Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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Versorgungsausgleich / 5.2.5 Sonstige Renten und wiederkehrende Leistungen

Die berufsständischen Versorgungseinrichtungen, z. B. für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten und die landwirtschaftliche Alterssicherung (ALG) standen lange Zeit auch bei Durchführung des Versorgungsausgleichs nur Mitgliedern offen. Zwischenzeitlich lassen sie überwiegend die Begründung eines Anrechts ...mehr

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Versorgungsausgleich / 6.1.2 Externe Teilung

Ausnahmsweise kommt auch eine externe Teilung beim Wertausgleich in Betracht. In diesem Fall wird der Wert des auszugleichenden Anrechts ermittelt und ausbezahlt, um damit in einem anderen Versorgungssystem Anrechte zu schaffen. Der ausgleichsberechtigte Partner erwirbt somit bei der externen Realteilung ein Anrecht bei einem anderen Versorgungsträger, als demjenigen, bei de...mehr

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FF 10/2020, Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 2.9.2020 Die Strukturreform im Jahr 2009 hat den Versorgungsausgleich umfassend auf eine neue Grundlage gestellt. In Abkehr von dem früheren Ausgleichssystem, das eine Gesamtsaldierung der Versorgungsanrechte und einen Einmalausgleich über die gesetzliche Rentenversicherung vorsah, wurde das Prin...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2020 ... / 2.8 Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten

Rz. 430 Gesetzlicher Versorgungsausgleich Achtung Gesetzlicher Versorgungsausgleich führt nicht zu Sonderausgaben Ein gesetzlicher Versorgungsausgleich ("öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich") führt nicht zum Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 oder Nr. 4 EStG. Wird eine Ehe geschieden, werden die während der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften durch das Fam...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 2.1 Steuerpflicht

Rz. 321 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen gewöhnlichen Aufenthalt im...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 2 Unterhaltsleistungen

Rz. 950 [Ausgleichszahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs → Zeile 5] Informationen zu dem Thema finden Sie in den → Tz 430 ff. Rz. 951 [Unterhaltsleistungen → Zeile 6] Hierzu lesen Sie bitte die → Tz 420 ff. Rz. 952 [Werbungskosten → Zeile 7] Als Werbungskosten sind Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts abzugsfähig, wenn der Unterhaltsempfänger die Unte...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 5 Weitere Renten

Rz. 944 Wegen der Besteuerung weiterer Renten wird verwiesen auf: Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs bei Ehegatten, soweit bei der ausgleichsverpflichteten Person Sonderausgaben abgezogen werden (§ 22 Nr. 1a EStG; → Tz 431). Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, soweit sie beim Zahlenden als So...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 451 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 13–18] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 452 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2020 ... / 2 Abziehbare Sonderausgaben

Rz. 27 Sonderausgaben-Pauschbetrag Haben Sie keine oder nur ganz geringe in der Anlage Sonderausgaben aufgeführten Aufwendungen, wird für diese Sonderausgaben ein Pauschbetrag von 36 EUR, bzw. 72 EUR bei Zusammenveranlagung von Ehegatten, berücksichtigt (§ 10c EStG). Rz. 28 [Kirchensteuer, Kirchgeld → Zeile 4] Hier tragen Sie alle im Veranlagungsjahr von Ihnen oder Ihrem Ehega...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 2 Wiederkehrende Bezüge, Unterhalt, Leistungen (Seite 1)

Rz. 244 [Wiederkehrende Bezüge → Zeile 4] In Zeile 4 sind im Wesentlichen Versorgungsleistungen aufgrund von Vermögensübertragungen, Altenleistungen in der Land- und Forstwirtschaft oder Aufwendungen aufgrund eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs, wenn der Zahlende die Zahlungen als Sonderausgaben abziehen will, einzutragen (→ Tz 948 ff.). Soweit die Einkünfte dem Tei...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 3 Private Veräußerungsgeschäfte (Seite 2)

Rz. 249 [Private Veräußerungsgeschäfte → Zeilen 31–52] In den Zeilen 31 bis 52 sind Gewinne bzw. Verluste aus sog. "Spekulationsgeschäften" zu erfassen (→ Tz 959 ff.). →Spekulationsgeschäfte Gewinne aus derartigen Verkäufen bleiben steuerfrei, wenn sie im Jahr nicht mehr als 599 EUR betragen. Dieser Betrag gilt bei Eheleuten getrennt für die Geschäfte des jeweiligen Ehegatten....mehr

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FF 09/2020, Die Crux mit de... / III. Stringente Haftung des Anwalts

Letztlich ist auf die strenge Anwaltshaftung hinzuweisen.[20] Ein Rechtsanwalt haftet danach für vermeidbare steuerlich nachteilige Auswirkungen einer von ihm empfohlenen Vertragsgestaltung grundsätzlich auch dann, wenn eine Beratung in steuerrechtlicher Hinsicht nicht ausdrücklich Inhalt des ihm erteilten Mandats gewesen ist. Auch wenn sich also ein erteilter Beratungsauftra...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / 4. Begrenzung und Befristung nach § 1578b BGB

Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ist nach § 1578b Abs. 1 S. 1 BGB auf den angemessenen Lebensbedarf herabzusetzen, wenn eine an den ehelichen Lebensverhältnissen orientierte Bemessung des Unterhaltsanspruchs auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes unbillig wäre. Nach § 1578b Abs. 2 S. 1 BG...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Besonderheiten bei Eheleuten bzw Lebenspartnern

Rz. 9 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Für zusammenveranlagte > Ehegatten bzw eingetragene > Lebenspartner (> Ehegattenbesteuerung Rz 4/4, 25–34) ist es unerheblich, wer von beiden die SA geleistet hat (§ 26b EStG; BFH 89, 69 = BStBl 1967 III, 596; BFH 164, 235 = BStBl 1991 II, 690; > R 10.1 EStR; im Einzelnen > Ehegattenbesteuerung Rz 29 ff). Rz. 9/1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bei...mehr

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FF 0708/2020, Rechtsprechun... / Versorgungsausgleich

BVerfG, Beschl. v. 26.5.2020 – 1 BvL 5/18 1. Der Versorgungsausgleich kann verfassungswidrig sein, wenn bei der verpflichteten Person eine Kürzung des Anrechts erfolgt, ohne dass sich dies entsprechend im Erwerb eines selbstständigen Anrechts für die berechtigte Person auswirkt. Transferverluste aufgrund externer Teilung können zur Zweckverfehlung der Kürzung des Anrechts und...mehr

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FF 0708/2020, Externe Teilung im Versorgungsausgleich ist bei verfassungskonformer Normanwendung mit dem Grundgesetz vereinbar

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 40/2020 vom 26.5.2020 Urt. v. 26.5.2020 – 1 BvL 5/18 Bei verfassungskonformer Anwendung ist die Regelung zur externen Teilung bestimmter Anrechte aus der betrieblichen Altersvorsorge mit den Eigentumsgrundrechten der ausgleichspflichtigen und der ausgleichsberechtigten Person vereinbar. Sie wahrt dann auch die verfassungsrecht...mehr

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FF 0708/2020, Abtrennung von Folgesachen (Versorgungsausgleich und Güterrecht)

FamFG § 140 Abs. 2 Nr. 4, 5 Leitsatz 1. Die Voraussetzungen der Abtrennung nach § 140 FamFG sind für jede abzutrennende Folgesache gesondert zu prüfen. 2. Zur Annahme einer außergewöhnlichen Verzögerung (Abtrennung nach § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG) angesichts der Corona-Krise. 3. Zur unzumutbarer Härte (Abtrennung nach § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG) im Falle einer gefährlichen Körperv...mehr

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FF 0708/2020, Externe Teilu... / Urt. v. 26.5.2020 – 1 BvL 5/18

Bei verfassungskonformer Anwendung ist die Regelung zur externen Teilung bestimmter Anrechte aus der betrieblichen Altersvorsorge mit den Eigentumsgrundrechten der ausgleichspflichtigen und der ausgleichsberechtigten Person vereinbar. Sie wahrt dann auch die verfassungsrechtlichen Grenzen faktischer Benachteiligung von Frauen. Dafür müssen die Gerichte den Ausgleichswert bei...mehr

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FF 0708/2020, Das Kind nicht mit dem Bade ausschütten - wider die Abschaffung des Versorgungsausgleichs

Erwiderung auf Franz, FF 2020, 102 Einführung In seinem Beitrag legt Franz die bis heute nicht vollständig behobenen Mängel des Versorgungsausgleichs dar. Während in der Überschrift des Aufsatzes noch ein Fragezeichen hinter dem Titel "Abschied vom Versorgungsausgleich" steht, befürwortet er am Schluss die Abschaffung dieses Rechtsinstituts in der Zukunft. Dem kann nicht zugest...mehr

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FF 0708/2020, Abtrennung vo... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die gemäß §§ 58 ff. FamFG statthafte Beschwerde des Antragsgegners, die mit Senatsbeschluss vom 16.3.2020 dem Einzelrichter zur Entscheidung übertragen wurde, ist unbegründet und daher zurückzuweisen. [2] Soweit mit der Beschwerde ausschließlich gerügt wird, die Abtrennung der Folgesache Zugewinnausgleich (abgetrennt wurde zudem die Folgesache Versorgungsausgle...mehr

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FF 0708/2020, Das Kind nich... / Einführung

In seinem Beitrag legt Franz die bis heute nicht vollständig behobenen Mängel des Versorgungsausgleichs dar. Während in der Überschrift des Aufsatzes noch ein Fragezeichen hinter dem Titel "Abschied vom Versorgungsausgleich" steht, befürwortet er am Schluss die Abschaffung dieses Rechtsinstituts in der Zukunft. Dem kann nicht zugestimmt werden.mehr

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FF 0708/2020, Das Kind nich... / I) Mängel des geltenden Rechts

Franz listet zunächst folgende Mängel des Versorgungsausgleichs[1] auf: Dieser Einwand trifft angesichts der Vielzahl unterschiedlicher Versorgungssysteme zu, beschränkt sich aber nicht auf den Versorgungsausgleich (VA). Vielmehr gilt dies in gleicher Weise für den Ehegattenunterhalt und den Zugewinnausgleich, deren Abschaffung nicht gefordert wird...mehr

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AGS 07/2020, Mutwilligkeit ... / Leitsatz

Die Voraussetzungen für Verfahrenskostenhilfe für eine nachträglich erhobene Folgesache Zugewinnausgleich sind unabhängig von einer – auf eine Ehesache und den Versorgungsausgleich beschränkte – Ausgangsbewilligung zu prüfen und in Ansehung der Hilfsbedürftigkeit ist auf den Zeitpunkt der Entscheidung über das jetzige Gesuch abzustellen. Wer es in Kenntnis eines laufenden Ver...mehr

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AGS 07/2020, Mutwilligkeit ... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 113 Abs. 1 FamFG, §§ 127 Abs. 2, 567 ff. ZPO statthafte und auch i.Ü. zulässige Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Das AG hat die Voraussetzungen einer Verfahrenskostenhilfe-Bewilligung für die nachträglich erhobene Folgesache Zugewinnausgleich zutreffend unabhängig von der – auf die Ehesache und den Versorgungsausgleich beschränkte – Ausgangsbewilligung geprüft und in...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Ehescheidungskosten

Rz. 3 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Scheidungskosten sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (> Prozesskosten) iSd § 33 Abs 2 Satz 4 EStG. Sie sind durch die Einführung des § 33 Abs 2 Satz 4 EStG seit dem VZ 2013 vom Abzug als > Außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen (für VZ vor 2013 > Rz 4 ff). Ein Stpfl erbringt die Aufwendungen für ein Scheidungsverfahren ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Nachversicherung

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Wenn der ArbG einen ArbN nach einem unzulässigen Ausschluss von der betrieblichen Altersversorgung (ZVK) nachversichert und die dafür aufgewandten Beträge wie zB bei einer Direktversicherung zum > Zufluss von Arbeitslohn führen (> Betriebliche Altersversorgung Rz 83), wird der ArbN mit zusätzlichen Steuern belastet. Diese hat er arbeitsrechtl...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ehegatten

Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Zum wirksamen Abschluss einer Ehe > Familienstand Rz 3 und > Eheschließung. Zu den > Steuerklassen für Ehegatten. Zu einem Dienstverhältnis unter Ehegatten > Arbeitnehmer Rz 83 ff. Zum Güterstand der Ehegatten > Eheliches Güterrecht. Zur Besteuerung von Ehegatten > Ehegattenbesteuerung. Zur Scheidung der Ehe und den steuerlichen Folgen > Ehescheidu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Erwerb einer "gebrauchten" Police

Rz. 29 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 "Gebrauchte" sind solche Versicherungen, bei denen dem Stpfl Rechte und Pflichten aus einem von einer anderen Person abgeschlossenen Vertrag entgeltlich abgetreten werden. Beiträge zu solchen Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall sind grundsätzlich vom SA-Abzug ausgeschlossen (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b Satz 6 EStG 2004; > Rz 16). Wer...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Einzelfälle von A–Z

Rz. 15 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Abschreibungen Der Ansatz von > Absetzung für Abnutzung kommt zunächst nur für > Arbeitsmittel in Betracht. Anteilige Gebäude-AfA kann angesetzt werden, wenn ein steuerlich anzuerkennendes häusliches > Arbeitszimmer Rz 53 gegeben ist. Altenheim Zur Lebensführung gehört regelmäßig auch die altersbedingte Unterbringung in einem Heim. Nur wenn e...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Steuerlich irrelevante Vertragsänderungen

Rz. 28 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Sonstige Änderungen des Versicherungsvertrags sind grundsätzlich nur dann ohne schädliche Auswirkung (> Rz 27) auf die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn sein Inhalt und wirtschaftlicher Gehalt unverändert bleiben. Das gilt aber nicht für Vertragsanpassungen, die bereits bei Vertragsabschluss vereinbart worden sind. Unschädlich ist deshalb e...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Abgrenzung der beruflichen von der privaten Sphäre im EStG

Rz. 3 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die Trennung der beruflich/betrieblich veranlassten und deshalb als WK/BA abziehbaren Aufwendungen von den privat veranlassten, über den > Grundfreibetrag und den > Familienleistungsausgleich hinaus nicht abziehbaren Aufwendungen ist im Prinzip bezogen auf den Einzelfall erforderlich (zu solchen Einzelfällen > Rz 15). Vorrangig hat aber der G...mehr

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FF 06/2020, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 26.2.2020 – XII ZB 531/19 a) Das Verfahren über die Aussetzung der Kürzung einer laufenden Versorgung richtet sich gegen den Versorgungsträger als Antragsgegner. Die ausgleichspflichtige und die ausgleichsberechtigte Person sind entweder Antragsteller oder weitere Beteiligte des Verfahrens (im Anschl. an Senatsbeschl. v. 2.8.2017 – XII ZB 170/16, FamRZ 2017, 1...mehr

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FF 06/2020, Totalrevision des Versorgungsausgleichs nach Tod des Ausgleichsberechtigten

Leitsatz 1. Im Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG (Totalrevision) ist die Vorschrift über den Tod eines Ehegatten (§ 31 VersAusglG) uneingeschränkt anzuwenden; die Anwendung des § 31 Abs. 1 S. 2 VersAusglG führt deshalb im Falle eines Vorversterbens des insgesamt Ausgleichsberechtigten dazu, dass der überlebende, insgesamt ausgleichspflichtige Ehegatte sein während der...mehr

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FF 06/2020, Totalrevision d... / Leitsatz

1. Im Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG (Totalrevision) ist die Vorschrift über den Tod eines Ehegatten (§ 31 VersAusglG) uneingeschränkt anzuwenden; die Anwendung des § 31 Abs. 1 S. 2 VersAusglG führt deshalb im Falle eines Vorversterbens des insgesamt Ausgleichsberechtigten dazu, dass der überlebende, insgesamt ausgleichspflichtige Ehegatte sein während der Ehezeit...mehr

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FF 06/2020, Die Rechtsprech... / 9. Die Eherechtsreform und ihre Konsequenzen

Vom Verschuldens- zum Zerrüttungsprinzip – eine säkulare Wende in der Familienrechtspolitik, die der Gesetzgeber trotz aller Widerstände mit dem 1. Eherechtsreformgesetz vom 14.6.1976, in Kraft seit 1.7.1977,[49] tatsächlich vollzogen hatte. Das deswegen sowohl im Rahmen von Vorlageverfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG als auch im Rahmen diverser Verfassungsbeschwerden angerufen...mehr

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FF 06/2020, Totalrevision d... / 1 Anmerkung

Mit diesem Beschluss setzt der BGH seine ständige Rechtsprechung zur Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich (VA) nach § 51 VersAusglG bei Vorversterben eines Ehegatten (§ 31 VersAusglG) fort, präzisiert sie aber bezüglich der Zulässigkeitsvoraussetzungen. Mit den vielfältigen Gegenargumenten gegen seine Rechtsprechung hat sich der BGH in den Vorentscheidungen...mehr

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AGKompakt 06/2020, Anrechnung der Geschäftsgebühr aus Kindschaftssache im Verbundverfahren

Anrechnung nur nach dem geringeren Wert der Folgesache Ein Anrechnungsproblem kann sich wegen der unterschiedlichen Gegenstandswertberechnungen ergeben, wenn der Anwalt in einer Kindschaftssache (Umgang oder elterliche Sorge) außergerichtlich tätig war und diese dann anschließend nicht in ein isoliertes Umgangs- oder Sorgerechtsverfahren übergeht, sondern als Folgesache im Ve...mehr

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FF 06/2020, 30 Jahre Deutsche Einheit – auch im Familienrecht

Christian Grabow Der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 3.10.1990 vollendete die staatliche Einheit Deutschlands. Mit ihr war die Rechtsangleichung verbunden. Im Wesentlichen kam auf dem Gebiet der ehemaligen DDR das Recht der Bundesrepublik zur Anwendung. Das galt auch für das Familienrecht. Dennoch war es notwendig, einen interlokalen kollisionsrechtlichen Regelungsrahme...mehr

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FF 06/2020, Die 100 typischen Mandate im Familienrecht

Praxisleitfaden mit CD-ROM und Online Service Sebastian Kottke/Jasmin Zahran (Hrsg.)6. Aufl. 2018, Deubner Verlag, geb., 1437 Seiten, ISBN 978-3-88606-910-1198 EUR Der hier vorzustellende Band gehört zu den eher weniger bekannten familienrechtlichen Werken. Dies allerdings völlig zu Unrecht, weil das Handbuch qualitativ sehr hochwertig ist und ein innovatives Konzept verfolgt...mehr

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FF 05/2020, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 5.2.2020 – XII ZB 147/18 a) Im Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG (Totalrevision) ist die Vorschrift über den Tod eines Ehegatten (§ 31 VersAusglG) uneingeschränkt anzuwenden; die Anwendung des § 31 Abs. 1 S. 2 VersAusglG führt deshalb im Falle eines Vorversterbens des insgesamt Ausgleichsberechtigten dazu, dass der überlebende, insgesamt ausgleichspfli...mehr

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FF 05/2020, Nebengüterrecht... / II. Eheverträge

In einer Entscheidung vom 20.3.2019[10] hatte sich der Bundesgerichtshof mit einem Problem der Mehrsprachigkeit eines Urkundstextes zu befassen. Die deutsche Fassung war von den Beteiligten und vom Notar unterschrieben, die englische Fassung nicht. Der deutsche Notar hatte eine der Klauseln falsch ins Englische übersetzt. Er verlas den nachfolgenden Ehevertrag und die als An...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.2.1 Pensionsberechtigter, Pensionsverpflichteter

Rz. 29 Die Vorschrift bestimmt den Kreis derer, die als Berechtigte und Verpflichtete einer Pensionsverpflichtung infrage kommen, nur mittelbar. § 6a Abs. 1 EStG verwendet den wenig deutlichen Begriff des Pensionsberechtigten. Daraus wäre zu folgern, dass dazu jeder gehören kann, der eine Pensionszusage erhalten hat. Aus § 6a Abs. 3 EStG geht einschränkend hervor, dass zwisc...mehr

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AGS 04/2020, Keine Erhöhung... / 1 Sachverhalt

Das FamG hatte im Scheidungsverbundverfahren folgende Wertfestsetzung vorgenommen: Praxis-Beispiel Außerdem hat das FamG einen weiteren Verfahrenswert für den Vergleich wie folgt festgesetzt: Praxis-Beispielmehr

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AGS 04/2020, Keine Terminsg... / 1 Sachverhalt

Im zugrundeliegenden Scheidungsverfahren war u.a. die Folgesache Ehewohnung anhängig. Das FamG hat im Scheidungsbeschluss die Ehe der Beteiligten geschieden, den Versorgungsausgleich durchgeführt und der Antragstellerin die vormalige Ehewohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen. Gegen diese Entscheidung in der Folgesache Wohnungszuweisung hat die Vermieterin der Wohnung Besc...mehr

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AGKompakt 04/2020, Abrechnu... / III. Welche Wertvorschrift ist bei einem Folgenvergleich anzuwenden?

Problem: Mehrwertvergleich im Verbund Probleme bereitet die Festsetzung des Werts für eine Kindschaftssache, wenn die Eheleute im Verbundverfahren eine nicht anhängige Kindschaftssache lediglich in einen Folgenvergleich einbeziehen, ohne dass sie vorher anhängig gemacht worden ist. Gilt dann auch der Wert nach § 44 Abs. 2 FamGKG, weil die Kindschaftssache im Verbundverfahren ...mehr

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FF 04/2020, Stiefkindadopti... / 2. Stabilitätskriterien

Stabilität und Kontinuität sind Grundpfeiler einer für das Kindeswohl gedeihlichen Familiensituation. Um dem Kindeswohl gerecht zu werden, muss die gerichtliche Adoptionsentscheidung demnach die Stabilität und die Kontinuität der Lebensgemeinschaft in den Blick nehmen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Gesetzgeber bestimmte Stabilitätskriterien als grundlegend vorgibt oder di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 3.3.4 Leistungsempfänger

Rz. 54 Seit der Änderung des § 4d durch das StÄndG 1992 ist für den Bereich der laufenden Leistungen in § 4d Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 2 und 3 EStG der Begriff des "Leistungsempfängers" enthalten. Eine Änderung der Rechtslage war damit nicht verbunden. Leistungsempfänger war – auch schon zuvor – jeder Arbeitnehmer oder ehemalige Arbeitnehmer des Trägerunternehmens, der von d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 3.4.2.1 Infrage kommender Personenkreis

Rz. 66 Arbeitnehmer und ehemalige Arbeitnehmer des Trägerunternehmens können Leistungsanwärter sein. Die Arbeitnehmereigenschaft richtet sich nach § 1 LStDV. Erforderlich ist ein steuerlich anzuerkennendes Arbeitsverhältnis. Einbezogen sind auch Nichtarbeitnehmer i. S. v. § 17 Abs. 1 S. 2 BetrAVG , denen aus Anlass ihrer Tätigkeit für das Trägerunternehmen Kassenleistungen zu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 3.5.2.2 Rückdeckungsversicherung für Leistungsanwärter

Rz. 87 Bei Rückdeckungsversicherungen für Leistungsanwärter ist ein Abzug von Zuwendungen in Höhe des Beitrags nur zulässig, wenn der Leistungsanwärter die Voraussetzungen des Buchst. b S. 2 und 5 erfüllt, die Versicherung bis zum voraussichtlichen Eintritt der Altersversorgung läuft, mindestens jedoch bis zur Vollendung des 55. Lebensjahrs des Leistungsanwärters und während di...mehr

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FF 03/2020, Abschied vom Ve... / 3. Aktuelle Rahmendaten zum Versorgungsausgleich

a) In der Bevölkerung gibt es immer weniger Verheiratete (Ehepaare), die sich scheiden lassen können, sodass Ehescheidungen perspektivisch weiter abnehmen werden. Dieser Rückgang wird darüber hinaus auch dadurch bewirkt, dass inzwischen Ehen bis zur Scheidung durchschnittlich länger andauern als früher. Die Ehedauer bis zur Scheidung hat allein zwischen den Jahr 1992 und dem...mehr