Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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Jansen, SGG § 198 Vollstrec... / 2.5 Rechtsschutzmöglichkeiten der ZPO

Rz. 23 Soweit eine Vollstreckung nach den Vorschriften der ZPO stattfindet, sind auch die dort gegebenen Rechtsschutzmöglichkeiten maßgeblich. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Klauselerteilungsklage (§ 731 ZPO), die Erinnerung gegen die Klauselerteilung bzw. die Klage gegen die Vollstreckungsklausel (§§ 732 ZPO, 768 ZPO), die Erinnerung gegen die Art und Weise der...mehr

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Jansen, SGG § 198 Vollstrec... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 § 198 Abs. 1 verweist auf die Vollstreckungsregeln des Achten Buches der Zivilprozessordnung (§§ 704 bis 915 ZPO), soweit sich nicht aus dem SGG etwas anderes ergibt. 2.1 Vollstreckungsvoraussetzungen Rz. 3 Grundsätzlich sind damit vier Vollstreckungsvoraussetzungen in Bezug genommen, nämlich der Vollstreckungsantrag, der gerichtliche Titel mit vollstreckungsfähigem Inha...mehr

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FF 6/2015, FF 6/2015 / Vollstreckung

Der im Sitzungsprotokoll enthaltene Hinweis, dass die Beteiligten nach § 89 FamFG belehrt worden sind, genügt nicht den Anforderungen, die an eine Belehrung nach § 89 Abs. 2 FamFG zu stellen sind (OLG Brandenburg, Beschl. v. 29.7.2014 – 13 WF 259/13, FamRZ 2015, 693). Eine gerichtliche Umgangsregelung, durch die der Umgang positiv geregelt wird, enthält stets das konkludente ...mehr

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FoVo 6/2015, Zwangsvollstreckung: Ablehnung der Vollstreckung aus einem Prozessvergleich durch den Gerichtsvollzieher

Leitsatz Wird im Rahmen eines gerichtlich protokollierten Vergleichs die Zahlung einer Geldsumme Zug-um-Zug gegen Herausgabe eines Pkws vereinbart, so kann der Gerichtsvollzieher die Durchführung des Vollstreckungsauftrags nicht mit der Begründung verweigern, dass auch der Kfz-Brief anlässlich der Zug-um-Zug-Vollstreckung übergeben werden müsse, dies jedoch nicht tituliert se...mehr

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FoVo 6/2015, Zwangsvollstre... / 1 I. Der Fall

Vergleichsvereinbarung Zug-um-Zug Der Antragsteller begehrt die Vollstreckung aus einem nach § 278 Abs. 6 ZPO zwischen den Parteien protokollierten Vergleich. Die zuständige Gerichtsvollzieherin (GV) hat die Vollstreckung nicht durchgeführt, mit dem Hinweis, dass eine Vollstreckung aus dem zugrundeliegenden protokollierten Vergleich, insbesondere Zug-um-Zug gegen Rückgabe ein...mehr

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FoVo 6/2015, Wenn die Bank ... / 2 II. Die Entscheidung

§ 775 Nr. 4 ZPO greift Das Ruhen des Verfahrens ist anzuordnen. Die Ratenzahlungsvereinbarung zur Begleichung der Schulden, für die die Vollstreckung betrieben wird, ist unstrittig. Ebenfalls wird die Vereinbarung durch den Schuldner eingehalten, so dass von deren derzeitigem Bestehen auszugehen ist. Die Gläubigerin hat dem Schuldner eine Stundung gewährt, die die einstweilig...mehr

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FoVo 6/2015, Zwangsvollstre... / 2 II. Die Entscheidung

Auszugehen ist allein vom Wortlaut des Titels Die zulässige Erinnerung ist begründet. Allein maßgeblich ist der klare Inhalt des nach § 278 Abs. 6 ZPO gerichtlich protokollierten Vergleichs. Inhalt des Vergleichs ist nach dem klaren Wortlaut (u.a.) die Zahlung einer Geldsumme Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Pkw. Wegen des Grundsatzes der Titelklarheit ist die Vollstreckung vorl...mehr

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FoVo 6/2015, Wenn die Bank ... / 1 I. Der Fall

Ziel: Kontopfändung ruhend stellen Der Schuldner beantragte die Ruhendstellung der Vollstreckung aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss unter dem Hinweis, dass er eine Ratenzahlungsvereinbarung über einen monatlichen Betrag in Höhe von 30 EUR abgeschlossen habe. Er reichte hierzu Schreiben der Gläubigerin sowie die Nachweise der Zahlungen der Raten für die letzten drei ...mehr

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FoVo 6/2015, Zwangsvollstre... / Leitsatz

Wird im Rahmen eines gerichtlich protokollierten Vergleichs die Zahlung einer Geldsumme Zug-um-Zug gegen Herausgabe eines Pkws vereinbart, so kann der Gerichtsvollzieher die Durchführung des Vollstreckungsauftrags nicht mit der Begründung verweigern, dass auch der Kfz-Brief anlässlich der Zug-um-Zug-Vollstreckung übergeben werden müsse, dies jedoch nicht tituliert sei. AG Sch...mehr

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FoVo 6/2015, Direkte Heraus... / 3 Der Praxistipp

Gläubiger sollte anders verfahren Die Entscheidung begünstigt den Gläubiger, überzeugt dabei aber nicht, so dass dem Gläubiger dem Grundsatz des sichersten Weges folgend eine andere Verfahrensweise nahezulegen ist. Hängt die Vollstreckung von einer Zug um Zug zu bewirkenden Leistung des Gläubigers an den Schuldner ab, so darf der Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung nac...mehr

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zerb 5/2015, Testamente und... / d) Aufgaben und Befugnisse

Der Testamentsvollstrecker hat für den jeweiligen Bedachten die Aufgabe, für die Abwicklung des Nachlasses zu sorgen, insbesondere die angeordneten Vermächtnisse zu erfüllen. Die Abwicklungsvollstreckung ist die übliche Aufgabe eines Testamentsvollstreckers. Er ist zudem Dauertestamentsvollstrecker bis zur Volljährigkeit/Vollendung des 25. Lebensjahres des jeweiligen Bedachte...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / IV. § 850d ZPO

In einer für die amtliche Sammlung bestimmten Entscheidung befasst sich der BGH[65] mit der Zwangsvollstreckung wegen Unterhalts durch die Unterhaltsvorschusskasse. Diese kann wegen gemäß § 7 Abs. 1 UVG auf sie übergegangener Unterhaltsforderungen Ansprüche des Schuldners gegen Dritte im Rahmen des § 850d Abs. 1 S. 1 ZPO als privilegierter Gläubiger ohne die sich aus § 850c ...mehr

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AGS 6/2015, Abtretung des K... / 2 Aus den Gründen

In der Sache erweist sich die sofortige Beschwerde der Verteidigerin als unbegründet. Die Strafvollstreckungskammer hat im Ergebnis zu Recht ihren Antrag auf Festsetzung der notwendigen Auslagen ihres Mandanten im eigenen Namen zurückgewiesen. a) Bei der vorliegenden Fallkonstellation, in der die Beschwerdeführerin zunächst als Wahlverteidigerin des Verurteilten tätig war, die...mehr

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FoVo 6/2015, Direkte Heraus... / 2 II. Die Entscheidung

Gesamtschuld: Gläubiger wählt aus! Es ist richtig, dass der Gläubiger gegen jeden der drei Schuldner vorgehen kann. Einer von ihnen kann den Gläubiger aber nicht darauf verweisen, er solle gegen einen anderen vorgehen. Das ist allein die Entscheidung des Gläubigers, der z.B. auch die Erfolgsaussichten einer Vollstreckung berücksichtigen kann. Widerklageanspruch nicht Vollstrec...mehr

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FF 5/2015 / Vollstreckung

Ein Unterhaltstitel, der durch den Träger der Unterhaltsvorschusskasse erstritten wurde, kann mit Ende der Leistungen nach dem UVG auf das Kind gemäß § 727 ZPO analog umgeschrieben werden (red. LS; mitget. vom 16. ZS des OLG Karlsruhe; der BGH hat mit Beschl. v. 27.8.2014 – XII ZB 62/14 – den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bis zur Entscheidung über die Rechtsbeschwerd...mehr

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FoVo 5/2015, Nähere Angaben über die Vollstreckung gegen den Schuldner erhalten

Unbefriedigendes GV-Protokoll Wird der Gerichtsvollzieher mit der gütlichen Erledigung und der Sachpfändung beauftragt, erhält der Gläubiger nicht selten nur die kurze Mitteilung, dass die Vollstreckung erfolglos verlaufen sei. Das lässt ihn mit der Frage allein, wie sinnvollerweise die Forderungsbeitreibung fortgesetzt werden sollte oder welche Wartefrist möglichst eingehalt...mehr

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AGS 5/2015, Kosten eines Ra... / 3 Anmerkung

Der Entscheidung ist nicht zuzustimmen, da die Voraussetzungen hinsichtlich der Kosten einer Ratenzahlungsvereinbarung nicht vorliegen. Das Gericht hat nicht zwischen Entstehung und letztlich Erstattungsfähigkeit der Gebühren unterschieden. I. Entstehen von Kosten einer Ratenzahlungsvereinbarung Zu Unrecht geht das AG Hamburg-St. Georg davon aus, dass vorliegend eine Einigungs...mehr

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AGS 5/2015, Kostenfestsetzu... / 2 Aus den Gründen

Soweit die Beklagte geltend macht, die Klägerin zu 1) sei nicht mehr existent und insoweit nicht aktivlegitimiert, ist dies als materiell-rechtlicher Einwand im Kostenfestsetzungsverfahren unerheblich. Die Beklagte ist insoweit auf die Vollstreckungsgegenklage zu verweisen, wenn die Vollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss betrieben wird. Der Hinweis darf allerdings...mehr

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FoVo 5/2015, Kein Vorschuss... / 3 Der Praxistipp

GVGA gibt die Antwort Die Entscheidung des LG Verden steht im Einklang mit der vom Gerichtsvollzieher im konkreten Fall nicht beachteten Gerichtsvollziehergeschäftsanweisung (GVGA). Das LG stellt dabei zunächst nur auf das allgemeine Weisungsrecht des Gläubigers nach §§ 31 Abs. 2, 58 Abs. 2 GVGA ab. Weisungen des Gläubigers hat der Gerichtsvollzieher danach insoweit zu berück...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaft von Wohnungseigentümern: Entstehung

Leitsatz Ist in einem Vollstreckungstitel (hier: Vollstreckungsbescheid) eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern als Gläubigerin ausgewiesen, existiert diese aber nicht und besteht stattdessen an dem im Vollstreckungstitel bezeichneten Grundstück Bruchteilseigentum (§§ 741 ff., §§ 1008 ff. BGB), kommt die Eintragung einer Zwangshypothek am Bruchteil des ausgewiesenen "Haus...mehr

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FF 4/2015, FF 4/2015 / Vollstreckung

a) Die Vorschrift des § 850d Abs. 1 ZPO ist auch auf die Vollstreckung der gemäß § 7 Abs. 1 UVG auf die Unterhaltsvorschusskasse übergegangenen Unterhaltsansprüche ohne die sich aus § 850c ZPO ergebenden Einschränkungen anzuwenden. b) Die Vorschrift des § 7 Abs. 3 S. 2 UVG, die den Vorrang des unmittelbar Unterhaltsberechtigten regelt, greift auch im Verhältnis zu § 850d Abs...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / IV. Vollstreckung aus deutschen Unterhaltstiteln im EU-Ausland

1. Ausstellung von Bescheinigungen nach § 71 AUG a) Verfahrensrechtliches Soll ein deutscher Unterhaltstitel in einem anderen EU-Mitgliedsstaat vollstreckt werden, so hat der Gläubiger auch ein Formblatt nach Art. 20 Abs. 1, 48 Abs. 3 EU-UnterhaltsVO vorzulegen. Ebenso ist für den Antrag auf Vollstreckbarerklärung, also dann, wenn noch ausnahmsweise eine Exequatur vorzunehmen ...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / 1. Ablehnung, Aussetzung oder Beschränkung der Vollstreckung

a) Verfahrensrechtliches Die Vollstreckung aus dem ausländischen Titel wird auf Antrag des Schuldners abgelehnt, ausgesetzt oder beschränkt, wenn die Voraussetzungen der Art. 22, 23 EU-BagatellVO vorliegen. § 1109 ZPO verweist für das Verfahren auf die Regelungen des § 1084 ZPO. Sachlich zuständig ist daher das AG als Vollstreckungsgericht, für die örtliche Zuständigkeit gelt...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / III. Vollstreckung ausländischer Titel nach der EU-UnterhaltsVO mit Exequatur

1. Verfahren nach der Unterhaltsverordnung mit Exequatur a) Verfahrensrechtliches Bedarf ein EU-Unterhaltstitel nach der EU-UnterhaltsVO einer Exequatur, ist der Titel auf Antrag mit der Vollstreckungsklausel zu versehen und damit für die Zwangsvollstreckung zugelassen. Der Antrag kann schriftlich gestellt oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden (§ 36 Abs. 2 AUG)....mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / II. Vollstreckung ausländischer Titel nach der EU-UnterhaltsVO ohne Exequatur

1. Abschaffung des Exequaturverfahrens Handelt es sich um einen EU-Mitgliedsstaat, für dessen Titel es nach Art. 17, 48 EU-UnterhaltsVO keiner Exequatur bedarf, findet die Vollstreckung in Deutschland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf (§ 30 Abs. 1 AUG). Nach Art. 20 Abs. 1 EU-UnterhaltsVO hat der Gläubiger bei der Vollstreckung jedoch insbesondere eine Au...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / 2. Antrag auf Verweigerung oder Aussetzung der Vollstreckung

a) Verfahrensrechtliches Der Schuldner kann jedoch nach Art. 21 Abs. 2, 3 EU-UnterhaltsVO einen Antrag auf Verweigerung, Beschränkung oder Aussetzung der Vollstreckung stellen. Sachlich Zuständig ist das AG als Vollstreckungsgericht, für die örtlichen Zuständigkeit gilt § 764 Abs. 2 ZPO (§ 31 Abs. 1 AUG). Die Entscheidung ergeht durch Beschluss, welcher der sofortigen Beschwe...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die Anerkennung und die Erteilung von Bescheinigungen für die Vollstreckung von Titeln nach europarechtlichen Vorschriften – Teil 2

C. Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen I. Anwendungsbereich Für Forderungen, die 2.000,00 EUR nicht überschreiten, kann das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen nach der Verordnung (EU) Nr. 861/2007 (EU-BagatellVO) beschritten werden. Das Verfahren steht als Alternative zu den nationalen Verfahren zur Verfügung, so dass es dem Gläubiger überlassen...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO § 88 Vollstreckung vor Verfahrenseröffnung

Gesetzestext (1) Hat ein Insolvenzgläubiger im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag durch Zwangsvollstreckung eine Sicherung an dem zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögen des Schuldners erlangt, so wird diese Sicherung mit der Eröffnung des Verfahrens unwirksam. (2) Die in Absatz 1 genannte Frist beträgt drei Monate, wenn ...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / IV. Ablehnung, Aussetzung oder Beschränkung der Vollstreckung

1. Verfahrensrechtliches Aus einem Europäischen Zahlungsbefehl, der in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erlassen wurde, findet in Deutschland die Zwangsvollstreckung statt, ohne dass er einer Vollstreckungsklausel bedarf (§ 1093 ZPO). Die Vollstreckung aus dem ausländischen Titel wird jedoch auf Antrag des Schuldners abgelehnt, ausgesetzt oder beschränkt, wenn die Voraussetzun...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / E. Anerkennung und Vollstreckung nach der EU-Unterhaltsverordnung

I. Anwendungsbereich Die Verordnung (EG) Nr. 4/2009 (EU-UnterhaltsVO)[13] findet Anwendung, wenn es sich um einen Titel wegen Unterhalt handelt, der auf einem Familien-, Verwandtschafts-, eherechtlichen Verhältnis oder auf Schwägerschaft beruht (Art. 1 Abs. 1 EU-UnterhaltsVO). Sie erfasst neben gerichtlichen Beschlüssen in Familienstreitsachen auch gerichtliche Vergleiche und...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / V. Vollstreckung aus ausländischen Titeln nach der EU-BagatellVO im Inland

1. Ablehnung, Aussetzung oder Beschränkung der Vollstreckung a) Verfahrensrechtliches Die Vollstreckung aus dem ausländischen Titel wird auf Antrag des Schuldners abgelehnt, ausgesetzt oder beschränkt, wenn die Voraussetzungen der Art. 22, 23 EU-BagatellVO vorliegen. § 1109 ZPO verweist für das Verfahren auf die Regelungen des § 1084 ZPO. Sachlich zuständig ist daher das AG al...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Voraussetzungen der Rückschlagsperre

2.1 Betroffene Gläubiger Rn 3 Unter die Vorschrift fallen nur Sicherheiten, die von einem Insolvenzgläubiger – gleichgültig, ob schlichter oder nachrangiger Insolvenzgläubiger (§§ 38, 39) und ob am Insolvenzverfahren teilnehmend oder ihm fernbleibend[15] – erlangt worden sind. Absonderungsberechtigte Gläubiger werden von der Vorschrift betroffen, wenn sie in dem fraglichen Ze...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) Hat ein Insolvenzgläubiger im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag durch Zwangsvollstreckung eine Sicherung an dem zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögen des Schuldners erlangt, so wird diese Sicherung mit der Eröffnung des Verfahrens unwirksam. (2) Die in Absatz 1 genannte Frist beträgt drei Monate, wenn ein Verbrauc...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Aufsatzliteratur

Rn 16 Alff/Hintzen, Die wiederauferstandene Zwangshypothek, ZInsO 2006, 481; Fink, Die Behandlung von Kontopfändungen nach der Insolvenzordnung, ZInsO 2000, 353; Gerhardt, Verfügungsbeschränkungen in der Eröffnungsphase und nach Verfahrenseröffnung, in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 2. Aufl. 2000, S. 193 ff.; v. Gleichenstein, Die Rückgewinnungshilfe gem. §§ 111b ff. ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Betroffene Gläubiger

Rn 3 Unter die Vorschrift fallen nur Sicherheiten, die von einem Insolvenzgläubiger – gleichgültig, ob schlichter oder nachrangiger Insolvenzgläubiger (§§ 38, 39) und ob am Insolvenzverfahren teilnehmend oder ihm fernbleibend[15] – erlangt worden sind. Absonderungsberechtigte Gläubiger werden von der Vorschrift betroffen, wenn sie in dem fraglichen Zeitraum entweder das Abso...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Rechtsfolgen

Rn 13 Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt die Unwirksamkeit der nach den oben dargestellten Voraussetzungen entstandenen Zwangssicherungen ipso iure ein.[48] Abzustellen ist auf den im Eröffnungsbeschluss gemäß § 27 Abs. 2 Nr. 3 angegebenen oder nach § 27 Abs. 3 unwiderleglich vermuteten Zeitpunkt. Mit Wirkung ab diesem Zeitpunkt, also sofort und nicht erst ab Zustel...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3 Sicherung am zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögen

Rn 7 Des Weiteren muss die Sicherung an Vermögensgegenständen des Schuldners erlangt sein, die zur Insolvenzmasse gehören. Welches Vermögen dem Insolvenzbeschlag unterliegt, ergibt sich aus den §§ 35-37. Unberührt von den Wirkungen des § 88 bleiben deshalb Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das insolvenzfreie Vermögen des Schuldners. Als das wohl häufigste Beispiel wird bereit...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4 Monats- bzw. Dreimonatsfrist

Rn 8 Anders als nach früher geltendem § 7 Abs. 3 Satz 1 GesO werden von § 88 Abs. 1 nur Sicherungen erfasst, die im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und danach bis zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung erlangt wurden[27]. Ohne dass in § 88 darauf hingewiesen wird, enthält § 139 Regeln für die Berechnung dieser Frist. Sie beginnt nach § 139 A...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Betroffene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Rn 5 Die betreffende Sicherung muss der Insolvenzgläubiger durch Zwangsvollstreckung erlangt haben. Wie auch schon bei der ähnlichen Regelung in der Vergleichsordnung werden dadurch freiwillige Leistungen bzw. Sicherstellungen des Schuldners, ggf. zur Abwendung der Zwangsvollstreckung, nicht erfasst.[19] Unter Zwangsvollstreckung i. S. d. Vorschrift ist jede Maßnahme zu vers...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines. Kritik – berechtigt oder unberechtigt?

Rn 1 Die im früheren Konkursrecht unbekannte Regelung des § 88 wurde in Anlehnung an die entsprechenden Vorschriften in den §§ 28, 87, 104 VerglO in die Insolvenzordnung aufgenommen,[1] reicht aber nicht so weit wie die vergleichbare frühere Regelung in § 7 Abs. 3 Satz 1 GesO. Sie erfasst die typischen inkongruenten Sicherheiten, die nach § 131 Abs. 1 Nr. 1 ohnehin anfechtba...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / 1. Abschaffung des Exequaturverfahrens

Handelt es sich um einen EU-Mitgliedsstaat, für dessen Titel es nach Art. 17, 48 EU-UnterhaltsVO keiner Exequatur bedarf, findet die Vollstreckung in Deutschland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf (§ 30 Abs. 1 AUG). Nach Art. 20 Abs. 1 EU-UnterhaltsVO hat der Gläubiger bei der Vollstreckung jedoch insbesondere eine Ausfertigung der Entscheidung und einen ...mehr

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FoVo 4/2015, Vollstreckungs... / 1 I. Der Fall

Das AG hat den Antragsgegner zur Zahlung monatlichen Trennungsunterhalts in Höhe von 1.241 EUR ab 1.6.2014 und von rückständigem Trennungsunterhalt in Höhe von 3.875 EUR nebst Zinsen an die mittellose Antragstellerin verpflichtet. Zugleich hat es gem. § 116 Abs. 3 FamFG auch die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung angeordnet. Erst nach Verkündung der Entscheidung hat der ...mehr

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FoVo 4/2015, Nebenkosten un... / 2 II. Die Entscheidung

BGH folgt dem Landgericht Der Antrag auf Feststellung der Erledigung des Verfahrens nach einseitiger Erledigungserklärung der Gläubiger ist begründet, weil die sofortige Beschwerde begründet gewesen wäre. Der Antrag der Gläubiger auf Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses durfte nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, dass die Schuldner die zur Abwendung de...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / a) Verfahrensrechtliches

Hat das deutsche Vollstreckungsorgan die Vollstreckung aus dem ausländischen Titel mangels hinreichender Bestimmtheit abgelehnt, kann der Gläubiger die Bestimmung des vollstreckungsfähigen Inhalts beantragen (§ 34 Abs. 1 AUG). Der Antrag kann zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden (§ 34 Abs. 2 S. 1 AUG), so dass es entgegen § 114 Abs. 1 FamFG keiner anwaltlichen Ver...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / a) Verfahrensrechtliches

Der Schuldner kann jedoch nach Art. 21 Abs. 2, 3 EU-UnterhaltsVO einen Antrag auf Verweigerung, Beschränkung oder Aussetzung der Vollstreckung stellen. Sachlich Zuständig ist das AG als Vollstreckungsgericht, für die örtlichen Zuständigkeit gilt § 764 Abs. 2 ZPO (§ 31 Abs. 1 AUG). Die Entscheidung ergeht durch Beschluss, welcher der sofortigen Beschwerde nach § 793 ZPO unter...mehr

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FoVo 4/2015, Vollstreckungs... / 2 II. Die Entscheidung

Wer zu spät kommt, der bestraft sich selbst Nach ständiger Rechtsprechung des BGH kommt die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus der angefochtenen Entscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren "nicht in Betracht", wenn in der Vorinstanz kein Antrag auf Vollstreckungsschutz gestellt worden ist; dies gilt auch seit Einführung des FamFG unter fortwährender Heranziehu...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / 1. Verfahren nach der Unterhaltsverordnung mit Exequatur

a) Verfahrensrechtliches Bedarf ein EU-Unterhaltstitel nach der EU-UnterhaltsVO einer Exequatur, ist der Titel auf Antrag mit der Vollstreckungsklausel zu versehen und damit für die Zwangsvollstreckung zugelassen. Der Antrag kann schriftlich gestellt oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden (§ 36 Abs. 2 AUG). Es bedarf deshalb keiner anwaltlichen Vertretung. Die E...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / 4. Bezifferung dynamisierter Unterhaltstitel

a) Verfahrensrechtliches Ist im Ausland ein dynamisierter Unterhaltstitel zu vollstrecken, gilt wegen § 72 AUG die Regelung des § 245 FamFG. Der Unterhalt ist daher auf Antrag auf dem Titel zu beziffern. Zuständig sind die Gerichte, Behörden oder Notare, denen die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Titels obliegt. Bei den Gerichten ist der Rechtspfleger zuständi...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / c) Anwaltskosten

Das Verfahren nach § 31 AUG gilt gem. § 18 Abs. 1 Nr. 6 AUG als besondere Angelegenheit. Es entsteht eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV und gegebenenfalls eine Terminsgebühr nach Nr. 3310 VV.[17]mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / a) Verfahrensrechtliches

Soll ein deutscher Unterhaltstitel in einem anderen EU-Mitgliedsstaat vollstreckt werden, so hat der Gläubiger auch ein Formblatt nach Art. 20 Abs. 1, 48 Abs. 3 EU-UnterhaltsVO vorzulegen. Ebenso ist für den Antrag auf Vollstreckbarerklärung, also dann, wenn noch ausnahmsweise eine Exequatur vorzunehmen ist, ein Formblatt nach Art. 40 Abs. 2 EU-UnterhaltsVO vorzulegen. Zustän...mehr