Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Beistand im Scheidungsverfahren

Rz. 201 Wenn ein Rechtsanwalt dem Antragsgegner in einer Scheidungs- und Kindschaftsfolgesache (§ 48 Abs. 1 Nr. 3 BRAO, § 138 FamFG) gerichtlich als Beistand (§ 12 FamFG) zugeordnet wird, entsteht zwischen der Partei und dem Beistand kein Vertrags-, sondern ein gesetzliches Schuldverhältnis.[516] Dieses Beistandsverhältnis kann auch ohne Zustimmung oder sogar gegen den Wille...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / IV. Vertragsparteien

Rz. 66 Herkömmlich wird ein Rechtsanwalt für "seinen" Mandanten tätig. Der Anwaltsdienstvertrag kommt dabei mit dem Kanzleiinhaber zustande, wenn für ihn ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Assessor das Mandat übernimmt.[198] An der Bearbeitung eines Mandats können aber auch mehrere Rechtsanwälte auf der Grundlage eines einzigen oder mehrerer Anwaltsverträge beteiligt se...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / B. Auskunft im Rahmen eines Rechtsberatervertrages

Rz. 3 Hat sich ein Rechtsberater (Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder eine Gesellschaft dieser Berufskreise) ggü. dem Auftraggeber verpflichtet, aufgrund eines Dienstvertrages (§§ 611, 675 Abs. 1 BGB) die Interessen seines Mandanten wahrzunehmen oder gemäß einem Werkvertrag (§§ 631, 675 Abs. 1 BGB) durch fachliche Arbeit den vereinbarten Erfolg herbeizuführen...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Erledigung des Auftrags

Rz. 71 Regelmäßig wird der Anwaltsvertrag durch Erledigung des Auftrags, d.h. durch die Erreichung des Vertragszwecks beendet.[208] "Auftrag" wird dabei i.S.e. "Angelegenheit" verstanden, d.h. es ist kein Auftrag gemeint, der mehrere separate Angelegenheiten umfasst. Die Relevanz dieser Unterscheidung zeigt sich etwa bei der Durchsetzung von Gebührenansprüchen im Fall der In...mehr

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Bearbeiterverzeichnis

Es haben bearbeitet: Richter am BGH Prof. Dr. Gerhard Pape (3. und 4. Auflage: Rechtsanwalt beim BGH Axel Rinkler) Richter am BGH a.D. Gerhard Villmehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 5. Eigenmächtige Unterbevollmächtigung

Rz. 301 Zwischen dem unterbevollmächtigten Rechtsanwalt und dem Auftraggeber kommt kein Vertrag zustande, wenn die Voraussetzungen für die Einschaltung eines Unterbevollmächtigten fehlen oder der Hauptbevollmächtigte den Auftrag (etwa zur Terminwahrnehmung) im eigenen Namen erteilt. Unerheblich ist, ob insoweit Vertragsbeziehungen zwischen den beiden Rechtsanwälten bestehen,...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / g) Rechtsfolge einer unzulässigen Haftungsbeschränkung

Rz. 515 Eine Haftungsbeschränkung durch vorformulierte Vertragsbedingungen, die den Voraussetzungen des § 52 Abs. 1 Nr. 2 BRAO nicht genügt, ist unwirksam. Bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine sog. geltungserhaltende Reduktion grds. ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass eine Klausel, die in einer Allgemeinen Geschäftsbedingung enthalten ist, auch nicht in dem Umfang a...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / II. Ende der Versicherung

Rz. 102 § 9 I AVB entspricht den Anforderungen, die § 11 VVG stellt. Während § 8 VVG a.F. noch Verträge mit festen Laufzeiten bis zu fünf Jahren ohne Kündigungsmöglichkeit zuließ, liegt die Grenze nach der VVG-Reform nur noch bei drei Jahren (§ 11 Abs. 4 VVG). Das Widerrufsrecht für den Versicherungsnehmer ist in § 8 VVG geregelt. Rz. 103 Das Interesse ist noch nicht vollstän...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / VI. Verantwortlichkeit eines Vertragsgehilfen (§ 831 Abs. 2 BGB)

Rz. 146 Derjenige, der es durch Vertrag mit dem Geschäftsherrn übernommen hat, dessen Geschäfte i.S.d. § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB – also die Auswahl, Überwachung, und Leitung von Verrichtungsgehilfen – zu besorgen, haftet selbst nach § 831 Abs. 1 BGB für einen Schaden, den eine solche Hilfsperson einem Dritten widerrechtlich zufügt (§ 831 Abs. 2 BGB). Daneben hat der Geschäftsh...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / C. Risikobeschreibungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Patentanwälten

Im Rahmen der dem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte und Patentanwälte ist versichert die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der freiberuflich ausgeübten Tätigkeit als Patentanwalt. Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht von Vertretern de...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / 3. Beendigung

Rz. 31 Das Treuhandverhältnis endet spätestens mit der Erfüllung der wechselseitigen Vertragspflichten (§ 362 Abs. 1 BGB), also nach Erreichung des Treuhandzwecks. Ein Treuhandverhältnis, das für eine bestimmte Zeit geschlossen wurde, endet mit deren Ablauf (§ 163 mit § 158 Abs. 2 BGB; § 675 Abs. 1 i.V.m. § 620 Abs. 1 BGB für einen Dienstvertrag, der eine Geschäftsbesorgung d...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / B. Risikobeschreibungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern

I. Der Versicherungsschutz umfasst die Erledigung der beruflichen Aufgaben eines Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers gemäß § 2, § 43 a Abs. 4 Nr. 8, § 129 WPO, und zwar 1. die Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere solcher von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Er...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 4. Gesamtschuldnerische Haftung

Rz. 348 Nacheinander oder nebeneinander tätige Rechtsanwälte haben für Fehler in ihrem eigenen Verantwortungsbereich unabhängig voneinander einzustehen.[791] Sie haften daher grds. nicht als Gesamtschuldner. Ebenso wie beim Zusammenwirken eines Verkehrs- und eines Prozessanwalts (vgl. Rdn 270 ff.) setzt eine gesamtschuldnerische Haftung i.S.d. §§ 421 ff. BGB voraus, dass die...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / aa) Vertragswidriges Verhalten des Rechtsanwalts

Rz. 107 Eine Kündigung des Auftraggebers ist berechtigt, wenn der Rechtsanwalt durch vertragswidriges Verhalten das Vertrauensverhältnis ernstlich erschüttert oder zerstört hat und dem Auftraggeber ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, weil er befürchten muss, dass der Rechtsanwalt seine Interessen nicht mehr sachgerecht wahrnehmen werde.[310] Diese Definition ...mehr

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§ 13 Verschulden bei Vertra... / I. Haftung für Verhandlungsgehilfen (§ 278 BGB)

Rz. 1 Diejenigen Personen, die gem. § 311 Abs. 2 BGB Vertragsverhandlungen aufnehmen, einen Vertrag anbahnen oder ähnliche geschäftliche Kontakte knüpfen, auch wenn diese nicht auf den Abschluss eines Vertrages gerichtet sind,[1] haben schuldhafte Pflichtverletzungen der von ihnen eingeschalteten Verhandlungsführer und -gehilfen in dem gesetzlichen Schuldverhältnis der Vertr...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Außergerichtliche Beratung

Rz. 308 Der außergerichtlichen Beratung sind alle Mandate zuzuordnen, bei denen ein Rechtsanwalt beauftragt wird, dem Auftraggeber zu empfehlen, was aus rechtlicher Sicht zu tun bzw. zu unterlassen ist. In der Praxis lässt sich die beratende Tätigkeit regelmäßig nicht genau von Aufträgen abgrenzen, die im Zusammenhang mit der Führung eines Prozesses oder der Gestaltung eines...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / f) Schadensersatz bei Kündigung infolge vertragswidrigen Verhaltens

Rz. 105 Hat eine Vertragspartei die Kündigung des Anwaltsvertrages nach § 626 oder § 627 Abs. 1 BGB durch vertragswidriges Verhalten veranlasst, ist sie gem. § 628 Abs. 2 BGB dem Vertragspartner zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dadurch entsteht, dass der Anwaltsvertrag aufgehoben wird.[306] Der Schadensersatzanspruch kann sowohl dem Rechtsanwalt als auch dem Mandant...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Rechtswahlklauseln

Rz. 340 Speziell für die Wahl zwischen zwei oder mehreren Rechtsordnungen ist noch ein weiteres zu bedenken. Beruft sich der Mandant ggü. dem Rechtsanwalt darauf, dass dieser ihm geraten habe, sich auf eine Rechtsordnung einzulassen, die sich später als für ihn nachteilig erweist, ist davon auszugehen, dass die staatlichen Rechtsordnungen einander in dem Bemühen, einen gerec...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (1) Pflichtverletzung nach altem Recht

Rz. 12 Nach dem alten Leistungsstörungsrecht des BGB, das auf die vor dem 1.1.2002 geschlossenen Rechtsberaterverträge anzuwenden ist (Art. 229 § 5 EGBGB; vgl. § 3 Rdn 1 f.) und noch immer einige Zeit für die Haftungspraxis relevant sein wird, besteht eine anwaltliche Pflichtverletzung regelmäßig in einer Schlechterfüllung ("positiven Vertragsverletzung – pVV") des grds. vor...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / g) Ausschluss des Schadensersatzes bei ordentlicher Kündigung

Rz. 123 Wenn ein Rechtsanwalt den Auftrag ordentlich kündigt, handelt er vertragsgemäß. Eine darauf gestützte Schadensersatzpflicht des Rechtsanwalts wegen einer Vertragsverletzung ist daher ausgeschlossen. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers nach § 627 Abs. 2 BGB bzw. §§ 675 Abs. 1, 671 Abs. 2 BGB wegen einer Kündigung zur Unzeit, für die kein wichtiger Grund vorli...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Stillschweigender Vertragsschluss

Rz. 15 Um die Beteiligten vor ungewollten Haftungs- oder Gebührenrisiken zu schützen, kann ein stillschweigend (konkludent) geschlossener Anwaltsvertrag nicht ohne Weiteres angenommen werden.[52] Im Interesse der Rechtssicherheit sind an die Annahme eines Vertragsschlusses durch schlüssiges Verhalten erhöhte Anforderungen zu stellen.[53] So reicht für die Annahme des Angebot...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 5. Rücktritt

Rz. 125 Ein Rücktritt (§§ 323, 324, 326 Abs. 5 BGB) von einem Anwalts- oder Steuerberaterdienstvertrag ist nur in Ausnahmefällen zulässig. An dessen Stelle tritt regelmäßig das außerordentliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund, weil es im Allgemeinen nicht im Interesse beider Partner läge, den gesamten Vertrag auch hinsichtlich störungsfrei erbrachter Leistungsteile rücka...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 14 Kumulsperre

I. Ein Versicherungsnehmer mit unterschiedlichen Qualifikationen Unterhält der Versicherungsnehmer aufgrund zusätzlicher Qualifikationen weitere Versicherungsverträge (z.B. in der Eigenschaft als Rechtsanwalt, Rechtsbeistand, Patentanwalt, Steuerberater, vereidigter Buchprüfer oder Wirtschaftsprüfer) und kann er für ein und denselben Verstoß Versicherungsschutz auch aus einem...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 8. Tod

Rz. 129 Der Tod des Mandanten führt gem. §§ 675 Abs. 1, 672 BGB im Zweifel nicht zum Erlöschen des Vertrages. An die Stelle der verstorbenen Partei treten deren Erben (§ 1922 Abs. 1 BGB). Rz. 130 Beim Tod des Rechtsanwalts erlischt bei einem Einzelmandat der mit dem geschlossene Anwaltsvertrag (§§ 675 Abs. 1, 673 BGB). Besonderheiten gelten, wenn für die Kanzlei des verstorbe...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Kündigung

Rz. 80 Der Anwaltsvertrag kann auch in der Weise beendet werden, dass entweder der Auftraggeber oder der Rechtsanwalt den Vertrag kündigt.[243] Wenn der Rechtsanwalt die Kündigung ausspricht, ist in der Praxis davon die Rede, dass der Rechtsanwalt "das Mandat niederlegt". Die Wirksamkeit einer Kündigung und die daran anknüpfenden Rechte der Vertragsparteien setzen zunächst v...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / f) Kosten einer notariellen Beurkundung

Rz. 335 Bevor ein Rechtsanwalt ein Mandat zur Gestaltung eines Vertrages übernimmt, ist er regelmäßig zu einem Hinweis verpflichtet, wenn der abzuschließende Vertrag der notariellen Beurkundung bedarf. Auf die durch einen Vertragsschluss kraft Gesetzes anfallenden Rechtsanwaltsgebühren muss ein Rechtsanwalt allerdings grds. nicht ungefragt hinweisen (vgl. Rdn 193). Er hat de...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 4. Rechtsfolgen wirksamer Unterbevollmächtigung

Rz. 294 Wenn die Voraussetzungen einer Unterbevollmächtigung vorliegen, kommt auch ein Vertrag zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt (Unterbevollmächtigten), der von dem anwaltlichen Hauptbevollmächtigten im Namen des Mandanten eingeschaltet worden ist, zustande. Der Hauptbevollmächtigte und der Unterbevollmächtigte haben in diesem Fall miteinander keinen Vertrag gesch...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 6. Honorar des ausländischen Anwalts

Rz. 384 Nr. 5.7 CCBE-Regeln bestimmt, dass im beruflichen Verkehr zwischen Rechtsanwälten verschiedener Mitgliedstaaten – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – derjenige Rechtsanwalt, der sich nicht darauf beschränkt, seinem Mandanten einen ausländischen Kollegen zu benennen oder das Mandat zu vermitteln, sondern eine Angelegenheit einem ausländischen Kollegen über...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / III. Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen

Rz. 39 Zwar gehört die Treuhandtätigkeit zum Berufsbild des Rechtsanwalts;[105] daran ändert es nichts, dass die Gebührenordnung für Rechtsanwälte für eine solche Tätigkeit nicht gilt (§ 1 Abs. 2 RVG).[106] Bei der Wahrnehmung einer Treuhandaufgabe rückt aber – mehr noch als bei einem Vertrag mit Schutzwirkung (vgl. § 10 Rdn 70) und einem Auskunftsvertrag (vgl. § 11 Rdn 34) ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / dd) Stundenhonorarvereinbarungen

Rz. 478 Soweit ein Anwalt oder Steuerberater Ansprüche aus einer Stundenhonorar-Vereinbarung herleitet, trägt er die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die berechnete Vergütung tatsächlich entstanden ist.[1851] Mithin hat er grds. den Nachweis zu führen, dass der geltend gemachte zeitliche Arbeitsaufwand überhaupt angefallen ist.[1852] Bei der Vereinbarung eines Zeithono...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / c) Abgrenzung anwaltlicher und notarieller Tätigkeit

Rz. 145 Die anwaltliche und notarielle Tätigkeit eines Anwaltsnotars kann sich im Einzelfall überschneiden. Nach § 24 Abs. 1 BNotO ist ein Notar – ebenso wie ein Rechtsanwalt – auch zur Betreuung der Beteiligten auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege, insb. zur Anfertigung von Urkundsentwürfen und zur Beratung der Beteiligten berechtigt. Der Notar ist auch, soweit sich...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / A. Allgemeines

Rz. 1 Ein Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer kann seinem Auftraggeber (Mandanten) und/oder einem Dritten (Nichtmandanten) aus unerlaubter Handlung (§§ 823 ff. BGB) haften.[1] Rz. 2 Aufgrund desselben Sachverhalts können Schadensersatzansprüche aus Vertrag und aus unerlaubter Handlung zusammentreffen, wenn ein Verhalten sowohl gegen eine vertragliche Pflicht al...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 3. Gesetzliche Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts

Rz. 44 Gesetzliche Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts sind Rechtsnormen, die unabhängig von dem Willen der beteiligten Parteien an die Verwirklichung des Tatbestandes eines unter § 1 AVB fallenden Schadensereignisses Rechtsfolgen knüpfen, wobei an die Stelle des Schadensereignisses in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Verstoß tritt.[96] Unter die...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / d) Kündigungserklärung

Rz. 95 Die Kündigungserklärung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die dem Vertragspartner gem. § 130 BGB zugehen muss. Daher ist etwa eine Kündigung des Anwaltsvertrages durch den Rechtsanwalt unwirksam, wenn die Mandatsniederlegung nur ggü. dem Prozessgericht erklärt wird.[285]mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / II. "Stillschweigend" geschlossener Auskunftsvertrag

Rz. 10 Schließt jemand einen Auskunftsvertrag bewusst, kennt er das Haftungsrisiko. Diese Kenntnis fehlt dem Auskunftgeber i.d.R., wenn er aus der maßgeblichen Sicht des Auskunftempfängers durch schlüssiges Verhalten einen solchen Vertrag eingeht. Nach der Rechtsprechung des BGH kann der "stillschweigende" Abschluss eines Auskunftsvertrages zwischen Geber und Empfänger der Au...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 1. Auftragsinhalt

Rz. 15 Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten (§ 3 BRAO). Er darf also auf allen Rechtsgebieten tätig werden. Ein Steuerberater darf für seinen Auftraggeber grds. nur auf dem Gebiet des Steuerrechts tätig werden (§ 33 StBerG) und in Angelegenheiten, die damit in unmittelbarem Zusammenhang stehen und ohne die Rechtsbe...mehr

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§ 16 Checklisten für die Ha... / A. Checkliste 1: Vertragliche Haftung des Rechtsanwalts gegenüber dem Auftraggeber (Mandanten)

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§ 13 Verschulden bei Vertra... / 2. Eigenes wirtschaftliches Interesse

Rz. 10 Ein Verhandlungsgehilfe (Vertreter, Vermittler, Sachwalter) kann wegen Verletzung vorvertraglicher Pflichten auch dann selbst haften, wenn er an dem angestrebten Geschäft ein unmittelbares eigenes wirtschaftliches Interesse hat, das so stark ist, dass es demjenigen des Geschäftsherrn vergleichbar ist, sodass der Gehilfe aus wirtschaftlicher Sicht gleichsam in eigener ...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / c) Neue Risiko-Schaden-Formel

Rz. 22 Seit seiner grundlegenden Entscheidung vom 2.7.1992[34] bestimmt der BGH mit einer neuen Formel den Zeitpunkt der Schadensentstehung in den Verjährungsregelungen für Regressansprüche gegen Rechtsanwälte nach § 51b BRAO a.F. [35] und gegen Steuerberater nach § 68 StBerG a.F. [36] Diese Abgrenzung lässt eine bloße Vermögensgefährdung infolge der Pflichtverletzung des Bera...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 1. Allgemeines und Vergütungsprozess

Rz. 418 Rechtliche Grundlage eines Vergütungsanspruchs des Rechtsanwalts oder Steuerberaters ist i.d.R. ein Vertrag. Beauftragt ein Prozessbevollmächtigter im eigenen Namen einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung eines Termins, so ist der Terminsvertreter regelmäßig Erfüllungsgehilfe des Prozessanwalts und verdient die Gebühr für diesen.[1526] Entsprechend § 5 RVG gilt auch für...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Rechtsanwalt und Steuerberater/Wirtschaftsprüfer

Rz. 158 Abgrenzungsschwierigkeiten ergeben sich bei einer steuerlichen Beratung, wenn der beauftragte Rechtsanwalt zugleich Steuerberater und/oder Wirtschaftsprüfer ist.[404] Gem. § 3 Nr. 1 StBerG bzw. § 3 Nr. 2 StBerG, § 2 Abs. 2 WPO sind Steuerberater sowie Wirtschaftsprüfer zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt. Auch zum Berufsbild des Rechtsanwalts ge...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / aa) Anwendbares Recht

Rz. 420 Wie bei jedem Sachverhalt mit Bezug zum Recht eines ausländischen Staates (vgl. Art. 3 EGBGB) ist auch bei einer internationalen Sozietät vorab festzustellen, welche Rechtsordnung anzuwenden ist (zu dem auf einen Anwaltsvertrag anwendbaren Recht vgl. Rdn 359 ff.[972]). Insoweit ist zwischen dem auf Haftungssachverhalte anwendbaren (Zivil-)Recht und dem anwendbaren Be...mehr

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§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / V. Haftungsausfüllende Kausalität

Rz. 17 Die Prospekthaftung setzt voraus, dass ein Ursachenzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung des Prospektverantwortlichen und dem behaupteten Schaden des Anlegers besteht (haftungsausfüllende Kausalität; vgl. § 5 Rdn 1 ff.). Rz. 18 Nach ständiger Rechtsprechung besteht zugunsten des geschädigten Kapitalanlegers eine – widerlegbare – Vermutung, wonach die Lebenserfahr...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / a) Rechtsgrundlagen

Rz. 81 I.d.R. handelt es sich bei einem Anwaltsvertrag um einen Dienstvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (§§ 611, 675 Abs. 1 BGB; zur Rechtsnatur des Anwaltsvertrages vgl. Rdn 5). Dann richten sich die Kündigung des Anwaltsvertrages und deren Rechtsfolgen in den meisten Fällen nach §§ 627, 628 BGB.[246] Neben § 627 Abs. 1 BGB bleibt das Recht aus § 626 B...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / bb) Dauerhaftes Dienstverhältnis mit festen Bezügen

Rz. 87 § 627 Abs. 1 BGB schließt das jederzeitige Kündigungsrecht ausnahmsweise aus, wenn der zur Dienstleistung Verpflichtete zu dem Berechtigten in einem dauerhaften Dienstverhältnis mit festen Bezügen steht. Dahinter steht der Gedanke, dass in diesen Ausnahmefällen dem Vertrauen des Dienstverpflichteten auf seine Existenzsicherung Vorrang vor dem Schutz der Entschließungs...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / dd) Haftung ausgeschiedener Sozien

Rz. 416 Nach der früheren Rechtsprechung kam es für die Haftung eines ausgeschiedenen Sozietätsmitglieds auf den Zeitpunkt an, zu dem ein Mitglied der Sozietät die infrage stehende Pflicht verletzt hatte. Das ausgeschiedene Mitglied haftete grds. nur für solche Pflichtverletzungen, die während seiner Mitgliedschaft in der Sozietät begangen wurden.[963] Besonderheiten ergaben...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 3. Beratungsfehler

Rz. 13 Hat der Anwalt vertragliche Aufklärungs-, Hinweis- oder Beratungspflichten verletzt, ergibt sich in jedem Fall die Frage, wie der Mandant gehandelt hätte, wäre er ordnungsgemäß ins Bild gesetzt worden. Da es sich insoweit um einen gedachten, hypothetischen Sachverhalt handelt, begründet dieser Punkt besondere Beweisschwierigkeiten, die zudem bei pflichtgemäßem Handeln...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / c) Ausschluss des außerordentlichen Kündigungsrechts

Rz. 91 Das Recht zur jederzeitigen Kündigung des Anwaltsvertrages nach § 627 Abs. 1 BGB kann gesetzlich oder vertraglich ausgeschlossen sein. aa) Beiordnungsfälle Rz. 92 Wenn der Vertragsschluss auf eine gerichtliche Beiordnung des Rechtsanwalts zurückgeht (vgl. auch Rdn 192 ff.), kann dieser den Anwaltsvertrag wegen des dadurch begründeten Kontrahierungszwangs nicht ohne Weit...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Geschäftsführung ohne Auftrag

Rz. 243 Wenn ein Rechtsanwalt für eine Partei tätig wird, mit dieser aber keinen Anwaltsvertrag geschlossen hat, kommt eine außervertragliche Haftung – etwa wegen auftragloser Prozessführung – gemäß den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) in Betracht.[605] Dies ist etwa der Fall, wenn ein Rechtsanwalt einem Rechtsuchenden im Nachgang zu einem Antra...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Fallgruppen

Rz. 70 Normalfall der Beendigung des Anwaltsvertrages ist die Erledigung des Auftrags (vgl. Rdn 71 ff.). Von praktischer Bedeutung sind daneben die Kündigung des Anwaltsvertrages (vgl. Rdn 80 ff.), der Widerruf (vgl. Rdn 124), eine einvernehmliche Vertragsbeendigung (vgl. Rdn 126), die Insolvenz einer Vertragspartei (vgl. Rdn 127 f.) oder der Tod eines Vertragspartners (vgl....mehr