Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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§ 14 Widerruf der Vollmacht / V. Widerrufserklärung eines Miterben gegenüber einem anderen Miterben

Rz. 34 Nach überwiegender Ansicht hat jeder Miterbe das Recht, die einem Miterben vom Erblasser erteilte Vollmacht zu widerrufen.[56] Die Vollmacht erlischt in dem Fall nur gegenüber dem widerrufenden Miterben. Der Bevollmächtigte kann für die übrigen Miterben also weiterhandeln.[57] Der Bevollmächtigte kann in dem Fall nur noch die übrigen, nicht widerrufenen Miterben wirks...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / a) Grundlagen/Einführung

Rz. 186 Eines der zentralen Themen bei der Vorsorgevollmacht ist der "Start der Vollmacht". Für den Berater zwei Vorgaben vorweg:mehr

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§ 12 Der Anwalt als (Vorsor... / C. Haftung

Rz. 9 Der Anwalt haftet für die Ausübung der ihm übertragenen Vollmacht einschließlich der Vollmachtvereinbarung (im Folgenden nur Vollmacht genannt) für seine Tätigkeit als geschäftsbesorgender Bevollmächtigter (im Folgenden nur Bevollmächtigter genannt) nach Auftragsrecht unter Berücksichtigung des § 280 BGB. Seine Haftung korrespondiert mit seinen Pflichten als Bevollmäch...mehr

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§ 14 Widerruf der Vollmacht / II. Umfang des Rückgabeanspruchs

1. Originalvollmacht, Ausfertigungen und Fotokopien Rz. 40 Der Rechtsschein einer Vollmacht geht nur von der Urschrift oder bei einer notariell beurkundeten Vollmacht von der Ausfertigung aus. Beglaubigte Abschriften genügen nicht, um den Rechtsschein aufrechtzuerhalten.[73] Daher geht die h.M. davon aus, dass ein Anspruch auf Herausgabe der Fotokopien der Vollmacht nicht bes...mehr

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§ 14 Widerruf der Vollmacht / III. Widerruf bei mehreren Bevollmächtigten

1. Widerrufsmöglichkeiten Rz. 26 Werden mehreren Vorsorge- oder Generalbevollmächtigten gleichrangige Vollmachten erteilt und wurde nichts weiter zum Widerruf der Vollmacht geregelt, steht das Widerrufsrecht nur dem Vollmachtgeber zu, aber nicht den General-/Vorsorgebevollmächtigten in Bezug auf die übrigen General-/Vorsorgebevollmächtigten. Anderenfalls könnten die Bevollmäc...mehr

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§ 14 Widerruf der Vollmacht / c) Beweiserhebung

Rz. 24 Um der Behauptungslast im Zivilprozess zu genügen, ist es nicht ausreichend, lediglich die Behauptung aufzustellen, dass der Vollmachtgeber im Zeitpunkt des Widerrufs geschäftsunfähig war. Vielmehr muss vorgetragen werden, worauf sich diese Annahme stützt. Das Gericht muss durch den Vortrag in der Lage sein zu entscheiden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für das B...mehr

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§ 14 Widerruf der Vollmacht / 1. Erklärungsempfänger

Rz. 9 Der Widerruf ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Er ist gegenüber demjenigen zu erklären, gegenüber dem die Vollmacht erteilt wurde (§§ 168 S. 3, 167 Abs. 1 BGB). Bei dem Vorliegen einer Innenvollmacht ist der Widerruf somit gegenüber dem Bevollmächtigten zu erklären. Beim Vorliegen einer Außenvollmacht ist der Widerruf dem Dritten gegenüber zu er...mehr

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§ 14 Widerruf der Vollmacht / a) Geschäftsfähigkeit

Rz. 20 Voraussetzung für die Abgabe einer wirksamen Willenserklärung bei Vollmachten, die das Vermögen betreffen, ist die Geschäftsfähigkeit [25] des Vollmachtgebers auf dem Gebiet der Vermögenssorge. Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig (§ 105 BGB). Gemäß § 104 Nr. 2 BGB wird die Geschäftsunfähigkeit von der Vermutung der grundsätzlichen Willensfreiheit ...mehr

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§ 14 Widerruf der Vollmacht / IV. Rückforderung der Vorsorgevollmacht von Dritten

Rz. 45 Unklar ist, ob sich der Rückgabeanspruch aus § 175 BGB neben dem Bevollmächtigten auch gegen andere Besitzer der Vollmachtsurkunde richtet. Richtigerweise ist in diesen Fällen aber § 175 BGB entsprechend anzuwenden. Eine direkte Missbrauchsgefahr bei dem besitzenden Dritten besteht zwar nicht. Jedoch besteht die Gefahr, dass dieser die Vollmachtsurkunde wieder an den ...mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / II. Erlöschen durch Konfusion?

Rz. 11 Kontrovers diskutiert wurde aufgrund einer Entscheidung des OLG Hamm aus dem Jahre 2013, ob eine transmortale Vollmacht auch dann fortbesteht, wenn der Bevollmächtigte zugleich Alleinerbe ist. Das OLG Hamm[35] verneinte die Frage: Die Vollmacht erlösche im Zeitpunkt des Todes durch Konfusion; denn der Erbe könne sich nicht selbst vertreten, da die Vollmacht eine Perso...mehr

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§ 19 Rechtsfolgen einer unw... / A. Einleitung

Rz. 1 Ist die Vorsorgevollmacht unwirksam erteilt, so stellt sich die Frage nach den Rechtsfolgen. Unwirksam kann die Bevollmächtigung etwa sein, weil der Vollmachtgeber bei Vollmachtserteilung (unerkannt) geschäftsunfähig war[1] oder weil der Bevollmächtigte tätig wurde, obwohl seine Vollmacht bereits wirksam widerrufen war (siehe hierzu § 14 Rdn 1 ff.). Rz. 2 In diesem Fall...mehr

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Vorsorgevollmacht und Betre... / 1.1 Inhalt

Unter einer Vollmacht versteht man eine rechtsgeschäftlich eingeräumte Vertretungsmacht (§ 166 Abs. 2 BGB) an eine oder mehrere dritte Personen. Sie kann als General- oder Spezialvollmacht ausgestaltet sein, je nachdem, wie viele und welche Aufgabenbereiche sie umfasst. Wird die Vollmacht für den Fall einer späteren Betreuungsbedürftigkeit des Vollmachtgebers erteilt, spricht...mehr

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§ 15 Kraftloserklärung der ... / II. Antrag

Rz. 4 Das Verfahren zur öffentlichen Bekanntmachung der Kraftloserklärung ist durch einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht einzuleiten. Zuständig ist gem. § 176 Abs. 2 BGB sowohl das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Vollmachtgeber seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (§§ 13 ff. ZPO), als auch das Amtsgericht, welches für die Rückgabe der Urkunde (§ 175 BGB), abgesehen vo...mehr

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§ 14 Widerruf der Vollmacht / 3. Zugang

Rz. 13 Der Widerruf als empfangsbedürftige Willenserklärung wird in dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie dem Erklärungsempfänger zugeht (vgl. § 130 Abs. 1 S. 1 BGB). Ein Zugang der Willenserklärung ist nach h.A. zu bejahen, wenn die Widerrufserklärung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser die Möglichkeit der Kenntnisnahme gemäß dem gewöhnlichen Lauf der...mehr

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§ 19 Rechtsfolgen einer unw... / IV. Im Prozess

Rz. 17 Im Prozess, in dem vom Vertretenen Erfüllung verlangt wird, trägt derjenige, der aus dem Rechtsgeschäft Rechte herleiten will, also der Vertragspartner, die Beweislast dafür, dass die Erklärungen des Vertreters mit Vertretungsmacht abgegeben worden sind und die konkrete Erklärung von der Vertretungsmacht gedeckt war.[29] Gelingt dieser Nachweis nicht, so kann er den V...mehr

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§ 10 Vorsorgevollmacht und ... / a) Außenverhältnis: Anwendung der §§ 164 ff. BGB vs. Ermächtigung

Rz. 6 Über die Dogmatik der Sorgerechtsvollmacht bestand in Rechtsprechung und Literatur lange erhebliche Uneinigkeit.[6] Der BGH hat der teilweise vertretenen Auffassung, die Sorgerechtsvollmacht stelle regelmäßig eine Ermächtigung analog § 125 Abs. 2 S. 2 HGB dar, eine Absage erteilt.[7] Überzeugend führt der XII. Zivilsenat aus, dass es im Bereich der gesetzlichen (Gesamt-...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 2. "Auffanglösung" – Wechselseitige Bevollmächtigung der Gesellschafter

Rz. 81 Für den Fall, dass keine (wirksame) Vorsorgevollmacht vorliegt – z.B. mangels Zustimmung oder Nichterteilung – ist daran zu denken, dass sich die Gesellschafter wechselseitig bevollmächtigen können. Muster 2.6: Gesellschaftsvertragliche Bevollmächtigung der Mitgesellschafter Muster 2.6: Gesellschaftsvertragliche Bevollmächtigung der Mitgesellschafter Sollten die Vorauss...mehr

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§ 19 Rechtsfolgen einer unw... / II. Genehmigung

Rz. 10 Genehmigt der Vertretene das Rechtsgeschäft, so ist es von Anfang an wirksam; denn die Genehmigung hat Rückwirkung.[15] Die Genehmigung kann gegenüber dem Vertreter oder dem anderen Teil, dem Vertragspartner, erklärt werden (§ 182 Abs. 1 BGB).[16] Rz. 11 Ist der Vertretene geschäftsunfähig, so kann die Genehmigung nur von einem anderen wirksam Bevollmächtigten oder ein...mehr

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§ 15 Kraftloserklärung der ... / IV. Veröffentlichung der Kraftloserklärung

Rz. 13 Die Kraftloserklärung der Vollmachtsurkunde erfolgt durch eine öffentliche Bekanntmachung. So erklärt der Vollmachtgeber nach Widerruf der Vollmacht, dass von der Vollmachtsurkunde keine Wirkung mehr ausgeht. Diese Erklärung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die nach den für die öffentliche Zustellung einer Ladung (§§ 185 ff. ZPO) geltenden Vorschriften de...mehr

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§ 14 Widerruf der Vollmacht / VIII. Widerrufserklärung durch Testamentsvollstrecker oder Nachlasspfleger

Rz. 38 Sofern nichts Gegenteiliges angeordnet wurde, ist sowohl der Testamentsvollstrecker[70] als auch der Nachlasspfleger[71] befugt, Vorsorgevollmachten zu widerrufen, da dies in ihrer jeweiligen Verwaltungsbefugnis enthalten ist (§§ 2205, 1960 BGB).mehr

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§ 14 Widerruf der Vollmacht / b) Beweislast

Rz. 23 Beweisbelastet für das Vorliegen einer Geschäftsunfähigkeit ist derjenige, der sich auf den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit beruft.[28] Anders wird dies vom OLG Koblenz beurteilt, wenn ein Evidenzfall vorliegt.[29] Eine Beweiserleichterung bei Vorliegen einer Geisteskrankheit gibt es nicht, da keine Werte vorliegen, die bestätigen, dass eine Geisteskrankheit mit hohe...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / I. Grundmuster I

Rz. 8 Muster 1.1: Vorsorgevollmacht ausführlicher Text (beurkundet) – Grundmuster I Muster 1.1: Vorsorgevollmacht ausführlicher Text (beurkundet) – Grundmuster I Nummer _________________________ des Urkundenverzeichnisses für 2022 Verhandelt am _________________________ in _________________________ (Ort der Beurkundung) Vor mir dem Notar _________________________ in ___________...mehr

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§ 19 Rechtsfolgen einer unwirksamen Bevollmächtigung

A. Einleitung Rz. 1 Ist die Vorsorgevollmacht unwirksam erteilt, so stellt sich die Frage nach den Rechtsfolgen. Unwirksam kann die Bevollmächtigung etwa sein, weil der Vollmachtgeber bei Vollmachtserteilung (unerkannt) geschäftsunfähig war[1] oder weil der Bevollmächtigte tätig wurde, obwohl seine Vollmacht bereits wirksam widerrufen war (siehe hierzu § 14 Rdn 1 ff.). Rz. 2 I...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 3. Höchstrichterliche Rechtsprechung

Rz. 51 In der höchstrichterlichen Rechtsprechung finden sich verschiedene Entscheidungen, welche sich direkt oder mittelbar mit der Thematik befassen. Rz. 52 Entscheidungen zum Grundsatz der Selbstorganschaft Der BGH hat es in verschiedenen Entscheidungen für zulässig erachtet, dass Geschäftsführungsaufgaben bei Personengesellschaften im umfassenden Sinn durch Bevollmächtigte ...mehr

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§ 7 Besondere Themen für di... / D. Ausfertigung

Rz. 31 Während das Original – die Urschrift – einer privatschriftlichen Vollmacht (Vollmachtsurkunde) – mit oder ohne Unterschriftsbeglaubigung – im Rechtsverkehr Verwendung findet (§ 172 Abs. BGB), verbleibt die Urschrift der notariell beurkundeten Vollmacht in der Verwahrung des Notars (§ 45 Abs. 1 BeurkG, § 31 Abs. 1 Nr. 2 NotAktVV). Die Urschrift einer notariell beurkund...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / III. Fragebogen zur Entscheidung über die richtigen Vorsorgeinstrumente

Rz. 33 Zur Einstimmung auf eine anwaltliche Erstberatung kann es sich empfehlen, dem Mandanten schriftliche Erstinformationen und -fragen zur Verfügung zu stellen, die sich mit den Regelungsinstrumenten der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung beschäftigen und die z.B. dem nachstehenden Muster folgen können. Das nachfolgende Muster orientiert sich daran, dass der Ma...mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / 1. Vertretung der Erben

Rz. 3 Trans- und postmortale Vollmachten sind allgemein anerkannt.[4] Nach dem Tod des Erblassers vertritt der Bevollmächtigte die Erben des Vollmachtgebers,[5] wobei sich die Vertretungsmacht auf den Nachlass beschränkt und sich nicht auch auf das Eigenvermögen der Erben erstreckt.[6] Der Bevollmächtigte begründet mithin Nachlassverbindlichkeiten, bezüglich derer der Erbe d...mehr

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§ 14 Widerruf der Vollmacht / I. Allgemeines

1. Erklärungsempfänger Rz. 9 Der Widerruf ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Er ist gegenüber demjenigen zu erklären, gegenüber dem die Vollmacht erteilt wurde (§§ 168 S. 3, 167 Abs. 1 BGB). Bei dem Vorliegen einer Innenvollmacht ist der Widerruf somit gegenüber dem Bevollmächtigten zu erklären. Beim Vorliegen einer Außenvollmacht ist der Widerruf dem D...mehr

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§ 14 Widerruf der Vollmacht / E. Widerrufserklärung

I. Allgemeines 1. Erklärungsempfänger Rz. 9 Der Widerruf ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Er ist gegenüber demjenigen zu erklären, gegenüber dem die Vollmacht erteilt wurde (§§ 168 S. 3, 167 Abs. 1 BGB). Bei dem Vorliegen einer Innenvollmacht ist der Widerruf somit gegenüber dem Bevollmächtigten zu erklären. Beim Vorliegen einer Außenvollmacht ist der ...mehr

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§ 14 Widerruf der Vollmacht / III. Rückforderung von Untervollmachten

Rz. 44 Sind Untervollmachten erteilt worden und erloschen, so können die Vollmachtsurkunden ebenso vom Unterbevollmächtigten herausverlangt werden.[81]mehr

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§ 14 Widerruf der Vollmacht / II. Widerrufserklärung durch den Vollmachtgeber

1. Vollmachten zur Vermögenssorge a) Geschäftsfähigkeit Rz. 20 Voraussetzung für die Abgabe einer wirksamen Willenserklärung bei Vollmachten, die das Vermögen betreffen, ist die Geschäftsfähigkeit [25] des Vollmachtgebers auf dem Gebiet der Vermögenssorge. Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig (§ 105 BGB). Gemäß § 104 Nr. 2 BGB wird die Geschäftsunfähigkeit ...mehr

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§ 14 Widerruf der Vollmacht / A. Allgemeines

Rz. 1 Als vorsorgliche Maßnahme werden Vorsorgevollmachten oft viele Jahre vor Eintritt der Betreuungsbedürftigkeit des Vollmachtgebers, erteilt. Da zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem aufgrund der weitreichenden Vertretungsbefugnis uneingeschränktes Vertrauen bestehen muss und sich menschliche Beziehungen mit der Zeit wandeln, kommt es häufig vor, dass Vorsorgevoll...mehr

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§ 14 Widerruf der Vollmacht / F. Rückgabe der Vollmachtsurkunde

I. Rückgabeanspruch Rz. 39 Gemäß § 172 Abs. 2 BGB bleibt die Vertretungsmacht bestehen, bis die Vollmachtsurkunde dem Vollmachtgeber zurückgegeben (§ 175 BGB) oder für kraftlos erklärt (§ 176 BGB) worden ist. Unter der Rückgabe der Vollmachtsurkunde ist die Besitzerlangung durch den Vollmachtgeber mit Wissen des Bevollmächtigten zu verstehen. Der Vollmachtgeber kann den Recht...mehr

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§ 15 Kraftloserklärung der ... / B. Verfahren der Kraftloserklärung

I. Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit Rz. 3 Im Gesetz ist das Verfahren der Kraftloserklärung nicht geregelt. Nach allgemeiner Ansicht ist das Verfahren einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuzuordnen.[8] Hierfür wird angeführt, dass für die Kraftloserklärung der Vollmachtsurkunde Kosten gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 17 GNotKG erhoben werden und diese Regelung nich...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / b) Bereitschaft, Qualifikation, Akzeptanz

Rz. 29 Der Bevollmächtigte muss bereit und in der Lage sein, für den Vollmachtgeber tätig zu werden. In den meisten Fällen kommen nahe Angehörige in Betracht, insbesondere der Partner, die Kinder und Geschwister/Nichten/Neffen und Freunde. Aber auch Personen aus der Nachbarschaft und dem weiteren sozialen Umfeld werden bevollmächtigt. Die Intensität der Bindung und des Vertr...mehr

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§ 19 Rechtsfolgen einer unw... / III. Haftung des falsus procurator

Rz. 14 Wird die Genehmigung ausdrücklich, stillschweigend[24] oder nach der Fiktion des § 177 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BGB verweigert, kann der andere Teil keine Ansprüche gegen den Vertretenen herleiten. Er kann aber nach § 179 BGB den Vertreter als falsus procurator verschuldensunabhängig[25] in Anspruch nehmen.[26] Dieser haftet ihm nach seiner Wahl auf Erfüllung oder Schadenser...mehr

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§ 6 Formvorschriften / 3. Beglaubigung durch eine Betreuungsbehörde

Rz. 15 Die Betreuungsbehörden sind befugt, Unterschriften oder Handzeichen auf Betreuungsverfügungen und auf Vollmachten öffentlich zu beglaubigen (§ 7 BtOG). Sie steht der notariell beglaubigten Vollmacht gleich.[28] Diese Befugnis erstreckt sich nur dann, wenn diese von natürlichen Personen erteilt werden. Eine solche Vollmacht entspricht den Anforderungen des § 29 Abs. 1 ...mehr

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§ 6 Formvorschriften / I. Überblick

Rz. 1 Grundsätzlich kann eine Vollmacht, bei der es sich um eine rechtsgeschäftlich eingeräumte Vertretungsmacht handelt (§ 166 Abs. 2 BGB), formfrei erteilt werden, was sich aus § 167 Abs. 2 BGB ergibt.[1] Demzufolge bedarf die Vollmacht nicht der Form, welche für das Rechtsgeschäft bestimmt ist, auf das sich die Vollmacht bezieht. Folglich kann eine Vollmacht mündlich erkl...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / dd) Lösung 3: Unbedingte Vollmachtserteilung (mit interner Weisung)

Rz. 205 Spezifizierung Bei entsprechendem Vertrauen der "Königsweg", das gängigste Gestaltungsmodell, das mittlerweile überwiegend empfohlen wird[312] Rz. 206 Der große Vorteil dieser Lösung besteht drain, dass sie einen unkomplizierten und daher ggf. schnellen Übergang von der Eigen- zur Fremdfürsorge ermöglicht.[313] Sie setzt ein besonderes Vertrauen des Vollmachtgebers in...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / b) Einzel- oder Gesamtvertretungsbefugnis?

Rz. 45 Bei mehreren Bevollmächtigten stellt sich – wie bei der Vertretung im Gesellschafterecht – die Frage, wie die Vertretungsbefugnis zu regeln ist; das Band ist breit, zwischen ausnahmslos jeder allein (Einzelvertretung) oder ausnahmslos immer alle bzw. zu zweit ("Vier-Augen-Prinzip"). In der Bandbreite sind diverse Differenzierungen möglich, insbes. nach der Person des ...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / 1. Vorsorgevollmacht

Rz. 7 Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht zur Vermeidung einer rechtlichen Betreuung ist Ausdruck des durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG garantierten Selbstbestimmungsrechts des Menschen.[10] Die Vorsorgevollmacht folgt den allgemeinen Regeln des Stellvertretungsrechtes der §§ 164 ff. BGB, die auch für die im Rahmen der Vorsorgetätigkeit anfallenden geschäftsähnli...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / 1. Vorlagepflicht/Vorlagezwang

Rz. 4 Der Vollmachtgeber, der seinem Bevollmächtigten willentlich eine Vollmachtsurkunde aushändigt, trägt das Risiko, dass die ausgehändigte Vollmachtsurkunde missbraucht wird.[5] Insoweit regelt § 172 BGB die Begründung eines Rechtsscheins: Zugunsten desjenigen, dem die Vollmachtsurkunde vorgelegt wurde, wird vermutet, dass der Inhaber der Vollmachtsurkunde auch tatsächlich...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / b) Einschränkungen durch den Vollmachtgeber

Rz. 88 Mitunter wünscht der Vollmachtgeber bestimmte Einschränkungen. Er kann den Wunsch haben, bestimmte Rechtsgeschäfte/Rechtshandlungen generell von der Bevollmächtigung – im Außenverhältnis – auszunehmen, wobei ihm dann bewusst gemacht werden muss, dass diese dann im Falle seiner Geschäftsunfähigkeit bzw. Betreuungsbedürftigkeit von einem Betreuer wahrzunehmen wären (u.U...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 3. Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB

Rz. 51 Die Regelung des § 181 BGB, das Verbot des sog. Insichgeschäfts bzw. die Möglichkeit der Befreiung von diesem Verbot darf (auch) bei der Vorsorgevollmacht nicht unterschätzt werden. Ein sog. Insichgeschäft liegt vor, wenn der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers ein Rechtsgeschäftmehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / b) Schriftform und Erfordernis der ausdrücklichen Benennung von Maßnahmen

Rz. 118 Während die vom Gesetz geforderte Schriftform (§ 126 BGB) bei Vorsorgevollmachten i.d.R. kein Problem darstellt, sieht das bei der inhaltlichen Ausgestaltung (Formulierung, Text) anders aus. Im Bruch mit der deutschen Rechtstradition verlangt das Gesetz eine ausdrückliche Benennung bestimmter Maßnahmen, zu denen der Bevollmächtigte berechtigt ist.[182] Aktuell ist un...mehr

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§ 7 Besondere Themen für di... / I. Beurkundung

Rz. 11 Wird die Vorsorgevollmacht durch Aufnahme der Erklärungen des Vollmachtgebers in einer Niederschrift beurkundet (§§ 6 ff. BeurkG), hat der Notar die erforderliche Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers zu prüfen (§ 11 BeurkG, § 17 BeurkG). Fehlt dem Vollmachtgeber nach der Überzeugung des Notars die erforderliche Geschäftsfähigkeit (siehe dazu § 1 Rdn 15 ff.), so soll...mehr

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§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / G. Technische Umsetzung und Formerfordernisse

Rz. 99 Rein technisch stellt sich regelmäßig die Frage, ob die Regelung des Grundverhältnisses zusammen mit der Vollmachtserteilung in einem Dokument (direkt in der Vollmachtsurkunde) erfolgen oder ob die Regelung in einem gesonderten Dokument geregelt werden soll. Diese Frage kann im Wesentlichen darauf reduziert werden, ob man die Vollmacht im Außenverhältnis und das Grund...mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / 2. Ohne klarstellende Anordnung ist das Verhältnis umstritten

Rz. 52 Ist dies nicht geschehen, so ist umstritten, wie sich die konkurrierende Vollmacht zur Rechtsmacht des Testamentsvollstreckers verhält.[144] Richtigerweise ist die Frage vorrangig durch Auslegung der entsprechenden Erklärungen des Erblassers (Bevollmächtigung und letztwillige Anordnung zur Testamentsvollstreckung) zu klären.[145] Denn auf diese Art mag sich schließlic...mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / 1. Gestaltung

Rz. 45 Wird die Problematik erkannt, so ist es kautelarjuristisch zu empfehlen, bei der Anordnung der Testamentsvollstreckung und bei der Erteilung von Vollmachten das Verhältnis von Vollmacht und Testamentsvollstreckung zu regeln.[135] Die Formulierungspflicht des Notars gem. § 17 Abs. 1 BeurkG verlangt von diesem wohl eine Klarstellung in der Vollmacht und/oder Testamentsv...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / II. Grundmuster II

Rz. 9 Muster 1.2: Vorsorgevollmacht kurzer Text (Variante privatschriftlich bzw. mit Unterschriftsbeglaubigung) – Grundmuster II Muster 1.2: Vorsorgevollmacht kurzer Text (Variante privatschriftlich bzw. mit Unterschriftsbeglaubigung) – Grundmuster II (Zu Varianten und Anmerkungen/Fußnoten wird auf das vorstehende Grundmuster I verwiesen.) Vorsorgevollmacht § 1 Vollmachtserteilu...mehr