verwiesen wird. Ist dies der Fall, müssen auch die allgemeinen Regeln des RVG, wie beispielsweise bei dem Abschluss einer Vergütungsvereinbarung i. S. v. § 4 StBVV zusätzlich berücksichtigt werden (somit bspw. § 3a RVG), um wirksam zu sein. Rz. 106 G...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 14. Rückzahlung der gewährten PKH

Rz. 14 Ändern sich nach einem Gerichtsprozess die finanziellen Verhältnisse – zum Beispiel durch eine Erbschaft oder die Beendigung der Arbeitslosigkeit –, kann der Staat das im Rahmen der PKH bezahlte Geld zurückverlangen. Darauf sollte sich Ihr Mandant nach einer gewährten PKH auch einstellen und Sie sollten ihn auf diese Möglichkeit hinweisen. Die Rechtspflegerinnen und R...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält Gebühren für alle gebräuchlichen (üblichen) Buchführungsarbeiten mit Ausnahme der Buchführung für Lohnkonten sowie für Land- und Forstwirtschaft, welche in §§ 34 und 39 geregelt worden sind. Anwendung findet dabei Tabelle C. Die Umsatzsteuervoranmeldung und die Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuervoranmeldungen sind mit den Gebühren abgegolten...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 23 Sonstige Einzeltätigkeiten

Rz. 1 Die Vorschrift erfasst Angelegenheiten des Verwaltungsverfahrens, soweit diese nicht in den §§ 24–39 geregelt sind. Dabei handelt es sich vor allem um die Berichtigung von Erklärungen und die Stellung von Anträgen (im Allgemeinen schriftlich) bei Behörden. Für alle Tätigkeiten gem. Abs. 1 gilt ausschließlich die Wert-(Rahmen-)gebühr (2/10 bis 10/10 Tabelle A). Ein Ausw...mehr

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E II Erläuterungen zur Hono... / 2. Allgemeine Erläuterungen

Rz. 4 Nach § 1 Abs. 1 StBVV erhält der StB als Vergütung für seine selbständig ausgeübte Berufstätigkeit i. S. d. § 33 StBerG Gebühren und Auslagenersatz nach dieser Verordnung. Dies bedeutet, dass für Tätigkeiten, die i. S. d. § 57 StBerG als vereinbare Tätigkeiten anzusehen sind, Vergütungen anfallen, die nicht nach der StBVV zu berechnen sind (vgl. Rz. 34, 35). Die Tätigk...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 5.3 § 284 AO – Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 120 Die Aufforderung zur Vorlage des Vermögensverzeichnisses und zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist ein – einheitlicher – selbstständiger Verwaltungsakt im Vollstreckungsverfahren.[1] Der Einspruch hat seit 2013 nach § 284 Abs. 6 S. 3 AO keine aufschiebende Wirkung.[2] Insofern muss dann ab 2013 ein Antrag auf AdV gem. § 361 AO bzw. § 69 FGO gestellt werden...mehr

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Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift übernimmt die Grundgedanken der §§ 310, 313 RVO. Sie knüpft an die Ausübung der Versicherungsberechtigung zur Begründung einer freiwilligen Mitgliedschaft durch Beitrittserklärung nach § 9 oder sonstiger Übergangsvorschriften an. Sie trifft zwingende Regelungen über den Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft mit Wirkung für die Zukunft (Abs. 1) oder die ...mehr

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Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.1.2 Rückwirkender Mitgliedschaftsbeginn (Abs. 2)

Rz. 14 Abs. 2 regelt in Abweichung von dem allgemeinen in Abs. 1 zum Ausdruck gebrachten Rechtsgrundsatz für die zur Weiterversicherung Berechtigten zwingend einen rückwirkenden Mitgliedschaftsbeginn, um einen lückenlosen Versicherungsschutz sicherzustellen (BT-Drs. 11/2237 S. 216). Das Interesse der Krankenkassen an der frühzeitigen Kenntnis von freiwilligen Mitgliedschafte...mehr

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Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.4 Obligatorische Weiterversicherung (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 27 Der mit Wirkung zum 1.8.2013 angefügte Abs. 4 Satz 1 sieht vor, dass sich an das Ende einer Pflichtversicherung oder einer Familienversicherung nahtlos eine freiwillige Mitgliedschaft (obligatorische Anschlussversicherung) anschließt, soweit nicht innerhalb von 2 Wochen nach Hinweis der Krankenkasse der Austritt unter Nachweis eines anderweitigen Krankenversicherungss...mehr

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Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.3 Ausnahmen vom Schriftformerfordernis des Abs. 3

Rz. 22 Obwohl Abs. 3 grundsätzlich die schriftliche Erklärung des Beitritts verlangt, ohne einen Vorbehalt für abweichende Regelungen zu enthalten, bestanden und bestehen gesetzliche Regelungen, nach denen freiwillige Mitgliedschaften auch ohne schriftliche Beitrittserklärung begründet werden oder versicherungspflichtige Mitgliedschaften nach deren Ende als freiwillige Versi...mehr

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Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.5 Sonderregelung für Saisonarbeitnehmer (Abs. 4 Satz 4)

Rz. 45 Nach der mit Wirkung zum 1.1.2018 angefügten Regelung des Abs. 4 Satz 4 wird für Saisonarbeitnehmer eine Ausnahme von der obligatorischen Weiterversicherung des Satzes 1 gemacht. Endet deren Versicherungspflicht mit der Beendigung der Saisonarbeitnehmertätigkeit, soll sich die obligatorische Anschlussversicherung nur dann nach Abs. 4 Satz 1 richten, wenn diese Persone...mehr

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Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.1 Freiwillige Mitgliedschaft aufgrund Beitrittserklärung

Rz. 5 Die aufgrund von Beitrittsrechten (vgl. Komm. zu § 9) begründbare freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist von einer schriftlichen Beitrittserklärung abhängig. Die Beitrittserklärung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung des Beitrittsberechtigten, die mit dem Zugang wirksam wird (§ 130 BGB). Für die Beurteilung der Wirksa...mehr

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Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.1.1 Mitgliedschaftsbeginn mit Beitrittserklärung (Abs. 1)

Rz. 10 Die Mitgliedschaft Beitrittsberechtigter und damit die freiwillige Versicherung beginnt mit dem Tag des Zugangs der Beitrittserklärung. Die Vorschrift folgt insoweit dem allgemein geltenden Rechtsgrundsatz, dass ein auf einer freiwilligen Erklärung beruhendes Rechtsverhältnis erst ab Zugang dieser Erklärung wirksam wird, soweit nicht abweichende Bestimmungen wie in Ab...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2.3 Vollstreckungsmaßnahme (Abs. 1 S. 1 Nr. 3)

Rz. 44 Vollstreckungsmaßnahmen sind die Handlungen, mit denen die Finanzbehörde die zwangsweise Durchsetzung des Zahlungsanspruchs im Vollstreckungsverfahren bewirken will. Die dafür zulässigen Maßnahmen sind in §§ 249ff. AO abschließend bestimmt.[1] Vollstreckungsmaßnahmen führen zur Unterbrechung der Zahlungsverjährung. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob die Maßnahme erfolgre...mehr

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Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.1.4 Mitgliedschaftsbeginn von Optionsrentnern (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 18 Aufgrund der Entscheidung des BVerfG, Beschluss v. 15.3.2000 (1 BvL 16/96, NZS 2000 S. 450 = NJW 2000 S. 2730 = USK 2000-35) galt ab 1.4.2002 § 5 Abs. 1 Nr. 11 ungeachtet des damals bekanntgemachten Wortlauts wieder i. d. F. des Gesundheits-Reformgesetzes (GRG), der erst durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) mit Wirkung zum 1...mehr

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Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.1.3 Mitgliedschaftsbeginn versicherungsfreier Beschäftigter (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 17a Der (jetzige) Satz 2 wurde in Abs. 2 mit dem Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung mit Wirkung zum 1.8.2013 eingefügt und führt nunmehr bei den nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 und 5 Beitrittsberechtigten und in einer aufgenommenen Beschäftigung versicherungsfreien Beschäftigten, wenn diese ab dem 1.8.2013 aufgenommen werd...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / c) Eidesstattliche Versicherung trotz Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses

Rz. 435 Unter den Voraussetzungen des § 260 Abs. 2 BGB ist der Erbe auch dann zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verpflichtet, wenn die Auskunft nach § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses erteilt worden ist. Die Versicherung an Eides statt ist nicht auf die Angaben, die im Verzeichnis als solche des Erben gekennzeichnet sin...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / IV. Eidesstattliche Versicherung

Rz. 220 Zu unterscheiden sind zum einen die beiden eidesstattlichen Versicherungen nach § 259 Abs. 2 BGB und § 260 Abs. 2 BGB mit zwei unterschiedlichen Zielrichtungen:mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / d) Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 366 Nach – freiwilliger oder vollstreckter – Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (zur eidesstattlichen Versicherung siehe Rdn 214 ff.) folgt der letzte Antrag auf Verurteilung zur Zahlung bzw. Herausgabe.mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / III. Eidesstattliche Versicherung (§§ 2314, 260 BGB)

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 236 Laut BGH kann ein Pflichtteilsberechtigter grundsätzlich nicht die Berichtigung oder Ergänzung eines ihm vorgelegten Verzeichnisses verlangen und ist auf die eidesstattliche Versicherung zu verweisen.[318] Ein Ergänzungsanspruch kann bestehen, wenn das vorgelegte Verzeichnis nicht den fiktiven Nachlass oder im Ausland belegenes Vermögen umfass...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / 2. Muster: Statusanfrage bei der Versicherung

Rz. 7 Muster 25.1: Statusanfrage bei der Versicherung Muster 25.1: Statusanfrage bei der Versicherung An die _________________________-Lebensversicherung Lebensversicherung Nr. _________________________ Versicherungsnehmer: _________________________ Mitteilung des derzeitigen Vertragsinhalts Ausweislich beigefügter Vollmacht vertrete ich Herrn _________________________. Mein Manda...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / c) Muster: Ablieferung eines Testaments beim Nachlassgericht: "Antrag" (Anregung) auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach §§ 358, 35 Abs. 4 FamFG

Rz. 137 Muster 7.22: Ablieferung eines Testaments beim Nachlassgericht: Antrag (Anregung) auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach §§ 358, 35 Abs. 4 FamFG Muster 7.22: Ablieferung eines Testaments beim Nachlassgericht: "Antrag" (Anregung) auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach §§ 358, 35 Abs. 4 FamFG An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _______________...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / bb) Grundsatz: Bei unvollständigem Nachlassverzeichnis eidesstattliche Versicherung

Rz. 295 Grundsätzlich kann der Auskunftsgläubiger nicht die Vervollständigung eines seines Erachtens unvollständigen Nachlassverzeichnisses verlangen; er ist vielmehr auf das Verlangen nach Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verwiesen, wenn er meint, das Verzeichnis sei nicht mit der notwendigen Sorgfalt erstellt worden.mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / d) Zuständigkeit für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 358 Die eidesstattliche Versicherung ist im FG-Verfahren – §§ 410 Nr. 1, 413 FamFG – abzugeben. Funktionell zuständig dafür ist der Rechtspfleger, § 3 Nr. 1 Buchst. b RPflG (siehe hierzu im Einzelnen Rdn 214 ff.).mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 12. Freiwillige Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 333 Die eidesstattliche Versicherung ist im FG-Verfahren – §§ 410 Nr. 1, 413 FamFG – abzugeben; funktionell zuständig dafür ist der Rechtspfleger, § 3 Nr. 1 Buchst. b RPflG.mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Inhalt der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 329 Bei Grund zur Annahme, das Verzeichnis sei nicht sorgfältig genug aufgestellt worden, sind auf Verlangen Richtigkeit und Vollständigkeit an Eides statt zu versichern (§ 260 Abs. 2 BGB). Die eidesstattliche Versicherung ist – freiwillig – vor dem Amtsgericht abzugeben: §§ 410 Nr. 1, 413 FamFG; funktionell zuständig ist der Rechtspfleger: § 3 Nr. 1 Buchst. b RPflG. Wir...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 2. Muster: Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 240 Muster 17.17: Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Muster 17.17: Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung An _________________________ Ihre Auskunftserteilung vom _________________________ und vom _________________________ In vorbezeichneter Angelegenheit hat uns Herr _________________________ mit der Wahrnehmung seiner Interessen be...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / f) Versicherung der Richtigkeit

Rz. 471 Gemäß § 260 Abs. 2 BGB kann eine Verpflichtung des Testamentsvollstreckers zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bestehen. Voraussetzung hierfür ist, dass Grund zu der Annahme besteht, das Verzeichnis sei nicht mit der erforderlichen Sorgfalt aufgestellt worden. Die dahingehende Verpflichtung ist höchstpersönlich und verbietet die Beauftragung eines Stellvertr...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / c) Muster: Stufenklage auf Auskunft, Wertermittlung, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Pflichtteilszahlung

Rz. 259 Muster 17.21: Stufenklage auf Auskunft, Wertermittlung, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Pflichtteilszahlung Muster 17.21: Stufenklage auf Auskunft, Wertermittlung, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Pflichtteilszahlung An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________, wohnhaft _________________________ – Kläger – Prozes...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / d) Muster: Stufenklage auf Auskunft, Wertermittlung, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Pflichtteilszahlung bei Erbengemeinschaft auf Beklagtenseite

Rz. 261 Muster 17.22: Stufenklage auf Auskunft, Wertermittlung, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Pflichtteilszahlung bei Erbengemeinschaft auf Beklagtenseite Muster 17.22: Stufenklage auf Auskunft, Wertermittlung, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Pflichtteilszahlung bei Erbengemeinschaft auf Beklagtenseite An das Landgericht _________________________ Klag...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / b) Voraussetzung für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 330 Ein Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 2057 S. 2 BGB i.V.m. § 260 BGB setzt voraus, dass Grund zu der Annahme besteht, dass die von dem betroffenen Auskunftspflichtigen vorgelegte Auskunft unvollständig ist und dass dies auf dessen mangelnder Sorgfalt beruht. Maßgebend für die Beurteilung, ob die erforderliche Sorgfalt eingehalten wurde, ist...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 6. Eidesstattliche Versicherung

a) Grundsätze Rz. 432 Im Rahmen des § 2314 BGB besteht grds. kein Anspruch auf Berichtigung oder Vervollständigung einer seitens des Auskunftspflichtigen als abschließend angesehenen Auflistung von Vermögensgegenständen, vielmehr ist der Auskunftsberechtigte auf den Weg der eidesstattlichen Versicherung zu verweisen. Ausnahmen kommen z.B. in Betracht, wenn der Verpflichtete r...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 10. Eidesstattliche Versicherung

a) Inhalt der eidesstattlichen Versicherung Rz. 329 Bei Grund zur Annahme, das Verzeichnis sei nicht sorgfältig genug aufgestellt worden, sind auf Verlangen Richtigkeit und Vollständigkeit an Eides statt zu versichern (§ 260 Abs. 2 BGB). Die eidesstattliche Versicherung ist – freiwillig – vor dem Amtsgericht abzugeben: §§ 410 Nr. 1, 413 FamFG; funktionell zuständig ist der Re...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / (4) Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

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§ 19 Erbteilungsklage / (5) Eidesstattliche Versicherung

Rz. 205 Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ist nur für den Fall geschuldet, dass ein begründeter Verdacht besteht, die Auskunft sei nicht mit der gebotenen Sorgfalt erteilt worden, § 260 Abs. 2 BGB. Wurde die Auskunft erteilt, so kann wegen einer etwaigen Unvollständigkeit grundsätzlich nicht eine Ergänzung der Auskunft, sondern lediglich die Abgabe der eidesstat...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / 2. Deckungsverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung

Rz. 72 Bei einem Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall ist immer streng zwischen dem Deckungs- und dem Valutaverhältnis zu unterscheiden. Während das Deckungsverhältnis nur die Beziehung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung beinhaltet, bezieht sich das Valutaverhältnis auf den Grund für die Begünstigung des Bezugsberechtigten durch den Erblasser. Kennzeichnend ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / b) Muster: Dritter Stufenantrag (eidesstattliche Versicherung)

Rz. 364 Muster 9.22: Dritter Stufenantrag (eidesstattliche Versicherung) Muster 9.22: Dritter Stufenantrag (eidesstattliche Versicherung) An das Amts-/Landgericht _________________________ Az. _________________________ In der Rechtssache _________________________ stelle ich nunmehr den Antrag Ziffer 3 aus der Klageschrift vom _________________________, den Beklagten zu verurteile...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 10. Checkliste: Auskunfts-, Feststellungs- und Herausgabeklage mit evtl. eidesstattlicher Versicherung gegen den Erbschaftsbesitzer

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / c) Eidesstattliche Versicherung nach § 2028 Abs. 2 BGB

Rz. 378 Besteht Grund zur Annahme, die Auskunft sei nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erteilt worden, so hat der Auskunftspflichtige die Vollständigkeit der in der Auskunft gemachten Angaben eidesstattlich zu versichern und nicht die Vollständigkeit des "Bestandes" – insofern besteht ein Unterschied zu § 260 Abs. 2 BGB.mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 8. Muster: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe)

Rz. 362 Muster 9.21: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe) Muster 9.21: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächt...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / e) Muster: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf Ergänzung des Bestandsverzeichnisses und eidesstattliche Versicherung (§ 2218 Abs. 1 i.V.m. § 260 Abs. 1 und 2 BGB)

Rz. 157 Muster 13.31: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf Ergänzung des Bestandsverzeichnisses und eidesstattliche Versicherung (§ 2218 Abs. 1 i.V.m. § 260 Abs. 1 und 2 BGB) Muster 13.31: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf Ergänzung des Bestandsverzeichnisses und eidesstattliche Versicherung (§ 2218 Abs. 1 i.V.m. § 260 Abs. 1 und 2 BGB) An das Landge...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / d) Muster: Stufenklage des Testamentsvollstreckers gegen Erben zur Auskunft, eidesstattlichen Versicherung und Herausgabe des Nachlasses

Rz. 100 Muster 13.19: Stufenklage des Testamentsvollstreckers gegen Erben zur Auskunft, eidesstattlichen Versicherung und Herausgabe des Nachlasses Muster 13.19: Stufenklage des Testamentsvollstreckers gegen Erben zur Auskunft, eidesstattlichen Versicherung und Herausgabe des Nachlasses An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des _______________________...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / j) Muster: Stufenklage des Erben auf Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe des Nachlasses bei Beendigung des Amtes (§§ 2218 Abs. 1, 666, 667, 259, 260 BGB)

Rz. 162 Muster 13.36: Stufenklage des Erben auf Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe des Nachlasses bei Beendigung des Amtes (§§ 2218 Abs. 1, 666, 667, 259, 260 BGB) Muster 13.36: Stufenklage des Erben auf Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe des Nachlasses bei Beendigung des Amtes (§§ 2218 Abs. 1, 666, 667, 259, 260 BGB) An das Landgericht – ...mehr