Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Abgeordnetenversorgungen.

Rn 12 Bundestags- und Landtagsabgeordnete erwerben während ihrer Mandatszeit eine Anwartschaft auf sog Altersentschädigung, die dem VA unterliegt. Die Voraussetzungen und die Höhe der Altersentschädigung sind im AbgG des Bundes und in den Abgeordnetengesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. Für die Abgeordnetenversorgung des Bundes schreibt § 25a III AbgG ausdrücklich d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1 § 305 Absatz 2 und 3, § 308 Nummer 1, 2 bis 9 und § 309 finden keine Anwendung auf Allgemeine Geschäftsbedingungen, die gegenüber einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen verwendet werden. 2 § 307 Abs. 1 und 2 findet in den Fällen des Satzes 1 auch insoweit Anwendung, als dies zur Unwirksamkeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Umfang der Schutzwirkung (Abs 1).

Rn 3 Dem Schutzbedürfnis der Versorgungsträger trägt die – in Anlehnung an § 407 BGB geschaffene – Vorschrift des § 30 I 1 Rechnung. Danach ist der Versorgungsträger erst nach Ablauf einer Schutzfrist verpflichtet, an die aufgrund einer rechtskräftigen VA-Entscheidung berechtigte Person eine Versorgung (oder – wenn diese auch bei ihm versichert ist – eine höhere Versorgung) ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Ermessensausübung des Gerichts.

Rn 12 Durch die Soll-Fassungen der I und II wird deutlich gemacht, dass das FamG nach pflichtgemäßem Ermessen darüber zu entscheiden hat, ob Anrechte, die als geringfügig anzusehen sind, trotzdem auszugleichen sind. Bei der Ausübung des Ermessens sind die Belange der Verwaltungseffizienz auf Seiten des Versorgungsträgers gegen das Interesse des ausgleichsberechtigten Ehegatt...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Ver... / II. Regelungen zur Tragung der Pflichtteilslast im Innenverhältnis

Rz. 12 Die Pflichtteilslast trifft im Außenverhältnis immer den oder die Erben (siehe § 2 Rdn 47 ff.). Wie im Innenverhältnis die Miterben untereinander oder auch ein Vermächtnisnehmer bzw. Auflagenbegünstigter im Verhältnis zum Erben die Pflichtteilslast zu tragen haben, kann nach Maßgabe des § 2324 BGB der Erblasser in der Verfügung von Todes wegen bestimmen. Fehlt es an e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ein Anrecht der Privatvorsorge wegen Invalidität ist nur auszugleichen, wenn der Versicherungsfall in der Ehezeit eingetreten ist und die ausgleichsberechtigte Person am Ende der Ehezeit eine laufende Versorgung wegen Invalidität bezieht oder die gesundheitlichen Voraussetzungen dafür erfüllt. (2) Das Anrecht gilt in vollem Umfang als in der Ehezeit erworben. (3) Für die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VersAusglG § 47a VersAusglG – Erstattung nach interner Teilung von Anrechten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis.

Gesetzestext (1) Ist ein Anrecht aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis intern geteilt worden und wechselt die ausgleichspflichtige Person danach den Dienstherrn oder scheidet aus dem Dienst- oder Amtsverhältnis aus, ohne dass ein Anrecht bei dem bisherigen Versorgungsträger für sie fortbesteht, so hat der bisherige Versorgungsträger einen Anspruch auf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2330 BGB – Anstandsschenkungen.

Gesetzestext Die Vorschriften der §§ 2325 bis 2329 finden keine Anwendung auf Schenkungen, durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird. Rn 1 Anstandsschenkungen sind insb kleinere Zuwendungen wie übliche Gelegenheitsgaben zu besonderen Tagen oder Anlässen (Weihnachten, Geburtstag, Taufe, Kommunion, Hochzeit) oder wie ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Nebenleistungen (Beheizung; Versorgungsleistungen).

Rn 126 Jedenfalls im Wohn- und Gewerbemietrecht schuldet der Vermieter idR als Teil seiner Überlassungs- und Erhaltungspflicht die Beheizung der Mietsache sowie die Versorgung der Mietsache mit Wasser, Strom und Gas. a) Beheizung. Rn 127 Der Vermieter im Wohn- und Gewerbemietrecht schuldet grds die Beheizung der Mietsache (BGH NJW-RR 18, 1285 [BGH 22.08.2018 - VIII ZR 99/17] R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Wahlrecht der ausgleichsberechtigten Person (Abs. 1).

Rn 1 Liegt ein Fall der externen Teilung vor, kann der Ausgleichsberechtigte nach § 15 I frei wählen, bei welchem Versorgungsträger er ein neues Anrecht begründen oder ein bestehendes ausbauen will. Der ausgewählte Versorgungsträger muss mit der Wahl, insb mit der vorgesehenen Teilung, einverstanden sein. Auch bleibt es dem Versorgungsträger des Ausgleichspflichtigen unbenom...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB E

eBay Vertragsschluss vor 145 ff 49 eBay, Widerruf 356 12 EBV IPR Art. 43 EGBGB 13 Echtes Factoring Eigentumsvorbehalt 449 23 EC-Karte 807 1; 675f 14 E-commerce Vertragsschluss im ~ 145 6 Effet utile Art. 1 ROM I 9; vor ROM I 14 EG-Recht Art. 11 ROM I 2, 4; Art. 12 EGBGB 2; Art. 6 EGBGB 3, 11; vor ROM I 11 Ehe Auslandsbezug Art. 17b EGBGB 1 gleichgeschlechtliche Art. 17b EGBGB 1, 23 sonstig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erwerb eines eigenständigen und entsprechend gesicherten Anrechts (Abs 1 S 2 Nr 1).

Rn 4 I S 2 Nr 1 verlangt, dass der ausgleichsberechtigte Ehegatte im Wege der internen Teilung ein eigenständiges Anrecht erhält. Es muss ein eigenes Versorgungsrechtsverhältnis zwischen dem Ausgleichsberechtigten und dem Versorgungsträger begründet werden, das von dem zwischen dem Versorgungsträger und dem ausgleichspflichtigen Ehegatten bestehenden Rechtsverhältnis unabhän...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wahlrecht der ausgleichsberechtigten Person (Abs 2).

Rn 5 Gem § 23 I 2 muss der Ausgleichsberechtigte die Abfindung für seine Altersversorgung verwenden (vgl § 23 Rn 4). Gem § 24 II gilt für das ihm zustehende Wahlrecht, an welche Zielversorgung die Abfindung gezahlt werden soll, die für die externe Teilung geschaffene Regelung des § 15 entspr. Gem § 15 I (und ebenso § 23 I 2) kann er sich zwischen dem Ausbau eines bereits bes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 9 § 45 I enthält für die Bewertung betrieblicher Versorgungsanwartschaften besondere Vorschriften, die sich so weit wie möglich an die Bestimmungen des Betriebsrentenrechts anlehnen. Damit wird zum einen gewährleistet, dass künftige Änderungen des in ständiger Entwicklung befindlichen Betriebsrentenrechts auch bei der Wertermittlung im VA nachvollzogen werden können. Zum ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 Der VA folgt – wie der Zugewinnausgleich – dem formalen Prinzip der Halbteilung (s § 1 Rn 2). Die rein schematische Umsetzung dieses Grundsatzes kann jedoch bei besonderen Fallgestaltungen zu groben Ungerechtigkeiten führen. Für diese Fälle bietet § 27 eine Härteregelung, mit der besonders ungerechte oder gar verfassungswidrige Auswirkungen vermieden werden können (BVer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Verfahren und Entscheidung.

Rn 18 Für das Verfahren über einen Teilhabeanspruch gelten die gleichen Grundsätze wie für das Verfahren über die schuldrechtliche Ausgleichsrente nach § 20 (vgl § 20 Rn 24 ff). Beteiligte des Verfahrens sind der ausgleichsberechtigte Ehegatte als Antragsteller und der Träger der Hinterbliebenenversorgung als Antragsgegner (§ 219 Nr 1 und 2 FamFG), ferner – soweit vorhanden ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Übersicht.

Rn 7 Dulden heißt grds ›Hinnehmen‹ (KG NJW-RR 88, 1420; LG Berlin ZMR 19, 275; NJW 16, 2582, 2584). Bsp: Besichtigung der Wohnung durch Dritte zur Vorbereitung der Maßnahmen (s.a. § 535 Rn 61), Betretenlassen der Wohnung (s.a. § 535 Rn 61), Ertragen von Gerüchen, Lärm, Messungen, vorbereitende Maßnahmen, Unterbrechungen der Versorgung, vorübergehende Räumung. Lagert der Verm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zuordnung der Anrechte im Versorgungsausgleich.

Rn 3 Das Anrecht aus einer privaten Rentenversicherung ist derjenigen Person zuzurechnen, zu deren Versorgung die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag dienen sollen (vgl BGH FamRZ 13, 1715 Rz 8). Das wird meist – muss aber nicht stets – der Versicherungsnehmer sein. Für den VA kommt es primär auf das Bezugsrecht an und nicht darauf, auf wessen Leben die Versicherung abges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zweckbindung der Abfindung (Abs 1 S 2).

Rn 4 I 1 stellt klar, dass die Abfindung nicht zur freien Verfügung des Ausgleichsberechtigten steht, sondern zweckgebunden ist; gem I 2 muss sie für den Ausbau eines bereits vorhandenen Anrechts oder die Begründung eines neuen Anrechts verwendet werden (vgl auch § 24 Rn 5). In Betracht kommen grds nur Anrechte auf eine Versorgung für den Fall des Alters oder der Invalidität...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Leistungsstörungen.

Rn 9 Bei Nichtleistung einzelner Rentenzahlungen kann der Gläubiger Ersatz des Verzugsschadens nach §§ 280 I, 286 ff verlangen. Da das Grundgeschäft mit der Bestellung des Rentenstammrechts erfüllt wird (s.o. Rn 2), besteht kein Rücktrittsrecht nach § 323 (RGZ 106, 93, 96; Hambg MDR 64, 414; Grüneberg/Sprau § 759 Rz 4; aA die Kritiker der Einheitstheorie: zB Celle NJW-RR 90,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Umfang.

Rn 30 Die Duldungspflicht besteht, soweit und solange eine Duldung erforderlich ist (§ 555a BGB Rn 7 ff gilt analog zum Inhalt der Duldung). Was gilt, ist eine Frage des Einzelfalls. Beispiele sind das Betretenlassen, das Ertragen von Gerüchen, Lärm, Messungen, Wartungen, vorbereitende Maßnahmen, Unterbrechungen der Versorgung, das Aufbrechen, Beschädigen und Zerstören des S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Antragsberechtigung.

Rn 2 Zur Stellung des nach § 51 I zur Verfahrenseinleitung erforderlichen Antrags (s § 51 Rn 3 f) sind die Ehegatten, im Falle ihres Ablebens ihre Hinterbliebenen (BGH FamRZ 23, 358 Rz 12) sowie die von der Abänderung betroffenen Versorgungsträger berechtigt (§ 52 I iVm § 226 I FamFG). Ein Ehegatte kann den Antrag auch noch nach dem Tod des anderen Ehegatten stellen (s Rn 16...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. 2Das Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden. 3Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 werden nicht ber...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Für Anrechte sind die Grundsätze der zeitratierlichen Bewertung anzuwenden. (2) Stehen der ausgleichspflichtigen Person mehrere Anrechte im Sinne de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Antragsberechtigung (Abs 2).

Rn 2 Gem § 35 I findet die Anpassung wegen des Bezugs einer Invaliditätsrente oder vorgezogenen Versorgung nur auf Antrag statt (vgl § 35 Rn 7). § 36 II regelt dazu ergänzend, dass nur der Ehegatte antragsberechtigt ist, der hinsichtlich des gekürzten Anrechts ausgleichspflichtig ist.mehr

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§ 18 Länderübersicht / IV. Pflichtteilsrecht

Rz. 517 Pflichtteilsberechtigt sind ausschließlich die Abkömmlinge des Erblassers. Der Ehegatte und der Partner aus einer gleichgeschlechtlichen Eingetragenen Lebenspartnerschaft haben keinen Pflichtteil, ebenso wenig die Aszendenten oder die Hausgenossen. Minderjährige Abkömmlinge erhalten drei Viertel ihres gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil. Volljährige Abkömmlinge bek...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Personen, die einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führen, Abs 2 S 3.

Rn 17 Notwendig ist eine besonders enge Bindung mit dem Mieter (LG München I NZM 05, 336 stellt strenge Anforderungen, lässt enge Freundschaft nicht genügen und fordert eine Bindung, die eine weitere gleicher Art nicht zulässt). Auf eine sexuelle Beziehung kommt es nicht an; ein Vater-Sohn-ähnliches Verhältnis genügt (LG Berlin ZMR 16, 289). Ob ein Eintrittsrecht gegeben ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anknüpfungsgegenstand.

Rn 2 Der Anknüpfungsgegenstand des Art 9 entspricht im Wesentlichen der Regelungsmaterie des Verschollenheitsgesetzes. Er erfasst über die in Art 9 ausdrücklich genannten Beispiele hinaus auch alle anderen Funktionsäquivalente der – für nahezu sämtliche Rechtsverhältnisse des Verschollenen einheitliche Rechtsfolgen herbeiführenden – gerichtlichen Todeserklärung deutschen Mus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wertermittlung zum Ehezeitende (Abs 2 S 1).

Rn 5 Die nach § 5 I vorzunehmende Berechnung des Ehezeitanteils ist gem II 1 grds auf das Ende der Ehezeit (iSv § 3 I) zu beziehen. Dieses Stichtagsprinzip hat zur Folge, dass die am Ende der Ehezeit für die Höhe der Versorgung maßgebenden Daten und Faktoren festgeschrieben und für diesen Zeitpunkt der Eintritt des Versorgungsfalles sowie die Erfüllung von Warte- und Mindest...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Umfang des Anspruchs.

Rn 26 Der Umfang des Unterhalts beschränkt sich gem § 1573 IV 2 auf die Differenz zwischen dem vollen Unterhalt und dem erzielten bereinigten Arbeitseinkommen, wenn es dem geschiedenen Ehegatten nur gelungen war, den Unterhalt nachhaltig zu sichern. Dies hat der Tatrichter zu beurteilen (BGH FamRZ 01, 1291). Wegen der aus der Versorgung eines Partners zu berücksichtigenden E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unmittelbare Bewertung (Abs 2 S 1).

Rn 19 Eine unmittelbare Bewertung kommt nur in Betracht, wenn ein direkter Zusammenhang zwischen der Höhe der Versorgung und einer direkt der Ehezeit zugeordneten Bezugsgröße besteht (vgl § 39 Rn 4). Das ist bei einer betrAV insb dann der Fall, wenn das Anrecht aus Rentenbausteinen berechnet wird. Unmittelbar zu bewerten ist auch ein Anrecht aus Entgeltumwandlung, bei dem di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Versorgungsbedarf des Ausgleichsberechtigten.

Rn 4 Der Ausgleichsberechtigte kann den Ausgleich der Kapitalzahlungen erst verlangen, wenn er einen Versorgungsbedarf hat. Aus der Verweisung des § 22 S 2 auf § 20 II folgt, dass er eine laufende Versorgung iSd § 2 beziehen, die Regelaltersgrenze der GRV erreicht haben oder die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Invaliditätsversorgung erfüllen muss. Er kann den Anspr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Mindestbetrag der Versorgungskürzung (Abs 2).

Rn 6 II erklärt § 33 II für entspr anwendbar. Daraus folgt, dass die Anpassung nach I nur stattfindet, wenn die beim Ausgleichspflichtigen aufgrund des VA wirksam gewordene Kürzung der Versorgung den nach § 33 II maßgeblichen Mindestbetrag (vgl § 33 Rn 9 f) erreicht. Waren iRd internen Teilung gem § 10 II gleichartige Anrechte beider Ehegatten seitens der Versorgungsträger z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 6 Da die externe Teilung eine Form des öffentlich-rechtlichen Wertausgleichs ist, kommt sie – ebenso wie die interne Teilung nach § 10 – nur für Anrechte in Betracht, die (iSd § 19) bereits ausgleichsreif sind und für die die Ehegatten nicht durch Vereinbarung nach den §§ 6–8 einen anderweitigen Ausgleich geregelt haben (§ 9 I). Abgesehen von den in § 16 geregelten Fällen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Endenergie.

Rn 4 Endenergie ist die Menge an Energie, die der Anlagentechnik eines Gebäudes (zB Heizungsanlage, raumlufttechnische Anlage, Warmwasserbereitungsanlage) zur Verfügung stehen muss, um die insb für den Mieter erforderliche Nutzenergie (diejenige Menge an Energie, die für eine bestimmte Energiedienstleistung am Ort des Verbrauchs, zB erwärmter Raum, warmes Wasser etc, erforde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Eine Aufgabe von Wohnraum, der vom Betreuten selbst genutzt wird, durch den Betreuer ist nur nach Maßgabe des § 1821 Absatz 2 bis 4 zulässig. Eine Gefährdung im Sinne des § 1821 Absatz 3 Nummer 1 liegt insbesondere dann vor, wenn eine Finanzierung des Wohnraums trotz Ausschöpfung aller dem Betreuten zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht möglich ist oder eine häuslich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wärmelieferung.

Rn 6 Der Vermieter – bzw bei vermietetem Sondereigentum die GdW nach § 9a I 1 WEG – hat mit einem gewerblichen Wärmelieferanten (Contractor) einen Wärmeliefervertrag iSv § 2 WärmeLV geschlossen (Contracting) und beabsichtigt, die Versorgung mit Wärme und/oder Warmwasser von der Eigenversorgung auf eine eigenständig gewerbliche Lieferung durch einen Wärmelieferanten (Wärmelie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Der Rechtstyp.

Rn 1 Die Reallast gehört zur Gruppe der sog Verwertungsrechte: Der Eigentümer hat wiederkehrende Leistungen (Rn 3) zu erbringen. Mit der Bestimmung aus dem Grundstück wird kein natürlicher Leistungszusammenhang mit dem Grundstück, sondern gesetzestypisch das Recht des Berechtigten beschrieben, ggf die Immobiliarvollstreckung zu betreiben (BGH Rpfleger 78, 207). Eine Reallast...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gewerbliche Weitervermietung des (Zwischen-)Mieters.

Rn 4 Gewerbliches Handeln (Drasdo WuM 19, 19 [BGH 14.11.2018 - VIII ZR 109/18] mit Gestaltungsvorschlägen) setzt eine geschäftsmäßige, auf Dauer gerichtete Tätigkeit in Gewinnerzielungsabsicht oder doch jedenfalls in eigenem wirtschaftlichem Interesse voraus (BGH NJW 96, 2862 [BGH 03.07.1996 - VIII ZR 278/95], BayObLG NJW-RR 96, 73 [BayObLG 28.07.1995 - RE-Miet 4/94]; Leonha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Zusammentreffen mehrerer beamtenrechtlicher Anrechte (Abs 2).

Rn 18 Gem § 44 II ist beim Zusammentreffen mehrerer beamtenrechtlicher Versorgungsanrechte für die Wertberechnung des Ehezeitanteils von den sich nach Anwendung von Ruhensvorschriften (vgl zB §§ 54 BeamtVG, 55 SVG) ergebenden gesamten Versorgungsbezügen und der gesamten in die Ehezeit fallenden rgf Dienstzeit auszugehen. Das bedeutet, dass zunächst die aus den Ruhensvorschri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Summe der Rentenbausteine (Nr 3).

Rn 9 Gem II Nr 3 sind Anrechte, bei denen sich die Höhe der Versorgung aus der Summe der Rentenbausteine ergibt, ebenfalls unmittelbar zu bewerten. Aus Rentenbausteinen werden insb Betriebsrenten berechnet (vgl zB BGH FamRZ 12, 1550 für eine beitragsorientierte Leistungszusage; Frankf FamRZ 19, 1608 [LS] zu den Lufthansa-Betriebsrenten). Dem Versorgungsbeitrag wird für jedes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundstücke.

Rn 93 Mangel ja: kontaminiertes Grundwasser (BGH NJW 13, 1671 [BGH 30.11.2012 - V ZR 25/12]); als Baugrund verkauftes Grundstück auf verfüllter Kiesgrube/mit Altlasten (München RNotZ 13, 374); Altlastverdacht des Auffüllmaterials (München BeckRS 19, 150 Rz 14); geringere Größe (ca 10 %) als vereinbart (Brandbg BeckRS 08, 05064; anders bei Größendifferenz zwischen Exposé und ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beiderseitige Barunterhaltspflicht beim minderjährigen Kind.

Rn 10 Eine zusätzliche Barunterhaltspflicht des betreuenden Elternteils kommt in Betracht bei einer Aufteilung der Betreuung auf beide Eltern, bei eigenem Haushalt des Kindes mit Zustimmung des Bestimmungsberechtigten gem § 1612, bei Versterben eines Elternteils, bei fehlender Leistungsfähigkeit eines Elternteils und bei einem erheblichen finanziellen Ungleichgewicht zwische...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Über die Anpassung und deren Abänderung entscheidet das Familiengericht. (2) 1Antragsberechtigt sind die ausgleichspflichtige und die ausgleichsberechtigte Person. 2Die Abänderung einer Anpassung kann auch von dem Versorgungsträger verlangt werden. (3) Die Anpassung wirkt ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Monat der Antragstellung folgt. (4) Der Anspruch auf Anpassu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 7. Renten/Pensionen.

Rn 19 Die Grundsätze der geänderten Rspr, wonach nach Trennung/Scheidung erzieltes Erwerbseinkommen des Unterhaltsgläubigers gleichsam als Surrogat des wirtschaftlichen Werts seiner bisherigen Familienarbeit bei der Unterhaltsbemessung im Wege der Additions- bzw Differenzmethode einbezogen wird, gelten auch, wenn der Unterhalt begehrende Ehegatte aus Altersgründen nach der E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Auskunftspflicht.

Rn 2 Auskunftspflichtig ist jeder, der sich zur Zeit des Erbfalls Kenntnis vom Verbleib der Erbschaftsgegenstände verschaffen und auf den Nachlass einwirken konnte (BGH LM § 2028 Nr 1). Daher kann auch ein Miterbe Hausgenosse sein (Kobl FamRZ 14, 968), wobei aber weder Verwandtschaft noch Familienzugehörigkeit erforderlich ist. Auch das Haus- oder Pflegepersonal und der Zimm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Entscheidungen von erheblicher Bedeutung.

Rn 3 I 1 stellt klar, dass für Entscheidungen in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Kind weiterhin das gegenseitige Einvernehmen der Eltern erforderlich ist (vgl § 1627). Eine definitive Beschreibung, welche Angelegenheiten das sind, ist nicht möglich (Grüneberg/Götz § 1687 Rz 4). Im Umkehrschluss folgt aber aus I 2 und 3, dass es keine Angelegenheiten des täg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Während das neue Recht für ausgleichsreife Anrechte stets einen vollständigen Wertausgleich nach den §§ 9 ff ermöglicht, enthielt das frühere Recht Vorschriften, die den öffentlich-rechtlichen VA auf bestimmte Höchstbeträge begrenzten. So sah § 1587b V BGB aF einen Höchstbetrag für die Begründung von Anrechten in der GRV vor, der dazu führte, dass hochwertige Anrechte, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die ausgleichsberechtigte Person kann bei der externen Teilung wählen, ob ein für sie bestehendes Anrecht ausgebaut oder ein neues Anrecht begründet werden soll. (2) Die gewählte Zielversorgung muss eine angemessene Versorgung gewährleisten. (3) Die Zahlung des Kapitalbetrags nach § 14 Abs. 4 an die gewählte Zielversorgung darf nicht zu steuerpflichtigen Einnahmen oder zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat der Mieter die Betriebskosten für Wärme oder Warmwasser zu tragen und stellt der Vermieter die Versorgung von der Eigenversorgung auf die eigenständig gewerbliche Lieferung durch einen Wärmelieferanten (Wärmelieferung) um, so hat der Mieter die Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten zu tragen, wennmehr