Fachbeiträge & Kommentare zu Vordruck

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Rund um die Einkommensteuer... / 2 Einkommensteuerliche Rechtsänderungen und Vordruckänderungen 2021

Rz. 5 Gesetzliche Änderungen Kinder: Das Kindergeld (§ 66 EStG), der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (§ 32 Abs. 6 EStG) wurden erhöht. Zusätzlich zum Kindergeld wurde im Jahr 2021 je Kind ein Corona-Bonus von 150 EUR ausgezahlt.Die Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4.008 EUR für das erste Kind, die aufgrund der...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 4 Wie ordne ich meine Belege und welche Kosten kann ich wo eintragen?

Rz. 9 [Belegcheck] Die folgende, in alphabetischer Reihenfolge sortierte Tabelle mit häufig vorkommenden Kosten ermöglicht es Ihnen, Ihre Belege zu ordnen, und gibt an, wo in der Steuererklärung Sie die zugrunde liegenden Ausgaben eintragen können. Weitere Informationen zu den Kosten und dem steuerlichen Abzug finden Sie bei Bedarf in den Erläuterungen zu dem jeweiligen Vordr...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / Zusammenfassung

In diesem Kapitel finden Sie alles Wissenswerte zu den Neuerungen für das Steuerjahr 2021 – alle für Steuerpflichtige relevanten Gesetzesänderungen im Bereich der Einkommensteuer und die wesentlichen Veränderungen in den Erklärungsvordrucken. Außerdem enthalten ist ein Formularwegweiser, aus dem Sie auf einen Blick erkennen können, welche Vordrucke Sie benötigen.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.5.5 Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Kranken- und Rentenversicherung (für die Zeit nach dem 31.8.2011)

Rz. 37 Die Rechtsprechung des BSG hat die grundlegenden Voraussetzungen für die Weiterzahlung des Übergangsgeldes bei der stufenweisen Wiedereingliederung festgelegt (vgl. Rz. 30 ff.). In der Praxis erfordert die Umsetzung der Abgrenzungskriterien einen hohen personellen Aufwand, weil in jedem Einzelfall konkret geprüft werden muss, ab wann nur noch ein arbeitsplatzspezifisch...mehr

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Einführung bundeseinheitlicher Erfassungsbögen für ausländische Unternehmer

Kommentar Zur steuerlichen Erfassung von ausländischen Unternehmern wurden bisher nur landesspezifische Fragebögen der Finanzverwaltung verwendet. Das BMF hat jetzt erstmals bundeseinheitliche Frage- und Erfassungsbögen, verbunden mit einer Ausfüllhilfe, für die umsatzsteuerrechtliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern eingeführt. Neben einem allgemeinen Frageb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 17 Abstandnahme vom Steuerabzug und Kapitalertragsteuer-Anmeldung

Rz. 135 Die Abstandnahme vom Steuerabzug entbindet den zum Steuerabzug Verpflichteten nicht von der nach § 45a Abs. 1 EStG vorgeschriebenen Abgabe der KapESt-Anmeldung. In die KapESt-Anmeldung sind auch diejenigen Kapitalerträge einzubeziehen, die nach § 44a Abs. 1, 4, 5, 7, 8 oder 10 EStG nicht dem Steuerabzug vom Kapitalertrag unterworfen wurden. Dasselbe gilt für die Fäll...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.2 Freistellungsauftrag (Abs. 2 S. 1 Nr. 1)

Rz. 62 Unbeschränkt stpfl., nicht steuerbefreite Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen, können auf dem gleichen Vordruck wie natürliche Personen dem zum Steuerabzug Verpflichteten einen Freistellungsauftrag erteilen, wenn das bei diesem geführte oder verwaltete Konto oder Wertpapierdepot auf ihren Namen lautet.[...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 25 Einen Freistellungsauftrag kann der unbeschränkt stpfl. Gläubiger nur für die Kapitalerträge erteilen, die ihm aus Wertpapierdepots oder Konten zufließen, die bei dem jeweiligen Schuldner der Kapitalerträge bzw. der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle unter seinem Namen geführt werden (Rz. 102ff.). Rz. 25a Gebühren darf das Kreditinstitut für die Einrichtung, Änderu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 14 Erstattung bei beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften (Abs. 9)

Rz. 122 Für Kapitalerträge gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 4 EStG, die einer beschränkt stpfl. Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland nach dem 31.12.2008 zufließen, bestimmt § 44a Abs. 9 EStG, dass 40 % der einbehaltenen und abgeführten KapESt erstattet werden. Die Vorschrift wurde durch G. v. 14.8.2007[1] eingefügt, um...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 7.4.1 Allgemeines

Rz. 81 Voraussetzung für die Abstandnahme vom Steuerabzug ist nach Abs. 4 S. 3, dass die Gläubigerin der Kapitalerträge dem Schuldner bzw. dem depot- und/oder kontenführenden inländischen Kreditinstitut oder dem mit der Finanzportfolioverwaltung beauftragten inländischen Finanzdienstleistungsinstitut als der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle nachweist, dass sie zu den K...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.3 Erteilung der NV 1-Bescheinigung (Abs. 2 S. 2 bis 4)

Rz. 56 Ergibt die Prüfung des Antrags, dass der Antragsteller die Voraussetzungen für die Ausstellung der NV 1-Bescheinigung erfüllt, wird ihm das FA die beantragte NV 1-Bescheinigung (Vordruck NV 1 B) in der von ihm benötigten Anzahl erteilen. Nach § 44a Abs. 2 S. 2 EStG wird die NV 1-Bescheinigung allerdings unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt. Die Geltungsdauer der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.2 Antrag auf Ausstellung einer NV 1-Bescheinigung

Rz. 50 Der Antrag auf Ausstellung einer NV 1-Bescheinigung wird bei dem für den Gläubiger der Kapitalerträge zuständigen Wohnsitz-FA gestellt und dort von dem Teilbezirk bearbeitet, der ggf. für die Durchführung der Veranlagung zur ESt zuständig wäre. Für den Antrag ist der Vordruck NV 1 A zu verwenden, den der Antragsteller beim Wohnsitz-FA anfordern kann. Der Antrag steht ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.1 Allgemeines

Rz. 44 Übersteigen die im Laufe eines Kj. zufließenden Kapitalerträge das Freistellungsvolumen von 801 EUR bzw. 1.602 EUR (Rz. 20ff.), kann der Gläubiger der Kapitalerträge die Abstandnahme vom Steuerabzug dadurch erreichen, dass er dem Schuldner bzw. dem depot- oder kontenführenden inländischen Kreditinstitut oder dem mit der Finanzportfolioverwaltung beauftragten inländisc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 12 Vollständige Abstandnahme vom Steuerabzug bei steuerbefreiten Körperschaften und juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen (Abs. 7)

Rz. 109 § 44a Abs. 7 EStG wurde im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Tatbestände des § 20 Abs. 1 Nr. 9, Nr. 10 Buchst. a und Nr. 10 Buchst. b EStG, bei denen die Kapitalerträge nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7a, 7b und 7c EStG dem Steuerabzug vom Kapitalertrag unterliegen, durch G. v. 23.10.2000[1] an § 44a EStG angefügt. Rz. 109a Um das BZSt von der arbeitsaufwendigen Abw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 13 Abstandnahme vom Steuerabzug bei sonstigen steuerbefreiten Körperschaften bzw. sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Abs. 8)

Rz. 117 § 44a Abs. 8 EStG wurde als Folge der Aufhebung des § 44c EStG durch G. v. 15.12.2003[1] an § 44a EStG angefügt. Die Regelung soll das BZSt[2] von der arbeitsaufwendigen Abwicklung der (nach § 44c Abs. 2 EStG a. F.) gestellten Einzelanträge auf die hälftige Erstattung von KapESt entlasten. Mit Wirkung für Kapitalerträge, die dem Gläubiger nach dem 31.12.2012 zufließe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Erstattungsanspruch

Rn. 74 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der aus der ESt-Veranlagung herrührende Erstattungsanspruch ist abtretbar, § 46 Abs 1 AO. Die Abtretung ist erst wirksam, wenn sie der Gläubiger in schriftlicher Form dem zuständigen FA anzeigt; dabei bedarf es der Angabe des Abtretenden, des Abtretungsempfängers sowie der Art und mutmaßlichen Höhe des abgetretenen Anspruchs und des Abtretun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Form des Antrags und Zuständigkeit (§ 39a Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Gemäß § 39a Abs 2 S 1 EStG ist der Antrag iSd § 39a Abs 1 EStG nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen und vom ArbN eigenhändig zu unterschreiben. Den Vordruck bestimmt das BMF im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder (§ 51 Abs 4 Nr 1 Buchst c EStG). Der Antrag ist unzulässig, sofern er nicht die Formvorschriften erfüllt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Antrag auf Nichtteilnahme am Abrufverfahren in Härtefällen (§ 39e Abs 7 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zur Vermeidung unbilliger Härten kann das Betriebsstätten-FA auf Antrag des ArbG gemäß § 39e Abs 7 S 1 EStG zulassen, dass dieser nicht am elektronischen Abrufverfahren teilnimmt (Ermessen). Eine unbillige Härte iSd § 39e Abs 7 S 1 EStG soll insb bei einem ArbG vorliegen, für den die Kommunikation über das Internet mangels technischer Möglich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 60 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Für die Veranlagung auf Antrag des ArbN trotz vorgenommenen LSt-Abzugs ist der Gedanke maßgebend, dass ArbN aus vielerlei Gründen auf das Kj gesehen mehr LSt zahlen, als wenn sie statt Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit veranlagungspflichtige Einkünfte bezogen hätten. Hierher gehören vor allem die Fälle, in denen wegen der besonderen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Antrag auf Eintragung oder Änderung des Faktors (§ 39f Abs 3 EStG)

Rn. 35 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Aus § 39f Abs 3 S 1 EStG ergab sich bis zum Jahr 2020 durch den Verweis auf § 39 Abs 6 S 3 u 5 EStG, dass Ehegatten bzw Lebenspartner beim FA im Laufe eines Kj nur einmal mit Wirkung ab Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats die Bildung oder Änderung eines Faktors als LSt-Abzugsmerkmal beantragen konnten, mit der Maßgabe, dass ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Beschränkt estpfl ArbN iSd § 50 Abs 4 EStG (§ 39a Abs 4 EStG)

Rn. 70 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39a Abs 4 S 1 EStG wird antragsgebunden für einen beschränkt estpfl ArbN, auf den § 50 Abs 1 S 5 EStG anzuwenden ist, der also Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit iSd § 49 Abs 1 Nr 4 EStG bezieht, ein Freibetrag ermittelt, der vom Arbeitslohn abzuziehen ist. Die Höhe des vom FA als LSt-Abzugsmerkmal einzutragenden Freibetrags er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. LSt-Abzugsmerkmale – Aufzählung (§ 39 Abs 4 EStG)

Rn. 50 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die LSt-Abzugsmerkmale stellen Informationen über den ArbN dar, die den ArbG in die Lage versetzen, den zutreffenden LSt-Abzug vorzunehmen. Die gemäß § 39 Abs 4 Nr 1–3 EStG zu bildenden LSt-Abzugsmerkmale sind die Steuerklasse (§ 38b Abs 1 EStG) und der Faktor (§ 39f EStG), die Zahl der Kinderfreibeträge bei den Steuerklassen I–IV (§ 38b Abs 2 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Bekanntgabe und Sperrung der ELStAM (§ 39e Abs 6 EStG)

Rn. 70 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Gemäß § 39e Abs 6 S 1 EStG gelten die ELStAM (§ 39 Abs 4 EStG) gegenüber dem ArbG mit dem Abruf durch diesen als bekannt gegeben. Rn. 71 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39e Abs 6 S 2 EStG braucht den nach § 39e Abs 6 S 1 bekanntgegebenen LSt-Abzugsmerkmalen keine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt zu werden. Aufgrund dessen ist ein Einspruch ...mehr

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Handel im Internet – Veröffentlichung überarbeiteter Vordruckmuster (zu § 25e UStG)

Kommentar Zum 1.7.2021 sind im Zusammenhang mit den Neuregelungen des Digitalpakets auch die Haftungsvorschriften für die Betreiber elektronischer Schnittstellen (bisher elektronische Marktplätze) angepasst worden.[1] Nach § 25e Abs. 1 UStG [2] haftet der Betreiber einer elektronischen Schnittstelle für die nicht entrichtete Steuer aus einer Lieferung von Gegenständen, wenn er...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Arbeitspapiere

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§ 39 Steuerrecht / aa) Abtretung und Verpfändung

Rz. 77 Die Abtretung oder Verpfändung ist auf dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck anzuzeigen, § 46 Abs. 3 S. 1 AO.mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 65 Gem. § 688 ZPO ist für Ansprüche, die auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme in EUR gehen, das Mahnverfahren zulässig, soweit nicht eine der Ausnahmen des § 688 Abs. 2 und 3 ZPO eingreift. Das Mahnverfahren empfiehlt sich für die gerichtliche Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, die voraussichtlich nicht bestritten werden. Der Vorteil des Mahnverfahrens ist, dass es...mehr

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§ 41 Strafrecht / f) Muster: Schreiben an das Kraftfahrt-Bundesamt

Rz. 456 Muster 41.71: Schreiben an das Kraftfahrt-Bundesamt Muster 41.71: Schreiben an das Kraftfahrt-Bundesamt An das Kraftfahrt-Bundesamt 24932 Flensburg Sehr geehrte Damen und Herren, unter Vorlage einer Originalvollmacht zeige ich an, dass mich _____ mit der Wahrnehmung seiner/ihrer Interessen beauftragt hat. Namens und im Auftrag von _____ bitte ich um Übersendung eines aktu...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Zweck

Rz. 80 Durch die Abnahme der Vermögensauskunft kann der Gläubiger Einblick in die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Schuldners erhalten, der in diesem Verfahren ein Vermögensverzeichnis zu erstellen und dessen Vollständigkeit und Richtigkeit an Eides statt zu versichern hat. Dabei ist vom Schuldner sein Einkommen und Vermögen in zugriffsfähiger Form anzugeben, insbes...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 3. Bauabzugssteuer (zu § 6 Abs. 5 des Mustervertrags)

Rz. 23 Die Bauabzugssteuer hat für Bauträgerverträge in aller Regel keine Relevanz. Einen unternehmerisch tätigen Auftraggeber, der Empfänger einer Bauleistung i.S.v. § 48 Abs. 1 S. 1 EStG ist, trifft zwar grundsätzlich die Verpflichtung, wegen aller auf den Kaufpreis zu zahlenden Beträge eine Anmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck gem. § 48a EStG vorzunehmen sowie...mehr

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§ 8 Bankrecht / b) Anmerkungen zum Muster

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§ 21 Insolvenzrecht / 7. Inhalt und Form des Verbraucherinsolvenzantrages

Rz. 215 Stellt der Schuldner direkt oder im Anschluss an einen Gläubigerantrag einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens, so hat er diesem Antrag gem. §§ 305 Abs. 1, 287, 4a InsO folgende Unterlagen beizufügen oder unverzüglich nachzureichen:mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 2. Frist

Rz. 12 Eine Verfassungsbeschwerde muss schriftlich eingelegt werden. Die Frist für die Einlegung und die Begründung einer Verfassungsbeschwerde gegen behördliche oder gerichtliche Entscheidungen oder Maßnahmen beträgt – und zwar auch für die Vorlage aller relevanten sonstigen Unterlagen (vgl. hierzu Rdn 20) – nach § 93 Abs. 1 BVerfGG einen Monat. Entscheidungen der Landesver...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 2. Insolvenzgeld und -vorfinanzierung

Rz. 64 Anspruchsberechtigt ist jeder Arbeitnehmer oder jede arbeitnehmerähnliche Person. Die Bestimmung des Begriffes "Arbeitnehmer" i.S.v. § 165 SGB III ist umstritten. Organmitglieder juristischer Personen können nach § 165 Abs. 1 SGB III anspruchsberechtigt sein, wenn sie keinen beherrschenden Einfluss in der Gesellschaft ausüben und ihr Anteil am Stammkapital unter 50 % ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Bescheinigung über das Scheitern des Einigungsversuchs

Rz. 202 Da im Gegensatz zum gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren für das Zustandekommen des außergerichtlichen Vergleichs eine Zustimmung aller beteiligten Gläubiger erforderlich ist und überdies keine Mitwirkungspflicht der Gläubiger in dem außergerichtlichen Einigungsversuch besteht, scheitern die Einigungsversuche in der Mehrzahl der Fälle. Hierüber ist dem Schuldn...mehr

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§ 7 Aufenthaltsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 9 Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt grundsätzlich eine Antragstellung voraus (§ 81 Abs. 1 AufenthG). Wenngleich Ausländerbehörden amtliche Vordrucke für die Antragstellung vorsehen und sich überdies aus den Mitwirkungspflichten (§ 82 AufenthG) u.a. die Pflicht zu einem persönlichen Erscheinen ergibt, sind diese Maßgaben keine Wirksamkeitsvoraussetzung für eine ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / f) Muster: Einholung der Zustimmung des Integrationsamtes

Rz. 455 Hinweis: Die Integrationsämter bieten Vordrucke zum Download an. Muster 4.36: Einholung der Zustimmung des Integrationsamtes Muster 4.36: Einholung der Zustimmung des Integrationsamtes An das Integrationsamt Betr.: Schwerbehinderte(r): _____ (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, falls bekannt: Aktenzeichen des zuständigen Versorgungsamtes) Wir beantragen die Zustimmung ...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / D. Muster: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser)

Rz. 55 Muster 11.1: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser) Muster 11.1: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser) Der Notar hat darauf hingewiesen, dass er vor der Protokollierung die Beteiligten darüber zu befragen hat, ob bei der nachstehend zu beurkundenden Angelegenheit eine der mit ihm zur gemeinsamen Berufsaus...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 2. Angaben auf Geschäftsbriefen

Rz. 9 Das Handelsrechtsreformgesetz hat die bisher im Wesentlichen für Kapitalgesellschaften geltenden Normen über Angaben auf Geschäftsbriefen[47] auf alle kaufmännischen Unternehmensträger erweitert.[48] Gem. § 37a HGB muss der Kaufmann auf allen Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, Folgendes angeben:mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 53 Um das Kostenrisiko nicht zu einer Rechtswegsperre werden zu lassen, kann Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe gem. §§ 114 ff. ZPO gewährt werden.[15] Prozesskostenhilfe wird nur auf Antrag gewährt (§ 117 ZPO). Für das Bewilligungsverfahren besteht kein Anwaltszwang, so dass die Partei den Antrag selbst stellen kann. Wird der Antragsteller noch nicht anwaltlich vertr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellung von Besteuerun... / 4.2 Fälle der mittelbaren Anteilsvereinigung (-übertragung) und der Organschaft

Ein grunderwerbsteuerbarer Tatbestand wird nur dann verwirklicht, wenn ein inländisches Grundstück betroffen ist. Es spielt aber keine Rolle, wer die Person des Erwerbers ist, welche rechtliche Struktur oder wo sie ihren Sitz hat. Insbesondere fingierte Grundstückserwerbe nach § 1 Abs. 2a, 2b oder 3 GrEStG können Grundstücke zum Gegenstand haben, die ausländischen Eigentümern...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Formulare und Vordrucke der GEMA

Tz. 23 Stand: EL 122 – ET: 07/2021 Beachte! Der Deutsche Olympische Sportbund e. V. (DOSB e. V.) hat für die Sportvereine eine Broschüre mit dem Titel "Sport und GEMA" herausgegeben, die u. a. auch Auskunft über die Höhe der einzelnen Vergütungssätze erteilt. Diese kann unter folgender Domain bezogen werden: https://cdn.dosb.de/user_upload/www.dosb.de/medien/GEMA/2021/GEMA-Bro...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10. Musiknutzungen bei Benefizveranstaltungen

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 13. Musiknutzung in Museen

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 16. Musiknutzungen auf Internetseiten

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Musiknutzungen bei Veranstaltungen

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 12. Musiknutzungen bei Karnevalsvereinen

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Musikfolge für mehrere Einzelveranstaltungen mit Live-Musik

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Anmeldungen von Festveranstaltungen (mehrtägige Feste)

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Musiknutzungen für Mitglieder des Deutschen Bühnenvereins

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