Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmacht / 2. Vollmacht in persönlichen Angelegenheiten

a) Personensorge i.e.S. Rz. 115 Grundsätzlich wird – auch und insbes. bei Vorsorgevollmachten – zwischen vermögensrechtlichen Angelegenheiten und persönlichen Angelegenheiten differenziert. Die persönlichen Angelegenheiten werden in Abgrenzung von den vermögensrechtlichen Angelegenheiten als nicht-vermögensrechtlich bezeichnet. Bei der Vorsorgevollmacht geht es dabei insbes. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Kontrollbevollmächtigun... / III. Suspendierung einer Vollmacht

Rz. 20 Vollkommen neu ist § 1820 Abs. 4 BGB, der bei einem bestehenden, aber noch nicht bestätigten Missbrauchsverdacht vorübergehend und kurzfristig eine wirksame Vollmacht suspendieren kann, ohne sie sogleich widerrufen zu müssen.[49] Ein Widerruf führt schließlich zur endgültigen Unwirksamkeit, da ein Widerruf nicht rückgängig gemacht werden kann. Es kommt nur die Neuerte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Verwendung von Vorsorg... / II. Pflicht zur Anerkennung jedweder Vollmacht

Rz. 14 Die Unwirksamkeit einer Klausel, durch die ein Verbraucher verpflichtet werden soll, Bankvollmachten ausschließlich auf bankeigenen Vordrucken zu erteilen, begründet umgekehrt jedoch noch keine Pflicht der Bank, jedwede vorgelegte Vollmacht anzuerkennen. Insoweit ist zu berücksichtigen, dass die Bank gegenüber ihren Kunden umfassende Sorgfaltspflichten hat und insbeso...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Verwahrung, Registrieru... / III. Besonderheiten für Vollmachten (Unterrichtungspflicht)

Rz. 20 Das Betreuungsgericht ist über Vollmachten zu informieren. So normiert § 1820 Abs. 1 BGB (§ 1901c S. 1 BGB a.F.), dass derjenige, der von der Einleitung eines Verfahrens über die Betreuerbestellung Kenntnis erlangt und ein Dokument besitzt, "in dem der Volljährige eine andere Person mit der Wahrnehmung seiner Angelegenheiten bevollmächtigt hat", das Betreuungsgericht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Widerruf der Vollmacht

A. Allgemeines Rz. 1 Als vorsorgliche Maßnahme werden Vorsorgevollmachten oft viele Jahre vor Eintritt der Betreuungsbedürftigkeit des Vollmachtgebers, erteilt. Da zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem aufgrund der weitreichenden Vertretungsbefugnis uneingeschränktes Vertrauen bestehen muss und sich menschliche Beziehungen mit der Zeit wandeln, kommt es häufig vor, das...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Erlöschen der Vollmacht

A. Allgemeines Rz. 1 § 168 BGB regelt das Erlöschen der Vollmacht. So richtet sich das Erlöschen der Vollmacht nach dem ihrer Erteilung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis (§ 168 S. 1 BGB). Diese Regelung normiert die Gründe für das Erlöschen allerdings nicht vollständig. So können sich weitere Gründe für ein Erlöschen der Vollmacht beispielsweise ausdrücklich aus der Vollmac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Kraftloserklärung der Vollmacht

A. Allgemeines Rz. 1 Der Bevollmächtigte kann aufgrund der Vollmachtsurkunde und der von ihr ausgehenden Rechtsscheinwirkung (§§ 172, 171 BGB), trotz erfolgter wirksamer Widerrufserklärung des Vollmachtgebers, den Vollmachtgeber grundsätzlich noch wirksam verpflichten. Der Geschäftsgegner wird bei Vorlage der Urschrift oder der Ausfertigung von notariell beurkundeten Vollmach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Kollision einer erteil... / II. Nebeneinander von Vollmacht und Nachlasspflegschaft

Rz. 36 In diesem Fall bleibt die Vollmacht von der Anordnung der Nachlasspflegschaft zunächst unberührt. Der Bevollmächtigte vertritt weiterhin die (unbekannten) Erben. Die Rechte der Erben gegenüber dem Bevollmächtigten macht dann der Nachlasspfleger für diese geltend. Dies gilt für Auskunfts- und Rechenschaftsansprüche gleichermaßen wie für Ansprüche der Erben bei pflichtw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 1. Unbeschränkte Vollmacht

Rz. 89 Teilweise wird vertreten, eine Vorsorgevollmacht von Unternehmern und Gesellschaftern sollte im Außenverhältnis keine Beschränkungen enthalten, um sicherzustellen, dass eine Betreuung bestmöglich vermieden wird.[127] Dem ist grundsätzlich zuzustimmen. Hinweis Man muss sich an dieser Stelle jedoch darüber im Klaren sein, dass auch von einer unbeschränkten Vollmacht die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Erlöschen der Vollmacht / B. Das Erlöschen der Vollmacht nach dem Grundverhältnis

Rz. 3 Gemäß § 168 S. 1 BGB ist für das Erlöschen der Vollmacht grundsätzlich das zugrunde liegende Rechtsverhältnis ihrer Erteilung entscheidend. Obwohl die Vollmacht nach dem Abstraktionsgrundsatz vom Grundverhältnis unabhängig ist, wird die Auslegung des Grundverhältnisses grundsätzlich zu dem Ergebnis führen, dass die Vollmacht nur für die Dauer des Grundverhältnisses ert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Widerruf der Vollmacht / VII. Widerruf der Vollmacht durch das Betreuungsgericht

Rz. 37 Das Betreuungsgericht kann einstweilige Maßnahmen auf Grundlage von § 1867 BGB (§§ 1908i, 1846 BGB a.F.) anordnen, wenn dies in dringenden Fällen notwendig ist. Als Maßnahme kommt unter anderem die Abgabe von Willenserklärungen wie die Einwilligung in Operationen oder das Aussprechen von Kündigungen in Betracht.[67] Folglich darf das Betreuungsgericht in einem dringen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeiner Teil / I. Vollmacht ist kein Beweis

Rz. 2 Oft wird dann auf die Vollmacht verwiesen. Diese kann jedoch allenfalls ein Indiz für den erteilten Auftrag sein. Vorsicht ist insbesondere bei der in der Praxis üblichen generellen Vollmacht geboten, vor allem wenn der Gegenstand sehr unbestimmt bezeichnet ist, beispielsweise mit "Ansprüche ggü. X", "Scheidung" etc. Der Auftrag ist jedoch streng von der Vollmacht zu un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / I. Ausübung der Vollmacht; Anordnungen zur Ausübung (wann, wie, welche Bedingungen)

Rz. 61 Bei Zugrundelegung der seitens des Vollmachtgebers regelmäßig verfolgten Bedürfnisse und Interessen sollte die Vollmacht nach der wohl h.M. unbedingt und unbefristet erteilt werden,[62] um den originären Zweck der Vollmacht, nämlich den reibungslosen und unauffälligen Übergang von der Eigen- zur Fremdfürsorge, nicht am Ende durch die Verpflichtung zur Vorlage ärztlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Formvorschriften / VII. Befugnis der Betreuungsbehörde für Vollmachten und Betreuungsverfügungen

Rz. 39 Im Gegensatz zur öffentlichen Unterschriftsbeglaubigung durch die Betreuungsbehörde sprach nach der bis zum 31.12.2022 geltenden Rechtslage folgendes Argument für die notarielle Beglaubigung bzw. notarielle Beurkundung: Nach § 6 Abs. 2 BtBG a.F. ist die Betreuungsbehörde lediglich befugt, Unterschriften oder Handzeichen "auf Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmacht / a) Vertrauensverhältnis – Vollmacht oder Betreuungsverfügung?

Rz. 28 Vorsorgevollmachten werden i.d.R. als Generalvollmachten erteilt (siehe Rdn 14 und Rdn 84). Von der "normalen" Generalvollmacht unterscheidet sich die Vorsorgevollmacht dann in erster Linie dadurch, dass sie im Hinblick auf eine besondere, oft noch in der Zukunft liegende Situation erteilt wird, auch und insbesondere für den Fall der eigenen rechtlichen Handlungsunfäh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Widerruf der Vollmacht / 1. Vollmachten zur Vermögenssorge

a) Geschäftsfähigkeit Rz. 20 Voraussetzung für die Abgabe einer wirksamen Willenserklärung bei Vollmachten, die das Vermögen betreffen, ist die Geschäftsfähigkeit [25] des Vollmachtgebers auf dem Gebiet der Vermögenssorge. Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig (§ 105 BGB). Gemäß § 104 Nr. 2 BGB wird die Geschäftsunfähigkeit von der Vermutung der grundsätzli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Verwendung von Vorsorg... / F. Verwendung von Vollmachten bei mehreren Bevollmächtigten

Rz. 42 Der Vollmachtgeber bestimmt regelmäßig mehrere Bevollmächtigte, für sich zu handeln. Dabei gilt es begrifflich zu unterscheiden, ob mit mehreren Bevollmächtigten zunächst sogenannte Ersatzbevollmächtigte gemeint sind (dies wird häufig im Sprachgebrauch angenommen) oder ob mehrere Bevollmächtigte installiert werden, die gemeinsam agieren sollen. Im Folgenden wird von de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Verwendung von Vorsorg... / G. Verwendung von Vollmachten bei Schenkungen

Rz. 52 Grundsätzlich ermächtigt eine Vorsorgevollmacht als Generalvollmacht den Bevollmächtigten auch zu Schenkungen. Wünscht der Vollmachtgeber eine Beschränkung dieser Befugnis, so muss er dies in die Vorsorgevollmacht mit aufnehmen. Aus dem Vollmachtstext sollte sich daher etwaige Einschränkungen der Befugnisse des Bevollmächtigten unmittelbar ergeben. Dabei ist zu unters...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmacht / f) Exkurs: Verbraucherdarlehensvertrag (besondere Form der Vollmacht)

Rz. 113 Die Vorsorgevollmacht als Generalvollmacht ermöglicht auch den Abschluss eines Darlehens-/Kreditvertrages. Im privaten Bereich wird es sich dann regelmäßig um einen sog. Verbraucherdarlehensvertrag handeln. Die Vollmacht zum Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages bedarf der Schriftform und muss als privatschriftliche Vollmacht die für den Verbraucherdarlehensv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / I. Unterschiedliche Rechtsverhältnisse i.R.d. Vollmacht

Rz. 1 Bei der Gestaltung von Vorsorgevollmachten sind zwingend alle Rechtskreise zu berücksichtigen und der Mandantschaft zu erläutern, die durch die Vollmacht begründet werden. In Summe sind drei verschiedene Rechtsverhältnisse zu beachten. Zum einen das Rechtsverhältnis zwischen dem Bevollmächtigten und den Dritten (Außenverhältnis). Weiterhin das Rechtsverhältnis zwischen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Kontrollbevollmächtigun... / IV. Widerruf einer Vollmacht

Rz. 22 Bei dem Widerruf handelt es sich um eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung i.S.v. § 183 S. 1 BGB. § 1820 Abs. 5 BGB enthält für einen solchen Widerruf eine Spezialvorschrift nur für Vorsorgevollmachten, die "den Bevollmächtigten zu Maßnahmen der Personensorge oder zu Maßnahmen in wesentlichen Bereichen der Vermögenssorge ermächtigt". Sie stellt den Wider...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Die Patientenverfügung / 3.5.1 Umfang der Vollmacht

Bis zum Jahr 1999 war es stark umstritten, ob sich eine Vollmacht auch auf Fragen der Gesundheitssorge erstrecken konnte. Erst mit Inkrafttreten des 1. Betreuungsänderungsgesetzes zum 1.1.1999 wurde durch Einfügung des § 1904 Abs. 2 BGB a. F. die Zulässigkeit von Vollmachten mit dem Bereich "Gesundheitssorge" geregelt. Damit der Bevollmächtigte Entscheidungen über ärztliche M...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Keine unverzügliche Mitteilung des Widerrufs oder der Veränderung der Vollmacht (§ 383b Abs. 1 Nr. 2 AO)

Rz. 9 [Autor/Stand] Nach Nr. 2 des § 383b Abs. 1 AO ist die fehlende unverzügliche Mitteilung des Widerrufs oder der Veränderung der Vollmacht bußgeldbewährt. Weder aus den Begründungsteilen der Regierungsentwürfe vom 9.12.2015[2] und vom 3.2.2016[3] zu § 80a AO noch zu § 383b AO lässt sich eine nähere Beschreibung dieser Begehungsweise ableiten. "Unverzüglich" ist dabei man...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmacht / 2. Widerruf der Vollmacht

Rz. 214 Die Vorsorgevollmacht ist stets widerruflich (§ 168 S. 2 BGB); als Generalvollmacht und als Vollmacht ausschließlich im Interesse des Vollmachtgebers lässt sie sich nicht als unwiderruflich gestalten (d.h. vereinbaren).[319] Der Widerruf durch den Vollmachtgeber (§§ 167 Abs. 1 BGB, 168 Abs. 1 BGB) setzt allerdings dessen Geschäftsfähigkeit voraus (bzgl. der persönlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmacht / aa) Grundsätzlich keine Lösung: Bedingte Vollmacht

Rz. 191 Spezifizierung Vollmachtserteilung unter aufschiebender Bedingung: (Beschränkung der Vertretungsmacht im Außenverhältnis, § 158 BGB), z.B. Bedingung = Geschäftsunfähigkeit oder Betreuungsbedürftigkeit des Vollmachtgebers oder Vorlage eines ärztlichen Attestes über Geschäftsunfähigkeit oder Betreuungsbedürftigkeit Die Rechtsprechung hat die Praxisuntauglichkeit dieser ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Erlöschen der Vollmacht / C. Erlöschensgründe in der Person des Vollmachtgebers oder des Bevollmächtigten

Rz. 6 Liegt der Vollmacht ein Auftrags- oder Geschäftsbesorgungsverhältnis zugrunde, führt der Tod des Beauftragten bzw. des Geschäftsbesorgenden gemäß § 673 S. 1 BGB (analog) zur Beendigung eines Auftrags bzw. nach §§ 675, 673 BGB zur Beendigung eines Geschäftsbesorgungsvertrags, was das Erlöschen der Vollmacht nach sich zieht. Hintergrund dieser Regelung ist die Annahme, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Kollision einer erteil... / I. Vollmacht besteht postmortal zunächst gegenüber den Erben fort

Rz. 2 Eine wirksam erteilte Vorsorgevollmacht besteht nach dem Tod grundsätzlich fort (§§ 168 S. 1, 672 S. 1, 675 BGB),[1] wenn der Bevollmächtigende sie nicht – was regelmäßig untunlich sein dürfte[2] – auf seine Lebenszeit begrenzt hat.[3] 1. Vertretung der Erben Rz. 3 Trans- und postmortale Vollmachten sind allgemein anerkannt.[4] Nach dem Tod des Erblassers vertritt der Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmacht / III. Inhalt/Umfang/Reichweite der Vollmacht

1. Vollmacht in vermögensrechtlichen Angelegenheiten, Generalvollmacht a) Grundsatz Rz. 84 I.d.R. wird die Vorsorgevollmacht als Generalvollmacht gestaltet. Das entspricht zum einem ihrem Zweck, eine Betreuung zu vermeiden. Je enger eine (Vorsorge-)Vollmacht gefasst ist, umso größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass ein Betreuer bestellt werden muss.[146] Zum anderen hat die V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmacht / V. Start und Ende der Vollmacht

1. Start der Vollmacht (Wirksamwerden) a) Grundlagen/Einführung Rz. 186 Eines der zentralen Themen bei der Vorsorgevollmacht ist der "Start der Vollmacht". Für den Berater zwei Vorgaben vorweg:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Widerruf der Vollmacht / 4. Wirkung

Rz. 19 Mit Zugang einer wirksamen Widerrufserklärung erlischt die Vollmacht. Der Widerruf wirkt stets ex nunc. Ein wirksam gewordener Widerruf der Vollmacht kann nicht mehr widerrufen werden. Hier muss die Vollmacht neu erteilt werden.[24]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmacht / 5. Der Bevollmächtigte als Alleinerbe des Vollmachtgebers – Fortbestand der Vollmacht?

Rz. 81 Ist bzw. wird der Bevollmächtigte Alleinerbe des Vollmachtgebers, ist nicht ganz klar, ob er dann noch aufgrund der (Vorsorge-)Vollmacht handeln kann. Die Frage stellt sich dann, wenn ein Rechtsgeschäft ansteht und sich der dafür (sonst) erforderliche Erbnachweis (Erbschein oder im Einzelfall Eröffnungsprotokoll bzgl. einer – notariellen – Verfügung von Todes wegen, §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Erlöschen der Vollmacht / A. Allgemeines

Rz. 1 § 168 BGB regelt das Erlöschen der Vollmacht. So richtet sich das Erlöschen der Vollmacht nach dem ihrer Erteilung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis (§ 168 S. 1 BGB). Diese Regelung normiert die Gründe für das Erlöschen allerdings nicht vollständig. So können sich weitere Gründe für ein Erlöschen der Vollmacht beispielsweise ausdrücklich aus der Vollmacht ergeben. In...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Widerruf der Vollmacht / IV. Widerrufserklärung des/der Erben des Vollmachtgebers

Rz. 28 Verstirbt der Vollmachtgeber, so kann der Alleinerbe eine Vollmacht widerrufen,[43] falls die Vollmacht nicht bereits erloschen ist und falls der Widerruf dem Vollmachtgeber möglich war.[44] Steht die Erbenstellung unter der Bedingung, dass ein Widerruf der Vollmacht nicht ausgeübt wird, so begibt sich der Widerrufende seiner Erbenstellung, der Widerruf ist aber wirksa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Widerruf der Vollmacht / 1. Widerrufsmöglichkeiten

Rz. 26 Werden mehreren Vorsorge- oder Generalbevollmächtigten gleichrangige Vollmachten erteilt und wurde nichts weiter zum Widerruf der Vollmacht geregelt, steht das Widerrufsrecht nur dem Vollmachtgeber zu, aber nicht den General-/Vorsorgebevollmächtigten in Bezug auf die übrigen General-/Vorsorgebevollmächtigten. Anderenfalls könnten die Bevollmächtigten ihre Vollmachten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmacht / 4. Keine Vollmacht in höchstpersönlichen Angelegenheiten

Rz. 142 Bei der Planung/Beratung der Vertretung/Vorsorge müssen die Beteiligten inkl. Berater im Blick haben, dass für bestimmte Rechtsgeschäfte/Handlungen eine Vertretungmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Widerruf der Vollmacht / B. Widerruflichkeit

Rz. 2 Das Erlöschen der Vollmacht bestimmt sich grundsätzlich nach dem ihrer Erteilung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis (§ 168 S. 1 BGB, vgl. § 13 Rdn 3 ff.). Gemäß § 168 S. 2 BGB kann eine Vollmacht aber trotz Fortbestehens des Rechtsverhältnisses jederzeit widerrufen werden. Die Regelung ist Ausfluss des Repräsentationsgedanken.[1]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Widerruf der Vollmacht / VI. Widerrufserklärung durch einen (Kontroll-)Betreuer

Rz. 36 Ein (Kontroll-)Betreuer kann eine Vorsorgevollmacht nur widerrufen, wenn ihm diese Befugnis als eigenständiger Aufgabenkreis ausdrücklich zugewiesen worden ist.[63] Diese Befugnis beinhaltet einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff und muss deswegen dem Kontrollbetreuer wie auch dem Regelbetreuer als eigener Aufgabenkreis zugewiesen werden.[64] Die Übertragung dieses...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Kraftloserklärung der ... / C. Wirkung der Kraftloserklärung

Rz. 16 Die Kraftloserklärung wird gem. § 176 Abs. 1 S. 2 BGB mit dem Ablauf eines Monats nach der letzten Einrückung in die öffentlichen Blätter wirksam. Die Monatsfrist berechnet sich nach §§ 186, 188 ZPO. Der Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist gem. § 187 Abs. 1 ZPO nicht mitzuzählen. Ist die Kraftloserklärung durch Benachrichtigung erfolgt (§ 186 Abs. 2 ZPO), i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Kraftloserklärung der ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Der Bevollmächtigte kann aufgrund der Vollmachtsurkunde und der von ihr ausgehenden Rechtsscheinwirkung (§§ 172, 171 BGB), trotz erfolgter wirksamer Widerrufserklärung des Vollmachtgebers, den Vollmachtgeber grundsätzlich noch wirksam verpflichten. Der Geschäftsgegner wird bei Vorlage der Urschrift oder der Ausfertigung von notariell beurkundeten Vollmachten in seinem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Widerruf der Vollmacht / I. Rückgabeanspruch

Rz. 39 Gemäß § 172 Abs. 2 BGB bleibt die Vertretungsmacht bestehen, bis die Vollmachtsurkunde dem Vollmachtgeber zurückgegeben (§ 175 BGB) oder für kraftlos erklärt (§ 176 BGB) worden ist. Unter der Rückgabe der Vollmachtsurkunde ist die Besitzerlangung durch den Vollmachtgeber mit Wissen des Bevollmächtigten zu verstehen. Der Vollmachtgeber kann den Rechtsschein aber auch d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Widerruf der Vollmacht / 2. Widerrufsvermerk bei mehreren Bevollmächtigten

Rz. 27 Liegt eine Vollmachtsurkunde zugunsten mehrerer Bevollmächtigter vor und wird nur die Bevollmächtigung eines Bevollmächtigten widerrufen, so ist der Widerruf auf der Vollmachtsurkunde zu vermerken. Der Vollmachtgeber hat Anspruch auf Vorlage der Vollmachtsurkunde zum Zwecke der Vornahme des entsprechenden Vermerks.[40] Es besteht kein Rückgabeanspruch nach § 175 BGB, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Widerruf der Vollmacht / 2. Rückgabe bei mehreren Bevollmächtigten

Rz. 43 Zum Anspruch auf Herausgabe bei mehreren Bevollmächtigten siehe Rdn 36. Praxistipp Um die Rückgabe der Vollmachtsurkunde zu ermöglichen und eine Kraftloserklärung zu vereinfachen, sollten gegenseitig erteilte Vollmachten bis zur Vorlage höchstrichterlicher Entscheidungen in getrennten Vollmachtsurkunden aufgenommen werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Widerruf der Vollmacht / I. Ausschluss des Vollmachtswiderrufs

Rz. 3 Der Ausschluss eines Widerrufs ist nur in engen Grenzen möglich. Nach h.A. ist der Ausschluss der Widerruflichkeit durch einseitigen Verzicht des Vollmachtgebers nicht wirksam. Dieser muss, um Wirksamkeit zu erlangen, vertraglich zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem festgehalten werden.[2] Rz. 4 Aus dem Umstand, dass eine Vollmacht einem besonderen Interesse des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Widerruf der Vollmacht / 2. Form

Rz. 11 Der Widerruf einer Vollmacht kann formlos erklärt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Erteilung der Vollmacht in Teilbereichen der Schriftform oder notariellen Beurkundung bedurfte.[15] Dennoch sollte zu Beweiszwecken der Widerruf stets schriftlich erfolgen. Rz. 12 Muster 14.1: Widerrufserklärung durch den Vollmachtgeber Muster 14.1: Widerrufserklärung durch den...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Widerruf der Vollmacht / II. Ausschluss des Widerrufs bei einer Vorsorgevollmacht

Rz. 5 Dient die Vollmacht bzw. der ihr zugrunde liegende Auftrag ausschließlich den Interessen des Vollmachtgebers, so ist diese als zwingend widerruflich anzusehen.[6] So wird auch der Ausschluss des Vollmachtswiderrufs bei einer Generalvollmacht als unwirksam angesehen. Diese ist immer widerruflich und ein Ausschluss nicht wirksam,[7] sondern sittenwidrig.[8] Eine unwiderr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Widerruf der Vollmacht / 1. Originalvollmacht, Ausfertigungen und Fotokopien

Rz. 40 Der Rechtsschein einer Vollmacht geht nur von der Urschrift oder bei einer notariell beurkundeten Vollmacht von der Ausfertigung aus. Beglaubigte Abschriften genügen nicht, um den Rechtsschein aufrechtzuerhalten.[73] Daher geht die h.M. davon aus, dass ein Anspruch auf Herausgabe der Fotokopien der Vollmacht nicht besteht.[74] Dabei wird jedoch übersehen, dass von Fot...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Kollision einer erteil... / 2. Reichweite der Vertretungsmacht

Rz. 6 Bevollmächtigte können durch Rechtsgeschäft unter Lebenden aufgrund ihrer Vollmacht die Erben in Bezug auf den Nachlass berechtigen und verpflichten, egal ob sie kurz vor oder kurz nach dem Tod des Vollmachtgebers handeln, solange die Vollmacht nicht widerrufen ist. Zur Wirksamkeit des Rechtsgeschäftes bedarf es keines (expliziten) Einverständnisses der Erben.[12] Rz. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 5. Folgen einer gegebenenfalls unwirksamen Bevollmächtigung für Leitungsaufgaben

Rz. 68 Eingedenk der unsicheren Rechtslage zur Wahrnehmung von Organbefugnissen durch Vorsorgebevollmächtigte (siehe Rdn 67) stellt sich die Frage, welche Rechtsfolgen die Unwirksamkeit nach sich ziehen kann. Zecher [107] meint, dass Vollmachten, die sich ohne jede Ausnahme auf alle Befugnisse des Geschäftsführers erstrecken, nach der Rechtsprechung des BGH ungültig seien und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Widerruf der Vollmacht / D. Einschränkung des Widerrufsrechts zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem

Rz. 7 Neben der Frage der Unwiderruflichkeit der Vollmacht stellt sich die Frage, ob sich eine Vorsorgevollmacht zumindest wirksam einschränken lässt. Denkbar sind bspw. die Vereinbarung einer bestimmten Widerrufsfrist oder eines Formerfordernisses. Zu Recht werden Beschränkungen der Vorsorgevollmacht in der Literatur aber kritisch gesehen.[12] Solche Beschränkungen könnten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Kraftloserklärung der ... / III. Prüfungsumfang

Rz. 9 Das Amtsgericht prüft die formalen Voraussetzungen der Antragstellung und bewilligt die öffentliche Bekanntmachung der Kraftloserklärung im Anschluss. Die nach §§ 186 f. ZPO erforderlichen Anordnungen werden von Amts wegen getroffen (bspw. öffentliche Zustellung durch Aushang oder durch Einstellung in ein elektronisches Informationssystem).[13] Eine Unzulässigkeit des ...mehr