Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Regelung in II 2 Fall 2 und II 3.

Rn 8 Voraussetzung ist zunächst, dass der Gesellschaftsvertrag abweichend von §§ 723 I Nr 3, 726 die Auflösung statt dem Ausscheiden vorsieht. Gem II 2 Fall 2 muss der Insolvenzverwalter des Gesellschafters zustimmen, wenn die vom gesetzestypischen Abwicklungsmodell abweichende Vereinbarung noch nicht vor der Insolvenzeröffnung getroffen worden war. Das Zustimmungserforderni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Das Gesetz enthält für die Gemeinschaft keine umfassende Regelung zur Auseinandersetzung, sondern beschränkt sich in den §§ 752–754 auf die Teilung des gemeinschaftlichen Gegenstands und in §§ 755, 756 auf die Bereinigung von Schulden ggü Dritten (§ 755) und Schulden unter den Teilhabern (§ 756). §§ 755 und 756 gelten nur im Innenverhältnis und stehen unter dem Vorbehal...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1213 BGB – Nutzungspfand.

Gesetzestext (1) Das Pfandrecht kann in der Weise bestellt werden, dass der Pfandgläubiger berechtigt ist, die Nutzungen des Pfandes zu ziehen. (2) Ist eine von Natur Frucht tragende Sache dem Pfandgläubiger zum Alleinbesitz übergeben, so ist im Zweifel anzunehmen, dass der Pfandgläubiger zum Fruchtbezug berechtigt sein soll. Rn 1 Ein Nutzungspfand erfordert eine besondere Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Erhöhung oder Ermäßigung der Betriebskosten.

Rn 25 Die Betriebskosten müssen sich erhöht oder ermäßigt haben (es gelten Rn 5, 6 und Rn 16 jew entspr). Der Anfall neuer Betriebskosten steht einer Erhöhung der bisherigen Betriebskosten der Sache nach gleich, wenn die neuen Betriebskosten von der Vereinbarung über die Umlegung erfasst sind (§ 556 Rn 25 ff). Vergleichszeitpunkt ist der Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (1) Grundsatz.

Rn 12 Nach Art 14 GG iVm § 13 ist eine Beschränkung nach §§ 1 II, III, 10 I 2 nach hM ergänzend dahingehend auszulegen, dass auch ein abweichender Gebrauch zulässig ist, wenn dieser bei typisierender Betrachtungsweise nicht mehr stören oder beeinträchtigen kann als ein dem Erlaubten entsprechender Gebrauch (BGH NJW 22, 3154 Rz 10; NJW-RR 21, 1239 Rz 27; ZWE 20, 180 Rz 10; ZM...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 § 327r regelt die Voraussetzungen und Rechtsfolgen von einseitigen, durch den Unternehmer initiierten Änderungen des digitalen Produkts (ausf Möllnitz MMR 21, 116). Die Vorschrift dient der Umsetzung von Art 19 DIRL. Der Zweck der Norm liegt im Interessenausgleich von Unternehmer und Verbraucher sowie dem Ausgleich von ›Vertragsbindung und Vertragskontinuität‹ bei Dauer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gebrauchtfahrzeuge.

Rn 100 Mangel ja: Verformung von Kotflügel und Stoßfänger (Vorführwagen: BGH NJW 05, 3490 [BGH 14.09.2005 - VIII ZR 363/04]); Beschädigung Katalysator infolge Aufsetzens (BGH NJW 06, 1195); Standzeit von mehr als 12 Monaten vor Erstzulassung (Jahreswagen: BGH NJW 06, 2694 [BGH 07.06.2006 - VIII ZR 180/05]); bei 19 Monaten nur bei Standzeit bedingten Mängeln (BGH NJW 09, 1588...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 Die §§ 35, 36 sind geschaffen worden, um etwaige leistungsrechtliche Auswirkungen des mit der Strukturreform von 2009 eingeführten Hin- und Her-Ausgleichs abzumildern und zu vermeiden, dass ein ausgleichspflichtiger Ehegatte infolge der isolierten Teilung der Anrechte beider Ehegatten schlechter gestellt ist als nach früherem Recht (BTDrs 16/10144, 74). Das frühere Prin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Teilungsanordnung und Auflage.

Rn 12 Will der Erblasser erreichen, dass sich die Miterben nicht über seine Anordnung hinwegsetzen, liegt eine Auflage zulasten aller Miterben vor (NK-BGB/Eberl-Borges § 2048 Rz 9). Die Auflage setzt keine Zuwendung voraus, gewährt aber dem Begünstigten auch keinen unmittelbaren Anspruch auf die Leistung. Allerdings ist nach § 2194 jeder Miterbe verpflichtet, die Ausführung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einseitige Verfügungen von Todes wegen.

Rn 2 Andere als die zulässigen erbvertraglichen Verfügungen (II), zB eine Enterbung nach § 1938 (München DNotZ 06, 132, 133), kann jeder der Vertragschließenden einseitig treffen, soweit sie durch Testament getroffen werden können (§ 2299 I). Sie haben an der vertraglichen Bindung nicht teil, da für sie das Gleiche gilt, als wenn sie durch Testament getroffen worden wären (§...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Schutzpflichten.

Rn 2 Der Zahler hat zunächst Vorkehrungen zu treffen, um die personalisierten Sicherheitsmerkmale vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Der Schutz bezieht sich insoweit nicht auf alle personenbezogenen Daten, sondern nur auf solche Sicherheitsmerkmale, die eine Authentifizierung erlauben (zB Passwort, PIN, TAN; nicht: zB Kartennummer). Auf diesem Wege soll ein Schutz gegen mis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bezogener Index.

Rn 4 Die Indexvereinbarung muss die geschuldete Miete für die gesamte Mietzeit – oder für einen bestimmten Abschnitt (Rn 3) – an den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland binden (BGH NJW-RR 21, 1096 Rz 49). Der Wirksamkeit der Indexmietklausel steht nicht entgegen, dass in ihr nicht ausdrücklich angeg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Benachrichtigung des Schuldners.

Rn 6 Eine Abtretungsanzeige gem § 409 macht den Schuldner idR bösgläubig. Die Mitteilung ›Wir nehmen am Factoring teil.‹ genügt wohl nicht (Bremen NJW 87, 912). Hat der Leasinggeber den Leasingnehmer bei Vertragsabschluss darauf hingewiesen, dass er ›seine Forderungen ihm ggü‹ an eine Bank abgetreten hat, so erfasst dies die monatlich fällig werdenden Leasingraten u einen sp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Die Norm setzt den Abschluss eines Maklervertrags voraus. Nach I wird vom Gesetz vermutet, dass die dem Makler übertragene Tätigkeit gegen Vergütung erfolgt (BGH NJW 65, 1226). Die Regelung entspricht den §§ 612 I, 632 I und 689. Die Wirksamkeit des Maklervertrags kann daher lediglich an einer fehlenden Willensübereinstimmung, nicht aber an einem Dissens über die Entgel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 740c BGB – Ausscheiden eines Gesellschafters

Gesetzestext (1) Ist im Gesellschaftsvertrag vereinbart, dass abweichend von den in § 740a Absatz 1 Nummer 3 bis 6 genannten Beendigungsgründen die Gesellschaft fortbestehen soll, so tritt mangels abweichender Vereinbarung an die Stelle der Beendigung der Gesellschaft das Ausscheiden des Gesellschafters, in dessen Person der Ausscheidensgrund eintritt. (2) Auf das Ausscheide...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verschulden.

Rn 4 Der Verschuldensvorwurf hat grds Einzelwirkung. Daher haftet bei einer pVV des Mietverhältnisses idR nur derjenige Mieter, der schuldhaft gehandelt hat (LG Berlin NJW-RR 02, 1452). Die Vereinbarung zwischen dem Gläubiger u den Gesamtschuldnern kann ausdr oder stillschweigend die Abrede enthalten, dass ein Gesamtschuldner für das Verschulden eines anderen Gesamtschuldner...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Entstehung.

Rn 2 Eine Veräußerungsbeschränkung entsteht wie jede Vereinbarung (§ 10 Rn 3), muss als solche ›bestimmt‹ sein (zur Auslegung § 10 Rn 20) und die Vereinbarungsgrenzen beachten (Zweibr MittBayNot 94, 44; BayObLG MittBayNot 86, 88; § 10 Rn 21). Ein Beschl ist nicht möglich (München ZMR 14, 810 = NZM 14, 523; zur ›Aufhebung der Aufhebung‹ s Rn 24). Ohne Verdinglichung (§ 5 Rn 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Der Rechtstyp.

Rn 1 Die Reallast gehört zur Gruppe der sog Verwertungsrechte: Der Eigentümer hat wiederkehrende Leistungen (Rn 3) zu erbringen. Mit der Bestimmung aus dem Grundstück wird kein natürlicher Leistungszusammenhang mit dem Grundstück, sondern gesetzestypisch das Recht des Berechtigten beschrieben, ggf die Immobiliarvollstreckung zu betreiben (BGH Rpfleger 78, 207). Eine Reallast...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Soweit die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und die Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums und des Sondereigentums nicht durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer geregelt sind, beschließen die Wohnungseigentümer eine ordnungsmäßige Verwaltung und Benutzung. (2) Zur ordnungsmäßigen Verwaltung und Benutzung gehören insbesonderemehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendbare Vorschriften.

Rn 2 Relevant werden vorrangig die §§ 612, 613, 614, 615 S 1 und 2 (§ 615 Rn 1; BGH NJW 22, 2269 [BGH 12.05.2022 - III ZR 78/21] Rz 25), 621, 627 (BGH NJW 21, 1392 [BGH 08.10.2020 - III ZR 80/20] Rz 19; zur Reichweite der Verweisung MüKoBGB/Wagner Rz 3 f; Spickhoff/Spickhoff Rz 2 ff). Bzgl § 613 S 1 kann es dabei zu einem Konflikt zwischen der Verpflichtung zur höchstpersönl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. 2Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate. (2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 8. Kosten für die Erhaltung; Kleinreparaturen.

Rn 143 Grds muss der Vermieter die Mietsache gem § 535 I 2 als Hauptpflicht (BGHZ 92, 363, 367 = NJW 85, 480) auf seine Kosten erhalten. Die Parteien können allerdings vereinbaren, dass der Mieter sich an der Erhaltung beteiligt (s bereits Rn 136). Solche Vereinbarungen gibt es va zu Kleinreparaturen in Wohnraummietverträgen. Die Parteien können nicht die Kleinreparaturen se...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Erlöschen des EV.

Rn 33 (1) Der EV erlischt mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises; Zahlung von Nebenforderungen wie Verzugszinsen, Versandkosten ist dafür nur bei Vereinbarung erforderlich (so Erman/Grunewald Rz 38; aA MüKo/Westermann Rz 22; Staud/Beckmann Rz 41). (2) Bei Entfall des Eigentums des Verkäufers, zB durch gutgläubigen Erwerb eines Dritten, Verbindung, Vermischung, Verarbeitun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. WKRL.

Rn 4 IGgs zur VerbrGKRL sieht die WKRL keinen Haftungsausschluss mehr vor, wenn der Verbraucher bei Vertragsschluss Kenntnis von dem Mangel hat. Vielmehr bestimmt Art 7 V, dass in solchen Fällen nur dann kein Mangel gegeben ist, soweit eine entspr Vereinbarung zwischen den Parteien besteht (s ›negative Beschaffenheitsvereinbarung‹ § 476 Rn 8–10). Abgesehen davon darf sich di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / J. Abänderung der Ausgleichsrente.

Rn 30 Nach § 227 I iVm § 48 I FamFG kann das Familiengericht eine rkr Entscheidung, in der eine schuldrechtliche Ausgleichsrente festgesetzt worden ist, auf Antrag aufheben oder abändern, wenn sich die für die Festsetzung maßgebenden Verhältnisse wesentlich geändert haben. § 225 III FamFG findet insoweit keine entspr Anwendung. Vielmehr sind die zu § 323 ZPO bzw § 238 FamFG ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Gesicherte Forderung.

Rn 33 Als gesicherte, auch künftige oder bedingte Forderung kommt grds jeder Anspruch in Betracht. In der Praxis handelt es sich idR um (künftige) Darlehensforderungen, nicht notwendig gg den Sicherungsgeber. Gesicherte Forderungen aus Abtretungen im Rahmen bankmäßiger Geschäftsverbindung (BGH WM 07, 874 Rz 16; 05, 1076, 1078) sind auch Ansprüche aus Leasingverträgen (BGH WM...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Begriff, Rechtsnatur.

Rn 3 Wiederkauf ist die Vereinbarung, dass der Verkäufer den Rückkauf durch einseitige Erklärung zustande bringen kann. Der Streit um die vom Gesetzgeber nicht entschiedene Rechtsnatur (Motive II, 340) ist ohne praktische Auswirkungen (vgl BGH NJW 00, 1332 [BGH 14.01.2000 - V ZR 386/98]; HP/Faust Rz 4): Der Wiederkauf kommt entweder durch Eintritt der aufschiebenden Bedingun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist die Gesellschaft im Gesellschaftsregister eingetragen, kann auf Antrag eines Beteiligten ein Liquidator aus wichtigem Grund durch das Gericht, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat, berufen und abberufen werden. Eine Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag, welche dieses Recht ausschließt, ist unwirksam. (2) Beteiligte sind:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Eintragungen im Aufteilungsplan.

Rn 11 Bezeichnungen des planenden Architekten, die im Aufteilungsplan (§ 7 Rn 14) enthalten sind, sind idR keine Benutzungsvereinbarung (BGH ZMR 17, 818 Rz 11; 17, 317 Rz 17). Soll der Aufteilungsplan ausnw auch die Benutzung verbindlich regeln, muss dies eindeutig aus der Bezugnahme in der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung hervorgehen (BGH ZMR 17, 317 Rz 17; N...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Abgrenzung.

Rn 27 Die Beschaffenheitsvereinbarung legt die Anforderungen an die Kaufsache unterhalb der Garantie (§ 443) fest. Sie ist daher strikt von dieser zu unterscheiden (Köln NJW-RR 13, 1209 [OLG Köln 20.02.2013 - 13 U 162/09]; Emmert NJW 06, 1765 ff). Unterschiedliche Interessenlagen bestimmen die Abgrenzung: Angabe der Fahrleistung ist beim Gebrauchtwagenkauf unter Händlern/Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cca) Gesondert vereinbarte Darlehen

Rn. 13c Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Unter der Ägide der Bilanzbündeltheorie wurde die Auszahlung eines Darlehens der Gesellschaft an den Gesellschafter, unabhängig von dessen Ausgestaltung, grundsätzlich als Entnahme des Gesellschafters aus der Gesellschaftskasse, wurden Tilgungs- und Zinszahlungen des Gesellschafters als Einlage behandelt. Das ist seit Geltung der Theorie von...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Verschwiegenheitspflicht.

Rn 85 Der ArbN ist unabhängig von arbeitsvertraglichen und spezialgesetzlichen Regelungen (vgl §§ 4 GeschGehG, 79 BetrVG, 13 2 Nr 6 BBiG, 24 II ArbNErfG, 93 I 2, 116 AktG, 53 BDSG) zur Verschwiegenheit über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verpflichtet (BAG DB 09, 1131). Die Pflicht umfasst auch Tatsachen, die die Person des ArbG oder eines Arbeitskollegen in besonderem Ma...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 28. Gerichtsstandsvereinbarungen.

Rn 27 Nach Art 1 II lit e sind Gerichtsstandsvereinbarungen vom sachlichen Anwendungsbereich von ROM I ausgeschlossen. Ausgangspunkt für die Bestimmung des auf eine Gerichtsstandsvereinbarung anwendbaren Rechts sind zum einen Art 25 Brüssel Ia (seit 10.1.15) und zum anderen Art 23 HGÜ (in Kraft in Mexiko und EU [1.10.15] inkl Dänemark [1.9.18]; VK [1.4.19]; Singapur [1.10.16...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Hinterlegung im Schließfach (II).

Rn 3 Nicht depotfähige Wertpapiere sind durch den Betreuer bei einem Kreditinstitut in einem Schließfach zu hinterlegen. Ggf können auch Schließfächer bei mehreren Banken geführt werden. Hinterlegungsfähig sind abweichend vom bisherigen Recht nicht nur Inhaberpapiere, sondern nunmehr auch Namenspapiere. Mit dem Kreditinstitut ist die Vereinbarung zu treffen, dass der Betreue...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Belange des anderen Ehegatten (Abs 1 S 1).

Rn 21 Die ausdrückliche Erwähnung der Belange des anderen Ehegatten zwingt zu einer Gesamtabwägung der Interessen beider Ehegatten. In diese sind alle Umstände des Falles einzubeziehen, die das Verhältnis der Ehegatten zueinander, ihre gegenwärtigen Lebensbedingungen und ihre Beziehungen zu ihrer Ehewohnung betreffen. Hierzu zählen auch Alter und Gesundheitszustand der Ehele...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 12 Die Mietvertragsparteien müssen bestimmen, ob die Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesen werden. Die Verwendung des Wortes ›pauschal‹ und das Fehlen von Regelungen über die Abrechnung sprechen für eine Pauschale (Ddorf IMR 08, 239). Ist eine Vorauszahlung gewollt, diese Vereinbarung aber nicht wirksam, ist die Vorauszahlung in eine Pauschale um...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Unternehmer kann von dem Unternehmer, der sich ihm gegenüber zur Bereitstellung eines digitalen Produkts verpflichtet hat (Vertriebspartner), Ersatz der Aufwendungen verlangen, die ihm im Verhältnis zu einem Verbraucher wegen einer durch den Vertriebspartner verursachten unterbliebenen Bereitstellung des vom Vertriebspartner bereitzustellenden digitalen Produkts au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Teilung durch Verkauf.

Rn 39 Ist eine Teilung in Natur ausgeschlossen, wird der Gegenstand verkauft und der Erlös unter den Erben verteilt, §§ 2042 II mit 753 I 1, wobei der Verkauf beweglicher Sachen nach den Regeln des Pfandverkaufs, der Verkauf unbeweglicher Sachen durch Zwangsversteigerung nach den Regeln des ZVG erfolgt (MüKo/Schmidt § 753 Rz 15). Rn 40 Forderungen werden nach § 754 eingezogen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Bestellung in der Teilungserklärung.

Rn 21 Nach noch hM – und von § 26 II 1 Fall 2 vorausgesetzt – kann der Alleineigentümer iSd § 8 den Erstverw ›bestellen‹ (BGH NJW 12, 3232 Rz 11 = ZMR 12, 972). Hierfür gibt es wegen der Möglichkeit einer Ein-Personen-Gemeinschaft (§ 9a Rn 7) aber keinen Bedarf mehr. Die Bestellung könnte dogmatisch nur eine nach § 26 V unwirksame Vereinbarung sein (nach aA handelt es sich u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zusätzliche Formvorschriften (Abs 2, 3).

Rn 2 Verwiesen wird auf nationale Formvorschriften für Güterstandsvereinbarungen (Hilbig-Lugani DNotZ 17, 739, 748f). Dies erlaubt eine direkte Anwendung von §§ 1408, 1410, die eine notarielle Form bei gleichzeitiger Anwesenheit der Ehegatten verlangen (Campbell NZFam 20, 678, 683). Die Einführung einer besonderen nationalen Kollisionsnorm wie Art 46e EGBGB bezüglich der Ehe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist das Gesellschaftsverhältnis auf unbestimmte Zeit eingegangen, kann ein Gesellschafter seine Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Kalenderjahres gegenüber der Gesellschaft kündigen, es sei denn, aus dem Gesellschaftsvertrag oder aus dem Zweck der Gesellschaft ergibt sich etwas anderes. (2) Ist für das Gesellschaftsverhältnis eine...mehr

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AGS 08/2024, Vorschuss vom ... / VIII. Abrechnung des Vorschusses

Ist die Vergütungsforderung des Rechtsanwalts später nach § 8 RVG fällig geworden, muss er den Vorschuss abrechnen (§ 10 Abs. 2 RVG).[48] Entsprechendes gilt nach Kündigung des Mandats.[49] Sinnvoll ist die Verrechnung auf Nettobasis (vgl. X., 3.). Bei der Abrechnung ist der Rechtsanwalt – ebenso wie im Rückforderungsprozess das Zivilgericht – in Verfahren nach Teil 4 und 5 V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Scheckinkasso.

Rn 34 Beim Scheckinkasso hat die beauftragte Bank den eingereichten Scheck auf schnellste und sicherste Weise bei der bezogenen Bank zur Einlösung vorzulegen (BGHZ 22, 304; 96, 9). Die Vereinbarung ist als Dienstvertrag zu qualifizieren, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (BGHZ 118, 171; 150, 269). Die Gutschrift auf dem Konto des den Scheck einreichenden Kunden ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verarbeitungsklausel.

Rn 27 Der Eigentumserwerb durch den Hersteller gem § 950 kann zur Verlängerung eingesetzt werden, indem der Käufer durch Vereinbarung einer Verarbeitungsklausel für den Verkäufer verarbeitet und dieser daher bei objektiver Betrachtung nach den wirtschaftlichen Verhältnissen Hersteller ist (BGHZ 20, 159, 162 f; vgl 112, 243, 249 f; mit Nachw der aA MüKo/Füller § 950 Rz 17, 25...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gesetzesgeschichte und Zweck.

Rn 1 § 559a ist durch das MSRG v. 19.6.01 (BGBl I 1149) mWv 1.9.01 in das Gesetz eingefügt worden. Die Vorgängervorschrift ist § 3 I 3–7 MHG (s.a. vor § 557 Rn 1). Um unbillige Vorteile des Vermieters zu verhindern, ordnet § 559a I an, dass bestimmte Gelder nicht zu den aufgewendeten Kosten iSv § 559 gehören. Durch die Rechtsgrundverweisung in § 558 V hat die Bestimmung auch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Bestimmungsgemäße Bewirtschaftung (Abs 2).

Rn 3 Die wirtschaftliche Bestimmung, die das Objekt zur Zeit der Bestellung hatte, muss im Wesentlichen aufrechterhalten werden. Der Nießbraucher ist verpflichtet, das Objekt nach objektiven Maßstäben ordnungsgemäß zu bewirtschaften. Die Pflicht ist nicht vollständig abdingbar (KG DNotZ 06, 470 [KG Berlin 11.04.2006 - 1 W 609/03]). Auch kann nicht mit dinglicher Wirkung eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Mitteilung.

Rn 3 Die Mitteilung (AG Bremen ZMR 13, 808) ist bloße Rechtshandlung. Trotzdem finden auf sie analog die Vorschriften über Willenserklärungen Anwendung. Eine besondere Form ist für die Mitteilung nicht vorgesehen. Absender der Mitteilung muss der Vermieter sein. Die Mitteilung eines Dritten genügt, sofern dieser vom Vermieter bevollmächtigt war. Eine durch den Erwerber erfol...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wirksamkeit.

Rn 5 Es müssen grds alle Wirksamkeitsvoraussetzungen erfüllt sein, so dass alleine der Wegfall der Verfügungsmacht die Eintragung hindert. Es müssen etwa erforderliche privatrechtliche Genehmigungen (§§ 177, 182 ff, § 12 WEG, Frankf ZInsO 06, 271f) oder Zustimmungen Dritter (§§ 876, 880, 1071, 1178) vorliegen (MüKo/Lettmaier Rz 21). Ferner muss bei einem Briefrecht zumindest...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verwertungserleichterung.

Rn 3 Die Erleichterung der Verwertung liegt va darin, dass ein freihändiger Verkauf durch den Pfandgläubiger selbst zum aktuellen Börsen- oder Marktpreis etwa über die Börse ohne Androhung u Wartefrist entgegen § 1245 II schon vor Pfandreife (§ 1228 II), insb schon bei der Verpfändung, vereinbart werden kann. Ein Verkauf unter dem aktuellen Börsen- oder Marktpreis begründet ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 721 BGB – Persönliche Haftung der Gesellschafter

Gesetzestext Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich. Eine entgegenstehende Vereinbarung ist Dritten gegenüber unwirksam. Rn 1 § 721 wurde neu ins Gesetz eingefügt und ist wortlautgleich dem § 128 HGB aF (= unverändert § 126 HGB nF) nachgebildet. Die Gesellschafterhaftung ist akzessorisch zur GbR-Haft...mehr