Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 1. Muster: Mitteilungsschreiben an die Miterben

Rz. 63 Muster 18.8: Mitteilungsschreiben an die Miterben Muster 18.8: Mitteilungsschreiben an die Miterben – Einschreiben mit Rückschein – An Ich habe durch notariellen Vertrag vom _________________________, UR-Nr. _________________________, des Notars _________________________ mit Sitz in _________________________, meinen A...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / e) Zustimmung der potenziell beeinträchtigten Schlusserben

Rz. 49 § 2287 BGB gibt dem Bedachten einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Beschenkten. Dass das Einverständnis des Bedachten mit einer ihn beeinträchtigenden lebzeitigen Verfügung im Grundsatz geeignet ist, diesen Anspruch auszuschließen, ist unstreitig.[91] Nach der Rechtsprechung des BGH[92] sind die zu § 2289 BGB entwickelten Grundsätze auch im Rahmen des § 2287 BGB...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / b) Muster: Vollmacht mit wechselseitiger Einsetzung der Ehegatten mit Doppelbevollmächtigung eines Abkömmlings und anwaltlichem Kontrollbevollmächtigten

Rz. 158 Muster 2.6: Vollmacht mit wechselseitiger Einsetzung der Ehegatten mit Doppelbevollmächtigung eines Abkömmlings und anwaltlichem Kontrollbevollmächtigten Muster 2.6: Vollmacht mit wechselseitiger Einsetzung der Ehegatten mit Doppelbevollmächtigung eines Abkömmlings und anwaltlichem Kontrollbevollmächtigten Wechselseitige Vorsorgevollmacht der Eheleute __________________...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / I. Testamentsauslegungsvertrag

Rz. 557 Mit seiner in NJW 1986, 1812 veröffentlichten Entscheidung hat der BGH die Möglichkeit einer vergleichsweisen Einigung auch über die Erbenstellung anerkannt, wenn die Auslegung streitig ist.[682] Der Auslegungsvertrag – gerichtlich oder außergerichtlich geschlossen – hat zwar nur schuldrechtliche Wirkung (§ 311 BGB bzw. §§ 305, 2371, 2385 BGB), aber die Beteiligten h...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 1. Folgen des Verzichts

Rz. 67 Der Pflichtteilsverzicht ist quasi eine Unterart des Erbverzichts. Die obigen Ausführungen gelten daher sinngemäß auch für den Pflichtteilsverzicht, so dass zur Vermeidung von Wiederholungen nachfolgend nur auf die wesentlichen Abweichungen eingegangen wird. Rz. 68 In der Rechtspraxis hat sich der Pflichtteilsverzicht als das sicherere Instrument zur Regelung des Erbfa...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / V. Checkliste: Herausgabeklage nach § 2287 BGB

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / a) Lebzeitige Übertragungen als Schenkung?

Rz. 15 Der Begriff der Schenkung setzt sich zivilrechtlich grundsätzlich aus einer objektiven und einer subjektiven Komponente zusammen. Die Schenkung ist ein Vertrag. Demgemäß bedarf sie der Annahme seitens des Beschenkten. Rz. 16 Objektiv ist die Unentgeltlichkeit des Rechtsgeschäfts erforderlich. Unentgeltlich ist die Zuwendung, wenn sie unabhängig von einer Gegenleistung ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / bb) Prinzip der subjektiven Äquivalenz

Rz. 31 Zur Beurteilung, ob eine gemischte Schenkung vorliegt, ist das sogenannte Prinzip der subjektiven Äquivalenz heranzuziehen. Inwieweit eine teilweise unentgeltliche Zuwendung vorliegt, hängt demnach vom Wert der auszutauschenden Leistungen ab, den die Vertragsparteien im Rahmen der Vertragsfreiheit selbst bestimmen.[76] Leistung und Gegenleistung zu bewerten, ist somit...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / III. Muster: Pflichtteilsverzichtsvertrag

Rz. 107 Muster 5.4: Pflichtteilsverzichtsvertrag Muster 5.4: Pflichtteilsverzichtsvertrag _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind Herr Unternehmer U und seine Ehefrau F. Ferner sind seine Kinder S, T1 und T2 erschienen. Sie schließen mit der Bitte um notarielle Beurkundung folgenden Erbvertrag [216] und Pflichtteilsverzichtsvertrag I. Erbvertrag 1. Ic...mehr

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Hinweisgeberschutz im öffen... / 5.1 Verstöße, deren Meldung den Schutz des Gesetzes auslöst

§ 2 HinSchG zählt auf, welche Meldungen oder Offenlegungen von Verstößen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen. Nach § 3 Abs. 2 HinSchG sind meldefähige Verstöße Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit, die rechtswidrig sind und Vorschriften oder Rechtsgebiete nach § 2 HinSchG umfassen. Dazu können auch ...mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / D. Zweckmäßigkeit des Schiedsgerichts

Rz. 37 Das Schiedsverfahren hat verschiedene Vorzüge: Der Erblasser ist daran interessiert, dass seine Anordnungen nach seinem Tode sofort oder zumindest in angemessener Zeit erfüllt werden. Deshalb gilt es, möglicherweise langwierigen Erbstreitigkeiten vorzubeugen. Das Schiedsverfahren kommt dabei den Beteiligten in mehrerlei Hinsicht entgegen: Rz. 38mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / 1. Das jederzeit fällige Auseinandersetzungsverlangen

Rz. 2 Ausgangspunkt für die Teilungsversteigerung ist § 2042 Abs. 1 BGB, wonach jeder Miterbe jederzeit die Auseinandersetzung des Nachlasses, der sich in Erbengemeinschaft befindet, verlangen kann, sofern weder der Erblasser etwas anderes angeordnet hat noch die Erben durch Vereinbarung einen ganzen oder teilweisen Auseinandersetzungsausschluss bezüglich des Nachlasses vere...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Grundsatz der freien Güterrechtswahl

Rz. 525 Nach den vom BGH im Urt. v. 11.2.2004[627] entwickelten Grundsätzen besteht keine Beschränkung der Ehevertragsfreiheit bei der Güterrechtswahl. Allerdings darf der Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen nicht durch vertragliche Vereinbarungen beliebig unterlaufen werden.[628] Insofern unterliegen auch güterrechtliche Vereinbarungen, vor allem die Vereinbarung der Gü...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / d) Verlängerung von Verjährungsfristen

Rz. 32 Es besteht aber die Möglichkeit, gesetzliche Verjährungsfristen durch vertragliche Vereinbarung auf der Grundlage allgemeiner Vertragsfreiheit (§ 311 Abs. 1 BGB) zu verlängern oder zu verkürzen, § 202 BGB. Möglich ist aber auch die Vereinbarung der Hemmung oder des Neubeginns der Verjährung. § 202 Abs. 1 BGB beschränkt die Vertragsfreiheit lediglich insofern, als kein...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 1. Muster: Erbteilsübertragung an den vorkaufsberechtigten Miterben

Rz. 82 Muster 18.12: Erbteilsübertragung an den vorkaufsberechtigten Miterben Muster 18.12: Erbteilsübertragung an den vorkaufsberechtigten Miterben _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sindmehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 9. Checkliste: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch

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§ 19 Erbteilungsklage / a) Leistungsstörungen bei Erbteilungsverträgen

Rz. 246 Bei der Erfüllung von Erbteilungsverträgen können Leistungsstörungen auftreten, z.B.mehr

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zfs 07/2023, Reichweite ein... / Leitsatz

1. Die anlässlich einer Umdeckung erklärte "Kündigung" einer Berufsunfähigkeitsversicherung, deren Wirksamwerden vom Zustandekommen des neuen Vertrages abhängig gemacht wurde, kann als Angebot auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages anzusehen sein, auf das der VR durch Annahme der "Kündigung" und des neuen Antrages eingegangen ist mit der Folge, dass sein späterer Rücktritt ...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (3) Rechtswirkungen der erklärten Anfechtung

Rz. 193 Nach der allgemeinen Vorschrift des § 142 Abs. 1 BGB wird die angefochtene Verfügung von Anfang an nichtig. Beim gegenseitigen Erbvertrag (§ 2298 BGB) erfasst die damit eingetretene Nichtigkeit den gesamten Vertrag. § 2298 BGB enthält eine Vermutung für die Wechselbezüglichkeit vertraglicher Verfügungen in einem gegenseitigen Erbvertrag. Dabei kommt es nicht darauf a...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / cc) Rechtswirkungen der erklärten Anfechtung

Rz. 337 Nach der allgemeinen Vorschrift des § 142 Abs. 1 BGB wird die angefochtene Verfügung von Anfang an nichtig. Beim gegenseitigen Erbvertrag (§ 2298 BGB) erfasst die damit eingetretene Nichtigkeit den gesamten Vertrag. § 2298 BGB enthält eine Vermutung für die Wechselbezüglichkeit vertraglicher Verfügungen in einem gegenseitigen Erbvertrag. Dabei kommt es nicht darauf a...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Einkommensteuergesetz

a) Verstoß gegen Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit der Zinsinformationsverordnung (§ 50e EStG) Schrifttum: Bullinger/Radke, Handkommentar zum Zinsabschlag, 1994; Gehrmann, Erste Erfahrungen mit dem Zinsabschlaggesetz, NSt 1993, 20 = Zinsabschlaggesetz, Darst. 2; Marquard/Hagenbucher, Die Zinsabschlagsteuer – eine Aufgabe und Belastung für die Kreditwirtschaft, DB 1992. ...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / c) Muster: Auskunftsklage des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben

Rz. 254 Muster 17.19: Auskunftsklage des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben Muster 17.19: Auskunftsklage des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________, wohnhaft _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen _________________________, wohnh...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / aa) Rechtsstellung des Bedachten

Rz. 57 Der vertragsmäßig Bedachte, der nicht Vertragspartner ist, erwirbt mit dem Abschluss des Erbvertrags – trotz eingetretener Bindung – weder einen künftigen Anspruch noch eine Anwartschaft, sondern nur eine "tatsächliche Aussicht" auf den Erwerb, die noch keinen Rechtsboden für die Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch abgeben kann.[36] Der Erbvertrag ist kein Vertra...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / aa) Nacherfüllung

Rz. 255 Ein Miterbe kann nach §§ 2042 Abs. 2, 757, 437, 439 BGB Nacherfüllung verlangen, wenn ein ihm übertragener Nachlassgegenstand sich als mangelhaft heraus stellt. Der Nacherfüllungsanspruch hat Vorrang vor den anderen Gewährleistungsrechten des erwerbenden Miterben. Er kann entweder Nachbesserung oder Neulieferung verlangen, § 439 BGB. Eine Neulieferung dürfte aber nur...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / f) Keine materiellrechtliche Wirkungen der Schonungseinreden

Rz. 230 Umstritten ist die Frage, ob die Erhebung der Einrede sich auf prozessuale und vollstreckungsrechtliche Wirkungen beschränkt oder ob auch materiellrechtliche Folgen daraus entspringen, etwa dass nach Erhebung der Einrede während der dreimonatigen Frist kein Verzug eintritt. Die heute h.M. geht seit RGZ 79, 201, 204 von einer rein prozessualen Wirkung aus und verneint...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / b) Gemischte Schenkung

Rz. 8 Auch gemischte Schenkungen können Ansprüche nach § 2287 BGB auslösen.[18] Bei einer gemischten Schenkung müssen sich die Vertragsparteien (des Schenkungsvertrags) über die teilweise Unentgeltlichkeit einig gewesen sein.[19] Von praktischer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die Fälle der "belohnenden Schenkung". Davon spricht man, wenn der Beschenkte Vorleistungen e...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 2. Auseinandersetzungsvereinbarung

Rz. 212 Neben der Aufstellung des Auseinandersetzungsplans durch den Testamentsvollstrecker besteht bei Einigung der Erben untereinander über die Auseinandersetzung des Nachlasses die Möglichkeit des Abschlusses eines Auseinandersetzungsvertrags (vgl. Muster Rdn 220) zwischen ihnen und dem Testamentsvollstrecker, welcher dann an die Stelle des Auseinandersetzungsplans tritt....mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / bb) Zu vertretende Unmöglichkeit

Rz. 251 Dem übernehmenden Miterben steht ein Schadensersatzanspruch zu, wenn die anderen Miterben oder einer von ihnen die anfängliche Unmöglichkeit zu vertreten haben, § 311a Abs. 2 BGB, wobei sich das Verschulden auf die Kenntnis bzw. die fahrlässige Unkenntnis von der anfänglichen Unmöglichkeit beziehen muss, § 311a Abs. 2 S. 2 BGB. Für den Schadensersatzanspruch haften d...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / a) Aus Miteigentum wird Alleineigentum

Rz. 61 Da die gemeinschaftlichen Gegenstände am Ende der Auseinandersetzung nicht mehr im gemeinschaftlichen gesamthänderisch gebundenen Eigentum, sondern im jeweiligen Alleineigentum bzw. in alleiniger Rechtsinhaberschaft des einzelnen Miterben stehen dürfen, ist eine dingliche Rechtsübertragung zur Erreichung dieses Ziels erforderlich. Auch der Wechsel von der Gesamthandsge...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / cc) Rücktritt

Rz. 257 Dem Rücktrittsverlangen hat eine Fristsetzung zur Nachbesserung vorauszugehen, §§ 437 Nr. 2, 323 BGB. Während der offenen Frist kann noch einmal ein Nachbesserungsversuch unternommen werden, weil andernfalls die Fristsetzung keinen Sinn gäbe. Das Rücktrittsrecht ist unteilbar, d.h., es kann, wenn mehrere Personen auf einer Seite eines Rechtsverhältnisses beteiligt si...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 47 Durch die sicherungsweise Erbteilsübertragung tritt der Erwerber in die Rechte und Pflichten der Miterben ein und wird Gesamthänder. Die Sicherungsübereignung kann auch gem. § 158 Abs. 2 BGB mit einer auflösenden Bedingung verbunden werden, so dass bei Bedingungseintritt der Erbteil ohne Weiteres wieder an den Sicherungsgeber zurückfällt.[58] Wegen Zweifelhaftigkeit de...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / 2. Deckungsverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung

Rz. 72 Bei einem Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall ist immer streng zwischen dem Deckungs- und dem Valutaverhältnis zu unterscheiden. Während das Deckungsverhältnis nur die Beziehung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung beinhaltet, bezieht sich das Valutaverhältnis auf den Grund für die Begünstigung des Bezugsberechtigten durch den Erblasser. Kennzeichnend ...mehr

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zfs 07/2023, Reparaturkoste... / 2. Lösungsvorschlag

Da der Schädiger und sein Haftpflichtversicherer in den Schutzbereich des Werkvertrags zwischen dem Geschädigten und der Werkstatt einbezogen sind,[80] kann ihnen indes ein eigener Schadensersatzanspruch gegen die Werkstatt zustehen. Stellt die Werkstatt dem Geschädigten überhöhte Reparaturkosten in Rechnung, so verletzt sie damit auch ihre Pflicht zur Rücksichtnahme auf die...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / II. Muster: Grundbuchberichtigungsbewilligung und -antrag nach Erbteilsübertragung

Rz. 257 Muster 10.14: Grundbuchberichtigungsbewilligung und -antrag nach Erbteilsübertragung Muster 10.14: Grundbuchberichtigungsbewilligung und -antrag nach Erbteilsübertragung An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ Grundbuch von _________________________, Band _________________________, Heft _________________________ hier: Grundbuchberichtigung Im Grundbuc...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / f) Erbteilung nach Maßgabe von Teilungsanordnungen des Erblassers

Rz. 260 Nicht nur bei der Erbauseinandersetzung nach den gesetzlichen Teilungsregeln ist über die Verweisungen der §§ 2042 Abs. 2, 757 BGB auf §§ 323 ff., 459 ff. BGB Kaufrecht entsprechend anwendbar, sondern auch in den Fällen, in denen der Erblasser nach § 2048 BGB im Wege der Teilungsanordnung Vorgaben für die Erbteilung gemacht hat. Die vom Erblasser verfügte Teilungsano...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / a) Gesamtabwägung

Rz. 55 Zur Absicht, den Vertragserben zu beeinträchtigen, muss der Missbrauch der Verfügungsfreiheit des Erblassers unter Lebenden hinzukommen.[111] Ausschlaggebend ist, welche Gründe den Erblasser bewogen haben, wobei eine Gesamtabwägung zwischen den Interessen des Vertragserben einerseits und dem Nachteil des Erblassers, an den Vertrag bzw. an das gemeinschaftliche Testame...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / c) Pfändung als aufschiebend bedingtes Verwertungsrecht

Rz. 78 Die Rechtsprechung hat die Pfändbarkeit des Pflichtteilsanspruchs erweitert. Zunächst hielt die Rechtsprechung eine bedingte Pfändung für den Fall, dass die vorgenannten Voraussetzungen erst künftig eintreten, für unzulässig. Bereits im Jahr 1993 hat der BGH[62] dieser Ansicht widersprochen und hielt eine Pfändung des Pflichtteilsanspruchs bereits vor einer Anerkennun...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 3. Muster: Bewilligung der Eintragung eines Grundstücksnießbrauchs

Rz. 191 Muster 15.17: Bewilligung der Eintragung eines Grundstücksnießbrauchs Muster 15.17: Bewilligung der Eintragung eines Grundstücksnießbrauchs Bewilligung der Eintragung eines Nießbrauchs aufgrund Vermächtnisses I. Rechtsverhältnisse 1. Im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ für _________________________, Band _________________________, Heft _______________...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / I. Begrifflichkeiten und Motivation

Rz. 1 Die Übergabe unter Lebenden löste im Jahre 1995 durch das am 1.1.1996 in Kraft getretene neue Schenkung- und Erbschaftsteuerrecht eine wahre Welle von Vermögensübergaben unter Lebenden aus. Durch die Abschaffung des Einheitswerts als steuerlicher Bemessungsgrundlage für die Schenkung und Vererbung von Grundvermögen drohte die Steuerlast insbesondere bei künftigen Erbfä...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / a) Zug-um-Zug-Verurteilung wegen Verwendungen

Rz. 71 Der Beschenkte kann auch geltend machen, er sei, für den Fall, dass der Herausgabeanspruch doch bestehe, schuldrechtlich nicht verpflichtet, zum jetzigen Zeitpunkt der Eigentumsübertragung und Herausgabe zuzustimmen, weil ihm ein Zurückbehaltungsrecht wegen erheblicher Verwendungen auf das Grundstück zustehe (zur Rückgewähr von Aufwendungen des Beschenkten vgl. Muster...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / h) Rückabwicklung einer Erbteilung

Rz. 262 Muss infolge einer Leistungsstörung die Erbteilung nach Rücktritts- oder Bereicherungsrecht rückabgewickelt werden, so fallen die entsprechenden Ansprüche als Surrogate wiederum (nach § 2041 BGB als Ersatz für ein Recht) in den Nachlass mit der Konsequenz, dass alle zurückzugewährenden Nachlassgegenstände oder ihr Ersatz gesamthänderisches Eigentum aller Miterben wer...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / a) Allgemeines

Rz. 74 Die Pfändbarkeit eines Pflichtteilsanspruchs richtet sich nach § 852 Abs. 1 ZPO. Danach ist eine Pfändung möglich, wenn der Pflichtteilsanspruch durch Vertrag anerkannt oder rechtshängig geworden ist. Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, in die Entscheidungsfreiheit des Pflichtteilsberechtigten, den Anspruch gegen den Erben geltend zu machen, nicht einzugreifen. Der...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 1. Gebühren beim Grundbuchamt

Rz. 102 Für die Eintragung eines Eigentümers oder von Miteigentümern wird gem. Nr. 12210 KV GNotKG eine 1,0-Gebühr erhoben. Dabei kommt es nicht auf den Rechtsgrund an; darunter fällt also auch die Eintragung des Eigentümers im Wege der Grundbuchberichtigung. Rz. 103 Hinweis Die Grundbuchberichtigungsgebühr wird nicht erhoben bei Eintragung der Erben des eingetragenen Eigentü...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 2. Muster: Anmeldung einer Forderung im Aufgebotsverfahren

Rz. 301 Muster 6.64: Anmeldung einer Forderung im Aufgebotsverfahren Muster 6.64: Anmeldung einer Forderung im Aufgebotsverfahren An das Amtsgericht – Zivilabteilung – _________________________ Nachlasssache des Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben am _________________________ Az. _________________________ Anmeldung einer Forderun...mehr

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zfs 07/2023, Treuwidrigkeit... / 1 Sachverhalt

Die Kl. macht aus behauptet abgetretenem Recht Ansprüche auf bereicherungsrechtliche Rückabwicklung fondsgebundener Lebens- beziehungsweise Rentenversicherungsverträge geltend. Diese Versicherungsverträge wurden zwischen den jeweiligen VN und der Bekl. mit Versicherungsbeginn zum 1.11.2002 beziehungsweise zum 1.12.2002 nach dem sogenannten Policenmodell des § 5a VVG a.F. abg...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 2. Muster: Anschreiben an Gläubiger wegen eventueller Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 227 Muster 6.35: Anschreiben an Gläubiger wegen eventueller Nachlassverbindlichkeiten Muster 6.35: Anschreiben an Gläubiger wegen eventueller Nachlassverbindlichkeiten An _________________________ Nachlasssache des Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben am _________________________ Durch das Amtsgericht _______________________...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / I. Rechtsgrundlage

Rz. 64 Rechtliche Grundlage für die Gründung der EWIV ist die auf der Basis von Art. 235 des EWG-Vertrages (1985) vom Rat der Europäischen Gemeinschaften beschlossene "Verordnung über die Schaffung einer Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV)".[79] Einzelheiten bestimmt das Gesetz zur Ausführung der EWG-Verordnung über die Europäische wirtschaftliche Inte...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 3. Zweites Auseinandersetzungsprinzip: Zwangsverkauf

Rz. 116 § 753 Abs. 1 S. 1 BGB bestimmt: Zitat Ist die Teilung in Natur ausgeschlossen, so erfolgt die Aufhebung der Gemeinschaft durch Verkauf des gemeinschaftlichen Gegenstands, bei Grundstücken durch Zwangsversteigerung und durch Teilung des Erlöses. Da Gebäudegrundstücke grundsätzlich nicht in Natur teilbar sind, findet bei ihnen sehr häufig die Zwangsversteigerung (Teilungs...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / V. Auslegung des Erbvertrags

Rz. 172 Da der Erbvertrag keine einseitige, jederzeit frei widerrufliche letztwillige Verfügung ist, können die weit reichenden Auslegungsvorschriften, die im Testamentsrecht gelten, nicht ohne weiteres übernommen werden. Vielmehr ist für die Frage, wie eine Willenserklärung verstanden werden kann, auf den oder die Vertragspartner Rücksicht zu nehmen. Im Hinblick auf den Ver...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 3. Formelle Anforderungen

Rz. 125 Für den Auseinandersetzungsvertrag ist grundsätzlich keine besondere Form vorgeschrieben. Ein Formzwang kann sich jedoch aus dem Gegenstand der Auseinandersetzung ergeben. Soweit der Vertrag die Verteilung von Grundstücken regelt, ist die notarielle Beurkundung gem. § 311b Abs. 1 BGB erforderlich. Auch ein Auseinandersetzungsvertrag, der einen sich im Nachlass befind...mehr