Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltungsbeirat

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Controller und andere Finan... / Zusammenfassung

Die Diskussion um die Professionalisierung der Aufsichtsgremien hält an. In entscheidendem Maße hängt die Qualität der Aufsichtsarbeit von der Qualifikation der Mitglieder ab. Zunehmend werden Controller in entsprechende Gremien berufen. Dabei handelt es sich sowohl um freiwillige Beiräte als auch um gesetzlich vorgesehene Aufsichtsräte. Die weiteren Ausführungen gelten ebens...mehr

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Controller und andere Finan... / 1 Rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Berufung als persönliche Anerkennung Sicherlich ist die Aufforderung, einem Aufsichtsgremium beizutreten, eine Anerkennung, welche sowohl persönliche als auch fachliche Eigenschaften würdigt. Wenn auch die Kontroll- und Beratungsfunktion dem Controller aus der eigenen Berufstätigkeit vertraut ist, sollten dennoch nicht leichtfertig ausreichende Kenntnisse vorausgesetzt werden...mehr

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Verwaltungsbeirat: Entlastung

1 Leitsatz Eine Entlastung der Verwaltungsbeiräte entspricht nur dann einer ordnungsmäßigen Verwaltung, wenn keine Anhaltspunkte für einen Schadensersatzanspruch oder andere Ansprüche erkennbar sind. 2 Normenkette §§ 28 Abs. 2 Satz 2, 29 WEG 3 Das Problem Wohnungseigentümer K greift den Beschluss an, mit dem die Wohnungseigentümer den Verwaltungsbeiräten namens der Gemeinschaft d...mehr

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Verwaltungsbeirat: Entlastung / 1 Leitsatz

Eine Entlastung der Verwaltungsbeiräte entspricht nur dann einer ordnungsmäßigen Verwaltung, wenn keine Anhaltspunkte für einen Schadensersatzanspruch oder andere Ansprüche erkennbar sind.mehr

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Verwaltungsbeirat: Entlastung / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Wohnungseigentümer können die Verwaltungsbeiräte für ein Geschäftsjahr entlasten. Diese "Entlastung" ist erstens die Billigung einer Amtsführung für einen bestimmten Zeitraum als dem Gesetz, der Gemeinschaftsordnung und den ggf. vertraglichen Pflichten entsprechend und als zweckmäßig. Zweitens wird dem Amtsträger für die künftige Tätigkeit das Vertrauen a...mehr

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Verwaltungsbeirat: Entlastung / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Der Beschluss widerspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Eine Entlastung der Verwaltungsbeiräte entspreche nur dann einer ordnungsmäßigen Verwaltung, wenn keine Anhaltspunkte für einen Schadensersatzanspruch oder andere Ansprüche erkennbar seien. Diese Anhaltspunkte gebe es aber, da die Jahresabrechnung fehlerhaft sei. Soweit diese Rechtsprechung jüngst in Zwe...mehr

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Verwaltungsbeirat: Entlastung / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K greift den Beschluss an, mit dem die Wohnungseigentümer den Verwaltungsbeiräten namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Entlastung erklärt haben. K rügt, die Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 2 Satz 2 WEG) sei fehlerhaft.mehr

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Verwaltungsbeirat: Entlastung / 6 Entscheidung

LG Frankfurt a. M., Urteil v. 22.12.2022, 2-13 S 77/21mehr

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Verwaltungsbeirat: Entlastung / 2 Normenkette

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FF 02/2023, 25 Jahre Forum Familienrecht

Rückblick und Ausblick Klaus Schnitzler Als mich Dr. Ingrid Groß, unsere Gründungsvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, bei der Herbsttagung in Hamburg 1996 fragte, ob ich bereit wäre, die Zeitschrift, die damals noch keinen Namen trug, aufzubauen, habe ich sofort zugesagt, ohne zu ahnen, was an Arbeit und Einsatz auf die Redaktion zukommen sollte. Klar war auch, ...mehr

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Einführung / VI. Bedeutung der Erbschaftsteuer

Rz. 102 [Autor/Stand] Für die Länderhaushalte haben die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer keine allzu große Bedeutung. Allerdings sind sie seit dem Jahre 1948 trotz eines geringen Aufkommens in den ersten Jahren nach der Währungsreform und trotz leichter Rückgänge in einzelnen Jahren stetig gestiegen. Das Aufkommen hat sich nach der Erbschaftsteuerreform 1974 von 530,3 Mio. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Abgrenzung zu den AK

Rn. 260 Stand: EL 133 – ET: 01/2019 Die Herstellung lässt sich von der Anschaffung systematisch leicht abgrenzen: Anschaffung ist ein Vorgang zum Erwerb bestehender WG, Herstellung einer zur Neuschaffung eines so bislang noch nicht vorhandenen WG (s A/D/S, § 255 HGB Rz 127, 6. Aufl; BFH BStBl II 1988, 1009/10; s Rn 153). Diese Neuschaffung kann auch in Form einer Erweiterung ...mehr

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Einführung / II. Historische Entwicklung

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Erbschaftsteuer gehört ebenso wie die Steuern vom Grundbesitz zu den ältesten bekannten Steuern. So wurde eine Art Erbschaftsteuer schon lange vor unserer Zeitrechnung im Sumerischen Reich erhoben. Nach einem Papyrus aus dem Jahre 117 v. Chr. ist sie als Besitzwechselabgabe im alten Ägypten bezeugt.[2] Rz. 11 [Autor/Stand] Ein einheitliches Erbschafts...mehr

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Kostenverteilung (WEMoG) / 2.2 Verwaltungskosten

Bei den übrigen Positionen, die nicht unmittelbar von § 2 BetrKV erfasst werden, handelt es sich um WEG-typische Kostenpositionen, die zwar keine Betriebskosten, wohl aber überwiegend Verwaltungskosten darstellen. So gehören zu den Kosten der Verwaltung einer WEG insbesondere die Verwalterhonorare, sonstige administrative Kosten, Kosten des Geldverkehrs, Auslagen bzw. Vergüt...mehr

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Kostenverteilung (WEMoG) / 2.1 Betriebskosten

Hinsichtlich des Betriebskostenbegriffs kann grundsätzlich auf die mietrechtliche Bestimmung des § 556 Abs. 1 BGB Bezug genommen werden, wobei der wohnungseigentumsrechtliche Kostenbegriff weiter- und darüber hinausgeht. Nach § 556 Abs. 1 BGB kann der Vermieter bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag die Betriebskosten auf den Mieter umlegen. Der Begriff der Betriebsk...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 1.1 Natürliche Person

Zunächst und grundsätzlich kann zum Verwalter jede natürliche und geschäftsfähige (Privat-)Person bestellt werden. Das Wohnungseigentumsgesetz enthält zur Person des Verwalters keinerlei Bestimmungen. Dem Gesetz ist lediglich zu entnehmen, dass es nur einen Verwalter geben kann. Da das WEG keinerlei Bestimmungen oder Beschränkungen im Hinblick auf die Person des Verwalters e...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 4.1.4 Vorgehen des Verwalters

Die Größe der Gemeinschaft in Kombination mit einem geringen Prozentsatz des Wirtschaftsplanvolumens stellen zunächst einen probaten Anhaltspunkt dar. So ist eine Maßnahme mit einem Aufwand von 4.000 EUR in einer Kleinanlage, die aus 4 Sondereigentumseinheiten besteht, stets mit erheblichen Kosten verbunden, was bei einer Großanlage mit 200 Einheiten nicht der Fall ist. Im Üb...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 5.1 Einschränkung der Rechte

Zunächst fungiert der Verwalter nach § 9b Abs. 1 WEG als gesetzlicher Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Von diesem Grundsatz existiert lediglich die Ausnahme des Abschlusses eines Grundstückskauf- oder Darlehensvertrags. Hierzu bedarf der Verwalter einer gesonderten Ermächtigung durch Beschluss. Im Übrigen ist seine Vertretungsmacht mit Wirkung für das Außen...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 1.7 Wohnungseigentümer als Verwalter

Die Bestellung eines Wohnungseigentümers zum Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft ist zwar grundsätzlich möglich[1], wegen des erheblichen Streitpotenzials einer derartigen Konstellation in der Praxis allerdings nicht immer unproblematisch.[2] Soll ein Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt werden, darf dieser nicht gleichzeitig Mitglied des Verwaltungsbeirats sei...mehr

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Trampolin (WEMoG) / 3.1 Verwalterpflichten

Die Grundbefugnisse und -pflichten des Verwalters regelt § 27 WEG. Nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die von untergeordneter Bedeutung sind und nicht zu erheblichen Verpflichtungen für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer führen. Hieraus folgt zunächst, dass der Verwalter rechtsverbin...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.2.1 Zustimmungsberechtigte

Nach dem Wortlaut des § 12 Abs. 1 WEG kommen als Zustimmungsberechtigte "andere Wohnungseigentümer" oder "ein Dritter" in Betracht. In der Praxis wird die Zustimmungsberechtigung in der Gemeinschaftsordnung in aller Regel auf den Verwalter übertragen. Zustimmung durch den Verwalter Die Zustimmung des Verwalters bedarf öffentlicher Beglaubigung. Im Fall einer Veräußerungszustim...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 131a Sonde... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Neufassung der Vorschrift gehört zu einem Bündel gesetzgeberischer Maßnahmen zur Verstärkung und Weiterentwicklung der beruflichen Weiterbildung. Die Gesetzesmaterialien weisen darauf hin, dass der wirtschaftliche, technische und qualifikationsspezifische Strukturwandel auf dem Arbeitsmarkt einerseits zu einer höheren Nachfrage an Fachkräften führt, andererseits je...mehr

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§ 3 Entwicklung des Nachhal... / 5 Verankerung: Funktionen und Rollen für das Nachhaltigkeitsmanagement

Rz. 15 So unterschiedlich wie Unternehmen aufgebaut sind und agieren, so unterschiedlich ist die Verortung des Nachhaltigkeitsmanagements und die Festlegung dessen grundlegender Kompetenzen. Bislang hat sich nicht die eine Organisationsform herausgebildet. Die gewählte Verankerung reflektiert auch die Ambition und Motivation des Unternehmens, z. B. in der Frage, ob Nachhalti...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.1 Hintergrund

Rz. 55 Die Europäische Kommission kam im Zuge des sog. Fitness-Checks im Bereich der Unternehmensberichterstattung bereits im Jahr 2018 zu dem Ergebnis, dass die nichtfinanziellen Erklärungen oftmals nicht den Bedürfnissen der Adressaten, insbes. der Investoren, gerecht werden. Neben einer ungenügenden Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit nichtfinanzieller Informationen wird...mehr

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§ 7 Zur Notwendigkeit von N... / 4.1.1 Nachhaltiges Unternehmensinteresse

Rz. 31 Der Wortlaut des § 76 AktG, wonach der Vorstand "unter eigener Verantwortung die Gesellschaft zu leiten" hat, lässt unterschiedliche Sichtweisen zum sog. "Unternehmensinteresse" im Schrifttum auftreten. Der Shareholder-Value-Ansatz als erster Extrempunkt stellt auf eine Maximierung des Marktwerts des Eigenkapitals aus Sicht der Investoren (Shareholder Value) ab.[1] Da...mehr

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§ 7 Zur Notwendigkeit von N... / 4.1.4 Integrierte Finanz- und ESG-Berichterstattung

Rz. 41 Bislang besteht keine Verpflichtung, die vielfältigen ESG-Berichte von PIEs (Erklärung zur Unternehmensführung, nichtfinanzielle Erklärung, Vergütungsbericht) mit der Finanzberichterstattung zu integrieren (Integrated Reporting). Dieser Umstand vergrößert das Risiko von "Greenwashing" und einer Informationsüberflutung durch den stetig steigenden Umfang der ESG-Bericht...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / Literaturtipps

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§ 7 Zur Notwendigkeit von N... / Literaturtipps

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§ 7 Zur Notwendigkeit von N... / 4.1.2 Nachhaltigkeitsexpertise

Rz. 35 Die zwingende Einrichtung von Nachhaltigkeitsexperten im Verwaltungsrat wird auf internationaler Ebene kontrovers diskutiert,[1] wobei einige Staaten bereits Regulierungen hierzu erlassen haben. So sieht das Indische Aktienrecht durch den sog. "Companies Act 2013" die obligatorische Einrichtung eines Nachhaltigkeitsausschusses mit mind. 3 Personen im Verwaltungsrat be...mehr

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§ 7 Zur Notwendigkeit von N... / 4.2.2 Überwachungs- und Prüfungspflichten

Rz. 50 Die Ausweitung der Inhalte der nichtfinanziellen Erklärung sowie eine Integration von Nachhaltigkeitspflichten in das betriebliche Risikomanagementsystem und in die Sorgfaltspflichten des Vorstands könnten eine Klarstellung der §§ 111, 107 Abs. 3, 171 AktG für den Aufsichtsrat nach sich ziehen. So schlägt der SFB in seinem Abschlussbericht vor, die Überwachung des Auf...mehr

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§ 7 Zur Notwendigkeit von N... / 4.1.3 Nachhaltigkeitsorientiertes Risikomanagementsystem und Sorgfaltspflichten

Rz. 38 Über § 91 Abs. 2, 3 AktG und das Lieferkettengesetz hinaus stellt sich ebenfalls die Frage, inwiefern eine regulative Ausdehnung des betrieblichen Risikomanagementsystems (RMS) um Nachhaltigkeitsaspekte notwendig erscheint. Dies impliziert, dass das unternehmerische RMS auf eine Steuerung nicht nur von finanziellen Risiken, sondern zusätzlich von Umwelt- und Sozialris...mehr

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§ 7 Zur Notwendigkeit von N... / 4.2.1 Nachhaltigkeitsexpertise

Rz. 45 Mit dem BilMoG aus dem Jahr 2009 wurde in § 100 Abs. 5 AktG die sog. Finanzexpertise im Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss implementiert. So mussten nach dem BilMoG kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften i. S. d. § 264d HGB mind. 1 Mitglied im Aufsichtsrat vorweisen, welches über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt. Bei ...mehr

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§ 8 Frameworks, Standards, ... / 1.4.2 Organisation und Auftrag des ISSB

Rz. 56 Um anhand des Unternehmenswerts genaue Investitionsentscheidungen treffen zu können, sollen die vom ISSB zu entwickelnden Vorgaben als umfassende und globale Grundlage dienen und so dem Bedarf an transparenten und einheitlichen Nachhaltigkeitsinformationen nachkommen. Durch einen einheitlichen und globalen Basisansatz ist es möglich, eine weltweite Vergleichbarkeit un...mehr

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FF 07+08/2023, Nachruf Roger Schilling

Unser Beiratsmitglied Richter am Bundesgerichtshof Roger Schilling ist am 26.5.2023 nach schwerer Krankheit im Alter von nur 61 Jahren an seinem Wohnsitz in Baden-Baden verstorben. Er hinterlässt seine Ehefrau Christine und die beiden noch minderjährigen Kinder Ben und Marie. Die Nachricht von seinem Tod hat alle, die ihn beruflich und privat kannten, sehr getroffen und zutie...mehr

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FF 01/2023, Mitgliederumfra... / Einführung

Die diesjährige Mitgliederumfrage der AG Familienrecht fand unter dem Thema "Das Kind im Verfahren" statt. Die Anregung hierzu kam vom Beirat der FF. Mit der Hervorhebung der Rolle des Kindes im Verfahren durch das "Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder" sollten mit der Umfrage Informationen eingeholt werden, ob und wie in den jeweiligen Gerichtsbezirken di...mehr

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zfs 01/2023, Das Rehabilita... / III. Risiken des Rehabilitationsmanagements

Man muss sich keinen Illusionen hingeben und kann getrost davon ausgehen, dass es auch im Personenschadensbereich das primäre Interesse des Versicherers ist, so wenig bezahlen zu müssen wie notwendig. Das kann auch keinem Haftpflichtversicherer verübelt werden, schließlich ist er kein gemeinnütziger Verein, sondern stellt im Regelfall ein Gewerbeunternehmen dar, welches den ...mehr

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Kündigung des Verwaltervert... / 3 Das Problem

K wird im Juni 2017 vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2022 zur Verwalterin bestellt und schließt für diesen Zeitraum einen Verwaltervertrag. Am 2.12.2019 ermächtigen die Wohnungseigentümer den Verwaltungsbeirat zur vorzeitigen Kündigung dieses Verwaltervertrages zum 31.12.2019. Mit Schreiben vom 6.1.2020 bietet K an, ihre Leistungen weiterhin zu erbringen. Der Verwaltungsbeirat leh...mehr

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Kündigung des Verwaltervert... / 5 Hinweis

Problemüberblick In Bezug auf den Verwalter ist zwischen seiner Be- und seiner Anstellung zu unterscheiden. Durch eine Bestellung wird der Verwalter ein Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Um dieses Amt auszugestalten, jedenfalls um die Vergütung zu bestimmen, können die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und der Verwalter einen Vertrag schließen. Die Bestellung k...mehr

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Betreuung größerer Baumaßna... / 5 Hinweis

Problemüberblick Der Fall spricht eine ganze Reihe von für die Verwaltung wichtigen Fragen an. Im Vordergrund steht eine Sondervergütung des Verwalters für die Betreuung von Baumaßnahmen. Daneben geht es um die Ankündigung eines Beschlussgegenstands und die Bestimmtheit eines Beschlusses. Sondervergütungen Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und der Verwalter werden in der ...mehr

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Verwaltungsbeirat: Organisa... / 4.2 Stellvertretung eines Verwaltungsbeirats

Ein Verwaltungsbeirat kann sich nicht – haben die Wohnungseigentümer nichts anderes bestimmt – von einem Dritten für seine Funktionen vertreten lassen.[1]mehr

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Verwaltungsbeirat: Rechte u... / 3.3.2 Unterschrift als Wohnungseigentümer und als Verwaltungsbeirat

Nach noch h. M. ist der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder sein Vertreter berechtigt, als "Wohnungseigentümer" und nochmals als "Verwaltungsbeirat" zu unterschreiben.[1] Streitig ist nur, ob der jeweilige Verwaltungsbeirat klarstellen muss, in welcher "Funktion" er unterschreibt.[2] Hinweis Mehrere Unterschriften eines Beirats Das Kammergericht ist der h. M. entgegengetre...mehr

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 5.3 Neubestellung eines vollständig anderen Verwaltungsbeirats

In der Bestellung eines komplett neuen Verwaltungsbeirats liegt zugleich schlüssig die Abberufung des bisherigen Beirats.[1]mehr

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 2.2 Ein Verwaltungsbeirat

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es als Gremium immer nur einen Verwaltungsbeirat.[1] Auch in einer Mehrhausanlage ist es also nicht möglich, für z. B. jedes Gebäude einen Verwaltungsbeirat zu bestellen – was "Hausausschüsse" nicht ausschließt.[2] Hinweis Mehrhausanlage In einer Mehrhausanlage kann es sich anbieten, durch Vereinbarung zu bestimmen, dass jedes Gebäude eine...mehr

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 1.1 Notwendigkeit eines Verwaltungsbeirats

Die Bestellung eines Verwaltungsbeirats ist vor allem – aber nicht nur – in größeren Wohnungseigentumsanlagen sinnvoll. Dennoch ist der Verwaltungsbeirat kein notwendiges "Organ". Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist auch ohne Verwaltungsbeirat handlungs- und funktionsfähig. Die Einsetzung eines Verwaltungsbeirats steht daher grundsätzlich im Belieben der Wohnungseigen...mehr

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Verwaltungsbeirat: Organisa... / 4 Rechte der Verwaltungsbeiräte im Verwaltungsbeirat

4.1 Überblick Jeder Verwaltungsbeirat hat das Recht, zu den Sitzungen des Verwaltungsbeirats geladen zu werden. An den Sitzungen darf es teilnehmen, Anträge stellen, reden und über Beschlussanträge abstimmen. Haben die Wohnungseigentümer nichts bestimmt, besitzt jeder Verwaltungsbeirat das Recht, zum Vorsitzenden oder Stellvertreter des Vorsitzenden gewählt zu werden. War ein ...mehr

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Verwaltungsbeirat: Organisa... / 6.3.1 Verwaltungsbeiräte

Verwaltungsbeiräte können sich selbst auf eigene Kosten versichern. Kosten für eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gehören zu den Aufwendungen nach § 670 BGB, welche die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer den Verwaltungsbeiräten zu ersetzen hat.[1]mehr

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 2 Einrichtung eines Verwaltungsbeirats

2.1 Überblick Die Wohnungseigentümer können vereinbaren, aber auch beschließen, einen Verwaltungsbeirat "einzurichten". Damit ist allerdings nur das "Amt" geschaffen. Notwendig ist noch die Bestellung der Mitglieder, mithin die Wahl von Amtsträgern und die Annahme der Wahl. Bestellen die Wohnungseigentümer Mitglieder des bis dahin nicht bestehenden Verwaltungsbeirats, liegt in...mehr

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 3.3.3 Ersatzmitglieder

Die Wohnungseigentümer können – vergleichbar § 101 Abs. 3 Satz 2 AktG – Ersatzmitglieder für den Verwaltungsbeirat wählen, indem sie ihren entsprechenden Wahlbeschluss unter die aufschiebende Bedingung stellen, dass ein (bestimmter) Verwaltungsbeirat wegfällt.mehr

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 4 Amtszeit der Verwaltungsbeiräte

Ein Verwaltungsbeirat ist bis zu seinem Tod – das Amt ist nicht "vererblich"[1] – und damit grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung bestellt.[2] Dem Gesetz ist eine Begrenzung der Amtsdauer unbekannt. Die Wohnungseigentümer sind freilich – auch durch Beschluss – berechtigt, die Amtsdauer zu begrenzen und die Verwaltungsbeiräte beispielsweise – entsprechend der maximalen Best...mehr

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Verwaltungsbeirat: Organisa... / 3.4.2 Ort der Beschlussfassung

Beschlüsse können in einer Versammlung des Verwaltungsbeirats, aber auch außerhalb einer Versammlung gefasst werden.mehr