Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundstück und Grundbuch / 8.2 Vertraglich vereinbarte Rangverhältnisse

Voraussetzungen Sollen mehrere Rechte eingetragen werden, können die Beteiligten eine abweichende Rangregelung vereinbaren (§ 879 Abs. 3 BGB). Dies muss in der Bewilligung gem. § 19 GBO oder im – dann der Form des § 29 GBO entsprechenden – Antrag (§ 45 Abs. 3 GBO) zum Ausdruck kommen. Das Grundbuchamt muss die verlangte Abweichung bei der Vornahme der Eintragungen durch entsp...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.5 Antragstellung

Die Anträge auf die Förderdarlehen sind direkt an die IB zu richten. Die Antragsformulare sind auf der IB-Webseite zu finden. Folgende Anlagen sind neben dem Antragsformular notwendig: Benötigte Anlagen Kosten-/Finanzierungsplan Stellungnahme der Hausbank Bestätigungen zum Kreditantrag bei den Programmen "Altersgerecht Umbauen" und "Energieeffizient Sanieren" Kostenvoranschläge ü...mehr

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Energetische Stadtsanierung / 4.3 Abruf des Darlehens und Bereitstellungsprovision

Die gewährten Darlehen kommen zu 100 % zur Auszahlung. Der erste Abruf kann frühestens einen Bankarbeitstag nach Erhalt der KfW-Bestätigung über das Vorliegen der Abrufvoraussetzungen bei Vorhabensbeginn erfolgen. Damit die Abrufvoraussetzungen erfüllt sind, müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: Original der Annahmeerklärung (600 000 0207) Original der Vollmacht und des...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 2.2.4 Telefax

Die Übermittlung einer Abmahnung per Telefax kann auch gefährlich sein. Allein der Sendebericht mit dem Übermittlungsvermerk "Ok" liefert allenfalls einen Anscheinsbeweis. Maßgeblich kommt es nämlich darauf an, dass der Mieter von der Abmahnung auch Kenntnis erlangt – sprich, er muss das Telefax auch ausdrucken können. Findigen Mietern wird hier immer ein Grund einfallen, wa...mehr

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Aufrechnung im Mietrecht / 1 Aufrechnungserklärung

Die Aufrechnung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil.[1] Stehen auf der Mieterseite mehrere Mieter und steht die Gegenforderung nur einem der Mieter zu, so ist nur dieser Mieter zur Aufrechnung befugt.[2] Richtet sich dessen Aufrechnung gegen den Mietanspruch des Vermieters, so hat dies zur Folge, dass die Erfüllungswirkung allen Mietern gegenüber eintritt.[3] S...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 9.5.2 Auftrag vom Verwalter

Zwar erteilt auch der Verwalter den Zustellungsauftrag in Schriftform. Hiermit ist aber noch nicht nachgewiesen, dass er entsprechend auch vom Vermieter beauftragt wurde. Der Verwalter wird also seinem Zustellungsauftrag an den Gerichtsvollzieher auch die Vermietervollmacht beifügen, um auf der sicheren Seite zu sein. Musterschreiben: Gerichtsvollzieherauftrag des Verwalters...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.1 Zweck und Regelungsbereich

Rz. 12 Nach § 1 des 1. Abschnitts dient die Bedarfsplanungs-Richtlinie der einheitlichen Anwendung der Verfahren bei der Bedarfsplanung und Zulassungsbeschränkungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung (einschließlich der psychotherapeutischen Versorgung) aufgrund von Überversorgung und Unterversorgung. Zu diesem Zweck regelt die Richtlinie auf der Grundlage der geset...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 1.1.2.2 Gesellschaften

Bei juristischen Personen oder Personenhandelsgesellschaften als Vermieter muss die Kündigung grundsätzlich durch den gesetzlichen Vertreter ausgesprochen werden. Die Kündigung erfolgt also durch den Vorstand des Vereins[1], die Gesellschafter einer OHG[2], den Vorstand einer AG[3], den Geschäftsführer einer GmbH[4], den Vorstand einer Genossenschaft.[5] Die Vertretungsmacht ergib...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 2.2.7 Zustellung durch Gerichtsvollzieher

Die sicherste Form der Zustellung einer Abmahnung ist diejenige durch den Gerichtsvollzieher. Wenn Vermieter bzw. Verwalter nicht wissen, welcher Gerichtsvollzieher für den Adressbereich des Mieters zuständig ist, ist der Zustellungsantrag an die Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheranträge beim zuständigen Amtsgericht zu richten. Dieser Umweg kostet freilich Zeit. Die Kost...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 5.1.2.2 Gesellschaften

Bei juristischen Personen oder Personenhandelsgesellschaften als Vermieter muss die Kündigung grundsätzlich durch den gesetzlichen Vertreter ausgesprochen werden. Die Kündigung erfolgt also durch den Vorstand des Vereins,[1] die Gesellschafter einer OHG,[2] den Vorstand einer AG,[3] den Geschäftsführer einer GmbH,[4] den Vorstand einer Genossenschaft.[5] Die Vertretungsmacht ergib...mehr

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Sommer, SGB V § 100 Unterve... / 2.3 Prüfung und Feststellung der Unterversorgung

Rz. 4 Die Prüfung und die ggf. daraus resultierende, offizielle Feststellung, ob eine ärztliche Unterversorgung eingetreten ist oder in absehbarer Zeit droht, obliegt den aufgrund des § 90 für jeden KV-Bereich gebildeten Landesausschüssen der Ärzte und Krankenkassen. Die Landesausschüsse der Zahnärzte und Krankenkassen sind entsprechend auf den KZV-Bereich hin organisiert, s...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.14.4 Berücksichtigung von ermächtigten Ärzten und anderen Faktoren bei der Berechnung des Versorgungsgrades

Rz. 30 Nach Abs. 1 Nr. 2b der Vorschrift sind auch die durch Ermächtigung an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte bei der Berechnung des Versorgungsgrades zu berücksichtigen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat dazu in § 22 der Bedarfsplanungs-Richtlinie die erforderlichen Bestimmungen beschlossen. Nach Abs. 1 werden ermächtigte Ärzte entsprechend ihrem tatsä...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.6 § 17 Abs. 2 AGG

Rz. 43 Einen dem § 23 Abs. 3 BetrVG sehr ähnlichen Rechtsbehelf enthält § 17 Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Nach dieser Norm können der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft bei einem groben Verstoß des Arbeitgebers gegen arbeitsrechtliche Vorschriften des AGG die in § 23 Abs. 3 S. 1 BetrVG genannten Rechte gerichtlich geltend mach...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 5.7 Notmaßnahmen

In der Not: einer für alle Unabhängig vom Grundsatz der gemeinschaftlichen Verwaltung ist jeder Miteigentümer berechtigt, die zur Erhaltung des Gemeinschaftsgrundstücks notwendigen Maßregeln ohne Zustimmung der anderen Teilhaber zu treffen; er kann sogar verlangen, dass diese ihre Einwilligung zu einer solchen Maßregel im Voraus erteilen ( § 744 Abs. 2 BGB). Im Fall der famil...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 6.12 Grundbucheinsicht und Grundbuchabschriften

Wer ist zur Einsicht berechtigt? Das Recht auf Grundbucheinsicht nach § 12 GBO (formelle Publizität) ist sozusagen die Kehrseite für die Gutglaubenswirkung des Grundbuchs gem. §§ 892, 893 BGB (materielle Publizität). Letztere fordert eine weitgehende Öffnung des Grundbuchs für alle am Rechtsverkehr Teilnehmenden. Dennoch ist das Grundbuch kein öffentliches Register. Einsicht ...mehr

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Räumung von Mieträumen geri... / 5.4 Klage auf künftige Räumung

Nicht selten sind in der Praxis Konstellationen, in denen der Mieter im Nachgang einer Kündigung zu verstehen gibt, das Mietobjekt nicht freiwillig zu räumen. Für den Vermieter steht also bereits frühzeitig fest, dass er an der Erhebung einer Räumungsklage nicht vorbeikommen wird. Praxisrelevant ist die Klage auf künftige Räumung lediglich in den Fällen einer ordentlichen fr...mehr

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Räumung von Mieträumen geri... / 7.5.2 Muster: Räumungsklage mit Zahlungsklage

Das folgende Muster kombiniert den Zahlungsanspruch hinsichtlich rückständiger Mieten mit dem Anspruch auf Räumung nach einem wegen Zahlungsverzugs gekündigten Mietverhältnis. Des Weiteren beinhaltet es einen Antrag auf Leistung künftiger Nutzungsentschädigung bis zur Räumung des Mietobjekts. Musterschreiben: Räumungsklage mit Zahlungsklage Amtsgericht Düsseldorf Werdener Stra...mehr

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Schadensersatz bei Pflichtv... / 3 Vorgetäuschter Eigenbedarf des Vermieters

Schadensersatzansprüche können sich ferner aus einer unbegründeten Kündigung oder aus vorgetäuschtem Eigenbedarf ergeben. Der Ausspruch einer derartigen unwirksamen Kündigung seitens des Vermieters verstößt gegen den Mietvertrag und stellt infolgedessen eine Pflichtverletzung dar, die den Vermieter, wenn er schuldhaft gehandelt hat, schadensersatzpflichtig macht.[1] Hinweis Be...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 1 Zustimmung und Klage

Zustimmungsfrist Dem Mieter ist eine Überlegungsfrist eingeräumt, in der er sich darüber schlüssig werden kann, ob er dem Erhöhungsverlangen zustimmt. Sie beginnt mit dem Zugang des Erhöhungsverlangens und endet mit dem Ablauf des 2. Kalendermonats, der auf den Zugang folgt. Entscheidend für den Fristbeginn ist der Zugang. Zugegangen ist das Mieterhöhungsverlangen, wenn es so...mehr

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Räumung von Mieträumen geri... / 5.3 Urkundenverfahren

Entscheidet sich der Vermieter zunächst, lediglich die Räumung gerichtlich durchsetzen zu wollen, kann er Zahlungsansprüche gegen seinen ehemaligen Mieter u. a. im Urkundenverfahren geltend machen. Die Vorteile des Urkundenverfahrens liegen in einer erheblichen Verfahrensbeschleunigung und insbesondere darin, dass der im Urkundenverfahren erstrittene Titel ohne Sicherheitsle...mehr

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Räumung von Mieträumen geri... / 7.5.3 Muster: Räumungsklage wegen sonstiger Pflichtverletzung

Das nachfolgende Muster einer Räumungsklage hat eine außerordentliche fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen schwerwiegender Pflichtverletzungen des Mieters und massiver Störung des Hausfriedens zum Inhalt. Musterschreiben: Räumungsklage wegen sonstiger Pflichtverletzung Amtsgericht Düsseldorf Werdener Straße 1 40227 Düsseldorf der Frau Martina May, Mohrenstraße 9...mehr

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Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 2.5 Beendigung der Zulassung und Praxisnachfolge (§ 103 Abs. 3a)

Rz. 31 Unsystematisch wegen der hauptsächlich den Landesausschuss betreffenden Regelungen enthält dieser Absatz Gründe für die Beendigung der Zulassung in einem Planungsbereich, in dem Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind (Satz 1). Endet die Zulassung durch Tod, Verzicht oder Entziehung und soll die Praxis durch einen Nachfolger weitergeführt werden, entscheidet der Zula...mehr

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Räumung von Mieträumen geri... / 7.5.1 Muster: Isolierte Räumungsklage wegen Zahlungsverzugs

Das folgende Klagemuster hat eine Räumungsklage nach vorangegangener Kündigung wegen Zahlungsverzugs zum Gegenstand. Das Klagebegehren beschränkt sich auf die Räumung. In der Klageschrift wird dem Mieter nochmals die Kündigung erklärt. Musterschreiben: Isolierte Räumungsklage wegen Zahlungsverzugs Amtsgericht Düsseldorf Werdener Straße 1 40227 Düsseldorf der Frau Martina ...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die gesetzlichen Vorgaben für die Bedarfsplanungs-Richtlinien, welche der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 sowohl für die vertragsärztliche (einschließlich der psychotherapeutischen) Versorgung als auch für die vertragszahnärztliche Versorgung beschließen soll. Es handelt sich für den Gemeinsamen Bundesausschuss um eine "M...mehr

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Sommer, SGB V § 98 Zulassun... / 2.1 Verwaltungsablauf

Rz. 3 Das Gesetz gibt in Abs. 2 den Pflichtinhalt der Zulassungsverordnungen konkret vor: Dies gilt für die Organisation der Zulassungseinrichtungen; die Regelungen in Abs. 2 Nr. 1 bis 4 beschreiben diesen Pflichtinhalt der Zulassungsverordnungen und ergänzen insoweit die §§ 96 (Zulassungsausschüsse) und 97 (Berufungsausschüsse). Die Zulassungsverordnungen regeln über die or...mehr

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Sommer, SGB V § 91 Gemeinsa... / 2.2.1 Benennung der unparteiischen Mitglieder und deren Stellvertreter

Rz. 4 Die Trägerorganisationen des Gemeinsamen Bundesausschusses benennen nach Abs. 2 Satz 1 die Kandidaten für die in Abs. 2 Satz 2 vorgeschriebene Besetzung des Beschlussgremiums mit einem unparteiischen Vorsitzenden und 2 weiteren unparteiischen Mitgliedern sowie jeweils 2 Stellvertretern, was für die erste Amtsperiode des Gemeinsamen Bundesausschusses ab 1.7.2004 in der ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Inhalt des Übergangsmandats

Rz. 21 § 21a Abs. 1 BetrVG beschränkt die Aufgaben des Übergangsbetriebsrats nicht. Es handelt sich beim Übergangsmandat somit um ein Vollmandat ohne Beschränkungen. Lediglich in personeller Hinsicht ist der Übergangsbetriebsrat nur für solche Arbeitnehmer zuständig, die schon bisher durch einen Betriebsrat vertreten waren.[1] Rz. 22 Die grundsätzliche Unbeschränktheit des Üb...mehr

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Sommer, SGB V § 91 Gemeinsa... / 2.9 Wahrung der Vertraulichkeit

Rz. 33 Nach Abs. 7 Satz 7 sind die nicht öffentlichen Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschusses, insbesondere auch die Beratungen in den vorbereitenden Gremien, wie Unterausschüsse oder Arbeitsgruppen, vertraulich. Die Sitzungen sind nicht öffentlich, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss dies beschließt; nicht öffentlich sind grundsätzlich die Sitzungen der vorbereitenden ...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 8.5.1 Auftrag vom Vermieter

Keine Probleme entstehen insoweit, wenn der Vermieter selbst den Gerichtsvollzieher mit der Zustellung der Kündigung beauftragt. Denn in seinem Auftrag – egal, ob er ihn an den Gerichtsvollzieher persönlich richtet oder über die Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge beim zuständigen Amtsgericht – kommt gerade die Bevollmächtigung zur Zustellung zum Ausdruck. Die S...mehr

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Energiekrise: Gesetzgeberis... / 2.3 Hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung

§ 3 Abs. 1 EnSimiMaV verpflichtet nach Maßgabe von § 3 Abs. 3, Abs. 4 EnSimiMaV grundsätzlich dazu, in Nichtwohngebäuden im Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ab 1.000 m2 beheizter Fläche und in Wohngebäuden mit mindestens 10 Wohneinheiten bis zum 30.9.2023 sowie in Wohngebäuden mit mindestens 6 Wohneinheiten bis zum 15.9.2024 Gaszentralheizungssysteme hydrau...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 9.5.1 Auftrag vom Vermieter

Keine Probleme entstehen insoweit, wenn der Vermieter selbst den Gerichtsvollzieher mit der Zustellung der Kündigung beauftragt. Denn in seinem Auftrag – egal, ob er ihn an den Gerichtsvollzieher persönlich richtet oder über die Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge beim zuständigen Amtsgericht – kommt gerade die Bevollmächtigung zur Zustellung zum Ausdruck. Die S...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.5 Antragstellung

Vorleistungen Die Antragstellung erfolgt bei der IB.SH. Dabei muss die WEG folgende Vorleistungen erbringen: aktuelle Liste der Eigentümer mit Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Nummer der Eigentumswohnung, Miteigentumsanteil und ggf. Anschrift, falls diese von dem Ort der Eigentumswohnung (beispielsweise bei Vermietung) abweicht. Die Liste darf nicht älter als 4 Wochen sein. Abs...mehr

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Außergerichtliche Streitbei... / 3.3 Verjährungshemmung

Durch § 204 Abs. 1 Nr. 4a BGB ist bestimmt, dass das Verfahren der Schlichtung die Verjährung des geltend gemachten Anspruchs hemmt. Durch die Hemmung wird bewirkt, dass die Zeit des Verfahrens nicht in die Verjährung eingerechnet wird.[1] Maßgebend ist der Eingang des Streitbeilegungsantrags bei der Schlichtungsstelle, wenn der Antrag "demnächst" bekannt gegeben wird.[2] In ...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 8.5 Zustellung durch Gerichtsvollzieher

Sicherste Form der Zustellung einer Kündigung ist diejenige durch den Gerichtsvollzieher. Wissen Vermieter bzw. Verwalter nicht, welcher Gerichtsvollzieher für den Adressbereich des Mieters zuständig ist, ist der Zustellungsantrag an die Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge beim zuständigen Amtsgericht zu richten. Zeitaufwand berücksichtigen! Bei der Zustellung eine...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 1.4 Form und Inhalt der Erklärung

Erklärung in Textform Erforderlich ist eine Erklärung des Vermieters in Textform. Eine Zustimmung des Mieters ist wie auch bei § 559 BGB nicht erforderlich. Die Erklärung des Vermieters ist nur wirksam, wenn in ihr der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert wird sowie der Verteilerschlüssel und die Art der Berechnung mitgeteilt wird sowie auch der Betrag, um den sich d...mehr

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Energiekrise: Gesetzgeberis... / 2.2 Heizungsprüfung und nicht investive Maßnahmen

§ 2 EnSimiMaV verpflichtet die Eigentümer von Gebäuden, in denen Anlagen zur Wärmeerzeugung durch Erdgas für Heizung oder für Heizung und Warmwasser genutzt werden, eine Heizungsprüfung durchführen und die Heizungsanlage optimieren zu lassen. Was zu prüfen und zu optimieren ist, bestimmen detailliert die Absätze 2 und 3. Die Heizungsprüfung ist nach Absatz 4 von einer fachku...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 9.5 Zustellung durch Gerichtsvollzieher

Sicherste Form der Zustellung einer Kündigung ist diejenige durch den Gerichtsvollzieher. Wissen Vermieter bzw. Verwalter nicht, welcher Gerichtsvollzieher für den Adressbereich des Mieters zuständig ist, ist der Zustellungsantrag an die Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge beim zuständigen Amtsgericht zu richten. Zeitaufwand berücksichtigen! Bei der Zustellung eine...mehr

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Baumschutz in Städten und G... / 2.3 Gerichtliche Überprüfung

Ob eine Baumschutzsatzung oder Baumschutzverordnung im Einzelfall dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot genügt, wird von den Gerichten geprüft. Ebenso prüft das Gericht im Streitfall das Vorliegen einer gesetzlichen Ermächtigung für die Baumschutzsatzung oder Baumschutzverordnung, um die es geht.[1]mehr

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Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 2.2.2 Besonderheiten bei der Festsetzung der Überversorgung (§ 103 Abs. 1 Satz 1 HS 2)

Rz. 11 Nach Abs. 1 Satz 1 HS 2 sind ermächtigte Ärzte bei der Feststellung einer Überversorgung nicht zu berücksichtigen. Die Formulierung "durch Ermächtigung an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte" ist umfassend und bezieht sich nicht nur auf Ärztinnen, Ärzte und ärztliche Einrichtungen, sondern auch auf ermächtigte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeute...mehr

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Sommer, SGB V § 97 Berufung... / 2.3 Vorverfahren (Abs. 3)

Rz. 6 Die Anrufung des Berufungsausschusses bedeutet, dass ein Beschluss des Zulassungsausschusses durch Widerspruch angefochten wird. Durch die Verweisung in § 97 Abs. 3 gelten die Vorschriften der § 84 Abs. 1 und § 85 Abs. 3 SGG. Nach § 84 Abs. 1 SGG ist der Widerspruch binnen eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekannt gegeben worden ist, schriftlich,...mehr

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Sommer, SGB V § 96 Zulassun... / 2.1 Definition der Zulassungsangelegenheiten

Rz. 2 Die Vorschriften des § 96 und § 97 schaffen mit den Zulassungsausschüssen und Berufungsausschüssen Behörden (BSG, Urteil v. 25.11.2010, B 3 KR 1/10 R; Pawlita, in: jurisPK-SGB V,§ 96 Rz. 11) zur gemeinsamen Selbstverwaltung für die Zulassung der Leistungserbringer zur vertragsärztlichen Versorgung. Die Regelung des § 96 definiert keine allgemeine Aufgabenzuweisung, die...mehr

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Sommer, SGB V § 100 Unterve... / 2.4 Anordnung von Zulassungsbeschränkungen

Rz. 6 Ist die vom Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen gesetzte Frist abgelaufen, ohne dass die von ihm offiziell festgestellte Unterversorgung durch die KV beseitigt oder abgewendet werden konnte, ordnet der Landesausschuss nach Anhörung der betroffenen Zulassungsausschüsse Zulassungsbeschränkungen an. Das bedeutet, dass Bewerber in den nicht unterversorgten Planungs...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2 Bedarfsplanungs-Richtlinie für die vertragsärztliche Versorgung

Rz. 11 Für die vertragsärztliche Versorgung gilt die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie) v. 20.12.2012 (BAnz AT 31.12.2012 B7), in Kraft getreten am 1.1.2013; die Richtlinie ist inzwischen mehrfach geänd...mehr

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Sommer, SGB V § 91 Gemeinsa... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Mit Wirkung zum 1.1.2004 sind der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (§ 91 a. F.), der Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen (§ 91 a. F.), der Bundesausschuss für Fragen der Psychotherapie (§ 91 Abs. 2a a. F.), der Ausschuss Krankenhaus (§ 137c Abs. 2 a.F.) und der als Arbeitsgemeinschaft gebildete Koordinierungsausschuss (§ 137e a. F.) durch den Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Geschäftsführungsbefugnis

Rz. 4 § 22 BetrVG regelt die Geschäftsführungsbefugnis des Betriebsrats, wenn einer der Fälle des § 13 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 eintritt. Nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG ist ein neuer Betriebsrat zu wählen, wenn sich die Anzahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um 50, nach oben oder unten verändert hat. In diesen Fällen verändert sich regelmäßi...mehr

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Sommer, SGB V § 98 Zulassun... / 2.7 Wegfall der Altersgrenze von 55 Jahren

Rz. 11 Der bisher in Abs. 2 Nr. 12 genannte Ausschluss von der Zulassung (Ermächtigung) für Ärzte, die älter als 55 Jahre sind, ist mit Wirkung zum 1.1.2007 aufgehoben worden. Der entsprechende § 25 der Ärzte-/Zahnärzte–ZV ist weggefallen. Dies eröffnet für Ärzte und Zahnärzte die Möglichkeit, auch wenn sie älter als 55 Jahre sind, über die Zulassung in die vertrags(zahn)ärz...mehr

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Zweckentfremdung (Miete) / Zusammenfassung

Überblick Zweckentfremdung liegt vor, wenn Wohnraum anderen als Wohnzwecken zugeführt wird. Der Wohnraum muss subjektiv bestimmt und objektiv geeignet sein, auf Dauer bewohnt zu werden. Das Zweckentfremdungsrecht dient der Erhaltung des Gesamtwohnraumangebots in Gebieten, in denen die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders...mehr

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Sommer, SGB V § 100 Unterve... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und am 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur Änderung des Vertragsrechts und anderer Gesetze (Vertragsarztrechtsänderungsgesetz – VÄndG) v. 22.12.2006 (BGBl. I S. 3439) ist mit Wirkung zum 1.1.20...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.5 Antragstellung

Unterlagen Die Antragstellung erfolgt über die BAB (Vordruck auf der Webseite der BAB). Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: Der Beschluss der WEG über die geplante Baumaßnahme und Darlehensaufnahme Nachweis der Ermächtigung des Verwalters zum Abschluss des Darlehensvertrags Bestätigung des Verwalters, dass keine Anfechtungsklage gegen die beschlossenen Baumaßnahmen o...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.3.6 Kriterien und Verfahren zur Feststellung einer eingetretenen oder drohenden zahnärztlichen Unterversorgung

Rz. 48 Nach § 6 Abs. 1 der Bedarfsplanungs-Richtlinie-Zahnärzte liegt in der vertragszahnärztlichen Versorgung der Versicherten Unterversorgung vor, wenn in bestimmten Gebieten eines Zulassungsbezirks Vertragszahnarztsitze, die im Bedarfsplan für eine bedarfsgerechte Versorgung vorgesehen sind, nicht nur vorübergehend nicht besetzt werden können und dadurch eine unzumutbare ...mehr