Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf des Ehegatten wird durch die ehelichen Lebensverhältnisse, d.h. regelmäßig durch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten im Unterhaltszeitraum, bestimmt (§§ 1361, 1578 BGB). Veränderungen des Einkommens sind grundsätzlich zu berücksichtigen. Ausnahmen gelten für Einkommenssteigerungen, die auf einer unerwarteten, v...mehr

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AGS 1/2017, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist auch begründet. 1. Das FamG ist bei seiner Festsetzung des Verfahrenswertes einer in der obergerichtlichen Rspr. verbreiteten Auffassung gefolgt, wonach bei der Festsetzung des Verfahrenswertes auf die konkrete Leistungsfähigkeit der Beteiligten abzustellen und deshalb vom nach §§ 43 Abs. 2, 44 Abs. 2 S. 2, 50 Abs. 1 S. 1 FamGKG maßgeblichen Netto...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. Familienrechtliche Verträge

Rz. 6 Hier gilt grundsätzlich dasselbe. Familienrechtliche Verträge sind etwa Eheverträge oder Verträge, die sich auf die Regelung des Zugewinnausgleichs, der Unterhaltsansprüche oder des Versorgungsausgleichs beschränken. Bei Eheverträgen findet ersatzweise eine Kontrolle gemäß §§ 138, 242 BGB statt.[5]mehr

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FF 12/2016, FF 12/2016 / Versorgungsausgleich

a) Im Versorgungsausgleich ist neben dem Anrecht bei der Deutsche Telekom Technischer Service GmbH auch ein parallelverpflichtendes ruhendes Anrecht bei der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (VAP) zu teilen (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 27.4.2016 – XII ZB 415/14 – FamRZ 2016, 1245). b) Zieht der Versorgungsträger für die Ermittlung des versicherungsmathematisch...mehr

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AGS 12/2016, Verfahrenskostenhilfebewilligung für getrennte Verfolgung des Versorgungsausgleichs bei Auslandsbezug

Leitsatz Wird der Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs im Falle des Art. 17 Abs. 3 S. 2 EGBGB außerhalb des Verbundverfahrens verfolgt, so kann die dafür begehrte Verfahrenskostenhilfe nicht wegen Mutwilligkeit abgelehnt werden. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 9.4.2014 – 2 WF 80/14 1 Aus den Gründen Entgegen der Auffassung des FamG ist die Rechtsverfolgung nicht mutwill...mehr

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AGS 12/2016, Verfahrenskost... / 1 Aus den Gründen

Entgegen der Auffassung des FamG ist die Rechtsverfolgung nicht mutwillig. Dies wäre nur der Fall, wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise wahren würde (vgl. § 114 Abs. 2 ZPO). Davon kann hier nicht ausgegangen werden. Die Antragstellerin weist zu Recht darauf hin, dass eine Geltendmachung des Versorgungsausgleichs gem. Art. 17...mehr

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FF 12/2016, Die notarielle Fachprüfung im Familienrecht

Klaus-Peter Horndasch2. Auflage 2016, 277 Seiten, 39,90 EUR, Deutscher Notarverlag, ISBN: 978-3-95646-091-3 Wer das Amt des Notars oder der Notarin anstrebt, muss sich seit einigen Jahren einer durchaus anspruchsvollen Fachprüfung mit Klausuren in verschiedenen Rechtsgebieten und einer mündlichen Prüfung stellen. Auch das Familienrecht gehört zu den Prüfungsgebieten, ist aber...mehr

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AGS 12/2016, Verfahrenskost... / Leitsatz

Wird der Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs im Falle des Art. 17 Abs. 3 S. 2 EGBGB außerhalb des Verbundverfahrens verfolgt, so kann die dafür begehrte Verfahrenskostenhilfe nicht wegen Mutwilligkeit abgelehnt werden. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 9.4.2014 – 2 WF 80/14mehr

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Ausgleichszahlung zur Abfindung des Versorgungsausgleichs

Leitsatz 1. Eine Ausgleichszahlung für den Ausschluss des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs konnte im Jahre 2006 bei dem Verpflichteten steuerlich nicht berücksichtigt werden. 2. Eine Ausgleichszahlung für den Ausschluss des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs im Wege des Splittings oder des Quasi-Splittings war im Jahre 2006 bei dem Verpflichteten dem Grunde n...mehr

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Zur Steuerpflicht der Ausgleichszahlung zur Abfindung eines Versorgungsausgleichs

Leitsatz 1. Eine Ausgleichszahlung für den Ausschluss des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs im Wege des Splittings oder des Quasi-Splittings war in den Jahren 2006 und 2007 bei dem Berechtigten dem Grunde nach als Entschädigung für entgehende Einnahmen steuerpflichtig. 2. Die Steuerpflicht ist auf die Quote beschränkt, die dem sozialversicherungsrechtlichen Höchsta...mehr

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FF 11/2016, FF 11/2016 / Versorgungsausgleich

a) Der Umstand, dass der ausgleichsberechtigte Ehegatte in der Ehezeit sich nur höchst unzureichend am Familienunterhalt beteiligt und fast keine eigene Altersvorsorge betrieben hat, rechtfertigt die Anwendung des § 27 VersAusglG nicht, wenn aufgrund der unterschiedlichen schulischen und beruflichen Entwicklung schon bei Eingehung der Ehe damit zu rechnen war bzw. die Ehe tr...mehr

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FF 11/2016, Versorgungsausgleich, Wertermittlung bei kapitalgedeckten Anrechten bei Rentenbezug

VersAusglG § 5 Abs. 2 § 41 § 45 Leitsatz 1. Bei kapitalgedeckten Versorgungen sind auch solche Überschussanteile, die erst nach dem Ehezeitende ausgewiesen werden, in den Versorgungsausgleich einzubeziehen. 2. Zur Behandlung kapitalgedeckter Anrechte im Versorgungsausgleich, aus denen bereits vor der Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich eine ungekürzte Alt...mehr

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FF 11/2016, Versorgungsausg... / Leitsatz

1. Bei kapitalgedeckten Versorgungen sind auch solche Überschussanteile, die erst nach dem Ehezeitende ausgewiesen werden, in den Versorgungsausgleich einzubeziehen. 2. Zur Behandlung kapitalgedeckter Anrechte im Versorgungsausgleich, aus denen bereits vor der Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich eine ungekürzte Altersrente bezogen wird. 3. Zur Unterstütz...mehr

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FF 11/2016, Vereinbarungen zum reformierten Versorgungsausgleich

Christof Münch2. Auflage 2015, 286 Seiten, 39 EUR, C.H.Beck Verlag Notare waren und bleiben auch führend für den Abschluss von Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich, denn Verträge zwischen Eheleuten (und eingetragenen Partnerschaften, §§ 7, 20 Abs. 3 LPartG) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung (§ 7 Abs. 1 VersAusglG). Nur Ausnahmsweise genügt die Aufna...mehr

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FF 11/2016, Versorgungsausg... / Anmerkung

Anm. der Red.: Die Entscheidung ist abgedruckt in FamRZ 2016, 775.mehr

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FF 11/2016, Versorgungsausg... / 2 Anmerkung

Kontext der Entscheidung Zwischen Ehezeitende und Durchführung des Versorgungsausgleichs sind mehrere Jahre vergangen. Der Ehemann bezieht bereits eine ungekürzte Rente aus kapitalgedeckten Anrechten, die zu teilen sind. Mit der Durchführung des Versorgungsausgleichs wird seine Rente gekürzt. Wie sind nach Ehezeitende eintretende rechtliche und tatsächliche Wertänderungen der...mehr

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AGS 11/2016, Begriff der An... / 1 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) ist kraft Zulassung nach §§ 55 Abs. 4, 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. 33 Abs. 6 RVG zulässig. In der Sache hat das Rechtsmittel nur teilweise Erfolg. I. Die Beantwortung der Frage, in welchem Umfange dem Beratungshilfe gewährenden Rechtsanwalt Gebührenansprüche erwachsen, hängt von der Auslegung des Begriffes der "Angelegenheiten" in § 2 Ab...mehr

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AGS 11/2016, Keine Kürzung ... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller war durch Beschluss des AG der Mandantin in einem Scheidungsverfahren unter Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe als Verfahrensbevollmächtigter beigeordnet worden. Im Termin vor dem AG einigten sich die Eheleute unter Mitwirkung des Antragstellers über Unterhaltszahlungen, den Zugewinn und die sonstige Vermögensauseinandersetzung; außerdem stimmten die Ehe...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 2. Hohe Frauenerwerbsquote

Die Situation in der DDR war durch eine ausgesprochen hohe Frauenerwerbsquote gekennzeichnet. Diese lag zuletzt bei annähernd etwa 90 % aller erwerbsfähigen Frauen.[7] In der familienrechtlichen Literatur der DDR wurde diese Tatsache – vielfach ideologisch unterfüttert – stets als ein besonders wichtiges, die gesetzlichen Regelungen des Unterhaltsrechts prägendes Merkmal bre...mehr

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Jansen, SGB VI § 245 Vorzei... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 245 ist eine Übergangsregelung zu § 53 , der die Voraussetzungen für eine vorzeitige Erfüllung der allgemeinen Wartezeit enthält. Abs. 1 bestimmt, dass die in § 53 Abs. 1 und 2 enthaltenen Regelungen zur vorzeitigen Wartezeiterfüllung nur anzuwenden sind, wenn der Leistungsfall der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem 31.12.1972 (Inkrafttreten des RRG 1972 v. 16.1...mehr

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Jansen, SGB VI § 249 b Berü... / 2.3 Besonderheiten bei Selbständigen

Rz. 11 Berücksichtigungszeiten wegen Pflege gemäß § 249 b werden bei Ausübung einer selbständigen Tätigkeit auch dann nicht angerechnet, wenn diese mehr als geringfügig oder nur unter Berücksichtigung des Gesamteinkommens geringfügig war und in dieser Zeit Pflichtbeiträge nicht vorlagen. Diese Ausschlussregelung ist seit dem 1.1.2002 zentral in § 57 Satz 2 enthalten; sie erg...mehr

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Jansen, SGB VI § 245 Vorzei... / 2.2 Vorzeitige Wartezeiterfüllung nach Abs. 2

Rz. 4 Die vorzeitige Wartezeiterfüllung nach Abs. 2 setzt u. a. eine Versicherteneigenschaft voraus. Die Versicherteneigenschaft liegt gem. § 55 Abs. 1 Satz 1 und 2 vor, wenn für einen Versicherten zu irgendeinem Zeitpunkt vor Eintritt des Leistungsfalls mindestens ein Pflichtbeitrag oder ein freiwilliger Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt worden ist oder Pf...mehr

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FF 10/2016, FF 10/2016 / Versorgungsausgleich

Zwischen sog. Riesterverträgen und sonstigen (nichtzertifizierten) Anrechten der privaten Altersvorsorge besteht keine Gleichartigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 VersAusglG (OLG Brandenburg, Beschl. v. 9.6.2016 – 9 UF 44/16). a) Bei einer atypischen Rollenverteilung kommt ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 27 VersAusglG nur in Betracht, wenn zu der objektiv ungleichen Pf...mehr

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FF 10/2016, Voraussetzungen richterlicher Inhaltskontrolle von Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich

I. Früheres Recht Der frühere § 1587 o Abs. 2 S. 3 BGB sah für Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich (VA) im Zusammenhang mit der Scheidung eine richterliche Genehmigungspflicht vor. Die Genehmigung sollte nur verweigert werden, wenn sich die vereinbarte Leistung bei einer Gesamtwürdigung der vermögensrechtlichen Scheidungsfolgen als nicht zur Alterssicherung geeignet ...mehr

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AGS 10/2016, Einigungsgebüh... / 3 Anmerkung

Auch Teil- oder Zwischeneinigungen über den Versorgungsausgleich lösen die Einigungsgebühr aus. So reicht eine Teileinigung dahingehend, dass sich die Eheleute nur darüber einigen, die betrieblichen Anwartschaften nicht auszugleichen, sondern nur die gesetzlichen Anwartschaften.[1] Auch Zwischeneinigungen können die Einigungsgebühr auslösen, etwamehr

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AGS 10/2016, Einigungsgebüh... / 1 Sachverhalt

Im Termin zur Scheidung stellte das Gericht fest, dass die Deutsche Rentenversicherung die Auskunft zur Anwartschaft der Antragsgegnerin aufgrund eines ungeklärten Kontos erteilt hatte. Die Beteiligten einigten sich daraufhin, dass diese Auskünfte zur Grundlage des Versorgungsausgleichs gemacht werden sollten, dass also auf eine Kontenklärung verzichtet werde. Das Gericht hat...mehr

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FF 10/2016, Totalrevision e... / 2 Anmerkung

Nach § 51 Abs. 1 VersAusglG können Altentscheidungen (Entscheidungen, die auf Grundlage des bis zum 31.8.2009 geltenden Rechts ergangen sind) im Versorgungsausgleich bei Überschreiten der Grenzwerte nach § 225 Abs. 3 FamFG im Wege eines Abänderungsverfahrens in das neue Recht übergeleitet werden. Werden die Grenzwerte nicht erreicht, verbleibt es bei der alten Entscheidung; ...mehr

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FF 10/2016, Voraussetzungen... / II. Reformierter VA

Das reformierte VA-Recht sieht eine richterliche Genehmigung nicht mehr vor. Es stellt in § 6 Abs. 1 S. 1 VersAusglG klar, dass auch der VA der Dispositionsbefugnis der Eheleute unterliegt. Vereinbarungen der Eheleute über den VA sind grundsätzlich erwünscht.[1] Satz 2 lässt ausdrücklich auch Gesamtregelungen zur Vermögensauseinandersetzung unter Einbeziehung des VA zu. Ferne...mehr

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FF 10/2016, Totalrevision e... / Leitsatz

Gemäß §§ 51, 31 Abs. 1 S. 2 VersAusglG ist auszusprechen, dass ein Versorgungsausgleich insgesamt nicht stattfindet, wenn im Abänderungsverfahren zum Versorgungsausgleich nach altem Recht, der "Totalrevision" einer auf altem Recht beruhenden Versorgungsausgleichsentscheidung, der überlebende Ehegatte allein ausgleichspflichtig ist. Die damit verbundene Besserstellung des all...mehr

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FF 10/2016, Voraussetzungen... / I. Früheres Recht

Der frühere § 1587 o Abs. 2 S. 3 BGB sah für Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich (VA) im Zusammenhang mit der Scheidung eine richterliche Genehmigungspflicht vor. Die Genehmigung sollte nur verweigert werden, wenn sich die vereinbarte Leistung bei einer Gesamtwürdigung der vermögensrechtlichen Scheidungsfolgen als nicht zur Alterssicherung geeignet erwies oder nicht...mehr

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AGS 10/2016, Einigungsgebüh... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsprechung des OLG Hamm (Beschl. v. 2.7.2012 – II-6 WF 127/12) ist vorliegend anwendbar. Die vorliegende Einigung der Beteiligten hat eine Entscheidung über den Versorgungsausgleich erst möglich gemacht, da eine weitere Aufklärung des Versicherungskontos der Ehefrau in absehbarer Zeit nicht zu erwarten stand. Es bestand Ungewissheit über die Rentenanwartschaft der Ehef...mehr

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FF 10/2016, Voraussetzungen... / III. Grundlagen

Eine Inhaltskontrolle nach § 138 BGB ist nach der Entscheidung des BVerfG[4] bei einem Ehevertrag dann geboten, wenn dieser zu einer evident einseitigen Lastenverteilung der Eheleute führt und ein Ehegatte bei dessen Abschluss in einer erheblich schwächeren Verhandlungsposition war. Dabei hat das Familiengericht nach der Rechtsprechung des BGH[5] zu überprüfen, inwieweit die...mehr

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FF 10/2016, Voraussetzungen... / IV. Durchführung der Kontrolle

Zur Ausübung der Kontrolle hat das Gericht die ihm vorgelegte Vereinbarung daraufhin zu überprüfen, ob sich daraus Anhaltspunkte für Verstöße gegen die Vertragsparität ergeben. Für die richterliche Kontrolle gilt das Veranlassungsprinzip.[8] Das Gericht ist ohne konkrete Anhaltspunkte nicht gehalten, zur Vorbereitung der Inhalts- und Ausübungskontrolle die Auskünfte zum VA e...mehr

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FF 10/2016, Herbsttagung undMitgliederversammlung 2016

24. bis 26. November 2016 in Nürnberg Programm Donnerstag, 24. November 2016mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Erfasste Unterhaltsansprüche

Rn 5 § 40 Satz 1 erfasst dem Wortlaut nach die folgenden familienrechtlichen Unterhaltsansprüche: aus aufgehobener Ehe (§ 1318 Abs. 2 BGB) des Ehegatten (§§ 1360, 1360a, 1360b, 1361 BGB) des geschiedenen Ehegatten (§§ 1569 bis 1586b BGB) der Verwandten in gerader Linie (§§ 1601 bis 1615 BGB) von Kindern nicht verheirateter Eltern (§ 1615 a BGB) von Adoptivkindern (§ 1754 BGB) von a...mehr

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AGS 10/2016, Einigungsgebüh... / Leitsatz

Einigen sich die Beteiligten unter Mitwirkung ihrer Anwälte dahingehend, dass die aufgrund eines ungeklärten Versicherungskontos erteilten Auskünfte zur Grundlage der Berechnung des Versorgungsausgleichs gemacht werden sollen, entsteht für die beteiligten Anwälte eine Einigungsgebühr. AG Unna, Beschl. v. 15.8.2016 – 12 F 933/15mehr

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FF 9/2016, FF 9/2016 / Versorgungsausgleich

Es begegnet aus Rechtsgründen grundsätzlich keinen Bedenken, wenn ein betrieblicher Versorgungsträger für die Ermittlung des Barwerts der künftigen Leistungen aus einer Direktzusage als Diskontierungszinssatz den Abzinsungsfaktor gemäß § 253 Abs. 2 HGB (i.d.F. des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts vom 28.5.2009, BGBl I, 1102) i.V.m. §§ 1 S. 2, 6 RückAbzinsV heranz...mehr

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FF 9/2016, Versorgungsausgleich: Wahl des Diskontierungszinssatzes bei einer betrieblichen Direktzusage im Rahmen der externen Teilung

VersAusglG § 17 § 45 Abs. 1; BetrAVG § 4 Abs. 5; HGB § 253 Abs. 2 S. 2; BilMoG Leitsatz Zur Wahl des Diskontierungszinssatzes, mit dem der Gesamtwert aller künftig zu erwartenden Versorgungsleistungen bei einer betrieblichen Direktzusage im Rahmen der Ermittlung eines Kapitalwerts nach § 45 Abs. 1 VersAusglG i.V.m. § 4 Abs. 5 BetrAVG auf das Ende der Ehezeit als Bewertungssti...mehr

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FF 9/2016, Versorgungsausgl... / Anmerkung

Anm. der Red.: Die Entscheidung ist abgedruckt in FamRZ 2016, 781.mehr

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FF 9/2016, Versorgungsausgl... / Leitsatz

Zur Wahl des Diskontierungszinssatzes, mit dem der Gesamtwert aller künftig zu erwartenden Versorgungsleistungen bei einer betrieblichen Direktzusage im Rahmen der Ermittlung eines Kapitalwerts nach § 45 Abs. 1 VersAusglG i.V.m. § 4 Abs. 5 BetrAVG auf das Ende der Ehezeit als Bewertungsstichtag abgezinst wird. BGH, Beschl. v. 9.3.2016 – XII ZB 540/14 (OLG Karlsruhe, AG Weinheim)mehr

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FF 9/2016, Versorgungsausgl... / 2 Anmerkung

In dem lang erwarteten Beschluss vom 9.3.2016 hat der BGH vor dem Hintergrund des Halbteilungsprinzips zur Frage des richtigen Rechnungszinssatzes bei der ehezeitlichen Barwertbildung von Anrechten entschieden, die auch gem. § 17 VersAusglG im Wege der externen Teilung ausgeglichen werden können. Seit Einführung des nunmehr im siebten Jahr maßgebenden Versorgungsausgleichsges...mehr

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FF 9/2016, Hört Ihr die Engel rufen?

Inge Saathoff Startet der Amerikaner seine Rundreise "Deutschland in 4 Tagen" oder begibt sich der Japaner auf Reisen in Deutschland auf der ständigen Suche nach passenden Fotomotiven, so werden sie beide, wenn sie zur richtigen Zeit unterwegs sind, einen Besuch in Nürnberg auf dem Christkindlmarkt nicht auslassen. Wenn Sie, liebe Kollegin, lieber Kollege, diesen Ausflug auch...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / 2. Folgesache Versorgungsausgleich

Das Verfahren zum Versorgungsausgleich ist von Amts wegen durchzuführen (Amtsermittlungsgrundsatz). Dennoch muss beim Versorgungsausgleich nicht nur das Gericht, sondern auch der Verfahrensbevollmächtige des Ehegatten die Übersicht behalten: Welche Unterlagen muss der betreffende Ehegatte einreichen? Welche Unterlagen sind bereits eingegangen? Welche Anrechte bestehen bei welch...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / 3. Kein Versorgungsausgleich

a) Grobe Unbilligkeit Gemäß § 27 S. 1 VersAusglG findet ein Versorgungsausgleich ausnahmsweise nicht statt, soweit er grob unbillig wäre. Ob und in welchem Umfang die Durchführung des Versorgungsausgleichs grob unbillig erscheint, unterliegt der richterlichen Beurteilung. Der BGH (FamRZ 2016, 697 = NJW 2016, 1166 = FamRB 2016, 182) erläutert die Bedeutung der Härtefallklausel...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / 4. Auswirkungen auf den Versorgungsausgleich

Die Zustellung des Scheidungsantrags bestimmt den Stichtag für den Versorgungsausgleich. Das Ende der Ehezeit ist der letzte Tag des Vormonats. Nach diesem Zeitpunkt erfolgt keine weitere Beteiligung am Rentenzuwachs des Ehegatten. Praxishinweis: Prüfen Sie, ob bei einem Scheidungsantrag des Gegners auch selbst ein eigener Scheidungsantrag gestellt werden soll, um zu verhinde...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / IV. Versorgungsausgleich

1. Bewertung der Anrechte a) Kapitalgedeckte Versorgungen/Überschussanteile und Werteverzehr Ausführlich behandelt der BGH (FamRZ 2016, 275 = MDR 2016, 525 = NJW 2016, 1728 = FuR 2016, 344) die Fragen der Einbeziehung von Überschussanteilen und der Behandlung von kapitalgedeckten Anrechten, aus denen bereits eine ungekürzte Altersrente bezogen wird. Überschussanteile, die aus ...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / IV. Versorgungsausgleich

1. Bewertung eines Anrechts nach Rentenbezug In Fortführung seiner Rechtsprechung (vgl. BGH FamRZ 2016, 791) hat der BGH (FamRZ 2016, 1649 = NJW 2016, 3031 = FuR 2016, 709) klargestellt, dass bei der Bewertung eines Anrechts in der gesetzlichen Rentenversicherung gem. § 262 Abs. 1 SGB VI nach dem Bezug einer Vollrente wegen Alters auch solche Werterhöhungen für die Beitragsze...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / 9. Versorgungsausgleich

Aufgrund des Versorgungsausgleichs ergeben sich Konsequenzen für den Rentenbezug, die allerdings mit zeitlicher Verzögerung erst im Rentenfall eintreten. Dann bezieht der Ausgleichsberechtigte aufgrund der im Versorgungsausgleich zu seinen Gunsten übertragenen anteiligen Anrechte eine höhere Altersversorgung. Bei dem Ausgleichspflichtigen erfolgt grundsätzlich mit Beginn sei...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / 2. Entscheidung zur Folgesache Versorgungsausgleich

Geht die gerichtliche Entscheidung zum Versorgungsausgleich ein, muss der Verfahrensbevollmächtige die Entscheidung auf ihre Richtigkeit überprüfen: Ist die Ehezeit richtig berücksichtigt worden? Sind alle Anrechte berücksichtigt? Sind alle Anrechte korrekt ausgeglichen worden. Praxishinweis: Werden Fehler in der Entscheidung festgestellt, so ist zuerst zu prüfen, ob sich diese ...mehr

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ZAP 8/2017, Versorgungsausgleich: Anwaltszwang für Einlegung des Rechtsmittels im Folgesachenverfahren

(OLG Brandenburg, Beschl. v. 9.1.2017 – 15 WF 243/16) • Für die Einlegung eines Rechtsmittels eines der im Scheidungsverfahren beteiligten Ehegatten gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen unterbliebener Mitwirkung im Folgesachenverfahren Versorgungsausgleich besteht Anwaltszwang. Für die Folgesache Versorgungsausgleich besteht sowohl in erster Instanz als auch im Bes...mehr