Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 9. Ausnahmen vom Grundsatz des abschließenden Ausgleichs über den Versorgungsausgleich

Rz. 153 Ein ergänzender Unterhaltsanspruch wegen ehebedingter Nachteile in der Versorgungssituation ist nicht von vornherein ausgeschlossen, wenn der Versorgungsausgleich noch nicht zu einer Halbteilung der in der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte geführt hat.[220] Rz. 154 Die erste Ausnahme liegt vor, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte trotz vorhandener Anrechte wegen ...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / J. Auswirkungen aus dem Versorgungsausgleich aufgrund der Rechtskraft der Scheidung

Rz. 397 Ist der Versorgungsausgleich durchgeführt, ergeben sich Konsequenzen für den Rentenbezug. Diese treten allerdings nicht direkt mit der Rechtskraft der Scheidung ein, sondern mit zeitlicher Verzögerung im Rentenfall. Erst dann bezieht der Ausgleichsberechtigte aufgrund der im Versorgungsausgleich zu seinen Gunsten übertragenen anteiligen Anrechte eine höhere Rente bzw...mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / VII. Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Rz. 54 Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs kraft Gesetzes ist möglich Rz. 55 Die materiellrechtlichen Voraussetzungen für diesen Ausschluss des Versorgungsausgleichs kraft Gesetzes werden behandelt im Teil Zustellung Scheidungsbeschluss, siehe § 14 Rdn ...mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / III. Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Rz. 50 Nach § 18 VersAusglG soll das Familiengericht bei Bagatellwerten vom Ausgleich der Anrechte absehen. Voraussetzung dafür ist, dass der Ausgleichswert eines Anrechts oder die Differenz der Ausgleichswerte beiderseitiger Anrechte gleicher Art gering ist. Für die Geringfügigkeit gibt § 18 Abs. 3 VersAusglG zwei unterschiedliche Grenzwerte vor, die beide an die allgemeine...mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / I. Regelungsinhalt

Rz. 56 Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich nach § 6 Abs. 1 VersAusglG unterliegen keinen zeitlichen Beschränkungen. Sie können im Erstverfahren sowie im Anpassungs- und Abänderungsverfahren getroffen werden. Allein die Formerfordernisse differieren (§ 7 Abs. 1 VersAusglG). Grundsätzlich können die Ehegatten den Inhalt ihrer Vereinbarung frei disponieren.[93] Rz. 57 D...mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / III. Übersicht über die Anrechte der Beteiligten

Rz. 45 Da die Auskünfte der Versorgungsträger nicht gleichzeitig eingehen, ist es nicht immer einfach, die Übersicht zu behalten. Für die praktische Behandlung kann folgende Checkliste eingesetzt werden. Rz. 46mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / b) Sonderfälle

Rz. 24 Andere Leistungsformen, insbesondere Naturalleistungen, die der Alterssicherung dienen (Wohn- und andere Nutzungsrechte, Kohle- und Bierdeputate, subventionierter Strombezug und verbilligte Beförderungsleistungen) sind möglich. Jedoch unterfallen Sachleistungen der betrieblichen Altersversorgung nicht dem Versorgungsausgleich.[19] Anrechte aus Lebensversicherungen sind...mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / 2. Taktische Überlegungen für das Scheidungsverfahren

Rz. 12 Nicht selten wollen Eheleute im Überschwang der Gefühle zu Beginn eines Versöhnungsversuches sogleich ihre ernsten Absichten durch Rücknahme des Scheidungsantrags und Beendigung des Scheidungsverfahrens unterstreichen. Zu bedenken ist aber, dass wegen der oben beschriebenen Stichtagsregelungen auf diese Weise bestimmte Rechtspositionen im Versorgungsausgleich und Zuge...mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / 3. Teilungsarten

Rz. 43 Nach den gesetzlichen Vorgaben sind Anrechte in der Regel intern zu teilen (§ 9 Abs. 2 VersAusglG). Dagegen kommt eine externe Teilung nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht.mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / 1. Grundsatz der Halbteilung

Rz. 37 Sämtliche Ehezeitanteile werden zu gleichen Teilen unter den Ehegatten aufgeteilt und einzeln ausgeglichen (sog. Hin-und-Her-Ausgleich). Dieses Halbteilungsprinzip gilt für alle Ausgleichsformen des Versorgungsausgleichsrechts.mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / 2. Ehezeitanteil

Rz. 17 Der Ehezeitanteil wird vom Versorgungsträger jeweils in der für das auszugleichende Anrecht nach § 5 Abs. 1 VersAusglG maßgebenden Bezugsgröße berechnet.mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / 4. Auszugleichende Anrechte

Rz. 22 Die auszugleichenden Anrechte werden in § 2 Abs. 2 VersAusglG näher definiert. a) Aufzählung der im Versorgungsausgleich auszugleichenden Anrechte Rz. 23 Demnach ist ein Anrecht auszugleichen,mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / II. Wirksamkeitsprüfung

Rz. 64 Dem Versorgungsausgleich ist die zweithöchste Rangstelle innerhalb des Kernbereichs des Scheidungsfolgenrechts eingeräumt.[104] Eine evident einseitige, durch die individuelle Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse und die Berücksichtigung der Belange der Ehegatten nicht gerechtfertigte Lastenverteilung ist nicht hinzunehmen.[105] Wesentliche Bedeutung kommt der F...mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / 2. Zeitpunkt des Ausgleichs

Rz. 38 Im Regelfall ist bei der Scheidung auszugleichen (§§ 9 ff. VersAusglG). Rz. 39 In Sonderfällen kann aber auch ein späterer Ausgleich erfolgen (§§ 20 ff. VersAusglG), über den nur auf Antrag zu entscheiden ist (§ 223 FamFG). Rz. 40 Dieser spätere Ausgleich betrifft einmal den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich; hierbei sind die Fälligkeitsvoraussetzungen des § 20 Abs...mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / a) Unmittelbare Bewertung, § 39 VersAusglG

Rz. 26 Eine unmittelbare Bewertung erfolgt, wenn die Höhe der Versorgung Rz. 27...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / d) Kompensation von ehebedingten Nachteilen / ehebedingte Vorteile

Rz. 199 In der Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte wird nicht selten der Begriff der "Kompensation" erwähnt.[322] Der ehebedingte Nachteil rechtfertigt nur dann einen fortdauernden Unterhaltsanspruch, wenn dieser Nachteil nicht zwischenzeitlich entfallen oder durch anderweitige erlangte – ehebedingte – Vorteile kompensiert worden ist.[323] Eine – wie auch immer ausgest...mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / 5. Grundsätze der Wertermittlung

Rz. 25 Das Gesetz unterscheidet 3 Bewertungsformen, die in einer Stufenfolge zueinander stehen: a) Unmittelbare Bewertung, § 39 VersAusglG Rz. 26 Eine unmittelbare Bewertung erfolgt, wenn die Höhe der Versorgungmehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / f) Korrespondierender Kapitalwert

Rz. 34 Der Versorgungsträger muss dem Gericht – wenn es sich dabei nicht um einen Kapitalbetrag handelt – auch den korrespondierenden Kapitalwert nach § 47 VersAusglG mitteilen, der dem Betrag entspricht, der zum Ende der Ehezeit aufzubringen wäre, um beim Versorgungsträger des Ausgleichspflichtigen ein Anrecht in Höhe des Ausgleichswerts zu begründen. Praktisch handelt es s...mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / 1. Ehezeit

Rz. 15 Ehezeit ist nach § 3 Abs. 1 VersAusglG der Zeitraum Beispiel: Die Ehe ist am 23.5.1991 geschlossen worden und der Scheidungsantrag wurde am 14.5.2021 zugestellt. Gesetzliche Ehezeit für den Versorgungsausgleich ist hier...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / II. Risiken eines verfrühten Antrags

Rz. 151 Auch ist das Risiko eines verfrühten – also vor Ablauf des Trennungsjahres gestellten – Scheidungsantrags zu bedenken.[146] Rz. 152 Scheidungsanträge, die bereits vor Ablauf des Trennungsjahres eingeleitet werden, sind unzulässig (soweit nicht die Voraussetzungen eines Härtefalles vorliegen). Wird der Antrag in erster Instanz abgewiesen, kann dieser Antrag auch in der...mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / c) Bewertung von Betriebsrenten, § 45 VersAusglG

Rz. 29 Für Anrechte im Sinne des Betriebsrentengesetzes bestimmt § 45 VersAusglG, dass der Wert des Anrechts als Rentenbetrag nach § 2 BetrAVG (Höhe der unverfallbaren Anwartschaft) oder der Kapitalwert nach § 4 Abs. 5 BetrAVG (Übertragungswert) maßgeblich ist.mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / e) Bewertung nach Billigkeit (§ 42 VersAusglG)

Rz. 33 Führt weder die unmittelbare Bewertung noch die zeitratierliche Bewertung zu einem angemessenen, dem Halbteilungsgrundsatz entsprechenden Ergebnis, so ist der Wert gemäß § 42 VersAusglG nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung versicherungsmathematischer Grundsätze zu ermitteln.mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / I. Inhalt der Regelung des § 33 VersAusglG

Rz. 400 Der Ausgleichpflichtige erhält, obwohl der Berechtigte davon noch keinen Vorteil hat, nur eine gekürzte Versorgung. Der Berechtigte hat durch die Kürzung des Versorgungsausgleichs einen geringeren Unterhaltsanspruch. § 33 VersAusglG regelt die Anpassung nach Rechtskraft der Scheidung.[602] Rz. 401 Die Vorschrift ist unabhängig davon anzuwenden, ob der Berechtigte nur ...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / a) Bedeutung der gegenwärtigen und zukünftigen wirtschaftlichen Situation der Eheleute

Rz. 179 Die wirtschaftliche Situation beider Ehegatten kann bei der Billigkeitsabwägung des § 1578b Abs. 2 BGB nicht ausgeklammert werden, da es um die Abwägung der beiderseitigen Zumutbarkeit einer fortdauernden, unbefristeten Unterhaltsverpflichtung geht.[255] Rz. 180 Praxistipp:mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / 6. Grundsätze der externen Teilung

Rz. 48 In bestimmten Sonderfällen sieht das Gesetz eine externe Teilung vor, also die Begründung eines Anrechts außerhalb des auszugleichenden Versorgungssystems. Praktisch bedeutet dies, dass der Versorgungsträger sich gegenüber dem ausgleichsberechtigten Ehegatten "freikauft", indem auf seine Kosten für diesen Ehegatten bei einem anderen Versorgungsträger eine Anwartschaft...mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / 2. Kontenklärungsantrag bei Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 38 Der Kontenklärungsantrag ist ein Antrag an den zuständigen Versorgungsträger, das Rentenkonto des Ehegatten zu klären und praktisch fiktiv einen Rentenbescheid zu erstellen, in dem die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften besonders ausgewiesen und errechnet werden. Der Kontenklärungsantrag muss auf einem entsprechenden Formular des Versorgungsträgers ge...mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / 4. Grundsätze der internen Teilung

Rz. 44 Nach § 10 Abs. 1 VersAusglG überträgt das Familiengericht bei der internen Teilung zulasten des Anrechts des Ausgleichspflichtigen für den Ausgleichsberechtigten ein Anrecht in Höhe des Ausgleichswerts bei dem Versorgungsträger, bei dem das auszugleichende Anrecht besteht. Der Ausgleichsberechtigte erwirbt also ein eigenes Anrecht im Versorgungssystem des Ausgleichspf...mehr

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§ 6 Ablauf von 3 Trennungsj... / B. Vorzeitiger Zugewinnausgleich

Rz. 2 Es kann gem. § 1385 BGB ohne weitere Prüfung vorzeitiger Zugewinnausgleich gerichtlich geltend gemacht werden. Rz. 3 Praxistipp: Das Abwarten eines längeren Trennungszeitraumes kann erhebliche Nachteile für den Mandanten nach sich ziehen, über die dieser ausreichend belehrt werden sollte.mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / 3. Ausgleichswert

Rz. 18 Der Ausgleichswert ist nach § 1 Abs. 2 VersAusglG die Hälfte des Werts des Ehezeitanteils eines Anrechts. Dabei handelt es sich – vorbehaltlich des Abzugs anteiliger Teilungskosten nach § 13 VersAusglG – um den Wert, der zugunsten des Ausgleichsberechtigten übertragen wird. Rz. 19 Der Ausgleichswert hat u.a. auch Bedeutung für die möglichen Ausgleichsformen. Denn von d...mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / d) Bewertung privater Lebensversicherungen

Rz. 30 Anrechte aus privaten Lebensversicherungen sind nach den Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes zu bewerten (§ 46 VersAusglG). Maßgebend ist der nach § 169 Abs. 3 VVG auf der Grundlage des Deckungskapitals zu ermittelnde, ehezeitliche Rückkaufswert; Stornokosten sind nicht abzuziehen. Rz. 31 Für fondsgebundene Versicherungen, bei denen kein Deckungskapital im e...mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / b) Zeitratierliche Bewertung, § 40 VersAusglG

Rz. 28 Bei Anrechten, die nicht unmittelbar zu bewerten sind, ist der Wert des Ehezeitanteils auf der Grundlage eines Zeit-Zeit-Verhältnisses zu berechnen. Der zeitratierlichen Bewertung unterliegen vor allem Anrechte, bei denen die Höhe der Versorgung vom Entgelt abhängt, das bei Eintritt des Versorgungsfalls gezahlt wird. Dazu gehören die Beamtenpensionen und Anrechte aus ...mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / I. Auskunftspflichten

Rz. 31 § 220 FamFG normiert die verfahrensrechtlichen Auskunftspflichten. Das Familiengericht kann danach über Grund und Höhe der auszugleichenden Anrechte Auskünfte anfordern, und zwar Rz. 32 Praxistipp: Die Auskunftspflicht besteht auch für den Ehegatten, der s...mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / 5. Teilungskosten

Rz. 47 Der Versorgungsträger kann nach § 13 VersAusglG die Teilungskosten in angemessener Höhe mit den Anrechten der Ehegatten verrechnen. Durch den Abzug der Teilungskosten soll nur der mit der internen Teilung verbundene Mehraufwand ausgeglichen werden.[22] Die Teilungskosten werden in der Auskunft mitgeteilt.mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / VI. Vorgerichtliche Auskunftsansprüche – § 4 VersAusglG

Rz. 53 Die Ehepartner sind nach § 4 Abs. 1 VersAusglG verpflichtet, die für den Versorgungsausgleich erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Nützlich kann dieser Anspruch vor allem sein, wenn es darum geht, im Vorfeld eines Scheidungsverfahrens Vereinbarungen über die Scheidungsfolgen zu treffen. Wird diese geschuldete Auskunft trotz Aufforderung nicht erteilt, steht dem die A...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / X. Regelung durch Trennungsvereinbarung

Rz. 250 Auch über der Rechtssituation während der Trennungszeit können die Ehegatten Regelungen treffen. Die Trennungsvereinbarung hat gegenüber der Scheidungsfolgenregelung einen eigenen Regelungsbereich, da die Scheidung zu dieser Zeit noch nicht beabsichtigt sein muss. In einer Krisensituation zwischen "intakter" und "gescheiterter" Ehe wird eine einvernehmliche Regelung ...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / II. Verfahrensfragen

Rz. 404 Über die Anpassung und die Abänderung entscheidet das Familiengericht (§ 34 Abs. 1 VersAusglG). Antragsberechtigt sind die ausgleichspflichtige und die ausgleichsberechtigte Person (§ 34 Abs. 2 S. 1 VersAusglG). Die Abänderung einer Anpassung kann auch von dem Versorgungsträger verlangt werden (§ 34 Abs. 2 S. 2 VersAusglG). Rz. 405 Praxistipp:mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 10. Durch Entwicklung nach der Scheidung ausgelöste Versorgungsnachteile

Rz. 156 Die Sperre, nach der ein Ausgleich der während der Ehe entstandenen Versorgungsnachteile regelmäßig bereits über den Versorgungsausgleich ausgeglichen worden ist, findet naturgemäß keine Anwendung mehr, wenn die Versorgungsnachteile zwar kausal auf Entwicklungen und Umstände vor der rechtskräftigen Scheidung zurückzuführen sind, sich aber erst danach auswirken. Solch...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 11. Ehebedingte Vorteile bei der Altersvorsorge

Rz. 166 In der Praxis kann infolge der Durchführung des Versorgungsausgleichs auch der – umgekehrte – Effekt eintreten, dass nämlich der unterhaltsberechtigte Ehegatte durch den Versorgungsausgleich mehr erhalten hat, als er selbst als lediger Berufstätiger ohne Ehe bei eigener Erwerbstätigkeit hätte erwirtschaften können (ehebedingte Vorteile).[238] Dies ist insbesondere da...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Die Zustellung des Scheidungsantrags wird durch das Gericht erst veranlasst, nachdem Kostenvorschuss eingezahlt oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist. Rz. 2 Praxistipp: Aus praktischen Gründen ist es ratsam, den Kostenvorschuss auf der Basis des selbst geschätzten vorläufigen Verfahrenswertes (Scheidung und Versorgungsausgleich) sofort selbst einzuzahlen (sieh...mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / II. Vorzulegende Unterlagen

Rz. 35 Das Familiengericht benötigt von beiden Eheleuten umfassende Informationen über die während der Ehe erworbenen Anrechte Altersversorgung. Diese Informationen müssen auf bestimmten Formularen erteilt werden, die ggf. in einer entsprechenden Auflage des Familiengerichts im Einzelnen bezeichnet werden: 1. Formular V10 Rz. 36 Hierbei handelt es sich um einen Fragebogen, in ...mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / 4. Formular über die Anerkennung der Kindererziehungszeiten

Rz. 43 Das Formular über die Anerkennung der Kindererziehungszeiten ist erforderlich, wenn ein Ehegatte Kinder betreut hat.mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / I. Scheidungsbeschluss

Rz. 2 Die Entscheidung zur Scheidung (Beschluss) ist hinsichtlich der Heiratsdaten zu überprüfen. Praxistipp:mehr

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§ 7 Einreichung des Scheidu... / F. Verfahrensgegenstände im Scheidungsverbund (Folgesachen)

Rz. 12 Die Folgesache Versorgungsausgleich (dazu § 11 Rdn 27) wird immer automatisch mit dem Scheidungsantrag eingeleitet. Rz. 13 Bereits mit dem Scheidungsantrag können noch weitere Verbundanträge (dazu § 11 Rdn 77) eingereicht werden, über die zusammen mit der Scheidung entschieden wird). Verbundanträge können aber auch noch im Laufe des Scheidungsverfahrens eingereicht wer...mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / 1. Formular V10

Rz. 36 Hierbei handelt es sich um einen Fragebogen, in den jeder Ehepartner detailliert seine Versorgungsanrechte mit Versicherungsnummer und Träger der Versorgung einzutragen hat. Der Formularbogen muss unterschrieben und – ggf. über den bevollmächtigten Anwalt – beim Familiengericht eingereicht werden. Rz. 37 Achtung! Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass alle Anre...mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / 3. Bruttoarbeitsentgeltbescheinigung (DEVO)

Rz. 42 Auf diesem besonderen Formular des Rentenversicherungsträgers bescheinigt der Arbeitgeber das Bruttoeinkommen des Ehegatten in den letzten Monaten der Ehezeit seit dem Jahreswechsel (sog. Bruttoarbeitsentgeltbescheinigung).mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / 5. Beamte und Selbstständige

Rz. 44 Beamte oder Selbstständige, die nicht sozialversichert waren, benötigen keinen Kontenklärungsantrag und keine Bruttoarbeitsentgeltbescheinigung, müssen aber den Formularsatz V10 ausfüllen und dort ihre Altersversorgung offenbaren.mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 8. Nachteil durch verringerte Altersversorgung

Rz. 149 Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit führen regelmäßig zu verringerten Rentenanwartschaften mit der von Versorgungsnachteilen.[213] Rz. 150 Praxistipp: Diese Fragen werden erst dann praktisch relevant, wenn die Unterhaltsberechtigte Auch der der Bezug einer Erwerbsminderungsrente (Erwerbsunf...mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / V. Mögliche Rücknahme des Scheidungsantrages

Rz. 20 Ein Ehescheidungsantrag kann bis zur Rechtskraft der Scheidung gegenüber dem erstinstanzlichen Gericht zurückgenommen werden; der Einlegung einer Beschwerde bedarf es nicht.[13] Rz. 21 Bei einer zulässigen Rücknahme des Scheidungsantrags im Beschwerdeverfahren ist gem. §§ 141, 113 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 269 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 ZPO auszusprechen, dass der die Scheidung...mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / I. Unwirksamkeit wegen Sittenwidrigkeit

Rz. 26 Erforderlich ist auf der Basis des Wortlauts eines Ehevertrages die "interessengerechte Auslegung" der Vereinbarung, bei der maßgeblich der Sinn und Zweck einer Klausel sowie deren wirtschaftliche Bedeutung Berücksichtigung finden.[36] Rz. 27 Der BGH hat dem Grundsatz der Ehevertragsfreiheit Grenzen gesetzt.[37] Ausgehend von der Dispositionsfreiheit der Eheleute muss ...mehr

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Literaturverzeichnis

Beck’sches Formularbuch Familienrecht, 5. Aufl. 2017 Beck’sches Notarhandbuch, Ehe- und Familienrecht, 7. Aufl. 2019 Bergschneider, Richterliche Inhaltskontrolle von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen, 2008 Bergschneider, Verträge in Familiensachen, 6. Aufl. 2018 Büte/Poppen/Menne, Unterhaltsrecht, 3. Aufl. 2015 Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 12. Aufl. 2019 Eder u.a., Das...mehr