Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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Jung, SGB XII § 79a Außeror... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Auch künftig ist der Träger der Sozialhilfe in Fällen einer groben Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten durch den Leistungserbringer zur vorzeitigen Beendigung der Vereinbarung im Wege der außerordentlichen Kündigung berechtigt. Die Vorschrift dient nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/9522 S. 344) insbesondere dem Schutz der Leistungsberechtigten, d...mehr

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Jung, SGB XII § 77 Verfahre... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft getreten. Mit Wirkung zum 7.12.2006 ist aufgrund von Art. 1 Nr. 11 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 2.12.2006 (BGBl. I S....mehr

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Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 3 Literatur

Rz. 76 Armborst, Das Verfahren vor der Schiedsstelle nach § 94 BSHG, NDV 1996 S. 262. ders., Wird die Schiedsstelle nach § 94 BSHG ab dem 1. Januar 1999 arbeitslos? Eine Diskussion einiger Auswirkungen der zum 1. Januar 1999 in Kraft tretenden Regelungen der §§ 93a bis 93d BSHG, NDV 1998 S. 191. ders., Neues zur Schiedsstelle nach § 94 BSHG, NDV 1999 S. 221. Arndt, Subjektive R...mehr

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Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 2.4 Auswahl des Vertragspartners (Abs. 2 und 3)

Rz. 48 Nach Abs. 1 sind die Sozialhilfeträger zur Kostenübernahme von Leistungen, die in Einrichtungen oder von Diensten erbracht werden, nur dann verpflichtet, wenn mit diesen Vereinbarungen (Pflegesatzvereinbarungen) i. S. v. Abs. 1 bestehen. Abs. 2 regelt in Satz 2 und 3, unter welchen Voraussetzungen und ggf. mit wem die Sozialhilfeträger solche Vereinbarungen abzuschlie...mehr

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Jung, SGB XII § 80 Rahmenve... / 2.4 Inhalt und Verbindlichkeit der Empfehlungen (Abs. 3)

Rz. 17 Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und die Bundesvereinigungen der Leistungserbringer vereinbaren gemeinsam und einheitlich Empfehlungen zum Inhalt der Rahmenverträge nach Abs. 1. Rz. 18 Der Unterschied zwischen Empfehlungen i. S. d. Abs. 3 und Vereinbarungen i. S. d. Abs. 1 liegt...mehr

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Jung, SGB XII § 42a Bedarfe... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Voraussetzung für die Anerkennung von Bedarfen für Unterkunft und Heizung ist zunächst, dass der Antragsteller leistungsberechtigt i. S. v. § 19 Abs. 2 i. V. m. § 41 ist (vgl. die Komm. dort). Nach dem in Abs. 1 enthaltenen Grundsatz richtet sich die Anerkennung von Bedarfen sodann grundsätzlich nach den entsprechenden Vorschriften im Vierten Abschnitt des Dritten Kapi...mehr

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Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 2.7 Vergütungsanspruch (Abs. 6)

Rz. 68 Nach dem mit Art. 13 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2020 neu eingeführten § 75 Abs. 6 hat der Leistungserbringer gegen den Träger der Sozialhilfe einen Anspruch auf Vergütung der gegenüber dem Leistungsberechtigten erbrachten Leistungen. Hin...mehr

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Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Kapitel 10 enthält die zentralen Regeln über die Beziehungen zwischen den Sozialhilfeträgern sowie den Leistungserbringern. Die Vorschriften regeln sowohl, wie sich Leistungserbringer an der Versorgung der Sozialhilfeempfänger beteiligen können, als auch, nach welchen Grundsätzen sich die Vergütung sowie die Prüfung von Qualität und Wirtschaftlichkeit ihrer Leistun...mehr

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Jung, SGB XII § 77 Verfahre... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt das Verfahren und den Zeitpunkt des Inkrafttretens der nach §§ 75, 76 geschlossenen Vereinbarungen. Zugleich eröffnet sie die Möglichkeit des Schiedsverfahrens für den Fall der Nichteinigung.mehr

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Jung, SGB XII § 80 Rahmenve... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In Anlehnung an den bisherigen § 93d BSHG regelt § 80 den Abschluss von Rahmenverträgen neu. Abs. 1 betrifft den Abschluss von Rahmenverträgen zwischen den Trägern der Sozialhilfe und den Kommunalen Spitzenverbänden auf Landesebene mit den Vereinigungen der Träger der Einrichtungen über die näher genannten Gegenstände (vgl. BR-Drs. 559/03 S. 204). Der bis zum 31.12.201...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung

Rz. 4 Der Betriebsrat hat bei der Durchführung aller Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung ein echtes Mitbestimmungsrecht. Hiervon eingeschlossen ist auch die Vermittlung sonstiger Kenntnisse und Fertigkeiten[1]. Betriebliche Berufsbildungsmaßnahmen sind solche, bei denen der Arbeitgeber als Träger oder Veranstalter entscheidenden Einfluss auf Inhalt und Organisation hat...mehr

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Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 2.5 Aufnahme- und Betreuungspflicht (Abs. 4)

Rz. 57 Abs. 4 Satz 1 greift die bisherige Regelung des § 76 Abs. 1 Satz 2 auf, nach der in die Vereinbarung die Verpflichtung aufzunehmen ist, im Rahmen des vereinbarten Leistungsangebots den Leistungsberechtigten aufzunehmen und zu betreuen. Durch die Aufnahme in die allgemeinen Grundsätze des Vertragsrechts wird die bisher in jedem Einzelfall zu vereinbarende Verpflichtung...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Datenschutz

Rz. 18 Die mithilfe von Fragebogen erfassten Informationen über die Arbeitnehmer werden häufig in automatisierte Datenverarbeitungsanlagen eingegeben. Die modernen technischen Möglichkeiten machen es erforderlich, bereits bei der Erstellung von Personalfragebogen die Besonderheiten der elektronischen Datenverarbeitung, insbesondere auch die Datenschutz-Grundverordnung sowie ...mehr

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Jung, SGB XII § 80 Rahmenve... / 2.2 Vertragsgegenstände der Rahmenvereinbarungen (Abs. 1)

Rz. 11 Die Rahmenverträge haben Regelungen zu den in Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 5 genannten Gegenständen zu enthalten. Die Aufzählung ist abschließend (BR-Drs. 559/03 S. 204). Rz. 12 Regelungsgegenstand ist nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 zunächst die nähere Abgrenzung der den Vergütungspauschalen und -beträgen nach § 76 zugrunde liegenden Kostenarten und -bestandteile sowie die Zusamm...mehr

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Jung, SGB XII § 77 Verfahre... / 2.2 Anrufung der Schiedsstelle (Abs. 2)

Rz. 6 Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, entscheidet nach § 77 Abs. 2 auf Antrag einer Partei eine unabhängige Schiedsstelle mit der Mehrheit ihrer Mitglieder über die strittigen Punkte. Rz. 7 Anders als die Aufforderung zu Vertragsverhandlungen bedarf der Antrag an die Schiedsstelle keiner besonderen Schriftform. Allerdings sehen die auf der Grundlage von § 81 Abs. 2 (b...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Streitigkeiten

Rz. 11 Der Betriebsrat ist nur mittelbar in der Lage, vom Arbeitgeber die Einhaltung der normierten Ausschreibungspflicht zu verlangen. Genügt der Arbeitgeber seiner Verpflichtung nicht, obwohl der Betriebsrat die Ausschreibung eines frei werdenden Arbeitsplatzes berechtigterweise und rechtzeitig verlangt oder mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung über die Ausschreibung zu b...mehr

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Jung, SGB XII § 81 Schiedss... / 2.3.2 Schiedsspruch

Rz. 36 Die Schiedsstelle kann nur dann entscheiden, wenn sie beschlussfähig ist. Anders als bei einem Gericht setzt das Gesetz dabei nicht zwingend voraus, dass alle Mitglieder der Schiedsstelle anwesend sind. Vielmehr gebieten es das Bedürfnis der Verfahrenskonzentration und der Beschleunigungsgrundsatz, die Anwesenheit eines Quorums ausreichen zu lassen, das in den Verfahr...mehr

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Jung, SGB XII § 78 Wirtscha... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Mit § 78 Abs. 1 Satz 1 wird den Leistungsträgern ein gesetzliches Prüfungsrecht aus besonderem Anlass eingeräumt. Der durch die Vorschrift gestattete Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit dient zum Einem der Gewährleistung einer qualitativ angemessenen Leistungserbringung und zum anderen einer wirtschaftlichen Verwendung der durch Steuergelder finanzierten Leistungen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Rechtsentwicklung und zeitliche Anwendung der Vorschrift

Rz. 40 Bereits vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland verlangten die ehemaligen westlichen Besatzungsmächte, dass die für die ausgeführten Umsätze an die Besatzungstruppen und an angegliederte oder unterstellte Organisationen sowie an nichtdeutsche Stellen, Missionen oder bestimmte andere Organisationen (z. B. PX-Organisationen, European Exchange System (EES), Ameri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.3 Einzelfälle

Rz. 86 Ein Unternehmer, der in den Räumen eines Klubs, welcher Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte zugänglich ist, Heißgetränkeautomaten aufstellt und selbst betreibt, liefert aufgrund eines mit den Stationierungsstreitkräften geschlossenen Automatenaufstellungsvertrags Waren unmittelbar an die Mitglieder der Truppe und nicht an die Truppe oder das zivile Gefolge. Für...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Rechtsentwicklung und zeitliche Anwendung der Vorschrift

Rz. 131 Die Parteien des Nordatlantikvertrags hatten am 28.8.1952 in Paris ein Protokoll über die NATO-Hauptquartiere zu dem am 19.6.1951 in London unterzeichneten Abkommen über die Rechtsstellung ihrer Truppen[1] vereinbart. Ergänzend hatte die Bundesrepublik Deutschland mit dem Obersten Hauptquartier der Alliierten Mächte, Europa (Supreme Headquarters Allied Powers Europe ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Inhalt und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 137 Nach Art. 14 Abs. 2 Buchst. b NATO-HQ-ErgAbk sind Lieferungen und sonstige Leistungen an NATO-Hauptquartiere in der Bundesrepublik Deutschland von der USt befreit, wenn sie von den Hauptquartieren in Auftrag gegeben werden und für den Gebrauch oder den Verbrauch durch das Hauptquartier oder durch den in Art. 14 Abs. 1 S. 3 NATO-HQ-ErgAbk bezeichneten Personenkreis be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung und zeitliche Anwendung der Vorschrift

Rz. 2 Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA über die von der Bundesrepublik zu gewährenden Abgabenvergünstigungen für die von den USA im Interesse der gemeinsamen Verteidigung geleisteten Ausgaben v. 15.10.1954[1] – Offshore-Steuerabkommen (OffshStA) – ist am 8.11.1955 in Kraft getreten.[2] Der Deutsche Bundestag hatte dem OffshStA und seinem Anhan...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Auszug aus dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA über die von der Bundesrepublik zu gewährenden Abgabenvergünstigungen für die von den Vereinigten Staaten im Interesse der gemeinsamen Verteidigung geleisteten Ausgaben (BGBl II 1955, 823, BStBl I 1955, 620)

Rz. 1 Zitat Artikel III Hinsichtlich der Steuern und Zölle, die die Verteidigungsausgaben der Vereinigten Staaten i. S. d. Artikels II und der Bestimmungen des Anhangs berühren, werden folgende Vergünstigungen gewährt: Umsatzsteuer Umsatzsteuerbefreiung wird gewährt für Lieferungen von Waren einschließlich Werklieferungen und für sonstige Leistungen an Stellen der Vereinigten St...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.6 Zahlung der Entgelte

Rz. 112 Zur Verhinderung von Missbräuchen müssen die Truppen das Entgelt durch Scheck oder Überweisung aus einem Konto der zahlenden Dienststelle entrichten. Barzahlungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Bei vereinfachten Beschaffungsverfahren für Leistungen an berechtigte Personen werden von der Finanzverwaltung jedoch Ausnahmen zugelassen werden (vgl. Rz. 74ff.). Rz. 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Auszug aus dem Zusatzabkommen zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen

Rz. 38 Auszug aus dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen – NATO-ZAbk – v. 3.8.1959[1] zuletzt geändert am 18.3.1993[2]: Zitat Art. 67 (1) Eine Truppe unterliegt nicht der Steuerpflicht aufgrund von Tatbeständen, die ausschließlich in ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Beschaffungsverfahren

Rz. 68 Bei der Erteilung der Aufträge verfahren die Beschaffungsstellen der Truppen nach ihren jeweiligen dienstlichen Anordnungen, nach denen sie je nach Auftragserteilung besondere Formulare verwenden, die die Eigenarten der Lieferungen berücksichtigen (z. B. für Großaufträge, für Rahmenverträge, für Lieferungen auf Abruf). Diese Formulare sehen Angaben über die Bezeichnun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Auszug aus dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Obersten Hauptquartier der Alliierten Mächte, Europa, über die besonderen Bedingungen für die Einrichtung und den Betrieb internationaler militärischer Hauptquartiere in der Bundesrepublik Deutschland (Ergänzungsabkommen)

Rz. 130 Zitat Art. 14 (1) Die Hauptquartiere unterliegen nicht den direkten Steuern aufgrund von Tatbeständen, die ausschließlich in den Bereich ihrer dienstlichen Tätigkeit fallen, und hinsichtlich des dieser Tätigkeit gewidmeten Vermögens. Dies gilt jedoch nicht, soweit die Steuern durch eine Beteiligung der Hauptquartiere am deutschen Wirtschaftsverkehr und hinsichtlich des...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.2 Gebrauch oder Verbrauch durch das Hauptquartier oder den berechtigten Personenkreis

Rz. 154 Nach Art. 14 Abs. 2 Buchst. b NATO-HQ-ErgAbk kann eine Umsatzsteuerbefreiung für Lieferungen oder sonstige Leistungen nur gewährt werden, wenn die Leistungen vom Hauptquartier in Auftrag gegeben worden sind und für den Gebrauch oder Verbrauch durch das Hauptquartier, durch dessen Personal (Truppe und Zivilpersonal) oder durch die Angehörigen des Personals bestimmt si...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4.1 Lieferungen oder sonstige Leistungen an Stellen der Vereinigten Staaten

Rz. 13 Die Lieferungen oder sonstigen Leistungen müssen nach Art. III Nr. 1 OffshStA an Stellen der USA ausgeführt werden. Das sind Dienststellen, die ermächtigt sind, Rechtsgeschäfte im Namen der USA und mit bindender Wirkung für die USA im Rahmen des OffshStA abzuschließen. Die auftraggebende Stelle der amerikanischen Streitkräfte ist i. d. R. eine Beschaffungsstelle (purc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemein

Rz. 171 Der belegmäßige Nachweis ist bei Lieferungen und sonstigen Leistungen einheitlich geregelt.[1] Grundsätzlich ist er auch bei den sonstigen Leistungen allein durch einen Abwicklungsschein zu erbringen. Teil 1 des Abwicklungsscheins (Lieferschein) ist vom Unternehmer auszufüllen und Teil 2 des Abwicklungsscheins (Empfangsbestätigung und Zahlungsbescheinigung) ist für d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Inhalt und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 9 Das OffshStA sieht u. a. in Art. III Nr. 1 Vergünstigungen auf dem Gebiet der USt vor. Die Vorschriften decken sich zu einem großen Teil mit denen des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut. Das OffshStA ist jedoch selbstständig anwendbar und wird im Allgemeinen als Grundlage für die Umsatzsteuervergünstigungen herangezogen, wenn Beschaffungen von Regierungsstellen der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.1 Auftraggeber

Rz. 61 Nach Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk sind Lieferungen und sonstige Leistungen an eine Truppe oder ein ziviles Gefolge nur dann von der USt befreit, wenn die Lieferungen oder sonstigen Leistungen von einer amtlichen Beschaffungsstelle der Truppe oder des zivilen Gefolges oder von einer deutschen Behörde für die Truppe oder das zivile Gefolge in Auftrag gegeben worden sind. Di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.10.3.2 Abgrenzung der typisch zur atypisch stillen Beteiligung

Rz. 195 Der stille Gesellschafter i. S. v. § 230 HGB erzielt regelmäßig Einkünfte aus Kapitalvermögen; § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 Halbs. 2 EStG erwähnt aber auch den Ausnahmefall, der eine andere Beurteilung erfordert, wenn "… der Gesellschafter oder Darlehensgeber als Mitunternehmer anzusehen ist." Damit wird an dieser Stelle – ähnlich wie in § 15a Abs. 5 Nr. 1 EStG – der atypi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.8.1 Grundlagen

Rz. 169 Der BFH erkennt zwischen Mitunternehmerschaft und Mitunternehmer einen Leistungsaustausch in Form von Veräußerungen an.[1] Die Finanzverwaltung folgt dem. Grundsätzlich können die Gesellschaft und ihre Gesellschafter einerseits, die Gesellschafter untereinander andererseits Verträge wie unter fremden Dritten abschließen. Steuerrechtlich werden solche Verträge nur dan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.5 Beteiligung nahestehender Personen

Rz. 75 Die GmbH & Co. ist in besonderem Maße für Familienunternehmen geeignet (Rz. 41). Das gilt aber nicht nur für den Fall, in dem ein Nachfolger fehlt, sondern allgemein für die Heranführung der nächsten Generation an unternehmerische Aufgaben. Insbesondere durch die Trennbarkeit von Mitarbeit und Beteiligung kann der Nachwuchs schrittweise an die spätere Übernahme des Un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.8 Schein-KG als fiktiver Gewerbebetrieb

Rz. 84 Grundsätzlich stellt eine KG, die kein Gewerbe i. S. d. HGB ausübt, eine Schein-KG dar, die zu Unrecht im Handelsregister eingetragen ist. Eine gewerbliche Prägung dieser KG durch § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG ändert an ihrem handelsrechtlichen Status nichts. Andererseits wird auch eine Schein-KG regelmäßig die Kriterien der ertragsteuerlichen Mitunternehmerschaft erfüllen, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.7.7 Rückwirkende Änderung der Gewinnverteilung

Rz. 166 Eine Änderung der Gewinnverteilung ist zivilrechtlich jederzeit möglich, kann allerdings nur Wirkungen für die Gegenwart und Zukunft entfalten. Andererseits bleibt es den Gesellschaftern unbenommen, einander so zu stellen, als ob die beschlossene Änderung schon früher vereinbart worden wäre. Steuerlich kann eine spätere Vereinbarung nicht zur abweichenden Verteilung d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.10.3.1 Grundlagen

Rz. 193 Das Bild einer Mischform aus Kapital- und Personengesellschaft wird besonders bei der GmbH & atypisch Still deutlich. Sie ist im Handels- wie im Steuerrecht gleichermaßen anerkannt; beide Rechtsgebiete gehen bei ihrer Wertung indessen völlig unterschiedliche Wege. Während das Handelsrecht der außergewöhnlichen Stärkung der Rechte des stillen Gesellschafters keine Bed...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.6.3.2 Beteiligung ohne Kapitaleinlage

Rz. 136 Für den Fall einer Beteiligung ohne Kapitaleinlage ist ein Gewinnanteil der Komplementär-GmbH angemessen, wenn er vollen Kostenersatz und eine ausreichende Vergütung für das Haftungsrisiko bietet. Dabei kann ein Gewinnzuschlag zum Kostenersatz nicht gefordert werden.[1] Ein Ersatz anderer, eigener Aufwendungen der Komplementär-GmbH, die nicht aus der Geschäftsführun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.6.2 Entwicklung der Rechtsprechung

Rz. 131 Das Steuerrecht folgt grundsätzlich den zivilrechtlichen Vereinbarungen über die Gewinnverteilung. Das hat der BFH in st. Rspr. herausgestellt.[1] Besonderheiten gelten nur in bestimmten Situationen, etwa bei der Beteiligung nahestehender Personen. Wo die Gefahr sachfremder Einflüsse besteht, müssen zusätzlich die formelle Gültigkeit der Vereinbarungen, ihre Durchset...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.3.4 Einschränkung der Rechtsstellung

Rz. 90 Für die Beteiligung der Komplementär-GmbH ist eine Kapitaleinlage nicht erforderlich (Rz. 72). Der Gesellschaftsbeitrag kann auch in geldwerten Leistungen bestehen, z. B. in der Geschäftsführung und Übernahme der Haftung. Durch den vertraglichen Ausschluss von Geld- oder Sacheinlagen wird eine Kapitalbildung der GmbH innerhalb der KG vermieden. Zwar bleibt das vorhand...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.7.1 Problemstellung

Rz. 142 Trotz der durch den BFH weitgehend geklärten Rechtslage zur Gewinnverteilung ist in Einzelfällen immer wieder strittig, ob der vertraglich vereinbarte und der Komplementär-GmbH zugewiesene Gewinnanteil angemessen, d. h. ausreichend hoch ist. Das gilt naturgemäß fast ausschließlich für die GmbH & Co. im engeren Sinne, bei der die Gesellschafteridentität Vereinbarungen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.10.4.3 Kommanditisten einer Stiftung & Co.

Rz. 215 Soweit die Kommanditisten nicht zugleich Destinatäre der Komplementär-Stiftung oder deren Vorstandsmitglieder sind, treten bei der Gewinnermittlung und -verteilung im Allgemeinen keine Besonderheiten auf. Für diesen Fall, der in der Praxis allerdings die Ausnahme ist, führen die natürlichen Interessengegensätze der beteiligten Personen regelmäßig zu Vereinbarungen un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.4 GmbH & Still

Rz. 53 Eine gewisse Sonderstellung im Kreis der Sonderformen nimmt die atypisch stille Gesellschaft zur GmbH ein, die "GmbH & Still". Bei ihr stehen gesellschaftsrechtlicher Ansatz- und Ausgangspunkt sowie tatsächliche Aus- und Umgestaltung im Gegensatz zueinander. Rz. 53a Im Fall der GmbH & Still beteiligen sich natürliche oder juristische Personen entsprechend den §§ 230–23...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.7.6 Änderung der Gewinnverteilung

Rz. 156 Bei einer GmbH & Co. ist eine vGA nicht nur aus laufender unangemessener Gewinnverteilung möglich, sondern ebenso bei Änderung der Gewinnverteilung für die Zukunft zulasten der Komplementär-GmbH. Im zuletzt genannten Fall tritt die Vermögensminderung in Form verhinderter Vermögensmehrung erst zukünftig in Erscheinung, ihre Verursachung wird allerdings gegenwärtig bew...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.2 Einheitsgesellschaft

Rz. 50 Bei dieser Sonderform der GmbH & Co. werden die Anteile an der Komplementär-GmbH nicht von den Kommanditisten, sondern von der KG selbst gehalten.[1] Der Vorteil liegt darin, dass die Beteiligungsidentität bei Komplementär-GmbH und KG immer gewährleistet ist. Es bedarf also keiner besonderen und komplizierten Vereinbarungen in Gesellschaftsverträgen für den Fall von A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage Vorsorgeaufwand(Vors... / 2 Altersvorsorgeaufwendungen

Rz. 498 [Altervorsorgebeiträge → eZeile 4–Zeile 10] Zu den Altersvorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) gehören Beiträge des Arbeitnehmers zu den gesetzlichen Rentenversicherungen → eZeile 4 und Zeile 6. Als Beiträge kommen Pflichtbeiträge aufgrund eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, Pflichtbeiträge aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit (...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 1.6 Miet- und Pachtverhältnisse zwischen Ehegatten und Angehörigen

Rz. 814 [An Angehörige vermietete Wohnungen → Zeilen 7, 12, 14] Die steuerrechtliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen Angehörigen setzt voraus, dass die Verträge zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sind, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (Fremdvergleich) und ernsthaft vereinbart und entsprechend der Vereinbarung tatsächlich durchgeführt werden. Ange...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 2.8 Kinderbetreuungskosten

Rz. 581 [Aufwendungen als Sonderausgaben → Zeilen 73–79] Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung (Kinderbetreuungskosten) eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes i. S. d. § 32 EStG, sind ab dem Geburtsmonat bis zur Vollendung seines 14. Lebensjahres mit zwei Dritteln der Aufwendungen, höchstens 4.000 EUR im Jahr je Kind abzugsfähige Sonderausgaben (...mehr