Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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zfs 10/2018, Einziehung des... / I. Vorläufige Zwangsmaßnahmen

Gemäß § 111b StPO kann eine vorläufige Beschlagnahme des Fahrzeugs zur Sicherung der Einziehung oder Unbrauchbarmachung erfolgen, oft in Kombination mit der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 111a StPO, §§ 69, 69a StGB. § 111b StPO erlaubt damit eine Beschlagnahme schon bei einfachem Tatverdacht dahingehend, dass der betroffene Gegenstand der Einziehung oder der...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Zahlungen des Stpfl. (§ 224 Abs. 1, 4 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 224 Abs. 1 Satz 2 AO ist Zahlung durch Übergabe von Zahlungsmitteln (Bargeld, Schecks) grundsätzlich nur innerhalb des Kassenraums der zuständigen Finanzkasse möglich; außerhalb des Kassenraums sind solche Zahlungen unwirksam (BFH v. 17.02.1954, II 171/52, BStBl III 1954, 131), es sei denn, die Zahlungsmittel werden einem Amtsträ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift stellt in Absatz 1 klar, dass Verwaltungsakte ohne Rücksicht auf ihre Bestandskraft grundsätzlich vollstreckbar sind. In den folgenden Absätzen weist die Vorschrift auf die Vollstreckungssperre nach § 79 Abs. 2 BVerfGG hin (§ 251 Abs. 2 Satz 1 AO) und regelt die Zulässigkeit der Vollstreckung im und nach Abschluss des Inso...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Zeitliche Grenze der Berichtigung

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Berichtigung nach § 129 AO kann jederzeit, d. h. auch im Einspruchs- oder Klageverfahren erfolgen (s. Rz. 2 und s. Rz. 25). Sie ist auch noch nach Eintritt der Bestandskraft möglich. Eine Einschränkung gilt allerdings bei der Berichtigung von Steuerbescheiden. Diese können nur bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist berichtigt werden. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Keine Beschlagnahme

Rz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Pfändung ist unzulässig, wenn die Früchte durch Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen in Beschlag genommen worden sind. Eine Beschlagnahme kann durch Anordnung der Zwangsversteigerung (§ 20 Abs. 1 ZVG) oder der Zwangsverwaltung (§ 146 Abs. 1 ZVG) erfolgen. Rz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Erfolgt eine Pfändung trotz Beschla...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Stundung ist eine Billigkeitsmaßnahme, die in das pflichtgemäße Ermessen der FA gestellt ist (§ 5 AO). Stundung bedeutet Hinausschieben der Fälligkeit des gesamten Steuerbetrags oder von Teilbeträgen (§ 220 AO). Sobald die Leistung gestundet ist, ist die Vollstreckung einzustellen oder zu beschränken (§ 257 Abs. 1 Nr. 4 AO). Säumnisz...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist eine spezielle und zugleich abschließende Berichtigungsvorschrift für unanfechtbare Aufteilungsbescheide. Sie ermöglicht keine Rücknahme des Aufteilungsantrags (s. § 269 AO Rz. 6). § 280 hat im Einspruchsverfahren gegen einen Aufteilungsbescheid keine Bedeutung und verbietet auch eine Verböserung (§ 367 Abs. 2 AO) gege...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 299 Zuschlag

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 817 ZPO. S. Abschn. 53 f. VollzA. Mit Wirkung zum 05.08.2009 wurde die Abs. 1 und 2 an die Möglichkeit der Internetversteigerung angepasst. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter Zuschlag ist die Annahme des Meistgebots zu verstehen. Er führt zu einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Tenor

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unerlässlicher und wohl wichtigster Bestandteil eines Urteils ist weiter die eindeutige Urteilsformel, auch Tenor genannt (§ 105 Abs. 2 Nr. 3 FGO), worunter der – der Vollstreckung zugängliche – Rechtsausspruch zu verstehen ist. Der Tenor ist grundsätzlich maßgebend für die Reichweite eines Urteils. Ergibt sich aus der Urteilsformel – er...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Aussetzung der Vollziehung (AdV) nach § 361 AO gewährt dem Steuerpflichtigen vorläufigen Rechtsschutz gegen die Vollziehung von angefochtenen Verwaltungsakten, also solchen, die noch nicht in materieller Bestandskraft erwachsen sind. Dabei steht § 361 AO neben § 69 FGO, die einander hinsichtlich der materiellen Voraussetzungen der Ad...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit dem Zweck, den Vollstreckungsschuldner zu schützen, erklärt § 319 AO spezielle Schutzvorschriften der ZPO und anderer gesetzlicher Bestimmungen für die Beitreibung von Steuerforderungen für anwendbar. Andererseits darf der Fiskus im nicht nach der ZPO über § 319 AO geschützten Bereich die Vollstreckung grundsätzlich wie ein Privatglä...mehr

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AGS 10/2018, Klage auf Zahl... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hat im vorliegenden Rechtsstreit von dem Beklagten Räumung von vermietetem Wohnraum, Bezahlung eines Hauptforderungsbetrags i.H.v. 1.028,40 EUR sowie Bezahlung einer Nutzungsentschädigung in monatlicher Höhe von 332,88 EUR, beginnend ab September 2017 und endend mit der vollständigen Räumung und Herausgabe der Mietwohnung begehrt. Aufgrund des zwischen den Partei...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Betretungsrecht

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Betretungsrecht steht den Amtsträgern (§ 7 AO), die mit der Einnahme eines Augenscheins betraut sind, den zu einem Augenschein zugezogenen Sachverständigen (§ 98 Abs. 2 AO) und allgemein dem mit der Erstattung eines Gutachtens gem. § 96 AO beauftragten Sachverständigen zu. Nur die genannten Personen sind nach § 99 Abs. 1 Satz 1 AO ber...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Pfändung ist die staatliche Beschlagnahme mit dem Ziel, den Gläubiger zu befriedigen. Die §§ 281 bis 284 AO beinhalten allgemeine Vorschriften für die Vollstreckung in des bewegliche Vermögen. Dazu gehören neben den Sachen (körperliche Gegenstände, § 90 BGB) auch Forderungen und andere Vermögensrechte. Demgegenüber gehören zum unbeweglic...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Schadensersatz

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Erweist sich der Arrest als von Anfang an ungerechtfertigt, haftet die Finanzbehörde für den Schaden, der dem Steuerpflichtigen durch die Vollziehung oder die Leistung von Sicherheit zur Abwendung der Vollziehung des Arrestes entstanden ist, und zwar – in entsprechender Anwendung von § 945 ZPO – ohne Rücksicht darauf, ob dem verantwortl...mehr

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Anhang 1: Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vom 14.12.1976, zuletzt geändert durch Zweites Bürokratieentlastungsgesetz vom 30.06.2017, BGBl. I S. 2143. Art 97Übergangsvorschriften § 1Begonnene Verfahren (1) Verfahren, die am 1. Januar 1977 anhängig sind, werden nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu Ende geführt, soweit in den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes bestimmt ist. (2)...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Pfändung beweglicher von Sachen, die im Gewahrsam des Vollstreckungsschuldners sind, nimmt der Vollziehungsbeamte in der Weise vor, dass er sie in Besitz nimmt (§ 286 Abs. 1 AO). Er hat hierüber unaufgefordert eine Quittung zu erteilen (Abschn. 21 VollzA). Gewahrsam ist rein tatsächliche Herrschaft über die Sache und nicht gleichbede...mehr

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FoVo 10/2018, Nachweis der ... / 3 Der Praxistipp

Unterschiedliche Rechtsmittel beachten Im Rahmen der Forderungspfändung ist zu beachten, dass unterschiedliche Rechtsmittel einschlägig sein können. Wird der PfÜB-Antrag abgelehnt oder – ausnahmsweise und entgegen § 834 ZPO – der Schuldner angehört und der PfÜB erst nach Anhörung erlassen, liegt eine Vollstreckungsentscheidung vor. Einschlägig ist dann die sofortige Beschwerd...mehr

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FoVo 10/2018, Antrag auf Fr... / 3 Der Praxistipp

Herausgabeanspruch ist kein Kindergeldanspruch Die Entscheidung klingt zunächst hart. Im ersten Moment wird jeder den Reflex haben, dass Kindergeld doch geschützt sein muss. Das vernachlässigt allerdings materiell-rechtlich, dass die Gutschrift auf einem Konto die Herkunftsquelle erledigt und nun ausschließlich ein Herausgabeanspruch gegen das Kreditinstitut besteht, §§ 675, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 292 Abwendung der Pfändung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt abschließend die Voraussetzungen, unter denen der Vollstreckungsschuldner die Pfändung abwenden kann. S. Abschn. 11 VollzA. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Liegt eine der in § 292 Abs. 1 und 2 AO genannten Voraussetzungen vor, muss der Vollziehungsbeamte die Vollstreckungsmaßnahme unterlassen (im Einzelnen Lema...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Herausgabeansprüche können schuldrechtlicher oder dinglicher Natur sein, schuldrechtlich z. B. Herausgabeansprüche nach Ablauf der Vertragslaufzeit oder Kündigung von Miet- und Pachtverträgen, dinglich z. B. der Herausgabeanspruch des Eigentümers gegen den Besitzer der Sache. Ansprüche auf Leistung von Sachen sind stets schuldrechtlich b...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Ahndung

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verfolgung leichtfertiger Steuerverkürzungen liegt im pflichtmäßigem Ermessen des FA (Opportunitätsprinzip, s. § 47 OWiG). Die Ahndung erfolgt durch Geldbuße, die im Mindestfall fünf Euro (s. § 17 OWiG) und im Höchstfall 50 000 Euro (s. § 378 Abs. 2 AO) beträgt. Das für Geldstrafen eingeführte System der Tagessätze (s. § 370 AO Rz. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit den in § 328 Abs. 1 AO aufgeführten Zwangsmitteln können nur solche Verwaltungsakte durchgesetzt werden, die auf Vornahme einer Handlung oder auf Duldung oder Unterlassung gerichtet sind. Demgegenüber können Verwaltungsakte, die auf eine Geldleistung gerichtet sind, nur in dem nach §§ 259 bis 327 AO zulässigen Verfahren erzwungen wer...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 320 Mehrfache Pfändung einer Forderung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt das Procedere der Vollstreckung, wenn eine Forderung mehrfach gepfändet worden ist. Sie findet keine Anwendung, wenn die Forderung sowohl gepfändet als auch abgetreten ist. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 320 AO regelt das Problem einer Mehrfachpfändung durch sinngemäße Anwendung der §§ 853 bis 856 ZPO bzw. §...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Vollstreckungsmaßnahmen (§ 231 Abs. 1 Nr. 3 AO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vollstreckungsmaßnahmen, d. h. Handlungen des FA, die der zwangsweisen Durchsetzung des Zahlungsanspruchs im Vollstreckungsverfahren dienen (§§ 249ff. AO), führen ebenfalls zur Unterbrechung der Verjährung. Zu nennen sind hier insbes. die Pfändung von beweglichen Gegenständen (§ 281 AO), Forderungspfändungen (§ 309 AO) und die Stellung v...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 276 Abs. 1 und 2 AO ist der aufzuteilende Steuerbetrag abhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung. Wird der Antrag vor Einleitung der Vollstreckung gestellt, d. h. vor Ausfertigung der Rückstandsanzeige (§ 276 Abs. 5 AO), so wird die Steuer aufgeteilt, die im Zeitpunkt des Eingangs des Aufteilungsantrages geschuldet ist. Geschulde...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift verweist hinsichtlich der Vollstreckung gegen Erben auf eine Reihe von Bestimmungen des BGB und der ZPO. Wegen der Einzelheiten s. Abschn. 29 bis 31 VollstrA. § 1958 BGB Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Erben Vor der Annahme der Erbschaft kann ein Anspruch, der sich gegen den Nachlass richtet, nicht gegen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung und Inhalt der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die Steuerfestsetzung durch Steuerbescheid. Im in den §§ 155ff. AO geregelten Steuerfestsetzungsverfahren wird über den Steueranspruch entschieden, indem durch Steuerbescheid ggfs. ausschließlich automationsgestützt (§ 155 Abs. 4 AO) die Steuern festgesetzt werden. Im Unterschied dazu werden im Feststellungsverfahre...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 154 Androhung eines Zwangsgeldes

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 154 FGO regelt die Zwangsvollstreckung gegen die als Beklagter (§ 63 FGO) unterlegene Finanzbehörde, und zwar durch Verhängung eines Zwangsgeldes zur Erzwingung bestimmter, nicht in Geldleistungen bestehender Verpflichtungen, die der Finanzbehörde in gerichtlichen Entscheidungen der bezeichneten Art auferlegt sind. Die Vollstreckung ge...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 73 Haftung bei Organschaft

Schrifttum Lüdicke, Die Haftung in der körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Organschaft, in FS für Herzig, München 2010, 259; Elicker/Hartrott, Angriffspunkte gegen die Haftung im Organkreis – Teil 1: Erwägungen auf Tatbestandsebene unter Berücksichtigung des Verfassungsrechts, BB 2011, 2775, Teil 2; Erwägungen auf Ermessensebene, BB 2011, 3093; Mayer, Asset Deal we...mehr

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zfs 10/2018, Nur ein Fahrve... / 2 Aus den Gründen

"… I. Die Betr. ist am (…) geboren. Sie wohnt in (…). Weitere Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen konnte das Gericht nicht treffen. Eine mögliche Existenzbedrohung durch ein Fahrverbot konnte nicht festgestellt werden. Das Fahreignungsregister enthält nach Angaben der Stadt Offenburg keine Eintragung." Gegen die Betr. wurde am 10.10.2017 ein Bußgeldbescheid durch...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 918 ZPO . Wie der dingliche Arrest dient auch der persönliche Sicherheitsarrest zur Sicherung der Vollstreckung in das Vermögen des Stpfl. Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der persönliche Arrest ist subsidiär. Kann die Sicherung durch Anordnung und Vollziehung eines dinglichen Arrestes erreicht w...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Form und Anwendung von Verfahrensvorschriften

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Haftungs- oder Duldungsbescheid ist schriftlich zu erteilen (§ 191 Abs. 1 Satz 3 AO). Aus den §§ 119 Abs. 1 und 121 AO ergibt sich, dass der Haftungsbescheid angeben muss, für welche und gegen wen gerichtete Ansprüche aus dem Schuldverhältnis gehaftet bzw. die Vollstreckung geduldet werden soll. Angegeben werden muss auch der Umfang...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 295 AO werden alle existenten Vollstreckungsbeschränkungen und -verbote durch Verweis auf spezielle Vorschriften der ZPO sowie auf alle anderen gesetzlichen Vorschriften innerhalb und außerhalb der ZPO übernommen (= Verbot der Kahlpfändung). Andere gesetzliche Vorschriften sind z. B. § 863 ZPO (Pfändungsbeschränkungen bei Erbscha...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Allgemeine Leistungsklage

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Unterschied zur Verpflichtungsklage ist die sonstige (allgemeine) Leistungsklage nicht auf den Erlass eines Verwaltungsakts gerichtet, sondern auf ein sonstiges Tun, Dulden oder Unterlassen (BFH v. 07.11.1990, II R 56/85, BStBl II 1991, 183). Auch eine auf ermessensfehlerfreie Bescheidung gerichtete Leistungsklage ist zulässig, wenn d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Wirkung der Niederschlagung

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Wirkung der Niederschlagung beschränkt sich auf die Entschließung, einstweilen den Anspruch nicht weiter zu verfolgen. Sie führt nicht zum Erlöschen des Steueranspruchs und hat nicht die Wirkung einer Stundung oder eines Erlasses. Durch sie wird folglich – anders als bei der Gewährung von Vollstreckungsaufschub gem. § 258 AO – kein s...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Unbilligkeit aus persönlichen Gründen

Tz. 35 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gefährdet die Einziehung der geschuldeten Beträge – dauerhaft – die wirtschaftliche oder persönliche Existenz des Stpfl. kommt ein Erlass aus persönlichen Gründen in Betracht (Erlassbedürftigkeit; zu den Anforderungen an die hinzukommende Erlasswürdigkeit des Stpfl. s. Rz. 40). Notwendige Voraussetzung ist, dass die wirtschaftliche Notl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Folgen der Eröffnung für die Geltendmachung von Steueransprüchen

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind Vollstreckungsmaßnahmen eines einzelnen Gläubigers gegen den Schuldner nicht mehr zulässig. Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen sind während der Dauer des Insolvenzverfahrens weder in die Insolvenzmasse noch in das sonstige Vermögen des Schuldners zulässig ( § 89 InsO). Tz. 13 Stand: 22. Au...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Antragserfordernis

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 361 AO setzt keinen Antrag voraus. Die Finanzbehörde entscheidet von Amts wegen darüber, ob Aussetzung der Vollziehung zu gewähren ist. Dies hat insbes. immer dann zu geschehen, wenn der Einspruch offensichtlich begründet ist oder aber die Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer entscheidungserheblichen Norm durch das BVerfG zu e...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Begriff der Haftung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der gem. § 37 Abs. 1 AO zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis rechnende Haftungsanspruch richtet sich gegen andere als diejenigen, die an dem entsprechenden Steuerschuldverhältnis als Steuerschuldner beteiligt sind (s. § 37 AO Rz. 4). Haften in diesem Sinne bedeutet das Einstehen müssen für eine fremde Schuld. Daraus folgt, da...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / H. Sicherheitsleistung

Tz. 55 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde kann die Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen (§ 361 Abs. 2 Satz 5 AO). Die Anordnung der Sicherheitsleistung steht im Ermessen der Behörde ("kann"); aber auch sie setzt voraus, dass die Voraussetzungen für die Gewährung einer AdV vorliegen, also entweder ernstliche Zw...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Inhalt der Auskunft (Abs. 2)

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht § 802c Abs. 2 ZPO. Die Angaben müssen so beschaffen sein, dass sich der Gläubiger anhand des Vermögensverzeichnisses einen vollständigen Überblick über das vorhandene Vermögen und über bestehende Einkunftsquellen verschaffen kann (BFH v. 26.07.2005, VII R 57/04, BStBl II 2005, 814). Der Schuldner hat in dem Ver...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtsschutz

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen Mängel der Pfändungsverfügung können sowohl der Vollstreckungsschuldner als auch der Drittschuldner Einspruch und nachfolgend Anfechtungsklage erheben (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 40 FGO; BFH v. 03.09.1997, VII B 67/97, BFH/NV 1998, 421). So kann der Drittschuldner z. B. geltend machen, die Pfändung sei unwirksam, die gepfändete Ford...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Die Steuerschuld: Wesen und Gegenstand

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich mit der Entstehung der in § 37 Abs. 1 AO aufgeführten Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis. Diese gehen durchweg auf eine Geldleistung, in erster Linie des Fiskus. Aber auch der Steuerpflichtige und andere Personen, denen aus Zahlungen ohne rechtlichen Grund oder aus systematischen oder wirtschaftspolitisc...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Pflicht zur Auskunftserteilung (Abs. 1, 4)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Vollstreckungsschuldner ist verpflichtet, auf Verlangen der Vollstreckungsbehörde für die Vollstreckung einer Forderung Auskunft über sein Vermögen zu erteilen, wenn er die Forderung nicht binnen zwei Wochen begleicht, nachdem ihn die Vollstreckungsbehörde unter Hinweis auf die Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft zur Zahlu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 149 Festsetzung der zu erstattenden Aufwendung

Schrifttum Gruber, Die Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs der Partei im Steuerprozeß, StB 1999, 186. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 149 FGO regelt das Verfahren betreffend die Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beteiligten, der ganz oder teilweise obsiegt hat, das sog. Kostenfestsetzungsbeschlussverfahren. Ein Antrag des Beklagten kommt dabei wegen § 1...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Steueranmeldung

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 168 Satz 1 AO steht eine Steueranmeldung – ggf. nach Zustimmung der Finanzbehörde (§ 168 Satz 2 AO) – einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich, eine Steuerfestsetzung durch besonderen Steuerbescheid entfällt (s. § 168 AO Rz. 2). Voraussetzung ist, dass sie wirksam ist, d. h. u. a., dass sie eigenhändig unter...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die internationale Wirtschafts- und Kapitalverflechtung bringt die Notwendigkeit mit sich, die steuerlich relevanten Beziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten auch über die Grenzen hinaus feststellen und überprüfen zu können. In zunehmendem Maße sind die Staaten gezwungen, gegenseitig zur Abwehr von Manipulationen, die unter Ausnut...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 269 Abs. 1 AO ist dasjenige FA für die Entgegennahme des Antrags zuständig, das im Zeitpunkt der Antragstellung nach §§ 17ff. AO, insbes. § 19 AO, für die Besteuerung nach dem Einkommen oder Vermögen zuständig ist, nicht also die Vollstreckungsbehörde. Der Antrag kann nur schriftlich oder elektronisch gestellt oder zur Niederschr...mehr