Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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FF 04/2008, Das Schicksal v... / aa) Begrenzung der Haftung gem. § 1586b Abs. 1 S. 3 und Abs. 2 BGB

Die Haftung des Erben ist gem. § 1586b Abs. 1 S. 3 und Abs. 2 BGB auf den fiktiven Pflichtteil begrenzt, das heißt auf den Pflichtteil, der dem Berechtigten zustünde, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre. Zur Feststellung der Pflichtteilsbegrenzung sind die Pflichtteilsquote und die Höhe des pflichtteilserheblichen Nachlasses zu ermitteln. Für die Quote maßgebend ist be...mehr

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AGS 08/2011, Ost- und Westa... / Leitsatz

Ost- und West-Anwartschaften gelten als eine Anwartschaft i.S.d. § 50 FamGKG. Anwartschaften, deren Ausgleich dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten bleibt, werden beim Verfahrenswert im Scheidungsverbundverfahren nicht berücksichtigt. OLG Brandenburg, Beschl. v. 14.6.2011 – 10 UF 249/10mehr

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AGS 11/2009, Abrechnung in ... / 4. Einreichung des Scheidungsantrags zwischen dem 1.1.2002 und dem 30.6.2004

War der Scheidungsantrag zwischen dem 1.1.2002 und dem 30.6.2004 eingereicht worden, gilt für das Scheidungsverfahren nach § 61 RVG noch die BRAGO. Praxis-Beispiel Beispiel 5 Wie Beispiel 3; jedoch war das Scheidungsverfahren bereits in 2003 eingeleitet worden. Hinsichtlich des Versorgungsausgleichsverfahrens hatte das Gericht den Streitwert gem. dem damals geltenden § 49 GKG ...mehr

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FF 03/2008, Rechtsprechung ... / Eheliches Güterrecht

Ein ehevertraglicher Verzicht auf Zugewinnausgleich ist nicht schon deshalb unwirksam (§ 138 BGB), weil ein Ehegatte – entsprechend der gemeinsamen Vorstellung der Ehegatten bei Vertragsschluss – in der Ehe einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen ist und deshalb kein im Versorgungsausgleich auszugleichendes Vermögen erworben hat (BGH FamRZ 2008, Heft 4).mehr

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AGS 12/2009, Begründung zu ... / Leitsatz

Enthält ein Urteil nach einer entsprechenden Erklärung der Parteien keinen Tatbestand und keine Entscheidungsgründe zur Scheidung, aber zum Versorgungsausgleich eine Darstellung der Berechnung und Erläuterungen, so reduzieren sich die Gerichtsgebühren nicht hinsichtlich der Scheidungssache. OLG München, Beschl. v. 2.4.2008–11 WF 658/08mehr

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FF 06/2008, Mehr Gerechtigk... / 4. Verzicht auf Bagatellausgleiche

Ist der Wertunterschied der beiderseitig erworbenen Versorgungen gering oder handelt es sich um geringe Ausgleichswerte, wird der Versorgungsausgleich in der Regel nicht durchgeführt. Hier besteht aus Sicht der Eheleute regelmäßig kein Bedarf für einen Ausgleich. Zugleich befreit dies die Familiengerichte und die Versorgungsträger von bürokratischem Aufwand. Die Wertgrenze l...mehr

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AGS 09/2009, Der Verfahrens... / VII. Einkommensermittlung

In Abgrenzung zu § 43 Abs. 1 FamGKG, der bestimmt, dass in Ehesachen der Verfahrenswert unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Ehegatten, nach Ermessen zu bestimmen ist, ist für die Berechnung des Verfahrenswertes in Versorgungsausgleichssachen ausschließlic...mehr

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FF 06/2008, Mehr Gerechtigk... / 6. Ausgleich von "Ost- / West-Anrechten"

Das faktische "Ost-West-Moratorium" wird beseitigt: Der Versorgungsausgleich kann künftig auch dann durchgeführt werden, wenn die Eheleute sowohl über "West-Anrechte" als auch über "Ost-Anrechte" verfügen.mehr

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AGS 12/2010, Berücksichtigu... / Sachverhalt

Durch den angefochtenen Beschluss hatte das FamG den Verfahrenswert für das (abgetrennte) Verfahren zum Versorgungsausgleich auf 4.000,00 EUR festgesetzt. Die Beschwerdeführerin begehrt unter Hinweis auf § 50 Abs. 1 FamGKG die Festsetzung des Verfahrenswertes auf 6.150,00 EUR, nachdem das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Ehegatten 12.300,00 EUR betrage, und das Fa...mehr

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FF 09/2008, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

Am 18. und 19. April 2008 fand in Köln die 11. Jahresarbeitstagung des Fachinstituts Familienrecht im DAI statt. Für den Eröffnungsvortrag zu dem Thema "Das Doppelverwertungsverbot beim Zugewinn und Unterhalt" hatte das Fachinstitut Frau Prof. Dr. Dauner-Lieb gewinnen können, die das überaus schwierige und umstrittene Thema auf den einfachen Nenner: "Kühe, die man melken will...mehr

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FF 06/2008, Einstweiliger Rechtsschutz in Familiensachen

Ebert, 2. Auflage 2007, 681 Seiten, 68 EUR, Deutscher Anwaltverlag Mit dem vor über vier Jahren erschienenen Werk zum einstweiligen Rechtsschutz hatte Ebert eine sehr umfangreiche und systematisch hervorragende Darstellung vorgelegt, die dringend einer Aktualisierung bedurfte. Diesem Bedürfnis der Praxis ist Ebert jetzt nachgekommen. Eine schnelle Orientierung gibt zunächst d...mehr

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FF 11/2008, Beschlüsse des ... / II. Verfahren

Zur Durchlässigkeit und Verknüpfung der Ausgleichssysteme sind vertragliche Vereinbarungen zu fördern. Insbesondere ist neben Prozess- und Beratungshilfe eine "Vertragskostenhilfe" vorzusehen. angenommen 27:6:2 Der gesamte Ausgleich findet bei entsprechender Antragsstellung in einem umfassenden Verfahren statt, das neben Unterhalt, Zugewinn- und Versorgungsausgleich auch die V...mehr

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AGS 12/2010, Das Versorgung... / Leitsatz

Die anwaltliche Vertretung in einer nach § 2 VAÜG ausgesetzten und wiederaufgenommenen Folgesache Versorgungsausgleich stellt auch dann keine neue Angelegenheit nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG dar, wenn zwei Kalenderjahre seit Erlass des Scheidungsurteils vergangen sind. KG, Beschl. v. 28.10.2010 – 19 WF 174/10mehr

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AGS 10/2011, Terminsgebühr bei vorbereitetem Scheidungsfolgenvergleich?

Im Scheidungsverfahren (Wert Ehesache 10.000,00 EUR; Versorgungsausgleich 4.000,00 EUR) korrespondieren die Rechtsanwälte der Eheleute zum Zwecke des Abschlusses einer Scheidungsfolgenvereinbarung über den Zugewinn (Wert: 20.000,00 EUR). Nach mehreren gewechselten Schriftsätzen steht die Endfassung des Vergleichs fest, mit der beide Eheleute einverstanden sind. Diese Fassung...mehr

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FF 04/2008, Rechtsbehelf ge... / Aus den Gründen

Gründe: Die sofortige Beschwerde ist gem. § 567 I Nr. 2 ZPO zulässig. Mit Verfügung vom 18.5.2005 hat das AG eine Entscheidung getroffen, durch die ein das Verfahren betreffendes Gesuch zurückgewiesen worden ist. Es hat nämlich die Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung abgelehnt. Diese Zurückweisung eines Gesuchs ist mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar (Z...mehr

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FF 12/2009, Rechtsprechung ... / Vollstreckung

Es besteht keine mit Zwangsgeld nach §§ 11 VAHRG, 33 FGG durchsetzbare Auskunftspflicht in der Folgesache betreffend den Versorgungsausgleich, solange der Scheidungsausspruch mangels Ablauf des Trennungsjahres unschlüssig ist (OLG Koblenz, Beschl. v. 25.2.2009 – 11 WF 166/09, FamRZ 2009, 1836).mehr

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AGkompakt 04/2011, Anrechnu... / 1 I. Der Fall

In einem vor dem 1.9.2009 eingeleiteten Scheidungsverbundverfahren wurde die Folgesache Versorgungsausgleich nach § 2 VAÜG ausgesetzt und abgetrennt. Nach dem 1.9.2009 wurde das Verfahren wieder aufgenommen und als selbstständige Familiensache fortgeführt. Das Gericht hat nach Beendigung des Verfahrens eine Gerichtskostenrechnung aufgestellt. Dabei hat es die Gebühren und de...mehr

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FF 07_08/2008, Verwirkung v... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten um nachehelichen Unterhalt. Die 1956 geborene Antragstellerin und der 1957 geborene Antragsgegner hatten am 23.6.1989 die Ehe geschlossen, aus der die am 30.10.1989 geborene Tochter C hervorgegangen ist. Die Antragstellerin hatte ihre vorehelich geborenen Töchter K, geb. am 15.2.1984, und F, geb. am 8.1.1988, mit in die Ehe gebracht. In dem e...mehr

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AGkompakt 10/2011, Aktuelle... / 1. Zeitpunkt für die Wertfestsetzung im Verbundverfahren

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AGkompakt 03/2009, Einigung... / III. Praxistipp

Um die Einigungsgebühr zu erhalten, ist also bei Abschluss der Einigung über den Versorgungsausgleich darauf zu achten, dass er nicht als bloßer Verzicht protokolliert wird, sondern dass in der Vereinbarung zum Ausdruck kommt, dass eine Ungewissheit beseitigt wird, ohne dass der Verzicht auf die Versorgungsausgleichsansprüche als Gegenleistung für ein anderes Entgegenkommen ...mehr

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AGS 08/2011, Festsetzung ei... / Leitsatz

In einem Versorgungsausgleichsverfahren ist ein Verfahrenswert nach § 50 FamGKG auch dann festzusetzen, wenn der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt wird, weil ein Antrag nach § 3 Abs. 3 VersAusglG nicht gestellt worden ist. OLG Jena, Beschl. v. 24.5.2011 – 1 WF 215/11mehr

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AGS 09/2011, Verfahrenswert... / Leitsatz

In abgetrennten Folgesachen zum Versorgungsausgleich beläuft sich der Verfahrenswert für jedes Anrecht auf 10 % des dreifachen Nettoeinkommens beider Ehegatten und nicht auf 20 %. Durch die Abtrennung ändert sich insoweit nichts. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 17.5.2011 – 6 WF 49/11mehr

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FF 12/2009, Familienrecht 3.0

Jochem Schausten Werner Schwamb, Richter am OLG Frankfurt am Main, verglich zuletzt auf einer Tagung zum neuen Familienverfahrensgesetz die aktuellen Reformen im Familienrecht mit der Eherechtsreform aus dem Jahr 1977. Dabei kam er zu dem Schluss: "Die jetzigen Reformen sind umfassender und einschneidender als die Eherechtsreform jemals war." Mangels der altersbedingt fehlende...mehr

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FF 07_08/2008, Deutscher Juristentag vom 23.–26.9.2008 in Erfurt

Veranstaltung der Abteilung Zivilrecht: Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich – Sind unsere familienrechtlichen Ausgleichssysteme noch zeitgemäß? Vorsitzende: Prof. Dr. Ingeborg Schwenzer, LL.M., Basel Stv. Vorsitzender: Präsident des LG Michael Lotz, Heidelberg Schriftführer: Referendar Pascal Hachem, Basel Gutachter: Prof. Dr. Nina Dethloff, LL.M., Bonn Referenten: Vors. Ri...mehr

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AGS 01/2011, Verfahrenswert... / Leitsatz

Nach § 50 FamGKG ist die Festsetzung eines Verfahrenswerts auch dann geboten, wenn wegen der Kürze der Ehezeit ein Versorgungsausgleich nach § 3 Abs. 3 VersAusglG nicht durchgeführt wird. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 6.12.2010 – 5 WF 234/10mehr

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AGS 08/2011, Verfahrenswert... / Leitsatz

Ein Verfahrenswert für eine Folgesache Versorgungsausgleich ist gem. § 50 Abs. 3 FamGKG herabzusetzen, wenn der Ausgleichswert und der im Verfahren aufgewandte Zeitaufwand gering sind und mehrere Versorgungen wegen Geringfügigkeit nicht berücksichtigt werden, sodass der gem. § 50 Abs. 1 FamGKG regelgerecht berechnete Wert unverhältnismäßig hoch wäre. OLG Hamburg, Beschl. v. 1...mehr

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AGS 10/2009, Einigung über ... / Leitsatz

Solange beim Versorgungsausgleich unklar ist, ob überhaupt ein Ausgleichsanspruch besteht und wer ausgleichungspflichtig sein würde, wird durch eine Vereinbarung der Ehegatten eine Rechtsunsicherheit beseitigt. Dies rechtfertigt den Ansatz einer Einigungsgebühr. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 31.3.2009–6 WF 73/09mehr

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AGS 12/2009, Scheidung und ... / Leitsatz

Der gebührenrechtliche Begriff der "Angelegenheit" ist auch für die Bestimmung des Begriffs der "Angelegenheit" i.S.d. BerHG maßgebend. Die Scheidung und die dazugehörigen Folgesachen Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und nachehelicher Unterhalt sind dieselbe Angelegenheit. Der Ehegattentrennungsunterhalt ist eine davon verschiedene Angelegenheit. OLG Brandenburg, Besch...mehr

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FF 06/2008, Mehr Gerechtigk... / 3. Entbehrlichkeit der Barwert-Verordnung

Weil der reformierte Versorgungsausgleich jedes Anrecht intern oder extern teilt und auf eine Saldierung aller Versorgungen verzichtet, müssen die Anrechte nicht mehr miteinander vergleichbar gemacht werden. Fehleranfällige Prognosen sind damit entbehrlich. Die Barwert-Verordnung als bisheriges Hilfsmittel kann entfallen.mehr

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AGS 04/2011, Verfahrenswert... / 1 Sachverhalt

Das AG hatte den Streitwert für das Scheidungsverfahren auf 2.000,00 EUR festgesetzt. Gegen diesen Beschluss hat der Prozessbevollmächtigte der Antragstellerin aus eigenem Recht Beschwerde eingelegt, da er der Ansicht ist, es sei auch ein Wert für die Folgesache Versorgungsausgleich in Höhe von weiteren 1.000,00 EUR dem Streitwert hinzuzufügen. Das AG hat der Beschwerde nich...mehr

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FF 06/2011, Die Anerkennung... / Einführung

Wurde eine Ehe im Ausland geschieden und möchte der Geschiedene in Deutschland wieder heiraten, so bedarf es in der Regel der Anerkennung des ausländischen Ehescheidungsurteils. Auch bei Nachfolgeentscheidungen wie Unterhaltsprozessen oder Antrag auf Versorgungsausgleich ist die Ehescheidung als Vorfrage entscheidungserheblich. Schließlich sind auch Erben und Kinder oftmals ...mehr

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FF 06/2008, Mehr Gerechtigk... / 5. Ausschluss bei kurzer Ehezeit

Bei einer Ehezeit von bis zu zwei Jahren findet ein Versorgungsausgleich nicht statt. In diesen Fällen besteht kein Bedarf für einen Ausgleich, zumal in der Regel nur geringe Werte auszugleichen wären. Die Eheleute können schneller geschieden werden. Zugleich werden die Familiengerichte und die Versorgungsträger entlastet, da Auskünfte der Eheleute und der Versorgungsträger ...mehr

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AGS 12/2009, Scheidung und ... / 1 Sachverhalt

Frau D. beauftragte die Antragstellerin mit der Vertretung wegen eventueller Ansprüche auf Versorgungsausgleich, auf Zugewinnausgleich, auf Ehegattentrennungsunterhalt sowie auf nachehelichen Unterhalt. Die Antragstellerin reichte daraufhin vier Kostenrechnungen nebst Beratungshilfeanträgen für Frau D. ein und zwar betreffend den Versorgungsausgleich, den Zugewinnausgleich, d...mehr

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FF 11/2008, Beschlüsse des 67. Deutschen Juristentages Erfurt 2008 –Abteilung Zivilrecht

Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich – Sind unsere familienrechtlichen Ausgleichssysteme noch zeitgemäß? A. Allgemeines I. Ein- oder Drei-Säulenprinzip Das derzeitige Drei-Säulenprinzip (Unterhalt, Zugewinn-, Versorgungsausgleich) ist zu Gunsten eines einheitlichen vermögensrechtlichen Ausgleichsanspruchs aufzugeben. abgelehnt 3:30:1 Die Ausgleichssysteme sind durchlässiger ...mehr

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FF 11/2008, Beschlüsse des ... / I. Ein- oder Drei-Säulenprinzip

Das derzeitige Drei-Säulenprinzip (Unterhalt, Zugewinn-, Versorgungsausgleich) ist zu Gunsten eines einheitlichen vermögensrechtlichen Ausgleichsanspruchs aufzugeben. abgelehnt 3:30:1 Die Ausgleichssysteme sind durchlässiger zu gestalten, so dass Defizite in einem Ausgleichssystem in einem anderen kompensiert werden können. angenommen 24:5:3 Die Ausgleichssysteme sind im Hinblic...mehr

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AGS 03/2011, Bestimmung des... / 1 Aus den Gründen

I. Die auf die Festsetzung eines höheren Verfahrenswertes gerichtete und damit erkennbar eigenen namens eingelegte Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin ist nach den §§ 32 Abs. 2 S. 1 RVG, 59 Abs. 1 FamGKG statthaft und auch sonst zulässig. Insbesondere ist der erforderliche Beschwerdewert von mehr als 200,00 EUR erreicht. Der Zulässigkeit der Beschwer...mehr

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AGS 08/2011, Festsetzung ei... / Leitsatz

In einem Versorgungsausgleichsverfahren ist ein Verfahrenswert nach § 50 FamGKG auch dann festzusetzen, wenn der Versorgungsausgleich wegen eines zwischen den Ehegatten notariell vereinbarten Ausschlusses nicht durchgeführt wird. OLG München, Beschl. v. 31.5.2011 – 12 WF 831/11mehr

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FF 01/2011, Ansprüche im Fa... / E. Der Anwalt und die Durchsetzung familienrechtlicher Ansprüche

Nach § 78 Abs. 1 ZPO müssen sich die Parteien und Beteiligten in Familiensachen vor den Familiengerichten durch einen bei einem Amts- oder LG zugelassenen Rechtsanwalt und vor allen Gerichten des höheren Rechtszuges durch einen bei dem Prozessgericht zugelassenen Anwalt vertreten lassen; dies betrifft die Ehe- und Folgesachen, die Lebenspartnerschaftssachen wie die Familiens...mehr

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AGS 04/2011, Verfahrenswert... / Leitsatz

Der Versorgungsausgleich wird nicht dadurch streitwertrelevanter Verfahrensgegenstand, dass die Parteien in der mündlichen Verhandlung erklären, keinen Antrag nach Art. 17 Abs. 3 EGBGB zu stellen. OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 19.8.2010 – 5 WF 189/10mehr

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FF 02/2009, In der nächsten Ausgabe

Born: Betreuungsunterhalt nach neuem Recht – die ersten Erfahrungen Offermann-Burckart: Interessenkollision in familienrechtlichen Angelegenheiten (Teil 2) Sanders: Die geplante Hausfrau: Sittenwidrigkeit und Versorgungsausgleich bei der Inhaltskontrolle von Eheverträgen – Anmerkung zum Urteil des BGH vom 9.7.2008 – XII ZR 6/07mehr

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AGS 09/2011, Verfahrenswert... / 1 Aus den Gründen

1. Die Beschwerde ist nach § 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG zulässig. Wie der Antragsgegner zu Recht geltend macht, besteht die grundsätzliche Möglichkeit seiner Inanspruchnahme als Zweitschuldner nach § 26 Abs. 2 FamGKG; außerdem ist die Festsetzung der Gerichtsgebühren maßgeblich für die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren (§ 32 Abs. 1 RVG). Die Beschwerde hat indes lediglich geringen E...mehr

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FF 01/2009, Befristung des ... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die 1952 geborene Antragstellerin und der 1949 geborene Antragsgegner heirateten am 14.11.1980. Aus der Ehe ist der am 30.3.1982 geborene Sohn K hervorgegangen. Die Parteien trennten sich im Januar 2003, das zuvor bewohnte Einfamilienhaus des Antragsgegners wurde im Dezember desselben Jahres verkauft. Der Antragsgegner betreibt eine Versicherungsagentur für die M Ve...mehr

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FF 07_08/2011, Anwendbarkei... / 1 Aus den Gründen:

I. [1] Aus der am 25.6.2003 geschlossenen Ehe des Vaters, Deutscher, und der Mutter, die bulgarische Staatsangehörige ist, ist am 2.12.2005 – nach der Trennung der Eltern im Sommer 2005 – die betroffene Tochter A. hervorgegangen, die seither bei der Mutter lebt. Dieser wurde mit Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – in Ottweiler vom 27.3.2006 – 12 F 122/06 SO – mit ...mehr

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FF 01/2011, Kernbereichslehre und Nebengüterrecht

Zusammenfassung Dass der Zugewinnausgleich vom BGH außerhalb des Kernbereichs der Scheidungsfolgen angesiedelt wird, jedenfalls nicht so weit innerhalb, dass er an der Inhalts- und Ausübungskontrolle teilnehmen würde, ist rechtlich problematisch, was im jüngsten Beitrag von Dauner-Lieb [1] nachgewiesen worden ist. Diese Rechtsprechung verfestigt die Anspruchsvielfalt im Neben...mehr

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FF 06/2008, Mehr Gerechtigk... / Einführung

Das Bundeskabinett hat heute das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs beschlossen. Das materielle Recht und das Verfahrensrecht des Versorgungsausgleichs werden damit grundlegend neu geregelt – am Grundsatz der Teilung der in der Ehe erworbenen Versorgungen wird nichts geändert. Die Reform sieht vor, dass künftig jede Versorgung, die ein Ehepartner in der Eheze...mehr

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FF 09/2009, Münsterische Sozialrechtstagung

„Die Reform des Versorgungsausgleichs – Herausforderung und Chancen für die Praxis“ am 4.12.2009 in Münster Veranstaltungsort: Deutsche Rentenversicherung Westfalen, Gartenstraße 194, 48125 Münster Eine der zentralen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Auflösung einer Ehe ist die Beantwortung der Frage, wie beiden früheren Ehegatten ein selbständiges Leben ermöglicht we...mehr

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FF 07/2009, Die Strukturref... / b) Ausschluss durch Vereinbarung

Ein VA findet ferner nicht statt, wenn die Ehegatten diesen durch Vereinbarung ausgeschlossen haben (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 VersAusglG). Eine Vereinbarung, die vor Rechtskraft der Entscheidung über den Wertausgleich bei der Scheidung getroffen wird, bedarf der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung (§ 7 Abs. 1 und 2 VersAusglG). Dies gilt ebenso für Vereinbarungen über den VA ...mehr

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FF 07/2009, Ausschluss des ... / 2 Anmerkung

Der BGH bestätigt in dem vorstehenden Beschluss seine ständige Rspr. zur richterlichen Inhaltskontrolle von Eheverträgen. Allerdings legt er sich nicht fest, ob der Ehevertrag insgesamt als nichtig anzusehen ist, wie dies beide Vorinstanzen festgestellt haben. Er bestätigt deren Wertung, dass der Ausschluss des VA durch den Ehevertrag nach § 138 BGB nichtig und deshalb der VA...mehr

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FF 09/2009, Überblick über ... / b) Fehlen von ehebedingten Nachteilen

Der Umstand, dass eine Erkrankung während der Ehe eintritt, führt regelmäßig nicht zu einem ehebedingten Nachteil. Krankheiten sind nur in Ausnahmefällen ehebedingt. BGH, Urt. v. 26.11.2008 – XII ZR 131/07, FamRZ 2009, 406, 408 f.; so auch OLG Frankfurt FamRZ 2009, 526; OLG Koblenz FamRZ 2009, 427; OLG Bremen FamRZ 2009, 343 Von einem ehebedingten Nachteil ist dann nicht auszu...mehr

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FF 12/2010, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Bei der Frage, ob ehebedingte Nachteile i.S.d. § 1578b Abs. 1 BGB vorliegen, ist der Ausgleich unterschiedlicher Vorsorgebeiträge vornehmlich Aufgabe des Versorgungsausgleichs, durch den die Interessen der Unterhaltsberechtigten regelmäßig ausreichend gewahrt werden (im Anschluss an BGH, Urt. v. 16.4.2009 – XII ZR 107/06, FamRZ 2008, 1325, und v. 25.6.2008 – XII ZR 109/07, F...mehr