Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 18. Drittschuldner

a) Tätigkeit gegenüber Drittschuldnern aa) Gläubiger-Vertreter Rz. 151 Die bloße Aufforderung oder Anmahnung einer noch fehlenden Drittschuldnerauskunft (§ 840 ZPO) löst für den bereits in der Zwangsvollstreckung tätigen Anwalt des Gläubigers keine neue Gebühr VV 3309 aus. Die Tätigkeit wird mit der bereits im Rahmen des Erlasses des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ents...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Verteilungsverfahren (Nr. 1, 4. Hs.)

a) Zu vollstreckende Forderung Rz. 56 Im Verteilungsverfahren gemäß §§ 858 Abs. 5, 872 bis 877 und 882 ZPO richtet sich der Gegenstandswert grundsätzlich nach dem Betrag der zu vollstreckenden Forderung einschließlich der Nebenforderungen. Dazu zählen u.a. Zinsen bis zum Tage des endgültigen Verteilungsplans, Kosten des der Vollstreckung vorausgegangenen Prozesses und frühere...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Unterlassungsansprüche

Rz. 250 Eine Ausnahme wird gemacht bei Unterlassungsansprüchen, wenn die Zuwiderhandlung nur von allen Schuldnern gemeinsam und zugleich begangen werden kann, somit auch nur alle zusammen die Unterlassung schulden.[248]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Androhung von Ordnungsmitteln

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Gegenstandswert

Rz. 295 Zum Gegenstandswert, wenn der Gläubiger-Vertreter vor dem Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft das Schuldnerverzeichnis eingesehen hat, vgl. § 25 Rdn 77.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 27. Erinnerung gemäß § 766 ZPO (§ 19 Abs. 2 Nr. 2)

a) Angelegenheit bei der Erinnerung gemäß § 766 ZPO aa) Maßnahmen und Entscheidungen Rz. 178 Die Vollstreckungserinnerung gemäß § 766 ZPO kommt nur in Betracht gegen Vollstreckungsmaßnahmen des Gerichtsvollziehers sowie solche des Rechtspflegers. Während Vollstreckungshandlungen des Gerichtsvollziehers stets Vollstreckungsmaßnahmen sind, muss bei Vollstreckungshandlungen des R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Nachträgliche Feststellung einer erfolglosen Pfändung

aa) Genereller oder beschränkter Vollstreckungsauftrag Rz. 38 Wenn sich erst im Nachhinein herausstellt, dass der gepfändete Gegenstand einen geringeren Wert hat als ursprünglich angenommen, er wirtschaftlich wertlos oder unpfändbar ist, ist für die Ermittlung des Gegenstandswerts zunächst festzustellen, welchen Vollstreckungsauftrag der Rechtsanwalt erhalten hat. Der Wert de...mehr

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FoVo 06/2021, Pflichten des... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH folgt den Vorinstanzen Zu Recht hat das LG angenommen, dass die besonderen Voraussetzungen für den Beginn der Zwangsvollstreckung nach § 756 ZPO trotz des wörtlichen Angebots der Gerichtsvollzieherin nicht vorlagen. Gläubiger muss Voraussetzungen prüfen! Hängt die Vollstreckung von einer Zug um Zug zu bewirkenden Leistung des Gläubigers an den Schuldner ab, so darf der GV d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 38. Gegenstandswert

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 81. Verfahrensgebühr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 40. Gerichtsvollzieherbestimmung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Drittschuldner-Vertreter

Rz. 153 Keine nach VV 3309 zu vergütenden Tätigkeiten in der Zwangsvollstreckung stellen Tätigkeiten für Drittschuldner nach Überweisung der Forderung dar (zu Tätigkeiten gegenüber Dritten vgl. Rdn 492 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verwaltungszwang/Verwaltungsvollstreckung

a) Angelegenheit Rz. 82 Daneben besteht das Verfahren zur Vollstreckung solcher Verwaltungsakte (Verwaltungsvollstreckungsverfahren – §§ 167 ff. VwGO, §§ 1 ff. VwVG; Verwaltungszwangsverfahren, §§ 6 ff. VwVG). Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 bildet jede einzelne Vollstreckungsmaßnahme bzw. Verwaltungszwangsmaßnahme eine besondere Angelegenheit. Es gelten die in Rdn 92 ff. aufgezeigte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Gegenstandswert

Rz. 425 Der Gegenstandswert ergibt sich aus § 25 Abs. 2 (siehe § 25 Rdn 84 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Grundsatz: Wert der herauszugebenden oder zu leistenden Sachen

Rz. 60 Lautet der Titel auf Herausgabe von beweglichen oder unbeweglichen Sachen oder Leistung von Sachen (§§ 883 bis 885 ZPO), bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem Wert der herauszugebenden oder zu leistenden Sachen (Nr. 2, 1. Hs.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 56. Mehrere Vollstreckungsaufträge

a) Angelegenheit Rz. 253 Nur eine Angelegenheit liegt – aus materiell-rechtlichen Gründen – dann vor, wenn der Anwalt zwar mehrere getrennte Vollstreckungsanträge gestellt hat, deren Zusammenfassung aber möglich und geboten gewesen wäre.[252] Denn durch die Zerreißung in mehrere Aufträge verletzt der Anwalt seine Pflichten aus dem Mandatsverhältnis, indem er unnötige Kosten v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vertretung vor dem Bundesamt für Justiz

a) Verfahrensgebühr VV 6100 Rz. 44 Vertritt der Anwalt den Mandanten im Bewilligungsverfahren vor dem Bundesamt für Justiz (§§ 87 ff. IRG), so handelt es sich zwar um eine außergerichtliche Tätigkeit. Diese richtet sich jedoch nicht nach VV Teil 2 Abschnitt 3, da die Vorschriften nach VV Teil 2 Abschnitt 3 in Straf- und Bußgeldsachen grundsätzlich ausgeschlossen sind (VV Vorb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Angelegenheit bei der Erinnerung gemäß § 766 ZPO

aa) Maßnahmen und Entscheidungen Rz. 178 Die Vollstreckungserinnerung gemäß § 766 ZPO kommt nur in Betracht gegen Vollstreckungsmaßnahmen des Gerichtsvollziehers sowie solche des Rechtspflegers. Während Vollstreckungshandlungen des Gerichtsvollziehers stets Vollstreckungsmaßnahmen sind, muss bei Vollstreckungshandlungen des Rechtspflegers unterschieden werden. Die Vollstrecku...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Einzelfälle

Rz. 53 Einzelfälle zum Gegenstandswert in Beschwerdeverfahren:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Gegenstandswert

Rz. 449 Der Gegenstandswert der Geschäftsgebühr richtet sich nach dem Betrag der Hauptforderung. § 25 ist nicht anwendbar, sodass Nebenforderungen nicht berücksichtigt werden können (vgl. § 25 Rdn 13).[445]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Wert der Forderung (Nr. 1, 1. Hs.)

a) Zu vollstreckende Forderung Rz. 15 Werden Geldforderungen vollstreckt (oder ein Arrest wegen einer Geldforderung vollzogen), so bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem Wert der zu vollstreckenden Forderung einschließlich der Nebenforderungen (Nr. 1, 1. Hs.), also von Zinsen und bisherigen Kosten. Die zu vollstreckende Forderung ist diejenige, für die der Gläubiger den V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Nebenforderungen

aa) Kosten Rz. 17 Zu den als Nebenforderung zu berücksichtigenden Kosten zählen insbesondere die bisherigen Anwaltskosten sowie die Kosten vorheriger Vollstreckungen bzw. Vollstreckungsversuche, nicht jedoch die Kosten der aktuellen Vollstreckung.[22] bb) Zinsen Rz. 18 Lautet die titulierte Forderung auf 10.000 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 2.1.2013, sind der Hauptforderung i.H...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erstattungsfähigkeit

aa) Mehrere gleichzeitige Vollstreckungsaufträge Rz. 254 Der Gläubiger ist nicht auf eine bestimmte Reihenfolge von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen festgelegt. Er kann daher zugleich mit dem Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zusätzlich eine Forderungspfändung ausbringen ("Simultanvollstreckung"). Derartige mehrere gleichzeitige Vollstreckungsaufträge sind nur dann...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Zustellung der ein Gebot oder Verbot enthaltenen einstweiligen Verfügung

Rz. 65 Die Erl. zur Zustellung der auf Unterlassung gerichteten einstweiligen Verfügung gelten auch, wenn diese ein Gebot oder ein Verbot enthält.[60]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gebühren

aa) Keine Gebühr nach VV 3500 Rz. 184 Da die Erinnerung nach § 766 ZPO zum Vollstreckungsrechtszug gehört,[172] wird die Tätigkeit im Erinnerungsverfahren mit der Verfahrensgebühr VV 3309 und ggf. der Terminsgebühr VV 3310 abgegolten.[173] Eine Erhöhung dieser 0,3 Gebühren auf die 0,5 Gebühren nach VV 3500, 3513 findet nicht statt. Frühere anderslautende Rechtsprechung[174] i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Pauschgebühr (§§ 42, 51)

Rz. 73 Die Bewilligung von Pauschgebühren ist möglich, §§ 42, 51.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Besonderheiten bei Bestellung durch das Bundesamt für Justiz

Rz. 75 Bestellt das Bundesamt für Justiz einen anwaltlichen Beistand, ist § 59a Abs. 2 zu beachten. Auf die dortigen Erl. wird verwiesen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Sonstige Gebühren

Rz. 72 Sonstige Gebühren sind nicht vorgesehen. Insbesondere kann keine zusätzliche Gebühr entstehen, wenn sich das Verfahren erledigt. Die VV 4141 und 5115 sind hier nicht anwendbar. Eine entsprechende Gebühr sieht VV Teil 6 Abschnitt 1 nicht vor. Auch zusätzliche Gebühren wie nach den VV 4142, 5116 sind nicht vorgesehen. Eine auftragsgemäß erbrachte Einzeltätigkeit unterfäll...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Terminsgebühr

Rz. 503 Zur Terminsgebühr VV 3310 in der Vollstreckung wird auf die Erl. zu VV 3310 verwiesen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Eidesstattliche Versicherung nach materiellem Recht

Rz. 373 Die materiell-rechtliche eidesstattliche Versicherung ist in § 18 Abs. 1 Nr. 13 geregelt (vgl. Rdn 231 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 91. Vollziehung, Arrest

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Zeitpunkt der Aufforderung

Rz. 466 Da dem Schuldner Gelegenheit zur freiwilligen Leistung gegeben werden muss, darf die Vollstreckungsandrohung – und natürlich erst recht die Auftragserteilung zur Zwangsvollstreckung – nicht verfrüht erfolgen. Wie lange der Gläubiger zuwarten, also dem Schuldner Gelegenheit geben muss, die titulierte Leistung ohne Zwangsvollstreckung zu erbringen, lässt sich nicht gen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Grundbucheintragung

a) Eintragung einer Vormerkung/eines Widerspruchs Rz. 67 Besteht die Vollziehung in einer Eintragung im Grundbuch (Sicherungshypothek,[62] Vormerkung,[63] Verfügungsbeschränkung,[64] Widerspruch), so entsteht die Vollziehungsgebühr mit dem Eingang des Antrags des Rechtsanwalt auf Eintragung beim Grundbuchamt,[65] § 932 Abs. 3 ZPO direkt bzw. analog.[66] Rz. 68 Das Gericht ist ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 86. Vertretbare Handlungen (§ 887 ZPO, § 18 Abs. 1 Nr. 12)

a) Verhältnis der Verfahren gemäß § 887 Abs. 1 und 2 ZPO Rz. 391 Erfüllt der Schuldner seine Verpflichtung zur Vornahme einer vertretbaren Handlung nicht, kann der Gläubiger gemäß § 887 Abs. 1 ZPO beim Prozessgericht des ersten Rechtszuges die Ermächtigung beantragen, die geschuldete Handlung auf Kosten des Schuldners vornehmen zu lassen. Zugleich, aber auch später, kann er g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 47. Handlungen, vertretbare Handlungen (§ 887 ZPO, § 18 Abs. 1 Nr. 12)

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Gegenstandswert

Rz. 275 Der Gegenstandswert bemisst sich nach der Höhe des voraussichtlichen Schadens und ist gemäß § 3 ZPO zu schätzen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Tätigkeit gegenüber Drittschuldnern

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Keine Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung

1. Tätigkeit gegenüber Drittschuldnern Rz. 43 Siehe dazu Rdn 151 ff. 2. Eintragungsantrag beim Grundbuchamt a) Hauptsacheentscheidung Rz. 44 Ist der Schuldner durch rechtskräftiges Urteil (zu der anders zu beurteilenden Situation bei der Vollziehung einer einstweiligen Verfügung vgl. Rdn 53 ff.). zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilt worden (§ 894 ZPO), aufgrund deren die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 102. Zwangsgeld, Zwangshaft (§ 888 ZPO, § 18 Abs. 1 Nr. 13)

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Aufenthaltsermittlung des Schuldners

a) Ermittlung durch den Rechtsanwalt Rz. 136 Die Ermittlung der Adresse des Schuldners durch eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt zwecks Durchführung der Zwangsvollstreckung stellt ebenfalls eine die Zwangsvollstreckung vorbereitende bzw. begleitende Tätigkeit dar, die für den Anwalt die Gebühr VV 3309 entstehen lässt, soweit es sich dabei um die erste Vollstreckungstätigkeit ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Löschung der Hypothek

aa) Besondere Angelegenheit Rz. 483 Wird der Rechtsanwalt auch im Verfahren auf Löschung der Hypothek tätig, dürfte für den Rechtsanwalt, der im Verfahren auf Eintragung der Hypothek tätig war, eine neue Angelegenheit gegeben sein. Zwar bestimmt § 19 Abs. 2 Nr. 6, dass die Aufhebung einer Vollstreckungsmaßnahme gebührenrechtlich zu der Vollstreckungsmaßnahme (hier: Eintragung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 29. Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Rechtsmittel gegen Entscheidung des Rechtspflegers

aa) § 11 RPflG – Erinnerung und sofortige Beschwerde Rz. 186 Entscheidungen des Rechtspflegers in der Zwangsvollstreckung sind gemäß § 11 Abs. 1 RPflG mit der sofortigen Beschwerde gemäß § 793 ZPO anzufechten. Entscheidungen des Rechtspflegers sind gemäß § 11 Abs. 2 RPflG nur dann mit der Erinnerung anfechtbar, wenn gegen die Entscheidung nach den allgemeinen verfahrensrechtl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 100. Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung

a) Vollstreckungsauftrag und Gebühr Rz. 455 Für den Prozessbevollmächtigten entsteht bei einer Aufforderung zur Leistung mit Vollstreckungsandrohung mit Vollstreckungsauftrag stets eine Verfahrensgebühr nach VV 3309.[451] Soweit in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten wird, die Vollstreckungsgebühr für eine derartige Aufforderung entstehe nur, wenn die formel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 48. Hebegebühr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Mehrere Schuldner

Rz. 325 Wird die Abnahme der Vermögensauskunft von mehreren (Gesamt-)Schuldnern aufgrund eines einheitlichen Antrags und desselben Vollstreckungstitels beantragt, liegt gleichwohl für jeden Schuldner eine eigenständige gebührenrechtliche Angelegenheit vor.[312]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 60. Ordnungsgeld und Ordnungshaft (§ 890 ZPO, § 18 Abs. 1 Nr. 14, 15, § 19 Abs. 2 Nr. 5)

a) Androhung von Ordnungsgeld (§ 890 Abs. 2 ZPO, § 19 Abs. 2 Nr. 5) aa) Überblick Rz. 261 Ist der Schuldner gemäß § 890 ZPO zu einer Unterlassung oder Duldung verurteilt worden, können gegen ihn wegen schuldhaften Verstoßes gegen die titulierte Verpflichtung nur dann Ordnungsmittel festgesetzt werden, wenn sie zuvor angedroht worden sind (§ 890 Abs. 2 ZPO). Nach § 18 Abs. 1 Nr....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 22. Einstellung (vorläufige), Beschränkung oder Aufhebung der Zwangsvollstreckung (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11)

a) Keine besondere Angelegenheit Rz. 168 Die vorläufige Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung der Zwangsvollstreckung gehört regelmäßig zum gebührenrechtlichen Rechtszug, ist somit mit den allgemeinen Gebühren des Verfahrens grundsätzlich abgegolten. Dies gilt nur dann nicht, "wenn ... eine abgesonderte mündliche Verhandlung hierüber stattfindet". Dies ist nicht bereits da...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Interesse des Gläubigers

Rz. 64 Der Gegenstandswert richtet sich nach Nr. 3 nach dem Wert, den die zu erwirkende Handlung, Duldung oder Unterlassung für den Gläubiger hat.[85] Es ist umstritten, ob der Wert der Hauptsache oder nur ein Bruchteil davon den Gegenstandswert bildet. Nach einer Auffassung besteht der Gegenstandswert hier in der Regel nur aus einem Bruchteil des Werts der Hauptsache.[86] A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Aufhebung des Arrestes/der einstweiligen Verfügung

Rz. 71 Die Verfahren auf Aufhebung des Arrestes bzw. der einstweiligen Verfügung gehören gebührenrechtlic...mehr