Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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FoVo 5/2018, Der Sinn der ö... / VI. Fazit

Wer dem Schuldner also nicht die Möglichkeit geben will, sich durch die Verschleierung seines Aufenthaltes der Vollstreckung zu entziehen, kann sich durch die Nutzung der öffentlichen Zustellung der Ladung zur Abnahme der Vermögensauskunft nunmehr weitere Optionen zur Informationsbeschaffung und darauf aufbauend zur Vollstreckung erschließen. Jedenfalls in den Fällen, in den...mehr

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zerb 5/2018, Wirkungen des ... / Aus den Gründen

1. Nach § 719 Abs. 2 ZPO, der gemäß § 544 Abs. 5 Satz 2 ZPO im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde entsprechende Anwendung findet, kann das Revisionsgericht die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil anordnen, wenn die Vollstreckung dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde und nicht e...mehr

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FoVo 5/2018, Darf der GV Ko... / I. Das Problem

Wer trägt Vollstreckungskosten bei der PKH-Bewilligung? Der Gläubiger möchte gegen den Schuldner die Vollstreckung betreiben, sieht sich aber nicht in der Lage, die Kosten zu tragen. Er beantragt deshalb Prozesskostenhilfe für die Mobiliarzwangsvollstreckung, die ihm auch unter unserer Beiordnung bewilligt wird. Der Gerichtsvollzieher verlangt nun aber von dem Gläubiger seine...mehr

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FoVo 5/2018, Herausgabe von... / 1 I. Der Fall

Herausgabe von Projektunterlagen Die Gläubigerin betreibt gegen die Schuldnerin aus einem Urteil die Zwangsvollstreckung auf Herausgabe von Unterlagen für das Projekt "Errichtung und Betrieb der … Anlage …/Nigeria". Der maßgebliche Tenor dieses Urteils lautet: Was konkret herauszugeben ist "Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin sämtliche Unterlagen bestehend aus allen t...mehr

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FoVo 5/2018, Auskunftspflic... / Leitsatz

Daten über Konten Dritter mit Verfügungsmacht des Schuldners sind für Zwecke der Vollstreckung erforderlich und deshalb nicht gemäß § 802I Abs. 2 ZPO zu löschen. Der Gerichtsvollzieher (GV) ist deshalb nicht befugt, die Personalien von Drittkontoinhabern, über deren Konten der Schuldner verfügungsberechtigt ist, bei Auskunftserteilung an den Gläubiger zu schwärzen. AG Kirchha...mehr

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FoVo 5/2018, Auskunftspflic... / 3 Der Praxistipp

Problem und Lösung des Schuldners Die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr ist heute unabdingbar. Es ist kaum vorstellbar, dass ein Arbeitgeber den Lohn bar auszahlt. Auch können Vermieter, Stromversorger oder Telekommunikationsunternehmen kaum bar bezahlt werden. Erhält der Schuldner kein P-Konto oder sind ihm die Kosten dafür zu hoch, wird nicht selten eine nahestehend...mehr

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AGS 5/2018, Vollstreckungsg... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte mit Schriftsatz ihrer Bevollmächtigten v. 2.6.2016 beim FamG Vollstreckungsgegenantrag erhoben, mit welchem sie begehrt hatte, die Zwangsvollstreckung aus insgesamt vier Kostenfestsetzungsbeschlüssen des FamG für unzulässig zu erklären. Zugleich hat sie beantragt, den Antragsgegner zu verpflichten, die genannten Titel herauszugeben und die Vollstreck...mehr

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FoVo 5/2018, Auskunftspflic... / 2 II. Die Entscheidung

Schuldner wird zum Rechtsmittel nicht angehört Die Entscheidung über die Erinnerung erfolgt ohne rechtliches Gehör des Schuldners, da andernfalls ein durch § 802I ZPO bezweckter Vollstreckungserfolg der Gläubigerin gefährdet wäre. Gemäß § 802I Abs. 3 ZPO wird der Schuldner erst vier Wochen nach dem Gläubiger über das Ergebnis des Auskunftsersuchens in Kenntnis gesetzt. Dadurc...mehr

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AGS 5/2018, Schutzzweck und... / Leitsatz

Sind die Kosten des Rechtsstreit den Beklagten als Gesamtschuldner auferlegt worden und ist nur einem der Beklagten Prozesskostenhilfe bewilligt worden, dem anderen aber nicht, so kann der Kläger als Zweitschuldner in Anspruch genommen werden, wenn die Vollstreckung in das Vermögen des Beklagte, dem keine Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, sich als aussichtslos erweist...mehr

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FoVo 5/2018, Herausgabe von... / Leitsatz

1. Noch nicht auf einem geeigneten Datenträger verkörperte Daten können nicht Gegenstand einer Herausgabevollstreckung nach § 883 Abs. 1 ZPO sein. 2. Die Unterstützung des Gerichtsvollziehers (GV) durch einen von ihm auf Kosten des Schuldners beauftragten Sachverständigen kann bei Herausgabetiteln zulässig und geboten sein, wenn andernfalls die Vollstreckung unmöglich ist ode...mehr

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FF 5/2018, Internationaler Familienrechtstag in Berlin vom 23.–24.2.2018

Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht hatte zu der Veranstaltung eingeladen, um einen möglichst umfassenden Überblick über die wesentlichen familienrechtlichen Themen wie Scheidung, Kindschaftsrecht und Vermögen mit Auslandsbezug anzubieten. Der Fokus lag auf dem europäischen Recht, aber auch internationales Recht kam zur Sprache. Die Referentinnen und Referenten lieferten z...mehr

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Vollstreckungsschutz (Miete) / 1.2.1 Gesundheits- und Lebensgefahr

Eine sittenwidrige Härte liegt insbesondere dann vor, wenn die Vollstreckung mit einer erheblichen Gesundheits- oder gar Lebensgefahr für den Schuldner verbunden ist. Die mit der Vollstreckung verbundenen physischen oder psychischen Belastungen des Schuldners oder seiner Angehörigen genügen nicht. Auch das Bestehen einer lebensbedrohlichen Erkrankung wie einer Krebserkrankun...mehr

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Vollstreckungsschutz (Miete) / 1.1 Grundsätze der Interessenabwägung

Vollstreckungsschutz kann gewährt werden, wenn die Maßnahme unter voller Würdigung des Schutzbedürfnisses des Gläubigers wegen ganz besonderer Umstände eine Härte bedeutet, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist. Die Entscheidung ist auf der Grundlage einer Interessenabwägung zu treffen, bei der das Interesse des Gläubigers an der sofortigen Räumung und die Auswirkunge...mehr

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Vollstreckungsschutz (Miete) / 1.3.2 Zahlungsunfähigkeit

Hinweis Kein Schutz Die Gewährung von Vollstreckungsschutz kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn der Schuldner die künftige Nutzungsentschädigung nicht bezahlen kann oder will.[1] Jedoch ist zu bedenken, dass es Vollstreckungshindernisse geben kann, die so schwer wiegen, dass die Vollstreckung ohne Rücksicht auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Schuldners eingestel...mehr

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Vollstreckungsschutz (Miete) / Zusammenfassung

Überblick Das Vollstreckungsgericht kann eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung ganz oder teilweise aufheben, untersagen oder einstweilen einstellen, wenn die Maßnahme unter voller Würdigung des Schutzbedürfnisses des Gläubigers wegen ganz besonderer Umstände eine Härte bedeutet, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist. Dies gilt für Vollstreckungsmaßnahmen jeder Art, u. ...mehr

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FoVo 4/2018, Ausschluss des... / 3 Der Praxistipp

Vollstreckung beginnt im Erkenntnisverfahren Die Entscheidung zeigt, dass die Zwangsvollstreckung schon im Erkenntnisverfahren beginnt. Zugleich hat sie eine vom BGH nicht angesprochene Anforderung an die Vollstreckung. Will der Gläubiger dem Schuldner nicht das Wahlrecht überlassen, ob er die Sache herausgeben oder den Schadensersatz leisten will, muss er dies mit der richti...mehr

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AGkompakt 4/2018, Kosten in... / I. Prozessuale Ausgangslage

Nicht angefochtener Teil des Urteils kann für vorläufig vollstreckbar erklärt werden Nach § 537 ZPO kann ein erstinstanzliches Urteil, das nur teilweise angegriffen wird, vom Berufungsgericht für (unbedingt) vorläufig vollstreckbar erklärt werden, soweit es durch die Berufungsanträge nicht angefochten wird (diese Vorschrift war bis zum 31.12.2001 in § 534 ZPO enthalten, so da...mehr

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FoVo 4/2018, Ausschluss des... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH sieht keinen Herausgabeanspruch mehr Die Vollstreckungsgegenklage der Schuldnerin nach § 767 Abs. 1 ZPO ist begründet. Mit Recht hat diese geltend gemacht, dass die Vollstreckung aus Nummer 1 der Urteilsformel unzulässig ist. Denn sie ist berechtigt, Einwendungen gegen den im Urteil festgestellten Herausgabeanspruch zu erheben, weil diese erst nach Rechtskraft des Berufun...mehr

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FoVo 4/2018, Der Schuldner muss in der Vermögensauskunft Angaben zu Mobilfunkgeräten machen

Nach § 802c Abs. 1 S. 1 ist der Schuldner verpflichtet, zum Zwecke der Vollstreckung einer Geldforderung auf Antrag des Gläubigers und auf Verlangen des Gerichtsvollziehers Auskunft über sein Vermögen zu geben. Zu den wesentlichen Vermögenswerten gehören oft auch hochwertige Mobilfunkgeräte in Form von Handys oder Tabletts. Da die Mobilfunkverträge nicht selten eine jährlich...mehr

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FoVo 4/2018, Ausschluss des... / 1 I. Der Fall

Herausgabe mit Frist und Zahlungspflicht Die Schuldnerin wurde rechtskräftig verurteilt, an den Gläubiger ein im Einzelnen bezeichnetes Chorarchiv herauszugeben, wobei ihr zur Herausgabe eine Frist von vier Wochen ab Rechtskraft gesetzt wurde. Weiter wurde sie für den Fall, dass die Frist fruchtlos ablaufe, verurteilt, an den Gläubiger 10.000 EUR nebst Zinsen seit Fristablauf...mehr

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AGkompakt 4/2018, Kosten in... / 4. Gegenstandswert

Gegenstandswert richtet sich nach der Höhe der Forderung Nach Ansicht des OLG Hamm (FamRZ 1994, 248) soll der Wert des Verfahrens auf Vollstreckbarerklärung gem. § 3 ZPO nach dem im Einzelfall gegebenen Interesse an der Vollstreckung ohne Sicherheitsleistung zu schätzen sein (ebenso OLG Frankfurt JurBüro 1996, 312). Das OLG Hamm geht dabei von einem Bruchteil i.H.v. 1/5 aus (...mehr

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Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 2.6 Beweislast und Verfahren

Rz. 37 Es gelten die allgemeinen Grundsätze der objektiven Beweislast, so dass die Beweislast für die Rechtswidrigkeit des aufzuhebenden Bescheides derjenige trägt, der sich auf die Rechtswidrigkeit beruft und aus § 44 Abs. 1 Satz 1 eine für ihn günstige Rechtsfolge herzuleiten sucht, also regelmäßig derjenige, der die Sozialleistung begehrt bzw. sich gegen die Beiträge wehr...mehr

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Jansen, SGB X § 47 Widerruf... / 2.2.2 Nichterfüllung einer Auflage (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 17 Der Widerrufsvorbehalt in einem VA bei nicht oder nicht rechtzeitiger Erfüllung einer zulässigen Auflage bildete neben dem Widerrufsvorbehalt bis zur Einfügung des Abs. 2 den Hauptanwendungsfall des Widerrufs. Die Auflage ist nach der Legaldefinition des § 32 Abs. 2 Nr. 4 eine Bestimmung, durch die dem Begünstigten ein Tun, Dulden oder Unterlassen aufgegeben wird. Sol...mehr

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Jansen, SGB X § 47 Widerruf... / 2.3.3 Widerruf für die Vergangenheit

Rz. 28 Bei Zweckverfehlung oder Nichterfüllung einer Auflage ist der Widerruf für die Vergangenheit als Ermessensentscheidung zu treffen (Bay. LSG, Urteil v. 21.1.2010, L 9 AL 45/07). Das Ermessen bezieht sich auf das "Ob", den Umfang "soweit" und den Zeitpunkt des Widerrufes (Waschull, in: LPK-SGB X, § 47 Rz. 24). Indem Satz 2 diesen Widerruf für die Vergangenheit bei Vertr...mehr

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Erfüllungsort bei Lieferung "ex works"

Zusammenfassung Bei Lieferungen ex works ist normalerweise der Käufer für den Versand verantwortlich. Erfüllungsort ist dann der Sitz des Verkäufers. Bei internationalen Verträgen ändert die Übernahme der gesamten Versandorganisation durch den Verkäufer jedenfalls dann nichts an dem Erfüllungsort, wenn sich die Übernahme nur als zusätzlicher Service darstellt. Der Hintergrund...mehr

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Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Benz, Die Bestandskraft von Verwaltungsakten der Sozialversicherungsträger, WzS 1986 S. 161. ders., Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch, BG 1987 S. 31. Bieback, Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch als Institut staatlicher Haftung für rechtswidriges Verwaltungshandeln, DVBl. 1983 S. 159. ders., Grundlagen und Schranken des sozialrechtlichen Herstellungsanspruc...mehr

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Jansen, SGB X § 74a Übermit... / 2.2.7 Weitere Voraussetzungen an das Ersuchen der Gerichtsvollzieher

Rz. 22 Die Übermittlung an den Gerichtsvollzieher ist darüber hinaus nach Abs. 2 Satz 3 nur zulässig, wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO nicht nachkommt (Nr. 1) oder bei einer Vollstreckung in die in der Vermögensauskunft aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwa...mehr

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Jansen, SGB X § 74a Übermit... / 2.1.6 Beschaffung der Daten auf andere Art und Weise

Rz. 12 § 74a Abs. 1 geht im Interesse des Sozialdatenschutzes über § 4 Abs. 3 hinaus. Nach Abs. 1 Satz 2 hat sich die ersuchende Stelle zunächst zu bemühen, die von ihr benötigten Daten auf andere Weise zu beschaffen, d. h. woanders als bei der Stelle nach § 35 SGB I. Die ersuchende Stelle hat darzulegen, dass sie die Datenbeschaffung bereits anderweitig und erfolglos versuc...mehr

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AGS 3/2018, Hintzen, Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher (Mobiliarvollstreckung – Sachpfändung – Vermögensauskunft)

Von Prof. Dipl.-Rpfl. Udo Hintzen. 4. Aufl., 2017. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 292 S., 44,00 EUR Das zwischenzeitlich in vierter Auflage erscheinende Werk von Hintzen deckt die gesamte Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in körperliche Sachen mittels Pfändung und Verwertung durch den Gerichtsvollzieher einschließlich des Verfahrens auf Abgabe der Vermögensauskunft ab....mehr

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FoVo 3/2018, Eindeutige Bez... / 2 II. Entscheidung und Praxishinweise

Der BGH folgt den Vorinstanzen Das LG hat zutreffend angenommen, dass eine allgemeine Voraussetzung der Zwangsvollstreckung gemäß § 750 Abs. 1 ZPO nicht vorliegt und die Gerichtsvollzieherin deshalb mit Recht die Durchführung der beantragten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen abgelehnt hat. Ausgangspunkt: § 750 ZPO Gemäß § 750 Abs. 1 ZPO darf die Zwangsvollstreckung nur beginnen, we...mehr

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Kindesunterhalt bei wechsel... / I. Der barunterhaltspflichtige Elternteil hat ein geringeres Einkommen als sein nicht mit dem Kind verwandter Ehegatte

1. Hat der einem Kind unterhaltspflichtige Ehegatte ein geringeres Einkommen als sein nicht mit dem Kind verwandter Ehegatte, so ist zunächst festzustellen, in welchem Umfang der Pflichtige im Rahmen des Familienunterhalts durch seinen Ehegatten entlastet wird, der aufgrund seines höheren Einkommens einen größeren Anteil hieran zu tragen hat (§ 1360 BGB). Die Verpflichtung, z...mehr

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FoVo 3/2018, Offenlegung einer Abtretung gegenüber dem Arbeitgeber

Ziel der vor- wie nachgerichtlichen Forderungsbeitreibung ist die gütliche Einigung, wenn eine Vollzahlung des Schuldners nicht zu erreichen ist. Das Bestreben geht dahin, mit dem Schuldner in Kontakt zu treten, um einen Teilzahlungs-, Ratenzahlungs- oder einen Abfindungsvergleich zu erreichen. Aber auch wenn der Schuldner behauptet und nachweist, dass er aktuell nicht leist...mehr

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zerb 3/2018, Pflichtteilsen... / Sachverhalt

Die Antragstellerin begehrt die Erteilung eines Erbscheins, der sie als Alleinerbin nach ihrer am 16.7.2014 in ... verstorbenen Mutter H. E. R., geb. R., ausweist. Die Erblasserin war zum Zeitpunkt ihres Todes verwitwet. Sie hinterließ drei Kinder, darunter die Antragstellerin und den Beteiligten zu 2), ein weiterer Bruder ist nach Angaben der Antragstellerin bereits im Jahr...mehr

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zerb 3/2018, Pflichtteilsen... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Das Amtsgericht hat die Erteilung des beantragten Erbscheines zu Recht abgelehnt. 1. Die befristete Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts ... ist gemäß §§ 58 ff, 63 Abs. 1 FamFG zulässig. Über sie hat gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG das Oberlandesgericht zu entscheiden, nachdem das Amtsgericht ihr nicht gemäß § 68...mehr

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FoVo 3/2018, Die irrtümliche Leistung des Drittschuldners

Immer wieder kommt es vor, dass Drittschuldner dem Gläubiger einen vermeintlichen Erlös der Zwangsvollstreckung auskehren, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen. Das wirft die Frage auf, welche Auswirkungen diese fehlgeleitete Zahlung auf das Dreiecksverhältnis zwischen Schuldner, Gläubiger und Drittschuldner hat, insbesondere, ob und wer die Überzahlung vom Gläub...mehr

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Sommer, SGB V § 43c Zahlung... / 2.5.1 Einziehung bei Nichtzahlung (Abs. 3 Satz 2 bis 10)

Rz. 15 Die Neuregelung durch das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (vgl. Rz. 2b) verpflichtet nunmehr das Krankenhaus, den Einzug selbst vorzunehmen (Abs. 3 Satz 3). Abs. 1 Satz 2 gilt ausdrücklich nicht (Satz 2). Die Krankenhäuser werden zur Durchsetzung des Forderungseinzugs beliehen (Satz 4), d. h., sie können selbständig hoheitlich handeln. Sie können dementsprechend ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 7.9 Vollstreckung des Duldungsbescheids

Rz. 78 Der Duldungsbescheid verpflichtet, die Vollstreckung zu dulden.[1] Der Duldungspflichtige ist aber nicht gehindert, den Primäranspruch[2] zu erfüllen, um Vollstreckungsmaßnahmen auszuschließen.[3] Rz. 78a Nach § 249 Abs. 1 AO kann die Finanzbehörde den Duldungsbescheid, wenn der Primäranspruch nicht erfüllt ist, selbst vollstrecken. Der Duldungspflichtige ist Vollstrec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2.2.2 Gerichtliche Feststellung und Vollstreckung

Rz. 5 Leistet der kraft Vertrags Einstandspflichtige nicht freiwillig, so ist der privatrechtliche Anspruch durch eine Entscheidung der ordentlichen Gerichte festzusetzen.[1] Es muss erforderlichenfalls ein Mahnbescheid[2] erwirkt oder Klage[3] eingereicht werden. Nicht zulässig wäre es demgegenüber, wenn die Finanzbehörde ihren Anspruch nach § 192 AO mittels Haftungsbescheid...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 7.1.1 Begriffsbestimmung

Rz. 65 Ein Duldungsbescheid ist nach § 191 Abs. 1 S. 1 AO ein Verwaltungsakt, in dem die Behörde einen gegen den Duldungspflichtigen bestehenden gesetzlichen Duldungsanspruch[1] festsetzt .[2] Duldungspflichtiger ist, wer kraft Gesetzes[3] verpflichtet ist, die Vollstreckung in Vermögensgegenstände, die sich in seinem Eigentum oder seiner Verfügungsgewalt bzw. seinem Gewahrs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 7.1.2 Verfahrenssystematische Einordnung

Rz. 66 Die Duldungspflicht ist eine modifizierte Form der Haftung .[1] Die materiellen und formellen Grundregeln für die Haftung gelten demgemäß für die Duldung entsprechend. Insofern gelten die allgemeinen Anforderungen an einen Haftungsbescheid hier grundsätzlich entsprechend.[2] Allerdings ist die Anhörung der Berufskammer nach § 191 Abs. 2 AO bei Duldunsbescheiden nicht e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 7.2.2 Duldungsnorm

Rz. 69 Voraussetzung ist einmal, dass die Normerfordernisse der die Duldungspflicht begründenden Rechtsnorm erfüllt sind.[1]. Durch die Duldungsnorm werden die Personen des Duldungspflichtigen, der Gegenstand, in den die Vollstreckung erfolgen darf, sowie der Duldungsumfang, d. h. für welche Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis in welcher Höhe die Vollstreckung erfolgt, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 1.1 Begriffsbestimmungen (§ 191 Abs. 1 S. 1 AO)

Rz. 1 Es ist zwischen Steuerschuldner und Haftungsschuldner zu unterscheiden. Denn Haftung im Steuerrecht heißt im Unterschied zum Zivilrecht für eine fremde Schuld mit seinem eigenen Vermögen einstehen zu müssen.[1] Schuld bedeutet in diesem Zusammenhang die Leistungspflicht des Steuerschuldners[2] aufgrund des gegen ihn selbst bestehenden Anspruchs aus dem Steuerschuldverh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 7.5 Form und Inhalt des Duldungsbescheids

Rz. 72 Der Duldungsbescheid muss nach § 191 Abs. 1 S. 2 und 3 AO in Schriftform ergehen .[1] Der Erlass des Duldungsbescheids in elektronischer Form gem. § 119 Abs. 2 S. 1 AO [2] ist zulässig. Rz. 73 An den Inhalt des Duldungsbescheids sind die gleichen Anforderungen zu stellen wie an den Inhalt eines Haftungsbescheids[3]; es gelten insoweit die allgemeinen Bestimmungen für de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.4.6 Leistungsgebot (§ 219 AO) – Fälligkeit

Rz. 27 Die Haftungsschuld wird grundsätzlich nach § 220 Abs. 2 S. 2 AO mit der Bekanntgabe des Haftungsbescheids [1] fällig[2], sofern der Fälligkeitszeitpunkt nicht durch eine Zahlungsaufforderung nach § 219 AO [3] , d. h. ein Leistungsgebot i. S. v. § 254 Abs. 1 AO [4] , bestimmt wird.[5] Wird die fällige Haftungsschuld nicht freiwillig erfüllt, so entstehen dadurch umniszusc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 7.2.3 Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis

Rz. 70 Der Duldungsanspruch setzt begrifflich die Existenz eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis voraus .[1] Die Duldungspflicht ist streng akzessorisch. [2] Veränderungen, die den Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis mindern oder zum Erlöschen bringen, wirken sich demgemäß unmittelbar auf den Bestand der Duldungspflicht aus.[3] Der Anspruch aus dem Steuerschuldv...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.8.3 Handlungsermessen/Entschließungsermessen

Rz. 41 Beim Erlass des Haftungsbescheids ist die Ausübung des Handlungsermessens (auch Entschließungs- oder Tätigkeitsermessen genannt)zwingend erforderlich, da die Finanzbehörde von der Geltendmachung der Haftung auch dann absehen kann, wenn der Steueranspruch dann insgesamt nicht realisierbar ist.[1] ) Insofern wird bei Ausübung des Handlungsermessens von der Finanzbehörde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 1.1 Grundlage

Rz. 1 Haftungbedeutet das Einstehenmüssen für eigene oder fremde Schuld, wobei im Unterschied zum Zivilrecht das Steuerrecht den Begriff der Haftung auf das Einstehenmüssen für eine fremde Schuld einengt.[1] Diese Einstandspflicht kann kraft Gesetzes entstehen[2], sie kann aber auch gem. § 48 Abs. 2 AO durch Vertrag zwischen der Finanzbehörde und dem Dritten begründet werden...mehr

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FF 2/2018, Eingriff in den ... / 3. Abänderungsgrund – Einwendung gegen die Vollstreckung

Für die nicht eindeutig geklärte Abgrenzung von Abänderungsgründen und Einwendungen, auf die ein Vollstreckungsgegenantrag gestützt werden kann,[10] gelten bei Entscheidungen und nichtrechtskraftfähigen Titeln die gleichen Kriterien. Entscheidend ist der Gesichtspunkt der möglichen künftigen Änderung der der Unterhaltsfestsetzung zugrunde gelegten Verhältnisse.[11] Nach eine...mehr

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FoVo 2/2018, Aktuelles zum ... / II. Geschäftsgebühr in der Vollstreckung?

Nicht mit dem AG Speyer Das AG Speyer (11.9.2017 – 32 C 23/17) hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob in der Zwangsvollstreckung eine 1,3-Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG für die Androhung der Zwangsvollstreckung geltend gemacht werden kann. Es verneint die Frage. Die Grundsätze Kosten von Beitreibungsmaßnahmen und damit auch hier einhergehende gesetzliche Gebühre...mehr

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FoVo 2/2018, Vollstreckbare... / 2 II. Aus der Entscheidung

Der BGH trägt die OLG-Entscheidung Das OLG hat den Schiedsspruch mit Recht für vollstreckbar erklärt. Nach § 1060 Abs. 2 S. 1 ZPO ist der Antrag auf Vollstreckbarerklärung unter Aufhebung des Schiedsspruchs (nur) abzulehnen, wenn einer der in § 1059 Abs. 2 ZPO bezeichneten Aufhebungsgründe vorliegt. Die Rechtsbeschwerde macht ohne Erfolg geltend, der Schiedsspruch sei nach § ...mehr