Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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FoVo 05/2023, Der isolierte Überweisungsbeschluss in der Forderungspfändung

Isolierter Pfändungsbeschluss ist Ausgangspunkt Bei der Sicherungsvollstreckung nach § 720a ZPO darf in der Forderungspfändung bis zur Rechtskraft nur ein Pfändungsbeschluss ergehen, wenn der Gläubiger die Sicherheit nicht leisten kann oder will. Gleiches gilt bei den beschränkt pfändbaren Forderungen i.S.d. § 852 ZPO, dem Pflichtteilsanspruch, dem Rückforderungsanspruch des ...mehr

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zfs 05/2023, Schadensersatz... / Leitsatz

1. Wird das Klagebegehren auf ein undifferenziertes Gemenge von Ansprüchen sowohl aus eigenem als auch aus abgetretenem Recht ohne Angabe einer Prüfungsreihenfolge gestützt, liegt eine alternative Klagehäufung vor, die wegen des Verstoßes gegen das Gebot, den Klagegrund bestimmt zu bezeichnen, unzulässig ist. (Rn. 15) 2. Auf Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB wegen ...mehr

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zfs 05/2023, Untersagung de... / 2 Aus den Gründen: "… II.

[9] Die zulässige Beschwerde hat im tenorierten Umfang Erfolg. Die Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge ist voraussichtlich insoweit rechtswidrig, als sie sich auf Fahrzeuge erstreckt, die keine Kraftfahrzeuge (insbesondere Fahrräder) sind. Darüber hinaus ergibt sich aus den im Beschwerdeverfahren vorgetragenen Gründen, auf deren Prüfung der VGH beschränkt i...mehr

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ZErb 05/2023, Zur Prüfung d... / 1 Gründe

I. Mit Schreiben vom 25.2.2022 beantragte die Verfahrensbevollmächtigte der Beteiligten zu 2) bis 4) namens der von ihr vertretenen Antragsteller die Eintragung einer Grundschuld an dem im Grundbuch von St. Johann Bl. 5207 eingetragenen Grundbesitz zugunsten der Beteiligten zu 4) sowie, unmittelbar im Nachrange hierzu, einer auflösend bedingten Auflassungsvormerkung zur Siche...mehr

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ZErb 05/2023, Schenken ist gar nicht so einfach …

… jedenfalls dann nicht, wenn es sich bei der zu beschenkenden Person um ein minderjähriges Kind handelt und der Schenkungsgegenstand in einem GbR-Anteil besteht. Hierzu eine kleine Geschichte aus der Praxis: Es begab sich aber zu der Zeit kurz vor Weihnachten des letzten Jahres, dass ein Großvater beabsichtigte, seine noch minderjährige Enkeltochter mit einer Beteiligung an ...mehr

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zfs 05/2023, Eignung zum Fü... / B. Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs

Die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs ist legal definiert in § 2 Abs. 4 StVG. Danach ist geeignet, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat. Ist der Bewerber aufgrund körperlicher oder geistiger Mängel nur bedingt zum Führen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.3 Legitimationsprüfung

Rz. 20 Die Normadressaten (Rz. 17) haben sich vor der Durchführung der genannten Rechtsgeschäfte, also der Konteneröffnung bzw. -führung, der Wertsachenverwahrung, der Pfandnahme oder der Schließfachüberlassung, Gewissheit über die Person und die Anschrift des oder der – aller – Verfügungsberechtigten zu verschaffen[1] und die Angaben in geeigneter Form festzuhalten.[2] Bei ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.7 Besonderheiten bei Kreditinstituten

Rz. 33 Neu in der AO ist nach § 154 Abs. 2a AO die Verpflichtung von Kreditinstituten für jeden Kontoinhaber, jeden Verfügungsberechtigten und jeden wirtschaftlich Berechtigten verschiedene Daten zu erheben.[1] Hierbei handelt es sich um die Identifikationsnummer i. S. v. § 139b AO nach § 154 Abs. 2a S. 1 Nr. 1 AO und die Wirtschaftsidentifikationsnummer im Sinne von § 139c ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.1 Allgemeines

Rz. 50 § 150 Abs. 6 AO soll der technischen Weiterentwicklung Rechnung tragen und die elektronische Datenverarbeitung ermöglichen.[1] Daran hat sich auch nach der gesetzlichen Neuregelung durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens nichts geändert. Unter diesem Gesichtspunkt erscheint es sachgerecht, dass Steuererklärungen oder sonstige für das Besteuerung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.3 Verlängerung der Fristen bei steuerlich vertretenen Steuerpflichtigen (§ 149 Abs. 3 AO)

Rz. 47 Umfassend neu geregelt wurden die Abgabefristen für solche Stpfl., die sich steuerlich vertreten lassen.[1] Hierbei haben die Regelungen in § 149 Abs. 3 bis 5 AO n. F. teilweise die bereits seit vielen Jahren bestehenden Regelungen der Finanzverwaltung durch jährlich neue Fristenerlasse abgelöst. Nach § 149 Abs. 3 AO gilt bei steuerlicher Vertretung in den gesetzlich ...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VII. Modul D – Die Anlagen

Rz. 33 Ungeachtet des Willens des Verordnungsgebers, die Anträge in der Zwangsvollstreckung zu strukturieren und damit die Grundlage für eine digitalisierte Einreichung, eine elektronische Bearbeitung und damit langfristig auch automatisierte Verarbeitung zu schaffen, ist das Formular nach Anlage 1 ZVFV schon aufgrund einer – möglicherweise überregulierten – Zwangsvollstreck...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / V. Bankdaten

Rz. 22 Die Bankdaten benötigt der Gerichtsvollzieher nur, wenn auch Aufträge erteilt werden, bei denen er Zahlungen entgegennehmen kann oder muss. Dies kann etwa bei Beauftragung der gütlichen Erledigung (Modul G) oder der Sachpfändung (Modul L) der Fall sein und entfällt bei isolierten Anträgen auf Abnahme der Vermögensauskunft (Modul H) – ggf. in Kombination mit einem Verh...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VIII. Modul E – Die Versicherungen

Rz. 43 Die Zivilprozessordnung sieht in unterschiedlichen Kontexten vor, dass der Antragsteller eine Versicherung abgeben kann. Diese Versicherungen finden ihre Aufnahme im Modul E des Vollstreckungsauftrags an den Gerichtsvollzieher (Anlage 1 ZVFV). Die freie Zeile zeigt dabei, dass die Aufzählung der Versicherungen nicht abschließend ist. Rz. 44 Modul E sieht dabei zunächst...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VIII. Weitere Anlagen und deren Übermittlung

Rz. 159 Ungeachtet des Willens des Verordnungsgebers, die Anträge in der Zwangsvollstreckung zu strukturieren und damit die Grundlage für eine digitalisierte Einreichung, eine elektronische Bearbeitung und damit langfristig auch für eine automatisierte Verarbeitung zu schaffen, sind die Formulare nach Anlage 4 ZVFV und die Beschlussvorlage nach Anlage 5 ZVFV schon aufgrund e...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / II. Modul A – Angaben zum Gläubiger

Rz. 3 Modul A fasst die Angaben zum Gläubiger, seinen gesetzlichen Vertretern und seinen Bevollmächtigten zusammen. Die Angaben zu mindestens einem Gläubiger sind dabei zwingend, § 750 ZPO, während die weiteren Angaben in Abhängigkeit vom konkreten Einzelfall auf Ihre Erforderlichkeit zu prüfen sind. Rz. 4 Als Basisdaten sind zunächst die Daten zur Individualisierung zumindes...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / IX. Versicherungen

Rz. 169 Die ZPO sieht in unterschiedlichen Kontexten vor, dass der Antragsteller eine Versicherung abgeben kann. Diese Versicherungen finden ihre Aufnahme im Antrag auf Erlass des Pfändungsbeschlusses oder des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach Anlage 4 zur ZVFV, obwohl sie nicht nur gegenüber dem Vollstreckungsorgan, sondern zumindest auch gegenüber dem Drittschuld...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XII. Modul I – Der Antrag auf Erlass eines Haftbefehls

Rz. 55 Verweigert der Schuldner die Abnahme der Vermögensauskunft, in dem er den Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt oder zwar erscheint, aber dann die Abgabe der Vermögensauskunft ohne anerkannten sachlichen Grund verweigert, wird er nach § 882c Abs. 1 Nr. 1 ZPO in das Schuldnerverzeichnis eingetragen. Die Handlungsoptionen des Gläubigers liege...mehr

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§ 1 Einleitung und Genesis ... / A. Zielsetzung des Verordnungsgebers

Rz. 1 Das Formular für den Auftrag an Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung von Geldforderungen nach der GVFV 2015 und die Formulare für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und auf Erlass eines Pfändungs- oder Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach der ZVFV 2012 mussten aufgrund einer Vielzahl von gesetzlichen Änderungen seit 2012 bzw. ...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / IX. Versicherungen

Rz. 114 Die Zivilprozessordnung sieht in unterschiedlichen Kontexten vor, dass der Antragsteller eine Versicherung abgeben kann. Diese Versicherungen finden ihre Aufnahme auch im Anordnungsantrag an das Amtsgericht nach Anlage 2 ZVFV. Rz. 115 Der Rahmen sieht dabei zunächst die Versicherung der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung i.S.d. § 753a ZPO vor. Die Streitfrage zur Geldem...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / V. Modul D Teil 1 – Die Durchsuchungsanordnung

Rz. 135 Modul D bildet die richterliche Ermächtigung des Gerichtsvollziehers nach § 758a Abs. 1 ZPO ab. Der Begriff der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) ist dabei weit auszulegen; sodass er Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume,[34] Büroräume und Werkstätten, Nebenräume und Zugänge sowie Zweit- und Wochenendwohnungen umfasst. Zur Wohnung gehören auch Hof, Garten, Garage, Hausbode...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / IV. Anträge zur Vollstreckungszeit

Rz. 8 Ohne eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage in § 758a Abs. 6 ZPO führt der Verordnungsgeber in § 1 Abs. 2 ZVFV i.V.m. der Anlage 2 auch die – optionale und damit nicht verbindliche – Möglichkeit ein, die Vollstreckung zur Nachtzeit, d.h. nach 21.00 Uhr abends und vor 06.00 Uhr morgens, sowie die Vollstreckung an Sonn- und Feiertagen mit dem Formular zu beantragen. An...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / VI. Forderungsaufstellung in drei Varianten

Rz. 16 Neben den Formularen für die Antragstellung und den hierauf bezogenen Formularen für die auf den Antrag folgenden Beschlüssen führt der Verordnungsgeber in § 1 Abs. 4 ZVFV insgesamt drei Forderungsaufstellungen ein. Anlage 6 der ZVFV bildet die einheitliche Forderungsaufstellung für die Beauftragung des Gerichtsvollziehers ungeachtet der Art der zu vollstreckenden Ford...mehr

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§ 1 Einleitung und Genesis ... / B. Rechtsgrundlage für den Akt der Exekutive

Rz. 5 Die Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung vom 16.12.2022[3] ist ein Akt der Exekutive. Sie beruht auf § 753 Abs. 3 ZPO, soweit der Auftrag an den Gerichtsvollzieher (Anlage 1 ZVFV) nebst der dazugehörigen Forderungsaufstellung (Anlage 6 ZVFV) betroffen ist, auf § 758a Abs. 6 ZPO, soweit der Antrag auf eine richterliche Durchsuchungsanordnung (Anlage 2 und 3 ZVFV) ges...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VI. Modul D Teil 2 – Die Durchsuchung zur Unzeit

Rz. 137 Die Ermächtigung zur Durchsuchung der im Modul D näher bezeichneten Örtlichkeit begründet grundsätzlich nur eine Durchsuchung zu Tagzeit, d.h. zwischen 6:00 Uhr morgens und 21:00 Uhr abends. Insbesondere die Durchsuchung bei erwerbstätigen Schuldnern, deren Agieren darüber hinaus die rein tatsächliche Vollstreckungshinderung[36] zum Ziel hat (Verweigerung der Durchsuc...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VI. Modul C – Der Vollstreckungstitel

Rz. 23 Auf die bereits vor die Klammer gezogenen abgehandelten Module A zum Gläubiger und B zum Schuldner folgen in Modul C die Angaben zum Vollstreckungstitel. Dabei ist die Angabe mindestens eines Vollstreckungstitels zwingend (§§ 750, 704, 794, 795 ZPO), sodass sich die Angaben für den ersten Vollstreckungstitel auch außerhalb eines Rahmens befinden. Werden mehr als ein Vo...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 5 Gliederungsvorschlag

Rz. 21 Die nachfolgende Tabelle stellt eine mögliche Gliederung für eine geschlossene Corporate Governance Berichterstattung im Rahmen der Erklärung zur Unternehmens- bzw. Konzernführung dar.[1] Die Inhalte zu den einzelnen Gliederungspunkten beruhen auf gesetzlichen Angabepflichten mit dem Stand des ARUG II, Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) sowie dem aktuellen Deut...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 1 Einleitung

Rz. 1 Gesamtbewertung eines Transferpakets im Fall von Funktionsverlagerungen. Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008[1] wurde erstmals der Tatbestand der Funktionsverlagerung sowie deren Besteuerung zunächst in § 1 Abs. 3 Sätze 9 ff. AStG und nunmehr – durch das AbzStEntModG[2]- in § 1 Abs. 3b AStG gesetzlich verankert. Nach diesen Vorschriften soll bei der Verlagerung...mehr

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Sauer, SGB II § 48a Verglei... / 2.2 Ermächtigung zur Rechtsverordnung

Rz. 7 Abs. 2 ermächtigt zunächst dazu, die für die anzustellenden Vergleiche heranzuziehenden Kennzahlen festzulegen. Im Gesetzgebungsverfahren ist die Ermächtigung auf die Festlegung des Verfahrens zur Weiterentwicklung der Kennzahlen und die Form der Veröffentlichung der Ergebnisse erweitert worden. Nach den Ausführungen des Ausschusses für Arbeit und Soziales zur Begründu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer / 2.3.3 Fallgruppen

In der Praxis haben sich bestimmte Fallgruppen herausgebildet, bei denen die Verschaffung der Verwertungsbefugnis zu bejahen ist. Diese Fallgruppen sind nicht abschließend. Auch anderweitige Sachverhalte können den Anforderungen des § 1 Abs. 2 GrEStG genügen. Maßgebend für die Beurteilung sind jeweils die Verhältnisse im Einzelfall. Bei den in der Praxis bedeutendsten Fallgru...mehr

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Sauer, SGB II § 48a Verglei... / 2.1 Kennzahlenvergleich

Rz. 4 Die heranzuziehenden Kennzahlen sollen gewährleisten, dass die Leistungsfähigkeit der Träger vergleichend und möglichst einheitlich abgebildet werden kann. Sie sind ausweislich der Gesetzesbegründung ebenso wie die Ziele der nach § 48b abzuschließenden Zielvereinbarungen an Aufgaben und Zielen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 1 auszurichten. Dabei soll auf ...mehr

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Sauer, SGB II § 33 Übergang... / 2.1 Übergang von Ansprüchen nach Abs. 1

Rz. 3 Ein Anspruchsübergang von Unterhaltsansprüchen oder anderen Rechtsansprüchen nach Abs. 1 bewirkt, dass der Anspruchsinhaber nicht mehr selbst verfügungsbefugt ist. Diese Befugnis geht kraft Gesetzes auf das Jobcenter der gemeinsamen Einrichtung bzw. des zugelassenen kommunalen Träger über, der/die Gläubiger/in des Anspruchs wird. Die Grundsicherungsstelle hat innerhalb...mehr

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Sauer, SGB II § 16b Einstie... / 2.3 Verordnungsermächtigung des Abs. 3

Rz. 21 Die im Gesetz enthaltene Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung über die Bemessung des Einstiegsgelds ist der Kategorie "Selbstmisstrauen" zuzurechnen. In den Gesetzesmaterialien zum früheren § 29 wird ausführlich auf die Notwendigkeit individueller, auf den Einzelfall zugeschnittener Ermessensentscheidungen hingewiesen. Auch auf die Risiken von Mitnahmeeffekt...mehr

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Sauer, SGB II § 44b Gemeins... / 2.9.2 Gründungsverträge zu gemeinsamen Einrichtungen

Rz. 61 Präambeln in Gründungsverträgen zu gemeinsamen Einrichtungen heben Ziele und Aufgaben des SGB II, insbesondere die Bestreitung des Lebensunterhaltes ohne Grundsicherung, hervor und betonen die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit der Träger bei der Erbringung von Dienstleistungen zur Zielerreichung. Leitgedanken zur gemeinsamen Einrichtung befassen sich mit...mehr

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Sauer, SGB II § 48a Verglei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 legt grundsätzlich fest, dass durch das BMAS Kennzahlenvergleiche angestellt und die Ergebnisse vierteljährlich veröffentlicht werden. Kennzahlen und Kennzahlenvergleiche sind grundsätzlich auch geeignete Grundlagen für die Durchführung von Fachaufsicht und daher generell für die Aufsicht interessant. Die Basis hierfür bildet § 51b Abs. 3 Nr. 3. Diese Vorschrift...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 1.3 Kassenärztliche Versorgung

Rz. 4 Die Überschrift "Kassenärztliche Versorgung" ist begrifflich lange überholt, weil schon im Ersten Titel des Zweiten Abschnitts des Vierten Kapitels auf die vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Versorgung abgestellt und in Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift die vertragsärztliche Versorgung zum Gegenstand der Vorschrift gemacht worden ist. Warum die Überschrift nicht lä...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.8.1 Umfang der vertragsärztlichen Versorgung

Rz. 53 § 73 Abs. 2 ist eine Zentralnorm der vertragsärztlichen Versorgung (Matthäus, in: jurisPK-SGB V, § 73 Rz. 115). Gemeinsam mit den vom GBA erlassenen normkonkretisierenden Richtlinien wird der Umfang der vertragsärztlichen Versorgung bestimmt. Als Beispiele sind folgende Ergänzungen zu nennen: Ärztliche Behandlung (Nr. 1): Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmeth...mehr

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Sauer, SGB II § 16g Förderu... / 2.2 Eingliederungsleistungen nach Wegfall der Hilfebedürftigkeit aufgrund von Einkommen (Abs. 2)

Rz. 23 Abs. 2 trägt dem Umstand Rechnung, dass Förderregelungen darauf ausgerichtet sein können, dem Arbeitgeber oder dem Träger einen Teil des Arbeitsentgelts oder der Vergütung zuzuschießen, die diese an Arbeitnehmer bzw. Teilnehmer an einer Eingliederungsmaßnahme erbringen, z. B. im Rahmen von Beschäftigungen mit Förderung durch einen Eingliederungszuschuss. Die Regelung ...mehr

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Sauer, SGB II § 33 Übergang... / 2.4 Klage auf zukünftige Leistungen

Rz. 21 Abs. 3 Satz 2 ermächtigt die Jobcenter und zugelassenen kommunalen Träger, Unterhaltsansprüche für die Zukunft gerichtlich feststellen zu lassen und damit einen Vollstreckungstitel zu erwirken. Damit wird die entgegenstehende Logik durchbrochen, dass die zukünftige Leistungsgewährung und damit auch zukünftige Anspruchsübergänge ungewiss sind. Die Ermächtigung erstreck...mehr

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Sauer, SGB II § 48 Aufsicht... / 2.2 Rechtsaufsicht über die obersten Landesbehörden (Abs. 2)

Rz. 9 Der Bund hat keine unmittelbare Aufsichtsfunktion gegenüber den zugelassenen kommunalen Trägern. Abs. 2 regelt eine Rechtsaufsicht über die obersten Landesbehörden. Die Rechtsaufsicht betrifft die Gesetzmäßigkeit der obersten Landesbehörde als Aufsichtsstelle. Sie ist auf den Bereich beschränkt, in dem die zugelassenen kommunalen Träger Aufgaben nach § 6 Abs. 1 Satz 1 ...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.5.3 Ausnahmeregelungen (Sätze 3 bis 6)

Rz. 40 Abs. 1a Satz 3 bis 6 bestimmt dagegen die Ausnahmen, wann Kinder- und Jugendärzte oder Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung sowohl hausärztlich als auch fachärztlich tätig werden dürfen bzw. wann Allgemeinärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung ausschließlich an der fachärztlichen Versorgung teilnehmen können. Die Ausnahmefälle für Kinder- und Jugendärzte oder Inte...mehr

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Sauer, SGB II § 16b Einstie... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Einstiegsgeld ist ein junges Instrument, das seit Inkrafttreten des SGB II am 1.1.2005 den Anreizsystemen zur Aufnahme und Fortführung einer abhängigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit zuzurechnen ist. Es gehört zu Instrumenten einer aktiven Arbeitsmarktpolitik. Es kann im Grundsatz nur zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit erbracht werden. Zur Beurteilung dies...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.6 Zuordnung der Auskehrung zu den Gesellschaftern

Rz. 104 Leistungen der Körperschaft sind den Anteilseignern grds. anteilig entsprechend den Beteiligungsquoten zuzurechnen. Bereits nach handelsrechtlichen Maßstäben wird den Gesellschaftern ein Anteil an einem bestimmten Gewinn, nicht jedoch ein bestimmter Anteil am Gewinn zugeordnet. Es ist mithin nicht möglich, einzelne Gewinnanteile den Gesellschaftern zuzuordnen. Kommt ...mehr

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Sommer, SGB V § 72 Sicherst... / 2.3 Mitwirkende an der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung

Rz. 6 Ein Zusammenwirken von Krankenkassen und Leistungserbringern besteht nicht in dem Sinn, dass zwischen ihnen unmittelbare Rechtsbeziehungen bestehen (Ostertag, in: BeckOGK, Sozialrecht, SGB V, § 72 Rz. 37). Zu den Ärzten, Psychotherapeuten oder Zahnärzten i. S. d. Abs. 1 gehören approbierte Ärzte, Zahnärzte oder Psychotherapeuten, d. h. solche, die von der zuständigen L...mehr

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Sauer, SGB II § 18a Zusamme... / 2.1 Grundsätze, Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Vorschrift fügt sich nahtlos an die §§ 17 und 18 an, die bereits Regelungen zu Einrichtungen und zur Zusammenarbeit enthalten. Dennoch ist die Vorschrift bemerkenswert, weil der Gesetzgeber sich veranlasst gesehen hat, in 2 Gesetzbüchern Regelungen zu verankern, die eine gegenseitige Informationspflicht für leistungserbringende Stellen an dieselben Personen und im ...mehr

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Sommer, SGB V § 72a Übergan... / 2.2 Voraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 2a Der Sicherstellungsauftrag der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung obliegt nach § 75 Abs. 1 den Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen bzw. der Kassen(zahn)ärztlichen Bundesvereinigung. Sie haben das Behandlungsmonopol. Im Gegenzug sind sie verpflichtet, zu jeder Zeit eine ausreichende Zahl an Vertrags(zahn)ärzten für die Versorgung der Krankenversicherten zur Verfügung...mehr

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Sauer, SGB II § 44b Gemeins... / 2.1 Bildung der gemeinsamen Einrichtung

Rz. 13 Die gemeinsame Einrichtung nach § 44b ist die Nachfolgerin der Arbeitsgemeinschaft nach § 44b in der bis zum 31.12.2010 maßgebenden Fassung, die vom BVerfG als verfassungswidrig erklärt wurde und lediglich noch bis zum 31.12.2010 weiter betrieben werden durfte, damit dem Gesetzgeber die notwendige Zeit verblieb, eine verfassungsgemäße Organisation zu konstituieren. Di...mehr

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Sauer, SGB II § 16b Einstie... / 2.4 Rechtsverordnung zu Abs. 3

Rz. 24 Die aufgrund der Ermächtigung des Abs. 3 erlassene Verordnung zur Bemessung von Einstiegsgeld (Einstiegsgeld-Verordnung – ESGV) v. 29.7.2009 ist am 1.8.2009 in Kraft getreten (BGBl. I S. 2342) und gilt i. d. F. des Regelbedarfsermittlungsgesetzes v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ab 1.1.2011. Sie unterscheidet grundsätzlich nach einer einzelfallbezogenen Bemessung (§ 1 ES...mehr

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Sauer, SGB II § 44b Gemeins... / 2.7 Aufgabenwahrnehmung durch die Träger (Abs. 4 und 5)

Rz. 54 Die Abs. 4 und 5 eröffnen Möglichkeiten, an sich von der gemeinsamen Einrichtung wahrzunehmende Aufgaben der Träger nach Abs. 1 Satz 2 wiederum nicht selbst wahrzunehmen, sondern durch einen oder beide Träger wahrnehmen zu lassen. Abs. 4 ist als Spezialregelung zum Auftrag nach § 88 SGB X zu verstehen. Diese Regelung erlaubt einen Auftrag für Einzelfälle sowie für gle...mehr

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Sauer, SGB II § 29 Erbringu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 13 Die Vorschrift regelt grundsätzlich, welche Wege vom Gesetzgeber zur Leistungserbringung eröffnet werden. Der kommunale Träger ist in seiner Entscheidung frei. Er darf das Gutscheinverfahren wie die Direktzahlung wählen oder eine dritte Form favorisieren, zur Deckung der Bedarfe nach § 28 Abs. 2 darf er die Leistungsform der Geldleistung bestimmen. Damit ist die Geldl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 2.2.1 Erteilung

Die Erteilung der Prozessvollmacht ist zwar an keine bestimmte Form gebunden. Sie kann für mehrere Personen, für ein Verfahren oder generell erteilt werden. Gleichwohl muss sie im arbeitsgerichtlichen Verfahren schriftlich nachgewiesen und zu den Gerichtsakten gereicht werden, § 80 Abs. 1 ZPO. Es bedarf deshalb einer vom Vollmachtgeber eigenhändig unterzeichneten Vollmachtsu...mehr