Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / X. Gläubiger des Kostenerstattungsanspruchs

Rz. 104 Der Kostenfestsetzungsbeschluss wird vom Gericht in vollstreckbarer Ausfertigung erteilt. Aus dem Zustellnachweis ist ersichtlich, wann der Kostenfestsetzungsbeschluss an den Kostenschuldner zugestellt wurde. Bevor eine Vollstreckung erfolgen kann, muss eine 2-Wochen-Frist von diesem Datum an berechnet abgewartet werden (§ 798 ZPO). Der Schuldner soll ausreichend Gel...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / IX. Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung

Rz. 44 § 25 RVG Gegenstandswert in der Vollstreckung und bei der Vollziehung (1) In der Zwangsvollstreckung, in der Vollstreckung, in Verfahren des Verwaltungszwangs und bei der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung bestimmt sich der Gegenstandswertmehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 6. Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer Handlung, Duldung oder Unterlassen

Rz. 56 Für einige Vollstreckungsverfahren ist das Prozessgericht erster Instanz auch für die Zwangsvollstreckung zuständig (§§ 897 bis 890 ZPO). Dies liegt darin, dass bestimmte Urteilssprüche schwer vollstreckbar sind. Rz. 57 Für den Fall, dass der Schuldner bestimmte Handlungen (oder Äußerungen) unterlassen muss, können Sie sich ja schlecht hinter den Schuldner stellen und ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid

Rz. 808 Für den Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ist die Verfahrensgebühr der Nr. 3307 VV RVG nicht anwendbar. Legt der Prozessbevollmächtigte des Antragsgegners in dessen Auftrag Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, entsteht sogleich die Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG. Rz. 809 Praxistipp: Wenn Sie den Antragsgegner vertreten und für diesen Einspru...mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / II. Persönlicher Arrest

Rz. 20 Die Sicherung des Anspruches erfolgt, indem der Schuldner durch Verhaftung daran gehindert wird, die künftige Vollstreckung in der Form zu vereiteln, dass er sich ins Ausland absetzt. Rz. 21 Ein Arrestgrund für den persönlichen Arrest ist wegen der Schwere des mit ihm verbundenen Eingriffs in die persönliche Freiheit des Schuldners gem. § 918 ZPO nur gegeben, wenn eine...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / XIII. Festsetzung der Vollstreckungskosten

Rz. 901 Immer wieder (und zunehmend häufiger) führt die Zwangsvollstreckung nicht zum Erfolg. Der Schuldner hat kein zu verwertendes Einkommen oder Vermögen, er hat die Offenbarungsversicherung abgegeben, oder noch schlimmer, das Insolvenzverfahren ist eröffnet. Ist der Schuldner insolvent, so werden die Zwangsvollstreckungsunterlagen (Titel und sonstige Belege) i.d.R. zur A...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Umfang der Bewilligung und Zwangsvollstreckung

Rz. 703 Die erfolgte PKH-Bewilligung gilt nur für den jeweiligen Rechtszug. Ist Folge des geführten gerichtlichen Verfahrens, dass ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel vorliegt, so muss für die Zwangsvollstreckung erneut PKH beantragt werden (§ 48 Abs. 4 RVG). Nur wenn lediglich die Vollziehung eines Arrests, einer einstweiligen Verfügung oder einer einstweiligen ode...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Vergütung bei der Vollstreckungsandrohung

Rz. 849 In vielen Fällen "beginnt" die Zwangsvollstreckung nicht in der Weise, dass sofort Zwangsmaßnahmen gegen den Schuldner eingeleitet werden. Insbes. wenn der Schuldner anwaltlich vertreten war, ist es üblich, vor Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen dem Schuldner eine letzte Frist zur Zahlung einzuräumen, bevor die Mittel der Zwangsvollstreckung ausgeschöpft werden. ...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / 2. Auftraggeber zahlt die festgesetzten Kosten

Rz. 99 Muss der Auftraggeber die festgesetzten Kosten zahlen, muss auch er darüber informiert werden, an wen in welcher Höhe er zu leisten hat. Die Übersendung des Kostenfestsetzungsbeschlusses ohne Erläuterungen ist für den Auftraggeber nicht hilfreich. Rz. 100 Muster 7.9: Übersendung des Kostenfestsetzungsbeschlusses an den Auftraggeber Muster 7.9: Übersendung des Kostenfes...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Zustellung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Titels?

Rz. 858 Bei Erstellen einer Vollstreckungsandrohung ist es nicht erforderlich, dass bereits eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils zugestellt worden ist. Rz. 859 Praxistipp: Sie sind als Gläubigervertreter nicht verpflichtet, abzuwarten, bis die Zustellung der vollstreckbaren Ausfertigung von Amts wegen erfolgt ist. Sie können die vollstreckbare Ausfertigung des Titels ...mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / VII. Zuständiges Gericht für Antrag auf Vergütungsfestsetzung

Rz. 21 Unter Verwendung des im rechtlichen Alltag unverzichtbaren Worts "grundsätzlich", gilt, dass grds. das Gericht des ersten Rechtszugs zuständig ist. Rz. 22 Dies ist auch nach h.M. zuständig, wenn die Festsetzung des Vergütungsanspruchs des gerichtlichen Mahnverfahrens, dem sich ein streitiges gerichtliches Verfahren nicht angeschlossen hat, erfolgt. Zuständig ist das Ma...mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / IX. Ablauf des Verfahrens

Rz. 26 Das Vergütungsfestsetzungsgesuch des RA wird dem Antragsgegner (= Auftraggeber) zum Zwecke der Stellungnahme übersandt. Äußert sich dieser nicht und ergibt sich aus dem Gesuch eine Berechtigung der Vergütungsansprüche des RA, wird die Vergütung festgesetzt. Es ergeht ein Vergütungsfestsetzungsbeschluss, den der RA in vollstreckbarer Ausfertigung erhält. Unter Berücksi...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / V. Sofortige Beschwerde bei Kostenfestsetzungsbeschlüssen

Rz. 226 Über die Kostentragungsverpflichtung des Verfahrens entscheidet das Gericht von Amts wegen, § 308 Abs. 2 ZPO. Damit steht noch nicht fest, in welcher Höhe der zur Kostentragung Verpflichtete die Kosten nun erstatten muss. Um die Höhe der Zahlungsverpflichtung festzustellen, ist ein Kostenfestsetzungsantrag (§ 104 ZPO) erforderlich. Bei einer Verteilung der Kostentrag...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 6. Ausreichend Zeit, die Forderung freiwillig zu erfüllen

Rz. 867 Die zutreffende Abgrenzung dieses Zeitpunktes ist schwierig. Es ist nachvollziehbar, dass dem Schuldner eine Zeitspanne eingeräumt werden muss, freiwillig zu leisten. Auf der anderen Seite führt der Gläubiger das Verfahren bereits seit einiger Zeit, so ist es auch nachvollziehbar, dass der Gläubiger nicht mehr warten möchte. Für Gläubiger stellt sich das Rechtssystem...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Zustellung des Titels

Rz. 852 Es ist umstritten, ob die Zustellung des Titels an den Schuldner erforderlich ist und bereits erfolgt sein muss. Der BGH hat dies verneint (BGH, 18.7.2003 – IX a ZB 146/03), wenn es sich bei dem Titel um einen Vergleich handelt. Viele Gerichte stellen daher auch zu Recht nicht auf die Zustellung, sondern auf die Kenntnis des Schuldners von der Entscheidung ab. Rz. 85...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 4. Verfahren nach Erlass eines Bußgeldbescheids

Rz. 130 Erlässt die Verwaltungsbehörde einen Bußgeldbescheid, kann der Betroffene innerhalb von zwei Wochen seit der Zustellung des Bußgeldbescheids Einspruch gem. § 67 OWiG bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, erheben. Eine fristwahrende Übersendung des Einspruchs per Telefax genügt. Der Betroffene kann den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid en...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / I. Vorüberlegungen vor Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 826 Wenn es zur Zwangsvollstreckung kommt, haben Sie sehr oft für den Auftraggeber bereits das gerichtliche Verfahren (Mahnverfahren oder Erkenntnisverfahren) geführt, damit überhaupt erst einmal ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel geschaffen wird. Der Auftraggeber hat daher meistens bereits erhebliche Vergütungsforderungen beglichen. Auch wenn die Zwangsvollstr...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / VIII. Begründung des Wiedereinsetzungsantrags

Rz. 257 Der RA muss die Tatsachen, die die Wiedereinsetzung begründen und damit das Nichtvorliegen des Verschuldens innerhalb der Antragsfrist, wiedergeben. Die versäumte Prozesshandlung muss nachgeholt werden (§ 236 Abs. 2 ZPO). Die Angaben zur unverschuldeten Versäumung der Frist müssen glaubhaft gemacht werden. Sinnvollerweise geschieht dies gleich mit dem Antrag auf Wied...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines zur Hebegebühr

Rz. 333 Die Hebegebühr kann in jedem Verfahrensabschnitt entstehen. Es ist weder erforderlich, dass ein Rechtsstreit geführt wird, oder wurde, noch dass die Vollstreckung durchgeführt wird. Dies erklärt auch die Stellung der Hebegebühr in Teil 1 des Vergütungsverzeichnisses. Unter Rdn 297 ff. ist die Einigungsgebühr bei Ratenzahlungsvereinbarung behandelt worden. In dieser V...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Terminsgebühr im Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung; Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft

Rz. 842 Die Terminsgebühr entsteht im Vollstreckungsverfahren auch, wenn der RA an einem Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder am Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft teilnimmt. Diese Terminsgebühr wird in der Praxis sehr selten sein. Dies liegt daran, dass der Gegenstandswert in diesem Verfahren auf 2.000,00 EUR gem. § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG beschränkt is...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / VI. Beschluss

Rz. 194 Über die Nichtzulassungsbeschwerde entscheidet das Revisionsgericht durch Beschluss. Hilft das Revisionsgericht der Nichtzulassungsbeschwerde nicht ab, erwächst das Urteil mit dem ablehnenden Beschluss in Rechtskraft. Der Beschluss ist nicht anfechtbar, § 544 Abs. 4, 5 ZPO (welches Gericht sollte auch für eine Beschwerde gegen den Beschluss des BGH zuständig sein?). ...mehr

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ROM-III-Verordnung / 5 Gerichtliche Zuständigkeit

Die ROM-III-Verordnung enthält keine verfahrensrechtlichen Regelungen. Die internationale Zuständigkeit von Gerichten sowie die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Trennungs- und Scheidungsurteilen richtet sich nach der sog. Brüssel IIa-VO.[1] Soweit sich die Brüssel IIa-VO und die ROM-III-Verordnung sachlich überschneiden, sind beide Verordnungen nach dem Grunds...mehr

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ROM-III-Verordnung / 3.4.4 Scheidungsfolgen

Folge- und Nebenentscheidungen, die im Zusammenhang mit der Scheidung oder Trennung stehen, werden von der ROM-III-Verordnung nicht erfasst. Es kommen zunächst andere vorrangige Regelungen zur Anwendung oder subsidiär das jeweilige nationale IPR.[1], hier Art. 17 Abs. 1 EGBGB. Vorrangige Regelungen sind, das Haager - Unterhaltsprotokoll[2] für die Bestimmung des auf den nache...mehr

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ROM-III-Verordnung / 4.1.3 Zeitpunkt der Rechtswahl

Die Ehegatten können eine Rechtswahl jederzeit, spätestens jedoch bis zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts treffen, Art. 5 Abs. 2 ROM-III-Verordnung. Die Anrufung des Gerichts bestimmt sich nach den Art. 16 Brüssel IIa-VO, vgl. Erwägungsgrund (13).[1] Bis zu diesem Zeitpunkt kann die Rechtswahlvereinbarung jederzeit geschlossen oder abgeändert werden. Ändern sich die Ankn...mehr

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ROM-III-Verordnung / 7 Muster Scheidungsantrag

Das Muster unterstellt, dass die Beteiligten die deutsche Staatsangehörigkeit haben und die Antragstellerin zum Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrages in Deutschland lebt. Der Antragsgegner hingegen ist nach der Trennung aus beruflichen Gründen nach Frankreich verzogen. Die Beteiligten leben seit über 3 Jahren getrennt. An das Amtsgericht Abteilung für Familiensache...mehr

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ROM-III-Verordnung / 1 Einführung, Inkrafttreten und bisherige Rechtslage

Die Anzahl gemischt-nationaler Ehen steigt stetig und bringt somit auch einen deutlichen Anstieg binationaler Ehescheidungsverfahren mit sich.[1] Der europäische Gesetzgeber hat die Notwendigkeit einer Reform des Scheidungskollisionsrechts zwar frühzeitig erkannt, jedoch nur eingeschränkt umsetzen können.[2] Der ursprüngliche Verordnungsentwurf enthielt erstmalig Bestimmungen...mehr

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FoVo 7+8/2018, Rechtsnachfolgeklausel bei Vollstreckung aus einem Sicherungsrecht gegen späteren Eigentümer

Leitsatz Die im Grundbuch eingetragene dingliche Unterwerfungserklärung nach § 800 Abs. 1 ZPO macht, wenn die Vollstreckung aus einer Hypothek, einer Grundschuld oder einer Rentenschuld gegen den späteren Eigentümer des Grundstücks betrieben werden soll, eine Rechtsnachfolgeklausel nach § 727 ZPO nicht entbehrlich. BGH, Beschl. v. 12.4.2018 – V ZB 212/17 1 I. Der Fall Zwangsvers...mehr

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FoVo 7+8/2018, Rechtsnachfo... / Leitsatz

Die im Grundbuch eingetragene dingliche Unterwerfungserklärung nach § 800 Abs. 1 ZPO macht, wenn die Vollstreckung aus einer Hypothek, einer Grundschuld oder einer Rentenschuld gegen den späteren Eigentümer des Grundstücks betrieben werden soll, eine Rechtsnachfolgeklausel nach § 727 ZPO nicht entbehrlich. BGH, Beschl. v. 12.4.2018 – V ZB 212/17mehr

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FoVo 7+8/2018, Rechtsnachfo... / 2 II. Die Entscheidung

BGH sieht Notwendigkeit der Vollstreckungsklausel Die nach § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige (§ 575 ZPO) Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Rechtsfehlerfrei hat das LG den Zuschlag auf das Meistgebot nach § 83 Nr. 6 ZVG versagt. Es fehlt an den Vollstreckungsvoraussetzungen gemäß § 750 Abs. 1 ZPO, weil eine die Gläubigerin zur Vollstreckung g...mehr

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FoVo 7+8/2018, Rechtsnachfo... / 1 I. Der Fall

Zwangsversteigerung gegen den jeweiligen Eigentümer Die Gläubigerin betreibt die Zwangsversteigerung verschiedener Grundstücke aus einer im Grundbuch mit einem Vermerk "vollstreckbar nach § 800 Abs. 1 ZPO" eingetragenen Grundschuld über 220.000 EUR. Grundlage dieser Eintragung war die Grundschuldbestellungsurkunde vom 28.3.2007, in der sich der Voreigentümer des Grundstücks d...mehr

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FoVo 7+8/2018, Rechtsnachfo... / 3 Der Praxistipp

Das hat Zeit gekostet … Eigentlich ist ja alles sehr schnell gegangen. Vom Zuschlagsbeschluss an gerechnet hat es nur 14 Monate gedauert, bis der BGH die Streitfrage entschieden hat, ob es einer Vollstreckungsklausel bedarf. Doch das Ergebnis ist ernüchternd: Alles wieder auf Los. Die Zwangsversteigerung durfte schon ohne Titelumschreibung nicht angeordnet werden. Das muss nu...mehr

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FoVo 7+8/2018, Verletzung d... / 2 II. Aus der Entscheidung

Streitfrage: Verstoß gegen Art. 103 GG? Mit seiner Verfassungsbeschwerde rügt der Schuldner eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG und einen Verstoß gegen das Gebot des fairen Verfahrens. Das LG habe seinen Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG unter mehreren Aspekten verletzt. Es habe bei der für die Entscheidung erheblic...mehr

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AGS 7/2018, Gegenstandswert... / 2 Aus den Gründen

1. Der Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswertes für das Beschwerdeverfahren ist nach § 33 Abs. 1 RVG zulässig. Das Rechtsmittelverfahren ist mit der Folge abgeschlossen, dass der Rechtsanwalt seine insoweit entstandenen Gebühren geltend machen kann (§ 8 Abs. 1 S. 2 RVG). Nachdem für das Beschwerdeverfahren keine Gerichtsgebühr entstanden ist, liegen die Voraussetzungen für...mehr

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zerb 7/2018, Erbrechtliche ... / Leitsatz

Eine nationale Bestimmung, aufgrund derer bei Versterben eines Ehegatten der Anspruch auf Zugewinnausgleich durch pauschale Erhöhung des Erbteils des überlebenden Ehegatten abgegolten wird, fällt in den Anwendungsbereich des Art. 1 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / VI. Verwirkung rückständigen Unterhalts

Unterhalt dient der Befriedigung eines aktuellen Lebensbedarfs. Wer sich nicht zeitnah um die Realisierung seines Lebensbedarfs über die Geltendmachung von Unterhalt bemüht, erweckt den Eindruck, er sei auf diesen nicht angewiesen. Unabhängig von Verjährung und deren Hemmung kann der Unterhaltsberechtigte aus dem Gesichtspunkt der Verwirkung nach § 242 BGB seiner Ansprüche t...mehr

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FoVo 7+8/2018, Erhöhung des... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH folgt der großzügigen Linie des LG nicht Das Insolvenzgericht als Vollstreckungsgericht (§ 36 Abs. 4 InsO) kann dem Schuldner nach § 36 Abs. 1 S. 2 InsO, § 850f Abs. 1 Buchst. b ZPO auf Antrag von dem nach den Bestimmungen der §§ 850c, 850d und 850i ZPO pfändbaren Teil seines Arbeitseinkommens einen Teil belassen, wenn besondere Bedürfnisse des Schuldners aus persönlichen...mehr

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FoVo 7+8/2018, Das berechtigte Interesse an einer Grundbucheinsicht

Grundlage jeder Forderungsvollstreckung ist die Information. Neben der Vermögensauskunft nach § 802c und § 802d ZPO sowie den Drittauskünften nach § 802l ZPO können auch verschiedene Register Auskunft über Vermögen des Schuldners geben. Dazu gehört die Einsicht in das Grundbuch. Der Zugriff auf Grundvermögen, so zeigt die Praxis, ermöglicht in vielen Fällen eine Befriedigung...mehr

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FoVo 7+8/2018, Feststellung... / 1 I. Der Fall

Vorpfändungen und Pfändungen Der Beklagte betrieb und betreibt als Rechtsanwalt gegen den Schuldner Vollstreckungen wegen zu seinen Gunsten bzw. zugunsten von Mandanten titulierten Forderungen, die von dem Kläger nicht freiwillig und zeitnah erfüllt wurden. Im Rahmen der Vollstreckungen wurden Vorpfändungen an Banken und Drittschuldner des Schuldners ausgebracht und Pfändungs...mehr

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FoVo 7+8/2018, Ausweis der ... / 3 Der Praxistipp

Der Schuldner muss den Bruttobetrag erstatten Weist der GV die Umsatzsteuer aus dem Zustellungsauftrag nicht ausdrücklich aus, kommt für den Gläubiger ein entsprechender Vorsteuerabzug nicht in Betracht. Das bedeutet, dass dem Gläubiger auch in Höhe der tatsächlich entstandenen Umsatzsteuer ein Schaden entsteht, den der Schuldner nach § 788 ZPO zu ersetzen hat. Gläubiger trägt...mehr

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FoVo 7+8/2018, Klarstellend... / 1 I. Der Fall

Vollstreckung mit Antrag nach § 850c Abs. 4 ZPO Der Gläubiger betreibt die Zwangsvollstreckung aus einem Urteil des Amtsgerichts T. in Griechenland. Er hat den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) gegen die Schuldnerin bezüglich der Pfändung mehrerer Forderungen der Schuldnerin gegenüber Drittschuldnern beantragt, hierunter das Arbeitseinkommen der Schul...mehr

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AGS 7/2018, Münchener Prozessformularbuch Familienrecht

Herausgegeben von Prof. Dr. Peter Gottwald. 5. Aufl., 2017. Verlag C.H. Beck, München. XXXIV, 1.287 S., 159,00 EUR Das nunmehr in der fünften Auflage vorliegende Prozessformular für den Familienrechtler enthält alle in der Praxis gebräuchlichen und erforderlichen Muster zum Familienrecht. Das aus ausgewiesenen Spezialisten bestehende Autorenteam liefert zu allen praxisrelevan...mehr

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FoVo 7+8/2018, Bei mehreren... / 1 I. Der Fall

GBR und Gesellschafter als Gläubiger Die Gläubiger betreiben eine radiologische Gemeinschaftspraxis. Sie wenden sich gegen die vierfache Berechnung der Gebühren durch den Gerichtsvollzieher. Auf Grundlage eines Vollstreckungsbescheids wurde der GV nach Auftrag durch die Gläubiger zur Vollstreckung gegen die Schuldnerin tätig. Der Vollstreckungstitel enthielt keine Angaben zum...mehr

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zfs 7/2018, Luftreinhaltepl... / Leitsatz

1. Die Vollstreckung von Urteilen, die zum Erlass oder zur Fortschreibung von Luftreinhalteplänen verpflichten, richtet sich grds. nach § 172 VwGO. 2. Derartige Urteile sind nicht nur dann vollstreckbar, wenn sie zumindest in den Entscheidungsgründen eine oder mehrere Maßnahme(n) benennen, die dieser Plan zwingend zu enthalten hat. 3. Wurde ein Träger öffentlicher Gewalt durch...mehr

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FoVo 7+8/2018, Bei mehreren... / 2 II. Die Entscheidung

Erinnerung ist zulässig und begründet Die Erinnerung ist zulässig. Sie ist insbesondere gemäß § 766 Absatz 2 ZPO wegen Einwänden bezüglich der von dem Gerichtsvollzieher in Ansatz gebrachten Kosten statthaft. Die Erinnerung ist auch begründet. Der Kostenansatz des Gerichtsvollziehers ist unzutreffend. Die Kosten der Zwangsvollstreckung in vierfacher Weise sind zu Unrecht ange...mehr

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FF 7+8/2018, Die Europäischen Güterrechtsverordnungen

Dutta/Webe 2017, 186 Seiten, 45 EUR, C.H. Beck Verlag Das europäische Familienrecht entwickelt sich jedenfalls in den Staaten weiter, die sich zur Beteiligung an der sogenannten verstärkten Zusammenarbeit entschlossen haben. Es sind dies 17 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, und zwar Schweden, Belgien, Griechenland, Kroatien, Slowenien, Spanien, Frankreich, Portugal, Ita...mehr

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FoVo 7+8/2018, Verletzung d... / 1 I. Der Fall

Abtretung einer titulierten Forderung an ein Inkassounternehmen Der Schuldner wendet sich gegen die Abweisung einer Vollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO) gegen einen formell rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid vom 9.10.1995 (2 B 3158/95) durch Berufungsurteil des LG. Die Gläubigerin, ein Kreditinstitut, erwirkte gegen den Schuldner wegen Girokontoüberziehung einen Vollstrec...mehr

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AGS 7/2018, Gegenstandswert... / 2 Aus den Gründen

1. Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des LG – mit dem zugleich inzidenter der Antrag der Klägerin auf gesonderte Festsetzung des Gegenstandswertes entsprechend den unterschiedlichen Beteiligungen der einzelnen Streithelfer der Beklagten an dem Rechtsstreit zurückgewiesen wurde – ist zulässig (§ 33 Abs. 3 RVG), insbesondere ist der Beschwerdewert errei...mehr

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FoVo 7+8/2018, Nachbesserun... / 3 Der Praxistipp

Nachbesserung ohne gesetzliche Regelung Die Nachbesserung einer bereits abgegebenen Vermögensauskunft ist gesetzlich nicht besonders geregelt. Der Nachbesserungsanspruch ergibt sich vielmehr aus dem Zusammenspiel von § 802c ZPO und § 802d ZPO. Hinweis Gegenüber der erneuten Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802d ZPO ist die Nachbesserung günstiger, weil sie kostenfrei bleibt...mehr

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FoVo 7+8/2018, Feststellung... / 2 II. Die Entscheidung

Feststellungsklage ist unzulässig Die Klage ist bereits unzulässig. Zwar ist die sachliche Zuständigkeit des AG gegeben, weil das Gericht den Streitwert der Klage nicht höher als mit 5.000,– EUR bewertet. Die Feststellungsklage ist jedoch als solche unzulässig. Gemäß § 256 ZPO kann eine Feststellungsklage erhoben werden, um das Bestehen oder Nichtbestehen eines konkreten Rech...mehr