Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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§ 55 Freiheitsstrafe / B. Fahrlässige Tötung, § 222 StGB

Rz. 2 Bis zu einem mittleren Verschuldensgrad wird eine Freiheitsstrafe i.d.R. nicht verhängt. Die Geldstrafe beläuft sich auf 120–180 Tagessätze (und wird damit in das polizeiliche Führungszeugnis aufgenommen). Rz. 3 Tipp Zur Bestrafung von Fahrlässigkeitsdelikten mit schweren Tatfolgen siehe OLG Karlsruhe NZV 1996, 416; OLG Karlsruhe NZV 2005, 274; OLG Hamm NZV 2015, 44. Rz...mehr

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§ 17 Im Ausland begangene V... / b) Strafbewehrte Auskunftspflicht des Halters

Rz. 24 Verschiedene europäische Länder, wie z.B. Österreich, die Schweiz oder England belegen den Halter mit einer Strafe bzw. Buße, wenn er den Fahrer nicht angibt. Das ist nach dem Verständnis des Europäischen Gerichtshofes zumindest solange nicht zu beanstanden, wie die Verurteilung nicht auf die Fahrereigenschaft des Betroffenen gestützt wird (EGMR DAR 2008, 581; DAR 201...mehr

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§ 55 Freiheitsstrafe / 3. Aussetzung zur Bewährung

Rz. 14 Kurze Freiheitsstrafen müssen i.d.R. zur Bewährung ausgesetzt werden (OLG Zweibrücken zfs 1993, 426), bei Freiheitsstrafen unter sechs Monaten ist dies bei günstiger Prognose zwingend (§ 56 Abs. 1 S. 3 StGB), es sei denn die Verteidigung der Rechtsordnung gebietet ausnahmsweise die Vollstreckung (§ 56 Abs. 3 StGB). Rz. 15 Der Hinweis auf eine hohe Zahl gleichartiger De...mehr

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§ 60 Fahrverbot gemäß § 44 ... / H. Achtung: Fahrerlaubnisdokument im Falle eines eingeschränkten Fahrverbotes

Rz. 15 Umstritten ist, wie sich der Betroffene im Falle eines auf bestimmte Fahrzeugarten oder Fahrerlaubnis-Klassen beschränkten Fahrverbotes verhalten muss, wenn er nach Rechtskraft der Entscheidung die Ausnahmebewilligung nutzen will. Zum überwiegenden Teil wird die Auffassung vertreten, der Betroffene müsse sich nach amtlicher Inverwahrgabe seines Führerscheines von der ...mehr

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§ 27 Fahrverbot, § 25 StVG,... / c) Beschränkung auf bestimmte Fahrzeugarten

Rz. 133 Ist das Fahrverbot auf bestimmte Fahrzeugarten beschränkt, ist für die Fahrverbotsdauer ein Ersatzführerschein für die nicht betroffene Fahrzeugart zu erteilen. Nach Ablauf des Fahrverbotes wird dann der Ersatzführerschein eingezogen und die ursprüngliche Fahrerlaubnis wieder ausgehändigt. Rz. 134 Dennoch kann der unter Hinweis auf VG Berlin (NZV 2001, 139) vertretene...mehr

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§ 10 Kennzeichenanzeigen so... / 1. Wohnungsdurchsuchung

Rz. 13 Bei einfachen bis mittleren Ordnungswidrigkeiten ist eine Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig (BVerfG zfs 2007, 53) bzw. verstößt gegen Art. 8 EMRK (EGMR NJW 2006, 1495). Im Falle schwerwiegender Ordnungswidrigkeiten soll dies allerdings anders zu beurteilen sein (BVerfG zfs 2007, 655), nicht jedoch, wenn die Durchsu...mehr

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§ 30 Einspruch sowie Überle... / F. Einspruchsbeschränkung

Rz. 31 Früher konnte im Ordnungswidrigkeitenverfahren der Einspruch nur auf einzelne Taten, nicht aber auf einzelne Beschwerdepunkte wie z.B. die Höhe der Geldbuße oder die Kostenfolge beschränkt werden (OLG Hamm DAR 1974, 277). Rz. 32 Nach der Neuregelung des § 67 Abs. 2 OWiG kann – sofern im Bußgeldbescheid nicht die notwendigen Feststellungen zur äußeren und inneren Tatsei...mehr

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§ 27 Fahrverbot, § 25 StVG,... / bb) Außereuropäische Fahrerlaubnis

Rz. 131 In allen anderen Fällen wird das Fahrverbot in die Fahrerlaubnis (die zu diesem Zwecke ggf. beschlagnahmt werden kann) eingetragen (§ 25 Abs. 3 S. 1 StVG). Rz. 132 Sie ist dem Inhaber danach aber sofort wieder zurückzugeben, damit er sie im Ausland benutzen kann. Das Fahrverbot gilt nämlich nur für das Gebiet der Bundesrepublik. (Erst) mit der Anbringung des Vermerks ...mehr

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§ 8 Verhalten gegenüber den... / E. Durchsuchung

Rz. 7 Bei einer nicht schwerwiegenden Verkehrsordnungswidrigkeit (hier eine außerörtliche Geschwindigkeitsüberschreitung von 33 km/h) verstößt eine Durchsuchung der Wohnung und der Geschäftsräume des Betroffenen nach Auffassung des LG Zweibrücken (zfs 1999, 174) gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wie überhaupt eine Durchsuchung von Privat- oder Geschäftsräumen bei ...mehr

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§ 27 Fahrverbot, § 25 StVG,... / a) Rechtskräftiger Bußgeldbescheid

Rz. 142 Zuständig für die Inverwahrnahme wie auch für die Vollstreckung des Fahrverbotes nach § 25 StVG ist bis zur Urteilsverkündung die Bußgeldbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat (§ 92 OWiG). Sie bleibt es auch dann, wenn der Einspruch im gerichtlichen Verfahren zurückgenommen oder durch Urteil verworfen wurde (§§ 70 Abs. 1, 74 Abs. 2 S. 1 OWiG).mehr

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§ 28 Verfolgungsverjährung / 7. Heilung eines Zustellungsmangels

Rz. 81 Nach der Reform der ZPO, die über § 37 Abs. 1 StPO auch für das Strafverfahren gilt, wird ein Zustellungsmangel durch den tatsächlichen Zugang beim Betroffenen auch dann geheilt, wenn von der Zustellung der Lauf einer Not- oder Rechtsmittelfrist abhängig ist (§ 189 ZPO). Im Bußgeldverfahren gelten die Vorschriften der ZPO jedoch nur, soweit das OWiG keine speziellen ei...mehr

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Zivilrechtlicher Eilrechtsschutz in Zeiten des Coronavirus

Zusammenfassung Durch die Ausbreitung des Covid-19-Virus sieht sich die Justiz mit neuen Fragestellungen konfrontiert: Richter arbeiten aus dem Home Office, Gerichte sind für den Publikumsverkehr gesperrt, Termine werden verlegt. Die Gerichte nehmen ihre Verpflichtung als Stütze der Gesellschaft ernst und halten ihre Arbeitsfähigkeit – wenn auch mit Einschränkungen – aufrech...mehr

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§ 60 Fahrverbot gemäß § 44 ... / D. Kein Regelfall

Rz. 8 Im Gegensatz zum Fahrerlaubnisentzug nach § 69 Abs. 2 StGB oder zum Fahrverbot des § 25 StVG gibt es hier keine Regelfälle, ein Fahrverbot kommt vielmehr erst in Betracht, wenn der spezialpräventive Erfolg mit einer Geldstrafe allein nicht mehr erreicht werden kann. Zwischen der Höhe der Hauptstrafe und einem Fahrverbot besteht nämlich eine Wechselwirkung und generalpr...mehr

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§ 55 Freiheitsstrafe / 2. Bewährungsstrafen im Falle einer Wiederholungstat

Rz. 8 Gegen Wiederholungstäter wird üblicherweise eine kurzfristige und zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe verhängt (Tabellen siehe § 58 Rdn 21 ff.), obwohl nicht jeder Rückfall eine Freiheitsstrafe nötig macht (OLG Düsseldorf NZV 1997, 46). Eine unter sechs Monaten liegende Freiheitsstrafe ist ohnehin nur im Ausnahmefall zulässig (BayObLG DAR 1992, 184; OLG Düsseldor...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 77... / 1.1.3 Rechtscharakter der steuerlichen Duldungspflicht

Rz. 3 Der Rechtscharakter der Duldungspflicht wird deutlich am Inhalt der aus dem Steuerpflichtverhältnis resultierenden Pflichten. Dies sind außer der Duldungspflicht die Schuld und die Haftung. Der Rechtscharakter der Duldungspflicht muss sich also aus der inhaltlichen Gegenüberstellung mit den beiden anderen Pflichtverhältnissen ergeben. Schuld ist die Verpflichtung zur Er...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 77... / 1.5.2 Vollstreckungsverfahren

Rz. 18 Nach § 249 Abs. 1 AO kann die Finanzbehörde den Duldungsbescheid selbst voll­strecken. Der Duldungspflichtige ist Stpfl. und als Beteiligter am Vollstreckungsverfahren Vollstreckungsschuldner gemäß § 253 AO. Erforderlich für den Beginn der Vollstreckung ist ein dem Leistungsgebot entsprechendes Duldungsgebot [1] gegen den Duldungspflichtigen. In die betroffenen Vermöge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 77... / 1.1.2 Begriffsbestimmung

Rz. 2 Die Duldungspflicht im Steuerrecht ist die sich aus einem Gesetz ergebende Pflicht, die Vollstreckung in ein bestimmtes Vermögen zu dulden. Duldungspflichtiger ist diejenige Person, die kraft Gesetzes zur Duldung der Vollstreckung verpflichtet ist. Der Begriff des Duldungspflichtigen ist abweichend von dem des Haftungsschuldners nicht in § 191 Abs. 1 AO umschrieben, so...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 77... / 2.4 Anwendungsbeispiele

Rz. 28 Die Duldungspflicht nach § 77 Abs. 1 AO trifft den in §§ 34, 35 AO genannten Personenkreis, also gesetzliche Vertreter, Vermögensverwalter oder Verfügungsberechtigte in diesem Sinne. Bedeutung hat eine selbstständige steuerliche Duldungspflicht allerdings nur, soweit nicht mit dem als Vollstreckungsgrundlage dienenden Verwaltungsakt unmittelbar in das Vermögen des Lei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 77... / 1.1.1 Zweck der steuerlichen Duldungspflicht

Rz. 1 Die selbstständige Duldungspflicht i. S. d. § 77 AO soll die Vollstreckung von Steuern in Vermögen sichern, das durch die Beitreibung der Steuerschuld oder Haftungsschuld sonst nicht erreicht werden kann. Sie unterscheidet sich in ihrem Umfang und in ihrer Zielrichtung von der Erfüllung der Steuerschuld und der Haftung. Die Duldungspflicht ist keine echte Leistungspflic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 77... / 2.2.2 Verwaltung

Rz. 22 Der Begriff der "Verwaltung" von Vermögensgegenständen (s. Rz. 21) folgt ebenfalls aus dem vollstreckungsrechtlichen Zweck der Norm. Hieraus ergibt sich zum einen, dass es sich um die Verwaltung fremder Vermögensgegenstände handeln muss. Fremd i. d. S. bedeutet, dass die Gegenstände rechtlich ganz oder teilweise der Vermögenssphäre des Schuldners der eigentlichen steu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 77... / 1.4.1 Duldungsnorm

Rz. 11 Die die steuerliche Duldungspflicht begründende Rechtsnorm bestimmt zugleich deren Inhalt: die Person des Duldungspflichtigen, den Vermögensgegenstand, in den die Vollstreckung gehen darf, den Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis, der vollstreckt wird.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 5.3 Gegenständliche Beschränkung

Rz. 50 Die Haftung nach § 75 AO ist zwar persönlich (s. Rz. 2), aber beschränkt auf den Bestand des übernommenen Vermögens. Diese dem früheren § 419 Abs. 2 S. 1 BGB nachgebildete Beschränkung schützt den Erwerber vor übermäßigem Risiko. Allerdings spricht das Gesetz unzutreffend vom übernommenen Vermögen, während bei der Haftung nach § 75 AO ein Unternehmen bzw. Teilbetrieb ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 77... / 2.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Duldungspflicht des Verwalters nach § 77 Abs. 1 AO ist eine selbstständige und originäre steuerliche Duldungspflicht, die durch die Finanzbehörde mittels Duldungsbescheids festgestellt wird. Die Kodifizierung schafft damit eine materielle Voraussetzung für die Vollstreckung von Steuern. Unter diesem Gesichtspunkt ist sie gesetzessystematisch wohl dem Vollstreckung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 77... / 2.3.2 Steuern

Rz. 27 Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 77 Abs. 1 AO besteht die Duldungspflicht nur hinsichtlich von Steuern.[1] Da steuerliche Nebenleistungen[2] nicht erwähnt sind, kann aufgrund von § 77 Abs. 1 AO das Dulden der Vollstreckung für Ansprüche auf Nebenleistungen nicht verlangt werden.[3]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 77... / 1.2 Begründung der steuerlichen Duldungspflicht

Rz. 9 Der finanzbehördliche Duldungsanspruch kann sich aus verschiedenen Rechtsgrundlagen ergeben. Denkbar und rechtlich zulässig ist eine Unterwerfung unter die Vollstreckung durch Übernahme einer vertraglichen Duldungspflicht [1], etwa durch Gestellung eines dinglichen Sicherungsrechts, wie z. B. einer Sicherungshypothek. Durch einen derartigen Vertrag erlangt die Finanzbehö...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 77... / 3.3 Grundeigentümer

Rz. 31 Die Duldungspflicht nach § 77 Abs. 2 AO trifft den jeweiligen Eigentümer des Grundbesitzes unabhängig davon, ob er von der Duldungspflicht Kenntnis hat oder nicht.[1] Nach § 77 Abs. 2 S. 2 AO gilt zugunsten der Finanzbehörde derjenige als Eigentümer, der als solcher im Grundbuch eingetragen ist. Diese Eigentumsfiktion ist unwiderlegbar. Auch wenn die Finanzbehörde posi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 71... / 5 Haftungsinanspruchnahme

Rz. 10 Die Haftung wird nach Anhörung des Haftungsschuldners[1] durch Haftungsbescheid[2] geltend gemacht. Der Bescheid ist zu begründen.[3] Der Erlass eines Haftungsbescheids liegt ebenso im Ermessen der Finanzbehörde wie die Entscheidung der Frage, welcher bzw. welche von mehreren Haftungsschuldnern in Anspruch genommen werden sollen. Haftet von mehreren Haftungsschuldnern...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 77... / 1.4.2 Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis

Rz. 12 Die Duldungspflicht ist akzessorisch [1], setzt also das Bestehen einer Steuerschuld oder einer Haftungsschuld voraus. Da § 77 AO die Duldung für eine Steuer fordert, scheidet eine Duldung für steuerliche Nebenleistungen[2] aus. Aus der Akzessorietät folgt auch, dass gegen die Duldungspflicht alle Einwendungen geltend gemacht werden können, die dem Steuerschuldner geg...mehr

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Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)

Kommentar Um Unternehmen in der Corona-Pandemie dabei zu unterstützen, ihre Ausstattung mit Liquidität zu verbessern, erhalten sie steuerliche Hilfen. Das Bundesfinanzministerium hat mit den obersten Landesfinanzbehörden steuerpolitische Maßnahmen auf den Weg gebracht, die Steuerzahler, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerhebliche wirtschaftliche Schäden erl...mehr

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Eigentümerwechsel – Kein Da... / 2 Die Entscheidung

Tritt als Erwerber nach § 566 BGB eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), z. B. eine Erbengemeinschaft, in den Mietvertrag ein, hat der Mieter nach einem Beschluss des LG Dortmund gegen den Verwalter, der die GbR weitgehend vertritt, einen Anspruch auf Bekanntgabe der Namen und der ladungsfähigen Adressen der Gesellschafter der GbR. Dies gilt jedenfalls dann, wenn z. B....mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.7.1 Subsidiaritätsklausel

Der Geschädigte hat bei fahrlässigem Handeln des Amtsträgers nur dann einen Amtshaftungsanspruch, wenn er nicht auf andere Weise (d. h. von einem Dritten) Ersatz verlangen kann (§ 839 Abs. 1 Satz 2 BGB), was er – der Geschädigte – darzulegen und zu beweisen hat.[1] Obwohl diese Subsidiaritätsklausel ursprünglich den Sinn hatte, den persönlich haftenden leistungsschwachen Beam...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.2.2 Übersicht über die wichtigsten Amtspflichten

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit werden in Rechtsprechung und Rechtslehre folgende Fallgruppen von Amtspflichten genannt: Recht- bzw. gesetzmäßiges Verhalten Als grundlegende Pflicht, aus der sich nahezu alle weiteren Amtspflichten ableiten lassen, besteht die Pflicht des Amtsträgers zu recht- bzw. gesetzmäßigem Verhalten[1], wie sie in Art. 20 Abs. 3 GG als Grundsatz der Ges...mehr

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AGS 03/2020, Zuständigkeit für die Vollstreckung verwaltungsgerichtlicher Vergütungsfestsetzungsbeschlüsse

RVG § 11; VwGO §§ 167, 168, 750, 788 Leitsatz Für die Vollstreckung verwaltungsgerichtlicher Vergütungsfestsetzungsbeschlüsse ist das Verwaltungsgericht zuständig. In Ermangelung verwaltungsprozessualer Spezialvorschriften richtet sich die Vollstreckung zugunsten einer natürlichen oder juristischen Person des privaten Rechts gegen eine ebensolche Person gem. § 167 Abs. 1 S. 1 V...mehr

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AGS 03/2020, Zuständigkeit ... / Leitsatz

Für die Vollstreckung verwaltungsgerichtlicher Vergütungsfestsetzungsbeschlüsse ist das Verwaltungsgericht zuständig. In Ermangelung verwaltungsprozessualer Spezialvorschriften richtet sich die Vollstreckung zugunsten einer natürlichen oder juristischen Person des privaten Rechts gegen eine ebensolche Person gem. § 167 Abs. 1 S. 1 VwGO nach den Vorschriften des Achten Buches ...mehr

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AGS 03/2020, Zuständigkeit ... / 1 Aus den Gründen

Die Vollstreckungsgläubigerin hat beim VG die Vollstreckung aus den Vergütungsfestsetzungsbeschlüssen des VG in Form eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beantragt. Dem Antrag der Vollstreckungsgläubigerin ist zu entsprechen. Das Gericht ist für die Vollstreckung der von ihm nach § 11 Abs. 3 S. 1 RVG erlassenen Vergütungsfestsetzungsbeschlüsse sachlich und örtlich zust...mehr

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FoVo 03/2020, Notwendige Ko... / 1 I. Der Fall

Titulierung und Vollstreckung Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid. Zu einem nicht näher bekannten Datum nach der Titulierung wurde der Schuldner seitens des Inkassobüros der Gläubigerin unter Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen zur Zahlung aufgefordert. Vorpfändung ohne anschließenden PfÜB Mit Schreiben vom 11.12.2015 ...mehr

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FoVo 03/2020, Gebühr für ni... / 1 I. Der Fall

Gebühren und Auslagen ohne Tätigkeit? Die Gläubigerin erteilte unter dem 7.2.2019 den Auftrag auf Abnahme der Vermögensauskunft. Unter dem 18.2.2019 stellte der GV die Vollstreckung ein, da ihm bekannt war, dass das Insolvenzverfahren eröffnet worden war. Er hatte den Schuldner noch nicht zur Abgabe der Vermögensauskunft geladen. Zugleich stellte er unter anderem eine Gebühr ...mehr

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AGS 03/2020, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Die im eigenen Namen erhobene und gem. § 32 Abs. 2 RVG, § 59 Abs. 1 FamGKG zulässige Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten führt zu einer Abänderung der amtsgerichtlichen Wertfestsetzung. Gem. § 45 Abs. 1 FamGKG beträgt in den dort genannten Kindschaftssachen der Verfahrenswert 3.000,00 EUR. Eine Korrektur gem. § 45 Abs. 3 FamGKG kommt in Betracht, wenn besondere Umstände...mehr

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FoVo 03/2020, Notwendige Ko... / 2 II. Die Entscheidung

Zulässiger Vollstreckungsauftrag mit Unterschrift Die zulässige Erinnerung ist unbegründet. Es liegt ein zulässiger Vollstreckungsauftrag vor. Aufgrund der strengen Formalisierung des Zwangsvollstreckungsverfahrens ist zur Dokumentation einer ernsthaften Antragstellung – jedenfalls im Fall der Antragstellung durch ein Inkassobüro oder eine Anwaltskanzlei – erforderlich, dass ...mehr

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AGS 03/2020, Editorial

Zum 1.1.2020 ist das Tagegeld erhöht worden. Dies betrifft nicht nur die Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, sondern auch den Erstattungsanspruch der Partei für die Teilnahme an Gerichtsterminen. Hagen Schneider (S. 105) erläutert die Auswirkungen dieser Änderungen für die Kostenerstattung. Im Aufsatzteil befasst sich Minisini (S. 108) mit der Frage, inwieweit Koste...mehr

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FoVo 03/2020, Sinn und Zweck einer Zwangssicherungshypothek beim Einzug von Geldforderungen

Die Immobiliarzwangsvollstreckung kennt die Zwangsversteigerung, die Zwangsverwaltung und die Zwangssicherungshypothek. Letztere kann bei Forderungen über 750 EUR als Belastung des Grundbesitzes des Schuldners eingetragen werden. Bei der Beantwortung der Frage, inwieweit die Zwangssicherungshypothek ein Instrument des Forderungseinzuges ist, darf nicht ausschließlich auf die...mehr

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Welche Grundsätze bei der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen gelten

Kommentar Wer keine Steuererklärung abgibt, obwohl er hierzu verpflichtet ist, erhält vom Finanzamt auf kurz oder lang einen Schätzungsbescheid. Das BayLfSt hat in einer Verfügung dargelegt, welchen Regeln die Ämter bei einer Schätzung folgen. Wenn die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen können - beispielsweise bei nicht abgegebenen Steuererk...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2.4.3 Haftung nur der Betriebskrankenkassen (Abs. 4 Satz 4)

Rz. 20 Für nach § 173 Abs. 2 Nr. 4 geöffnete BKKen entfällt die Haftung des Arbeitgebers im Falle der Schließung völlig, denn nach der Öffnung ist ein eigenständiger allgemeiner Krankenversicherungsträger entstanden, der der Verantwortung des Arbeitgebers weitgehend entzogen ist. In diesen Fällen hatte bis zum 30.6.2008 bei Schließung (eine Auflösung ist dann nach § 152 Satz...mehr

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Sommer, SGB V § 171 Auseina... / 2.2 Haftung für unerfüllte Verbindlichkeiten (Satz 2)

Rz. 13 Können die Verpflichtungen der geschlossenen Ersatzkasse bei der Liquidation aus dem Restvermögen der geschlossenen Ersatzkasse nicht erfüllt werden, trifft nach Satz 2 die Haftung der verbliebenen Ersatzkassen nach § 155 Abs. 4 Satz 4 bis 7 und Abs. 5 ein. Rz. 14 Die Haftung der verbleibenden Ersatzkassen für nicht gedeckte Verbindlichkeiten, die der Abwicklungsvorsta...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2.5 Haftung bei kassenartübergreifender Vereinigung (Abs. 5)

Rz. 29 Der mit Wirkung zum 1.1.2004 durch das GKV-Modernisierungsgesetz – GMG angefügte Abs. 5 enthielt ursprünglich eine Ermächtigungsgrundlage für eine Satzungsregelung des Landesverbandes, mit der dieser für die Fälle der Haftung nach dem früheren Abs. 4 Satz 3 die Bildung eines Fonds vorsehen konnte. Da eine Haftung des Landesverbandes im Fall der Schließung einer BKK ni...mehr

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Jansen, SGB IV § 76 Erhebun... / 2.2 Veränderung von Ansprüchen durch Stundung, Niederschlagung und Erlass (Abs. 2 und 3)

Rz. 5 Auf der Grundlage des § 76 Abs. 2 und 3 ergeben sich Ausnahmen von dem Grundsatz, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig zu erheben, durch die Veränderung von Ansprüchen wegen Stundung, Niederschlagung oder Erlass. Die Regelungen in Abs. 2 Satz 3 bis 5 ermöglichen es den Sozialversicherungsträgern und der Bundesagentur für Arbeit, zur Entlastung von Verwaltungsaufwan...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 866 Arten der Vollstreckung

1 Allgemeines – Grundsatz Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt die Arten der Immobiliarvollstreckung (Abs. 1), stellt ihre Auswahl in das Belieben des Gläubigers (Abs. 2) und regelt das Gebot eines Mindestbetrags für die Zwangshypothek (Abs. 3). 2 Arten der Vollstreckung in ein Grundstück Rz. 2 Der Gläubiger hat bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen seines Schuldner...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 13 Vollstreckung des Ordnungsmittels

Rz. 37 Die Vollstreckung erfolgt von Amts wegen durch den Rechtspfleger des Prozessgericht, nicht durch den Rechtspfleger der StA (§ 794 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, §§ 31 Abs. 3, 4 Abs. 2 Nr. 2a RpflG; OLG München, NJW-RR 1988, 1407). Die Vollstreckung eines in einem Ordnungsmittelverfahren ergangenen Beschlusses stellt eine Zivil- und Handelssache i. S. des Art. 2 Abs. 1 Satz 1 EuVTV...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich und Durchführung der Vollstreckung

Rz. 2 Vertretbare Sachen sind bewegliche Sachen, die im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt zu werden pflegen (§ 91 BGB). Wertpapiere sind z. B. Aktien, Kuxe, Schuldverschreibungen auf den Inhaber und indossable Wertpapiere, wie Wechsel. Nicht zu ihnen gehören Pfand-, Versicherungs- und Schuldscheine. Leistung bedeutet Herausgabe zum Zwecke der Besitz- oder Eigentumsü...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Aussichtslosigkeit der Vollstreckung (Nr. 2)

Rz. 6 Eine Eintragung des Schuldners erfolgt, wenn nach dem Inhalt des Vermögensverzeichnisses von vornherein klar ist, dass eine Vollstreckung in die dort aufgeführten Gegenstände jedenfalls keine vollständige Befriedigung des Gläubigers bewirken könnte. Rz. 7 Hat der Schuldner in seinem Vermögensverzeichnis pfändbare Vermögensgegenstände angegeben, so muss der Gläubiger gru...mehr