Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / IX. Kündigungsfristen/-termine

Rz. 662 Die Kündigungsfristen/-termine ergeben sich einheitlich für Arbeitnehmer und Angestellte aus § 622 BGB. Im Anstellungsvertrag finden sich dennoch – insofern an sich überflüssig – vielfach Formulierungen wie: Rz. 663 Muster 17.28: Kündigungsfristen/-termine Muster 17.28: Kündigungsfristen/-termine Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. oder Die Kündigungsfristen ri...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (c) Qualität der Kenntnis

Rz. 289 Weiterhin bedeutsam ist die Qualität der Kenntnis. Der Kündigungsberechtigte muss zu Beginn der Frist eine sichere und umfassende Kenntnis von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen haben. Solche Tatsachen liegen dann vor, wenn alles in Erfahrung gebracht ist, was als notwendige Grundlage für die Entscheidung über den Fortbestand oder die Auflösung des Geschäfts...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Unmöglichkeit

Rz. 611 Die Entgeltfortzahlung ohne Arbeitsleistung stellt die Ausnahme vom Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" dar. Gem. § 280 Abs. 1 BGB n.F. haftet der Schuldner wegen jeder Pflichtverletzung, soweit er nicht beweisen kann, dass er diese nicht zu vertreten hat. Nach § 276 Abs. 1 BGB hat der Schuldner grds. Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten, doch kann sich ein strenger...mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Wiederbestellung und neuer Vorstandsvertrag/Vertragsverlängerung

Rz. 656 Eine Wiederbestellung, d.h. eine erneute Amtszeit des Vorstands jeweils begrenzt wiederum für höchstens fünf Jahre – ist grundsätzlich zulässig. Allerdings wäre eine automatische Verlängerung der Bestellung unzulässig. Denn der Aufsichtsrat ist verpflichtet, jeweils neu zu entscheiden. Rz. 657 Hinweismehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Abberufung/Amtsniederlegung – Rechtsmittel

Rz. 220 Die GmbH kann – unbeschadet der Entschädigungsansprüche aus bestehenden Verträgen – gem. § 38 Abs. 1 GmbHG grds. jederzeit und ohne Grund den Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss abberufen (= Widerruf der Bestellung zum Geschäftsführer). Die Abberufung wird mit Zugang der Erklärung wirksam. Soweit der Gesellschafterbeschluss unklar ist, ist auch ein unklarer...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (d) Unzulässige Abfindungsvereinbarung für a.o. Kündigung

Rz. 278 Eine unzulässige Einschränkung des außerordentlichen Kündigungsrechtes i.S.d. § 626 BGB stellt auch die Vereinbarung einer Abfindung für den Fall der Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrages aus wichtigem Grund dar; diese ist wegen Verstoßes gegen § 134 BGB nichtig (vgl. BGH v. 3.7.2000 – II ZR 282/98, NZA 2000, 945 = DB 2000, 1807).mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 1. Ziel eines abschließenden Schlussstrichs

Rz. 386 Üblicherweise enthalten Aufhebungsvereinbarungen bzw. gerichtliche Vergleiche (vgl. zur Reichweite allgemeiner Erledigungsklauseln in arbeitsgerichtlichen Vergleichen, ausführlich Korinth, ArbRB 2013, 321 ff.) am Ende eine allgemeine Ausgleichsklausel, wonach mit der Erfüllung der Vereinbarung sämtliche bekannten (oder weiter gehend: und unbekannten) Ansprüche der Pa...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Kündigung

Rz. 236 Die Kündigung des Geschäftsführerdienstvertrages kann durch ordentliche oder außerordentliche Kündigung erfolgen. Erforderlich ist in beiden Fällen ein wirksamer Beschluss des zuständigen Gremiums (siehe oben Rdn 186 ff.) sowie der Zugang des Beschlusses bei dem Geschäftsführer (siehe oben Rdn 192). Schriftform ist nicht erforderlich (vgl. Moll, Münchener Anwaltshand...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / II. Ausgestaltung betrieblicher Versorgungsleistungen

Rz. 7 Für die Gewährung betrieblicher Versorgungsleistungen gilt grds. der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Das BetrAVG enthält als Arbeitnehmerschutzgesetz zwar einige einschränkende Regelungen (z.B. Unverfallbarkeit, Auszehrungs-, Anrechnungs- und Abfindungsverbot, Anpassungsprüfung), die der Arbeitgeber als gesetzlichen Mindeststandard zwingend beachten muss, wenn er sich ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.5.6 Sozialhilfeleistungen (§ 4 Nr. 16 Buchst. h UStG)

Tz. 100e Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Träger der Sozialhilfe ist für alle Vertragsangelegenheiten der teilstationären und stationären Einrichtungen und ambulanten Dienste im Bereich Soziales zuständig. Neben dem Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit den Trägerverbänden werden auch einrichtungsindividuelle Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarungen nach § 75 SGB XI...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / ee) Rückrufsrecht

Rz. 1101 Das Rückrufsrecht wegen Nichtausübung (§ 41 UrhG) ist vom Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung (§ 42 UrhG) zu unterscheiden. Während das Erstere dem Urheber die Möglichkeit bietet, gegenüber dem Inhaber des Nutzungsrechts auf die Ausübung der Verwertung hinzuwirken, ermöglicht ihm der zweite Fall die Verwertung überhaupt zu verhindern, wenn diese dem Arbeitne...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 2. Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags auf derselben Urkunde

Rz. 21 Dies bedeutet, dass bei einem arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrag unbedingt die Voraussetzungen für das Erfüllen des gesetzlichen Schriftformerfordernisses gem. § 126 BGB zu beachten sind. Gem. § 126 Abs. 2 S. 1 BGB muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde – d.h. auf demselben Schriftstück – erfolgen (vgl. BAG v. 19.4.2007 – 2 AZR 208/06, NZA 2007, ...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / II. Gesetzliche Regelung

Rz. 6 Gesetzlich geregelt sind die Vorschriften über das nachvertragliche Wettbewerbsverbot in den §§ 74 bis 75f HGB. Diese Vorschriften wurden nur für kaufmännische Angestellte geschaffen. Nachdem jedoch zunächst die Rspr. die Geltung auch auf Arbeitnehmer ausgeweitet hat (BAG v. 13.9.1969 – 3 AZR 138/68, DB 1970, 63), hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1.1.2003 die §§ 74 ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (a) Kenntnis aller Gesellschafter

Rz. 287 Bei der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ist stets die Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB ab Kenntnis einzuhalten. In der Praxis von besonderer Relevanz ist die Frage, auf wessen Kenntnis abzustellen ist. Kündigungsberechtigt ist bei der GmbH grundsätzlich die Gesellschafterversammlung als das analog § 46 Nr. 5 GmbHG zuständige Organ, es sei denn, ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Inhalt und Form des Arbeitsvertrags

Rz. 1754 Ehegatten-Arbeitsverträge sind zivilrechtlich frei vereinbar (§ 1356 BGB) und bedürfen grds. nicht der Schriftform. Ein stillschweigender Vertragsabschluss wird ggü. der Finanzverwaltung allerdings nur dann glaubhaft gemacht werden können, wenn die tatsächliche Abwicklung des behaupteten Vertragsverhältnisses nachgewiesen werden kann und diese auf eine eindeutige (m...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 10. Rechtsweg – ruhendes Arbeitsverhältnis/Schiedsvereinbarungen

Rz. 720 Grds. sind für Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Vorstandsmitglied und der AG die ordentlichen Gerichte, LG – Kammer für Handelssachen, gem. § 95 Abs. 1 Nr. 4a GVG, zuständig. Hingegen ist der Rechtsweg zu den ArbG eröffnet, wenn die Rechtstreitigkeit ein von der Organstellung klar zu trennendes weiteres Arbeitsverhältnis betrifft. Wird ein Arbeitnehmer zum Vorstand ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (c) Wichtiger Abberufungsgrund

Rz. 277 Das Vorliegen eines wichtigen Abberufungsgrundes bedeutet nicht, dass dieser ohne weiteres die außerordentliche Kündigung rechtfertigt (h.M., vgl. Rowedder/Pentz/Belz, GmbHG, § 38 Rn 81 m.w.N.). Problematisch ist daher die Verknüpfung (zu Koppelungsklauseln, s. oben Rdn 258 ff. sowie unten Rdn 280 ) zwischen Abberufung aus wichtigem Grund und der außerordentlichen Kün...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / a) Zustandekommen und Wirksamkeit

Rz. 619 Es gelten die allgemeinen Regeln des BGB und bei Verwendung von für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Bedingungen ergänzend die §§ 305 ff. BGB. Bedeutung kann ferner § 107 Abs. 2 GewO haben, wonach es dem Arbeitgeber verboten ist, dem Arbeitnehmer eigene Waren des Arbeitgebers auf Kredit zu überlassen. Rz. 620 Bei Arbeitgeberdarlehen sind im Zusammenhang mit...mehr

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§ 16 Vertragstypen / s) Checkliste Arbeitsrecht mit Erläuterungen

Rz. 809 Für die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmer- und Freier-Mitarbeiter-Eigenschaft sind in erster Linie die Umstände von Bedeutung, unter denen die Dienstleistung zu erbringen ist, da sich die persönliche Abhängigkeit des Verpflichteten danach bestimmt, inwieweit die Ausführung der versprochenen Dienste weisungsgebunden und damit fremdbestimmt erfolgt (vgl. BAG v. 27.6.201...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Beschäftigungsverbot

Rz. 60 Hinsichtlich des Abschlusses von Arbeitsverträgen mit Minderjährigen sind zunächst die Beschränkungen des JArbSchG zu beachten. Das Gesetz unterscheidet zwischen Kindern (§ 2 Abs. 1 JArbSchG) und Jugendlichen (§ 2 Abs. 2 und 3 JArbSchG) und spricht in § 5 Abs. 1 JArbSchG ein grundsätzliches Verbot der Beschäftigung von Kindern aus, zu denen jedoch die Abs. 2–5 Ausnahm...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Tatsächliche Durchführung

Rz. 1767 BFH und Finanzverwaltung verlangen für die steuerliche Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsvertrages zudem, dass dieser Vertrag entsprechend seiner inhaltlichen Absprachen tatsächlich durchgeführt wird. Dies setzt notwendigerweise voraus, dass der Arbeitsvertrag seinem ganzen Inhalt nach auch durchführbar ist (vgl. z.B. BFH v. 26.2.1969, BStBl II 1969, 315 zur wechse...mehr

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§ 16 Vertragstypen / gg) Checkliste zur Vertragsdauer

Rz. 218 Zusammenfassende Checkliste zur Vertragslaufzeitmehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Volontär

Rz. 8 Volontär ist nach der Legaldefinition in § 82a HGB, wer sich für ein bestimmtes Gebiet für eine gewisse Zeit einem Arbeitgeber zur Verfügung stellt, um von diesem ausgebildet zu werden, ohne dass eine abgeschlossene Fachausbildung beabsichtigt ist (Lakies/Malottke/Lakies, BBiG, § 26 Rn 14; Küttner/Röller, Personalbuch, Praktikant, Rn 3). Nach ganz überwiegender Ansicht...mehr

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§ 16 Vertragstypen / e) Berufsausbildungsvorbereitungsverhältnis

Rz. 13 Eine weitere Abgrenzung ist zum Berufsausbildungsvorbereitungsverhältnis gem. §§ 1 Abs. 2, 68 ff. BBiG zu ziehen, welches sich an lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Personen richtet, deren Entwicklungsstand eine erfolgreiche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf noch nicht erwarten lässt (§ 68 Abs. 1 BBiG). Dieses dient dem Erwerb der Grundlagen...mehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Bevollmächtigung zur Unterzeichnung des Vorstandsvertrags

Rz. 575 Zur Unterzeichnung des Dienstvertrages mit dem Vorstandsmitglied kann ein einzelnes Mitglied des Aufsichtsrates, regelmäßig der Vorsitzende des Aufsichtsrates, bevollmächtigt werden (vgl. OLG Schleswig v. 16.11.2000 – 5 U 66/99, AG 2001, 651, 653; BGH v. 6.4.1964, BGHZ 41, 282, 285 = NJW 1964, 1367). Die Bevollmächtigung ergibt sich vielfach aus einem konkreten Aufsi...mehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Gewerbesteuer

Rz. 1052 Gerade der Abschluss eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages suggeriert dem Beschäftigten z.T., dass er, insb. wenn sein Auftraggeber – z.B. als Architekt oder Ingenieur – Freiberufler ist, auch freiberuflich i.S.d. § 18 EStG tätig sei und damit nicht der Gewerbesteuer unterliege. Für die Einstufung einer freiberuflichen Tätigkeit in diesem Sinne ist aber nicht die Perso...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 7. Regelungen zur Abberufung, Amtsniederlegung, Kündigung, Koppelung, Freistellung und Abfindung

Rz. 219 Die Position als Geschäftsführer kann sich – aus unterschiedlichsten Gründen – als riskanter Schleudersitz erweisen (vgl. Kienast, FAZ v. 14.9.2022: "Umgang mit Informationsflut und Existenzängsten"; Kienast, FAZ v. 1.4.2020: "Den Selbstdarstellern fehlt jetzt die Bühne" über die Reaktion verschiedener Persönlichkeitstypen in Bezug auf Social Distancing in der Corona...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Walther, Verlustnutzung beim atypisch stillen Gesellschafter trotz ausstehender Einlage, GmbHR 1997, 823; Geuenich, Steuerliche Verlustzuweisung bei nicht eingezahlter Einlage des stillen Gesellschafters – Wechselwirkung zwischen Bilanzierung und Ergebniszuweisung, DStR 1998, 57; Kempermann, Unterbeteiligte als "andere Unternehmer" iSd § 15a Abs 5 EStG, FR 1998, 248; Hitzemann,...mehr

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§ 82 Neue Beschäftigungsfor... / II. Vertragsverhältnisse

Rz. 7 Das Vertragskonstrukt zwischen den drei Akteuren (plattformbetreibendes Unternehmen, Crowd-sourcer und Crowdworker) bzw. teilweise sogar vier oder mehr Akteuren kann sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. Zu unterscheiden ist zunächst zwischen der vorgeschalteten Nutzungs-/oder Rahmenvereinbarung zwischen der Plattform und den Crowdsourcern (Plattform <-> Crowdsourcer...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Arbeit im Dienste eines anderen

Rz. 82 Der Arbeitnehmerbegriff erfordert weiterhin, dass die Arbeit im Dienst eines Anderen geleistet wird. Das BAG stellt hier wesentlich darauf ab, ob die Dienstleistung im Rahmen einer von Dritten bestimmten Arbeitsorganisation erbracht wird (BAG v. 9.10.2002 – 5 AZR 405/01, NJOZ 2003, 1578; BAG v. 25.8.2020 – 9 AZR 373/19, NJW 2020, 3802). Insoweit greift das BAG auf die...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Schenkungsteuerliche Folgen

Rz. 426 In Betriebsprüfungen kommt es immer wieder zu Diskussionen, ob Vorteile an Gesellschafter oder nahestehende Personen zu diesen auch eine Schenkungssteuerthematik auslösen können. Rz. 427 Mit Urt. v. 30.1.2013 (BStBl II 2013, 930; hierzu Erkis, DStR 2016, 350) hat der BFH entschieden, dass es im Verhältnis einer Kapitalgesellschaft zu ihren unmittelbaren oder mittelbar...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Güterstand

Rz. 1744 Beim Abschluss eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses ist der Güterstand zu beachten. Eine per Ehevertrag vereinbarte "Gütergemeinschaft" beinhaltet nämlich die Gefahr, dass das Ehegatten-Arbeitsverhältnis wegen bestehender "Mitunternehmereigenschaft" steuerlich nicht anerkannt wird (vgl. Schoor, FR 1988, 573, 577). Eine Ausnahme lässt die Rechtsprechung lediglich dan...mehr

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Literaturverzeichnis

Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl., 2019 Ahlberg/Götting, Beck'scher Online-Kommentar zum Urheberrecht, 30. Edition, Stand 15.1.2021 Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung mit arbeitsrechtlicher Grundlegung, 45. Aktualisierung, Stand März 2021 Anzinger/Koberski, Arbeitszeitgesetz, Kommentar, 5. Aufl., 2020 Arens/Bran...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Voraussetzungen einer vGA

Rz. 413 Eine vGA i.S.d. § 8 Abs. 3 S. 2 KStG ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens des steuerpflichtigen auswirkt und die nicht im Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (R 36 Abs. 1 KStR). Rz. 414 Eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) is...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Kündigung durch den Arbeitnehmer

Rz. 72 Der minderjährige Arbeitnehmer kann selbstständig eine Kündigung aussprechen, soweit ihm die Ermächtigung nach § 113 BGB erteilt worden ist (ArbG Wilhelmshaven v. 3.5.1965 – Ca 85/65, DB 1965, 1864). Rz. 73 Ansonsten bedarf es zur Wirksamkeit der Kündigung durch den Minderjährigen der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, § 107 BGB. Eine nachträgliche Genehmigung i...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Gesellschafterebene

Rz. 422 Bei der durch die vGA eintretende Besteuerung ist je nach der Person des Gesellschafters zu unterscheiden: Hält der Gesellschafter seine Anteile an der Gesellschaft im Privatvermögen, so stellt die vGA auf seiner Ebene Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG dar. Diese sind Gegenstand der neu zum 1.1.2009 eingeführten Abgeltungsteuer. Nach...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / V. Unzulässige Rechtsausübung – kollusives Zusammenwirken

Rz. 451 Ein kollusives Zusammenwirken liegt vor, wenn Arbeitnehmer und das vertretungsberechtigte Organ bewusst zum Nachteil der Gesellschaft zusammenwirken (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 11.8.2020 5 Sa 4/19, juris Rn 62 Abwicklungsvertrag; LAG Rheinland-Pfalz v. 13.8.2009 11 Sa 147/09, juris Rn 64). Allerdings vermag nicht jede Besserstellung einer Vertragspartei den V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Täter

Rn. 17 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Als mögliche Täter iSd § 50f EStG kommen grundsätzlich die in § 22a Abs 1 S 1 EStG genannten Mitteilungspflichtigen (ferner s § 22a Rn 14 (Hildesheim)), dh die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, die landwirtschaftliche Alterskasse (bis 31.12.2012: Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, bis 2009: der Gesamtverban...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Risiko rechtlicher Fehleinschätzung – Scheinselbstständigkeit

Rz. 756 Insb. die Beitragslast bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung lassen für viele Mitarbeiter verstärkt das Bedürfnis aufkommen, die gesetzlichen Versicherungen durch Wechsel in die Selbstständigkeit verlassen zu können. Bei gleichzeitig geringer werdenden Leistungen werden die hohen Abgaben an die Deutsche Rentenversicherung Bu...mehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Umschüler

Rz. 12 Umschulung ist die Summe derjenigen Maßnahmen, die darauf abzielen, den Übergang in eine andere berufliche Tätigkeit zu ermöglichen. Diese muss nach Inhalt, Art, Ziel und Dauer den besonderen Erfordernissen der beruflichen Erwachsenenbildung entsprechen (§ 62 Abs. 1 BBiG). Ein Umschüler kann entweder in einem Berufsbildungsverhältnis oder in einem normalen Arbeitsverh...mehr

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§ 16 Vertragstypen / II. Vorstand der Genossenschaft

Rz. 732 Der Vorstand hat die Genossenschaft unter eigener Verantwortung zu leiten. Er hat dabei die Beschränkungen zu beachten, die durch die Satzung festgesetzt worden sind (§ 27 Abs. 1 GenG). Gemäß § 27 Abs. 1 S. 3 GenG (neu eingefügt durch das Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften vom 17.7.2017 – BGBl I, 2434) kann bei Genossens...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Praktikant

Rz. 9 Ein Praktikant ist, wer sich einer bestimmten Tätigkeit und Ausbildung in einem Betrieb unterzieht, weil er diese im Rahmen einer Gesamtausbildung nachweisen muss (BAG v. 5.8.1965 – 2 AZR 439/64, DB 1965, 1220; Schaub/Vogelsang, ArbR-HdB, § 15 Rn 9; vgl. auch Schade, Praktikumsrecht, Rn 13). Auch ggü. einem Praktikanten trifft den Arbeitgeber eine Ausbildungspflicht (S...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Auslegung und Unklarheitenregelung

Rz. 98 Der Inhalt einer zu überprüfenden Vertragsklausel ist durch Auslegung zu bestimmen. Auslegung und Inhaltskontrolle sind dabei zu unterscheiden, wobei der Auslegung Vorrang zukommt. Kontrolliert werden kann nur ein Vertrag, dessen Inhalt zuvor im Wege der Auslegung ermittelt worden ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sin...mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Schutz gegen altersdiskriminierende Kündigungen

Rz. 151 Der BGH entschied ferner, dass bei einer erneuten Bewerbung eines 62-jährigen Geschäftsführers nach Auslaufen seiner bisherigen befristeten GF-Vertrages gem. § 6 Abs. 3 AGG die Vorschriften des Abschnitts 2 des AGG und § 22 AGG entsprechend anzuwenden seien. Ausdrücklich offen ließ der BGH in dieser Entscheidung, ob ein Fremdgeschäftsführer, der nicht an der GmbH bet...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Berufsausbildungsverzeichnis

Rz. 23 Gem. §§ 34 ff. BBiG ist seit dem 1.4.2007 nach Abschluss des Ausbildungsvertrages dessen Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zu beantragen. Dies ist gem. § 43 Abs. 1 Nr. 3 BBiG Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Unterlässt der Ausbildende die Eintragung, kann dies zu Schadensersatzansprüchen des Auszubildenden und zu Bußg...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Aufgabenbezug und Erforderlichkeit

Rz. 878 Inhaltlich begrenzt wird der Unterrichtungsanspruch durch den notwendigen Aufgabenbezug (BAG v. 26.1.1988 – 1 ABR 34/86, juris). Zwar genügt es danach, dass der Betriebsrat die Informationen benötigt, um festzustellen, ob sich Aufgaben oder Mitbestimmungsrechte ergeben und ob er hiervon Gebrauch machen will (BAG v. 19.2.2008 – 1 ABR 84/06, juris). Wenn dieses Mitbest...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Allgemeines

Rz. 1661 Volontär ist, wer für ein bestimmtes Fachgebiet und für einen gewissen Zeitraum, ohne dass dies von einem vorgeschriebenen Ausbildungs- oder Prüfungsplan gefordert wird, bei einem Arbeitgeber tätig wird, um einen Einblick in dieses Fachgebiet zu erhalten oder darin ausgebildet zu werden und ohne hiermit eine abgeschlossene Fachausbildung in einem anerkannten Ausbild...mehr

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§ 16 Vertragstypen / n) Nebenberufliche Tätigkeit/Auftragsspitzen

Rz. 803 Für eventuell notwendige zusätzliche Mitarbeiter bei Auftragsspitzen, die vielleicht nur für kurze Zeit benötigt werden, gelten keine anderen Abgrenzungsgrundsätze (Reufels, in: GmbH-Handbuch, Teil IV, 1. Abschnitt, Rn 64 nebenberufliche Tätigkeit). Der Umstand, dass diese Mitarbeiter nur für begrenzte Zeit oder nebenberuflich oder nur zeitlich gering beansprucht wer...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (2) Ausschluss der Freistellung – Kapitalisierung der Vergütung

Rz. 332 Für den Geschäftsführer kann es im Einzelfall eher günstiger sein, dass das Recht der GmbH zu seiner Freistellung vertraglich ausgeschlossen ist oder aber er in diesem Fall das seinerseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung hat, verbunden mit der Auszahlung seiner gesamten während der Freistellungszeit ansonsten angefallenen Geld- und Sachbezüge (Kapitalisierung...mehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Rückgängigmachung einer vGA

Rz. 428 Angesichts der aufgrund der Qualifizierung als vGA beschriebenen steuerlichen Nachteile auf der Ebene der Gesellschaft wird häufig überlegt, ob es eine Möglichkeit gibt, eine später erkannte vGA wieder rückgängig zu machen. Rz. 429 Ein gesetzlicher Rückgewähranspruch einer Gesellschaft kann sich bspw. daraus ergeben, wenn gesellschaftsrechtlich gegen das Stammkapitale...mehr