Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / b) Zahlungsansprüche

Rz. 93 Bei Geldansprüchen kann es oft vorkommen, dass ein Teil der Forderungen, die gegen den Bevollmächtigten erhoben werden, schon sehr früh feststeht und ein anderer Teil erst nach einem langwierigen Auskunftsverfahren zu beziffern ist. Ob man dann schon vorab einen Teil der Forderungen geltend machen soll oder bis zum Ende der Auskunftserteilung abwartet, ist eine Entsch...mehr

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Nichteheliche Lebensgemeins... / 4.1 Vollmachten

Mangels gesetzlicher Regelungen bleibt den Partnern für Zwecke der rechtsgeschäftlichen Stellvertretung nur die Vollmacht. Diese ist nach §§ 164 ff. BGB grundsätzlich ohne Beschränkung möglich. Im Rahmen der erteilten Vollmacht kann der Bevollmächtigte für und gegen den Vertretenen wirkende Rechtsgeschäfte abschließen. Aus Sicherheitsgründen sollte der Umfang der Vollmacht g...mehr

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Nichteheliche Lebensgemeins... / 7 Vorsorge durch vertragliche Vereinbarung

Es empfiehlt sich, frühzeitig Vereinbarungen über die rechtlichen Fragen des Zusammenlebens und die Folgen einer eventuellen Trennung zu treffen. Insbesondere Regelungen über die finanziellen Beziehungen während und nach der Partnerschaft helfen, das wirtschaftliche Risiko der Trennung zu verringern und teure Rechtstreitigkeiten zu vermeiden. Durch Vollmachten und andere Ver...mehr

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Nichteheliche Lebensgemeins... / 4.2 Schweigepflichtentbindungserklärung und Patientenverfügung

Der nicht erkrankte Partner hat grundsätzlich kein Auskunfts- und Besuchsrecht bezüglich des anderen Partners. Die Partner sollten sich daher gegenseitig bevollmächtigen, Einwilligungen zu ärztlichen Heilbehandlungen des jeweils anderen zu erteilen und sich über den Gesundheitszustand des Erkrankten umfassend zu informieren sowie in gravierenden Fällen auch dessen Angehörige...mehr

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Nichteheliche Lebensgemeins... / 3.3.1 Konto

Am besten ist es, wenn beide Partner jeweils ein eigenes Bankkonto unterhalten, über welches nur der jeweilige Partner allein verfügungsberechtigt ist. Soweit eine gegenseitige Bevollmächtigung über das Konto des anderen gewünscht ist, kann dies auch über eine Kontovollmacht erfolgen. Der Kontoinhaber muss jedoch bedenken, dass nur er als Kontoinhaber für eventuelle Schulden...mehr

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Gleichwertigkeitserforderni... / 2.2. Entscheidung des KG

Nach Ansicht des Gerichts soll eine Beglaubigung durch einen ausländischen Notar grundsätzlich zulässig sein, eine Fernbeglaubigung durch einen ausländischen Notar in Abwesenheit der Unterzeichnenden soll jedoch im Ergebnis nicht gleichwertig mit einer Beglaubigung eines deutschen Notars sein. Weiter stellt das KG fest, dass die Einhaltung (jedenfalls) aller Erfordernisse de...mehr

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E II Erläuterungen zur Hono... / d) Erfolgsvergütungen

Rz. 44 Mit Entscheidung vom 12. 12. 2006 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) teilweise die Verfassungswidrigkeit des Verbots für Rechtsanwälte gem. § 49b Abs. 2 BRAO verkündet (BVerfG, Beschluss v. 12. 12. 2006, 1 BvR 2576/04). Das BVerfG hat im Leitsatz Folgendes entschieden: "Das Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare einschließlich des Verbotes "quota litis" ist mit Ar...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 4. Informationspflicht

Rz. 18 Abs. 4 sieht für den StB eine Informationspflicht vor. Der StB hat in Textform (§ 126b BGB) jeden vorhandenen und zukünftigen Mandanten darauf hinzuweisen, dass "eine höhere oder niedrigere Vergütung als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden kann". Durch Aufnahme einer entsprechenden Klausel z. B. in Vergütungsvereinbarungen, Steuerberatungsverträgen...mehr

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Gleichwertigkeitserforderni... / III. Fazit

Die Zulässigkeit und die Gleichwertigkeit von Beurkundungen und Beglaubigungen durch ausländische Notare nach deutschem Recht ist ein Dauerbrenner in der juristischen Literatur und Transaktionspraxis. Festzuhalten ist, dass eine der nach deutschem Recht erfolgten Unterschriftsbeglaubigung gleichwertige Beurkundung dann nicht vorliegt, wenn der ausländische Notar (hier: Luxem...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 47 Anwendung

Rz. 1 Die StBGebV (jetzt StBVV) war erstmals anzuwenden auf Angelegenheiten (vgl. E I – Rz. 17–24), mit deren Bearbeitung der StB nach dem 31. 03. 1982 begonnen hatte. Auf den Tag der Erteilung des Auftrags oder der Vollmacht kam es dabei nicht an. Rz. 2 Bei einer Vertretung in Verfahren vor Verwaltungsbehörden konnte nach der StBGebV (jetzt StBVV) abgerechnet werden, wenn di...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Mehrere Auftraggeber als Gesamtschuldner

Rz. 6 Die einzelnen Auftraggeber sind hinsichtlich der Gebühren und Auslagen Gesamtschuldner (§§ 421 ff. BGB). Leistet ein Auftraggeber Ausgleich über seinen "internen" Anteil hinaus, hat er einen entsprechenden (Teil-)Anspruch gegen die anderen Gesamtschuldner (§ 426 Abs. 2 BGB). Rz. 7 Der StB kann sich daher mit seinem Vergütungsanspruch grundsätzlich an jeden Auftraggeber ...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / a) StBerG

Rz. 28 In § 9 StBerG mit der Überschrift "Vergütung" ist geregelt: Die Abgabe oder Entgegennahme eines Teils der Gebühren oder sonstiger Vorteile für die Vermittlung von Aufträgen, gleichviel ob im Verhältnis zu einem Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten oder zu einem Dritten gleich welcher Art, ist unzulässig. Diese im Jahre 2008 geänderte Vorschrift ist hinsichtlich des...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Höhere Vergütung als nach der StBVV

Rz. 1 Der Grundsatz der Vertragsfreiheit hat Vorrang vor den Regelungen der StBVV, soweit Abweichungen zulässig sind. Es ist unter anderem zulässig, die Tätigkeit des StB anstelle von Wertgebühren mit höheren Zeitgebühren abzugelten (vgl. § 1 – Rz. 9). In der Literatur umstritten und in der Rechtsprechung zunächst nicht abschließend entschieden war, ob die Formerfordernisse ...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Die StBGebV (jetzt StBVV) verweist nunmehr auf das RVG, um Doppelregelungen und Wettbewerbsprobleme möglichst auszuschalten. Die Bestimmungen des RVG sind entsprechend anzuwenden, soweit die Ermächtigung des § 64 StBerG reicht. Regelungen des RVG, die über die Berechnung der Vergütung hinaus weitere Tatbestände regeln, sind nicht anwendbar.mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Verfahren vor Gerichten der Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit

Rz. 2 Wird ein StB in finanzgerichtlichen Verfahren tätig, gelten die Gebührenvorschriften des RVG. Dies hat zur Folge, dass für die Wertberechnung die §§ 23 ff. RVG im Gerichtsverfahren auch für den StB gelten. Die Gebühren für das Klageverfahren richten sich nach den Teilen 1 und 3, Abschnitt 2 und 5, sowie Teil 7 (Auslagen) des Vergütungsverzeichnisses. (Anlage 1 zu § 2 A...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 28 Prüfung von Steuerbescheiden

Rz. 1 Die Gebühr für die Prüfung eines Steuerbescheides fällt auch an, wenn der StB die dem Steuerbescheid zugrunde liegende Steuererklärung selbst angefertigt hat. Allerdings hat das OLG Dresden im Urteil v. 29. 01. 2003 (INF 11/2003, S. 440 ff.) die Vorschrift nur dann für anwendbar erklärt, wenn eine inhaltliche Prüfung des Steuerbescheides vorgenommen wurde. Der bloße Zah...mehr

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Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.2 Schriftlichkeit der Beitrittserklärung (Abs. 3)

Rz. 19 Der Beitritt ist aus Gründen der Rechtssicherheit (BT-Drs. 11/2237 S. 216) schriftlich zu erklären. Eine besondere Schriftform ist nicht vorgeschrieben. Ausreichend ist jedes Schriftstück, das den Aussteller erkennen lässt. Die Schriftform kann durch ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist oder gleichgestellter Fo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.2 Anwendungsregeln

Rz. 5 Die Vorschrift gilt sowohl für Unterbrechungshandlungen der Finanzbehörde gegen den Stpfl. als auch für Unterbrechungshandlungen des Gläubigers eines gegen die Finanzbehörde gerichteten Anspruchs.[1] Rz. 6 Unterbrechung der Verjährung tritt nur ein, wenn es sich um eine Maßnahme mit Außenwirkung handelt, die also in der Außenwelt in Erscheinung tritt. Rein innerdienstli...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2.8 Schriftliche Geltendmachung des Anspruchs (Abs. 1 S. 1 Nr. 8)

Rz. 64 Dieser Unterbrechungsgrund gilt sowohl für Ansprüche der Finanzbehörde gegen den Stpfl. als auch für gegen die Finanzbehörde gerichtete Ansprüche (Erstattungs-, Vergütungsansprüche usw.). Es muss sich um eine Maßnahme handeln, die vom konkreten Willen zur Geltendmachung des Anspruchs getragen ist. Aus der Geltendmachung müssen Art und Umfang des geltend gemachten Ansp...mehr

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Die Stiftungsrechtsreform k... / 4 Die Stiftungsorgane nach dem neuen Stiftungsrecht

Wie schon im aktuellen Stiftungsrecht wird auch in Zukunft der Vorstand das einzig zwingende Organ jeder Stiftung sein und zwar unabhängig davon, ob er auch als solcher bezeichnet wird oder anders, z.B. als "Stiftungsrat" oder "Geschäftsführer" bezeichnet wird. Der Vorstand ist das Vertretungs- und häufig auch das entscheidende Geschäftsführungsorgan einer Stiftung – er ist ...mehr

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Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 53 Breitkreuz, Die Haftung des Betreuers nach gescheiterter freiwilliger Krankenversicherung – wie normativ darf ein Schaden sein? – Zugleich ein Beitrag zur Reichweite von § 188 Abs. 4 SGB V, SGb 2015 S. 316. Determann, Krankenversicherung: Rechtsfolgen der Aufnahme nicht versicherungsberechtigter Personen, WzS 1998 S. 97. Elsner, Tricksereien mit den Saisonarbeitern?, Er...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 1. Vollmachten für vermögensrechtliche Angelegenheiten – postmortale und transmortale Vollmacht

Rz. 9 Originär dienen Vorsorgevollmachten der lebzeitigen Absicherung der eigenen, auch vorübergehenden, Handlungsunfähigkeit.[10] Sinnvoll kann eine Erweiterung auch auf eine trans- und postmortale Wirkung sein, da mit der Testamentserrichtung im Weiteren nur selten alle erforderlichen Vorsorgemaßnahmen für den Todesfall getroffen sind. Die Überlastung der Gerichte und Stre...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / c) Besonderheit: Vollmacht mit Entscheidungsbefugnissen für ärztliche Maßnahmen nach § 1829 BGB (§ 1904 BGB a.F.), Unterbringung nach § 1831 BGB (§ 1906 BGB a.F.) und ärztliche Zwangsmaßnahmen nach § 1832 BGB (§ 1906a BGB a.F.)

Rz. 40 Umfasst die Vollmacht auch die Entscheidungsbefugnis zur Einwilligung des Bevollmächtigten in Untersuchungen des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff mit der begründeten Gefahr, dass der Vollmachtgeber aufgrund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet, so bedarf die Bevollmächtigu...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / b) Widerruf und Rechtsscheinswirkung der Vollmacht gemäß § 172 BGB

Rz. 129 Gemäß § 172 Abs. 2 BGB besteht die Vertretungsmacht so lange fort, bis die Urkunde an den Vollmachtgeber zurückgegeben oder für kraftlos erklärt wird; bis dahin darf der gutgläubige Geschäftspartner auf das Fortbestehen der Vollmacht vertrauen. Das bedeutet, dass selbst wenn die Vollmacht wirksam widerrufen wurde, die einmalige Vorlage der Vollmachtsurkunde beim erste...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 6. Widersprüchliche Rechtsprechung zum Erbnachweis bei transmortaler Vollmacht

Rz. 227 In den letzten Jahren gibt es in der obergerichtlichen Rechtsprechung verschiedene Ansichten zum Nachweis der grundbuchverfahrensrechtlichen Legitimation des transmortal Bevollmächtigten, wenn dieser gleichzeitig Erbe des im Grundbuch eingetragenen Erblassers ist. Hierzu das KG, Beschl. v. 2.3.2021 – 1 W 1503/20:[259] Zitat "Eine transmortale Vollmacht des eingetragenen...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / d) Vollmacht und Testamentsvollstreckung

Rz. 80 Sofern Vollmacht für den späteren Testamentsvollstrecker erteilt wird, kann die Kopplung von Testamentsvollstreckeramt und Generalvollmacht dazu verwendet werden, die Rechte des Testamentsvollstreckers zu erweitern.[132] So kann der Testamentsvollstrecker schon vor Amtsbeginn aufgrund einer erteilten Vollmacht über den Nachlass verfügen; nach Amtsbeginn kann die ertei...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 1. Vollmachten für vermögensrechtliche Angelegenheiten

a) Gesetzliche Formvorschriften und Geschäftsfähigkeit Rz. 13 Die Vollmacht kann grundsätzlich formfrei erteilt werden, §§ 167, 168 BGB. Bei Geschäften des alltäglichen Lebens ist die Erteilung einer schriftlichen Vollmacht auch entbehrlich, da der Bevollmächtigte in aller Regel nach außen hin in eigenem Namen auftritt. Eine notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht ist so...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 12. Muster: Widerruf einer Vollmacht/Kontovollmacht

Rz. 83 Muster 6.14: Widerruf einer Vollmacht/Kontovollmacht Muster 6.14: Widerruf einer Vollmacht/Kontovollmacht An _________________________ Einschreiben/Rückschein Nachlassangelegenheit _________________________ Sehr geehrte _________________________, durch das Amtsgericht _________________________ bin ich zum Nachlasspfleger für die unbekannten Erben des am ____________________...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 3. Widerruf der Vollmacht

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 125 Vor Eintritt der Geschäftsunfähigkeit kann der Vollmachtgeber den Bevollmächtigten wirksam selbst überwachen und einem etwaigen Missbrauch der Vollmacht entgegentreten, indem er die Vollmacht widerruft. Dies ist nach Eintritt der Geschäftsunfähigkeit nicht mehr möglich. Nach dem Tod des Vollmachtgebers kann eine trans- bzw. postmortale Vollmach...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / VI. Grenzen der Vollmachten

1. Grundsätzliches Rz. 142 Da der Bevollmächtigte nicht die Stellung eines gesetzlichen Vertreters erlangt, ist im Rechtsverkehr niemand verpflichtet, sich auf eine Bevollmächtigung einzulassen.[205] Es gelten die Prinzipien der Vertragsfreiheit. Gleichwohl lässt sich das Wirtschaftsleben weitgehend auf Geschäfte, die über Bevollmächtigte abgewickelt werden, ein.[206] Bei Bed...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 3. Grenzen der Vollmacht

a) Widerruf der Vollmacht Rz. 219 Die vom Erblasser erteilte transmortale oder postmortale Vollmacht[248] kann von jedem Erben, auch während einer bestehenden Erbengemeinschaft und trotz angeordneter Testamentsvollstreckung, jederzeit widerrufen werden. Ein Widerruf der Vollmacht kann nur durch entsprechende erbrechtliche Strafklauseln und Auflagen oder durch die Erteilung ei...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / a) Postmortale und transmortale Vollmacht

Rz. 71 Die postmortale und transmortale Vollmacht ermöglicht es dem Bevollmächtigten, auch nach dem Versterben des Vollmachtgebers unabhängig von Ermittlung und Willen der Erben und unabhängig von der Vorlage eines Erbscheins oder eines Testaments mit Eröffnungsvermerk rechtsgeschäftlich tätig zu werden. Aufgrund von ihm geschlossener Verträge scheiden Nachlassgegenstände au...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / IV. Transmortale Vollmacht

Rz. 315 Die transmortale Vollmacht an einen Miterben ist wirksam, OLG Schleswig, Beschl. v. 15.7.2014 – 2 W 48/14.[294]mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / c) Muster: Einzelvollmacht – Transmortale Vollmacht und Schenkung

Rz. 159 Muster 2.7: Einzelvollmacht – Transmortale Vollmacht und Schenkung Muster 2.7: Einzelvollmacht – Transmortale Vollmacht und Schenkung Ohne Zwang und aus freiem Willen bevollmächtige ich Name: _________________________ Vorname: _________________________ Geburtsdatum: _________________________ Straße: _________________________ PLZ/Wohnort: _________________________ Tel.: ____...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / d) Vollmacht mit wechselseitiger Einsetzung der Ehegatten

Rz. 70 Im Hinblick auf den besonderen Vertrauenscharakter einer Vorsorgevollmacht wird die Wahl des Bevollmächtigten meist auf einen nahen Angehörigen, bei Eheleuten insbesondere auch auf den Ehepartner, fallen. Die Praxis zeigt, dass sich gerade Eheleute oft wechselseitig bevollmächtigen. Dabei erfolgt die Bevollmächtigung des jeweils anderen oftmals nur im Hinblick auf die...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / k) Grundbuchverfahrensrecht bei Verdacht auf Missbrauch einer Vollmacht

Rz. 98 Dazu das OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2.9.2020:[114] Zitat 1. Das Grundbuchamt hat eine Eintragung abzulehnen, wenn eine Vollmacht zwar im Außenverhältnis unbeschränkt erteilt wurde, es jedoch sichere Kenntnis vom Missbrauch der Vollmacht hat. Das gilt allerdings nur, wenn massive Verdachtsmomente bestehen und der Missbrauch der Vertretungsmacht danach evident ist (Anschl...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / c) Muster: Erbvertrag unter nichtehelichen Lebenspartnern – Grundstücksvermächtnis – Vollmacht zur Vermächtniserfüllung

Rz. 78 Muster 4.7: Erbvertrag unter nichtehelichen Lebenspartnern – Grundstücksvermächtnis – Vollmacht zur Vermächtniserfüllung Muster 4.7: Erbvertrag unter nichtehelichen Lebenspartnern – Grundstücksvermächtnis – Vollmacht zur Vermächtniserfüllung _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Erschienen sind:mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / d) Muster: Einzelvollmacht – Postmortale Vollmacht zur Grundstücksauflassung

Rz. 160 Muster 2.8: Einzelvollmacht – Postmortale Vollmacht zur Grundstücksauflassung Muster 2.8: Einzelvollmacht – Postmortale Vollmacht zur Grundstücksauflassung Ich, _________________________, bevollmächtige Herrn/Frau _________________________, das Grundstück _________________________ auf sich selbst aufzulassen[230] und alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Erklärun...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / III. Wirksamkeitsvoraussetzungen der Vollmacht

1. Vollmachten für vermögensrechtliche Angelegenheiten a) Gesetzliche Formvorschriften und Geschäftsfähigkeit Rz. 13 Die Vollmacht kann grundsätzlich formfrei erteilt werden, §§ 167, 168 BGB. Bei Geschäften des alltäglichen Lebens ist die Erteilung einer schriftlichen Vollmacht auch entbehrlich, da der Bevollmächtigte in aller Regel nach außen hin in eigenem Namen auftritt. Ei...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / e) Transmortale Vollmacht an einen Miterben ist wirksam

Rz. 198 OLG Schleswig, Beschl. v. 15.7.2014 – 2 W 48/14.[222]mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 4. Postmortale Vollmacht und Testamentsvollstreckung

Rz. 223 Die sich überschneidenden Aufgaben und Befugnisse können zu einer Kollision zwischen Testamentsvollstrecker und Bevollmächtigtem führen. Zweifelhaft ist dann, ob sich die Anordnung einer Testamentsvollstreckung beschränkend auf eine postmortale Vollmacht auswirkt.[255] Aus der Sicht eines Dritten geht es um die Frage, ob er sich auf den Bestand der Vollmacht verlasse...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / VI. IPR: Statut für Vollmachten

Rz. 318 Mit Art. 5 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts vom 11.6.2017[302] wurde das EGBGB geändert und das bis dahin nicht kodifizierte Statut der gewillkürten Stellvertretung gesetzlich geregelt. Wie bereits bisher wird das auf die Vollmacht anwendbare Recht unabhängig davon bestimmt, welches Recht auf d...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / b) Bankkonten und Vollmachten

Rz. 81 Zur Sicherung des Nachlasses gehört auch die Sicherung der vorhandenen Bankguthaben, d.h. die Information der kontoführenden Banken über die Annahme des Amtes, wobei insbesondere bei vorhandenen Gemeinschaftskonten häufig Probleme hinsichtlich der Verfügungsbefugnis und des Anteils des Nachlasses am Kontoguthaben auftreten. Ferner ist zu klären, inwieweit noch Kontovo...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / a) Widerruf der Vollmacht

Rz. 219 Die vom Erblasser erteilte transmortale oder postmortale Vollmacht[248] kann von jedem Erben, auch während einer bestehenden Erbengemeinschaft und trotz angeordneter Testamentsvollstreckung, jederzeit widerrufen werden. Ein Widerruf der Vollmacht kann nur durch entsprechende erbrechtliche Strafklauseln und Auflagen oder durch die Erteilung einer unwiderruflichen Voll...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 5. Eintragung eines Nießbrauchs mittels postmortaler Vollmacht

Rz. 18 Bei der Eintragung eines Nießbrauchs an einem Grundstück mittels einer postmortalen Vollmacht zur Erfüllung eines Vermächtnisses bedarf es der Voreintragung der Erben im Grundbuch. § 40 GBO findet keine Anwendung.[10]mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / c) Kraftloserklärung der Vollmacht

Rz. 221 Der Vollmachtgeber kann gem. § 176 BGB die Vollmachtsurkunde durch eine öffentliche Bekanntmachung für kraftlos erklären; die Kraftloserklärung muss nach den für die öffentliche Zustellung einer Ladung geltenden Vorschriften der ZPO veröffentlicht werden. Mit dem Ablauf eines Monats nach der letzten Einrückung in die öffentlichen Blätter wird die Kraftloserklärung wi...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 5. Missbrauch der postmortalen Vollmacht

Rz. 226 Beim Missbrauch einer postmortalen Vollmacht gelten nach der in der Rechtsprechung vertretenen h.M. die allgemeinen Grundsätze zum Missbrauch der Vollmacht.[257] Darüber hinaus wird bei einer postmortalen Vollmacht für einen Missbrauch vorausgesetzt, dass das Handeln des Vertreters sich ausnahmsweise als eine unzulässige Rechtsausübung darstellt (§ 242 BGB) oder gege...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / e) Schenkungsvollzug zu Lasten des Nachlasses durch Vollmacht

Rz. 85 In der Regel wird im Rahmen der Vollmachtserteilung zwischen den folgenden Gestaltungsmöglichkeiten gewählt: Ein vollständiges Schenkungsverbot, die Möglichkeit der Schenkung insgesamt oder mit Einschränkung an sich oder an Dritte, die Möglichkeit eine Schenkung durchzuführen, jedoch mit der Beschränkung auf bestimmte Vermögensgegenstände oder einen bestimmten Wert, A...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / b) Muster: Vollmacht mit wechselseitiger Einsetzung der Ehegatten mit Doppelbevollmächtigung eines Abkömmlings und anwaltlichem Kontrollbevollmächtigten

Rz. 158 Muster 2.6: Vollmacht mit wechselseitiger Einsetzung der Ehegatten mit Doppelbevollmächtigung eines Abkömmlings und anwaltlichem Kontrollbevollmächtigten Muster 2.6: Vollmacht mit wechselseitiger Einsetzung der Ehegatten mit Doppelbevollmächtigung eines Abkömmlings und anwaltlichem Kontrollbevollmächtigten Wechselseitige Vorsorgevollmacht der Eheleute __________________...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 6. Neuregelung der Formalien einer transmortalen Vollmacht

Rz. 107 Mit Ablauf des 31.12.2022 trat das Betreuungsbehördengesetz (BtBG) außer Kraft. Als Nachfolgeregelung trat zum 1.1.2023 im Zusammenhang mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) [107] an seine Stelle. Neu geregelt wurden zum 1.1.2023 die Rechtsnatur und die Rechtsfolgen betreuungsbehördlicher Beglaubigungen von Un...mehr